Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main


 

 

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Konrad-Adenauer-Straße 20

60256 Frankfurt am Main

 

 

Telefon: 069 / 1367-01

Fax: 069 / 1367-21 00

 

E-Mail: verwaltung@sta-frankfurt.justiz.hessen.de

Internet: www.sta-frankfurt.justiz.hessen.de/

 

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (08/2011)

Informationsgehalt: miserabel

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Hessen eigentlich Steuern, wenn die Hessische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Hessen

Landgericht Frankfurt am Main

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: Hubert Harth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 20.07.1994, ..., 2008)

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen (ab , ..., 2011) 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fast 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter

* 1 Leitender Oberstaatsanwalt (Behördenleiter)

* 1 Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt (stellvertretender Behördenleiter)

* 19 Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte (Abteilungsleiter/innen)

* 88 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,

* 19 Rechtspfleger/innen (9 davon im Haus der Amtsanwaltschaft in der Battonnstraße)

* 7 Gerichtshelfer/innen

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main umfasst den Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main.

 

 

Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

 

Väternotruf Frankfurt am Main

Michael Heidrich

Rechtsanwalt

Hochweiselerstraße 15

35510 Butzbach

Tel 0177 / 1483233

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Alexander Badle - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, 2010) - 26.01.2010: "Betrug auf Rezept. Staatsanwalt Alexander Badle kennt Korruptionsfälle. Klinikeinweisungen gegen Prämie, nur auf dem Papier behandelte Patienten: aus Praxen, Apotheken und Kliniken gibt es immer neue Fälle von Betrug. Steigender Ermittlungsdruck lässt die Zahl der Verdachtsfälle in die Tausende steigen. Fachkongresse und ein im September 2009 erschienens Buch rücken den Tatort Gesundheitswesen ins Licht. Patienten ahnen im konkreten Fall oft nichts. Seit sieben Jahren geht der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle Betrügereien im Medizinbetrieb nach. "Pro Jahr schultern unsere drei Staatsanwälte 400 Ermittlungsverfahren", sagt der Chef der Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. ..." - http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/141386/index.html

Petra Bertelsmeier (Jg. 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 15.03.2001, ..., 2002)

Karin Brettschneider-Mroß (Jg. 1953) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.07.1998, ..., 2002)

Eva Croissant (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 03.03.2005, ..., 2008)

Thomas Gonder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt - mutmaßlicher Dienstantritt um 1997/98. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. 17.08.2011: "Betrug mit CO2-Zertifikaten. 250 000 000 Euro hinterzogen. Im wohl größten Wirtschaftsstrafprozess der Nachkriegsgeschichte stehen sechs Männer vor Gericht / Betrug mit CO2-Zertifikaten. ... Schon vor Beginn der Hauptverhandlung vor der zweiten großen Wirtschaftsstrafkammer hatte der Vorsitzende Richter Martin Bach in einem eher ungewöhnlichen Schritt den Verteidigern einen Strafrahmen angeboten – zwischen drei und neun Jahren. ... Trotzdem ließ Bach Oberstaatsanwalt Thomas Gonder die Anklage verlesen. " - http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/250-000-000-euro-hinterzogen--48540269.html

Manfred Grimm (Jg. 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 30.03.2001, ..., 2002)

Hubert Harth (Jg. 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 20.07.1994, ..., 2002)

Nicole Hilbrecht (Jg. 1969) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 30.12.1998, ..., 2008)

Heinz-Ernst Klune (Jg. 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.07.1998, ..., 2002)

Matthias Mackenthun (Jg. 1954) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 29.08.1983, ..., 2002)  

No Name - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Doris Möller-Scheu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.10.1992, ..., 2011) - 2008, ..., 2011: Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Manfred Oswald (Jg. 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.07.1997, ..., 2002)

Stefan Rojczyk (Jg. 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 08.06.2001, ..., 2002)

Wolfgang Schaupensteiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 02.08.1979 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt

Ralf Setton (Jg. 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 12.07.1999, ..., 2009) - siehe Pressemeldung unten

Manfred Stotz (Jg. 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.12.1995, ..., 2002)

Dagmar Stünkel-Claude (Jg. 1955) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.07.1994, ..., 2002)

 

Wegerich - Staatsanwalt / Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 35 40 JS 211986/10 - 05.10.2011: "Das Ermittlungsverfahren gegen ... wird eingestellt" - Strafanzeige erfolgte wegen falscher Erklärung der Mutter über den Vater des Kindes.

 

 

