Väternotruf

August 2001


 

 

"Familientherapie bei Scheidung"

Bärbel Bauers

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 41 (1992) S. 253-258

Deskriptoren: Familie, Scheidung, Familientherapie

 

Ein guter Aufsatz zur Familiendynamik und begleitender Familientherapie bei Trennung und Scheidung. Kaum zu verstehen, dass trotz der Publikation solcher Aufsätze auch heute noch bei einigen Professionellen noch erhebliche Defizite im Verständnis und im Umgang mit Familienkonflikten herrscht.

 

 


 

Ausländische Papas

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Einstweiligen Anordnung am 7.3.2001 der Ausländerbehörde untersagt, den Verfassungsbeschwerde führenden türkischen Vater einer 1996 geboren Tochter abzuschieben.

ausführlich in: "FamRZ", 2001, Heft 17

mitgeteilt von Rechtsanwalt Sebastian Kreibig, Berlin

 

 

 


 

 

Mama (auch ´mama), französisch (umgangssprachlich für Mutter)

Mamma lateinisch 1. weibliche Brust, Brustdrüse (Med) 2. Zitze der Säugetiere (Biol)

aus Duden - Fremdwörterbuch 1997

 

Im Alter des Kindes von ca. 6 Jahren wird das Wort Mama häufig durch das Wort Mutti abgelöst. "Wenn Mutti früh zur Arbeit geht, dann bleibe ich zu Haus"  lautete eine Kinderlied, dass das sozialistische Mädchen und der sozialistische Junge, die damals noch einheitlich als "Kinder" bezeichnet wurden, im sozialistischen Kindergarten in der DDR lernen durfte. Allerdings blieb das Kind dann doch nicht zu Hause, sondern wurde von Mutti noch zum Kindergarten gebracht, bevor die Mutti dann ihren werktätigen Pflichten nachging.

In einigen Familien ist es üblich, dass der Ehemann, bzw. Partnerin seine Ehefrau, bzw. Partnerin ebenfalls mit Mutti oder Mutter anredet, ein Hinweis darauf, dass sich Frau und Mann in einer Mutter-Sohn-Beziehung zueinander fühlen und nicht in einer ebenbürtigen Partnerschaft. Daraus folgt, dass der Mann sich in der abhängigen infantilen, sich versorgenlassenden, die Frau in der dominanten versorgenden befinden. Haben dann beide noch Geschlechtsverkehr miteinander, ist es psychologisch gesehen ein quasi inzestuöse Beziehung, wenn der "Sohn" mit der "Mutter" schläft.

 

 


 

 

Ostmütter

 

 

Wenn Mutti früh zur Arbeit geht

Text: Kurt Schwaen

Melodie: Kurt Schwaen

 

1. Strophe

Wenn Mutti früh zur Arbeit geht,

dann bleibe ich zu haus.

Ich binde eine Schürze um

und feg die Stube aus

 

2. Strophe

Das Essen kochen kann ich nicht,

dafür bin ich zu klein.

Doch Staub hab ich schon oft gewischt,

wie wird sich Mutti freun.

 

3. Strophe

Ich habe auch ein Puppenkind,

das ist so lieb und fein.

Für dieses kann ich ganz allein

die richtge Mutti sein.

 

4. Strophe

Heut zu ihrem Ehrentag

soll sie einmal ruhn

Alle Arbeit will ich gleich

für die Mutti tun.

 

 

Die 4. Strophe ist von Erika Seidel

 

 

 

 

Sie kennen Pitti-Platsch nicht nur vom Sandmännchen, sondern Sie haben auch begeistert in der Kinderkrippe oder auf dem Weg zum Kindergarten das Pitti-Platsch-Lied (Hörprobe) gesungen? Und Sie erinnern sich an das Bild der typischen DDR-Mutter, die immer beschäftigt war, denn sie hatte ja eine Arbeitsstelle im sozialistischen Kollektiv?

Dann wird diese Musikzusammenstellung sicherlich eine Menge Kindheitserinnerungen bei Ihnen wecken. Die kürzlich erschienene CD "Wenn Mutti früh zur Arbeit geht - Kinderlieder aus der DDR" enthält eine Fülle bekannten Liedgutes der ehemaligen DDR. Da wird von Frieden auf der Welt, von Zugschaffnern und Volkspolizisten, der Puppenmutti oder der Kleinen Meise gesungen: Eine unbeschwerte, heile Welt, die hier und da natürlich auch ein gerüttelt Maß an Propaganda enthält, damit auch schon den Kleinen spielerisch der richtige Weg in ein sozialistisches Leben gewiesen wird.

In einer liebevoll gestalteten Verpackung kommen mit dieser CD alte Kinderlieder aus Beständen des Deutschen Rundfunkarchivs auf neue Glitzerscheiben, die nicht nur die Herzen der heute "Mittelalterlichen" höher schlagen lassen: Auch die heute ganz Kleinen werden an vielen dieser Lieder ihre Freude haben: Eingängige Melodien, teils recht einfache Texte. Und die kindliche "Rotlichtbestrahlung", die in einigen Texten natürlich enthalten ist, muß man ja nicht unbedingt weitergeben.

aus:

 http://www.musik-der-ddr.de/Rezensionen/KinderJugend/Mutti.htm

 

 

Fragt sich bloss, warum das Kind allein zu Hause bleiben muss. Und was macht eigentlicher der Vati?

 

Philipp, 29.08.01

 


 

Westmütter

 

 

Mama

 

Mama

Du sollst doch nicht um deinen Jungen weinen

Mama

Einst wird das Schicksal wieder uns vereinen

Ich wird es nie vergessen

Was ich an dir hab‘ besessen

Daß es auf Erden nur Eine gibt

Die mich so heiß hat geliebt

Mama

Und bringt das Leben mir auch Kummer und Schmerz

Dann denk ich nur an dich

Es betet ja für mich oh Mama dein Herz

 

Tage der Jugend vergehen

Schnell wird der Jüngling ein Mann

Träume der Jugend vergehen

Dann fängt das Leben erst an

Mama ich will keine Träne sehen

Wenn ich von dir dann muß gehen

 

Mama

Du sollst doch nicht um deinen Jungen weinen

Mama

Einst wird das Schicksal wieder uns vereinen

Ich wird es nie vergessen

Was ich an dir hab‘ besessen

Das es auf Erden nur Eine gibt

Die mich so heiß hat geliebt

Mama

Und bringt das Leben mir auch Kummer und Schmerz

Dann denk ich nur an dich

Es betet ja für mich oh Mama dein Herz

 

Heintje

 


 

Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (kurz KJHG) ist Teil des Sozialgesetzbuches SGB und wird als SGB VIII bezeichnet.

Das KJHG beschreibt wesentliche Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, der Arbeit der Jugendämter, der Gerichte und der Familie.

Das KJHG kann mit umfassenden Erläuterungen bei der Broschürenstelle des Bundesministerium für Familie

E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de

bestellt werden.

 

 


 

 

 

Familiengericht

Das Familiengericht ist eine an das örtliche Amtsgericht angegliederter Abteilung mit dem Wirkungsbereich Familienrecht und Kindschaftsrecht.

An kleineren Amtsgerichten besteht das Familiengericht mitunter nur aus 1 bis 3 Familienrichtern. An den beiden Berliner Familiengerichten gibt es dagegen insgesamt ca. 80 Familienrichter.

An den Oberlandesgerichten gibt es spezielle Senate, die für Familiensachen zuständig sind.

Umgangsrecht- und Sorgerechtsverfahren sind Angelegenheiten der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Daher sind die Beteiligten (Vater und Mutter) nicht als Kläger und Beklagte zu bezeichnen, was von einzelnen Gerichten bedauerlicherweise nicht konsequent genug beachtet wird. Psychologisch gesehen ist das ohnehin klar, da es normalerweise nicht im Interesse des Kindes sein kann, Eltern zu haben, die sich gegenseitig als Kläger und Beklagte bezeichnen. 

Manchmal hat man den Eindruck, dass der aktuelle Entwicklungsstand der Psychologie an den Familiengerichten weitestgehend unbekannt ist. Entscheidungen scheinen dann eher nach dem Motto "Das habe wir hier schon immer so gemacht" getroffen zu werden.

So z.B. das Amtsgericht Eschwege in seinem Beschluß vom 9.6.2000 - 5 F 649/99

in dem es für ausreichend gesehen wurde, einem Vater aller zwei Wochen für drei Stunden Umgangskontakte zu seinem Kind (ob Sohn oder Tochter wurde nicht bekannt) in der Wohnung der Mutter einzuräumen.

Abgedruckt in "FamRZ", 2001, H 17, S. 1162-1163

 

Jeder, der sich mit den Ergebnissen der Bindungsforschung beschäftigt hat, weiss, dass Kontakte im Zweiwochenabstand nicht ausreichen, um eine sichere Bindung des Kindes zum Vater aufzubauen.

Hinzu kommt die für Kind und Vater belastende Situation unter Aufsicht der Mutter miteinander umzugehen.

 

 

 


 

 

Familienrichter

Familienrichter kann jeder/jede werden, der/die eine abgeschlossene juristische Ausbildung besitzt und seit einem Jahr als Richter/in tätig ist. Spezielle psychologische/familiendynamische Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen werden nicht verlangt. Die Wahrnehmung von Supervision für Richter/innen ist nicht vorgesehen. Fachliches Standards, wie in anderen Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, z.B. bei Verfahrenspflegern, gibt es nicht. Begründet wird dies mit der Unabhängigkeit der Richterschaft. So verwundert es nicht, dass es bei einigen Richtern/Richterinnen zu eklatanten Fehlentscheidungen kommt. 

Zum Glück gibt es auch nicht wenige engagierte und qualifizierte Familienrichter, für die das "Kindeswohl" keine Worthülse ist, sondern Orientierung ihres Handelns.

Einige von ihnen wollen wir hier nennen:

1. Franz Dickmeis, Richter am Amtsgericht Herdecke

2. Hans-Christian Prestin, Richter am Amtsgericht Potsdam

3. Wiegler, Richter am Familiengericht Jena.

4. Ernst Spangenberg, Richter am Amtsgericht Groß-Gerau.

5. Franz Weisbrodt, Richter am OLG Zweibrücken und Mitglied eines Familiensenates

 

Auffällig dass das alles Männer sind. Wo sind die kompetenten Richterinnen? Publizieren die nicht?

 

Natürlich geht es auch anders, in eine Wortmeldung während der öffentlichen ExpertInnenanhörung der PDS-Bundestagsfraktion zum Thema "Zwei Jahre Kindschaftsrechtsreform - Erfahrungen und gesetzlicher Handlungsbedarf." am  8.9.00 meldete sich Sabine Heincke, Familienrichterin in Bremen (hallo liebe Trennungsväter in Bremen) und Redakteurin der feministischen Rechtszeitschrift "Streit" zu Wort.

Erstaunlich, dass in unserem Land eine Redakteurin einer klar parteilich für Frauen ausgerichteten Zeitschrift, Familienrichterin, die ja der Unparteilichkeit verpflichtet sind, sein kann. Wie hoch die Quote der Beibehaltung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge im Familiengericht Bremen ist, darüber darf getrost spekuliert werden.

Auch die unkommentierte Teilnahme der Familienrichterin Gabriele Reichert an der einseitig mütterparteilich ausgerichteten Veranstaltung der Gleichstellungsstelle für Frauen München "Mutterpflichten - Vaterrechte" am 29.11.00 lässt Zweifel aufkommen, ob hiermit die nötige Unparteilichkeit noch gewahrt bleibt.

