Väternotruf

Dezember 2001


 

 

 

Badische Zeitung
Montag, 24. Dezember 2001

Wer kriegt das Kind zur Weihnacht?

Zähes Ringen ums Umgangsrecht zu den Feiertagen: Viele Väter und Mütter tragen ihren Streit auf dem Rücken der Kinder aus

Heiligabend zusammen mit Mama und Papa - für viele hundert Kinder in Freiburg wird sich dieser Wunsch heute nicht erfüllen. Die Zahl der Scheidungen in Freiburg hat im Jahr 1999 einen neuen Höchststand erreicht - in vielen Trennungsfamiilen gibt es keine "heile Welt" unterm Weihnachtsbaum. Stattdessen oft Zank, wer wann die Kinder sehen darf. Immer mehr Experten fordern deswegen eine professionelle Elternschulung und, falls es doch schief geht, ein "Trennungsmanagement".

"Weihnachten ohne Papi ist cool", sagte jüngst der 16-jährige Moritz provokativ - das war nichts anderes als eine frustrierte Abwehrreaktion, weil sich seine Eltern wieder einmal nicht einigen konnten. Auch die beiden kleinen Kinder von Internist Peter Walcher feiern ohne ihren Vater. Sie leben bei der Mutter irgendwo in Stuttgart, mehr weiß er nicht und darf es auch nicht wissen. Aber im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechtes kümmert er sich um seinen Nachwuchs, so gut er kann.

Wenn nicht gerade Weihnachten ist, darf er immer sonntags und montags den dreijährigen Florian sehen - trotz der langen und umständlichen Anreise. Dass er seinen Sohn auch am Montag und nicht nur am Wochenende sieht, war Peter Walcher wichtig. Er will sein Kind in den Kindergarten bringen und es dort wieder abholen. Eben auch Alltag erleben - "und nicht nur der Action-Papa sein", wie viele Wochenendväter.

Peter Walcher engagiert sich für die Selbsthilfegruppe "Väteraufbruch für Kinder". Der Verein hat zuletzt einen großen Zulauf erlebt. "Wir sind aber kein Männerkampfbund", sagt Ralf Kuhtz, Vorsitzender der Regionalgruppe Freiburg. Und doch sind es vorwiegend die schwierigen Fälle, die beim Väteraufbruch Rat suchen.

Vor allem jetzt in der Weihnachtszeit waren die Sprechstunden voll von Vätern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen. "Aber die Kinder brauchen uns Väter auch nach der Trennung", sagen Walcher und Kuhtz. Und: "Wir wollen nicht nur für die Kinder zahlen, sondern sie auch sehen. Und nicht um jede Minute Umgang bitten und betteln." Die Selbsthilfegruppe versucht, Halt in Krisensituationen zu geben. "Dem Mann wird emotional der Boden unter den Füßen weggezogen", so Walcher. Er verliert seine Kinder, seine Umfeld, die Wohnung und, wenn es ganz dick komme, sogar noch den Job.

Verbessert hat die Lage der Väter das neue Kindschaftsrecht, das seit 1998 gilt. Das Gesetz macht das gemeinsame Sorgerecht zur Regel. Seither haben Kinder und Jugendliche erstmals ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Vater und Mutter sind gesetzlich verpflichtet, den Kontakt zum Kind zuzulassen und wahrzunehmen. "Damit verlagert sich der Kampf aufs Umgangsrecht", beobachtet die Freiburger Familientherapeutin Ursula Kodjoe (siehe Interview unten). Und doch fühlen sich die Väter oft benachteiligt - vor dem Familiengericht und beim Verhandeln mit dem Jugendamt.

"Das Jugendamt schaut meist nur zu", klagen die Väter Walcher und Kuhtz. Dabei könnte mit rechtzeitig begonnener Vermittlung viel erreicht werden - zum Wohle der Schwächsten in der Kette, der Kinder. Die Liste der Anliegen ist lang, die der Väteraufbruch dem künftigen Sozialbürgermeister vortragen will.

Auch Psychologin Kodjoe sagt: "Wir müssen die Eltern bei ihrer Konfliktlösung unterstützen, damit sie trotz Trennung Eltern bleiben". Vor allem jetzt vor den Festtagen war der Bedarf an professioneller Hilfe so groß wie noch nie, so die Beobachtung von Elfie Eitenbenz, Sozialpädagogin und Mediatorin bei Pro Familia in Freiburg. Mit vielen getrennt lebenden Eltern hat sie als Vermittlerin am Tisch gesessen, um die für viele emotional so belastende Regelung für die Festtage hinzubekommen.

"Bei allen, die hier waren, gab es Lösungen", berichtet die Sozialpädagogin. In Fällen, in denen die Trennung noch ganz frisch ist, entschlossen sich die entzweiten Paare den Kindern zuliebe zum gemeinsamen Feiern an Weihnachten. In anderen Fällen wechseln die Kinder am ersten Feiertag von der Mutter zum Vater.

Oder aber eine Mutter fährt mit ihren Kleinen für ein paar Tage in den Süden -da ergibt sich von alleine ein Weihnachten, das ganz anders ist als jenes im vergangenen Jahr daheim. Und der leere Platz am Tisch macht ein klein bisschen weniger traurig.

"Alle Eltern wollen ihre Kinder unterm Weihnachtsbaum sehen", sagt Psychologin Kodjoe. Das weiß man auch bei Pro Familia. Die Mediatoren versuchen, das Augenmerk der Streithähne auf die Kinder zu lenken. "Wir brauchen Lösungen, die für die Kinder gut und für Eltern akzeptabel sind", so Elfie Eitenbenz. Da muss der Vater lernen, allein Verantwortung für die Kinder zu übernehmen. Und die Mutter muss lernen abzugeben: "Manche Frauen wissen nicht, was sie mit ihrem Leben anfangen sollen, wenn die Kinder nicht bei ihnen sind". Internist Peter Walcher feiert Heiligabend und die Feiertage alleine. Er sieht seine Sprößlinge, so hofft er, aber schon in paar Tagen: "Dann feiern wir Weihnachten halt einfach nach".

Kirsten Wörnle/Joachim Röderer

"Wir brauchen Lösungen, die für die Kinder gut und für Eltern akzeptabel sind."

http://www.vaetersorgen.de/FremdePresse/Artikel107.html


 


 

 

Hartmut König: Rechtsberatungsgesetz in Gefahr, Zeitschrift für Rechtspolitik 2001, S. 409 ff. 

 

Dr. Hartmut König (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht (01.11.2000, ..., 2003)

 

Nationalsozialistisches Rechtsberatungsgesetz: 

"Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, dass im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalistischer und berufsständiger Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf den Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenkens." (Raeke, Mitverfasser des Rechtsberatungsgesetzes, in Juristische Wochenschrift 1933, S. 1844, zitiert nach Dr. Egon Schneider, Monatsschrift für deutsches Recht (MDR), 30. Jg., Heft 1/1976, S. 1)

 

 


 

 

"Die Vater-Tochter

Überlegungen zur Psychodynamik der ödipalen Fixierung"

 

Britta Heberle

in: "Jahrbuch der Psychoanalyse", 2001, S. 108-151

ISSN 0075-2363

 

Zusammenfassung:

Anhand ausführlichen Materials aus der Analyse einer Patientin werden - vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Konzeptualisierungen der weiblichen ödipalen Entwicklung von Janine Chasseguet-Smirgel und Eva S. Poluda - die Bedingungen ihrer Fixierung an den Vater untersucht. Während Chasseguet-Smirgel den frühgenitalen Bezug der Tochter zum Vater hervorhebt - als Rettung vor der Imago einer bedrohlichen Mutter -, postuliert Poluda einen frühen ´lesbischen Komplex`. sie geht von einer primären Homosexualität und einer befriedigenden Mutter-Tochter-Beziehung aus, die als bleibender Fundus den notwendigen Schutz für die späteren ödipalen Kämpfe garantiert. Beide Konzeptionen vernachlässigen nach Ansicht der Autorin die Bedeutung des präödipalen Vaters für die Entwicklung einer ödipalen Fixierung. 

Der Übertragungsverlauf wird als ein klinischer Beleg für Poludas Thesen aufgefaßt. Erst die Bearbeitung und Integration der homosexuellen Tendenzen schufen die Basis für die Entidealisierung des Vaters. Chasseguet-Smirgels Konzept erwies sich als hilfreich, um die pathologische Identifizierung mit dem Vater und seine anhaltende Idealisierung besser zu verstehen.

 

 


 

 

 

"... Parteien sollen vom JA informiert werden; ... auch darüber,  daß durch eine personelle Trennung der Beratung gemäß §17 SGB VIII und der  Familiengerichtshilfe gem. § 50 SGB VIII der Vertrauens- und Datenschutz gewährleistet wird.

Nur die strikte Trennung nach §§17, 50 SGB VIII erfüllt die Voraussetzungen des Datenschutzes. Keinesfalls darf es im Rahmen des §50 SGB VIII zu einer  Absprache zwischen Jugendamt und Eltern kommen, die dem Gericht wichtige Informationen vorenthält."

 

SALZGEBER, J. 

"Familienpsychologische Gutachten"

 C.H. Beck-Verlag, München 2001, S. 88

 

Nun kann man sicher nicht von jedem erwarten, dass er die Bestimmungen im Familienrecht und im Kinder- und Jugendhilferecht kennt. 

Von Joseph Salzgeber, seines Zeichens Gutachter und Führungskopf bei der GWG in München, Vorstandsmitglied im Deutschen Familiengerichtstag und so etwas wie ein örtlicher Papst des Gutachterwesens in Bayern darf und muss das aber erwartet werden.

Tatsächlich gibt es keine Familiengerichtshilfe. Es gibt lediglich eine Jugendgerichtshilfe, die hat aber nichts mit kindschaftsrechtlichen Fragen zu tun. Das Jugendamt ist zwar zur Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren verpflichtet (§50 KJHG / SGB VIII). Es ist aber kein Erfüllungsgehilfe des Gerichtes, noch kann es vom Gericht beauftragt oder angeleitet werden. Benötigt das Gericht einen solchen Erfüllungsgehilfen, kann es einen Sachverständigen bestellen.

Da das Jugendamt kein Erfüllungsgehilfe des Gerichtes ist, liegt es auch in alleiniger Zuständigkeit des Jugendamtes, mit den Eltern Absprachen zu treffen, wenn diesen das Ziel der Förderung des Kindeswohls zugrunde liegen. Das Jugendamt ist nicht verpflichtet, dem Gericht solche Absprachen mitzuteilen.

Das einzige richtige an der Darstellung Salzgebers ist, dass beratende Mitarbeiter des Jugendamtes in der Regel nicht im familiengerichtlichen Verfahren mitwirken sollen, um somit eine Verletzung des Datenschutzes auszuschließen und nicht in einen Rollenkonflikt zwischen Berater und Berichterstatter zu kommen. Denkbar wäre das allenfalls, wenn die Eltern oder andere Verfahrensbeteiligte dem zustimmen würden.

 

 


 

 

Kindesmisshandlung

Jeder fünfte Junge und jedes fünfte Mädchen bekommt von seiner/ihrer Mutter schwere Körperstrafen, wie z.B. eine Tracht Prügel. 60 Prozent aller Kinder erhalten von ihrer Mutter leichte Körperstrafen. Bei Kleinkindern (0-4 Jahre werden Jungen häufiger als Mädchen mit Ohrfeigen bestraft.

Diese erschreckenden Fakten, lassen ich dem Aufsatz :

"Prügel gibt es immer noch" von Wiebke Horn in: "Schüler" 2001 entnehmen.

