Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Darmstadt


 

 

Verwaltungsgericht Darmstadt

Julius-Reiber-Straße 37

64293 Darmstadt

 

Telefon: 06151 / 992 0

Fax: 06151 / 992 1701

 

E-Mail: Verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de

Internet: http://www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Darmstadt (12/2009)

Informationsgehalt: 

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 

 

 

 

Bundesland Hessen

 

 

Präsidentin am Verwaltungsgericht Darmstadt: Dagmar Rechenbach (Jg. 1957) - Präsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - ab 01.11.1991 Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Vizepräsident am Verwaltungsgericht Darmstadt: Rainer Hepp (Jg. 1954) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - ab 28.03.1995 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Verwaltungsgericht Darmstadt eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Im Bundesland Hessen gibt es fünf Verwaltungsgerichte und den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdegericht:.

 

Verwaltungsgericht Darmstadt 

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Verwaltungsgericht Gießen

Verwaltungsgericht Kassel

Verwaltungsgericht Wiesbaden

 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof - in Kassel

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt

Jürgen Bangert (Jg. 1954) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.10.1993, ..., 2002) 

 

Rainer Hepp (Jg. 1954) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - ab 28.03.1995 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Dagmar Rechenbach (Jg. 1957) - Präsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - ab 01.11.1991 Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

 

# Barbara Born

# Ulrike Brugger

# Angelika Cezanne

# Klaus Dienelt

# Dr. Dieter Emrich

# Dorothea Feisel

# Jürgen Gasper

# Bernhard Griebeling

# Rainer Hepp

# Holger Hinkel

# Dr. Wilhelm Kanther

# Jutta Klingspor

# Peter Lehmann

# Christiane Leye

# Wilfried Lorenz

# Sigrun Markowski

# Thomas Johannes Metz

# Wolfram Molitor

# Stefan Patella

# Adelheid Rabas-Bamberger

# Dagmar Rechenbach

# Sabine Seidler

# Dr. Ingrid Tischbirek

# Dr. Richard Urban

# Helmut Vogt

# Brigitte Wallisch

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt tätig:

Elisabeth Buchberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 14.07.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.01.1983 unter dem Namen Elisabeth Graulich-Buchberger als Richterin am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.12.1993 unter dem Namen Elisabeth Buchberger als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.07.2006 unter dem Namen Elisabeth Buchberger als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt.

Karin Wolski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2002 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt.

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Behörden-Willkür in Hessen

Schulverbot für Adrian

Seit drei Jahren darf ein 11-Jähriger nicht mehr zur Schule. Er soll verhaltensauffällig gewesen sein. Seitdem kämpfen die Eltern um die Wiedereinschulung.

VON KATRIN STROHMAIER

Adrian Klinik ist kein ganz einfaches Kind, findet seine alte Schule im südlichen Rhein-Main-Gebiet. Darüber möchte die Schulleitung heute nicht mehr sprechen, das Thema sei für sie "nicht mehr relevant".

Für Adrian dagegen schon. Seit fast drei Jahren hat der heute 11-Jährige keine Schule mehr besucht. Was sich zwischen Behörden und Eltern seitdem abgespielt hat, wirkt wie eine Satire auf den deutschen Staat, in dem strenge Schulpflicht herrscht.

Das Staatliche Schulamt Rüsselsheim glaubt der Schule und befreit den Jungen im Oktober 2007 von der Schulpflicht - so lange, bis entschieden ist, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Schon die Wertungen von Adrians vermeintlichen Verhaltensauffälligkeiten gehen weit auseinander. Der stellvertretende Leiter des Schulamts, Klaus Feine-Koch, sagt: "Die Voraussetzungen für ein Ruhen der Schulpflicht waren gegeben."

Ganz anders sieht das der Fachanwalt für Familienrecht, Johannes Hildebrandt: "Das Ganze war von vornherein rechtswidrig, da Adrian weder die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes noch die Sicherheit von Personen gefährdete." Der vom Schulamt angeführte Paragraf im Hessischen Schulgesetz sei 2004 bei einem Schüler angewendet worden, der einem anderen mit einem Baseballschläger Platzwunden zugefügt hatte. "Adrian wurde vorgeworfen, Kindern ihre Bleistifte weggenommen und schlimme Worte gesagt zu haben."

Da eine Schulpsychologin damals bei Adrian Förderbedarf feststellt, will ihn das Schulamt auf eine Sonderschule schicken. Die Eltern bestehen darauf, dass ihr Sohn eine Regelschule besucht: "Ich schicke mein Kind doch nicht auf eine Sonderschule, wenn es geistig vollkommen auf der Höhe ist", sagt Ulrike Klinik, Adrians Mutter.

Selbst wenn Adrian besonderen Förderbedarf hätte, müsste ein Regelschulbesuch möglich sein. Ein UN-Abkommen verpflichtet die Bundesrepublik seit 2009, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern möglich, in allgemeinbildenden Schulen unterzubringen.

Der Kampf der Eltern um dieses Recht gerät bei Adrian zu einem jahrelangen Gezerre. Zwischen Dezember 2007 und Juni 2008 unterrichtet ein Lehrer zu Hause das Kind - danach übernehmen die Eltern. Seine Eltern stellen einen Antrag auf einen individuellen Betreuer für Adrian beim Jugendamt Groß-Gerau. Der soll ihrem Sohn den Besuch einer normalen Schule ermöglichen.

"Auf diesen Antrag haben wir bis heute keine Antwort erhalten", sagt Mutter Ulrike Klinik. Der Jugendamtssprecher, Horst Eckert, entgegnet: "Der Einsatz eines Integrationshelfers scheiterte daran, dass eine Aufnahme in einer Regelschule vom Schulamt als nicht durchführbar angesehen wurde."

Im Sommer 2008 einigen sich Schulamt und die Familie darauf, dass Adrian eine Heimschule im Main-Taunus-Kreis besuchen soll. Voraussetzung wäre allerdings, dass Adrian stationär betreut wird - also ständig in der Schule lebt. Für die Eltern sind diese und andere Voraussetzungen untragbar. Weitere Versuche scheitern. Das Jugendamt habe der Familie wiederholt Schulen angeboten, sagt Feine-Koch. Nicht die richtigen, sagen die Eltern. Je mehr sich die Fronten verhärten, desto mehr gerät das Wohl des Jungen aus dem Blick.

Im November 2009 hebt das Verwaltungsgericht Darmstadt das Ruhen der Schulpflicht auf, das vom Schulamt immer wieder angeordnet worden war.

Ein Etappensieg für den Jungen. Das Jugendamt bewilligt den lang ersehnten Integrationshelfer. "Aber immer wenn man dachte, nun würde das was, entschieden sich die Eltern um und wollten etwas anderes", erinnert sich Jugendamtssprecher Eckert. Bei dem zuletzt vorgeschlagenen Integrationshilfeträger sollten die Eltern garantieren, dass keine Informationen über Schule, Integrationshilfeträger, Schulamt oder Jugendamt veröffentlicht würden. Sonst werde "die probeweise Beschulung von Adrian unverzüglich abgebrochen", steht in den Bedingungen, die den Eltern vorgelegt wurden. Ulrike Klinik fragt: "Wie sollten wir das unterschreiben?"

Inzwischen hat Familie Klinik selbst einen Integrationshelfer für Adrian gefunden, mit dessen Hilfe er im nächsten Schuljahr eine Regelschule im Landkreis Groß-Gerau besuchen könnte. Nach wie vor ist offen, ob das Jugendamt endgültig einwilligt.

15.07.2010

http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/schulverbot-fuer-adrian/

 

 

 


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