Ein empfehlenswerter Aufsatz in diesem Zusammenhang:

"Lernen durch erlebte Einsicht. Psychoanalyse für andere Berufsgruppen, am Beispiel der Balintgruppenarbeit mit Familienrichtern, Vormundschaftsrichtern und Rechtsanwälten"

 Angelika Köhler-Weisker, in: "psychosozial", III/2000, s. 29-40

 

Ein ausgezeichneter Artikel zur Balintarbeit mit Familienrichtern und Rechtsanwälten, um den sich in der Praxis aber wahrscheinlich wenige Professionelle bemühen werden. Zum Schaden von Kindern und Eltern.

Balintarbeit ist eine berufsreflektierende Gruppenarbeit von Professionellen, z.B. Ärzten, mit einem psychologisch oder therapeutisch geschulten Gruppenleiter.

Die Balintarbeit (benannt nach dem 1970 gestorbenen ungarischen Arzt und Psychoanalytiker Michael Balint) hilft den Beteiligten, eigene Übertragungen, Gegenübertragungen, Verstrickungen, Identifizierungen mit Klienten zu erkennen und sich daraus zu befreien. Beispiel: Psychotische Mutter und der "normale" Vater streiten im familiengerichtlichen Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der traditionelle Richter gibt der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil ihm die Mutter leid tut und er sie mit dem Kind psychisch stützen will (was auf Beteiligung am Kindesmissbrauch hinausläuft). In der Balintarbeit erkennt der Richter seine Motive und wird dadurch in die Lage versetzt fachlich, statt gefühlsmässig zu entscheiden.

Die Zeitschrift kann bezogen werden über:

Psychosozialverlag: Tel 0641-77819

eMail: info@psychosozial-verlag.de

eMail: hans-juergen.wirth@psychosozialverlag.de

 


 

"Väter nehmen sich zu wenig Zeit

Wie Eltern ihren Söhnen helfen können, mit Gefühlen umzugehen"

Michael Schulte-Markwort

in: Stern, 24/2000, S. 62

Deskriptoren: Jungen, Väter

 

 


 

Betreuungsunterhalt

Da zahlen nun manche Männer und Frauen jahrelang an den Staat redlich ihre Steuern, doch wenn es zum Schwur kommt will der Staat von den Einzahlungen nichts wissen. Alles schon für solch wichtigen Dinge wie Auslandseinsätze der Bundeswehr Panzer und sechsspurige Autobahnen ausgegeben. 

Die steuerzahlende nichtverheiratete Frau ist nun Mutter geworden, ein Glück auch für die Gesellschaft, sollte man meinen. Da die Frau wegen der Betreuung des Kindes vorerst nicht erwerbstätig sein kann, geht sie zum Sozialamt und beantragt Sozialhilfe. Der Sozialarbeiter will wissen, wie der Vater heisst, denn der soll - oh Schreck - für drei Jahre den Unterhalt für die Mutter sicherstellen. Und da sie nicht lügen will, gibt sie den Namen des Vaters an. Der wird wenig später aufgefordert seine Einkommensunterlagen an das Sozialamt zu schicken. Da der gute Mann 3000 DM verdient (deshalb zahlt er er auch viele Steuern), muss er zukünftig nicht nur 360 DM Kindesunterhalt zahlen, sondern auch noch 680 DM Betreuungsunterhalt für die Mutter. 

Ganz anders dagegen der Lebenskünstler Fridolin Tunichtgut. Er lebt schon jahrelang von Sozialhilfe, ab und an malt er ein Bild, dass er über den Künstlernothilfefond verkaufen kann. Dann kommt das Bild in ein Magazin und da liegt es noch heute rum. Da Fridolin Sozialhilfeempfänger ist zahlt er außerdem keine Lohnsteuern. Deshalb muss er auch keine Panzer finanzieren (er ist ohnehin Kriegsgegner). Auch zum Betreuungsunterhalt wird er nicht herangezogen, da er ja von Sozialhilfe lebt.

Und die Moral von der Geschicht, Steuern zahlen lohnt sich für Väter nicht.

 

Selbstbehalt beim Betreuungsunterhalt:

West: 1960 DM

Ost: 1810 DM

Stand 1.7.01


 

"Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Eltern untereinander, insbesondere der Betreuungsunterhalt - Probleme des § 1615 l BGB"

Gretel Diehl

in: "Der Amtsvormund" 10/2000, S. 837-840

 

Die Verfasserin ist Richterin am OLG Frankfurt am Main und designierte Vorsitzende der Ständigen Fachkonferenz 3 (Schwerpunkt Familienrecht) beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)


 

"Ansprüche der unverheirateten Mutter gemäß § 1615 l BGB"

Peter Schwolow

in: ""Familie und Recht", FuR 4/2001, S. 145-151

 

 

Der Titel des Aufsatzes zeigt wieder einmal wie einäugig "muttizentriert" manche Autoren noch immer sind. Auch der Titel eines Rechtsanwaltes scheint davor nicht zu schützen. Richtig ist nämlich, dass auch der nichtverheiratete Vater (früher sagte man "der unverheiratete Vater" und ganz früher "der Zahlvater") einen Unterhaltsanspruch gegen die Mutter des gemeinsamen Kindes hat, wenn er das Kind überwiegend betreut.

Ob die Zwangsverpflichtung nichtverheirateter Eltern einander zu Unterhalt im Falle der Betreuung des gemeinsamen Kindes unterhaltsverpflichtet zu sein, der richtige politische Weg ist, darf bezweifelt werden.

 


 

Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr

wusste schon Wilhelm Busch zu sagen, der allerdings selber kinderlos war.

Männer (in seltenen Fällen auch Jungen) werden aus den unterschiedlichsten Gründen Vater.

Typ A1: Der Mann wird aus freien Stücken Vater. Die Familie bleibt zusammen.

Typ A2: Der Mann wird aus freien Stücken Vater. Die Familie trennt sich später. Der Vater wird zum "Besuchsvater"

Typ B: Der Mann wird Vater um den Drängen der Partnerin  nachzugeben.

Typ C: Der Mann will Sex mit der Frau und nimmt dabei in Kauf, dass möglicherweise ein Kind gezeugt wird.

Typ D: Der Mann will nur einen One-Night-Stand Sex mit der Frau und geht davon aus, dass die Behauptung der Frau, sie würde verhüten, stimmt. Die Frau hat es aber auf eine Schwangerschaft ankommen lassen.

Typ E: sonstige

 

Noch vor 100 Jahren waren es wohl neben der Freude am Sex ganz pragmatische Gründe die zur Zeugung eines Kindes führten. Man brauchte billige Arbeitskräfte, z.B. auf dem Bauernhof, die Erbfolge musste gesichert werden und später die alten, nicht mehr arbeitsfähigen Eltern versorgt werden.

Und heute? Die Freude am Sex ist uns sicher erhalten geblieben, doch haben wir jederzeit die Möglichkeit zu verhüten. Unsere individuelle Altersversorgung wird über die Sozialversicherung oder Sozialhilfe abgedeckt. Bleibt eigentlich nur noch, dass wir Kinder al zu unserem Leben dazu gehörig fühlen, sie unserem Leben neben all der Anstrengung auch Freude und Sinnerfüllung geben.

Doch Vaterschaft ist gefährdet. Nicht selten trennen sich die Eltern und die Mutter, so sie denn alleinsorgeberechtigt ist, verzieht nach sonstwohin. Der Vater hat so nicht nur seine Frau verloren, sondern auch die Kinder, die er eventuell alle vier Wochen besuchen kann. Geblieben ist ihm die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt.

Und die sieht derzeit allein bis zur Volljährigkeit mindestens so aus:

6 Jahre a 12 Monate je 360 DM = 25.920 DM

6 Jahre a 12 Monate je 444 DM = 31.968 DM

6 Jahre a 12 Monate je 525 DM = 37.800 DM

 

Gesamt: 95.688 DM

 

Hat der Vater zwei Kinder beträgt die Summe 191.376 DM

 

Für den Vater vom Typ A 1 ist das emotional kein Problem. 

Vater A2 muss neben der Summe auch noch die Umgangskosten bezahlen. Da er getrennt lebt, hat der Staat ihm alle steuerlichen Privilegien gestrichen, das Kindergeld wird ihm nicht mehr angerechnet. 

 

Vater Typ D ist am gekniffensten. Er wollte eigentlich nur mal Sex haben und zahlt dafür knapp 100.000 DM. Dafür hätte er vielleicht 1000 Mal zu einer Prostituierten gehen können. In 18 Jahren hätte er immerhin 55 mal eine Prostituierte besuchen können.  Also pro Woche ein Mal. Das ist mehr als in vielen Ehen überhaupt an ehelichen Geschlechtsverkehr abläuft. 

 

Nun kann man mutmaßen, warum in Deutschland einerseits die Geburtenzahlen weiter fallen und andererseits sich das horizontale Gewerbe florierend entwickelt. Oder man behauptet ganz einfach, Deutschlands Frauen befänden sich im Gebärstreik - so kann man es ja auch sehen.

 

Philipp, 24.8.01

 


 

Erlkönig

 

Wer reitet so spät durch Nacht und Wind?

Es ist der Vater mit seinem Kind;

Er hat den Knaben wohl in dem Arm,

Er faßt ihn sicher, er hält ihn warm.

 

"Mein Sohn, was birgst du so bang dein Gesicht?"

"Siehst, Vater, du den Erlkönig nicht?

Den Erlenkönig mit Kron und Schweif?"

"Mein Sohn, es ist ein Nebelstreif."

 

"Du liebes Kind, komm, geh mit mir!

Gar schöne Spiele spiel ich mit dir;

Manch bunte Blumen sind an dem Strand;

Meine Mutter hat manch gülden Gewand"

 

"Mein Vater, mein Vater, und hörest du nicht,

Was Erlenkönig mir leise verspricht?"

"Sei ruhig, bleibe ruhig, mein Kind;

In dürren Blättern säuselt der Wind"

 

"Willst, feiner Knabe, du mit mir gehn?

Meine Töchter sollen dich warten schön;

Meine Töchter führen den nächtlichen Reihn

Und wiegen und tanzen und singen dich ein."

 

"Mein Vater, mein Vater, und siehst du nicht

                                          dort

Erlkönigs Töchter am düstern Ort?"

"Mein Sohn, mein Sohn, ich seh es genau:

Es scheinen die alten Weiden so grau."

 

"Ich liebe dich, mich reizt deine schöne Gestalt;

Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt."

"Mein Vater, mein Vater, jetzt faßt er mich an!

Erlkönig hat mir ein Leids getan."

 

Dem Vater grauset‘s, er reitet geschwind,

Er hält in Armen das ächzende Kind,

Erreicht den Hof mit Mühe und Not;

In seinen Armen das Kind war tot.

 

 

Johann Wolfgang Goethe

 

Der Erlkönig war Pflichtlektüre im DDR-Literaturunterricht. Wie so vieles gut gemeintes, ging die Behandlung des Gedichtes im Unterricht  wohl an den meisten Schülerinnen und Schülern vorbei. Erst heute viele Jahre später kann ich mit dem Gedicht etwas anfangen und es rührt mich an.

