Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Traunstein


 

 

Staatsanwaltschaft Traunstein

Herzog-Otto-Str. 1

83278 Traunstein

 

 

Telefon: 0861 / 56-0

Fax: 0861 / 56-700

 

 

E-Mail: fehlt

Internet: http://www4.justiz.bayern.de/sta-ts/

 

 

 

Zweigstelle Rosenheim

Königstr. 7

83024 Rosenheim

 

Telefon: 08031 / 8074-0

Fax: 08031 / 8074-500

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Traunstein (08/2010)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Traunstein

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein: Helmut Vordermayer (Jg. 1948) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2006, ..., 2010) - ab 01.08.2000 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein: Wilhelm Sing (Jg. 1955) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richter am Amtsgericht Traunstein aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Traunstein 114 Mitarbeiter/innen davon:

Staatsanwälte: 37 

sonstiger höherer Dienst: 1 

Rechtspfleger (gehobener Dienst): 14 

Beamte mittlerer Dienst: 26 

Angestellte: 36 

 

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Traunstein umfasst den Landgerichtsbezirk Traunstein.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft München

 

 

Väternotruf Traunstein

August Mustermann

Musterstraße 1

83278 Traunstein

Telefon: 0861 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Ina Augustin-Wimmer (Jg. 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.

Oliver Eitzinger (Jg. 1975) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 16.10.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.10.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.

Stephanie Gerlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.04.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. 

Günther Hammerdinger (Jg. 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.01.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Sebastian von Levetzow (Jg. 1969) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.01.2002, ..., 2008)

Bernd Magiera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 15.02.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2006 als Staatsanwalt - Gruppenleiter - bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

No Name - Richterin am Amtsgericht Rosenheim - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Birgit Meisinger (Jg. 1975) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.10.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.

Andreas Miller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.10.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1994 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. 18.03.2012: Spiegel TV über gewalttätige Übergriffe im Zusammenhang mit Einsätzen der bayerischen Polizei.

Christian Sattelberger (Jg. 1966) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 15.02.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1997 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. 

No Name - Richterin am Landgericht Traunstein - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Gunter Schabert (Jg. 1972) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.06.2002, ..., 2008)

Dr. Robert Schnabl (Jg. 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.11.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1997 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Karl Schneider (Jg. 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.08.2000, ..., 2008) - siehe Pressemeldung unten

Wilhelm Sing (Jg. 1955) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richter am Amtsgericht Traunstein aufgeführt.

Helmut Vordermayer (Jg. 1948) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2006, ..., 2010) - ab 01.08.2000 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein

Dr. Tobias Windhorst (Jg. 1974) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 15.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.

Volker Ziegler (Jg. 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1993 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Ab 01.11.2004 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein

 

 

# Martin Freudling

# Markus Heckel

# Dr. Tobias Windhorst

# Björn Pfeifer

# Dr. Gregor Laschewski

# Barbara Wolff

# Jakob Wanderer

# Peter Polzer

# Martin Unterreiner

# Birgit Meisinger

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt am Landgericht Traunstein tätig:

Gerhard Bauer (geb. 26.10. 1953) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat (ab 01.09.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1985 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Margarete Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1982 als Leitende Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - beurlaubt - aufgeführt. Anschließend möglicherweise Richterin am Amtsgericht Traunstein. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.1982 als Landgericht Traunstein aufgeführt. angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Anke Brodherr (Jg. 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.07.2003, ... ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.

Tobias Dallmayer (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Traunstein / Chefredakteur (ab 01.07.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Christian Daubner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Laufen / Familiengericht - Abteilung 2 (ab 01.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Hermann Dimmling (geb. 24.10.1942 in Rosenheim) - Richter am Amtsgericht Memmingen / Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab 01.08.1988, ..., 10/2007) - ab 17.09.1973 Richter auf Probe am Landgericht Traunstein. 1975 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Traunstein. 1978 Rückkehr an das Landgericht Traunstein. Am 01.06.1982 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Ab 01.08.1988 Direktor des Amtsgerichts Memmingen. 

