Übernachtung
Initiative vermittelt Übernachtungsmöglichkeiten für getrennt lebende Eltern
Seit über einem Jahr gibt es die Aktion „Mein Papa kommt“. Sie vermittelt Gastgeber in ganz Deutschland, die kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für Väter, und natürlich auch für Mütter, anbieten, die von ihren Kindern getrennt in einem anderen Ort wohnen und diese besuchen wollen. Initiiert wurde die Aktion von der Beauftragten für Alleinerziehende im Dekanat München und Kirchenkreis Oberbayern, der Religionspädagogin Annette Habert.
Ursprünglich für Väter geplant, die ihre Kinder in München besuchen wollen, wird das Angebot mittlerweile von Alleinerziehenden aus 56 Städten in ganz Deutschland, aber auch Zürich, Wien, Strassburg oder Madrid angenommen. Die Hauptzielgruppe sind Väter, aber auch Mütter und sogar Großeltern, die den Kontakt zum Enkelkind nach der Scheidung halten wollen, wurden bereits vermittelt.
Gastgeber gibt es derzeit in 42 Orten ganz Deutschlands, in München beteiligt sich sogar ein Hotel, das pro Monat zwei Übernachtungen für das Projekt „mein Papa kommt“ anbietet. Derzeit fehlen vor allem noch in den Großstädten wie in Berlin Gastgeber.
Für Elternteile, die den Vermittlungsservice in Anspruch nehmen möchten, ist eine einmalige Registrierung nötig. Diese erfolgt über die Homepage. Zudem muss aus Sicherheitsgründen eine aktuelle Meldebestätigung und eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses eingesandt werden. Nach der Bestätigung ist alles ganz einfach. Sobald ein Besuchstermin geplant ist, kann der besuchende Vater oder die Mutter auf der Homepage eine Terminanfrage starten und „mein Papa kommt“ sucht einen Gastgeber, der möglichst in der Nähe des Kindes wohnt. Die Übernachtung ist kostenlos.
Zukünftige Gastgeber registrieren sich ebenfalls über die Homepage. Per E-Mail erhalten sie dann nach der Bestätigung mögliche Anfragen nach Übernachtungen. Damit die Gastfreundschaft nicht über strapaziert wird, gibt es klare Regeln: Pro Termin sind es maximal zwei Übernachtungen, Ankunft am Abend und Abreise gegen 9.00 Uhr morgens. Der Besucher verpflichtet sich, auf Alkohol- und Tabakkonsum während seines Aufenthalts zu verzichten. Das Wichtigste aber ist: Die Begegnung mit den Kindern findet nicht bei den Gastgebern statt. „Wir wollten mit diesen Regeln einen äußeren Rahmen der Gastfreundschaft schaffen, durch den beide Parteien wissen, worauf sie sich einlassen. Gerade dem Gastgeber soll er eine gewisse Sicherheit vermitteln, daher auch die Meldebescheinigung und der Ausweis für die Besucher“, sagt Annette Habert, Beauftragte für die Arbeit mit Alleinerziehenden im Dekanat München. Rückmeldungen von beiden Beteiligten über die Zufriedenheit können an die Koordinationsstelle gegeben werden.
In Deutschland wird mittlerweile jede zweite Ehe geschieden und etwa die Hälfte der Paare hat minderjährige Kinder. Die überwiegende Zahl der Kinder bleibt bei der Mutter. Doch es gibt auch alleinerziehende Väter. „Kinder lassen sich nicht scheiden“, so Annette Habert. „Sie brauchen auch nach der Trennung Mutter und Vater.“ Doch wenn der Unterhalt für die Kinder gezahlt ist, bleibt oft für Reisen zu den Kindern nicht mehr viel Geld übrig, auch wenn die Sehnsucht noch so groß ist. Gerade in Großstädten wie München oder Berlin ist es besonders schwer, eine günstige Unterkunft zu finden.
Weitere Informationen unter www.mein-papa-kommt.de
Quelle: Presseinformation Beauftragte für die Arbeit mit Alleinerziehenden im Dekanat München und Kirchenkreis München-Oberbayern vom 21.7.2010
Kommentar Väternotruf:
Eine gute Idee aus dem Dekanat München und Kirchenkreis München-Oberbayern wenn es um Eltern geht, die mehr oder weniger freiwillig weit entfernt voneinander liegende Wohnorte gewählt haben.
Doch leider finden in Deutschland jedes Jahr mit staatlicher Billigung und Unterstützung Tausende innerdeutscher Kindesentführungen statt, meist sind es die Mütter die die Kinder an weit entfernt liegende Orte entführen. Doch statt diese nun für dieses kriminelle Verhalten zu sanktionieren, belohnt der deutsche Staat die Entführung durch die Zuerkennung von Zuschlägen bei den Sozialleistungen und der Vater dem die Kinder entzogen wurden, wird von den Jugendämtern in die Mangel genommen, um aus ihm Kindesunterhalt herauszupressen, für eine Situation, die ihm aufgenötigt wurde. Das ist die hässliche Seite von Deutschland - Pfui Deibel.