Väternotruf informiert zum Thema
Staatsanwaltschaft München II
Staatsanwaltschaft München II
Arnulfstr. 16-18
80335 München
Telefon: 089 / 5597-05
Fax: 089 / 5597-3038
E-Mail: unbekannt
Internet: http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/m2/
Internetauftritt der Staatsanwaltschaft München II (01/2012)
Informationsgehalt: mangelhaft
Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Bayern
Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II: Eduart Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab , ..., 2010, ..., 2012) - vorher ab 15.02.2002 Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht München aufgeführt.
Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II: Regina Sieh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II / Leitung Abteilung III / ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.12.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 01.05.2003 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft München II:
* 1 Leitender Oberstaatsanwalt
* 3 Oberstaatsanwältinnen und 1 Oberstaatsanwalt
* 16 Staatsanwältinnen und 22 Staatsanwälte
* 7 Beamtinnen und 4 Beamte des gehobenen Justizdienstes
* 14 Beamtinnen und 5 Beamte des mittleren Justizdienstes
* 42 Arbeitnehmerinnen und 1 Arbeitsnehmer (Justizangestellte)
Der Staatsanwaltschaft München II obliegt die Verfolgung von Straftaten und - soweit hierzu nicht andere Behörden vordringlich berufen sind - auch von Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Begehungsorte /Tatorte in den Bereichen der Amtsgerichte
- Dachau
- Ebersberg
- Fürstenfeldbruck
- Garmisch-Partenkirchen
- Miesbach
- Starnberg
- Weilheim
- Wolfratshausen
liegen. Die Amtsgerichtsbezirke entsprechen in ihrer Gebietsausdehnung den jeweiligen Landkreisen. Im Einzugsbereich wohnen ca. 958000 Personen.
Die Staatsanwaltschaft München II vollstreckt auch die auf Grund ihrer Anträge ergangenen amts- und landgerichtlichen Entscheidungen mit Ausnahme der Entscheidungen der Jugendgerichte.
Darüberhinaus ist die Staatsanwaltschaft München ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen (§ 74c GVG) auch für die Landgerichtsbezirke Traunstein und Ingolstadt und damit in diesen Fällen für nahezu ganz Oberbayern zuständig.
Aufbau und Zuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaft München II
Abteilung / Leiter der Abteilung
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Hödl
Behördenleitung
Abteilung I
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Hödl
Strafanzeigen gegen Behördenangehörige, politische Strafsachen, Pressestrafsachen, Umweltschutz
Abteilung II
Oberstaatsanwältin Reißler
Jugend- und Jugendschutzsachen, , Verfahren nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz
Abteilung III
Oberstaatsanwältin Sieh
Kapitalverbrechen, Allgemeine Strafsachen, Vollstreckungs- und Gnadensachen
Abteilung IV
Oberstaatsanwältin Illini
Allgemeine Strafsachen, Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz
Abteilung V
Oberstaatsanwältin Titz
Verkehrsstrafsachen
Abteilung VI
Oberstaatsanwalt Heidenreich
Wirtschaftsstrafsachen, Verfahren gegen Bundeswehrsoldaten
Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwaltschaft München
Väternotruf München
Matthias Bögelein
Freisinger Straße Nr. 1
85391 Allershausen
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Philipp Barth (Jg. 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.07.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.
Petra Beckers (Jg. 1962) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 15.11.2000, ..., 2008)
Martin Hausladen (Jg. 1975) - Richter am Amtsgericht Weilheim (ab 01.09.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. In Richterdatenbank ab 01.03.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Ken-Oliver Heidenreich (Jg. 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II / Leitung Abteilung VI (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1996 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Ab 01.12.2002 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II
Dagmar Illini (Jg. 1962) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II / Leitung Abteilung IV (ab , ..., 2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1993 als Richterin am Landgericht München II aufgeführt. Ab 16.06.2002 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I.
Wolfgang Kopp (Jg. 1975) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.07.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.
Hans Peter Kuchenbaur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.10.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II - Gruppenleiter - aufgeführt.