# Eberhard Galm

# Günter Ronimi

# Elke Heil

# Hans Gero Schomberg

# Uwe Bloes

# Gert Schumann

# Hans-Georg Krauth

# Gisela Höhn

# Dieter Kietzmann

# Erich Schöndorf

# Horst Biener

# Georg Arnold

# Martin Semon

# Peter Liebscher

# Klaus-Dieter Weber

# Peter Kujas

# Johannes Hauschke

# Bernd Rauchhaus

# Horst Schmidt

# Hermann Gimbel

# Helmut Brandau

# Volker Christian Rath

# Thomas Bechtel

# Stefanie Bähr-Fichtner

# Gisela Leimeister

# Bernd Zacharias

# Anne-Katrin Diefenbach

# Markus Weimann

# Ronald Morbitzer

# Magnus Weitzmann

# Nadja Niesen

# Ursula Gebert

# Ulrich Busch

# Thomas Waiden

# Axel Kreutz

# Christina Claus

# Werner Gröschel

# Stephan Müller-Odenwald

# Reinhilde Morbitzer

# Andrea von Schreitter-Schwarzenfeld

# Dominique Crede

# Ulla Tröß

# Michael Loer

# Jana Vera Suchanek

# Elke Pahl

# Jürgen Radke

# Stefanie Albrecht

# Raffaela Rispoli-Augustin

# Annette von Schmiedeberg

# Friderike Busch

# Caterina Marzolo

# Calhoun Brian

# Ulrike Richter

# Marion Denny

# Olaf König

# Felicitas Walk

# Michael Stephan Bolowich

# Christina Köhler

# Andreas Hohmann

# Nadja Barth

# Michael Bruder

# Anke Sarstedt

# Monika Hucke-Laubs

# Susanne Großmann

# Justus Koch

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main tätig:

Tanja Altmann (Jg. 1969) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden (ab , ..., 2010) - vorher ab 20.10.2000 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Klaus Bender (Jg. 1957) - Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Gießen (ab 01.04.1992, ..., 2008) - vorher ab 05.06.2000 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - siehe Pressemeldung unten.

Klaus-Dieter Benner (Jg. 1947) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 24.09.1980, ..., 1994) - 26.07.2006: "Mit großer Mehrheit wählte die Mitgliederversammlung des Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. (FBSP Deutschland) die bekannte Anlegerschützerin Rechtsanwältin Katja Fohrer zur Vorsitzenden des Ehrengerichts. Ihr Vorgänger im Amt, Ministerialrat Klaus-Dieter Benner (links im Bild) - vormals Leiter Aufsicht Präsenzhandel der Frankfurter Wertpapierbörse - gab die Position ab, weil er sich im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung verstärkt anderen Themen widmen muss." - http://www.fpsb.de/presse/fotos.cfm

Martin Blanke (geb. 03.12.1948 in Frankfurt am Main - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Gießen / Präsident am Amtsgericht Gießen (ab 12.02.2008, ..., 2010) - 1976 zum Richter auf Probe ernannt. Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. 1977 bis 1980 Abordnung an das Hessische Justizministerium. 1978 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. 1980 verließ er die hessische Justiz, um zunächst beim Westdeutschen Rundfunk und später als Rechtsanwalt tätig zu werden. 01.12.1983 Rückkehr in die hessische Justiz - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main. Ab 01.10.1996 Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt. Mit Wirkung vom 12.02.2008 Präsident am Amtsgericht Gießen..

Nina Bolowich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hanau (ab 30.09.2005, ..., 2008) - ab 29.12.1998 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.09.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hanau - halbe Stelle - aufgeführt.

Jörg Claude (Jg. 1946) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.04.1992, ..., 2002)

Gert Feldmeier (Jg. 1941) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 07.03.1973, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.03.1973 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 20082 nicht aufgeführt. "Am Abend des 7.Juli 1990 wurde Franz Schönhuber mit 376 Stimmen gegen 179 für seinen Gegenkandidaten Emil Schlee wieder zum Bundesvorsitzenden der Republikaner gewählt. Auch die von ihm vorgeschlagenen Stellvertreter, Herma Kirschbauer (Kosmetikerin aus Furth im Wald), Gerd Feldmeier (Staatsanwalt aus Ffm.) und sein späterer Nachfolger Rolf Schlierer (Arzt und Jurist aus Stuttgart) wurden von den Delegierten in geheimer Wahl angenommen." - http://www.konservativ.de/ohl/ohl16.htm

Gerhard Fuchs (geb. 12.08.1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.10.1991, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 16.12.1977 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.

Peter Gast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Fulda (ab 12/2008, ..., 2009) - ab 15.09.1976 als Richter auf Probe bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main. 1979 Staatsanwalt beim Landgericht Frankfurt am Main. 1982 Versetzung an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen. Von 1989 bis 1991 Abordnung an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Von 1991 bis 1995 Oberstaatsanwalt - Dezernent bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Abordnungen: an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Marburg (1995), an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Gießen (1996), an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg (1998), an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg - Wahrnehmung der Aufgaben eines Abteilungsleiters und zugleich ständigen Vertreters der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Marburg. 1998 Oberstaatsanwalt - Abteilungsleiter und zugleich als der ständige Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Marburg. Versetzung an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen im Jahr 2000. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1998 als  Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen aufgeführt. Ab Dezember 2008 Leitender Oberstaatsanwalt - Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Fulda. 

Helga Goy-Fink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.11.1991, ..., 2008)

Dr. Uwe Wolfgang Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Klaus Honecker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 06.04.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1983 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. 

Dieter Kellermann (Jg. 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 10.07.1996, ..., 2002)

Peter Köhler (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.04.1991, ..., 2002)

Hellmut Koller (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 14.05.1990, ..., 2002)

Helmut Korepkat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Kirchhain (ab 01.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.

Ulrich Leistner (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.10.1978, ..., 2002)

Erik Manges (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.01.1984 unter dem Namen Erick Kern Mangels als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1998 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.01.2008 als Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.