Dem Aufsatz liegen Ergebnisse des Forschungsprojekt "Familiäre Gewalt und die Ambivalenz des Rechts, Universität Bielefeld, Prof. Dr. Detlev Frehsee zugrunde.

 

 


 

 

Das erweiterte Münchhausen-Syndrom

Das sogenannte erweiterte Münchhausen-Syndrom (engl.: Munchausen by proxy-syndrome) ist eine seltene Erkrankung, die insbesondere im englischsprachigen Raum (GB, USA) von Kinderärzten beschrieben wurde. Bisher wurde über etwa 130 Fälle berichtet.

Es handelt sich hierbei um eine schwere Störung, bei der Mütter an ihren Kindern Krankheitssymptome vortäuschen, künstlich erzeugen oder aber vorhandene Krankheitssymptome aggravieren (verstärken), das heißt sehr viel schlimmer darstellen, als sie eigentlich sind. Ihr Ziel ist es, die Krankenhausaufnahme der Kinder zu erreichen und in der Folge zahllose komplizierte medizinische Eingriffe, Operationen eingeschlossen, herbeizuführen. Die eigentlichen Patientinnen sind also die Mütter, wenngleich sie ihre Kinder zu Patienten machen.

Die «Methoden», deren sich diese Frauen bedienen, sind im Grunde die gleichen, wie sie schon bei den Münchhausen-Patienten selbst und bei den anderen Patientinnen mit heimlichen Selbstschädigungen beschrieben wurden. Die Mütter geben zum Beispiel falsche Daten und Informationen über die Krankheitszustände ihrer Kinder an und fälschen auch manchmal die Krankenakten.

Die häufigsten Erkrankungen, mit denen diese Kinder in Kliniken vorgestellt wurden, sind neurologische Erkrankungen (Neurologie:

Nervenheilkunde), darunter besonders oft hirnorganische Krampfanfälle (epileptische Anfälle). Vorgetäuschte oder erzeugte Erkrankungen anderer Bereiche waren am häufigsten immer wiederkehrende Durchfälle, Erbrechen, unklare Fieberzustände, Hautausschläge, Abszesse und anderes. Die Mütter geben den Kindern Medikamente wie Abführmittel und Brechmittel und erzeugen so bei den Kindern chronische Durchfälle und chronisches Erbrechen. Sie geben dem Urin ihrer Kinder ihr eigenes Blut oder Kot bei, manchmal fügen sie dem Urin auch Speichel, Salz oder Zucker zu und täuschen somit verschiedene Erkrankungen wie Entzündungen oder Stoffwechselerkrankungen vor.

Eine andere verbreitete Methode ist das Aufbringen von ätzenden Lösungen auf die Haut der Kinder, die wissentliche Gabe von Medikamenten oder Stoffen, auf die die Kinder allergisch (Allergie: Überempfindlichkeitsreaktion) reagieren, sowie die Manipulation von Fieberthermometern. Epileptische Anfälle werden erzeugt, indem die Mütter den Kindern die Luft mit der Hand abdrücken oder ihnen eine Plastiktüte überstülpen und Ähnliches.

Von allen bisher bekannt gewordenen Fällen waren die Krankheitssymptome der Kinder in 25 Prozent vorgetäuscht und in 75 Prozent aktiv erzeugt. Im Grunde handelt es sich um eine Sonderform der schweren Kindesmißhandlung, die in hohem Maße schädigend für die Kinder ist und die nicht selten sogar zu tödlichen Komplikationen führt.

Wie bei erwachsenen Menschen mit Münchhausen-Syndrom wird die eigentliche Ursache der Erkrankung meistens erst nach einem langwierigen Krankheitsverlauf erkannt. Häufig haben die Kinder dann bereits Schäden davongetragen.

Die Mütter sind nach außen hin auffällig unauffällig. Sie lassen sich fast in allen Fällen mit in die Klinik aufnehmen, was heute in Kinderkliniken üblich geworden ist und eigentlich ja dem Wohle der Kinder dient. Beim Pflegepersonal fallen diese Mütter als besonders nett, besorgt und bemüht auf. Sie verstehen sich oft sehr gut mit dem Pflegepersonal und schließen nicht selten Freundschaften mit den Schwestern. Auffallend ist auch bei ihnen ein ausgeprägtes medizinisches Wissen.

Im weiteren Krankheitsverlauf fällt dann allerdings eine Diskrepanz zwischen der Schwere der Krankheitssymptome der Kinder und der Besorgtheit der Mütter auf. Die Behandlungen helfen nicht, und es entwickeln sich immer wieder neue Symptome. Irgendwann bemerkt das Pflegepersonal, daß die Symptome der Kinder sich bessern, wenn die Mütter nicht anwesend sind, im nachhinein wurde festgestellt, daß die Mütter ihren Kindern oft während des Klinikaufenthalts Schäden zufügen, zum Beispiel, indem sie in unbeobachteten Momenten den Kindern irgendwelche Lösungen oder Medikamente in die Infusionsschläuche einspritzen oder ihnen die Luft abdrücken, um damit epileptische Anfälle zu provozieren und Ähnliches.

Wenn man die Mütter mit dem Verdacht der Manipulation konfrontiert, verleugnen sie dies und streiten es vehement ab. Meistens brechen sie die Beziehung sofort ab, nehmen das Kind aus der Klinik, um sich in Kürze in einer anderen Klinik erneut aufnehmen zu lassen. Die Väter reagieren in gleicher Weise.

Immer wieder wurden Fälle beschrieben, in denen Kinder auch nach Konfrontation der Eltern und nach dem Versuch, den Vater zum Schutz des Kindes aktiv einzubeziehen, in der weiteren Folge starben. Daher plädieren die meisten Kinderärzte, die diese Erkrankung beschreiben, dafür, die Kinder unbedingt aus diesen Familien herauszunehmen und Entsprechendes auch für vorhandene Geschwister, die als hochgefährdet angesehen werden müssen, zu überlegen. In einigen Fällen wurden Familien beschrieben, bei denen mehrere Kinder gleichzeitig betroffen waren.

Auch dem erweiterten Münchhausen-Syndrom liegt eine komplizierte seelische Erkrankung zugrunde: Die Mütter, die daran leiden, sind nach außen hin zunächst einmal sehr unauffällig. Zu einem Drittel gehören sie medizinischen oder paramedizinischen Berufen an, das heißt, sie sind Krankenschwestern, medizinisch-technische Assistentinnen oder Röntgenassistentinnen. Sie erscheinen zunächst völlig normal und fallen durch ihre besondere Fürsorge und Freundlichkeit auf.

Sie haben eine Tendenz, bestimmte Gefühle völlig zu verneinen und abzuspalten, das heißt, diese Gefühle werden so behandelt, als ob sie überhaupt nicht vorhanden wären. Nur so kann man sich erklären, daß diese Mütter an ihren Kindern derart aggressive, beschädigende Handlungen vornehmen und gleichzeitig überaus fürsorglich und freundlich mit ihnen umgehen; so als ob zwei seelische Zustände nebeneinander existieren würden, ohne miteinander in Bezug zu treten und zu stehen.

Diese Tatsache macht die Erkrankung so schwerwiegend, weil den Müttern, ähnlich wie den Münchhausen-Patienten, nicht bewußt ist, wie krank sie sind, und sie dementsprechend kaum für eine psychotherapeutische Behandlung zugänglich sind. Wenngleich diese Frauen ihre Kinder zwar bewußt mißhandeln, muß man davon ausgehen, daß sie ihr Tun im Anschluß völlig verleugnen und verdrängen und selber glauben, daß sie diese Handlungen eigentlich nicht durchgeführt haben. Es ist, als ob sie zu einem bestimmten Bereich ihrer Seele keinen Zugang hätten.

Zehn Prozent dieser Frauen leiden selbst an einer heimlichen Selbstbeschädigung. In ihrer Vorgeschichte haben sie häufig selber körperliche oder seelische Mißhandlungen erlitten, und in Einzelfällen kommen auch in ihren Ehen körperliche Mißhandlungen durch den Ehepartner vor.

Mütter, die am erweiterten Münchhausen-Syndrom leiden, scheinen über die Erzeugung von Krankheitssymptomen an ihren Kindern eigene Bedürfnisse nach Zuwendung und Geborgenheit auszudrücken. Durch die Mitaufnahme in den Kliniken kommen sie ja ebenfalls in den Genuß ärztlicher und pflegerischer Zuwendung und Hilfe, also in den Genuß einer Art mütterlicher Atmosphäre des Krankenhauses. Gleichzeitig können sie sich als besonders fürsorgliche Mütter präsentieren, was ihnen möglicherweise eine Bestätigung ihres Selbstwertgefühls einbringt. Ähnlich wie bei Münchhausen-Patienten beschrieben, nimmt man eine Störung des Selbstwertgefühls im

Sinne eines minderwertigen Selbstwertgefühls für diese Frauen an.

Häufig wird dieses erweiterte Münchhausen-Verhalten durch Verlassenheitssituationen ausgelöst. Man nimmt an, daß durch solche Situationen frühe aggressive Impulse, die im Zusammenhang mit Zurückweisung oder Mißhandlungen der eigenen Eltern erlebt wurden, erneut aktiv und am Kind ausgelebt werden. Mit anderen Worten: Die betroffenen Frauen konnten und durften Reaktionen von intensiver Wut, die durch Mißhandlungs- und Verlassenheitssituationen ausgelöst wurden, nicht zeigen und ausleben. Dadurch sind ihre Möglichkeiten, aggressive Gefühle und Impulse auszudrücken, gestört. Wenn es nun im Erwachsenenalter zu ähnlichen Situationen kommt, können solche ehemals verdrängten Gefühle wieder aktiv werden. Aber auch jetzt werden sie nicht direkt, sondern über die Mißhandlungen an den Kindern ausgeführt. Dadurch werden unbewußt diese frühen traumatischen Erlebnisse inszeniert, das heißt, wie eine Art Theaterstück dargestellt, was als ein Bewältigungsversuch dieser Erlebnisse angesehen werden kann. Die Mütter fügen ihren Kindern das zu, was ihnen selbst geschehen ist, und drücken damit unbewußt ihre eigenen traumatischen Erlebnisse aus.

Häufig besteht zwischen diesen Frauen und ihren Kindern eine sehr enge Beziehung. Die Mütter können es nicht ertragen, wenn sich ihre Kinder aus dieser engen Beziehung lösen wollen. Umgekehrt erzählen die Kinder den Ärzten in den meisten Fällen nicht, daß die Mütter an ihnen beschädigende Handlungen vornehmen. Selbst ältere Kinder, denen schmerzhafte (!) Verletzungen zugefügt werden, verheimlichen dieses Verhalten ihrer Mütter und decken es.

Man nimmt an, daß es sich hier um eine krankhaft enge Beziehung zwischen Mutter und Kind handelt. Die Mütter erleben ihr Kind so, als wenn es Teil ihres Selbst wäre und nicht als eigenständigen, von

ihnen getrennten Menschen. Das Kind wird, obwohl es ein Eigenleben hat, wie eine Art Ding benutzt. Sie gebrauchen das Kind um ihr eigenes psychisches Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Das erklärt auch, daß die Mütter, wenn sie mit ihrem Verhalten konfrontiert werden und nicht mehr mit Beziehungsabbruch reagieren können, nicht selten mit einem schweren seelischen Zusammenbruch, mit Depressionen und mit akuten Selbstmordimpulsen reagieren.