Philipp

 


 

"Vater, Mutter, Kind Therapeut

Die therapeutische Funktion des Dritten in der Behandlung depressiver Zustände"

Jürgen Grieser

in: "Forum der Psychoanalyse" 17(2001), S. 64-83

Deskriptoren: Vater, Triangulierung, Depression

 


 

Amtsdeutsch

 

Rechtswahrende Mitteilung gem. § 91 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

 

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit teile ich Ihnen mit, daß Ihr Sohn Felix Armdran, geb. ..., ab dem ... Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes erhalten wird.

Sie gehören zu den in den §§ 1601 ff. des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezeichneten Verwandten, die vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet sind, Unterhalt zu gewähren.

Diese Mitteilung hat nach § 91 Abs. 3 BSHG die Wirkung, daß Sie als Unterhaltsverpflichteter, außer unter den Voraussetzungen des Bürgerlichen Rechts, auch für die Vergangenheit von mir in Anspruch genommen werden können.

Mit freundlichen Grüssen

 

Im Auftrage

 

 

Schimmelpfennig

 

 

Alles verstanden? Wenn nicht, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Und im übrigen: Wissen ist Macht.

Philipp, 22.08.01.

 


 

Michael Lenz / Klaus-Jürgen Tillmann

"Zerfall oder Neue Vielfalt. Familienformen im Spiegel empirischer Daten"

in: Pädagogik 7-8/97, S. 11-15

 

 


"Körper, Liebe Doktorspiele"

Ein Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualentwicklung vom 4. bis zum 6. Lebensjahr

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 12/2000, 39 Seiten

www.bzga.de

oder

www.sexualaufklaerung.de

Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden unter:

BZgA, 51101 Köln

Fax 0221-8992-257

E-Mail: order@bzga.de

 

Eine informative und lesenswerte Broschüre. Eltern bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Sexual- und Körperfeindlichkeit auf der einen und sexuellen Grenzverletzungen auf der anderen Seite. Einen Weg zu finden, der den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes entspricht, dabei kann diese Broschüre eine Unterstützung geben.

Kritisch anzumerken folgendes Zitat: "Leider ist es immer noch so, dass viele Väter meinen, Frauen könnten besser über Gefühle sprechen, seien von Natur aus eher für Zärtlichkeiten oder Körperpflege geeignet, und insofern sei der Bereich der Sexualaufklärung Sache der Mütter."

Real sieht es doch wohl auch so aus, dass nicht wenige Mütter die alleinige Kompetenz in Erziehungsfragen beanspruchen und den Vater auf die Rolle des Juniorpartners  verweisen.

 


 

Heintje

Mama

 

Mama

Du sollst doch nicht um deinen Jungen weinen

Mama

Einst wird das Schicksal wieder uns vereinen

Ich wird es nie vergessen

Was ich an dir hab‘ besessen

Daß es auf Erden nur Eine gibt

Die mich so heiß hat geliebt

Mama

Und bringt das Leben mir auch Kummer und Schmerz

Dann denk ich nur an dich

Es betet ja für mich oh Mama dein Herz

 

Tage der Jugend vergehen

Schnell wird der Jüngling ein Mann

Träume der Jugend vergehen

Dann fängt das Leben erst an

Mama ich will keine Träne sehen

Wenn ich von dir dann muß gehen

 

Mama

Du sollst doch nicht um deinen Jungen weinen

Mama

Einst wird das Schicksal wieder uns vereinen

Ich wird es nie vergessen

Was ich an dir hab‘ besessen

Das es auf Erden nur Eine gibt

Die mich so heiß hat geliebt

Mama

Und bringt das Leben mir auch Kummer und Schmerz

Dann denk ich nur an dich

Es betet ja für mich oh Mama dein Herz


 

Mama (auch ´mama), französisch (umgangssprachlich für Mutter)

Mamma lateinisch 1. weibliche Brust, Brustdrüse (Med) 2. Zitze der Säugetiere (Biol)

aus Duden - Fremdwörterbuch 1997

 

Im Alter des Kindes von ca. 6 Jahren wird das Wort Mama häufig durch das Wort Mutti abgelöst. "Wenn Mutti früh zur Arbeit geht, dann bleibe ich zu Haus"  lautete eine Kinderlied, dass das sozialistische Mädchen und der sozialistische Junge, die damals noch einheitlich als "Kinder" bezeichnet wurden, im sozialistischen Kindergarten in der DDR lernen durfte. Allerdings blieb das Kind dann doch nicht zu Hause, sondern wurde von Mutti noch zum Kindergarten gebracht, bevor die Mutti dann ihren werktätigen Pflichten nachging.

In einigen Familien ist es üblich, dass der Ehemann, bzw. Partnerin seine Ehefrau, bzw. Partnerin ebenfalls mit Mutti oder Mutter anredet, ein Hinweis darauf, dass sich Frau und Mann in einer Mutter-Sohn-Beziehung zueinander fühlen und nicht in einer ebenbürtigen Partnerschaft. Daraus folgt, dass der Mann sich in der abhängigen infantilen, sich versorgenlassenden, die Frau in der dominanten versorgenden befinden. Haben dann beide noch Geschlechtsverkehr miteinander, ist es psychologisch gesehen ein quasi inzestuöse Beziehung, wenn der "Sohn" mit der "Mutter" schläft.

 


 

Kränkung

Das Phänomen der Kränkung spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle in Trennungskonflikten. Sind Kinder in die Trennung der Eltern einbezogen, so werden nicht selten unverarbeitete Kränkungen zum Anlaß für langandauernde, auch rechtliche Auseinandersetzungen der Eltern. Unter dem Deckmantel des Kindeswohls hat der "betreuende" Elternteil, meist die Mutter, gute Möglichkeiten ihre Bestrafungs- und Rachebedürfnisse für erlittene reale oder empfundene Kränkungen, gegenüber dem "nichtbetreuenden" Elternteil auszuleben.

 

Ein empfehlenswertes Buch zu diesem Thema:

"Ohrfeigen für die Seele.

Wie wir uns vor Kränkungen und Zurückweisungen schützen können"

Bärbel Wardetzki, Dipl. Psych., Gestalttherapeutin, Familientherapeutin

Kösel-Verlag, ca. 200 Seiten, 29,80 DM

 

siehe auch www.gestaltkritik.de


 

Neue OZ, 7. März 1998

Unerreichbarer Daddy aus dem Disneyland

Die Ehe steckt in Deutschland nach wie vor in der Krise. Jede dritte Ehe wird geschieden. die Zahl der Scheidungskinder, die meistens bei der alleinerziehenden Mutter leben, nimmt immer mehr zu. Dass die Trennung der Eltern niemals ohne Wirkung auf die Kinder bleibt, ist nicht nur Wissenschaftlern, sondern auch den meisten Ehepartnern bekannt So weiß man, dass gerade ältere Kinder eine Scheidung selbst viele Jahre später noch als einen Akt der Zerstörung erleben und unter unbewältigten Trauergefühlen leiden. Andererseits legen sie bei ihren eigenen zwischenmenschlichen Beziehungen großen Wert auf Vertrauen und Stabilität. Bislang wenig bekannt ist jedoch darüber, wie sich ihr Verhältnis zu Vater und Mutter entwickelt.

Inge Seiffge-Krenke und Martina Tauber vom psychologischen Institut der Universität Bonn haben nun eine großangelegte Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt. Sie befragten 243 Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren nach dem Erleben der Scheidung und ihrer Einstellung zu Vater und Mutter, wobei 22 von ihnen an einer psychiatrischen Klinik in Behandlung waren. Das Ergebnis der Studie: Martina Tauber:

"Während männliche Jugendliche aus Scheidungsfamilien bevorzugt psychische und psychosomatische Störungen entwickeln; neigen Mädchen verstärkt dazu, den abwesenden Vater zu idealisieren." Ein Ergebnis, das die Wissenschaftlerinnen zunächst überraschte, war man doch bislang davon ausgegangen, dass die Jungen bei ihrer Suche nach Vorbildern naturgemäß den Vater als männliche Idealfigur auswählen würden.

Bei näherem Hinsehen offenbart sich jedoch, warum Jungen krank werden und Mädchen den abwesenden Vater ins Unerreichbare hochloben. So werden männliche Kinder - unbeeindruckt von allen Emanzipationsbewegungen - hierzulande immer noch darauf erzogen, von ihren Gefühlen wenig oder gar nichts an ihre Mitmenschen durchdringen zu lassen. Wenn Gefühle jedoch zurückgehalten werden, führt dies nach Erkenntnissen der Mediziner fast zwangsläufig zu psychischen und psychosomatischen Erkrankungen wie Depressionen und Migräne.

Anders bei den Mädchen. Sie dürften zwar ihren Gefühlen mehr freien Lauf lassen, dafür treten sie während der Pubertät häufiger in offenen Konflikt mit der Mutter einem Vorgang, der in der Psychologie als Ablösungsphase bezeichnet wird. Und in diesem Konflikt kommt der abwesende Vater wie gerufen. Einerseits als Waffe, um die Mutter besonders hart zu treffen: "Ich gehe jetzt zu Papa, der versteht mich wenigstens!" Andererseits aber auch als Fluchtpunkt, bei dem man sich von ewigen Streitereien mit der Mutter ablenken und Zuspruch holen kann. Der Vater wird als positiver Gegenpart zur negativ erlebten Mutter aufgebaut, und wenn er sich dann noch rar macht und die wenigen Zusammentreffen mit der Tochter durch Geschenke, Schmeicheleien und tolle Ausflüge zum unvergesslichen Erlebnis gestaltet, wird er schließlich, wie die beiden Wissenschaftlerinnen herausgefunden haben, "zum Disneyland-Daddy, der keine Wünsche offen lässt".

Nicht wenige geschiedene Väter fühlen sich geschmeichelt, wenn sie von ihrer Tochter angehimmelt werden. Sie vergessen jedoch, dass dieses Verhalten eigentlich das Gegenteil von dem bedeutet, wie es nach außen hin erscheint So erkannte schon die Psychoanalytikerin Anna Freud, dass Idealisierungen nichts weiter sind als der Versuch, mit negativen Gefühlen fertig zu werden. Dies bedeutet konkret: wenn ein Mädchen ihren getrennt lebenden Vater idealisiert, bringt sie dadurch ihre Verachtung für seine wirkliche Persönlichkeit zum Ausdruck - sie idealisiert ihn hoch, weil sie Ihn nicht lieben kann, wie er tatsächlich ist. Ganz abgesehen davon, dass ein heranwachsender Mensch den Vater als kritisch-fördernde Kontaktperson braucht, und nicht als eine unerreichbare Ikone. Gründe genug also, sich mit den Kindern aus der geschiedenen Ehe so oft wie möglich zu treffen, und das unter möglichst normalen Umständen.

 

Studie:

Seiffge- Krenke, I./Tauber, M.:

Die Idealisierung des Vaters: eine notwendige Konsequenz in Scheidungsfamilien?

veröffentlicht in: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 5/97

 

 


 

Homoehe und Sorgerecht

 

Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft

§ 9 Sorgerechtliche Befugnisse des Lebenspartners

(1) Führt der alleinsorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. ...

(2) ...

(3) ...

 

 

 

Das sogenannte kleine Sorgerecht ist de facto das selbe was der "nichtsorgeberechtigte" andere Elternteil hat, wenn sich sein kind bei ihm aufhält, auch wenn es hier nicht so bezeichnet wird. Das heisst, der Lebenspartner kann Alltagsdinge mit dem Kind durchführen.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann der schwule/lesbische Partner bei gemeinsamen Sorgerecht der Eltern kein "kleines Sorgerecht" erhalten, was ja auch logisch ist, das sich der andere Elternteil es vorbehalten wird, ob er dem schwulen/lesbischen Partner des anderen Elternteiles seines Kindes rechtlich an der tatsächlichen Betreuung des Kindes beteiligen will.