Eduart Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab , ..., 2010, ..., 2012) - vorher ab 15.02.2002 Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht München aufgeführt.
Oliver Ottmann (Jg. 1970) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.11.2006, ..., 2008) - vorher Richter am Amtsgericht Aichach (03/2005, ..., 11/2006) - im Handbuch der Justiz 2004 ab als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.12.2003 als Richter am Amtsgericht Aichach aufgeführt. Strafsachen und Familiengericht.
Elisabeth Reißler (Jg. 1963) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II / Leitung Abteilung II (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1994 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Gudrun Schaefer (Jg. 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 15.12.1994, ..., 2008)
Regina Sieh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II / Leitung Abteilung III / ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.12.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 01.05.2003 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I.
Andrea Titz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht Altötting aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1999 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Staatsanwältin (Gruppenleiterin) bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt - Leitung Abteilung V. 2010: Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbund. Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - http://www.drb.de/cms/index.php?id=37 / http://www.drb.de/cms/index.php?id=459. 12.01.2012 - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwalt-erschossen-dachau-killer:-seit-jahren-hass-auf-die-justiz.6a1913a6-cbb0-4854-891f-c1e57b43585f.html
Stefanie Trebs (Jg. 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.12.2000, ..., 2008)
Winkelmaier (geb. ....) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II (ab , ..., 2009)
# Brigitta Paus
# Anja Hlawatschek
# Karin Fischer
# Melanie Mettke
# Philipp Barth
# Carolin Stier
# Christoph Oberhauser
# Philipp Wolff
# Marcus Preißinger
# Dr. Julia Wicke
# Wolfgang Kopp
# Martin Ebner
# Sabine Krah
# Michael Weigl
# Tanja Mayerhoffer
Amtsanwälte:
- Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II (ab , ..., 2009)
Staatsanwalt auf Probe:
Tilman Turck - Staatsanwalt auf Probe (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet an die Staatsanwaltschaft München II. Am 11.01.2012 erschossen bei einem Gerichtstermin im Amtsgericht Dachau. 12.01.2012: "Staatsanwalt erschossen. Dachau-Killer: Seit Jahren Hass auf die Justiz" - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwalt-erschossen-dachau-killer:-seit-jahren-hass-auf-die-justiz.6a1913a6-cbb0-4854-891f-c1e57b43585f.html
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II tätig:
Ina Augustin-Wimmer (Jg. 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.
Raimund Bär (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Rüdiger Bartel (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab 01.02.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Florian Burkhardt (Jg. 1971) - Richter am Landgericht München I (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Barbara Clementi (Jg. 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht München I (ab 01.10.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Thomas Denz (Jg. 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab 01.02.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Silvia Eilers (Jg. 1969) - Richterin am Landgericht München I (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 0108.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Sabine Eppelein-Harbers (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1997 als Staatanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Alexander Fichtl (Jg. 1958) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Richter am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Ab 01.06.2002 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II. Ab 15.5.2008 Datenschutzbeauftragter am Amtsgericht München
Elisabeth Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht München (ab ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.05.1983 als Leitende Staatsanwältin (beurl.) bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Dr. Renate Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht München / 5. Strafsenat (ab 01.05.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Ab 16.05.2010 stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 6. Strafsenat. 2011: 5. Strafsenat. 2010: Strafverfahren - 5St RR (II) 60/10 - Verletzung der Unterhaltspflicht - Beschluss vom 15.03.2010.
Olaf Grundmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Ab 01.08.2005 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Richter am Amtsgericht Dachau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Jürgen Hanselmann (Jg. 1973) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Jürgen Hasler (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.03.2010, ..., 2010) - 1995 Richter am Amtsgericht Neu-Ulm - Strafsachen. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1997 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II. Ab 01.09.2005 Staatsanwalt (Gruppenleiter) bei der Staatsanwaltschaft Memmingen. Ab 01.03.2010 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm.
Peter Henkel (Jg. 1943) - Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.04.1994, ..., 2008)
Dr. Thomas Hense (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.1992 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. 2009: Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - 19.11.2009: 35 O 9639/09.
