Väternotruf

Januar 2003


 

 

 

Krönung Mariens am Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003

 

Krönung Mariens

Altarbild in der Friedhofskapelle Sankt Blasien, um 1600

 

 

 

Wer das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 liest, kann, so wie wir, zu der Auffassung kommen, die urteilenden Richter wären ernsthaft der Ansicht, die Würde nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wäre unbeachtlich und bräuchte daher vom Bundesverfassungsgericht nicht geschützt werden. Mithin wäre auch das Grundgesetz unbeachtlich - was man kaum glauben wollte. 

Dass die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nach Ansicht der Richter des Ersten Senats in seiner Zusammensetzung vom 29. Januar 2003 im wesentlichen verfassungsgemäß" wäre, können wir nur als juristischen Schlag ins Gesicht Tausender engagierter Väter bezeichnen. 

Gott schützte uns vor so einer Rechtsprechung und vor Richterinnen und Richtern für die das Gleichbehandlungsgebot des Grundesgesetzes eine Formel ist, die man nur dann in Anwendung bringt, wenn es einem gerade in den ideologischen Kram passt oder der eigenen vernagelten Weltanschauung entspricht.

 

Präsident Prof. Dr. Papier

BVR'in Jaeger

BVR'in Prof. Dr. Haas

BVR Dr. Hömig

BVR Prof. Dr. Steiner

BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt

BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem

BVR Prof. Dr. Bryde

 

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 7/2003 vom 29. Januar 2003

Dazu Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -

 

Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 1626 a BGB derzeit im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. Es fehlt jedoch eine Übergangsregelung für Eltern, die sich noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben. Insoweit ist § 1626 a BGB mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG nicht vereinbar. Der Gesetzgeber muss eine Übergangsregelung für diese Altfälle bis zum 31. Dezember 2003 schaffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung darf § 1626 a BGB von den Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewandt werden, soweit eine Entscheidung von der Verfassungsmäßigkeit dieser Norm abhängt. Davon betroffene gerichtliche Verfahren sind vorläufig auszusetzen. Im Verfassungsbeschwerde-Verfahren hat der Senat die angegriffenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Wegen der dem Normenkontroll- und dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalte wird auf die Pressemitteilung Nr. 92/2002 vom 21. Oktober 2002 verwiesen.

Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:

1. Die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des nichtehelichen Kindes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters des nichtehelichen Kindes. Eltern ehelicher Kinder haben sich mit dem Eheschluss rechtlich dazu verpflichtet, füreinander und für ein gemeinsames Kind Verantwortung zu tragen. Im Unterschied zu diesen kann der Gesetzgeber bei nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes auch heutzutage nicht generell davon ausgehen, dass diese in häuslicher Gemeinschaft leben und gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen wollen und können. Es fehlen auch hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes bei dessen Geburt zusammen mit der Mutter in der Regel die Verantwortung für das Kind tragen will.

Das Kindeswohl verlangt aber, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen.

Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Gesetzgeber Eltern, die für ihr nichteheliches Kind gemeinsam Sorge tragen wollen, ermöglicht hat, durch übereinstimmende Sorgeerklärungen schon bei der Geburt des Kindes auch rechtlich gemeinsam die Sorge zu tragen.

2. Auch diese Regelung, die den Konsens der Eltern über die gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht, ist verfassungsgemäß. Dem gesetzlichen Regelungskonzept der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind liegen mehrere prognostische Annahmen des Gesetzgebers zugrunde, die derzeit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen.

Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine gegen den Willen eines Elternteils erzwungene gemeinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Die gemeinsame Sorge setzt im Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern voraus. Fehlt es hieran und sind die Eltern zur Kooperation weder bereit noch in der Lage, kann die gemeinsame Sorge für das Kind dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Nach dem Gesetz kommt die elterliche Sorge grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Der Gesetzgeber nimmt an, der durch den Eheschluss bekundete oder der ausdrücklich erklärte Wille beider Eltern zur gemeinsamen Sorge zeige deren Kooperationsbereitschaft und gewährleiste am ehesten eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Sorgerechtsausübung durch die Eltern. Nicht miteinander verheiratete Eltern können durch übereinstimmende Erklärungen zum Ausdruck bringen, dass sie gemeinsam für ihr Kind sorgen wollen. Damit haben auch sie Zugang zur gemeinsamen Sorgetragung.

Allerdings hängt damit der Zugang des Vaters eines nichtehelichen Kindes zur elterlichen Sorge auch von der Bereitschaft der Mutter ab, mit ihm gemeinsam Sorge zu tragen. Aber auch die Mutter kann ohne Bereitschaft des Vaters nicht mit ihm die Sorge für das Kind teilen.