Das Gesetz ist also de facto ein Gesetz zugunsten lesbischer "alleinsorgeberechtigter" Mütter, also in der Regel die nichtverheirateten Mütter, die nach dem Willen der Bundestagsabgeordneten (Gesetzgeber) den Vater des gemeinsamen Kindes aus der elterlichen Sorge ausschliessen können.

Es dürfte äusserst selten sein , dass ein schwuler Vater das alleinige Sorgerecht hat, so dass das neue Gesetz schwule Paare gegenüber lesbischen Paaren eindeutig diskriminiert.

Die lesbische "eingetragene" Lebenspartnerin kann also rechtmässig dem Kind sagen: Zieh dir jetzt mal die Jacke an, wir gehen jetzt auf den Spielplatz (oder einkaufen). Er kann aber nicht sagen, ich entscheide, dass du auf einer Realschule eingeschult wirst. Dies wäre keine Alltagsentscheidung.

 

Der Zweitehegatte eines alleinsorgeberechtigen Elternteils hat dagegen kein "kleines Sorgerecht", streng genommen ist er rechtlich wie ein Fremder zu dem Kind, hat dem Kind also offiziell "nichts zu sagen". Auch der Zweitehegatte wird also gegenüber der lesbischen "eingetragenen" Lebenspartnerin diskriminiert, was die Rechte gegenüber dem Kind betrifft. Der nichtverheiratete gegengeschlechtliche Lebenspartner und Nicht-Elternteil hat genauso wenig zu sagen wie der Zweitehegatte.

 

Es fragt sich, ob die Bundesregierung und der Bundestag überhaupt verstanden haben, was sie hier für einen Unsinn verabschiedet haben.

Der Gesetzestext kann unter www.bjm.de als pdf-Datei runtergeladen werden.

 

 

Anlage:

§ 1687 BGB (Entscheidungsrecht bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern)

(1)Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteiles oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernde Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. §1629 Abs.1 Satz 4 und §1684 Abs.2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

 

§ 1687a (Alleinentscheidungsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils)

Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt §1687 Abs.1 Satz 4 und 5 und Abs.2 entsprechend.

 

Philipp, 15.8.01

 


 

Wechselmodell - Residenzmodell

Das Residenzmodell beinhaltet, dass das Kind getrenntlebender Eltern seinen Lebensmittelpunkt bei einem der Elternteile und mit dem anderen Umgangskontakte hat.

Beim Wechselmodell lebt das Kind für eine gewisse Zeitdauer jeweils bei einem Elternteil, der in dieser Zeit die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich gewährleistet. Um das Wechselmodell leben zu können, braucht man naturgemäß für das Kind oder die Kinder einen eigenen Wohnraum. Für gut verdienende Eltern ist das kein Problem, für gering verdienende schon, denn diese müssen z.B. auf Wohnungen aus dem Bereich des sozialen Wohnungsbaus zurückgreifen. Die Gleichstellungsstelle München - www.muenchen.de/gstfrau/index.html hat nach eigenen Angaben erreicht, dass das Wohnungsamt in solchen Fällen den Bedarf berücksichtigt.

15.8.01


Sorgerecht

Vor und Nachteile des sogenannten "Wechselmodells" im Vergleich zum sogenannten "Residenzmodell"

Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei ersten Anzeichen von Verhaltensauffälligkeiten nach eineinhalbjährigem Praktizieren des sogenannten "Wechselmodells" nach einer Ehescheidung

AG Hannover, Beschluss vom 13.10.2000 - 608 F2223/99 SO

veröffentlicht in: "Der Amtsvormund" 11/2000, S. 991-998

 

In dem Verfahren beantragte die Mutter, dass der Sohn nach eineinhalbjährigem Praktizieren des Wechselmodells zukünftig seinen Lebensmittelpunkt bei ihr haben sollte und ein "großzügiges" Umgangsrecht mit dem Vater. Nach eingehender Erörterung des derzeitigen Standes der sozialwissenschaftlichen Diskussion, in der sich die erörterten Vor- und Nachteile eines Wechselmodells die Waage halten, hat das Gericht den Antrag der Mutter abgewiesen. Der Beschluss ist in einer klaren Sprache formuliert und argumentativ gut untersetzt - was man leider nicht von allen Gerichtsbeschlüssen sagen kann.

 


 

Vatermord

Vatermord steht für den realen oder symbolischen Mord des Vaters durch das eigene Kind/ die eigenen Kinder. Die klassische Geschichte eines Vatermordes ist die griechische Tragödie "König Ödipus" von Sophokles:

Ödipus, in der griechischen Mythologie König von Theben, Sohn des Laios und der Iokaste, König und Königin von Theben. Ein Orakel warnte Laios, dass sein eigener Sohn ihn töten würde. Um diesem Schicksal zu entgehen, band er die Füße seines neugeborenen Kindes zusammen und setzte es zum Sterben auf einem einsamen Berg aus. Ein Hirte rettete jedoch das Kind und gab es dem kinderlosen Königspaar von Korinth, Polybus und Merope. Sie nannten das Kind nach dem Zustand seiner Füße Ödipus (Schwellfuß) und zogen es auf wie ihren eigenen Sohn. Der Junge hielt Polybus für seinen leiblichen Vater, und als ein Orakel verkündete, dass er seinen Vater töten würde, verließ er Korinth. Auf dem Weg nach Phokis begegnete er an einer engen Stelle dem Laios. Da Ödipus dem Wagenlenker nicht früh genug auswich, kam es zum Streit, in dem Ödipus Laios erschlug, von dem er nicht wusste, dass er sein Vater war. So erfüllte er unwissentlich die Prophezeihung.

Einsam und heimatlos kam Ödipus schließlich nach Theben, das von einem schrecklichen Ungeheuer, der Sphinx, heimgesucht wurde. Dieses gefährliche Ungeheuer lauerte allen Reisenden auf ihrem Weg in die Stadt auf und verschlang jeden, der ihr Rätsel nicht beantworten konnte. Ödipus löste das Rätsel, worauf sich die Sphinx selbst tötete. Die Thebaner glaubten, dass König Laios unbekannten Räubern zum Opfer gefallen war. Da sie Ödipus dankbar waren, dass er sie von der Sphinx befreit hatte, machten sie ihn zu ihrem König und gaben ihm Königin Iokaste zur Gemahlin. Viele Jahre lebte das Paar glücklich zusammen, ohne zu wissen, dass sie in Wirklichkeit Mutter und Sohn waren.

Dann wurde das Land von der Pest heimgesucht, und das delphische Orakel verkündete, Laios' Mörder müsse bestraft werden. Der Seher Teiresias bezeichnete Ödipus als Schuldigen und eine Untersuchung, die vom König geleitet wurde, enthüllte die schreckliche Wahrheit. Daraufhin erhängte sich Iokaste, und Ödipus stach sich die Augen aus. Er lebte einige Jahre in Theben, wurde aber schließlich verbannt. Begleitet von seiner Tochter Antigone wanderte er viele Jahre umher. Schließlich erreichte er Kolonos bei Athen, wo ein Hain den mächtigen Göttinnen Eumeniden geweiht war. In diesem heiligen Hain für Bittsteller starb Ödipus.

 

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Da der Vater symbolisch für die Autorität steht, ist die Ablösung von einer Autorität auch immer ein symbolischer Vatermord.

Palastrevolutionen sind üblicherweise immer mit einem "Vatermord" verbunden, da die politischen Ziehsöhne den Patriarchen aus dem Weg räumen müssen, um selber die Macht übernehmen zu können. Im Folgenden ein Beispiel aus der jüngsten Geschichte, den Sturz Erich Honeckers 1989, geschildert in "Das Politbüro" von Günther Schabowski", Rowohlt 1990

 

"... Es blieb in dieser Situation noch manches halbgar auf der Herdplatte stehen. Alle hatten begriffen, daß meine Stellungnahme (Günther Schabowski)  eine Desavouierung von Honecker gewesen war. Doch niemand sprach mich darauf besonders an. Egon (Krenz) war zufrieden, weil er es nicht hatte sagen müssen. Für Honecker hatte sich eine zweite Niederlage abgezeichnet.

Ich weiß nicht mehr, mit wem Honecker dann weggegangen ist nach dieser Sitzung. Auf jeden Fall nicht mit (Günther) Mittag. Das wurde schon vermieden in einer Situation, in der sich die Auffassungen so deutlich zu differenzieren begannen. Da konnte er nicht mehr so offensichtlich sagen: «Günter, komm doch mal mit mir», und alle wissen, sie sitzen wieder zusammen. Nein, nein. Er ist wohl allein und unbewegt rausgegangen. Ich weiß aus der Erzählung der Sekretärin, daß er in diesen Tagen schon ganz unnahbar war. Viele Dinge sind unerledigt geblieben. Er hat nur noch die notwendigsten Vorgänge abgezeichnet. Da sind schon Prozesse in ihm vorgegangen, die sehr existentieller Natur waren: Er war in einer schlechteren Verfassung als je zuvor, und die DDR war in einer schlechteren Verfassung als je zuvor. Wenn er dazwischen ein Gleichheitszeichen setzte, mußte ihn das schon sehr beschaftigen.

...

Inzwischen war schon das Ende der Woche erreicht, und am folgenden Dienstag sollte die entscheidende Sitzung zur Absetzung Honeckers stattfinden. Die eigentliche Entscheidung dazu reifte am Wochenende. Das konnte ich natürlich nicht mitteilen, weit ich nicht wußte, Wie die Kollegen darauf reagieren würden. Noch heute meinen manche, wie das häufig in solchen Krisenzeiten der Fall ist, Honecker sei in Ordnung gewesen, aber die um ihn herum waren Schweinehunde. Ich konnte also nicht darauf bauen, daß es eine direkte Anti-Honecker-Haltung gab. Daß er alt und krank war und deshalb besser abtreten sollte, diese Einschätzung war sicherlich weit verbreitet. Aber das war immer noch mit einer grundsätzlichen Anerkennung verbunden, weil er stets als bescheidener Mann gesehen wurde.

Es hat in diesen Tagen noch eine letzte kurze telefonische Begegnung zwischen Honecker und mir gegeben. Er fragte mich, ob ich es für zweckmäßig hielte, daß er in einen Betrieb gehe, ich sei doch bei Bergmann-Borsig gewesen. Ich war verblüfft. Damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet. Ich habe ihm geantwortet: «Erich, ich glaube, es ist nicht zweckmäßig. Die Stimmung ist nicht sehr gut.» Das war der letzte direkte Kontakt, den ich zu ihm hatte, bevor er abgesetzt wurde. Die Art, wie er ohne einen Kommentar, ohne Schärfe, gleichsam resigniert den Telefonhörer auflegte, schien mir bezeichnend für den Zustand, in dem er sich befand. Normalerweise hätte er mich gar nicht gefragt, sondern er hätte den Besuch über Mittag angezettelt. Wir hätten dann Bescheid gekriegt: Der Generalsekretär will zu Bergmann-Borsig. Ich nehme an, er hätte von mir lieber gehört: «Na klar, Erich, geh dort hin.» Dann hätte er hoffen können, daß wir mit Hilfe des Apparates eine Pseudoatmosphäre geschaffen hätten, in der die Arbeiter ihre Verbundenheit mit ihm deutlich gemacht hätten. Damit wäre noch einmal ein propagandistisches Gegenstück geschaffen worden zu der Kluft, die sich überall auftat.

