Väternotruf informiert zum Thema
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Robert-Stolz-Str. 20,
67433 Neustadt/Wstr.
Telefon: 06321 / 401-0
Fax: 06321 / 401-266
E-Mail: poststelle@vgnw.jm.rlp.de
Internet: www.vgnw.justiz.rlp.de
Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (10/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft. Keine Veröffentlichung von Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes. Statt dessen Angebot einer kostenpflichtige Datenbankbenutzung. Was sagt der Rheinland-Pfälzische Beauftragte für Informationsfreiheit dazu?
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 10.09.2011 - http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/VG-Neustadt/Wir-ueber-uns/binarywriterservlet?imgUid=17630528-a7ac-4231-4bab-64d3077fe9e3&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
Bundesland Rheinland-Pfalz
Präsidentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße: Elisabeth Faber-Kleinknecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße / Präsidentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.01.1997 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Mainz aufgeführt.
Vizepräsident am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße: Carmen Seiler-Dürr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.03.1996 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. 2009: Medienreferentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Am Verwaltungsgericht Koblenz sind 6 Kammern eingerichtet.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße umfasst
die Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz,
Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße,
Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie
die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel,
Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz
und den Donnersbergkreis.
In Rheinland-Pfalz gibt es vier Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als Beschwerdegericht:
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße:
Peter Bender - Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab , ..., 2002)
Christof Berthold (Jg. 1966) - Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 29.12.2000, ..., 2002)
Klaus Burkhart (Jg. 1964) - Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 21.03.2000, ..., 2002)
Thomas Butzinger (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 18.04.2001, ..., 2002)
Dr. Annette Cambeis-Glenz (Jg. 1952) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Koblenz / Medienreferentin (ab 26.03.1996, ..., 2009)
Elisabeth Faber-Kleinknecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße / Präsidentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.01.1997 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Mainz aufgeführt.
Sabine Jahn-Riehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 05.05.1993, ..., 2011) - 2011: Medienreferentin am Verwaltungsgericht Koblenz.
Roland Kintz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 06.08.1992, ..., 2011) - 2011: Medienreferent am Verwaltungsgericht Koblenz.
Helga Klingenmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 07.09.1992, ..., 2011) - 2011: Medienreferentin am Verwaltungsgericht Koblenz.
Carmen Seiler-Dürr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.03.1996 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. 2009: Medienreferentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
# Marianne Idelberger
# Bernadette Meyer
# Burkhard Peters
# Hans-Martin Pirrung
# Martina Reitnauer
# Dr. Helga Romberg
# Klaus Scheurer
# Klaus Silberstein
# Dr. Thomas Stahnecker
# Hans-Jörg Wingerter
# Hildegard Wolfrum
Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße tätig:
Dr. Hans Herrmann Scheffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab 09.09.2002, ..., 2009) - ab 18.01.1990 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Georg Schmidt (Jg. 1956) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz / 1. und 3. Kammer / Präsident am Verwaltungsgericht Koblenz (ab , ..., 2009) - vorher ab 10.11.2000 Vizepräsident am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Dr. Charlotte Sünner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße / 6. Kammer / Präsidentin am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab 06.06.2000, ..., 2009)
Rechtsanwälte:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Gerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
05.10.2011
Pressemitteilung Landtagsfraktion
Kinderrechte ins Grundgesetz
[ PM 119 / 2011] Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, nach dem Kinder auf einem Spielplatz gewisse Dezibel-Werte nicht überschreiten dürfen, sagt Elisabeth Bröskamp, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat klar gezeigt: Kinderrechte müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die jüngst vorgenommene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes war ein Schritt in die richtige Richtung, ging aber, wie sich jetzt heraus stellt, nicht weit genug. Dass spielende Kinder auf eine Stufe mit Flugzeugen, Rasenmähern oder Partys gestellt werden sollen, ist nicht weiter hinnehmbar.
Kinder gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Wir können keine Spielplätze wollen, die von Lärmschutzwänden umgeben sind – ebenso wenig welche, die nur zwei Stunden am Tag belebt werden dürfen. Im Abwägen der verschiedenen Interessen muss das Kinderwohl mehr Gewicht erhalten. Das schaffen wir am sichersten, wenn wir Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Wir GRÜNEN begrüßen daher ausdrücklich, dass das rheinland-pfälzische Familienministerium eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützt.“
Pressemitteilung Nr. 26/2008
Rückforderung des kindbezogenen Familienzuschlags erst ab Kenntnis von fehlender Vaterschaft
Der kindbezogene Familienzuschlag darf von einem Soldaten erst ab dem Zeitpunkt zurückverlangt werden, von dem an er von der fehlenden Abstammung des bisher für leiblich gehaltenen Kindes weiß. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Der Soldat wurde im Juli 2006 geschieden. Während der Ehe war im Jahr 2003 ein Sohn geboren worden. Im Mai 2005 trennten sich die Eheleute; seitdem lebt das Kind im Haushalt der Mutter.
Mitte des Jahres 2006 erfuhr der Betroffene, dass seine geschiedene Ehefrau während der Empfängniszeit ein Verhältnis mit einem anderen Mann gehabt haben sollte, von dem das Kind abstamme. Deshalb focht er seine Vaterschaft vor dem Amtsgericht an, welches ein Vaterschaftsgutachten in Auftrag gab. Dieses wurde im Januar 2007 vorgelegt und ergab die fehlende Abstammung des Kindes. Im Februar 2007 stellte das Amtsgericht dies durch Urteil fest.
Die Wehrbereichsverwaltung forderte daraufhin den bisher gezahlten kindbezogenen Familienzuschlag ab Juli 2006 zurück. Hiergegen erhob der Soldat nach erfolglosem Beschwerdeverfahren Klage beim Verwaltungsgericht und machte geltend, bis zur Entscheidung des Amtsgerichts fest davon ausgegangen zu sein, der leibliche Vater zu sein. Das Geld habe er für seinen Lebensunterhalt verbraucht.
Das Verwaltungsgericht hat den Rückforderungsbescheid für die Zeit von Juli 2006 bis Januar 2007 aufgehoben. Zwar habe dem Kläger für diese Zeit kein kindbezogener Familienzuschlag zugestanden, da das Kind kein leiblicher Sohn sei. Er könne sich aber darauf berufen, dass er den überzahlten Betrag von ca. 91,-- € monatlich für seinen Lebensunterhalt verwendet habe. Dem stehe nicht entgegen, dass er es bereits ab Sommer 2006 für möglich gehalten habe, nicht der leibliche Vater zu sein, denn tatsächliche Kenntnis hiervon habe er erst Ende Januar 2007 erhalten. Es sei ihm zudem nicht zumutbar gewesen, seinen Dienstherrn bereits von dem anhängigen Vaterschaftsprozess zu unterrichten, damit dieser die Zahlung unter den Vorbehalt der Rückforderung hätte stellen können. Solange die Untreue der Kindsmutter nicht festgestanden habe, habe er diesen Umstand, welcher dem innersten privaten Bereich zuzuordnen sei, nicht offenbaren müssen.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 17. November 2008 - 3 K 666/08.NW -
Die Entscheidung kann per E-Mail: poststelle@vgnw.jm.rlp.de beim Verwaltungsgericht Neustadt angefordert werden.
Datum: 22.12.2008
Herausgeber: Verwaltungsgericht Neustadt