Beide Eltern können nur dann gemeinsam Sorge tragen, wenn sie dies übereinstimmend wollen. Dies schränkt das väterliche Elternrecht nicht unberechtigt ein. Auch bei verheirateten Eltern beruht die gemeinsame Sorge auf den übereinstimmenden Erklärungen im Eheversprechen.

Leben die Eltern mit dem Kind zusammen und haben beide ihre Kooperationsbereitschaft schon durch gemeinsame tatsächliche Sorge für das Kind zum Ausdruck gebracht, ist auch die Annahme des Gesetzgebers gerechtfertigt, dass die Eltern die nunmehr bestehende gesetzliche Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgetragung in der Regel nutzen und ihre tatsächliche Sorge durch Sorgeerklärungen auch rechtlich absichern. Die Begründung der gemeinsamen Sorge ist dabei nicht von einer Kindeswohlprüfung im Einzelfall abhängig.

Nicht miteinander verheirateten Eltern ist damit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die gemeinsame Sorge faktisch vor allem dann eröffnet worden, wenn sie mit dem Kind zusammenleben und nicht erst dann, wenn sie sich getrennt haben. Will die Mutter trotz Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine Sorgeerklärung abgeben, durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass sie sich nur ausnahmsweise und nur dann so verhält, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden. Unter dieser Annahme verstößt es auch nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes, dass das Gesetz in diesem Fall keine gerichtliche Einzelfallprüfung vorsieht. Denn solch schwerwiegende Gründe lassen nicht erwarten, dass die Gerichte hier eine gemeinsame elterliche Sorge für dem Kindeswohl dienlich erachteten.

Der Gesetzgeber hat mit dieser Typisierung Regelungen getroffen, die nur dann das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG wahren, wenn die Annahmen des Gesetzgebers richtig sind. Deshalb muss er die tatsächliche Entwicklung beobachten und prüfen, ob sie auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs.2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.

3. Für Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt und gemeinsam für das Kind gesorgt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben, war während ihres Zusammenlebens die gemeinsame Sorgetragung verschlossen.

In diesen Fällen fehlt es an einer Übergangsregelung. Insofern ist die gesetzliche Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge eines nichtehelichen Kindes verfassungsrechtlich unzureichend. Es verstößt gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, wenn er nur deshalb keinen Zugang zur gemeinsamen Sorge für sein Kind erhält, weil zum Zeitpunkt seines Zusammenlebens mit der Mutter und dem Kind keine Möglichkeit für ihn und die Mutter bestanden hat, eine gemeinsame Sorgetragung für das Kind zu begründen, und nach der Trennung die Mutter zur Abgabe einer Sorgeerklärung nicht (mehr) bereit ist, obwohl die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht.

Betroffene Väter müssen für diesen Fall die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallprüfung erhalten, ob trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Denn hier gibt es weder eine tatsächliche Basis für die Annahme, dass es den Eltern an der notwendigen Kooperationsbereitschaft bezogen auf die Sorge für ihr Kind fehlt, noch dafür, dass die gemeinsame Sorge in der Regel dem Kindeswohl dient.

Die teilweise Verfassungswidrigkeit von § 1626 a BGB liegt im Unterlassen einer Übergangsbestimmung für Altfälle. Diesen Mangel kann der Gesetzgeber auf verschiedene Weise beheben. Er hat hierzu bis zum 31. Dezember 2003 Zeit. Denkbar ist ein Antragsrecht des betroffenen Elternteils auf gerichtliche Prüfung, ob eine gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil dem Kindeswohl dient. Möglich wäre aber auch, die mangelnde Zustimmung des anderen Elternteils gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüfen und gegebenenfalls ersetzen zu lassen.

Urteil vom 29. Januar 2003 - Az. 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -

Karlsruhe, den 29. Januar 2003

 

Vollständiges Urteil: 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aktuell

 

 

 

 

 

 

Präsident des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Hans-Jürgen Papier

Christian Gampert "Sie können auch noch was lernen"

 

 

Kommentar Väternotruf:

Unter den Talaren, Muff von Tausend Jahren, hieß der Kampfspruch der Studentenbewegung in der Aufbruchszeit 1968. Nun sind viele der damaligen Studenten und Studentinnen im Establishment angekommen, mancher ist vielleicht Innenminister geworden und der andere Außenminister. Andere tragen möglicherweise runde rote Hüte, die wohl außer beim Fasching kein normaler Mensch auf der Straße aufsetzen würde. Einige mögen auch schon damals tiefkonservativ gewesen sein und sind es heute im tiefsten Herzen immer noch. 