Am Freitag ist Krenz nach Leipzig gefahren, um Vorkehrungen für einen friedlichen Verlauf der zu erwartenden Montagsdemo zu treffen. Zuvor hatte Honecker ihn gebeten, an einer Beratung mit den Blockvorsitzenden teilzunehmen, zu der auch Mittag geladen war. Das war wiederum sehr ungewöhnlich, denn eine solche Veranstaltung fand nie mit Mittag statt. Daran war deutlich zu erkennen, daß er Mittag zu seinem ersten Paladin erhoben hatte. Aber er war noch nicht soweit, daß er ganz auf Krenz verzichten wollte. Er holte also Mittag. Und dann muß man ja auch noch den Krenz dazu nehmen. Er war immer noch bemüht, nach außen die Form zu wahren. Krenz hat sich dann aber mit der Bemerkung abgesetzt, daß wieder eine große Demonstration in Leipzig angekündigt sei und daß es besser sei, wenn er sich dort umsehe. Das hat Honecker nicht verweigern können. Er hat ihn sausen lassen. Die Inkonsequenz in seinem Verhalten trat immer deutlicher hervor. Er war zu dieser Zeit schon sehr introvertiert. Er hat auch kaum noch mit seiner Sekretärin gesprochen. Er ahnte wohl auch schon, daß er von mehr und mehr Leuten seiner Umgebung politisch und geistig verlassen worden war. Aber er hoffte noch immer, durch entschiedenes Handeln jemanden umstimmen zu können. Es war eine ganz ungewohnte Situation, mit der er nicht fertig wurde, bei alledem ahnungslos über den Grad der Verschwörung, die sich gegen ihn zusammenbraute.

An dem folgenden Wochenende gab es in Wandlitz weitere Absprachen, ein bruchstückhaftes Vordenken. Krenz und ich entschieden uns, Harry Tisch voll in die Konspiration einzuweihen. In der Dämmerung sind wir in unseren Trainingsanzügen auf Schleichpfaden zu Tisch gestiefelt, damit uns nicht doch Honecker unverhofft über den Weg läuft. Das wäre nicht sehr angenehm gewesen. Vielleicht hätte ihn eine solche Begegnung zu einer Kurzschlußhandlung veranlaßt, weil es nicht üblich war, daß Krenz und Schabowski gemeinsam durch die Wälder trabten. Wir kamen zu Tisch. Ich kannte nur das Haus von Herrmann; dies war jetzt das zweite Mal, daß ich ein Wandlitz-Haus von innen sah. Mein Eindruck war nicht gerade überwältigend. Es war ein durchschnittliches Interieur. Das einzige, was mir auffiel, war, daß der Mann eine enorme Sammlung von Biergläsern besaß. Tisch war auch dafür, in der Führung etwas zu ändern. Ich muß gestehen, daß ich zu dem Zeitpunkt nicht wußte, und das trifft auch für Krenz zu, daß Tisch ein beachtliches Jagdrefugium hatte. Allerdings war mir der überdimensionale Gewerkschaftsbau, der in Berlin unter ihm entstanden war, schon etwas suspekt gewesen. Aber in den Beratungen des Politbüros war Tisch immer sachlich gewesen und hat auch, was mit der Natur seiner Arbeit zu tun hatte, die eine oder andere Schwierigkeit aus den Betrieben offen zur Sprache gebracht. Es war also nicht jemand, der nur geglättete Darstellungen der Wirklichkeit lieferte. Doch auch Tisch stand sehr unter der Knute von Mittag.

..."

 


 

Familientreffen bei Taxifahrt

London (dpa/ND). Barry Bagshaw (61), britischer Taxifahrer, hat nach 34 Jahren seinen Sohn wiedergetroffen: Wie der »Mirror« berichtete, hatte Barry seine Familie in der damaligen Kronkolonie Hongkong verlassen, als sein Sohn Colin fünf Jahre alt war. Er hatte herausbekommen, dass seine Frau eine Affäre hatte. Nach der Scheidung verlor er den Kontakt zu der Familie. Colin wuchs in dem Glauben auf, sein Vater sei tot. Barry kehrte schließlich nach England zurück und ließ sich im Seebad Brighton nieder. Durch Zufall kam sein Sohn über Südafrika in denselben Ort. Zusammen mit seiner Freundin stieg er dort in Barrys Taxi. Die Freundin sah den Führerschein des Fahrers auf dem Armaturenbrett liegen und sagte: »Ist das nicht komisch - ihr habt beide denselben Namen.« Worauf Colin im Scherz fragte: »Ihr Vorname ist nicht auch noch Barry?« Nun wollen sich beide erst einmal richtig kennen lernen.

 

"Neues Deutschland", 11./12. August 2001

 


 

"Die Bedeutung der Familie - wie sie begründen"

Gerahrd Amendt

in: "kuckuck", 2/2000. ISBN 3-901270-05-1

http://gewi.kfunigraz.ac.at/kuckuck/

 

Amendt diskutiert kritisch das Thema Familie unter dem Aspekt der neueren Reproduktionstechniken und dem Wunsch von Lesben und Schwulen als gleichgeschlechtliches Paar Kinder adoptieren zu können. 

 

 


 

Foto und Auskunft 1

Auch bei betreuten Umgang hat der Vater ein Recht darauf, von der Kindesmutter vierteljährlich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamens Kindes zu erhalten.

Dieser Bericht hat mindestens zu enthalten:

a) Eine Übersicht über den Werdegang des Kindes

b) allgemeine Angaben über die persönliche Lebenssituation des Kindes

 

Dem jeweiligen Bericht sind zwei neuere Lichtbilder des Kindes beizufügen. Soweit ein gegebener aktueller Anlaß besteht (Z.B. Erkrankung) ist die Auskunft unverzüglich neben der regelmäßigen Auskunft zu erteilen.

Der Kindesvater hat ein berechtigtes Interesse an der Auskunft. Das berechtigte Interesse kann sich grundsätzlich u.a. auch aus den Umständen ergeben. Das Auskunftsrecht voll vielmehr zum Ausgleich dienen, daß der persönliche Umgang mit dem Kind eingeschränkt ist. (vgl. BayOBLG, Beschluß v. 07.12.1992, FamR. 7 1993, 1487 f.) Das Wohl des Kindes steht dem Auskunftsanspruch nicht entgegen.

Der Kindesvater ist somit nicht darauf zu verweisen, sich die gewünschten Informationen ausschließlich über das Umgangsrecht bzw. durch außenstehende Dritte zu verschaffen.

 

Beschluß Amtsgericht Bad Oeynhausen, 13. August 1999

 


 

Foto und Auskunft

Ein nichtehelicher Vater, der kein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, kann aber von der Mutter verlangen, daß ihm jedes halbe Jahr ein Foto des Kindes zugesandt wird. Wegen der ständigen Streitereien zwischen den Eltern, die schlecht für das 5jährige Kind seien, durfte der Vater sein Kind nicht sehen. Er könne jedoch von der Mutter jedes halb& Jahr ein Foto und Auskunft Ober sein Kind verlangen. Dies begründete das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit seinem Elternrecht aus Art. 6 des Grundgesetzes.

Aktenzeichen: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.11.1997; 20 11 269/97

Quelle: NJW 1998; Heft 1/2; XVI

 


 

PERSÖNLICHE GESPRÄCHSNOTIZ VON DR. KARIN JÄCKEL ZU IHREM TREFFEN MIT MITARBEITERINNEN VON JUSTIZMINISTERIN DÄUBLER-GMELIN ANLÄSSLICH DES BERLINER HUNGERSTREIKS BINATIONALER ELTERN

TEIL 1

Gespräch von Karin Jäckel mit Mitgliedern des "Arbeitsstab Kind" sowie Frau Adlerstein und Frau Schwall-Düren am 2.8.2001 im Bundesjustizministerium Berlin von 12.30 Uhr bis 15:00 Uhr

Frau Adlerstein, Bundesministerialdirigentin und Unterabteilungsleiterin im BMJ und als solche rechte Hand der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, sagte mir in unserem persönlichen Gespräch im Rahmen des sog."Arbeitsstab Kind" zu:

1. die Maßnahmen zu überprüfen, die das Gesetz bisher für diejenigen Elternteile vorsieht, welche Kindesentzug begehen und dem anderen Elternteil einen gerichtlich bereits festgesetzten Umgang mit dem gemeinsamen Kind boykottieren. Da dieser Umgangsboykott geschieht und die bisher vorhandenen Maßnahmen nicht erfolgreich sind, müssen neue Maßnahmen eingesetzt werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Elternteil straflos das Gesetz verletzen kann, indem ein gültiger Gerichtsbeschluss ignoriert und die Autorität der Gerichtsbarkeit und der Gesetzgeber untergraben wird. Die bisherigen Strafmaßnahmen wie Zwangsgeld und Haft kommen selten zum Einsatz, weil die meisten Elternteile zahlungsunfähig sind und man Sorgeberechtigte nicht einsperren kann, ohne eine Lösung für die mitbetroffenen Kinder zu bieten. Kinder für die Zeit der Inhaftierung der sorgeberechtigten Mutter in ein Kinderheim zu geben, ist den Kindern gegenüber eine unbillige Härte und mit einer Sippenhaft zu vergleichen, kann deshalb nicht angewandt werden. Dies schützt die Mutter vor Strafe.

1a. Mein Vorschlag, bei Verstößen gegen die Umgangsregelung die Richter zu verpflichten, einen Umgangspfleger einzusetzen, der das Kind bei einem Elternteil abholt, eventuell den Umgang betreut und das Kind wieder zum sorgeberechtigten Elternteil zurückbringt, wurde wohlwollend aufgenommen. Er wird in der zuständigen Kommission geprüft.

1b Mein zweiter Vorschlag, bei wiederholter Umgangsboykottierung eine Erziehungsunfähigkeit des boykottierenden Elternteils anzunehmen und eine Sorgerechtsänderung vorzunehmen, wurde als ultima ratio angesehen, aber nicht verworfen. Auch dies soll in der Kommission geprüft werden.

1c Weiterhin soll geprüft werden, wie die oftmals extrem lange Dauer bis zur Endentscheidung des Gerichts hinsichtlich des Umgangs zwischen nicht sorgerechtigtem Elternteil und Kind so überrückt werden kann, dass die bisherige fast automatisch eintretende Entfremdung vermieden wird und - speziell in internationalen Fällen - die Rückführung des Kindes an seinen ursprünglichen Lebensmittelpunkt nicht dadurch erschwert wird, dass diese Entfremdung geschaffen wurde. Mein Vorschlag, zur Überbrückung regelmäßig einen großzügigen betreuten Umgang anzuordnen, wird ebenfalls geprüft.

1d ...

1e ...