Dr. Rüdiger Hödl (Jg. 1944) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.02.2002, ..., 2009) - vorher ab 01.02.2002 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I
Dr. Alexander Kalomiris (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht München / 19. Zivilsenat (ab , ..., 2009) - vorher ab 01.11.2000 bis 2008 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II
Stefan Käsbohrer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Dachau (ab 01.03.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2004 als Richter am Amtsgericht Dachau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Kornelia Kornprobst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.11.2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.03.1996 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.1996 als Richterin am Amtsgericht Miesbach - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum möglicherweise fehlerhaft.
No Name - Richter am Oberlandesgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Melanie Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 526 (ab , ..., 2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 unter den Namen Melanie Mettke als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft
Uwe Lesche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Nürnberg (ab 01.07.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2000 als Richter am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Alexandra Marinelli (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.12.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Dr. Celina Nappenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Dachau (ab 01.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Ab 01.08.2005 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II.
Dr. Matthias Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Landsberg (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. 2008: abgeordnet an das Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat - Familiensenat in Augsburg.
Ursula Pretsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1963) - Richterin am Amtsgericht Miesbach (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Miesbach - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum möglicherweise fehlerhaft.
Günther Puhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ab 16.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Martin Ramm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 1. Zivilsenat (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.01.1988 als Staatsanwalt am Landgericht München II aufgeführt.
Konrad Retzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Anschließend Vorsitzender Richter am Landgericht München I.
Klaus-Jürgen Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Miesbach / Direktor am Amtsgericht Miesbach (ab 01.11.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Christian Schmidt-Sommerfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht München II / Präsident am Landgericht München II (ab 01.02.2009, ..., 2012) - ab 01.09 1978 Staatsanwalt in Jugendstrafsachen sowie Gruppenleiter in Wirtschaftssachen bei der Staatsanwaltschaft München II. Zivilrichter am Landgericht München II. Ab 1991 Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht München. Dann Leitung der 3. Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft München I. Ab 01.07.2000 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Ab 2003 Leitung der Staatsanwaltschaft München I.
Wolfram Schubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.08.1994, ..., 2008)
Thomas Schuster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Weilheim (ab 01.09.2003, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Richter am Landgericht Ansbach.
Dr. Christoph Strötz (geb. 16.09.1952) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft München (ab 01.03.2005, ..., 2009) - vorher ab 1980 zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II, danach Richter am Landgericht München II und am Oberlandesgericht München. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 als Regierungsdirektor im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. Zuletzt war er leitender Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium, Referatsleiter und stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung im bayerischen Justizministerium.
Wilfried Wittig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Weilheim / Direktor am Amtsgericht Weilheim (ab 01.08.2007, ..., 2012) - ab 01.10.2001 Vorsitzender Richter am Landgericht München II / im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München II
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Während Prozess in Dachau
Mann erschießt Staatsanwalt in Gerichtssaal
Mittwoch, 11.01.2012, 17:01
Ein Mann hat am Mittwoch während eines Prozesses am Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt erschossen.
Wie ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, gab der Mann in einer laufenden Verhandlung drei Schüsse auf den Anklagevertreter ab. Es werde vermutet, dass es in dem Fall um eine Unterhaltssache gegangen sei.
Mehr dazu in Kürze auf FOCUS Online
01. April 2010 - Pressemitteilung 3/10
Presseerklärung zum Familiendrama vom 30.03.2010 in Eichenau
Am 30.03.2010 fanden Beamte der Polizeiinspektion Olching gegen 15.15 Uhr ein Ehepaar und seine beiden 7jährigen Töchter in ihrem Haus in Eichenau tot auf. Die 7jährigen Zwillinge wurden in ihren Kinderzimmern aufgefunden, die Mutter der Kinder lag im Keller, der Vater wurde im Schlafzimmer gefunden. Der Arbeitgeber der Ehefrau und Mutter der beiden Kinder hatte kurz zuvor die Polizei verständigt, nachdem die Frau am Montag und am Dienstag unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen war. Die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck übernommen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist von einem Gewaltdelikt innerhalb der Familie auszugehen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München II wurden die vier Leichen am 31.03.2010 im Institut für Rechtsmedizin in München obduziert. Sowohl bei der Frau als auch bei den beiden Kindern trat nach dem bisherigen Ergebnis der Tod durch Strangulieren ein. Die Kinder wiesen darüber hinaus Verletzungen im Kopfbereich auf, die vermutlich durch Einwirkung mit stumpfen Gegenständen hervorgerufen wurden. Der Ehemann und Vater der Kinder starb an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Der genaue Tathergang und das Tatmotiv sind derzeit noch nicht geklärt. Die Ermittlungen dauern an.