Die Väter der mißhandelten Kinder bzw. die Männer der mißhandelnden Frauen sind oft abwesend, zum Beispiel durch berufliche Reisen etc. Nur in Einzelfällen sind sie aktiv an der Mißhandlung des Kindes beteiligt. In den meisten Fällen bleiben sie im Hintergrund, unterstützen ihre Frauen aber passiv in ihrem Verhalten durch ein auffallendes «Nicht-Merken».

Deshalb setzt sich das erweiterte Münchhausen-Verhalten in diesen Familien auch fort, wenn die Väter eindringlich von den Ärzten über das Verhalten ihrer Ehefrauen und die damit verbundene ernsthafte Gefahr für ihre Kinder aufgeklärt worden sind. Die Väter sind also an der krankhaften Dynamik, an dem krankhaften Verleugnen beteiligt. Genaue psychologische Untersuchungen dieser Familien fehlen bislang.

 

Folgen für die Kinder

Zahlreiche seelische Störungen wurden bei derart mißhandelten Kindern beschrieben. Häufig leiden sie an Eßstörungen, an Niedergeschlagenheit, depressivem Rückzug, auch an einer Art Hyperaktivität oder an vielfältigen körperlichen Beschwerden.

Direkte Folgen sind natürlich zunächst die körperlichen Schäden, die durch die Beschädigungen entstehen und die durch die eigentlich ja nicht notwendigen ärztlichen Maßnahmen verursacht werden. Die Kinder können in zehn Prozent an den körperlichen Schäden sterben.

Außerdem haben diese Kinder aufgrund ihrer langen Krankenhausaufenthalte entsprechende Fehlzeiten in der Schule mit Folgeproblemen und sind von einem normalen sozialen Leben häufig isoliert. Im weiteren Verlauf kommt es zu Störungen des Körpererlebens und des Körperbildes. Die Kinder haben nur mangelndes Vertrauen in ihre körperlichen Funktionen, später lehnen sie ihren eigenen Körper oft ab, ähnlich wie man das auch bei anderweitig mißhandelten Kindern beobachten kann. Nicht selten treten später Störungen im Bereich des Sexuallebens auf.

Die Kinder erleben ihren Körper so, als ob er ihnen selbst eigentlich nicht wirklich gehört, sondern als ob er Eigentum der Mutter, der Erwachsenen und der Ärzte ist, von denen er in aggressiver Weise manipuliert werden kann.

 

 

aus: "Im Krieg mit dem Körper", S. 72-78

Annegret Eckardt

Rowohlt 1994

 

 


 

 

Kindesunterhalt - Unterhaltsschulden

Mehr als 2 1/2 Jahre nach Eintritt der Volljährigkeit muß der Unterhaltsverpflichtete nicht mehr damit rechnen, den Ausgleich eines über 18 Jahren aufgelaufenen titulierten Minderjährigenunterhalts zu schulden,

so das Oberlandesgericht Schleswig, 5. Familiensenat, Beschluß vom 4.12.2000 - 15 WF 231/00

 

veröffentlicht in "FamRZ", 2001, H 24, S. 1707

 

mitgeteilt und kommentiert von

Rechtsanwalt Lutz Baastrup, Rote Straße 14, 24937 Flensburg

 


 

 

Persönlichkeitsstörung

Im Sorgerechts- oder Umgangsrechtskonflikt erlebt man es nicht selten, dass sich die bekämpfenden Eltern gegenseitig eine Persönlichkeitsstörung unterstellen. Wenn dann noch ein Gutachter vom Gericht eingeschaltet wird und der sich vorwiegend als Psychodiagnostiker versteht, wird sich dieser mit Sicherheit dem Thema "Persönlichkeitsstörungen" widmen. Dies ist sicher richtig, wenn von dem Verhalten der Eltern eine erhebliche Gefahr (Kindeswohlgefährdung) ausgeht und von fachlicher Seite geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden müssen.

In vielen Streitfällen geht es aber nicht darum, sondern um ganz konkrete Fragen, wie z.B. welchen Hauptwohnsitz das Kind haben soll. Hier ist das Suchen nach "Persönlichkeitsstörungen" in der Regel wenig hilfreich, ja es kann sogar eine Entwertung elterlicher Kompetenz bedeuten, wenn sich ein Gutachter in diesem Zusammenhang anmaßt hier diagnostisch tätig sein zu müssen. Beim Gutacher selbst hat ja auch noch nie jemand nachgeforscht, welche "Persönlichkeitsstörungen" er möglicherweise hat.

22.12.2001

 

 


 

 

"Persönlichkeitsstörungen und gestörtes Elternverhalten aus Sicht der Bindungstheorie"

Gwen Adshead

in:

"Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", PTT, 6/2001, S. 81-89

 

 

 


 

 

 

Das Burnout-Syndrom kann sich als Folge eines Helfersyndroms entwickeln.

Burnout bezeichnet einen besonders unter professionellen Helfern verbreiteten Zustand hochgradiger Erschöpfung, der zusammen mit Überforderungsgefühlen, dem Verlust des Einfühlungsvermögens, bis hin zum Zynismus und einer insgesamt negativ veränderten Einstellung der eigenen Arbeit und den Klienten gegenüber auftritt.

 

zitiert nach:

"Bindungsmuster von Psychotherapeuten"

Carlotta Nord, Diether Höger, Jochen Eckert

in: "Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", PTT 2/2000, S. 85

 

Helfersyndrom - von Schmidtbauer (1978) eingeführte Bezeichnung für die Tendenz vieler professioneller Helfer, die eigene Hilfsbedürftigkeit dadurch abzuwehren, daß im beruflichen Kontakt hochfrequent Beziehungen mit besonders hilfsbedürftigen, regressiven Beziehungspartnern gesucht wird. Dies dient nach Schmidtbauer dem Ziel, das Bild eines progressiven, nicht bedürftigen Selbst aufrecht zu erhalten und kann zusätzlich die Funktion erfüllen, enge, auf Gegenseitigkeit gegründete Beziehungen außerhalb des Arbeitsfeldes zu vermeiden.

Eine Folge des Helfersyndroms kann das Burnout-Syndrom sein.

 

zitiert nach:

"Bindungsmuster von Psychotherapeuten", Carlotta Nord, Diether Höger, Jochen Eckert

in: "Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", PTT 2/2000, S. 85

 

 

 


 

 

 

Im Jahr 2000 wurden 194.410 Scheidungen registriert, bei denen 148.190 Kinder betroffen waren.

Quelle: "Zentralblatt für Jugendrecht", 12/2001 

 

Die Anzahl der Trennung nichtverheirateter Eltern und die betroffenen Kinder kann nur geschätzt werden. Dürfe aber mindestens 10.000 betragen.

 


 

 

Samenspender und Kindesunterhalt

In der deutschen Rechtspraxis ist es noch immer üblich, dass sich eine Frau künstlich befruchten lassen kann, sich dann später vom Jugendamt und Sozialamt Leistungen für das Kind auszahlen lässt und das Jugendamt oder Sozialamt nicht berechtigt ist, von die Mutter zur Feststellung der Vaterschaft zu verlangen. Für diese Kinder zahlen also die Steuerzahler/innen unaufgefordert den erforderlichen Kindesunterhalt, ohne dass diese gefragt werden, ob sie denn hier als Ersatzväter in die Pflicht genommen werden wollen. Der Samenspender hat vielleicht vorher noch gutes Geld mit seiner Samenspende verdient. Bei 20 Samenspenden können das immerhin 4000 DM sein, die der an seinen Nachkommen uninteressierte Mann von einer Samenbank bekommt.

Mal ganz abgesehen von der ethischen Komponente, dass Kinder ohne ihren Vater aufwachsen müssen und voraussichtlich nie die Möglichkeit haben werden, ihre Abstammung klären zu können.

Es ist schon eigenartig, während der deutsche Staat sonst weder Kosten noch Mühen scheut, unterhaltsflüchtige Väter in die Pflicht zu nehmen, notfalls sogar mit Gefängnisstrafen, lässt er hier eine eigenartig anmutende Milde walten und schafft somit zweierlei Recht.

 

Unterhaltsschuldende Männer (Väter) in Deutschland könnten sich unter Berufung auf die deutsche Rechtspraxis darauf berufen, dass sie sich gleichfalls nur als Samenspender verstanden wissen wollen und sie somit von der Unterhaltspflicht befreit sind. 

21.12.2001

 


 

 

SAMENSPENDER SCHULDET LESBISCHER MUTTER UNTERHALT

Ein schwedisches Gericht entschied, dass ein Mann, der für eine künstliche Befruchtung sein Sperma spendete, um so einem lesbischen Paar drei Kinder zu ermöglichen, nach der Trennung der beiden Frauen Unterhalt zu zahlen hat:

http://dailynews.yahoo.com/h/nm/20011209/od/life_sweden_sperm_dc_2.html

 bzw.

auf deutsch:

http://www.waz.de/free/waz.nachrichten.welt.artikel.inhalt-000.html?news_id=2066915

 

 


 

 

 

Prof. Dr. Manfred Hinz

ein engagierter Streiter für die Reform des Kindschaftsrechts und der Stärkung der Gemeinsamen Sorgen und Elternverantwortung auch nach Trennung und Scheidung, ist am 2.11.2001 gestorben. Prof. Hinz war langjährig im Verein Humane Trennung und Scheidung engagiert.

 

Infos auch unter www.vhts.de

 


 

 

Mutterkrankheit Verstopfung

 

Bei der "Verstopfung" spielt ein angstvolles Zurückhalten aufgrund von Verlustängsten psychodynamisch eine wichtige Rolle

Eine Verstopfung liegt vor, wenn weniger als 3 Stühle pro Woche abgesetzt werden.

 

Ursachen:

- funktionell-psychogen

(chronisch-atonisch, spastisch-hypertonisch, Anorexia nervosa, Depressionen u.a.);

- organisch

(z.B. bei Hämorrhoiden, Fissuren, Tumoren, Medikamenten, Stoffwechselkrankheiten, nach Entbindung).

 

Epidemiologie

 

- Frauen 3 mal häufiger betroffen als Männer;

- in oberen Schichten häufiger;

- abhängig vom Reinlichkeitsverhalten (in Indien z. B. sind vorwiegend Brahmanen betroffen, die sehr reinlich sind, nicht die Kastenlosen);

- 15% aller Betriebsangehörigen;

- 25% der Klinikpatienten mit vegetativen Erscheinungen.

 

Psychodynamik:

Alexander (1971): <Ich kann von niemandem etwas erwarten und brauche daher auch niemandem etwas zu geben. Ich muß mich daran halten, was ich habe>.

 

Erlebniszusammenhänge:

- körperlicher Anteil einer Protestreaktion;

- Versuch des Festhaltens, um zu beherrschen, zu bestehen;

- angstvolles Zurückhalten (zieht sich zurück, kapselt sich ab);

- Angst und Abwehr vor zu großer Verausgabung;

- Defäkation assoziiert mit <schmutzigen> Regungen, die als schuldhaft oder gefährlich erlebt und abgewehrt werden,

- Mißtrauen: weder Geld noch Liebe geben (<er kann sich nicht verschenken>);

- Unfähigkeit zur Hingabe.

 

Zur Genese

- Strenge, kontrollierende Mütter;

- Mütter überfordern Kinder in bezug auf Hergeben und Schenken;

- Selbsthingabe bedeutet Selbstaufgabe;

- dadurch anal-retentive Abwehrhaltungen;

- dazu kommt oft <orale> Hemmung: Sich-nichts-rausnehmen-können, Verlustängste umso bedrohlicher erlebt;

- anale Verlustängste;

- überbesorgte Mütter führen Fütterungs- und Exkretionsprozeduren lange und streng durch; Ängste vor Mutterverlust.

