Väternotruf informiert zum Thema

Zensur

Eine Zensur findet statt.


 

 

 

Hier auf dem Altar der staatlichen Zensur endet in Deutschland die Informationsfreiheit.

trotz 

Grundgesetz Artikel 5 der Internetrepublik Deutschland

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, so lange diese nicht durch staatliche Stellen verboten wird. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nicht gewährleistet. Eine Zensur findet statt.

 

 


 

 

 

 

 

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;

Johann Wolfgang Goethe

 

 

 

Informationen zum "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" und dessen Aktivitäten der Zensur im Internet können Sie hier aufrufen.

 

 

 


 

 

 

Piratenpartei Deutschland

Engagiere dich gegen Überwachung und für die Freiheit des Wissens!

http://web.piratenpartei.de

 

 

 

Google unzensiert: Keine Lust auf Bevormundungen? Wollen Sie in Google die Suchergebnisse sehen, die nicht durch deutsche Gerichtsbarkeit 'bereinigt' wurden, dann wählen Sie www.google.com/webhp

 

 


 

 

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

 

 

 

Eine Zensur findet nicht statt

Eine Zensur findet nicht statt - ein schöner Vorsatz, der aber in der Praxis staatlichen Handelns, so etwa beim "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" einer Behörde, die sich dem Namen nach dem Datenschutz und der Informationsfreiheit verschrieben hat, aber bei der man gelegentlich den Eindruck bekommen kann, es handle sich um eine eine Zensurbehörde, nicht immer eingehalten wird. 

 

 

 

 


 

 

 

Erich Steidtmann

Ein ehemaliger SS-Offizier will das Buch seiner einstigen Geliebten zensieren lassen. Die Autorin charakterisiert darin einen SS-Mann Eike, der sich gegenüber Juden und Polen menschlich verhalten habe und deshalb sogar verhaftet und verurteilt worden sei. Erich Steidtmann, der 1943 im Warschauer Ghetto und in Hamburg agierte, meint sich in Eike zu erkennen. Er fühlt sich in seiner Ehre als "Polizei-Berufsoffizier" verletzt. Seit Februar 2007 geht er gerichtlich gegen die Autobiographie vor. SZ, 17.12.2007, S. 6 – urbanAktueller Katalog des Dingsda-Verlages Querfurt

Das Landgericht Leipzig stellte keine Ehrverletzung fest. Die 93 Jahre alte Autorin Lisl Urban muss in ihrer Autobiographie die beanstandeten Passagen nicht streichen. Das Landgericht Leipzig wies am 18.12.2007 die Klage des 92 Jahre alten damaligen Geliebten zurück. Sie zeichnet im Buch sogar ein positives Bild ihres einstigen Liebhabers.

Vielleicht war es genau dies, was den Kläger verwirrte und störte?

http://www.cras-legam.de/HHZ05AB.htm

 

 

 


 

 

 

Gerichte erlauben umstrittene RTL-Sendung

Mittwoch, 03. Juni 2009 16.54 Uhr

Köln/Hannover (dpa/lnw) - Der Kölner Privatsender RTL hat im Streit um seine Sendung «Erwachsen auf Probe» vor Gericht zwei Siege errungen. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte eine Verbotsklage am Mittwochvormittag ab, am Nachmittag auch das Verwaltungsgericht Hannover. Somit war der Weg für den Start der Reihe am Mittwochabend (20.15 Uhr) frei.

Das deutsche Familiennetzwerk, ein bundesweiter Verbund aus knapp 100 Organisationen, hatte gefordert, das Kölner Jugendamt müsse die Sendung verbieten. Doch das Kölner Gericht urteilte, dass das Jugendamt mit der Sache nichts zu tun habe, zumal die ganze Reihe schon abgedreht sei. Zuständig seien die Landesmedienanstalten.

Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte zwei Eilanträge ab, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung des RTL-Formats zu untersagen. Das Gericht sah die Rechte der Kläger jedoch als nicht verletzt an, da sie weder an der TV-Produktion beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind.

Darüber hinaus bestehe kein Anspruch gegen die NLM auf Einschreiten gegen RTL, weil die NLM ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde, begründeten die Richter. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich (AZ: 7 B 2222/09).

Eine RTL-Sprecherin sagte in Köln, sie begrüße die Entscheidung der Gerichte. «Erwachsen auf Probe» sei ein Eignungstest für Jugendliche mit Kinderwunsch. Es gehe darum, Familienkompetenz zu erlernen und Verantwortung für Kinder, den Partner und sich selbst zu übernehmen.