Wilhelm Antonius Möllers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (ab , ..., 2009,..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. 2009, ..., 2012: Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaften Hamburg. 

Peter Müller (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 18.10.2001, ..., 2002)

Hans Walter Müssig (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.04.1992, ..., 2002)

Peter Neidel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969)  - Richter am Landgericht Gießen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.08.2003 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt.

Sabine Niegemann (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Limburg (ab , ..., 2010) - vorher ab 24.03.2000 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. 

Klaus Pförtner (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.07.1994, ..., 2002)

Reinhard Rochus (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.04.1980, ..., 2002)

Rainer Schilling (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.12.1987, ..., 2002)

Hans Karl Schmitt (Jg. 1938) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.12.1969, ..., 2002)

Volkmar Schneider (geb. 6.12.1942 in Limbach im Vogtland) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Fulda (ab 30.04.2001, ..., 31.12.2007) - ab 1975 Richter auf Probe beim Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main . Ab 1977 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main. 1978 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. 1984 Abordnung an die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt. 1986 Oberstaatsanwalt - Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt. 1976 Abordnung an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main. 1995 Abordnung zur Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Fulda, Bestellung zum ständigen Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Fulda. Von 2001 bis 31.12.2007 Leitender Oberstaatsanwalt - Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Fulda. 

Frank Schößler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 07.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.06.2001 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.

Ursula Solf (Jg. 1943) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 10.01.1975, ..., 2002) - am 15. April 2005 fand in Berlin die Tagung „NS-Täter aus interdisziplinärer Perspektive“ statt. Ursula Solf, Staatsanwältin a.D., äußerte sich:  ... http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_M%C3%BCnch

Detlev Thorer (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.12.1996, ..., 2002)

Job Tilmann (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.04.1986, ..., 2002)

Jan-Erik Uekermann (Jg. 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab , ..., 2007) - vorher ab 02.07.2001 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Ivonne Vockert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Marburg (ab 11.03.2003, ..., 2008) - ab 30.12.1998  Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Andreas Winckelmann (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden / Abteilungsleiter - Abteilung IV (ab , ..., 2010) - vorher ab 07.10.1994 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Petra Zahn-Mackenthun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin kraft Auftrags / Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 06.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.04.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.06.2006 als  Richterin kraft Auftrags - eingesetzte am Amtsgericht Frankfurt am Main - aufgeführt. 

No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Philipp Zmyj-Köbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Freundliche Grüße Ulrich Brosa: "Bei den hessischen Kommunalwahlen am 27.3.2011 verlor die CDU in Schwalmstadt ... Nicht gewählt ... Zmyj-Köbel, Philipp". Dass sich Staatsanwälte um ein Mandat als Abgeordneter bemühen, ist vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung ganz sicher fragwürdig. 01.04.2011: "Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt." - http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=Staatsanwalt+Zmyj&aq=f&aqi=&aql=&oq=&fp=2cdc0fce7b07738a

 

 

 

Gutachter:

 

Edda Gräfe

Diplom-Psychologin

60598 Frankfurt am Main

www.fpa-institut.de - 11/2009: nicht mehr geschaltet 

Beauftragung am Amtsgericht Dieburg, Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Gelnhausen, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Verschworen gegen die Welt

Hinter Panzerglas sind im Düsseldorfer Gericht vier Angeklagte zu sehen, die sich zum Massenmord verabredet hatten. Wer den Auftritt der jungen Männer verfolgt, fragt sich aber auch, welchen Anteil die Angeberei bei ihrer Terror-Planung hatte

Düsseldorf - In dem Prozess, der merkwürdigerweise wegen des Ortes der Festnahme nur der "Sauerland-Prozess" genannt wird, hat jeder der vier Angeklagten drei Wachleute an der Seite. Der erste Eindruck am Mittwoch: Viel Aufwand für junge Kerle, die sich verrannt haben und jetzt trotzig und ziemlich unsicher dreinschauen.

Die Angeklagten Adem Yilmaz (l-r), Atilla Selek, Fritz Gelowicz und Daniel Schneider am Mittwoch (22.04.2009) in Düsseldorf im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichtes.

Zwei der Islamisten tragen - wie viele Glaubensbrüder - weiße Häkelmützchen, doch das ist an diesem Ort, dem Großen Sitzungssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, keine gute Idee. Der Saarländer Daniel Schneider, 23, merkt es als Erster. Er legt die Mütze ab und grinst verlegen. Fritz Gelowicz, 29, aus Ulm, der angeblich Rädelsführer war, betrachtet derweil die Fingernägel seiner linken Hand. Es heißt ja, wenn jemand unter Anspannung ist, dann weiß er nicht so recht, was er mit den Händen tun soll. Adem Yilmaz, 30, aber behält die Mütze zunächst auf. Provokation! Das könnte ihm leicht drei Tage bis eine Woche zusätzlich Haft einbringen, stellt der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling den Haustarif vor. Yilmaz nimmt die Mütze ab.

Den jungen Männern, die erkennbar noch mit ihrem Erscheinungsbild zu tun haben, wird Mitgliedschaft in einer in- und in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen, die Vorbereitung und Verabredung eines Sprengstoffverbrechens wie des Verdachts der Verabredung eines Mordes. Und als wäre das alles noch nicht gewichtig genug, wird Schneider noch ein versuchter Mord zur Last gelegt, weil er bei der Festnahme einem Beamten die Waffe entrissen und auf einen Polizisten geschossen haben soll.