Reiner Egger (geb. 12.01.1957 in Memmingen- von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Memmingen / Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab 01.01.2008, ..., 2011) - ab 01.07.1984 Richter auf Probe am Landgericht Traunstein. Ab 1986 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Ab 1991 Richter am Landgericht Memmingen. Ab 01.03.2007 Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Wolfgang Giese (Jg. 1951) - Vizepräsident am Landgericht Traunstein (ab 01.12.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2002 als Direktor am Amtsgericht Traunstein aufgeführt.

Wendell Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 20.10.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.10.1980 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.05.2002 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht München aufgeführt.

Dr. Josef Hager (geb. ....) - Richter am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2010) - ab 01.02.2002 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein.  2010: Stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Traunstein - www.sepphagerundfreun.de/shf/einzelkritik.htm

Katharina Honsell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht München I (ab 01.01.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Ab 01.01.2003 Richterin am Amtsgericht Rosenheim. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2003 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt.

Rainer Huber (Jg. 1958) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zwickau (ab 01.01.2008, ..., ) - 1986 Richter beim Landgericht Traunstein. 2-jährige Abordnung an das Bundesministerium der Justiz. 1989 bis 1993 Staatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften Traunstein und Weiden i. d. Opf.. Februar 1993 Wechsel zur sächsischen Justiz, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau. Oktober 1995 bis Juni 2001 Leitung des Referates für materielles Strafrecht im Staatsministerium der Justiz. Ab 01.07.2002 Direktor des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. 

Dr. Manfred Kuchenbauer (geb. 25.01.1928) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.091972, ..., 1988) 

Max Lermer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Traunstein (ab ,..., 2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Traunstein aufgeführt.

Jürgen Michalke (geb. 10.03.1938) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.06.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1982 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. 

Hans Jürgen Piller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Traunstein / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Traunstein (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Traunstein am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Cornelia Sattelberger (Jg. 1972) - Richterin am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Ab 01.03.2003 Richterin am Landgericht Traunstein. 

Andreas Schober (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.01.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Volker Schödel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Traunstein (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Möglicherweise anschließend Richter am Amtsgericht Laufen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. 

Florian Schöfberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab 01.01.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Stefan Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Traunstein (ab ,..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwalt Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Traunstein aufgeführt.

Dr. Klaus Weidmann (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein (ab 01.09.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Traunstein

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 

Eissporthalle Bad Reichenhall BGH hebt Freispruch für Gutachter auf

Vier Jahre nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall wird der Prozess teilweise neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall ans Landgericht Traunstein zurück.

Die Geschehnisse vom 2. Januar 2006 werden erneut vor Gericht verhandelt. An jenem Tag war das falsch konstruierte und schlecht gewartete Holzdach der Eissporthalle in Bad Reichenhall unter der enormen Schneelast eingestürzt. 15 Menschen, die meisten von ihnen Kinder, kamen in den Trümmern ums Leben, sechs weitere wurden schwer verletzt.

...

Die Staatsanwaltschaft Traunstein will sich nach der Aufhebung des Freispruchs Zeit für eine Bewertung lassen. "Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Vordermayer. Der Verteidiger des mittlerweile 56-jährigen Gutachters wertete das Karlsruher Urteil als "Reparaturanweisung" für die Traunsteiner Richter, die nun in nächster Instanz den Fall seines Mandanten erneut aufrollen müssen. Der BGH habe den Freispruch ja nicht grundsätzlich infrage gestellt.

Deutliche Zweifel äußerte der BGH auch an den Entscheidungen der damaligen Stadtverwaltung. Das Landgericht Traunstein müsse im neuen Prozess prüfen, ob die Verantwortlichen im Rathaus von der mangelnden Detailtreue der Studie hätten wissen müssen. "Das liegt angesichts des in Auftrag gegebenen geringen Umfangs der Begutachtung nicht ganz fern", sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe.

Auch der Anwalt einer Opfer-Familie stellte deshalb bereits Strafanzeige gegen den früheren Oberbürgermeister sowie gegen die damalige Stadtbaudirektorin und den langjährigen Leiter des Hochbauamtes. Trotz deutlicher Hinweise hätten sie die Halle nicht gesperrt und keine Sanierung in Auftrag gegeben, sagte Anwalt Michael Thilo. Sein Mandant, der Ehemann einer bei dem Einsturz getöteten Frau, sagte, die Schuld liege bei der Stadt. "Ein neuer Prozess ist schmerzhaft, aber gibt den Opfern eine neue Chance."