Das Bundesverfassungsgericht (BVG), in Karlsruhe, nicht zu verwechseln mit der BVG in Berlin (Berliner Verkehrsgesellschaft) soll über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wachen - und das ist auch gut so - vorausgesetzt man hat die richtige Brille auf. Doch auch das BVG (in Karlsruhe) ist ein Kind seiner vergangenen Zeit. Die Richter/innen  sind in der Regel so um die fünfzig Jahre alt. Ihre Lebensüberzeugungen dürften sich somit um 1970-1980 herausgebildet und verfestigt haben. 

Wenn dann noch der gesellschaftliche Mainstream oder die Tradition die Diskriminierung gesellschaftlicher Randgruppen, seien es nichtverheiratete Väter, Schwule, Lesben, "Zigeuner" und sonstige "randständige Volksgruppen" verlangt, kann auch das Bundesverfassungsgericht nicht einfach "Volkes Meinung" ignorieren, zumal wenn die eigene Weltsicht eine konservativ muttiorientierte ist. Und immerhin, man lebt ja auch im beschaulichen Karlsruhe, wo jeder jeden kennt, was sollen die Leute denn da beim Bäcker von einem denken, wenn man als Verfassungsrichter plötzlich einen Vater und eine Mutter gleich behandeln würde. Die Bäckersfrau würde sagen, aber Herr Papier, was ist denn in sie gefahren, dass Väter die gleichen Rechte haben sollen wie Mütter? Und Herr Papier würde womöglich schuldbewusst in seine Brötchentüte gucken und da nach einer Antwort suchen. Natürlich kann er sie in der Brötchentüte nicht finden, denn da ist sie nicht drin, aber ein Blick in das Grundgesetz Artikel 3 und 6 würde ihm klar machen, vorausgesetzt man hat die richtige Brille auf, dass die Diskriminierung nichtverheirateter Väter im Gegensatz zu der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig ist. 

Nun haben die Richter und Richterinnen beim BVG leider erst mal eine andere Brille aufgesetzt, nämlich die sogenannte Muttibrille. Sie schauen quasi durch die Brille ihrer eigenen introjizierten Mutter. In der Psychoanalyse würde man vom Über-Ich sprechen, das in diesem Fall ein Mutter-Über-Ich ist oder auch vom Mutter-Imago, einem im Unterbewusstsein existierenden Idealbild. Durch eine solche Muttibrille sieht die Welt jedenfalls ganz anders aus, als es im Grundgesetz drinsteht. Nämlich so, dass eine Mutter mehr wert ist als ein Vater und ein Vater weniger wert ist als eine Mutter - und das soll auch gut so sein. 

Doch dass die Damen und Herren beim Bundesverfassungsgericht ein derart mütterzentriertes Urteil gefällt haben, kann nicht verwundern, wenn man weiß, an welchem Schild sie jeden Tag vorbeilaufen.

 

 

Bundesverfassungsgericht mit Mutter-Kind-Beschilderung

 

Seit Siegmund Freud wissen wir um die Bedeutung des Unbewußten für den Menschen und im speziellen um die Auswirkungen von Mutter-Kind-Beschilderungen auf die Urteilsfähigkeit von Richter/innen. So viel erst mal zum Thema Volkes Stimme, Bäckersfrau in Karlsruhe und Mutter-Kind-Beschilderung des Bundesverfassungsgerichts.

 

Ansonsten kann das Bundesverfassungsgericht natürlich viel entscheiden, so z.B. dass die Sonne ein Planet ist und der Mond ein Stern und dass das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Schließlich leben wir in einem freien Land, wo jeder seine Meinung sagen kann - wie das Pippi Langstrumpf einmal so schön gesagt hat. 

So ähnlich hat das im Mittelalter ja auch die Amtskirche gemacht und mit der Aburteilung des Galilei die Drehung der Sonne um die Erde für rechtsgültig erklärt. 

Und im Übrigen, was soll`s. In der Praxis erinnert sich ohnehin häufig nach einem Jahr kaum noch jemand was das Bundesverfassungsgericht mal entschieden hat (so z.B. bei der Frage Zahlung von Sozialhilfe zur Wahrnehmung der Umgangskosten, FamRZ 1995, S. 86 oder bei der Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes bei überlanger Verfahrensdauer, Urteil vom 11.12.2000 - 1 BvR 661/00).