Die drei saßen in Haft, als Freund Atilla Selek, 24, der den Ermittlern als Mitverschwörer gilt, in der Türkei festgenommen wurde. Er soll Zünder für die Höllenmaschinen besorgt haben. In dem bislang wohl spektakulärsten Prozess gegen islamistische Terrorverdächtige stoßen, am Anfang zumindest, keine Kulturen zusammen, es geht um Ordnungsfragen, Erziehungsfragen vielleicht auch. Also um das, was sich gehört und was nicht. Den Rebellen mimt wieder Yilmaz. Der 30-Jährige will partout nicht aufstehen, als die Dolmetscher, die auch Sachverständige sind, vereidigt werden. Breidling wird grundsätzlich. Yilmaz schaut erst trotzig, murmelt: "Ich stehe nur für Allah auf", und blickt dann nach einer Weile, als ihn kaum noch jemand anschaut, etwas verlegen drein.

Ob es der Wahrheitsfindung dient, wenn Angeklagte sich erheben, ist seit dem Auftritt von Fritz Teufel im Prozess wegen der Schah-Demonstration vor dem Berliner Kammergericht 1967 geflügeltes Wort in deutschen Gerichtssälen. Mit dem strengen Breidling ist nicht zu spaßen. Der 62-Jährige wäre vielleicht sogar mit Teufel fertig geworden.

Fritz Gelowicz, 29, den die Ankläger für den Rädelsführer halten, hat das als Erster gemerkt. Er wird zu biografischen Daten befragt und nickt sehr eifrig. Musterschüler eben. Atilla Selek, dessen Vornamen sich, wie Breidling erklärt, mit einem t und zwei l schreibt, (was nicht einmal die Verteidiger wussten), schaut sehr ernst drein. Wenn man die Vorgeschichte nicht kennen und nur in die Gesichter der Angeklagten schauen würde, könnte man meinen, hier würde ein Schülertheater aufgeführt.

Aber man kennt die Vorgeschichte, und der erste Eindruck täuscht vermutlich wirklich. Das sind die berüchtigten Fanatiker, die monatelang den deutschen Sicherheitsapparat in Atem gehalten und auch die amerikanischen Dienste CIA und NSA sowie den israelischen Mossad beschäftigt haben und sogar den russischen FSB, bis im Herbst 2007 im sauerländischen Medebach-Oberschledorn die Handschellen klickten.

Sie sollen drei fast zeitgleiche Anschläge mit Autobomben geplant haben. Spezialisten haben herausgefunden, dass diese Attentate, bei denen angeblich durch die Umwandlung von Wasserstoffperoxid Sprengstoff mit einer Durchschlagskraft von insgesamt 410 Kilogramm TNT verwendet werden sollte, größere Infernos hätten auslösen können als die Anschläge von London, Djerba oder Casablanca. Auch in der Welt des Terrors gibt es also Rekordlisten.

Die Geschichte, die vor dem Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts abgehandelt wird, ist aber auch eine dunkle, verworrene und manchmal widersprüchliche Geschichte. Sie spielte sich im Unterholz der Terrorszene in Zentralasien und in der manchmal fast öffentlichen Illegalität in Deutschland ab. Die Angeklagten sollen Kämpfer einer geheimnisvollen Organisation namens Islamische Dschihad Union (IJU) gewesen sein, die angeblich in Usbekistan gegründet wurde. Angeblich sollten sie in Deutschland Attentate begehen.

Sie verhielten sich äußerst konspirativ, und gleichzeitig waren sie seltsam geschwätzig. Sie wussten, dass sie observiert wurden; stellten manchmal sogar die Verfolger zur Rede: "Hey, wo ist ihr Chef?", raunzten sie ordentliche Beamte an. Gelowicz gab anderthalb Monate vor der Festnahme einem Magazin in der Rolle des angeblichen Gefährders noch ein Interview. Seltsame Verschwörer. "Deutschland sucht den Super-Terroristen", witzelte einer von ihnen vor der Festnahme.

Dieser Prozess könnte ein lange Reise in eine den meisten Deutschen völlig unbekannte Welt werden. Beteiligte rechnen mit einer Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren. Reserven für den Fall, dass Mitglieder des Gerichts ausscheiden, stehen schon bereit. Allein die Anklage hat 219 Zeugen und Sachverständige benannt. 521 Stehordner haben die Bundesanwälte zusammengetragen, die fein aneinandergereiht im Gerichtssaal stehen.

In dem 560 Quadratmeter großen Sitzungssaal, der Platz für 145 Zuschauer bietet und nur halb gefüllt ist, sind die Prozessbeteiligten und die Beobachter durch drei Meter hohe Wände aus Sicherheitsglas getrennt. Das Publikum erlebt die Sitzung wegen der Sicherheitsscheibe und der Spiegelung auf ihr fast wie ein Hörspiel. Schon kurz nach Beginn der Verhandlung, als viele arabische Internet-Adressen vorgelesen werden, nickt der eine oder andere männliche Zuhörer sanft ein.