1f In diesem Zusammenhang sprachen wir auch das neue Gewaltschutzgesetz an. Ich beklagte die vom Frauenministerium geführte Kamapagne, die den Eindruck entstehen lasse, dass Gewalt allein männlich sei. Auch prangerte ich das Plakat an, welches zum Schutz der Kinder vor Gewalt entwickelt wurde. Hier gelang es mir, Frau Adlerstein, die das Plakat nicht kannte, zu überzeugen, dass es Jungen, die Gewalt erleiden müssen oder mussten, in die durchaus tödliche Verzweiflung treiben könne, wenn ihnen als Opfer suggeriert werde, eines Tages selbst zum Täter und somit zu genau der Person zu werden, die sie nie sein wollen. Frau Adlerstein versprach, sich das Plakat anzuschauen und dass man gegebenfalls dafür sorgen müsse, die Plazierung neu zu überdenken. Dieses Plakat sei nicht dafür entwickelt worden, es in Kindern zugänglichen Bereichen aufzuhängen.

2. die Änderung des Grundgesetzes zu überprüfen, welches bisher allein die Mutter unter den besonderen Schutz des Gesetzgebers und der Solidargemeinschaft stellt. Frau Adlerstein stimmte zu, dass es in Zeiten des "gender mainstreaming" nicht mehr aktuell sei, das 50 Jahre alte bestehende Schutzangebot allein Müttern zu machen. Wir waren uns einig, dass das Grundgesetz vor 50 Jahren den Schutz der ledigen Mutter meinte und dieser damals auch dringend notwendig war, wir heute aber keinen solchen Schutz mehr brauchen, aber zugleich immer mehr alleinerziehende Väter diesen Schutz rechtmäßig einfordern könnten.

3. überprüfen zu lassen, ob und wie längerfristig die Ausbildung von Juristen hinsichtlich des Familienrechts zu verbessern und Richter häufiger zu Fortbildungen zu verpflichten wären.

4. der Frage nachzugehen, ob dies notwendig und wenn ja, wie eine Aufsichtsbehörde für die Arbeit des Jugendamtes zu schaffen sei. 

5. Ferner rät sie allen Elternteilen, die sich von einem Richter oder Rechtsanwalt geschädigt fühlen, das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde an die richterliche Dienstaufsichtsbehörde zu senden und Ablehnung des Richters zu beantragen bzw. der standesrechtlichen Klage an die Rechtsanwaltskammer anzuwenden. Die zuständigen Rechtsberater und Richter sind verpflichtet, dem Betroffenen zu seinem Recht zu verhelfen und sich dazu aller Rechtsmittel zu bedienen. Wenn diesen Beschwerden nicht stattgegeben wird, bleibt die nächst höhere Beschwerdeinstanz und auch die Möglichkeit, sich direkt an das BMJ zu wenden. Zwar liege es in der Natur der Sache, dass sich Elternteile ungerecht behandelt fühlten und dies juristisch oft ein falscher Eindruck sei, doch müsse sich auch der Richter Kontrolle gefallen lassen. In letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht.

6. Last not least sagte sie zu, alle ihr von mir persönlich vorgelegten Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in der Kurzfassung zu lesen und wenn möglich zu helfen. In laufende Verfahren könne sie wegen der gesetzlich verankerten richterlichen Unabhängigkeit jedoch nicht eingreifen.

7. Auch sagte sie zu, zu überdenken, wie verlassene Elternteile ihren Kindern einen Brief zukommen lassen könnten, wenn der sorgeberechtigte Elternteil die Anschrift geheim halte bzw. die Annahme von Briefen ablehne. Sie machte allerdings keine Hoffnung auf Erfolg.

8. In Fällen, in denen Elternteile juristisch nachweislich falsch beraten wurden oder nachweislich einem Elternteil geraten wurde, den anderen böswillig mit falschen Anschuldigungen zu überziehen, solle jeder dieser Fälle an das BMJ geschickt werden. Derartige Beratungen sind gegen das Standesrecht und führen zum Ausschluss des betreffenden Rechtsberaters. 

9. In Fällen, in denen Elternteilen der Umgang mit dem Kind verweigert wurde, weil die Mutter nachweislich eine Falschanschuldigung wegen Kindesmissbrauchs erhoben hat, solle Klage beim BMJ erhoben und um eine Therapiemaßnahme für das Kind zur Wiederaufnahme des Umgangs ersucht werden.  Frau Adlerstein und ich waren uns einig darin, dass eine Falschanklage der Mutter das Kind in vergleichbarer Weise lebenslang schädigen könne, wie eine tatsächliche Kindesmissbrauchshandlung, und dass dies kein Kavaliersdelikt ist sondern ein schwerer Fehler der Mutter, welcher nicht dadurch belohnt werden dürfe, dass Vater und Kind voneinander getrennt werden. Der Umgang zwischen Vater und Kind müsse in einem solchen Fall möglichst schnell wieder aufgenommen werden.

10. Aufgeschlossen zeigte sie sich auch gegenüber meiner Forderung nach Männerberatungsstellen, um ein vergleichbares Netzwerk für Hilfesuchende aufzubauen wie für Frauen. Schon jetzt würden die Hilfsangebote wie Familienberatungsstellen auch von Männern genutzt. Hier sehe sie Handlungsbedarf und werde meine Anfrage zur Prüfung weiterleiten. "Männerhäuser" wie in Österreich könne sie sich jedoch in Deutschland nicht denken und werde diese auch nicht befürworten, da nach ihren bisherigen Informationen Männer jederzeit wüssten, wohin sie gehen sollten, wenn sie aus der gemeinsamen Wohnung gegangen wären oder gehen müssten. Falls ich wolle, dass sie anderer Meinung werde, müsse ich sie mit gegenteiligen Fakten überzeugen.

In meinem anschließenden Gespräch mit Frau Schwall-Düren, die in ihrem "früheren Leben" Psychologin, Paartherapeutin und Supervisorin war und vornehmlich mit alleinerziehenden Müttern arbeitete, heute Mitglied des Bundestages und Mediatorin in der Arbeitsgruppe für deutsch-französische Trennungsfälle ist, zeigte sich:

1. dass Mediation und Therapie auch für ein Mitglied des Bundestages stets eine Sache der Freiwilligkeit ist und den betroffenen Eltern nicht befohlen werden kann. Damit eine Mediation erfolgen kann, muss das Einverständnis beider Elternteile vorliegen. Lehnt ein Elternteil eine Mediation ab, kann diese auch dann nicht angeordnet werden, wenn Frau Schwall-Düren die Mediatorin ist.

In einem solchen Fall kann es durchaus sein, dass dem an einer Mediation interessierten Elternteil das Jugendamt die Mitteilung macht, dass Frau Schwall-Düren als Mediatorin abgelehnt wurde. Das Jugendamt spricht dann nicht als übergeordnete Instanz sondern im Auftrag des Elternteils, der keine Mediation zulässt. Auch als Mitglied des Bundestages hat Frau Schwall-Düren dann keine Möglichkeit, die von dem anderen Elternteil gewünschte Mediation zu leisten.

2. dass Mediation häufig an der unsensiblen und zu viel fordernden Haltung des um Umgang kämpfenden Elternteils oder der einer anderen um Umgang kämpfenden Bezugsperson scheitert. Hier wurde das Beispiel eines Großelternpaares erwähnt, welches nach langem Kampf eine Umgangserlaubnis erhielt, und das ihnen völlig entfremdete Kind mit einer Fülle von Erwartungen und Wünschen überfrachtete, so dass dieses Angst vor ihnen bekam und jeden weiteren Kontakt ablehnte.

3. dass Frau Schwall-Düren der Meinung ist, ein Kind brauche beide Eltern und diese Überzeugung auch dem für die Gesetzgebung zuständigen Gremium vermittelt hat. Sie bedauert, dass die Gesetzgebung bisher nicht bereit ist, die Rechte des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern nachdrücklicher zu schützen und härtere Strafen für den Umgangsboykott anzuwenden. "Hier haben Sie mich auf Ihrer Seite!"

4. gleichwohl hat Frau Schwall-Düren großes Verständnis für alleinerziehende Mütter. Es sei doch kein Geheimnis, dass sich die meisten Väter kaum für ihre Kindern interessierten, die Kindererziehung und die Familienarbeit allein den Müttern überließen und sich auch nach der Trennung sofort für immer verdrücken und nicht einmal Unterhalt bezahlen würden. Auch sei es verständlich, dass die Mütter nicht begeistert wären, wenn die Väter nach der Trennung am Wochenende auftauchen würden, um mit den Kindern etwas Tolles zu unternehmen, während die Mütter die ganze Woche über mit der Arbeit im Stich gelassen würden und kein Geld hätten, um ebenfalls etwas Tolles mit den Kindern zu unternehmen. Die Väter, die sich wirklich für ihre Kinder interessieren und um ein Umgangsrecht kämpfen würden, sei minimal. Mit meinem Einsatz für diese Väter würde ich ein falsches Bild vermitteln. In Wirklichkeit sei die Mehrheit aller Trennungen völlig unproblematisch. Und wenn es nach der Trennung Probleme gäbe, müsse man sagen, dies sei Privatsache der Eltern, die sich nicht mehr ausstehen könnten und nun verlangten, dass der Staat ihre Privatsache regeln solle.


 

FRAU TÖTETE IHREN MANN, WOLLTE TÖCHTER UMBRINGEN ... BEHÄLT SORGERECHT

http://berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/berlin/.html/63477.html

 

 


 

SCHADENSERSATZ FÜR FÄLSCHLICH DES SATANISCHEN KINDESMISSBRAUCHS ANGEKLAGTE

In den achtziger und neunziger Jahren raste eine wahre Hysterie von Fällen angeblichen satanischen Kindesmissbrauchs durch die USA und Teile Europas.

Trotz intensiver Mühe unter anderem des FBIs konnte kein einziger dieser Fälle nachgewiesen werden, aber das Leben zahlreicher Familien und Einzelpersonen wurde zerstört. Viele landeten für Jahre unschuldig im Gefängnis, andere verloren den Kontakt zu ihren Kindern. (Ein ausführliches Kapitel dazu findet sich in Arne Hoffmans "Sind Frauen bessere Menschen?" ... Langsam wird klar, wie ich auf die 620 Seiten komme, oder?) In vorderster Front der "Satansjäger" standen Amerikas vermutlich bekannteste Feministinnen Gloria Steinem und Catherine McKinnon, die unter anderem propagierten, die angeblich missbrauchten Kinder könnten sich wegen Gehirnwäsche nicht an die Taten erinnern, und unter den beschuldigten Schulen nach "Missbrauchstunneln" und unterirdischen Katakomben mit Altären buddeln ließen - natürlich vergebens. (Die Wirrköpfe machten da übrigens noch lange nicht halt: Der Führer einer von Steinem finanziell und politisch unterstützten Organisation verkündete zum Beispiel, es sei die US-Regierung und nicht Rechtsradikale gewesen, die 1995 das Amtsgebäude in Oklahoma in die Luft gejagt hatte. Andere Gruppen verbreiteten wirre Thesen über einen landesweiten Kinderhandel des FBI und einen jüdischen Arzt namens Greenbaum, der Delphine für Vergewaltigungen dressierte.) Jetzt erstritt eines der Paare, dessen Leben durch die Hexenjagden zerstört wurde, die bislang unerreichte Schadensersatzsumme von drei Millionen Dollar:

 http://www.washtimes.com/national/20010804-79814904.htm

 


 

"Abwesende Väter. Folgen der Kriegskindheit in Psychoanalysen"

H. Radebold, Göttingen: Vandenhoeck Ruprecht; 249 S., DM 50,-

Rezension von Barbara Gussone in: 

"Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 50, 2001; S. 478-480

Schon die Rezension zeigt deutlich auf, dass das Gerede von Unwichtigkeit gelebter Vater-Kind-Beziehung eine reine Rechtfertigungsakrobatik ist, um mit ungewollter oder auch von der Mutter gewollter und geförderter Vaterlosigkeit umzugehen.