 

Persönlichkeitsstruktur

- Trias: Ordnungsliebe, Eigensinn, Sparsamkeit,

- zwanghafte Strukturen,

- Sauberkeitserziehung führt früh zu starrem Über-Ich, zur Introjektion der elterlichen Maßstäbe als eigene Wertwelt.

 

Auslösesituationen

- Schwangerschaft, Geburt (es wird ein Mehr an Hergabe von der Mutter verlangt);

- bei sexuell unbefriedigten Frauen;

- schwere Enttäuschungen;

- Zurückgewiesenwerden;

- Verlust von nahestehenden Personen;

- Wechsel des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit;

- Umzug (u. U. mit gemeinsamer Toilette);

- Angst (bei Kindern) mit Kontaktstörungen zu Eltern;

- Allgemein: Individuum ist entschlossen durchzuhalten, obwohl es mit Problemen konfrontiert wurde, die nicht zu lösen sind (<Übler Beruf, aber es war das Beste, was ich tun konnte ...>).

 

THERAPIE

Somatisch:

- diätetisch;

- bei rektaler Verstopfung: Gleitmittel, Leinsamen;

- bei anatomischer Verstopfung: physikalische Therapie, Leinsamen, evtl. Prostigmin;

- bei spastischer Obstipation: Füll- und Quellmittel, salinische oder osmotisch wirksame Abführmittel.

 

Psychotherapeutisch:

· bei Kindern: Spieltherapie mit Schmutz- und Aggressionsphantasien.

 

 

aus: "Psychosomatische Medizin", Klußmann, Rudolf

Springer 1998, ISBN 3-540-63789-3

 

 


 

 

"Neuere Ergebnisse der Vaterforschung

Sind Väter notwendig, überflüssig oder sogar schädlich für die Entwicklung ihrer Kinder?"

Inge Seiffge-Krenke

in "Psychotherapeut", 6-2001, S. 391-397

 

Ein guter Aufsatz. Unsere einziger Kritikpunkt, die Autorin stellt fest, dass Väter chronisch kranker Kinder ihre distinktive Rolle, das heißt die notwendige Trennung von Mutter-und-Kind befördernde Rolle nicht wahrnehmen würden. Zu fragen wäre vielleicht, ob Kinder nicht gerade deshalb chronisch krank werden, weil die notwendige Trennung von Mutter und Kind nicht vollzogen wird, wozu eine symbiotische Mutter und ein schwacher Vater gehören. Dass von diesem schwachen Vater, nach der Chronifizierung der Mutter-Kind-Krankheit kaum Unterstützung zu erwarten ist, liegt auf der Hand.

 

 


 

 

"Die Idealisierung des Vaters: eine notwendige Konsequenz in Scheidungsfamilien?"

 

Inge Seiffge-Krenke und Martina Tauber

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 46: 338-353 (1997)

 

Univ.-Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke

Psychologisches Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Staudinger Weg 9, 55099 Mainz

 


 

 

 

Mutterwohl

Dem Mutterwohl gilt in Deutschland noch immer die individuelle und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das fängt bei kleinen Kindern an, die die Bedürftigkeit ihrer Mutter wahrnehmen und ihr schlimmstenfalls "eine gute Mutter" werden (Parentifizierung, narzisstischer Missbrauch). Aber auch der Staat sorgt sich um das Mutterwohl. Diese Sicherung hat zwei Seiten. Zum einen ist es eine gesellschaftliche Rollenzuschreibung an die Frau und Mutter, sie soll sich um die Kinder kümmern, der Mann um das feindliche Leben, Geld verdienen, Krieg führen, etc.

Zum anderen ist es aber auch ein gesellschaftlicher Kotau vor der Mutter und der Muttermacht, individuell gesehen ein Kotau vor der eigenen Mutter, von der sich der/die einzelne noch nicht gelöst, abgenabelt hat.

Dem Mutterwohl wird bis an die Grenze der Kindeswohlgefährdung der Vorrang vor dem Kindeswohl eingeräumt. Dies zeigt sich aktuell an der staatlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beim Sorgerecht. Der Vater kann die bessere Erziehungskompetenz, die stabileren Bindungen, die besseren materiellen Voraussetzungen und eine höhere Bindungstoleranz gegenüber der Mutter aufweisen, das Kind kann selbst den Willen haben, beim Vater zu wohnen, alles im "normalen" Sorgerechtsstreit wichtige Kriterien - das Kind bleibt trotzdem bei der Mutter. Denn Mutterwohl geht in Deutschland vor Kindeswohl.

Das dass so bleibt, dafür sorgen sich in Deutschland täglich tausende Menschen, angefangen von der Bundesjustizministerin, der Bundesfamilienministerin, den familienpolitischen Sprecher/innen der im Bundestag vertretenen Parteien, bis hin zum "kleinen" Richter am Amtsgericht, der keine Courage hat, einen Fall von "Mutterwohl geht vor Kindeswohl" dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, um eine Überprüfung des Mutterwohlparagrafen 1626a BGB zu veranlassen.

20.12.2001

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren vom Väternotruf

Zunächst mal möchte ich allen Vätern, Scheidungs-/Trennungskindern und sonstigen Betroffenen, sowie dem Team von Väternotruf frohe Weihnachten und ein glücklicheres 2002 wünschen.

Kopf hoch auch wenns schwer fällt. Was Uns keiner nehmen kann ist unser Recht auf der Welt zu sein.

Ausserdem ist doch das gute an der Zukunft, daß immer nur ein Tag auf einmal kommt. 

Ich möchte an dieser Stelle über einen aktuellen Fall zum Thema GEWALTSCHUTZGESETZ berichten.

In Baden-Württemberg lief der Pilot hierzu ja schon seit längerer Zeit.

Das Verfahren hier sieht wohl vor, dass der Gewaltätige Ehepartner (nachf Täter genannt) durch Strafanzeige des Opfers den sogenannten "Platzverweis" durch die Polizei ausgesprochen bzw. verfügt bekommt. Diese Verfügung ist zunächst bis zum nächstfolgenden Werktag gültig und muss dann durch das zuständige Ordnungsamt bestätigt werden.

Im vorliegenden Falle reichte eine Strafanzeige wegen einer verjährten Ohrfeige (Jan.2001) und ansonsten wegen Beleidigung (angeblich: "Blöde Kuh", "Du hast ja keine Ahnung", etc.) und gesteigertem Alkoholkonsum aus.

Diese Vorwürfe sind übrigens zum einen total aus dem jeweiligen Zusammenhang gerissen und wurden vom Täter nie in dieser Art gemacht. Die Verfügung wurde für insgesamt 5 Wochen aufrechterhalten

Dem Täter wurde zu keiner Zeit die Möglichkeit gegeben, die Vorwürfe zu entkräften. Auch die zuständigen Behörden ermittelten in keinster Weise um die Schuld oder Unschuld des Täters festzustellen. Es lag somit nachweislich nur die Aussage des Opfers vor. Keine akute Korperverletzung, o.ä., lediglich die überspitzt dargestellten Beleidigungen eines aus meiner Sicht normalen Ehestreits reichten - den ach - so hilfreichen Behörden aus. (Der Täter könne ja beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen, dieser hat allerdings keinerlei Auswirkung auf die aktuell ausgesprochene Verfügung).

Was das "Opfer" zu diesem Schritt veranlasst hat ist rätselhaft, zumal die Trennung bereits im Raum stand.

Die Verfügung hatte zusätzlich zur Folge, daß dem Täter ohne weitere Probleme der Zugang zu seinen persönlichen Gegenständen unmöglich gemacht wurde. So war es dann auch ein leichtes für das "Opfer" alle wichtigen Unterlagen, strittigen Gegenstände, etc. erstmal beiseite zu schaffen. Das alles wäre ja an und für sich noch gar nicht so tragisch, wenn da nicht noch der zum Zeitpunkt dieses Vorfalles erst 6 Wochen alte eheliche Sohn wäre, der hierdurch mal eben für längere Zeit auf seinen Vater verzichten muss. Jegliche Versuche seitens des Täters, sein Kind sehen zu dürfen wurden erst mal im Keim erstickt, weil das "Opfer" ja in ständiger Angst lebt".

Nun da daß "Opfer" durch die Behörden eine Sozialwohnung zugewiesen bekam, musste die Verfügung nicht länger aufrecht erhalten werden und der Täter durfte nach dem Auszug des Opfers und seines Kindes wieder in die eheliche Wohnung. - Super - .

Die zusätzlich entstandenen Kosten der 5 Wochen in Hotels, bei Freunden und einer kurzfristig zusätzlich angemieteten Wohnung trägt der Täter natürlich selbst. Auch die laufenden Kosten der ehelichen Wohnung mussten vom Täter getragen werden. Daß dieser Umstand jetzt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle spielt brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

Wie dieser Fall nun weitergeht, weiß wohl niemand so genau. Es bleibt nunmehr nur zu hoffen, daß nachdem Unterhalt, Umgang, Scheidung und was sonst noch alles kommen mag erledigt ist, dem Täter überhaupt noch ein Leben bleibt.

Wen dieser Fall noch genauer interessiert - E-mail: lyldlyd@gmx.de

 

 

Euer "Täter"

PS: Eine Umbenennung des Gesetzes in KeineLustmehraufEhewillkürgesetz oder Trennung-für-Frauen-leicht-gemacht-Gesetz oder Heuteschmeißenwirpapparaus-Gesetz wäre m.E. angebracht.

Nee, ehrlich so unsinnig ist das Gesetz dann auch nicht, wenn es zum richtigen Zeitpunkt (nachgewiesene Gewalt o.ä.) eingesetzt werden würde und die Umsetzung in jedem Fall die Aussage beider Parteien mit einbeziehen würde. 

 

Posteingang 18.12.2001

 

 


 

 

 

Leserbrief von Urs Zeidler an webmaster@vaeternotruf.de

Posteingang 18.12.2001

 

Wer empfindsam ist, sollte die folgenden Zeilen besser nicht lesen. Erst recht nicht, wer gleich ins Bett gehen will. Also, ihr seid gewarnt.

 

Ob Urs ein unglücklicher Muttersohn ist, der es nicht verkraftet, dass sich andere Väter im Gegensatz zu seinem eigenen für ihre Kinder engagieren?

 

 

Eine Anrede hat Urs gleich weglassen. Das spricht für ihn.

 

 

 

"Vieleicht empfindest du das alles als sehr schlimm, was seit der trennung von deinem kind passiert ist.

Ich bin ein verlassenes kind, nun schon dreisig jahre alt, im augenblick recherchiere ich das umgangsrecht und ich kann ja mal sagen das du wohl nicht wiklich nachgedacht und nachgespürt hast, warscheinlich bis du immer noch sauer auf die frau die dich verlassen hat, wie konnte sie auch nur, du bist so ein toller webmaster und internet desinger, das ist jetzt nicht nett gewesen, weiß ich, ich bin Computer programmierer und auch kein guter web designer, aber auf den inhalt kommt es ja an, und mensch, denk mal nach, jeder "normale" (der trennungen von frauen überwunden hat) denkt ihr seit spinner, also ich denke das eigendlich, die nicht in der lage sind eine trennung zu akzeptieren, also trauerarbeit zu leisten, warscheinlich hast du nie getrauert, warst immer nur wütend.

Das du garkeine Brüste hast die milch produzieren ist dir noch nicht aufgefallen ?

Das Frauen und Männer total verschieden sind auch nicht ?

Kann ja fast garnicht sein.