Die verwinkelten Lebenswege der jungen Männer sind von Spezialisten mit dem Begriff "homegrown terrorism" versehen worden. Deutsche Staatsbürger und in Deutschland aufgewachsene Türken sollen Anschläge auf das Land geplant haben, in dem sie groß geworden sind. Das wurde bis dahin nur aus England berichtet. Bei den meisten Deutungsversuchen wird gern darauf hingewiesen, dass Schneider und Gelowicz Konvertiten und überdies Scheidungskinder seien. Hilft das wirklich, den Fall zu verstehen? Zwar neigen bekanntermaßen Leute, die zu einem anderen Glauben wechseln, dann zu besonderem Eiferertum, aber die Welt ist voller Scheidungskinder - pro Jahr gibt es in Deutschland etwa 170 000 -, die nie auf die Idee kommen würden, in den Dschihad zu ziehen. Auch liefern die geläufigen Vorstellungen vom Generationenkonflikt keine sachdienlichen Hinweise zum Thema. In Wahrheit ist die Dynamik, in die junge Leute hineingezogen werden, oft viel verwickelter.

Wie also wird ein junger Mann, der Schneider heißt und im Saarland groß geworden ist, zum Kämpfer für den Dschihad? Oder warum wollte jemand wie Gelowicz, der als Jugendlicher HipHop hörte, American Football spielte und für Tiere so stark bremste, dass sein Auto in der Böschung landete, unter allen Umständen möglichst vielen Amerikanern den Garaus machen? Die Karlsruher Generalbundesanwältin hat drei Vertreter an den Rhein entsandt, um auch diese Fragen zu klären: Den Veteranen Volker Brinkmann, 58, der schon viele Anklagen in Islamisten-Verfahren vertreten hat. Außerdem sind da die Strafverfolgerin Cornelia Zacharias, 44, und Ralf Setton, 41, der von der Frankfurter Staatsanwaltschaft abgeordnet worden ist. Ein Hüne von Gestalt, der Spaß hat an der Politik. Setton war SPD-Fraktionschef in der Taunusstadt Kelkheim, bis er nach Karlsruhe wechselte.

Insgesamt acht Anwälte verteidigen die vier Angeklagten. Sie können mit ihren Mandanten nur über jeweils 24 Luftlöcher kommunizieren. Man mag über den Sinn solcher Maßnahmen diskutieren; klar ist auch, dass rundum die unumgängliche, vernünftig abwehrende Vorsorge mit Risiken gelebt werden muss. Einen absoluten Schutz vor dem absoluten Terror gibt es draußen nicht.

Aber was war bei den Angeklagten Angeberei? Was war Ernst? Auch die Anklage, die sich unter anderem auf zahlreiche Abhörprotokolle stützt, gibt darauf keine letzte Antwort. Zwei Tage vor der Festnahme erörterten einige der Männer in einem Auto mögliche Anschlagsziele - Gelowicz: "Kennst Du vielleicht ein Pub oder so. So ein Café, wo Amerikaner sind?" Yilmaz: "Wir brauchen drei große Ziele." Gelowicz: "Die Deutschen kriegen eine auf die Fresse, das glauben die nicht." Yilmaz: ". . . und Flughafen, einfach zünden, einfach so Schreck, weißt Du." Gelowicz: "Flughafen, packen wir irgendwo eine Bombe hin." Yilmaz: "So Prestige, damit die den Flugverkehr. Was?"

Für hundert Amerikaner reichten 150 Kilo Sprengstoff rechnet Yilmaz bei anderer Gelegenheit vor. Viele Amerikaner sollten sterben, Deutsche auch, keine Kinder - wenn möglich. Eines der meistdiskutierten Ziele war die Usbekische Botschaft zu Berlin. "Die Welt wird brennen", sagte einer von ihnen.

Selek und Yilmaz sind in der Türkei geboren und in Deutschland aufgewachsen. Schneider und Gelowicz sind gebürtige Deutsche. Sie nennen sich seit einer Weile Abd-Allah. Das meint Knecht oder Diener Gottes und ist nicht sonderlich originell, weil viele Männer, die zum Islam konvertieren, ihrem Namen ein Abd-Allah hinzufügen.

Beide sollen sich, so hat es Brinkmann in seiner Anklage vorgetragen, im Sommer 2006 in einem Terrorcamp im pakistanischen Nord-Waziristan, das ist an der Grenze zu Afghanistan, kennengelernt haben. Yilmaz soll damals auch im Lager gewesen sein. Die jungen Männer aus Deutschland wollten angeblich in Afghanistan kämpfen, doch ihre Ausbilder sollen etwas anderes mit ihnen vorgehabt haben: Den Dschihad in Deutschland.

Die Schuld der Angeklagten, die unter spektakulären Sicherheitsmaßnahmen vor Gericht stehen, ist noch nicht erwiesen. Auch daran ist zu erinnern. Ihre Verteidiger haben zu Beginn des Prozesses die "Herkunft und Qualität der Ermittlungsergebnisse" angezweifelt. Das gesamte Verfahren kranke "an der Vermischung von Geheimdienst- und Verfassungsschutzinformationen, die unter Missachtung des verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebotes an die Polizei weitergegeben wurde. Die Verteidiger bezweifeln sogar, dass es die Islamische Dschihad-Union wirklich gibt.