Interessant der Hinweis darauf, dass viele ältere Psychotherapeuten (Psychoanalytiker) dem Thema des fehlenden Vaters in ihrer therapeutischen Arbeit ausgewichen sind, weil sie häufig ihre eigene Vaterlosigkeit noch nicht aufgearbeitet hatten. Gleiches lässt sich wohl in Analogie auch für viele heute sozialarbeiterisch-psychologisch arbeitende Menschen sagen, die auf Grund ihrer eigenen unbewältigten Vatergeschichte nur eingeschränkt oder gar nicht in der Lage sind, Vätern in Krisensituationen angemessen begegnen zu können.

Philipp


 

Väterkampagne

 

Zwei Plakate, zwei Philosophien. Oben ein Werbeplakat des Bundesfamilienministeriums in einer stillen Seitenstraße in Berlin, gleich zwei Mal aufgehangen, Maße ca. 4 x 2 Meter.

Unten ein Werbeplakat an einer Esso-Tankstelle, Formatgröße ca. 1 x 2 Meter.

Linkes Plakat mit klitzekleiner, Schuldgefühle weckenden Inschrift "Wäre es nicht schön, wirklich dabei zu sein?" Der Leser ist eventuelle irritiert, wenn das nicht mal das Familienministerium weiß, ob es schön wäre dabei zu sein, warum soll er das dem Familienministerium denn erklären. Schliesslich ist er ja kein gut dotierter Abteilungsleiter dort. Nun ja, aber vielleicht ruft er doch mal dort an, denkt unser am Plakat vorbeifahrender Vater. Er hält an, um sich die Telefonnummer des Familienministeriums vom Plakat abzuschreiben, doch da ist gar keine zu finden. Aber immerhin eine Internetadresse und nun wird unserem Vater klar, die Leute im Ministerium wissen schon, dass Väter pfiffige Menschen sind, wenn man bei Ihnen sogar zur Kontaktaufnahme einen Internetanschluss voraussetzt.

Rechtes Plakat positive Botschaft "Papi, guck mal" - schliesslich soll Papi ja in der Tankstelle auch was kaufen und nicht frustriert der Tankstelle den Rücken kehren.

www.mehr-spielraum-fuer-vaeter.de


 

Mütterpolitische Forderungen

Folgende Dokumentation kann kostenlos bei der Gleichstellungsstelle München angefordert werden. 

 

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Landeshauptstadt

München

Gleichstellungsstelle

für Frauen

 

Mutterpflichten -

Vaterrechte:

neues Recht —altes Rollenspiel

 

Fachtagung am 29.11.2000 in der Seidl-ViIla

 

 

Protokoll

 

Gleichstellungsstelle für Frauen

der Landeshauptstadt München

Rathaus/Zimmer 114

80313 München

Telefon <089) 233-92465, -92468

Telefax (089) 233-2 4005

 

 

Vorwort

Frauen leisten in Ehe und Partnerschaft nach wie vor den Großteil der Familienarbeit. Sie tragen auch nach Trennung und Scheidung zu 85 % die Alltagssorge für die Kinder. Bundesweit haben mittlerweile 60 % der Geschiedenen die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder vereinbart. Dennoch leben nach wie vor fast 85 % der Kinder im Haushalt der Mutter.

Die Reform des elterlichen Sorge- uns Umgangsrechts von 1998 macht die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung insofern zum Normalfall, als seither ein alleiniges Sorgerecht eines Elternteils beantragt und darüber vom Familiengericht entschieden werden muss.

Wenn sich Eltern einvernehmlich für die gemeinsame Sorge entscheiden, kann dies eine sehr gute Regelung sein. Als pauschales staatliches Reglement und gegen den Willen der Frau bedeutet sie eine fortgesetzte Eingriffsmöglichkeit des geschiedenen Ehemannes in das Leben der Frau: In allen "wichtigen Belangen", die das Kind betreffen, z. B. bei Wohnortwechsel, kann er seine Zustimmung verweigern. Besonders krass ist dieser Einfluss, wenn Frauen sich aus einer Gewaltbeziehung trennen: hier kann der weiterbestehende Zugriff des Mannes auf die Kinder durch Sorge- oder Umgangsrecht erhebliche Gefahren für die Frau und die Kinder mit sich bringen.

Diese Kritik wurde von verschiedenen Verbänden und Frauenvereinigungen - z.B. vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, den evangelischen und den katholischen Alleinerziehenden, etc. - vorgebracht.

Auf einer Veranstaltung der Frauengleichstellungsstelle 1996 zur damals geplanten Reform versprachen die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hanna Wolf, sich dafür einzusetzen, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch zum Regelfall bei Trennung und Scheidung werden sollte. Dies wurde auch in die Begründung der Gesetzesnovelle 1998 mitaufgenommen.

Dennoch behandeln Gerichte und Sozialdienste vor allem in Süddeutschland die gemeinsame elterliche Sorge als Regel- und die alleinige elterliche Sorge als Ausnahmefall. Für viele Mütter hat dies eine langwierige Prozedur mit mehrmaligen Anhörungen bei Jugendämtern und Sozialdiensten, Gerichtstermine, Inanspruchnahme von Rechtsbeistand Begutachtung ihrer Erziehungsfähigkeit zur Folge.

Ein Alarmsignal für die Zunahme von Problemlagen für Frauen durch das neue Gesetz ist die wachsende Zahl verunsicherter und verzweifelter Mütter, die bei der Gleichstellungsstelle Beratung suchen.

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des neues Kindschaftsrechts hat die Frauengleichstellungsstelle zusammen mit der Münchner Frauenrechtsschule den Fachtag "Vaterrechte — Mutterpflichten: neues Recht - altes Rollenspiel" veranstaltet, um aus Frauensicht die Erfahrungen mit dem neuen Kindschaftsrecht auszuwerten. Das große Interesse an dieser Veranstaltung von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Professionen und Arbeitsfelder zeigt den Diskussionsbedarf, das Unbehagen und die Bereitschaft, an besseren Lösungen mitzuwirken.

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, diese guten Gedanken und Lösungsvorschläge in die Diskussion zu bringen und eine Reform der Reform auf dem Gesetzeswege und in der sozialen Beratungspraxis zu erreichen.

...

Friedel Schreyögg

Frauengleichstellungsstelle München Januar 2001

 

 

 

Mutterpflichten - Vaterrechte: Neues Recht - altes Rollenspiel?

Protokoll der Fachtagung

 

Inhalt

Seite

Vorwort 1

 

Eingangsstatements der Veranstalterinnen

Dr. jur. Lili Kurowski, Münchner Frauenrechtsschule

Von Zauberformeln und Zwang durch Unterlassung — ist das neue Recht verfassungsgemäß

2

 

Cony Lohmeier, Dipl. Psych., Gleichstellungsstelle für Frauen

"Die ernste Gefahr, dass der von der Mutter induzierte Kindeswille zum tatsächlichen Kindeswillen wird" - welches Frauenbild Psychologie und Rechtssprechung verraten

5

 

Hanna Wolf, MdB

Der Wille des Gesetzgebers und der Geist des Gesetzes im Spiegel der Rechtsprechung

11

 

Prof. Dr. Sibylla Flügge, Fachhochschule Frankfurt/M

Recht und Gerechtigkeit. Was heißt Sorge — was berechtigt zum Umgang?

Kurzfassung des Vortrags

13

 

Elke Ostbomk Fischer, Erziehungswissenschaftlerin, Fachhochschule Köln Kindeswohl - Kindeswille - Zwang zum Umgang? Wer entwickelt, wer bestimmt nach welchen Kriterien, was Kinder brauchen?

Kurzfassung des Vortrags

15

 

Ergebnisse der Arbeitsforen 26

 

Zusammenfassung der Zwischenergebnisse der Begleitforschung von Prof. Roland Proksch

33

 

Gesetzestexte und Veränderungsvorschläge 57

 

Pressemitteilung 60

 


 

Sat 1 "Peter Imhof" sucht alleinerziehende Väter

 

Mein Name ist Sabine Pannen, Redaktion "Peter Imhof", Sat.1. Im Rahmen einer Recherche für die sich in Planung befindliche Sendung zum Thema "Alleinerziehende Mütter und Väter" bin ich auf die Homepage www.vaeternotruf.de gestoßen.Natürlich war ich sehr positiv überrascht über die große inhaltliche Spannweite von Einzelschicksalen bis zu Onlineberatungen und Aktionen. Anliegen unserer Sendung ist es die Probleme des Alltags von betroffenen Müttern und Vätern, aber auch die Hintergründe und damit eventuell enstandene Probleme zu beleuchten, aus denen natürlich eine solche Situation entstehen kann. Damit meine ich, dass sich natürlich nicht nur der Alltag anders gestaltet, sondern auch oft langwierige, rechtliche als auch persönliche Konflikte mit dem damaligen Partner die Betroffenen begleiten.

Besonders interessant für uns ist natürlich die Situation der alleinerziehenden Väter, da wir der Ansicht sind, dass dieses Thema immer noch zu wenig in der Öffentlichkeit steht.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie durch Kontakt zu betroffenen Vätern unser Interesse bekunden würden, alleinerziehende Väter als Gäste in der Talkshow "Peter Imhof" zu begrüßen. Des weiteren ist dies natürlich auch als Chnace gedacht das Forum der Öffentlichkeit zu nutzen um auf die alleinerziehenden Väter aufmerksam zu machen.

 

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 

0331 - 72 14 166.

Fax: 0331 - 721 40 65 oder per Email: v.goetze@redentertainment.de

Die Sendung wird am 21.8.01 um 15 Uhr aufgezeichnet. Die Anfahrtskosten, als auch eine Aufwandsentschädigung tragen natürlich wir.

Die Sendung soll in Potsdam Babelsberg im Filmpark (bei Berlin) aufgezeichnet werden bzw. dort ist der Standort des Studios. Geplant ist die Aufzeichnung für Dienstag, den 21.08.01.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Pannen

7.8.01

 


 

"Papa tot, Mama in Haft! Was wird aus diesen Mädchen?

Sie spielte Schicksal, macht sich damit zur Mörderin: Michaela M. (38)- die Frau, die ihre Familie vergiftete - und allen zudem noch die Pulsadern aufschnitt. Ehemann Manfred (40) starb, die Kinder Cynthia (8), Vanessa (12), Janine (14) überlebten. Weil eine Gerichtsvollzieher ihre Wohnung räumen wollte, hatte Michaela M. beschlossen, dass das Leben der Familie keinen Sinn mehr hat. Und auch die Kinder sterben müssten... (BILD berichtete).

Jetzt ist die Putzfrau aus der Ahrweilerstraße (Wilmersdorf) tatsächlich raus aus ihrer Wohnung - und nach Lichtenberg "umgezogen". In die Justizvollzugsanstalt. Dort wartet sie auf ihren Prozess. Die Ermittlungen der Polizei sind fast abgeschlossen. Denn Michaela M. hat ein Geständnis abgelegt.