Also zur aufklärung, Männer und Frauen sind nicht gleich, sie haben ein volkommen unterschiedliches bewustsein und realitäts erfahrung. Und das ist einfach biologisch so, da kann man auch nichts wollen das ist wie mit den Brüsten ;).

Jetzt denk noch mal nach : Frauen sind für das produzieren von Kindern bestens ausgestattet, wenn du genau nachdenkst sind Frauen sogar der einziege Ort auf der welt wo kleine kinder herkommen, wenn du dir nun überlegst wieviele menschen es gibt und noch wieviele es schon gab, mußt du doch festellen das Frauen anscheinend besonders gut ausgestattet sind das alles auch zu regeln, was mit dem kind ist.

 

Well, well also für dich zu klären bleibt, wieviel von meiner liebe ist festhalten, enttäuschung und Macht (über den ehemaligen Partner, über das zeichen der gemeinsamen liebe(das Kind)).

Erst wenn du diese fragen für dich abschließend, abschließend(!) behandelt hast ist deine liebe rein, und gut, gut für dein kind.

Am besten ist du machst ne psychotheraphie das alles zu klären, wird auch von der Kankenkasse bezahlt.

Ist wirklich ernst gemeint der vorschlag, ist auch total angenehm jemanden zu haben den man vollschwallern kann, der (für dich vieleicht besser die) ist auch total glücklich, es( in bezug auf er oder sie) bekommt auch schlappe 100 dm dafür, da ist man doch zufrieden.

 

 

warscheinlich findest du diese e-mail total blöd,

das liegt nicht an der e-mail und auch nicht an dem inhalt, es liegt in deinem empfinden.

 

so long urs."

 

 

Unser Kommentar:

Woher die Wut - woher der Hass - woher die arroganten Belehrungen? Wieviel Kränkungen muss ein Junge erfahren haben, bis er in der Lage ist, selber so kränkend an mögliche männliche Leser heranzutreten.

Der Brief und unser Kommentar kann auch auf www.vaeternotruf.de/leserbrief.htm nachgelesen.

 

Danke an Urs für das aufschlussreiche Selbstzeugnis.

Wer Urs schreiben möchte: use@digitalliquid.de

 

Bitte nur ernstgemeinte Zuschriften!

 

So long vaeternotruf.de

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Das hat mir spass gemacht ;))

ziemlich lusig.

Also du hast noch keine psychotherapie gemacht ?

das nächste mal kannst du mich auch direkt ansprechen, ich halte persönliche

gespäche für informativer, und menschlicher als die dritte person.

Und dutzen kannst du mich auch, ich mache das ja auch, obwohl ich dreizig

bin, und um die befreinde distanz des 'sie' weiß.

und ich habe natürlich deine antwort auch veröffendlicht ;).

liebeb grüße, urs.

Posteingang 19.12.01

 

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hallo her zeidler,

wir bitten sie, die versendung ihrer uns belästigenden mails umgehend einzustellen.

wir behalten uns bei nichtrespektierung unserer bitte, eventuell notwendig werdende schritte vor.

gegebenenfalls wird strafanzeige erstattet.

...

philipp

 


 

 

PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

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Berlin: Do, 13.12.2001 Redaktionsschluss: 15:30 Uhr (329)

 

Recht/Gesetzentwurf

KINDERRECHTE IN DEN ARTIKEL 6 DES GRUNDGESETZES AUFNEHMEN

Berlin: (hib/VOM)

Die PDS-Fraktion will die Aufnahme von Rechten für Kinder und Jugendliche in den Artikel 6 des Grundgesetzes (Ehe und Familie, nicht eheliche Kinder) aufnehmen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des

Grundgesetzes (14/7818) vorgelegt.

Zur Begründung heißt es, mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention habe sich die Bundesrepublik verpflichtet, Kindern und Jugendlichen zu garantieren, dass sie als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde sowie auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben.

Dies verlange von der Gesellschaft, die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger und eigene Rechtspersönlichkeiten in das Grundgesetz aufzunehmen und zu sichern. Kinder sollen im Grundgesetz als Träger von Rechten genannt werden, wobei jedes Kind ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung habe.

Pflege und Erziehung der Kinder seien Pflicht und Recht der Eltern, die dabei die wachsenden Fähigkeiten und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigten. Die staatliche Gemeinschaft wache darüber, schütze und fördere die Rechte des Kindes und sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.

Schließlich seien durch die Gesetzgebung für alle Kinder die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

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Soweit zum PDS Antrag: Leider stellt der Antrag eine Täuschung der Öffentlichkeit dar, denn es ist auch die PDS-Fraktion im Bundestag, die seit Jahren die Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter vehement verteidigt und zu rechtfertigen versucht.

Der Antrag ist aber auch aus einem anderen Grund fragwürdig, denn keine Gesellschaft kann für alle Kinder die "gleichen Bedingungen" schaffen, da kommt schlimmstenfalls DDR-Einheitsbrei raus. Für jedes Kind der selbe Mangel.

Richtig müsste es heißen, für alle Kinder sollen gleichwertige Entwicklungsbedingungen angestrebt werden, ein Kind, das eine alkoholkranke Mutter und einen verstorbenen Vater hat, hat nun mal nicht die gleichen Entwicklungsbedingungen wie das Kind mit einer/einem physisch und psychisch gesunden Mutter und Vater.

 

 


 

 

"Anhörung von Kinder im Familiengericht"

Astrid Fricke

in: "Kind-Prax" 1999, Heft 6, S. 191-193

 

"... Die Kindesanhörung in familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren ist in §50b FGG geregelt.

...

<Eine klientenbezogene offene Gesprächsführung hat er (der Richter / die Richterin)  nicht gelernt; ebenso ist er angesichts der ihm professionell abverlangten Objektivität unsicher, ob und wie er dem Kind Akzeptanz und Empathie entgegenbringen soll und wie er sich in der Gesprächssituation selbst kongruent verhalten kann.> ..."

 

 

 


 

 

Prof. Dr. Roland Proksch

Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) Nürnberg

ist seit vielen Jahren mit Begleitforschung zum Thema Trennung und Scheidung befasst. 1998 wurde das Institut vom Bundesministerium für Justiz mit der Begleitforschung zur Umsetzung der Reform des Kindschaftsrechts beauftragt worden.

 

 

"Umsetzung der Neuregelung der Reform des Kindschaftsrechts

Zweite Phase der Begleitforschung läuft an."

Roland Proksch

in: "Das Jugendamt", 10/2001, S. 465-467

 

 


 

 

"Das tägliche Gebet

Ein Überblick über die neuere historische Forschung zu Männlichkeit und Vaterschaft" (Teil I)

 

Till van Rahden

in "Frankfurter Rundschau", 7.8.01, s. 20

 

"Macht und Zärtlichkeit

Ein Überblick über die neuere historische Forschung zu Männlichkeit und Vaterschaft" (Teil II)

in "Frankfurter Rundschau", 14.8.01, S. 20

 

"William Ewart Gladstone, zwischen 1868 und 1894 viermal britischer Premierminister, hatte sieben eigene und zwölf Pflegekinder. Dass er einer vielköpfigen Familie vorstand, spielte für sein öffentliches Ansehen eine wichtige Rolle und mag z seinem politischen Erfolg beigetragen haben. So ehrgeizig Gladstone seine politische Karriere verfolgte, so gewissenhaft führte er sein Tagebuch. Neben den zahllosen einträgen zum politischen Leben verlieren sich die wenigen Bemerkungen über die Familie. Kurz: Gladstones Leben als viktorianischer Bürger scheinen das vertraute Bild der polarisierten Geschlechtscharaktere und des bürgerlichen Vaters als autoritär-distanzierter Familienpatriarch zu bestätigen. 

Um so  bemerkenswerter sind jene Tagebuch-Passagen, die Auskunft über sein Gefühlsleben geben. Anfang März 1850 etwa notierte Gladstone, wie froh er darüber sei, wieder nach London zu ziehen, da er nun seine kranke, viereinhalbjährige Tochter in den Händen der besten Ärzte wisse. Seit Ende März jedoch verschlechterte sich ihr Zustand infolge einer Gehirnhautentzündung. Zunächst berichtete er nur über die <liebevolle und unerschütterliche Fürsorge> seiner Frau Catherine, doch bald beteiligte sich auch der Vater an der Pflege der kranken Tochter Jessy. Nacht für Nacht wechselten sich Gladstone und seine Frau bei der Krankenwache ab.

Am 2. April notierte er. Jessy habe sich in der Nacht <unruhig hin und her geworfen, gestöhnt und geschrien, zumeist in C.(atherine)s Armen, ansonsten in meinen>.

...

Vielleicht liegt die größte Herausforderung für eine Geschichte der Vaterschaft darin, der Gleichzeitigkeit von individuellen und strukturellen Gewalt- und Machtverhältnissen einerseits und emotionaler Nähe und Zärtlichkeit andererseits gerecht zu werden. Gladstone jedenfalls begleitete drei Tage nach dem Tod seiner Tochter Jessy in den Morgenstunden des 9. April ihre sterblichen Überreste auf das väterliche Landgut in Kincardineshire. Er habe die Vorhänge der Kutsche geschlossen , liest man in seinem Tagebuch, <um ganz allein zu sein mit dem Gedanken an sie, die mir unablässig, zuzuwinken und zu sagen schien: Komm, Papa komm."

 


 

 

Abenteuer Vatersein

eine angeleitete Gruppe für Väter, die Kontakt und Austausch mit anderen Vätern suchen.

Themen:

Als Inhalte sollen die Anliegen und Fragestellungen der Teilnehmer aufgegriffen werden. Aus unserer Sicht bereiten wir uns besonders auf folgende Themenkomplexe vor:

· Vereinbarkeit von Beruf und Familie

· Zufriedene Gestaltung von Eltern- und Partnerschaft

· Gestaltung der Vater-Kind-Beziehung

· Selbstfindung, Auseinandersetzung mit eigenen Sohnsein und Vaterbild

nächster Schnuppertermin voraussichtlich im März 2002.

Während eines kostenfreien Schnuppertermins können Sie die Teilnehmer und den Leiter der Gruppe kennenlernen. Nach diesem Treffen entscheiden Sie über Ihre Teilnahme

Terminrythmus und Kosten:

10 Termine, vierzehntägig, voraussichtlich beginnend ab März / April 02

Kosten: DM 300,-- für Normalverdiener, DM 250,-- für Geringverdiener

(Den Teilnehmerbeitrag bitte zum ersten Termin mitbringen)

Methoden:

Gespräche in der Gesamtgruppe und in Kleingruppen. 

Körperwahrnehmungen. 

Übungen aus der systemischen Skulpturarbeit und andere Methoden der modernen Erwachsenenbildung

Leitung:

Peter Moser, Sozialpädagoge, geboren 1965, 3 Kinder

Information und Anmeldung unter:

 

Johannisstr. 8, 10117 Berlin

Tel.: 030 28 38 98 61

Fax: 030 28 38 98 62

mail: mannege@snafu.de

www.mannege.de

 

 


 

 

Evangelische Akademie Tutzing

 

Männliche Opfererfahrungen

vom 1. bis 3. März 2002 in Heilsbronn b. Nürnberg

Männliche Gewaltopfer erhalten nicht die gesellschaftliche Aufmerksamkeit, die ihnen eigentlich zukommen müßte. Ihre Erfahrungen werden weithin tabuisiert; die soziale Problematik wird verleugnet. Noch in den 70er Jahren wurde mit betroffenen Frauen ähnlich umgegangen. Heute jedoch sind Gewalt gegen Frauen, Vergewaltigung (auch in der Ehe) und andere Unterdrückungsmechanismen öffentliche Themen und als solche politikfähig ge-worden. Zahlreiche wissenschaftliche Studien halfen, die Problematik aufzudecken und vielfältige Hilfsangebote für die Betroffenen einzurichten. Für Männer dagegen fehlen noch Orte, an denen sie ohne Vorbehalt zu ihren Opfererfahrungen gehört werden, miteinander ins Gespräch kommen und Hilfestellung erfahren können. Das Klischee des „starken“ Mannes, das oftmals durch die Ideologie von beruflichem und ökonomischem Erfolg gerechtfertigt wird, verdeckt die verletzliche Seite von Männern und verhindert eine Auseinandersetzung damit.