Der Nachmittag des ersten Tages verlief normal, wie es in solchen Terror-Verfahren üblich ist. Es gab heftige Besetzungsrügen, und Richter Breidling war mittenmang in der Schlacht und verlangte streng anwaltliche Erklärungen. Die vier Angeklagten schauten derweil interessiert drein. Yilmaz hat wieder gefeixt, Gelowicz hatte den linken Arm des Pullis hochgeschoben.

Jetzt war die Situation da, über die sie früher manchmal gesprochen hatten, denn als sie über Bombenpläne redeten, machten sie sich schon Gedanken darüber, was passierte, wenn sie festgenommen würden. Yilmaz: "Wenn wir erwischt werden, Knast sowieso, Guantanamo sowieso". Gelowicz: "Nicht in Guantanamo, in Deutschland. Eine Ewigkeit, ewig".

Vor der Ewigkeit kann ein ewiglanger Prozess stehen.

Foto: dpa

22.04.2009 

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/473140/-1

 


 

 

Ursula Solf (Jg. 1943) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 10.01.1975, ..., 2002) 

 

 

Am 15. April 2005 fand in Berlin die Tagung „NS-Täter aus interdisziplinärer Perspektive“ statt. Ursula Solf, Staatsanwältin a.D., äußerte sich:[35]

„Die rechtliche Grundlage für Mord bzw. Totschlag, basierend auf dem Strafgesetzbuch von 1872, besagt, dass der Täterin oder dem Täter eine ‚konkrete Tat‘ nachgewiesen werden muss. Fehlt im Kausalzusammenhang der zu beweisenden Tat ein Glied, gilt: „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten). So war allein der Tatbestand, in Auschwitz als SS-Arzt tätig gewesen zu sein, kein ausreichender Strafbestand für eine Verurteilung. Dies machen die Diskussionen um den SS-Arzt Dr. Münch deutlich [...], der zeitlebens abstritt, an der Ermordung von Juden beteiligt gewesen zu sein, weshalb sich die Diskussionen darauf konzentrierten, ob er an der Rampe selektiert hatte oder nicht. Die Fixierung auf individuelle Schuld im Kontext der juristischen Aufarbeitung des NS-Systems und seinen (Mord-)Institutionen stellt meines Erachtens ein Dilemma dar. Als Ausführende des NS-Rassenwahns in und außerhalb der Vernichtungslager und in den Euthanasie-Anstalten hätten beispielsweise die SS-Ärzte zumindest wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung und Körperverletzung verurteilt werden können. So hätten viele Prozesse zumindest gegen staatliche Funktionsträger in Verwaltung, Justiz und bewaffneten Organen ein anderes Ergebnis haben können, wenn nicht die Legende von der Legalität der nationalsozialistischen Machtübernahme akzeptiert worden wäre, sondern die dabei erfolgten Brüche der Weimarer Verfassung und des Weimarer StGB als solche erkannt und geahndet worden wären.“

– Ursula Solf, Staatsanwältin a.D.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_M%C3%BCnch

 

 


 

 

Heinz Heinrich Anton Wolf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Heinz Heinrich Anton Wolf (* 3. März 1908 in Limburg; † 1. Oktober 1984 ebenda) war ein deutscher Politiker, von 1944 bis 1951 erster Staatsanwalt in Frankfurt am Main und in den Nürnberger Prozessen als Verteidiger tätig.

Ausbildung

Wolf besuchte ein Gymnasium in Limburg anschließend studierte er von 1927 bis 1932 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt. Mit Beginn seines Studiums wurde er aktiv bei der Frankfurter Burschenschaft Arminia. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1936 trat er in den Staatsdienst ein.

Beruf und Politik

Er war als Staatsanwalt in Limburg und in Danzig tätig. 1944 wurde er erster Staatsanwalt Frankfurts. Während den Nürnberger Prozessen war er in der Verteidigung tätig. 1952 kehrte er nach Limburg zurück und war dort bis 1957 Oberstaatsanwalt. Bis 1964 war er dann Oberstaatsanwalt von Frankfurt. Vom 1. Dezember 1962 bis zum 30. November 1964 war er Abgeordneter der CDU im Hessischen Landtag und justizpolitischer Sprecher. 1964-1967 war er Landrat im Landkreis Limburg.

1964 war er Mitglied der 4. Bundesversammlung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Heinrich_Anton_Wolf

 

gefunden am 05.07.2009

 

 


 

Ein Verfahren, das nicht mit dem Urteil endet

Prozess gegen TV-Moderator

06.09.2005, 09:09

Von Detlef Esslinger

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Andreas Türck wird ein Freispruch erwartet - gestraft sind der Moderator und das fragliche Opfer so oder so.

Andreas Türck dpa

Andreas Türck im Gerichtssaal. (Foto: dpa)

Zwei Verhandlungstage noch, dann haben sie diesen Prozess endlich überstanden. Zweimal noch wird Katharina B., die Nebenklägerin, eine Minute vor zehn Uhr den Gerichtssaal betreten, keine Minute früher als nötig. Die Arme vor der Brust verschränkt, das Gesicht von den Fotografen abgewandt, so wird sie zu ihrem Platz auf der gegenüberliegenden Seite hasten; dort angekommen, wird sie mit dem Gesicht zur Wand in ihrer Handtasche herumkramen, nichts suchend als Anonymität.