Andrea Titz
Oberstaatsanwältin
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/m2/presse/archiv/2010/02522/
Die nachfolgenden Schriftsätze enthalten zahlreiche orthographische und sprachliche
Fehler. Dies ist nicht auf die OCR-Software, noch ist dies darauf zurückzuführen, daß die Autoren Ausländer sind. Vielmehr ist dies wohl ein Hinweis auf das intellektuelle Niveau seiner Verfasser.
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STAATSANWALTSCHAFT
bei dem Landgericht München II
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München, den 05.11.1997
Aktenzeichen: 27 Js 31408/96 /Ra
B e s c h e i d
Ermittlungsverfahren gegen Pxxxxxxxxxx Zxxxxxx
wegen falsche Verdächtigung u.a.
Das Verfahren wird nach 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Gründe:
Der Beschuldigten lag zur Last, im Rahmen der familienrechtlichen Verfahren 1 F 319/91 und 1 F 200/92 des Amtsgerichts Starnberg sowie gegenüber dem Strafverfolgungsbehörden den nicht zutreffenden Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der gemeinsamen Tochter Cxxxxxxx Axxxx, geb. 20.06.88 durch den Anzeigeerstatter erhoben sowie im Zusammenhang mit den familienrechtlichen Verfahren weitere Straftatbestände erfüllt zu haben.
Der Tatnachweis strafbarer Handlungen gegen die Beschuldigte konnte nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden.
1. Die Beschuldigte hat erstmals im Termin vom 06.05.93 vor dem Amtsgericht Starnberg den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs gegen den Anzeigeerstatters erhoben und ihn bis zum Abschluß des Verfahrens im Jahr 1996 wiederholt geäußert.
Dieser Vorwurf wurde im Verfahren 22 Js 25399/93 der Staatsanwaitschaft München II bereits im strafrechtlichen Hinsicht überprüft. Mit Verfügung vom 16.06.94 wurde das Verfahren mangels Tatnachweise gem. § 170 II StPO eingestellt, zumal
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die Geschädigte Cxxxxxx Axxxx letztlich gegenüber der Gutachterin der GWG, die ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen sollte, angab, sie habe gelogen, weil ihre Mutter, die Beschuldigte, dies gewollt habe.
Hieraus kann jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit darauf geschlossen werden, daß der Vorwurf der Beschuldigten von Beginn an wider besseren Wissens erfolgte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Beschuldigte aufgrund des von ihr im Termine vom 06.05.93 geschilderten Vorfalls möglicherweise im Rahmen einer Fehlinterpretation und Überreaktion zu der Überzeugung gelangte, es habe ein sexueller Mißbrauch stattgefunden und in der Folgezeit das gutgläubige ein Aussage-verhalten in Richtung eines „Verhörproduktes" beinflußte. Auch das den wiederholten Äußerungen des Kindes, die Mutter habe es hören wollen, die Mutter habe gesagt, sie müssen alles erzählen kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf eine bewußte Manipulation und Vorgabe der Schilderung geschlossen werden. Die Äußerungen können nicht ausschließbar im Sinne einer bloßen Nachfrage und Aufforderung, zu erzählen, was sich ereignet hat, auf Zögern des Kindes verstanden werden.