Bei einer früheren Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing (1997) zum Thema „Geschlecht und Gewalt - Jungen und Männer als Opfer und Täter“ war eine wichtige Lernerfahrung, dass die zeitgleiche Betrachtung von Männern aus der Täter- und aus der Opferperspektive auf Kosten der letzteren geht. Die männlichkeitsdominierte Kultur ist offenbar auf Männer als Täter fixiert. Für diese gibt es ein ganzes Arsenal an milliardenschweren staatlichen Einrichtungen: von der Sozialarbeit über die Polizei bis zur Justiz. An Aufmerksamkeit für die Opfererfahrungen und für die Verletzbarkeit von Männern jedoch mangelt es.

An diesem Defizit möchten wir mit unserer Tagung ansetzen, indem wir den Blick und die Wahrnehmung für männliche Opfererfahrungen und Verletzungen in der Kindheit, in gleich- und gegengeschlechtlichen Partnerschaften, in Beruf und Alltag zu schärfen versuchen. In einer Atmosphäre gegenseitiger Achtsamkeit und Wertschätzung möchten wir darüber ins Gespräch kommen. Anschließend soll über gesellschaftliche Konsequenzen für den Ge-schlechterdiskurs, bis in den politischen Bereich hinein, nachgedacht werden.

Wir laden alle Interessierten – auch Frauen, die bereit sind, sich auf ein solches sicherlich nicht spannungsfreies Gespräch einzulassen – herzlich zur Teilnahme ein.

Dr. Christoph Meier

Evangelische Akademie Tutzing

Hans-Joachim Lenz

Praxis für Geschlechterforschung und Weiterbildung

Nürnberg

 

Männliche Opfererfahrungen

vom 1. bis 3. März 2002 in Heilsbronn

PROGRAMM

Freitag 1. März 2002

18.00 Uhr Beginn der Tagung mit dem Abendessen

19.15 Uhr Begrüßung und Einführung

Dr. Christoph Meier, Evangelische Akademie Tutzing

19.30 Uhr Die Verletzungen von Männern und die Maske der Scham

Hans-Joachim Lenz, Sozialwissenschaftler und Gestalttherapeut, Nürnberg

 

Samstag 2. März 2002

8.15 Uhr Frühstück

9.00 Uhr Gewaltübergriffe im Alltag und der Umgang mit der Ohnmacht

Michael Dothagen, Psychologischer Psychotherapeut, Berlin

10.00 Uhr Traumatische Gewalterfahrungen von männlichen Patienten, die gemäß § 63 StGB in forensischen Abteilungen untergebracht sind, und von männlichen Gefangenen im Strafvollzug

Heidrun Junker, Diplom-Psychologin, Therapeutin in der forensischen Abteilung der Psychiatrischen Klinik Wiesloch

11.00 Uhr Gewalt in heterosexuelllen Partnerschaften

Dr. Jürgen Gemünden, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt/M., Ingelheim

Dr. Monika Schröttle, Politologin, Schwerpunkte: Gewaltforschung, Frauen und

Geschlechterforschung, München

12.30 Uhr Mittagessen

14.00 Uhr Kurzvorträge im Plenum zur Einführung in die anschließenden Arbeitsgruppen

Referenten und Themen der Arbeitsgruppen

15.00 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Arbeitsgruppen

1. Entdeckungsreise zu eigenen Gewalterfahrungen

Hans-Joachim Lenz, Sozialwissenschaftler und Gestalttherapeut, Nürnberg

2. Verarbeitung von männlichen Opfererfahrungen

Dr. Markus Krämer, Psychotherapeut und Supervisor, Kassel

3. Der verletzte Mann in Trennungs- und Scheidungssituationen

Ralf Ruhl, Diplom-Pädagoge, Redakteur der Zeitschrift Paps, Göttingen/Freiburg

4. Die Verletzungen von Jungen

Alexander Bentheim, Diplom-Pädagoge, Bildungsreferent,

Autor und Herausgeber des Switchboard (Informationsdienst für Männer), Hamburg

5. Gewalt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Holger Walther, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut,

Praxis für Paar- und Familientherapie, Berlin

18.00 Uhr Abendessen

19.30 Uhr Das Fest

Spielfilm zum Tagungsthema

 

anschließend informelles Beisammensein in den Räumen des Tagungshauses

 

Sonntag 3. März 2002

8.15 Uhr Frühstück

9.00 Uhr „Wenn ich schwach bin, dann bin ich stark“

Theologische Besinnung

Dr. Christoph Meier, Evangelische Akademie Tutzing

 

9.45 Uhr Das Schweigen der Männer

Überlegungen zum aktuellen Geschlechterdiskurs

Dr. Markus Krämer, Psychotherapeut und Supervisor, Kassel

11.00 Uhr Reflexionen zum Tagungsthema aus feministischer Sicht

Dr. Monika Schröttle, Politologin, Schwerpukte: Gewaltforschung, Frauen und Geschlechterforschung, München

11.30 Uhr Die Verletzbarkeit von Männern: Wieviel davon verträgt die Gesellschaft?

Abschlussgespräch mit den Referentinnen und Referenten der Tagung

12.30 Uhr Ende der Tagung mit dem Mittagessen

 

Weitere Informationen demnächst über:

Internet: www.ev-akademie-tutzing.de

 

oder: Ev. Akademie Tutzing, Schlossstr. 2+4, 82327 Tutzing

Tel.: 08158/251-125, Fax: 08158/996424, e-mail: brosch@ev-akademie-tutzing.de

 

Anmeldung ebenfalls dort

 

 


 

 

Vaterschaftsvertretung

Gesucht wird Vaterschaftsvertreter: Männlicher Erzieher (Vc- in Anlehnung BAT –O) für offene Jugendarbeit auf dem Jugendschiff Köpenick.

Voraussichtlich vom 03.01.02- 02.01.03

Bitte melden bei Frau Gärtner, fon 030 / 505 79962 ab 13 Uhr

 

Posteingang 13.12.2001

 

 

 


 

 

Kindeswille

Zur Bedeutung des Kindeswillen bei der Kindeswohlprüfung; Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entgegen dem geäußerten Willen der Kinder.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 29.06.2000 - & UF 73/99

veröffentlicht in: "Das Jugendamt" 1/2001, S. 43

 

Trotz des Wunsches der Zwillinge (das Alter ist bedauerlicherweise nicht genannt, auch vom Geschlecht der Zwillinge erfährt man nichts) beim Vater wohnen zu wollen, entschied das Gericht, dass die beiden bei der Mutter leben sollen. Die Entscheidungsbegründung vermag nicht zu überzeugen. Insbesondere auch der Vortrag des eingesetzten psychologischen Gutachters L. läßt einige Zweifel aufkommen.

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass als Durchschnittstypus für die kindliche Selbstbestimmungsfähigkeit erst die 14-Jahresgrenze anzusehen sein.

 

 


 

 

PDS auf Väterjagd

"Väter und ihre Lobbyvereine inszenieren gegenwärtig medienwirksam eine Kampagne, die die Umgangsvereitelungen durch allein sorgeberechtigte Mütter zum Gegenstand hat. Die massenhaft stattfindende Nichtwahrnehmung des Umgangsrechts durch den umgangsberechtigten Elternteil wird weder von den Vätervereinen noch von den Medien thematisiert."

Verantwortlich zeichnet dafür die PDS-Abgeordnete Christina Schenk. Interessant wird es, wenn die Antwort der Bundesregierung darauf vorliegt. Das dauert in der Regel zwei bis drei Wochen bei Kleinen Anfragen. Immerhin wird diese Antwort um ein paar interessante Stellungnahmen nicht herum kommen...

Herzliche Grüße

Achim

P.S. Die Bundestagsdrucksache hat die Nummer 14/7621, falls sich jemand das Dokument lieber selbst herunterladen möchte bei www.bundestag.de

10.12.2001

 

 

Hallo Joachim,

da kann man Frau Schenk nur den Wind aus den Segeln nehmen, in dem man z.B. in einer Stellungnahme des Bundesvorstandes des Väteraufbruchs klarmacht, dass der Väteraufbruch ihr Bemühen unterstützt, Väter die aus nicht nachvollziehbaren oder unbekannten Gründen den Kontakt zu ihren Kindern abgebrochen haben, stärker in die Pflicht nimmt. Zu denken wäre hierbei an speziell ausgebildete Teams bei den Jugendämtern, bestehend aus Sozialpädagogen und Psychologen, die die Aufgabe haben solche Väter ausfindig zu machen und zu einer Kontaktaufnahme zu ihren Kindern zu motivieren. Sollte dies nichts nützen, müssen die Väter vom Jugendamt als Beistand des Kindes vor dem Familiengericht verklagt werden, ihre Umgangspflicht wahrzunehmen, ansonsten müssen die betreffenden Väter mit Zwangsmaßnahmen rechnen.

Das ist zwar sicher nicht das, was Frau Schenk will - was will Frau Schenk eigentlich? Aber es ist eine gute politische Aktion.

 

Gruß Philipp


 

 

Pressemeldung PAPS

Was wissen Väter von Ihren Kindern?

Das ist das Titelthema der neuen Ausgabe der Zeitschrift "Paps ? die Welt der Väter", die gerade frisch erschienen ist. Dazu gibt's ein Interview mit Prof. Fthenakis und Dr. Beate Minsel und einen großen Psycho-Test. Außerdem schreibt Lutz Debus über vaterlose Gesellen - rechte Gewalt und das Fehlen männlicher Identifikationsfiguren. Dörte Jahn-Schiller arbeitet seit vielen Jahren in einer Grundschule in Theaterprojekten mit Jungen. Ihr Artikel:

Kämpfen für mein Leben gern. Helmut Ehls sucht und findet Väter im Netz, Christoph Blaumer, Rechtsanwalt, kritisiert das Lebenspartnerschaftsgesetz, Ralf Ruhl stellt einen Fall von Väter-Diskriminierung vor, Helmut Dachale macht das Fahrrad winterfest und wie immer gibt es viele Buchvorstellungen und CD-Rezensionen - und ein paar Tipps für alle, die noch nicht wissen, was sie ihren Liebsten unter den Weihnachtsbaum legen sollen.

Probeexemplare und Abo bei paps, Velber im OZ-Verlag, Urachstr. 3, 79102 Freiburg, Tel.: 0761/7057835, e-mail: ruhl@oz-bpv.de

www.paps.de

 

 


 

 

Prügelnde Lebenspartner/innen bekommen Hausverbot

Das Hausverbot soll zunächst in den Polizeiinspektionen Flensburg, Schleswig und Husum erprobt werden

Kiel - Gewalttätige Partner/innen müssen in Schleswig-Holstein künftig die Wohnung für eine Dauer von bis zu 14 Tagen verlassen. Wie Innenminister Klaus Buß (SPD) am Montag in Kiel mitteilte, haben Polizeibeamte ab sofort die Möglichkeit, prügelnde Ehemänner, Ehefrauen und LebensgefährtInnen aus der Wohnung auszuweisen. Das Hausverbot soll zunächst in den Polizeiinspektionen Flensburg, Schleswig und Husum erprobt werden. "Nicht das Opfer muss flüchten, sondern der Gewalttäter hat die Wohnung zu verlassen", erklärte der Minister auf einer Fachveranstaltung. 