Zweimal muss Andreas Türck, der Angeklagte, hier noch ausharren, in schwarzem Anzug, weißem Hemd und weinroter Krawatte, so seriös, wie er sich nie zuvor in seinem Leben präsentieren musste. An diesem Dienstag werden die Plädoyers gehalten, am Donnerstag folgt das Urteil.

Ein eigentümliches Verfahren

Mit dem Freispruch, der allgemein erwartet wird, wird indessen nur das Gerichtsverfahren beendet sein. Mit den Folgen des Prozesses werden Katharina B. und Andreas Türck noch lange zu kämpfen haben.

Die 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts hat es sich zur Aufgabe machen wollen, herauszufinden, worum es sich bei dem Oralverkehr handelte, den der Fernsehmoderator Türck und die Bankkauffrau B. am Abend des 23. August 2002 auf einer Mainbrücke in Frankfurt miteinander hatten: um einvernehmlichen Sex, wie Türck sagt, oder um eine Vergewaltigung, wie B. sagt.

Ein Vorfall sollte aufgeklärt werden, für den es keine materiellen Beweise gibt, zum Beispiel Verletzungen oder Zeugenaussagen. Es wäre möglicherweise leicht gewesen, Verletzungen zu ermitteln, denn schon am 24. August 2002, am Tag darauf also, hörte die Polizei ein Telefongespräch ab, in dem Katharina B. einem Bekannten erzählte, sie sei von Türck vergewaltigt worden.

Aussage nur mit Widerwillen

Der Bekannte wurde wegen einer Drogensache überwacht, und die Polizei wollte diese Ermittlungen nicht gefährden. Deshalb dauerte es ein halbes Jahr, bis Beamte plötzlich am Arbeitsplatz von Katharina B. erschienen, um eine Aussage von ihr zu erhalten. Auf dieser Aussage fußt nun die Anklage, sie ist im Grunde das einzige Beweismittel, das der Strafkammer zur Verfügung steht. Es handelt sich um eine Aussage, die Frau B. mit offensichtlichem Widerwillen gemacht hat.

"Ich möchte mich nicht daran erinnern müssen. Ich bin heilfroh, dass ich mich nicht erinnern kann. Diese Befragung ist wie eine zweite Vergewaltigung." Mit diesen Sätzen wird Katharina B. von der Psychologin Edda Gräfe zitiert, die als eine von zwei Sachverständigen ihre Glaubhaftigkeit beurteilen soll.

In diesen Sätzen kommt die ganze Labilität ihrer Aussage zum Ausdruck: Eine zweite Vergewaltigung kann es ja nur geben, wenn es auch eine erste gab - und an die kann B. sich nicht mehr erinnern? Oder, andersherum: Erst behauptet sie, sich nicht erinnern zu können, anschließend aber gibt sie eine zweite Vergewaltigung an. Was ist eine solche Zeugin wert?

Labil und unter Druck

Die Psychologin Gräfe berichtet, wie schwierig es für sie war, Zugang zu der heute 29 Jahre alten Frau zu gewinnen. Wie diese beim Gespräch auf der Ecke des Sofas saß, ein Kissen vor den Bauch gepresst, und angab, von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein.

Als Zeugin in einem Strafverfahren sei sie zur Aussage verpflichtet, andernfalls drohe ihr selber eines. Katharina B. fügte an, sie habe noch aus einem weiteren Grund nicht reden wollen: Weil man ihr ja doch nicht glauben werde - "schließlich handelt es sich bei Herrn Türck um eine bekannte Person".

Die Psychologin berichtet, dass sie einen psychisch labilen Menschen getroffen hat. Das Ergebnis ihrer Untersuchung war, dass es bei Katharina B. Anzeichen für eine hypochondrische sowie eine hysterische Neurose gab, für Paranoia und Schizophrenie. Das ist traurig und für ein Strafverfahren verhängnisvoll: "Der Druck, eine Aussage produzieren zu müssen, führt bei dieser Persönlichkeitsstruktur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu, dass Pseudo-Erinnerungen installiert werden", sagt die Psychologin Gräfe. "Man will sein Gegenüber zufrieden stellen", und zwar aus einem einzigen Grund - "um sich dem Druck so schnell wie möglich zu entziehen."

Sogar die Mülltonne durchwühlt

Tatsächlich hat Katharina B. den Druck damit nur vergrößert. Von der Polizei kam ihre Aussage zur Staatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft schickte ihr die Psychologin und verfasste eine Anklage, von einer Anwältin ließ sie sich überzeugen, dass es für sie das Beste sei, als Nebenklägerin dem Verfahren nicht nur beizutreten, sondern auch beizuwohnen.

So geriet sie in den größten Gerichtssaal, den der Frankfurter Justizkomplex zu bieten hat, und weil manche Fotografen nicht warten wollten, bis sie sie dort vors Objektiv bekamen, fragten sie bei ihren Nachbarn an, ob sie Fotos von deren Balkon aus machen dürften; auch ihr Briefkasten und ihre Mülltonne wurden durchwühlt.