Zahlreiche Verbände und Politiker haben die Sendung dagegen scharf kritisiert. So wandten sich Ende vergangener Woche 60 Organisationen und Verbände - unter ihnen Pro Familia, die SOS-Kinderdörfer, der Deutsche Lehrerverband, der Deutsche Kinderschutzbund und der Deutsche Hausfrauenbund - gegen RTL.

Auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kritisierte den Privatsender aus Köln und sprach sich für einen Stopp der Reihe aus. «Man fragt sich die ganze Zeit: Was ist mit den Kindern? Wo bleiben deren Rechte?», sagte sie dem «Spiegel».

[Verwaltungsgericht]: Appellhofplatz, Köln

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03067/index.php

 

 

 


 

 

Gericht erlaubt umstrittene RTL-Doku-Soap

3. Juni 2009, 11:57 Uhr

Die RTL Sendung "Erwachsene auf Probe" darf ausgestrahlt werden. Das Verwaltungsgericht Köln erlaubt am . Die Sendung steht stark in der Kritik, das Jugendamt Köln hatte versucht die Ausstrahlung untersagen zulassen. Ein Argument war, dass die Sendung gegen die Menschenwürde verstoßen soll.

Sind Deutschlands Teenager wirklich reif für eigene Kinder? Dr. Katja Kessler beobachtet die Paare.

Foto: RTL

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung der RTL-Doku-Soap „Erwachsen auf Probe“ am Mittwoch abgelehnt. In einem Eilverfahren hatte das Gericht über den Antrag des Deutschen Familiennetzwerks beraten, das durch das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung untersagen lassen wollte, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.

Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt „unter keinem Gesichtspunkt“ dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung von „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen, teilte das Gericht mit. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk liegen danach allein bei den Landesmedienanstalten.

Die Landesmedienanstalten hatten bereits im Vorfeld Forderungen nach einem Ausstrahlungsverbot zurückgewiesen. Ein Ausstrahlungsverbot sei mit der Rundfunkfreiheit nicht zu vereinbaren und würde Zensur bedeuten.

In den sieben Folgen des bereits im vergangenen Herbst abgedrehten Formats wurden ab Mittwoch (20.15 Uhr) vier Teenager-Paare mit Kinderwunsch dabei beobachtet, wie sie den Umgang mit Kindern in verschiedenen Altersstufen bewerkstelligen. Bereits seit Wochen protestieren Verbände und Politiker gegen das Format und fordern, die Sendung nicht auszustrahlen. ddp

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1038011/Gericht-erlaubt-umstrittene-RTL-Doku-Soap.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Verwaltungsgericht Köln hat die RTL-Sendung nicht erlaubt, sondern nur darauf hingewiesen, dass nicht das Jugendamt der Stadt Köln, sondern die Landesmedienanstalt für eine eventuelle Zensur zuständig wäre. Logischerweise muss man sich also als Gegner der RTL-Sendung an die Landesmedienanstalt wenden und wenn die keine Zensur ausüben will, überlegen welcher Rechtsweg der geeignete ist. Das Verwaltungsgericht Köln ist augenscheinlich aber nicht zuständig. Doch wozu gibt es teuer bezahlte Jugendamtsleiter bei der Stadt Köln, die die passende Zuständigkeit sicher noch herausfinden können, bevor die RTL-Sendung zu Ende ist.

Im übrigen, eine Zensur findet nicht statt, so steht es im Grundgesetz, in dem auch andere Nettigkeiten drin stehen, wie z.B. Männer und Frauen wären gleichberechtigt, was allerdings das Bundesverfassungsgericht nicht daran hindert, Frauen mehr Rechte einzuräumen als Männern, so etwa bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter - siehe hierzu:  Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihrer Kinder nach §1626a BGB

Immerhin, beim Verwaltungsgericht Köln nimmt man, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz noch ernst, das Jugendamt der Stadt Köln wird sich etwas anderes ausdenken müssen, um Einfluss auf die Ausstrahlung der RTL-Serie zu nehmen.

 

 


 

 

 

Montag, 14. Januar 2008 14:05

An: papa-liste

Betreff: [papa-info] PRÜFSTEIN E.V.

 

Hallo,

wer weiß, was mit der Initiative bzw. web-site von Prüfstein e.V. los ist.

7. Pruefstein e.V.

Verein für Betroffene von psychologischen Gutachten, Jugendämtern und Familiengerichten in Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

www.pruefstein-ev.de/

gefunden bei: ( Ask )

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Nach Aufruf der web-site erhält man folgendes Ergebnis:

 

ZUGRIFF NICHT ERLAUBT

Die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden.

 

 

 


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