12.01.2010

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-01/bgh-eissporthalle-bad-reichenhall-

 

 


 

 

 

 

Explosion

"Wie auf einem Schlachtfeld"

Donnerstag, 6. August 2009 04:00

Ein lauter Knall, ein Feuer - und dann nur noch Trümmer: Mit einer einzigen Explosion ist am frühen Mittwochmorgen das Leben, das Haus und die ganze Geschichte eines Ehepaares in Inzell (Landkreis Traunstein) ausgelöscht worden.

- Nur wenige Stunden nach der Explosion des Wohnhauses wurden die Leichen der 67 Jahre alten Frau und ihres 75-jährigen Ehemanns geborgen. Von ihrem Haus, ihren Privatsachen sind nur noch Trümmer übrig. Am Vortag der Explosion war nach Informationen der Nachrichtenagentur AP die Zwangsversteigerung des Gebäudes gescheitert.

Die zerstörerische Explosion ereignete sich kurz vor zwei Uhr, wie Polizeisprecher Konrad Rutzinger sagte. "Es sieht hier aus wie auf einem Schlachtfeld." Es sei beinahe ein Wunder, dass in den umliegenden Gebäuden des Weilers Breitmoos, der zu Inzell gehört, niemand verletzt worden sei. Acht Häuser und zahlreiche Autos in der Umgebung wurden teils schwer beschädigt, Fensterstöcke wurden eingedrückt, in Wänden bildeten sich Risse. Trümmer des explodierten Hauses seien mehrere Hundert Meter weit geflogen. Der Sachschaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Jetzt rätseln die Polizei und die Menschen in Inzell, wie es zu dem Unglück kommen konnte. Eine Beteiligung Dritter an der Explosion schließt die Staatsanwaltschaft Traunstein aus. Sie nahm die Ermittlungen auf. Das Haus war nicht an das Gasnetz angeschlossen, wie Polizeisprecher Rutzinger erklärte. Eine Gasexplosion schließe dies aber nicht aus - es habe ja auch einen Tank oder Gasflaschen geben können. Noch werde ermittelt, wie in dem Haus geheizt worden sei.

Am frühen Mittwochmorgen hören die Anwohner einen lauten Knall. Scheiben der Nachbarhäuser bersten, eine Wandverkleidung wird abgerissen, ein Dach halb abgedeckt. Beim Blick aus dem Fenster sind nur noch Flammen an der Straßenecke zu sehen, wo vorher das Wohnhaus des Ehepaares vor malerischer Bergkulisse stand. Die beiden lebten schon länger hier, ihr Haus stammte von 1993. Bei der Notrufzentrale klingeln die Leitungen heiß, denn mehrere Anwohner rufen gleichzeitig um Hilfe.

Als die Retter ankommen, bietet sich ihnen ein Bild der Verwüstung: Ein riesiger Schutthaufen, Ziegelsteine und weitere Teile sind auf die Straße und die Nachbargrundstücke geflogen, die schmucken Häuser in der Straße sind sichtlich mitgenommen. "Balken liegen übereinander, überall liegen Dachziegel und Trümmer, es riecht verbrannt", beschreibt ein Polizeisprecher die Szenerie wenige Stunden nach der Explosion. "Es sieht aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen. Und so ähnlich war es ja auch." Immer wieder muss er beim Sprechen husten, weil der Rauch sich noch nicht verzogen hat. Kurz darauf gehen die Spekulationen los: Das Haus mit Garten sollte am Dienstag für 540 000 Euro zwangsversteigert werden, wie das Amtsgericht Traunstein bestätigte. Das Höchstgebot von 270 000 Euro habe die Bank abgelehnt.

Am Mittwoch sei bei der Staatsanwaltschaft Traunstein ein Brief eingegangen, in dem das Paar Ermittlungen zur Vorgeschichte der Versteigerung gefordert habe. Dies sei kein klassischer Abschiedsbrief gewesen, sagte der Sprecher. Die zeitliche Abfolge von Versteigerungstermin, Brief und Explosion deute aber darauf hin, dass das Paar die Explosion selbst verursacht habe.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article1145485/Wie_auf_einem_Schlachtfeld.html

 

 

 


 

 

 

Verurteilter Sexualtäter sticht Mädchen nieder

16-Jährige aus Töging ist außer Lebensgefahr, Tatverdächtiger stand unter Führungsaufsicht des Landgerichts