In der Bild-Zeitung sahen zwei ehemalige Schulfreundinnen aus der 9. und 10. Klasse ihr Foto aus dem Gerichtssaal, dachten sich, Mensch, das ist doch die Kathi, und ihnen fiel ein, wie die schon damals mit Phantasiegeschichten die Klasse nervte: Mal wurde sie vergewaltigt, mal hatte sie Leukämie. Als Zeuginnen der Verteidigung tragen sie nun mit dazu bei, dass Züge von Katharina B. in die Öffentlichkeit gelangen, die nicht dorthin gehören, will die Frau ihr Leben jemals in den Griff bekommen.

Ein Prozess wie eine Talkshow

Es ist wie in einer Talkshow. Alles, was an jenen Nachmittags-Shows immer kritisiert wurde, wie sie der inzwischen 36-jährige Moderator Andreas Türck im Fernsehsender Pro Sieben von 1998 bis 2002 moderierte, findet hier im Gewand einer Gerichtsverhandlung statt. "Andreas, ich will wilden Sex!", "Andreas, glaub' mir, sie hat Schläge verdient!" - das waren so typische Titel seiner Sendungen.

Menschen ohne jede Medien-Erfahrung begaben sich in seine Show, gaben ihre intimsten Wünsche oder Störungen zum Besten; es folgten der Werbeblock und das jeweils nächste Schicksal. Um die Katastrophen, die sie ihren Gästen damit einbrockten, bei deren Familien und Freunden, machten sich Moderatoren wie Türck wenig Gedanken.

Dass dessen Persönlichkeit nun selbst zum Gegenstand mehrjähriger öffentlicher Erörterung geworden ist, dürfte eine Lebenserfahrung sein, mit der dieser nicht gerechnet hat, woher auch. Als im April 2003, ein halbes Jahr nach dem Vorfall, die Polizei bei ihm in Wiesbaden an der Tür stand, soll er gefragt haben: "Wollen Sie mich verarschen?"

Türck zeigt sich als Gentleman

Im Gerichtssaal zeigt er sich nun als Gentleman, nicht nur von der Kleidung, auch vom Benehmen her. Möglichst wenig soll erinnern an den Mann, der auf einer Brücke mit einer Frau intim zusammen war, die er erst kurz zuvor in einer Bar kennen gelernt hatte - und die er anschließend schleunigst an der nächsten Tankstelle wieder absetzte. Seiner Anwältin hebt er den Pilotenkoffer über die Bank, äußerlich ruhig und gelassen folgt er der Verhandlung, zu deren Beginn er seine Unschuld beteuert hat, in deren weiterem Verlauf er aber schweigt.

Es läuft ja auch alles günstig für ihn, zumindest in diesem Prozess. Auf die Psychologin Gräfe folgt deren Kollege Professor Max Steller aus Berlin, eine Kapazität auf dem Gebiet der Aussage-Psychologie. Auch er erläutert, welche Konsequenz die Persönlichkeitsstruktur von Katharina B. für die Qualität ihrer Aussage hat: dass sie dazu führt, Ereignisse umzudeuten.

Aus einem möglicherweise ruppigen Oralverkehr, mit anschließendem Absetzen an der Tankstelle, wird dann im Nachhinein, im Telefonat mit einem Bekannten, eine Vergewaltigung - und sei es nur, um Zuwendung und Aufmerksamkeit zu erhalten. Steller begründet seine Zweifel damit, dass B. bei der Polizei wie bei der Psychologin eine Geschichte erzählte, die weder Anfang noch Ende hatte.

Warum wurde dieses Verfahren nur eröffnet?

"Erst in der Hauptverhandlung hat sie einen plausiblen Beginn geschildert", sagt er: eine Autofahrt mit Türck, dessen Freund sowie ihrer Freundin nach dem Besuch einer Bar, Annäherungsversuche des Freundes in dem Auto, Türcks Stopp an der Brücke mit der Begründung, ihnen die Frankfurter Skyline zeigen zu wollen, Türck, wie er den Arm um sie legte, zunächst anscheinend, um sie zu trösten. Zu dem Oralverkehr kam es, nachdem die beiden alleine auf die Brücke gegangen waren. Der Freund und die Freundin sahen es aus zwanzig Meter Entfernung. Gewalt sahen sie nicht.

Diese, nun ja, Beweislage, war der Strafkammer unter dem Vorsitz von Bärbel Stock bekannt. Ihr lag auch das schriftliche Gutachten der Psychologin Gräfe längst vor, und sie musste davon ausgehen, dass der bestellte Rechtsmediziner wenig zur Erhellung eines Vorfalls würde beitragen können, den er sich nur aus den Angaben Dritter und Vierter zusammenbasteln konnte.

Der Kammer wird auch klar gewesen sein, dass sie mit der Zulassung der Anklage die Karriere des Fernsehmoderators Türck zerstören würde. Pro Sieben nahm ihn sofort aus dem Programm, und vom Freispruch wird der Mann wenig haben, im Urteil der Öffentlichkeit wird er der Typ bleiben, der wegen Vergewaltigung vor Gericht stand. Warum nur ist dieses Verfahren jemals eröffnet worden?

(SZ vom 06.09.2005)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/921/375730/text/1/

 

 

 

 


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