Hinsichtlich der Äußerungen des Kindes, sie habe gelogen, kann nicht ausgeschlossen werden, daß das nach allen gutachterlichen Stellungnahmen unter starken moralsichen Druck stehende, in einem ernsthaften Loyaltitätskonflikt befindliche Kind auch angesichts der erlebten Konsequenzen die gegenläufigen Erwartungs-haltungen zu erfüllen und aus nachvollziebaren Gründen, insbesondere zum Selbstschutz, die Schuld auf die Beschuldigte zu schieben suchte.
Der Umstand, daß sich die Beschuldigte im Verlaufe des zunehmend emotionalisierten Verfahrens möglicherweise in ihre Vorwürfe „hineingesteigert" hat und angesichts der
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daraus resulierenden verfestigenden Überzeugung trotz der gutachterlichen Stellungnahmen der Vorwurf wiederholte, erfüllt den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat nicht, zumal darauf hinzuweisen ist, daß auch zumindest der Gutachterin Bettina Gxxxxxx-Nxxxxxx-Mxxxxxxx ausführte, die mangelnden Hinweise bedeuten nicht zwangsläufig, daß ein sexueller Mißbrauch nicht stattgefunden habe (B1. 574 BMA).
Soweit ein Vergehen der Verleumdung gem. § 187 StGB und des Vortäuschens einer Straftat nach § 145 d StGB in Betracht kommt könnte ein Handen wider besseren Wissens nicht nachgewiesen werden. Diesbezüglich wird auf obige Ausführen Bezug genommen.
Hinsichtlich eines möglichen Vergehens der üblichen Nachrede gem. § 186 StGB kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Beschuldigte als Mutter im Rahmen berechtigter Interessen tätig wurde, so daß eine Strafbarkeit nicht gegeben ist. Auch insoweit wird auf obige Ausführen entsprechend Bezug genommen. Soweit der Beschuldigten im Vergehen der Falschaussage zur Last lag, konnte unabhängig davon daß die Beschuldigte ihre Angaben als Partei, nicht als Zeuge machte, ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden. Auf obige Ausführungen wird Bezug genommen. Fahrlässigkeit ist insoweit strafrechtlich nicht sanktioniert.
2. Soweit der Anzeigeerstatter des Vorwurfes an dritte Personen außerhalb des Verfahrens erhob, ist der nach § 194 StGB erforderliche Strafantrag nicht rechtzeitig gestellt. Der Anzeigeerstatter hatte nach eingener Einlassung bereits 1993 Kenntnis von der Verbreitung der Äußerung (Bl. 24). Strafan- trag wurde nicht innerhalb der 3 Monatsfrist gestellt.
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3. Soweit der Beschuldigten zur Last lag, Cxxxxxxx Axxxx zum Vortäuschen einer Straftat und zur Falschaussage angestiftet sowie genötigt zu haben, konnte der Nachweis eines vorsätzlichen Handelns nicht geführt werden. Auch insoweit wird auf die Ausführungen Punkt 1 Bezug genommen. Soweit Nötigung in Betracht kommt, ist die Beschuldigte nicht ausschließbar durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt.
4. Soweit der Beschluldigten zur Last lag, ihre Tochter, den Anzeigeerstatter und dessen Mutter gesundheitlich durch Ausübung von Druck , Erhebung falscher Beschuldigungen und Ausdehnung des Verfahrens geschädigt zu haben, konnte der Nachweis eines strafrechtliche relevanten Verhaltens ebenfalls nicht geführt werden. Wie bereits dargelegt handelte die Beschuldigte nicht ausschließbar im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wobei zeitliche Verzögerungen zwangsläufig auftreten.
5. Soweit der Beschuldigten zur Last lag, den Anzeigeerstatter im Zeitraum August bis Oktober 1993 wiederholt die Tochter entzogen zu haben kann dahingestellt bleiben, ob damit der Tatbestand des §235 StGB erfüllt ist, da der nach§ 238 StGB erforderliche Strafantrag erst im August 1996 und damit nicht innerhalb der 3 Monatsfrist gestellt wurde.
6. Schließlich lagen nach entsprechender Überprüfung keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt am 16.08.93 (Bl. 271/273 BMA) durch die Beschuldigte oder für einen Betrug zu Lasten der Krankenkasse vor.
