Verunglimpfung
Majestätsbeleidigung

Seine Majestät erklären dem Prinzen Ludwig von Bayern die feindlichen Stellungen
Datum
1909(1909)
Quelle
http://www.simplicissimus.info/source/files/14/25/405/original.pdf
Urheber
Rudolf Wilke (1873 - 1918)
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90a.html
Banausenrepublik
Wie man sieht, die Zeiten haben sich kaum geändert. War es früher verboten, Majestät zu beleidigen, so steht es heute unter Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.
Man hüte sich also davor, die Bundesrepublik Deutschland als Banausenrepublik Deutschland zu bezeichnen, nur weil man der Meinung ist, dass hier jahrzehntelang Hunderttausende nichtverheiratete Väter und ihre Kinder von Staats wegen auf das übelste diskriminiert und ausgegrenzt wurden, dass einem schon schlecht werden kann, wenn man nur daran denkt.
Prozess
Deutschlandfahne in der Toilette
Mittwoch, 17. Juni 2009 04:00 - Von Katja Mitic
Ein Toilettengang im Juni 2008 endete für Robert Hagen mit einem echten Griff ins Klo: In, wie er selbst sagt, feuchtfröhlicher "Bierlaune" wollte er seine Profilseite bei dem Studentennetzwerk StudiVZ neu gestalten.
- Hagen holte eine Kamera und klappte den Klodeckel auf. Dann landete eine Deutschlandfahne im Lokus - und das Bild auf der Seite im Internet.
Internetnutzer empörten sich ob der böswilligen Schändung der Deutschlandfahne. Hagen entfernte das Bild. Doch da wurde schon der Rücktritt des Juso-Landesvorsitzenden aus Mecklenburg-Vorpommern gefordert, der sich bisher durch sein Engagement gegen Rechtsextreme in seinem Bundesland auszeichnete. Hagens Entschuldigung, er habe sich mit dem Fahnen-Foto klar vom grassierenden Nationalismus abgrenzen wollen, weil bei StudiVZ "häufig Deutschlandfahnen als Profilbild" spezieller Zielgruppen aufkämen, wurde nicht akzeptiert. Er erhielt eine Anzeige, morgen wird sein Fall wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland in Rostock vor Gericht verhandelt.
"So ein Fall kommt nicht häufig vor", sagt die Pressesprecherin des Amtsgerichts, Gabriele Krüger. Als Höchststrafe drohten dem Angeklagten drei Jahre Freiheitsentzug. Wahrscheinlicher sei aber eine Geldstrafe oder eine Einstellung gegen eine Geldbuße.
Doch was ist im Gesetz nun erlaubt, was verboten? Es gibt keine eindeutigen Antworten. Die Richter haben in der Vergangenheit den betreffenden Paragrafen 90a im Strafgesetzbuch verschiedentlich ausgelegt. Als Verunglimpfung gilt demnach alles, was massiv und in der Öffentlichkeit die Ehre der Bundesrepublik Deutschland verletzt. Anfang Juni 2008 urinierten am Rande ihres Bundesjugendkongresses drei Nachwuchspolitiker der Grünen auf die am Boden liegende Flagge. Verboten. "Bei allem, was einen beleidigenden Unterton hat, sollte man vorsichtig sein, auch wenn es nicht mit Worten gesagt wird, sondern nur symbolisch", sagt Strafrechtler Rainer Frank aus Berlin. Nicht alles ist verboten: Anfang der 90er-Jahre wollte ein Mann gegen einen Aufmarsch der Rechten an einem Soldatenehrenmal protestieren. Als Kameradenverbände die Reichsflagge hissten, reagierte der Aktionskünstler und steckt ein schwarz-rot-goldenes Jubelfähnchen in Pferdemist, den ein Polizeigaul just in diesem Moment hinterlassen hatte. Der Mann wurde freigesprochen, ein Gericht hielt den Protest für erlaubte Satire.
Die Richter werden im Fall Hagens, der inzwischen nicht mehr im Landesvorstand sitzt, abwägen müssen, welche Absicht er mit dem Foto verfolgte. Bis zur Verhandlung wollte er sich nicht äußern. Auch nicht dazu, was nach dem Foto mit der Fahne passierte. Wichtig könnte nämlich eventuell werden, ob er abgezogen hat oder nicht.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article1114220/Deutschlandfahne_in_der_Toilette.html