Traurig ist das alles vor allem für die Kinder: Cynthia, Vanessa und Janine haben jetzt weder Vater noch Mutter. Psychologen kümmern sich um sie; die drei brauchen dringend psychologische Hilfe. Das Jugendamt wurde schon eingeschaltet; vielleicht können sie bei Verwandten untergebracht werden - denn ein Zurück zur Mutter gibt‘s nicht."

aus: "Bild - Berlin", 4.8.01

 

Wie der Berliner Tagespiegel am 7.8.01 berichtet, soll der Mutter das Sorgerecht nicht entzogen werden, auch könne sich das Jugendamt vorstellen, das die Kinder ihre Mutter besuchen können. So weit so - aus psychologischer Sicht wohl begründbar.

Der Skandal liegt woanders. Noch immer werden zehntausende von Vätern nichtehelicher Kinder, die sich nichts zu schulde haben kommen lassen, staatlicherseits aus der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ausgesperrt, wird auch heute noch ca. 40 Prozent aller Väter nach einer Scheidung das Sorgerecht entzogen und auf der anderen Seite behält eine Mutter die den Vater der gemeinsamen Töchter umbringt und deren Töchter nur wie durch ein Wunder den Mordanschlag überstehen, wie selbstverständlich das Sorgerecht.

Wie heisst es doch schon in Shakespeares Hamlet: "Da ist etwas faul im Staate Dänemark"

 

Philipp

 


 

"Zur Praxis der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung nach der Kindschaftsrechtsreform

Eine Fragebogenerhebung in Bayerischen Familiengerichten und Jugendämtern"

 

Prof. Dr. Wolfgang Buchholz-Graf, Regensburg

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 6/2001, S. 209-217

"... An der Umfrage haben sich alle 96 Jugendämter in Bayern beteiligt.

... 151 RichterInnen haben geantwortet. Das sind 60-70 % aller RichterInnen ...

... Über die Hälfte der Familienrichterinnen und der Jugendämter (56%) geben an, über keine geeigneten Räumlichkeiten (für die Befragung, bzw. Anhörung der Kinder) zu verfügen. ..."

 

 


 

Unterhaltsvorschuss

"Die Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Elternteils nach § 7 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) kann nicht für die Zeit vor dem Erlaß des Bewilligungsbescheids erfolgen.

OLG Schleswig, 4. Familiensenat, Urteil vom 5.10.2000 - 13 UF 220/99

in: "FamRZ", 2001, H12, S. 785

 

 


 

Bundesverfassungsgericht zu "Kindeswillen"

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte vor einem Jahr die PAS-Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gerügt (EGMR, 25735/94 vom 13. Juli 2000, Abs.-Nr. 34 (Elsholz ./. Deutschland)). 

Hier die entsprechende Passage im Original:

"... By refusing to allow the father access to his child and by ruling in favour of the mother, who had been given sole custody, the German courts, including the Federal Constitutional Court, violated the State's constitutional duty to protect its citizens against violations of their rights by private individuals. The State must enforce the observance of human rights in its domestic legal order. ..."

Man kann das etwa wie folgt übersetzen: "... Dadurch, dass dem Vater der Zugang zu seinem Kind verweigert worden war und dadurch, dass die Verhältnisse einseitig zu Gunsten der Mutter geregelt wurden, die im Alleinbesitz des elterlichen Sorgerechts war, haben die Deutschen Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts die Pflicht des Staates verletzt, ihre Bürger vor Beeinträchtigungen ihrer Rechte durch Privatpersonen zu schützen. Der Staat hat auch innerhalb seines eigenen Rechtssystems die Pflicht, die Menschenrechte sicherzustellen. ..."

Auf diesen Richterspruch aus Straßburg hat nun das Bundesverfassungsgericht reagiert. In einer neueren Entscheidung kann man - man höre und staune - jetzt Folgendes lesen: "Ein geäußerter Kinderwille kann außer Acht gelassen werden, wenn er offensichtlich beeinflusst worden ist." (BVerfG, 1 BvR 212/98 vom 2.4.2001, Absatz-Nr. 4)

Ich finde es außerordentlich bemerkenswert, wie hier das BVerfG in aller Stille eine 180-Grad-Wendung vornimmt und seine eigene Rechtssprechung an die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anpasst.

Weder macht das BVerfG darauf aufmerksam, dass es im Zuge dieser Entscheidung seine eigene bisherige ständige Rechtssprechung verwirft noch geht es auch nur mit einer Silbe auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Auch der Begriff "PAS" fällt an keiner Stelle 

Ein Schelm, wer sich so manches dabei denkt!

 

P.S.: Wie schwer den Karlsruher Richterinnen und Richtern die Entscheidung gefallen ist, sieht man auch daran, dass das Verfahren spätestens seit Januar 1998 beim BVerfG anhängig war, ohne dass es zu einer Entscheidung kam.

 

 

Volltext der Entscheidung

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 212/98 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

1. der minderjährigen G...,

2. der Frau P.-G...

- Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Ulrike von Braunmühl, Eschersheimer Landstraße 69, 60322 Frankfurt am Main -

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. Dezember 1997 - 6 UF 243/97 -,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Dieburg vom 5. November 1997 - 50 F 365/96 -

hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richterinnen Haas, Hohmann-Dennhardt

gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. April 2001

einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe:

I.

Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen die durch die Instanzgerichte getroffene Umgangsregelung zwischen der Beschwerdeführerin zu 1) und deren Vater.

1

Die Beschwerdeführerin zu 2) lebt von ihrem Ehemann getrennt. Ihr wurde das Sorgerecht für die 1991 geborene Beschwerdeführerin zu 1) übertragen. Im Juni 1996 wurde das Umgangsrecht des Vaters durch die Beschwerdeführerin zu

2) unterbunden, weil sie aufgrund der Angaben der Beschwerdeführerin zu 1) den Eindruck hatte, diese sei vom Vater bei der Ausübung des Umgangsrechts sexuell missbraucht worden. Die Sachverständigen kamen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Angaben der Beschwerdeführerin zu 1) sehr wahrscheinlich auf keiner realen Erlebnisgrundlage beruhen. Die Beschwerdeführerin zu 1) gab im Rahmen der Anhörungen an, dass sie nicht zum Vater nach Düsseldorf möchte. Dem Vater wurde durch die Instanzgerichte ein Umgangsrecht eingeräumt, das auch die Übernachtung der Beschwerdeführerin zu 1) bei ihm vorsieht.

2

II.

Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Die Antworten auf die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Umfang des Elternrechts, zur Bedeutung des Kindeswohls und zum rechtlichen Gehör lassen sich der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung entnehmen (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>; 60, 250 <252>; 61, 358 <371>; 79, 51 <62>).

3

Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht nach § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG anzunehmen; denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg. Insbesondere wird die Beschwerdeführerin zu 1) durch die angegriffenen Entscheidungen nicht dadurch in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, dass die Instanzgerichte ihren erklärten Willen nicht beachtet haben. Das Amtsgericht ist aufgrund mehrfacher Anhörungen zu der Überzeugung gelangt, dass die Äußerung der Beschwerdeführerin zu 1), sie wolle keinesfalls nach Düsseldorf, nicht derem wirklichen Willen entspreche, sondern auf Suggestionen beruhe; auch habe die Beschwerdeführerin zu 1) zu ihrem Vater ein "wirklich herzliches Verhältnis", das auf jeden Fall zu fördern sei. Diese amtsgerichtliche Beurteilung, der sich das Oberlandesgericht angeschlossen hat, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Ein geäußerter Kinderwille kann außer Acht gelassen werden, wenn er offensichtlich beeinflusst worden ist. Zwar ist zu berücksichtigen, dass auch durch Beeinflussung eine echte und damit schützenswerte Bindung entstehen kann und deshalb die Disqualifizierung beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt ist, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes die wirklichen Bindungsverhältnisse nicht zutreffend bezeichnen (vgl. Coester, in: Staudinger, BGB, 19. Aufl., § 1666). Dem ist das Amtsgericht jedoch gerecht geworden, indem es seinen aufgrund der mehrfach durchgeführten Anhörungen gewonnenen Eindruck von den Bindungsverhältnissen zwischen dem Vater und der Beschwerdeführerin zu 1) in seiner Entscheidung dargestellt hat.

4

Inwieweit durch die unterbliebene Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung der Beschwerdeführerin zu 1) deren Rechte aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG (s. BVerfGE 72, 122 <135>; 75, 201 <214 f.>; 99, 145 <156>) verletzt worden sind, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich, da es insoweit an einer Rüge der Beschwerdeführerin fehlt.

5

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93 d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

6

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

7

Papier Haas Hohmann-Dennhardt

 

Eine Information von P.S., 27.7.01

 


 

ARD sucht Trennungsväter

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die ARD Reihe "fliege" bereite ich für den 13. August eine Sendung zum Thema "Depressionen bei Kindern" vor. Ein wichtiger Aspekt scheint mir dabei die Trennung der Eltern und der Verlust des Vaters. Mehrere Ärzte haben mir bestätigt, daß viele Kinder in dieser Krisensituation mit massiven Depressionen reagieren.

Können Sie einen Kontakt zu einem Vater herstellen, der diese Situation erlebt hat? Gerne jemand, der eine Lösungsmöglichkeit zum Wohl des Kindes gefunden hat.

Vielen Dank im Voraus

mit freundlichen Grüßen

Friederike Schefbeck

Redaktion Fliege

Interessenten melden sich bitte bei: webmaster@vaeternotruf.de

 


 

Geheimdokument Schulzeugnis

Alljährlich bekommen unsere lieben kleinen und grossen Schulkinder ihr Zeugnis. Auf dem Zeugnis finden wir meist neben der Unterschriftenleiste der Schulleitung Platz für die "Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Der Erziehungsberechtigte ist in Wirklichkeit meist "eine" Erziehungsberechtigte. Diese wird aufgefordert: "Das Zeugnis muß zu Beginn des neuen Schuljahres mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten zur Schule mitgebracht werden."

Will ein "nichterziehungsberechtigter" Vater wenigstens mal das Zeugnis seines Kindes sehen, muss er bei der "erziehungsberechtigten" Mutter um schön Wetter bitten. Wenn sich bei Mama aber die Ärgerfalten um die Augen eingegraben haben, bedarf es schon des sanften oder derben Druckes eines Familiengerichtes, bis die Mutter dem informationshungrigen "nichterziehungsberechtigten" Vater das Zeugnis in Kopie zuzuschicken geneigt ist.

5.8.01

 


 

 

 

 

Beiordnung eines Rechtsanwaltes

Das OLG Oldenburg hat in einem Beschluss vom 20.8.2001 - 12 WF 126/01 und 127/01 entschieden, dass entsprechend § 121 Abs. 2 ZPO in Kindschaftssachen im Allgemeinen keine Beiordnung eines Rechtsanwaltes von Nöten ist. (veröffentlicht in "Das Jugendamt", 3/2002)

Für die Praxis hat das den Effekt, dass umgangsvereitelnden Müttern (aber auch den Väter) in Allgemeinen keine Prozesskostenhilfe zur Finanzierung eines Rechtsanwaltes zu gewähren sein sollte. Wenn sich die Gerichte konsequent an diesen Grundsatz halten würden, hätte das zur Folge, dass der Staat jährlich Einsparungen in Millionenhöhe machen würde. Dieses Geld könnte die Justiz sinnvoller Weise für eine stärkere Bestellung von Verfahrenspflegern (Anwalt des Kindes) ausgeben, eine Bestellung, die wirklich dem Kind zu Gute kommt und nicht den Rachebedürfnissen frustrierter Mütter (und Väter) und den Bedürfnissen von Rechtsanwälten nach Alimentierung ihrer Kanzlei aus der Staatskasse.

 

 


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