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Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Beschwerdebelehrung liegt bei. Sie bezieht sich jedoch nicht auf die Einstellung wegen Verleumdung, übler Nachrede, vorsätzliche Körperverletzung.
für Rxxxxxx Staatsanwältin
gez. Bxxxxxxxxx Staatsanwalt
STAATSANWALTSCHAFT
bei dem Landgericht München II
München,den 05.11.1997
Aktenzeichen: 27 Js 31408/96 /Ra
Bescheid
Ermittlungsverfahren gegen N. Mxxxxx
wegen Rechtsbeugung u.a.
Das Verfahren wird nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Gründe:
Dem Beschuldigten lag zur Last, als entscheidender Richter im Sorgerechtsverfahren 1 F 200/92 des Amts-gerichts Starnberg bewußt nachteilig zum Nachteil des Anzeigeerstatters als damaligen Antragsgegner entgegen rechtlichen Vorschriften gehandelt sowie die Gesundheit des Anzeigeerstatters, seiner Mutter und seiner Tochter durch die Prozeßführung geschädigt zu haben.
Der Tatnachweis einer strafbaren Handlung konnte nicht geführt werden.
1. Eine entsprechende Überprüfung der Akten 1 F 319/91 und 1 F 200/92 des Amtsgerichts Starnberg ergab keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, daß die vom Beschuldigten veranlaßten Maßnahmen unter keinen rechtlichen Gesichtspunkte als vertretbar erscheinen und in dem Bewußtstein gefällt wurden, daß die Entscheidung von der Rechtsordnung nicht getragen ist.
Insbesondere kann eine solche Handlungsweise nicht daraus abgeleitet werden, daß in der 1. Instanz die persönliche Anhörung des Kindes unterblieb. Angesichts der vorliegenden fünf gutachterlichen Stellungnahmen, der ihrerseits Äuße
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rung der damals fünf bzw. sechs Jahre alten Tochter des Anzeigeerstatters enthaltenen, sowie der übrigen vorhandenen Aussagen und Stellungnahmen ist insbesonders unter der Berücksichtigung der auch vom Anzeigeerstatter selbst vorgetragenen Belastung des Kindes bei Anhöhrung die Entscheidung nicht zu beanstanden.
Die Behandlung des Ablehnungsantrages bezüglich des Sachverständigen Dr. Dr. Dr. W. W. Fxxxxxxxx im Termin vom 08.09.93 (Bl. 325/328 BMA) sowie mit Beschluß vom 26.10.93 (Bl. 414, 417 BMA> entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Da angesichts der Ablehnung eine erfolgende Durchführung der ursprünglich beabsichtigten Anhöhrungen nicht möglich war, ist auf diese verzichtet worden. Schließlich bietet auch das Endurteil vom 07.09.94 (B1. 43/55 BMA) keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche falsche Rechtsanwendung oder ein vorsätzliche Verfälschung des Sachverhalts, der der Rechtsanwendung zugrunde gelegt wird.
2. Soweit dem Anzeigeerstatter, seiner Mutter und seiner Tochter aus dem Verfahren hinsichtlich Dauer und damit verbundener Belastung gesundheitliche Nachteile erwachsen sind, besteht keine strafrechtliche relevante Verantwortung des Beschudligten, der als Entscheidungsträger gerade angesichts der im Verfahren hinsichtliche Dauer und damit verbundener Belastung gesundheitliche Nachteile erwachsen sind, besteht keine strafrechtliche relevante Verantwortung des Beschuldigten, der als Entscheidungsträger gerade angesichts der im Verfahren erhobenen Vorwürfe und der nachhaltigen Vertretung der Positionen durch die Parteien gerade im Interesse des Kindeswohl zu einer sorgfältigen und gründlichen Behandlung berufen ist, aus der sich zwangsläufig zeitliche Verzögerungen ergeben.
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Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Beschwerdebelehrung liegt bei. Sie bezieht sich jedoch nicht auf die Einstellung wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
für Rxxxxxx
Staatsanwältin
gez. Bxxxxxxxxx
Staatsanwalt