Verleumdung


 

 

Falsche Verdächtigung im Rosenkrieg

OSTALBKREIS - "Manchmal wird man in so einem Verfahren das Gefühl nicht los, dass man vor den Karren eines Rosenkriegs gespannt wurde." Oberstaatsanwalt Harald Stephan von der Ellwanger Staatsanwaltschaft kennt Scheidungsfälle, in denen ein Partner dem anderen vorwirft, ihn oder das gemeinsame Kind sexuell missbraucht zu haben. Irgendwann stellt sich heraus, dass alles gelogen war. Es ging nur darum, das Kind zugesprochen zu bekommen.

Von unserem Redakteur Claus Liesegang

Der Aalener Richterin am Familiengericht, Dorothea Keck, ist kein solcher Fall aus den letzten fünf Jahren bekannt. Trotzdem gibt es sie, nur erfährt das Gericht nichts davon. Staatsanwalt Ulrich Karst bestätigt: "In Scheidungsfällen kommen solche Anschuldigungen des Partners bisweilen vor. Doch bis heute habe ich wegen der oft unklaren Beweislage noch niemanden wegen falscher Verdächtigung angeklagt."

Auch das Kreisjugendamt in Aalen weiß von solchen Fällen. Gerhard Rettenmaier, Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst, schätzt, dass es jährlich etwa fünf bis zehn sind. Rettenmaier erzählt: "Einmal haben wir zum Beispiel festgestellt, dass in einem Scheidungskrieg noch vieles unverarbeitet war. Und prompt kam der Vorwurf der Mutter, ihr Mann habe beim Baden sexuellen Missbrauch mit dem Kind betrieben." Rettenmaier zitierte den Vater ins Jugendamt, und "der ist in meinem Büro beinahe ausgerastet" wegen der Anschuldigung. In einem anderen Fall wurde eine Mutter bei ihm vorstellig und drohte: "Wenn Sie nichts unternehmen, mache ich Sie verantwortlich, Herr Rettenmaier." Die Recherchen des Jugendamts ergaben zweifelsfrei, dass die Frau gelogen hatte. Um eine Anzeige kam sie herum, weil sie die Vorwürfe zurücknahm.

Missbrauch mit dem Missbrauch gibt es aber nicht nur im Scheidungsstreit. Ein 16-jähriger Junge beschuldigte eine Erzieherin eines Heims, ihn sexuell missbraucht zu haben. Die junge Frau hatte 13- und 14-jährigen Schülern stets einen Gutenachtkuss gegeben. Der 16-Jährige bekam keinen mehr. Also rächte er sich durch diesen Vorwurf. Doch auch er gab kleinlaut seine Lüge zu, als ihm von Anton Dauser, dem Leiter des Kreisjugendamts, die Konsequenzen einer falschen Beschuldigung aufgezeigt wurden.

Bekommt die Staatsanwaltschaft davon Wind, dass ein Unschuldiger - sei es öffentlich oder durch Anzeige - wissentlich falsch des sexuellen Missbrauchs bezichtigt wurde, dann muss sie ermitteln, weil es sich dabei - wie beim sexuellen Missbrauch selbst - um ein Offizialdelikt handelt. Auch Fälle wie die folgenden kämen relativ häufig vor, erzählt Oberstaatsanwalt Stephan: Eine Frau geht fremd oder ein minderjähriges Mädchen hat Sex mit seinem Freund, und hinterher behaupten sie aus Angst, erwischt zu werden oder dass es bei den Eltern rauskommt, der Liebhaber oder Freund habe sie vergewaltigt. Stephan: "Vor allem im Jugendbereich kommt das nicht selten vor."

Einen ähnlichen Fall verhandelte das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen erst am 1. November. Ein 18-Jähriger war des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt, weil er mit seiner 13-jährigen Freundin geschlafen hatte. Staatsanwalt Bernd Kantlehner bestätigte in der Verhandlung: "Es ging von beiden aus." Allerdings räumt Kreisjugendamtsleiter Dauser ein, sei es "unheimlich schwer bei diesen Geschichten, die letzte Wahrheit heraus zu finden". Kollege Rettenmaier sagt: "Wir sind der Überzeugung, dass mindestens so viele Fälle stimmen, wie Missbrauch mit den Anschuldigungen getrieben wird."

Die Folgen können für einen zu unrecht Verdächtigten verheerend sein. Dauser: "In der Öffentlichkeit heißt es dann gerne: Ein bisschen was ist immer dran." Es komme sogar vor, dass eine Familie zerstört werde oder ein Beschuldigter seinen Arbeitsplatz verliere, "auch wenn nichts dran war". Schuld daran, dass an vielen Beschuldigten ein Makel haften bleibt, ist wohl die Tatsache, dass es "wirklich die Ausnahme ist, dass jemand wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wird", sagt Joachim Renschler, Direktor des Ellwanger Amtsgerichts.

Für die Juristen gilt bei Unsicherheit in jedem Fall der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", ohne diesen Grundsatz möchte Renschler seinen Beruf nicht ausüben. Trotzdem bringt dieser Grundsatz die Staatsanwälte gerade in Fällen von sexuellem Missbrauch manchmal an den Rand der Verzweiflung. Laut Oberstaatsanwalt Stephan seien Freisprüche zu über 90 Prozent darauf zurückzuführen, dass die Opfer in der Hauptverhandlung die Aussage verweigerten oder Angaben aus den Vernehmungen widerriefen.

Damit fehlen offiziell die wichtigen Beweise, um den Täter zu überführen. Staatsanwalt Kantlehner beschreibt seine Verärgerung in solchen Fälle so: "Dann wissen Sie, der war"s, und er kommt davon. Das ist einfach frustrierend."

 

30.11.2001

www.szon.de/lokales/ellwangen/nachrichten/200111300893.html?SZONSID=cdcc1460b4d45efe3f54230788111024

 

 

 


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