Von Julia Amalia Heyer

München - Es war ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter, der am Dienstagabend in Töging am Inn versuchte, ein 16-jähriges Mädchen zu vergewaltigen, es niederstach und mit Benzin übergoss. Die durch eine Vielzahl von Stichen verletzte Schülerin ist inzwischen außer Lebensgefahr. Gegen den 40-jährigen Tatverdächtigen hat das Amtsgericht Traunstein am Mittwoch Haftbefehl erlassen. Der Mann ist erst seit vergangenem Jahr frei - seit seinem Umzug aus Mainz nach Bayern stand er unter der Führungsaufsicht des Landgerichts Traunstein.

"Wie ein Berserker" habe der Täter gewütet, sagt Horst Krebes, Bürgermeister von Töging, am Mittwoch. "Am helllichten Tage", fügt er an und ringt um Fassung. Nach einem Vergewaltigungsversuch hat der Täter mehr als 20 mal auf Carmen K. eingestochen. Noch am Dienstagabend hatten die Beamten nach einer Großfahndung, an der auch die Bundespolizei beteiligt war, den 40-Jährigen nahe seiner Wohnung festnehmen können. Er lebte seit vergangenem Jahr in der 9300-Seelengemeinde am Inn. Der Mann gestand, Carmen K. niedergestochen zu haben. Über sein Motiv bei dieser "außergewöhnlich krassen Tat", wie Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger von der Staatsanwaltschaft Traunstein sagt, machte er keine Angaben.

Die 16-jährige Realschülerin, die am Mittwoch ihr Zeugnis der Mittleren Reife erhalten sollte, befand sich auf dem Heimweg von einer Reitstunde, der über ein Feldstück nahe der Autobahn 94 führte. Der Täter folgte Carmen K. auf einem Fahrrad. Laut Fritz Braun, Polizeisprecher des Präsidiums Oberbayern Süd, habe der Mann sich das Mädchen ganz bewusst ausgewählt. Warum, "das weiß Gott alleine", sagt Braun. Noch bevor Carmen K. in die Notaufnahme des Klinikums in Mühldorf gebracht wurde, soll sie ausgesagt haben, den Mann, der sie niedergestochen hat, nicht zu kennen.

Dieser Mann war vielfach vorbestraft - unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Im Mai 1992 war er vom Landgericht Hildesheim wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden - mit der Auflage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Als er hier bei einem Spaziergang im Jahr 2000 eine Frau überfiel, folgte eine weitere Freiheitsstrafe. 2008 kam er frei und zog er unter Führungsaufsicht schließlich nach Töging.

Während seiner Attacke auf das Mädchen sei der Täter wohl von Motorengeräusch gestört worden. Das erklärt, warum er so plötzlich von dem Mädchen abgelassen habe und, so Polizeisprecher Braun, "seelenruhig davongeradelt" sei. Der schwerverletzten Schülerin gelang es noch, eine in ihrem Handy gespeicherte Nummer von Verwandten zu wählen.

Fotos des 40-jährigen "dringend Tatverdächtigen" bei seiner Festnahme zeigen einen Mann mit Bürstenhaarschnitt, der, während er von einem Beamten durchsucht wird, telefoniert. "Das war sein Anwalt", sagt Braun. Der Haftbefehl lautet auf versuchten Mord, versuchte Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung.

23.07.2009

http://www.sueddeutsche.de/P5d38K/2978047/Verurteilter-Sexualtaeter-sticht-Maedchen-nieder.html

 

 


 

 

Traunstein/Mühldorf

Bewährung für Missbrauch an Siebenjähriger

Der Missbrauch eines siebenjährigen Mädchens durch sexuelle Übergriffe am 28. Juli 2007 im Bad der Kindsmutter brachte einem 50-jährigen Pfleger aus dem Raum Mühldorf eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ein. Als die Mutter damals unerwartet ins Bad kam, ließ der Mann von der Kleinen ab.

Die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Ulrich Becker setzte die Strafe zur Bewährung aus - unter der Auflage einer Therapie zur Behandlung der sexuellen Störungen. Von dem zweiten Vorwurf - Vergewaltigung seiner inzwischen 26-jährigen Stieftochter im Jahr 2002 - sprach das Gericht den Angeklagten auf Antrag von Oberstaatsanwalt Karl Schneider frei. Die Anwendung von Gewalt sei nicht mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen, begründete der Vorsitzende Richter im Urteil.