Schätzungen zufolge kommt es in jeder dritten Partnerschaft zu Gewalt; sexuelle Übergriffe hat etwa jede siebente Frau in Deutschland bereits einmal erfahren. Die Zahl der Übergriffe auf Männer ist bisher nicht bekannt. Das Bundesfamilienministerium hat erst jetzt eine erste Studie dazu in Auftrag gegeben. 

Häusliche Auseinandersetzungen eskalieren oft immer mehr: Die Gewalttaten werden geringer, gleichzeitig nimmt die Intensität zu.

Um den Teufelskreislauf zu durchbrechen, kann künftig die Polizei leichter einschreiten: So haben die Beamten beispielsweise die Möglichkeit, dem prügelnden Partner / der prügelnden Partnerin oder auch beiden, die Wohnungsschlüssel abzunehmen. Justizministerin Anne Lütkes betonte, Polizei, Justiz und Hilfseinrichtungen müssten eng zusammenarbeiten, um die Gewalt zu stoppen.

Allein im Jahr 2000 haben 2800 Frauen und Kinder in einem der 16 Frauenhäuser in Schleswig-Holstein Schutz gesucht. 

Männer können mit ihren Kindern bisher noch nicht auf solche Hilfsangebote zurückgreifen und müssen daher nach privaten Lösungen suchen.

5. 12.2001

 


 

 

Väterhass

destinies)child-Aktion zur Aufdeckung der nicht verfassungskonformen Bereiche des deutschen Kindschaftsrechts im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. [info@german-childnorm.com]

Martini aus schrieb am 5.Dezember 2001 um 08:14 Uhr:

E-Mail: greeneyes77@web.de

 

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soso, das ist ja gaaanz was neues. Die Herren Väter oder Erzeuger (Vaterschaft ist eine Funktion, kein menschenrecht: eine Aufgabe!) wollen mehr Rechte.

Mehr Pflichten? Öch,nö, die können bei den dussligen Weibern bleiben, weiß doch jeder, daß diese sowieso nicht kompetent und intelligent sind, sondern reine Gefühlsmenschen...

Die können sowas besser, kümmern und pusseln.

Aber hatten wir das nicht auch schon?

Es geht nur um Rechte, die es schon gab.

Wie war das doch gleich vor der Familienrechtsnovellierung in den 70ern?

Schuldhaft geschieden hatte die Frau im Höchstfalle das Recht zur pflege der KInder. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht lag beim Vater und alle anderen Rechte auch.

Noch einfacher wäre es, per gesetz die Mütter einfach zu "Pflegerinnen" zu erklären, auch das gab es schon: nur der Vater war überhaupt mit dem Kind verwandt.

Ein Nichtverwandter kann natürlich die Aufgaben übertragen bekommen. Aber Entscheidungen treffen und - in dem Sinne - Macht ausüben?

Nee, das ja nun nicht.

Und dann ist es auch viel spaßiger, Abhängige fertig zu machen als sich einer selbstbewußten Frau und Mutter zu stellen.

Nur komisch, daß jeder weiß, der Tiger ist gefährlich. Die Tigerin ist gefährlicher. Und wenn sie Junge hat, ist mit ihr gar nicht zu spaßen... grins.

Übrigens, meine Söhne haben einen Vater.

Er geht den Problemen bestimmt nicht aus dem Weg. Er ist zugegeben nicht unterhaltspflichtig, das ist ein anderer. Der versucht sich dem zu entziehen, der arme Mann.

Glaubt mir, meine Söhne kennen ihn. Sie würden glatt den Hund auf ihn hetzen, ich bin sehr froh, daß es bisher noch nicht passiert ist - man kann 13jährige im Falle nicht gänzlich kontrollieren.

Ich habe ihnen das bestimmt weder beigebracht noch es begünstigt.

Schlließlich - wer will von einem Blödmann abstammen?

Würd ich meinen Söhnen nie einreden.

Die sehen selbst, was läuft, und wissen

was gelaufen ist...

Die besten Grüße an die Männermannschaft!

Jaja, der Glaube zum Sieg kann beflügeln, nicht?

Aber der gibt keine Garantien...

 

 

Am 7.12.2001 haben wir diesen Text bei vaeternotruf.de veröffentlicht.

Die Frau die diesen Text offenbar geschrieben hat, ihre Söhne, die sie gemeinsam mit dem Vater hat, scheinen in einer tragischen Sackgasse angekommen. Wenn unser erster Reflex beim Lesen dieses Textes das Gefühl einer Provokation ist, mit dem anschließenden Bedürfnis "zurückzuschlagen", dann läßt sich erahnen, welches Gewaltpotential zwischen Mutter und Vater herrscht, in der die Frau, der Mann und die Söhne den Halt unter den Füßen verloren haben und nur noch in der Destruktivität und im Hass gefangen sind.

 

 


 

 

Geteiltes Sorgerecht

Das Gemeinsame Sorgerecht, dass üblicherweise verheiratete Eltern haben (bei nichtverheirateten Eltern wird der Vater bekanntlich staatlicherseits bezüglich des Gemeinsamen Sorgerechts diskriminiert) bedeutet, dass beide Elternteile versuchen sollen in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten Konsens zu erreichen.

 Leben die Eltern getrennt, betrifft das nur noch "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung", die unter die "Gemeinsame elterliche Sorge" fallen.

Ein geteiltes Sorgerecht gibt es also in diesem Sinne nicht. Geteiltes Sorgerecht würde heißen, dass der eine Elternteil in einem Bereich das alleinige Entscheidungsrecht hätte und der andere Elternteil in einem anderen. So wäre z.B. ein Fall denkbar, wo der Vater Steuerberater und seiner Frau nicht zutraut, dass sie gemeinsam mit ihm die Vermögenssorge des Kindes wahrnehmen kann, er beantragt daher beim Gericht das alleinige Entscheidungsrecht in diesem Bereich. Die Mutter ist wiederum Ärztin und sie traut dem Vater nicht zu, dass dieser in Fragen der Gesundheitsvorsorge entscheidungsfähig ist (Vater hat z.B. eine Arztkittelphobie, davon sind in Deutschland tausende von Männern und Frauen, darunter auch Staatsanwälte, Politiker und Familienrichter, betroffen. Die Mutter beantragt daher beim Gericht das alleinige Entscheidungsrecht in diesen Fragen. Vater und Mutter haben somit ein "geteiltes Sorgerecht", aber eben in diesen beiden Punkten kein "Gemeinsames" mehr.

Dass der Begriff des "geteilten Sorgerechtes" aber trotz der Tatsache eben kein "gemeinsames" zu sein, immer noch weit verbreitet ist, scheint mit einem tiefen Bedürfnis zusammenzuhängen, nämlich dem Bedürfnis mit dem anderen Elternteil nichts mehr gemeinsam haben zu wollen, weder Tisch, noch Bett, noch die gemeinsamen Kinder. Dass oft den Eltern in ihrem verletztem Narzissmus dass Gefühl und den Wunsch ihres Kindes, nicht geteilt sein zu wollen, abhanden gekommen ist, ist tragisch und führt bei dem betreffenden Kind zu notwendigen Spaltungsmechanismen.

8.12.2001

 


 

 

"Die Aufklärung von Adoptivkinder über ihre Herkunft im frühen Vorschulalter - kann dies falsch sein?"

 

Irmela Wiemann

in: "Pfad" (ehemals "Kindeswohl"), 4/2001

Ein sehr guter Aufsatz, der auf die fatalen Folgen für Adoptivkinder aufmerksam macht, wenn deren leibliche Eltern durch die Adoptiveltern bewußt oder unbewußt abgewertet werden. Das Kind nimmt dies als Botschaft wahr "Meine Eltern sind schlecht, also bin ich auch schlecht."

 

Analog passiert das auch bei Umgangsvereitelung durch Mütter, die nicht nur den Vater ausgrenzen, sondern diesen noch zusätzlich noch gegenüber dem Kind abwerten. Was dann zu den vieldiskutierten PAS führen kann. Die Bereitschaft in der familiengerichtlichen Praxis gegenüber solchen Formen von Kindesmisshandlung keine Toleranz zu zeigen, scheint noch immer erheblich eingeschränkt zu sein. Im Zweifelsfall gilt anscheinend immer noch der alte Grundsatz "Mutterwohl geht vor Kindeswohl"

 

 

"Bindung? - Ja Sicher"

Kai Uwe Fock

in: "Kindeswohl", 4/2001

Ein Aufsatz zum Thema Bindung und Bindungstheorie. Gravierender Mangel des Aufsatzes, die durchgängige Übernahme der Sprechweise des englischen Psychiaters John Bowlby bei Bindungen nur von Bindungen zwischen Mutter und Kind zu reden und die Vater-Kind-Bindungen völlig unreflektiert zu lassen.

Da drängt sich die Vermutung auf Kai Uwe Fock und auch John Bowlby haben selber nur ein unsicher-vermeidendes oder gar desorganisiertes Bindungsverhalten zu ihrem eigenem Vater entwickeln können.

 

"Kindeswohl"

Zeitschrift zum Thema Pflege- und Adoptionsfamilien ...

Herausgeber: PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien

Tel 069-979867-0

pfad-bv@t-online.de

www.pfad-bv.de

 

 


 

 

"Väter und Söhne, Väter und Töchter.

Väter in der Psychoanalyse"

Inge Seiffge-Krenke

 

Anschrift: Prof. Dr. Inge-Seiffge-Krenke, Psychologisches Institut, Johannes Gutenberg Universität Main, Staudingerweg 9, 55099 Mainz

 

in: "Forum der Psychoanalyse", 2001, 17, S. 51-63

 


 

 

Bundestagsdrucksache 14/5098, 17.01.2001

Sorgerecht der Eltern

Pet 4-14-07-40325

47626 Kevelaer

siehe auch unter Petition

 

 


 

 

"Mutter, Vater, Kind - Zur Theorie dyadischer und triadischer Beziehungen"

Hans Sohni

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 40, 213-221 (1991

 

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Hans Sohni, Lindauer Str. 43, 7750 Konstanz

 

 


 

 

FOCUS (49/2001), 3.12.2001

 

Titelthema diese Woche:

Verdammt allein. Wie Kinder unter der trennung ihrer Eltern leiden. Juristen, Psychologen und Politiker suchen Wege aus der Familienkatastrophe

 

 

Familie: Unter der Trennung der Eltern leiden Kinder oft ein Leben lang

 

Psycho-Regeln: Wie das Leid der Kinder bei einer Scheidung zu lindern ist

Interview: Psychologe fordert Pflichttherapien für Paare in der Krise

 

 

Seite 64:

"...

Als schönste Lebensform preist natürlich - der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sein Lebensmodell. Geschäftsführerin Peggi Liebisch: "Bei uns bekommen Kinder ein realistisches Bild von der Vaterrolle. Die meisten Väter in traditionellen Familien entziehen sich doch schlicht ihrer Erziehungsaufgaben durch Rückzug in Beruf oder ihre Hobbys.

..."