Der 50-jährige Angestellte hat im Sommer 2007 ein sieben Jahre altes Mädchen mindestens dreimal sexuell missbraucht. Tatort war die Wohnung der Mutter im Landkreis Mühldorf. Bereits 2002 soll er seine damals 20-jährige Stieftochter, die bei ihrer Mutter zu Besuch war, gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Die mutmaßliche Tat an der erwachsenen Tochter seiner früheren Ehefrau soll sich in der Nacht vom 13. auf 14. April 2002 ereignet haben. Die junge Frau soll sich nach Mitternacht zu ihrer Mutter ins Bett gelegt haben. Minuten später soll sich der Angeklagte neben seine Stieftochter gelegt und sich an ihr vergangen haben. Die Frau wehrte sich laut Anklage mit eindeutigen Worten und versuchte, sich zu entwinden - vergeblich. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht den Angeklagten allerdings frei, Gewaltanwendung konnte nach Ansicht der Richter nicht nachgewiesen werden.

Mit eineinhalb Jahren auf Bewährung bestrafte das Gericht den 50-Jährigen allerdings für den Missbrauch einer heute Neunjährigen. Nach Ansicht des Gerichts nahm der Mann am Abend des 28. Juli 2007 in der Wohnung der Mutter des Mädchens ein Wannenbad. Als die siebenjährige Tochter, mit einem Bikini bekleidet, ins Bad kam, zog er das Mädchen in die Wanne und missbrauchte es - bis die Mutter des Mädchens überraschend das Badezimmer betrat. In den Monaten vorher soll sich der Mann bereits zweimal in der gleichen Wohnung in sexueller Absicht an der Siebenjährigen vergriffen haben.

Über den Verlauf der Hauptverhandlung, ob der Angestellte geständig war oder nicht, war nichts zu erfahren. Das Gericht hatte auf Antrag des Angeklagten und seiner Verteidigerin die Öffentlichkeit während der stundenlangen Vernehmung zu den Vorwürfen der Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Karl Schneider ausgeschlossen. kd

02.10.2008

https://www.ovb-online.de/news/landkreis_muehldorf/muehldorf/Muehldorf-Bewaehrung-fuer-Missbrauch-an-Siebenjaehriger;art4142,1248932

 

 

 

 


 

 

212 Kinderpornos im PC gespeichert

*Traunstein (kd) - _Eine hohe Strafe _brachte einem 58-jährigen Pensionisten aus Pittenhart der «Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften» ein. Insgesamt neunmal zwischen Juni 2004 und April 2005 hatte er sich Dateien aus dem Internet heruntergeladen.*

Die Kripo fand auf der Festplatte seines Notebooks 92 solche Fotos, auf einer externen Festplatte weitere 120 Bilder mit größtenteils deutlich unter 14 Jahre alten Kindern beim Geschlechtsverkehr. Amtsrichter Herbert Pickenhan verurteilte den anfangs nicht recht geständigen und Ausreden suchenden Mann jetzt zu einer _*Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und zu einer Geldbuße von 1200 Euro, in Monatsraten von 50 Euro zu zahlen, an die Staatskasse.*_ Das Urteil wurde im Gerichtssaal rechtskräftig. 

Auf die Spur des 58-Jährigen gelangte die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein auf eine Anzeige einer Verwandten aus Wuppertal hin, wie ein Kripobeamter im Zeugenstand schilderte. Die Frau habe informiert, ein Bekannter habe anlässlich Installationen am PC des Angeklagten kinderpornografische Schriften gesehen. Die Polizei rückte kurz danach in Pittenhart an und stellte ein Notebook, eine externe Festplatte und mehr als 50 CDs und DVDs sicher. Eine Spezialfirma in München wertete das Material aus und fand dabei die 212 Kinderporno-Dateien. Das Gutachten attestierte ein bestimmtes Ablagesystem, nach dem auch viele «normale» Pornos gespeichert worden waren. Dazu Oberstaatsanwalt Karl Schneider in dem Prozess des Amtsgerichts: «Das zeugt davon, dass Sie sich ausführlich damit beschäftigt haben.»

Der Angeklagte berief sich zunächst darauf, er habe den PC erst im April 2005 gekauft: «Da können schlecht Daten von 2004 drauf gewesen sein.» Er selbst habe keine Kinderporno-Dateien herunter geladen, beteuerte er. Die Fotos seien ohne sein Wissen via E-Mail auf seinen PC gekommen. «Das geht nicht. Die Fotos waren auf der externen Festplatte», widersprach Richter Herbert Pickenhan. Der Angeklagte gab dann an, nach Bildern einer «vergewaltigten zwölfjährigen Nichte» gesucht zu haben, deren Fotos ins Internet gestellt worden seien. Die Antwort des Richters:

«Dafür muss man sich aber keine Kinderpornos mit anderen Kindern herunterladen.» Der Oberstaatsanwalt ergänzte: «Wenn man versehentlich ein solches E-Mail erhält, geht man sofort zur Polizei - wenn man ein Unrechtsbewusstsein hat.»

Dann behauptete der 58-Jährige, die Kinderpornos auf der externen Festplatte gespeichert zu haben, «damit ich sie der Polizei zeigen kann, wenn sie kommt». Dass er ins Visier der Ermittler gerückt sei - davor sei er frühzeitig gewarnt worden. Anfang Juni 2005 habe er ein E-Mail gekriegt mit dem Hinweis auf die gegen ihn erstattete Anzeige. Der Amtsrichter reagierte: «Sie sammeln zehn Monate lang Kinderpornos, um sie irgendwann der Polizei zu zeigen? Das ist unglaubwürdig.»

Der Angeklagte wand sich weiter. Er sei «nicht auf solchen Seiten» gewesen, sondern «in einem öffentlichen Chat von Microsoft». Dazu der Richter: «Sie glauben doch nicht, dass Sie bei Google Bratwürste bestellt haben und dann Kinderpornos geliefert bekamen?» Letztlich zeigte sich der 58-Jährige doch noch einsichtig: «Das hab ich falsch gemacht, dass ich die Fotos auf die Festplatte geladen habe. Das würde ich nie mehr machen. Ich hab die Nase jetzt voll.»

Oberstaatsanwalt Karl Schneider würdigte das schon früher bei der Polizei und hier im Grunde wiederholte Geständnis des Angeklagten. Seine jetzigen Erklärungen seien eher «Beiwerk» und Zeichen, das ihm die Sache peinlich sei. Der Anklagevertreter hob den Präventionsgedanken hervor: 

«Es gilt, eine Strafe zu finden, die den massenhaften Umlauf von Kinderpornografie verhindert. Schon der Besitz solcher Bilder steht unter Strafe.» Der Oberstaatsanwalt plädierte auf die vom Gericht dann im Urteil verhängte Strafe. Der 58-Jährige, ohne Verteidiger angetreten, betonte, bis in die 90er-Jahre hinein sei Kinderpornografie nicht unter Strafe gestanden. Wörtlich fuhr er fort: «In den 70er-Jahren gab es Kinderpornos sogar in Kaufhäusern zu kaufen.» Der Angeklagte wehrte sich gegen die Beschlagnahme seiner gesamten Computeranlage und aller privaten Aufnahmen. Viele der CDs und DVDs hätten mit Kinderpornografie nichts zu tun. Die formlose Einziehung schränkte der Oberstaatsanwalt dann auf die inkriminierten Dinge ein. Das Notebook durfte der Angeklagte ebenfalls behalten. Der Grund: Er hatte das Gerät mittels Kredit erworben. Der ist noch nicht abgestottert. Deshalb gehört das Notebook noch der Bank.

In der Urteilsbegründung wies Amtsrichter Herbert Pickenhan eindringlich darauf hin, dass für Kinderpornos «tatsächlich Kinder missbraucht und vergewaltigt werden»: «Das ist kein Theater.» Der Richter warnte den Angeklagten, innerhalb der Bewährungszeit irgendeine Straftat, insbesondere keine gleichartige, zu begehen: «Sonst müssen Sie die zehn Monate Freiheitsstrafe verbüßen.»

17.07.2006

http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/LK-Rosenheim-Traunstein212-Kinderpornos-keyim-keyPC-gespeichert;art4107,772925

 

 

 


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