 

 


 

 

Väter und Engel

Im Dreißigjährigen Krieg war es, in Nürnberg. Ein Puppenmacher lebte dort mit seiner Familie. Da starb die Tochter. Mitten ins Herz traf es den Vater. Er konnte und wollte sein kleines Mädchen nicht vergessen und so schuf er eine Puppe mit einem Kindergesicht. Diese Engelpuppe durfte die prächtigsten Kleider tragen und erinnerte fortan den Vater an seine Tochter, die er als Engel im Himmel glaubte.

Juliane Bittner in "Ökumenische Adventszeitung" Advent 2001

e-mail: info@wichern.de

 

Väternotruf wünscht allen Vätern, Kindern und Müttern eine schöne Adventszeit.

 

 


 

 

Alleinerziehende Väter gesucht

Für "paps - die Welt der Väter" schreibe ich einen Artikel über allein erziehende Väter - und suche ebensolche, um mit ihnen über ihre Lebensituation, Wünsche, Perpektiven etc. zu sprechen. Bei Interesse schicke ich auch gern ein Probeexemplar zu.

Gruß

Ralf Ruhl, 27.11.2001

 

Rückmeldungen an webmaster@vaeternotruf.de erbeten.

 

 


 

 

ZDF Sendung zum Thema Trennung

Liebe ...,

vielleicht interessiert es dich, was ich in der Talkrunde "dolce vita", moderiert von der seriösen Luzia Braun (auch Moderatorin von "aspekte") zum Thema "Getrennte

Väter, Trennung von der Partnerin, gewaltsame Trennung von den Kindern, Umgang der Institutionen mit unseren Kindern und uns Vätern" gesagt habe.

Ausstrahlung ist im ZDF am Samstag, den 8.12.2001 um 16 Uhr, Dauer 60 Minuten.

...

Rainer Schnettler

Selbsthilfegruppe Getrennte Väter

 


 

 

Liebe Vaetervereinigungen,

in Zusammenarbeit mit Karin Jäckel produziere ich fuer FocusTV einen Beitrag zum Thema Scheidungsabzocke und Umgangsvereitelung.

Sollten Sie in Kuerze eine oeffentliche Aktion mit betroffenen Vaetern planen oder einen besonders brisanten Fall kennen, wuerde ich mich freuen, von Ihnen zu hoeren.

MfG

Babette Benecke

FocusTV

 

Hinweise bitte an webmaster@vaeternotruf.de

Wir leiten Ihre Nachricht weiter.

 

20.11.2001

 


 

 

HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

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Berlin: Fr, 30.11.2001 Redaktionsschluss: 13:45 Uhr (316)

Recht/Kleine Anfrage

WIRKSAMKEIT DER REFORM DES KINDSCHAFTSRECHTS ERLÄUTERN

Berlin: (hib/VOM)

Nach der Wirksamkeit der 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/7621).

Damals sei das Sorge- und Umgangsrecht im Zusammenhang mit der Scheidung sowie in Bezug auf nichteheliche Väter neu geregelt worden.

Nach Angaben der Fraktion will das Bundesjustizministerium bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf zur Reform des Umgangsrechts vorlegen.

Unter anderem fragen die Abgeordneten nach den Gründen, weshalb das Umgangsrecht nicht wahrgenommen wird, wie sich in der Praxis das neu eingeführte eigene Umgangsrecht des Kindes ausgewirkt hat und welches die Eckpunkte der geplanten Reform des Umgangsrechts sind.

 

 


 

 

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

Das OLG Frankfurt a. Main kam zu der Auffassung, dass die mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern die Anordnung der alleinigen elterlichen Sorge oder der Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein dann rechtfertigt, wenn sich die hierzu vorliegenden Konflikte auf wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge beziehen.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.12.2000 - 1 UF 343/99

veröffentlicht in:

NJW-Entscheidungsdienst Familien- und Erbrecht, Heft 9, 2001, S. 232

mitgeteilt von Richter am OLG E. Carl, Frankfurt a.M.

 


 

 

 

Umgang

Hol- und Bringepflicht der Eltern

 

In der Praxis ist es üblich, dass der nicht mit den Kindern zusammenlebende Vater die Kinder von und zur Mutter zu bringen hat.  Schön bequem ist es natürlich, wenn das alles Papa macht, der hat ja schließlich Zeit und im übrigen war das schon immer so. Und schließlich hat er ja das "Besuchsrecht", das ist so etwas wie ein Geschenk der Mutter und des Staates an den Vater und " Besucher" müssen nun mal selbst kommen und dürfen nicht erwarten, dass man sie zum Besuch hinträgt. Dementsprechend sieht die gerichtliche Praxis aus, fürs Holen und Bringen, wie auch fürs Geld verdienen wird der Papa verantwortlich gemacht. Mit Gleichberechtigung der Geschlechter und der Verantwortlichkeit beider Elternteile für ihr Kind hat das natürlich nichts zu tun. Es ist eben nur  so schön praktisch, weil es schon immer so war. Haben Sie schon mal ein Oberlandesgericht erlebt, dass nicht bestrebt ist, an Dingen, die schon immer so waren, etwas zu verändern? Wie sagte schon Jesus Christus so schön, "Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr."

 

Ironie verstanden?

Gesetzlich gibt es keine Festlegungen wer die Kinder und wie zu holen und zu bringen hat. Das Gericht kann bei Nichteinigung der Eltern, darüber ein Beschluss fassen.

Maßstab familiengerichtlicher Beschlüsse sollen im Allgemeinen das Kindeswohl sein. Mit dem Kindeswohl ist es im allgemeinen unvereinbar, dass das Kind Vater und Mutter in tradierten Rollenverteilungen erlebt. Vater fürs Geld und Holen und Bringen zuständig, Mutter für die Gluckenfunktion. Der Feminismus hat das nach eigenen Bekunden nicht gewollt, es sei denn er war unehrlich und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Mit einem modernen geschlechterdemokratischen Verständnis hat das alles nichts zu tun (wer wollte das aber von RichterInnen an Oberlandesgerichten verlangen). 

 

Fazit: Das Gericht kann festgelegen, dass der eine Elternteil das Kind zu holen und der andere es zu bringen hat. Das sollte erst recht dann gelten, wenn die Mutter ohne Zustimmung des Vaters oder einen Gerichtsbeschluss mit dem Kind an einen weit entfernten Ort gezogen ist. Ob man allerdings von Gerichten erwarten darf, dass sie in der Lage sind über ihren eigenen Schatten zu springen? Fragen sie mal einen Mohammedaner, ob er zum Christentum überwechseln will, dann haben sie die Antwort.

 


 

 

Umgangsrecht

1. Das Recht des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil hat Vorrang vor den Befindlichkeiten des Elternteils. mit dem es ständig zusammen lebt.

2. Ein Ausschluß des Umgangsrechts kann nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls erfolgen-

 

Beschluß des Kammergerichts vom 23.1.2001 - 17 UF 9988/00

abgedruckt in: "FamRZ", 2001, H 17., S. 1163-1164

 


 

 

Informationsfreiheitsgesetz

 

Informationsfreiheitsgesetze gibt es inzwischen in mehreren Bundesländer, so z.B. in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Das Gesetz regelt den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Dies kann auch für Trennungsväter wichtig sein. Ist es doch nicht selten, dass Väter durch Mitarbeiter/innen von Jugendämtern "abgefertigt" werden und bei einer anschließenden Beschwerde der/die betreffende Sachbearbeiter/in angeblich von nichts mehr wissen will. Der betroffene Vater hat dann die Möglichkeit Akteneinsicht zu beantragen. Das jeweils gültige Informationsfreiheitsgesetz finden sie in größeren Bibliotheken oder eben in der Verwaltung, wo sie ein Einsichtsrecht haben.

Natürlich ist man in der Verwaltung nicht dumm und daher scheint es bei einigen Jugendämtern Praxis zu sein, erst gar nichts aufzuschreiben, dann können hinterher auch keine Fehler nachgewiesen werden. Machen sie trotzdem von ihrem Recht auf Akteneinsicht gebrauch. Wenn der Sachbearbeiter bei einem offenbar schwierigen Fall keine Aufzeichnung macht, kann das ein Hinweis auf einen schweren fachlichen Fehler sein.

 


 

 

"Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten"

Adelheid Kühne / Bernd Zuschlag

48 Seiten, 12,50 DM

ISBN 3-931589-42-0

 

 

Ein wenig dick tragen die beiden Autor/innen ja auf, als wenn es in ihrer Macht stehen würde, allgemeinverbindliche Richtlinien herauszugeben. Ich kann als Familienvater natürlich meiner Familie die Richtlinie aufgeben, dass sich alle die Schuhe ausziehen, wenn sie zur Tür reinkommen. Doch schon wenn ich meinem Nachbarn das gleiche für seine Wohnung vorschreiben will, werde ich wohl Ärger bekommen.

Wenn schon Richtlinien, dann können es gegebenenfalls verbandsinterne, z.B. eines Fachverbandes wie dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sein. Diese entfalten aber keine allgemeingültige Wirkung. Allgemeingültig sind Gesetze auf Länder- oder Bundesebene. Es gibt aber kein Gesetz, was Richtlinien bezüglich  psychologischer Gutachten enthält, wenn man mal von den wenigen Aussagen zu diesem Thema in der Zivilprozessordnung (ZPO) absieht.

 

 


 

 

"Erste Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz"

Richterin am Verwaltungsgericht Christine Nordmann

Referentin beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

in: "Die Gemeinde", 2/2001, S. 40-47

 

 

"Die Gemeinde. Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung Schleswig-Holstein"

Herausgeber: Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag

ISSN 0340-3653

Redaktion: Dr. Hartmut Borchert

Tel: 0431-57005050

mail: info@shgt.de

 www.shgt.de

 


 

 

Kindesmissbrauch

 

"...

<Unter psychisch-emotionalem Mißbrauch in Trennungs- und Scheidungsfamilien sind alle Interaktionen und Beziehungskonstellationen zwischen einem Elternteil und dem Kind zu verstehen, die primär dem Wunsch des betreffenden Elternteils nach egoistischer und narzißtischer Gratifikation dienen, und die die gesunde Entfaltung des Kindes verhindern bzw. zumindest erheblich erschweren.> (KlOSINSKI 1995). Dabei muß es sich um einen chronischen, d.h. längerfristigen Mißbrauch handeln, da bei akuten Scheidungssituationen dramatische Entwicklungen eher die Regel sind und alle Beteiligten emotional sozusagen <mißbraucht> werden.

In diese sehr weit gefaßte Definition des emotionalen Kindesmißbrauches fallen zumindest vier unterschiedliche Situationen oder Verhaltensweisen , wie wir sie an anderer Stelle beschrieben haben (KLOSINSKI 1993): (a) Wenn chronische Trennungsängste und Schuldgefühle dem Kind induziert werden, um es auf die Seite eines Elternteils zu ziehen. (b) Wenn ein Kind bewußt oder unbewußt funktionalisiert wird und den Bedürfnissen eines Elternteils genügen muß (z. B. als Bote oder Spion). (c) Wenn ein Kind entführt oder rechtswidrig zurückgehalten wird durch einen Elternteil und (d) wenn sich Eltern vor den Kindern körperlich malträtieren.

..."

 

 

aus: "Empfehlungen zum Ausschluß des Umgangsrechts - Gründe und Begründungen aus 30 Gutachten"

Gunther Klosinski, Michael Karle

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 45: 331-338 (1996)

 

 


 

 

"Scheidungsratgeber.

Von Männern für Männer"

Christian Buchholz, Peter Loycke

Rowohlt Taschenbuchverlag 2001, 183 Seiten, 14, 90 DM

ISBN 3 499 60861 8

 

 


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