 

Unabhängig von möglichen Befindlichkeiten von Herrn Papier - ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein unverdeckter Schlag in die Gesichter Tausender nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder und ein Armutszeugnis für die beschlussfassenden Richter

In gnädiger Stimmung verteilt das Bundesverfassungsgericht dann noch ein kleines Trostpflaster an die nichtverheirateten Väter, die sich vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 von der Mutter des gemeinsamen Kindes getrennt haben. Ihnen soll mit Beginn 2004 eine gerichtliche Einzelfallüberprüfung für einen Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge eingeräumt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit diesem Urteil dem derzeit noch herrschenden Trägheits-Mainstream von der Exklusivität der Mutter-Kind-Beziehung angeschlossen, was ein bezeichnendes Licht auf die mutmaßliche eigene ungelöste Mutter-Kind-Fixierung der urteilenden RichterInnen wirft.

 

Ansonsten mag die vom Bundesverfassungsgerichtes verfolgte Logik in einigen Teilen stimmig sein (in einigen Teilen ist sie nicht einmal das), beruht aber auf einer ideologischen Annahme oder wie man in der Mathematik sagt, auf einem Axiom (als absolut richtig anerkannter Grundsatz; gültige Wahrheit, die keines Beweises bedarf). So wie vor Galilei das Axiom bestand, dass die Erde im Mittelpunkt der Welt steht, sich alle Sterne um sie drehen und von diesem Axiom aus, alles so gerechnet werden musste, dass es sich diesem Weltbild anpasste. Galilei hat diesen Spuk ins Wanken gebracht, er musste dafür zahlen. Im 20. Jahrhundert hat Albert Einstein auch die Auffassung vom absoluten Raum und der absoluten Zeit ins Wanken gebracht. Nun, auch über das, die verengte Sicht der beschließenden RichterInnen dokumentierende Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wird die Zeit hinweggehen. Deren Namen werden, im Gegensatz zu denen Galileis und Einstein verblassen und die Zukunft wird den Kindern, ihren Vätern und Müttern gehören. Und die heute versuchte Diskriminierungszementierung des Bundesverfassungsgericht wird nur noch eine Randnotiz in Lehrbüchern der Rechtsgeschichte sein.

Dass dem Vernehmen nach, einer der beiden klagenden Väter, Christian Gampert, Journalist und Autor des Aufsatzes "Der entmachtete Vater",  es gewagt haben soll, den Vorsitzenden Richter Herrn Papier mit den Worten  "Sie können auch noch was lernen" zu belehren, dürfte möglicherweise zu dem verheerenden Fehlurteil des Bundesverfassungsgericht entscheidend beigetragen haben. Welcher Richter lässt sich schon gerne belehren und erst Recht welcher Verfassungsrichter, dafür hat man sich doch nicht 20 Jahre hoch gearbeitet, um sich von einem Mann und Vater aus dem Volk sagen zu lassen, wo es lang gehen soll. Familienrecht ist nun mal, auch wenn dies die meisten Leute noch nicht verstanden haben, zu 99 Prozent Psychologie und zu 1 Prozent Recht, um es in Abwandlung eines Spruches von Edison zu sagen. Der klagende Vater hätte es wissen müssen, dass man Verfassungsrichtern nicht die Welt erklären darf.. Nun haben wir den Salat. Verfassungsrichter Papier schnappt ein, das eigentlich zuständige Bundesfamilienministerium schläft oder schaut auf die eigenen Füße, ob die Schuhe geputzt sind und der Reformstau ist, wie zu Zeiten von Helmut Kohl perfekt.

 

Dass die gesetzliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder - nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes - nicht verfassungswidrig sein soll, heißt nicht, dass der Gesetzgeber keine Möglichkeit hätte, die tatsächlich diskriminierenden Gesetze, insbesondere §1626a BGB aufzuheben und die menschenrechtlich gebotene Gleichheit von Mutter und Vater vor dem Gesetz herzustellen. Und da das Bundesverfassungsgericht hier in so eklatanter Weise versagt hat, muss es nun die Politik richten. 

Nach dem beschämenden Versagen des Bundesverfassungsgerichtes wird der Weg zur Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nun über die Herstellung des notwendigen politischen Drucks auf die Bundesregierung und den Bundestag gehen, damit man dort nicht länger betreten auf den Fußboden guckt oder Sprechblasen in die Luft sendet. Dazu können alle, die sich nicht mit Unrecht abfinden wollen, etwas tun.

So z.B. eine Petition an den Bundestag abschicken. und nicht darauf warten, bis der lange Winterschlaf am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtshof endlich zu Ende ist.

 

Und in Abwandlung der "Internationale": Es rettet uns kein höhres Wesen, kein Gott, kein Kaiser, noch das Bundesverfassungsgericht.

29.01.2003

 

 

 


 

 

 

Karlsruhe urteilt über Sorgerechtsklage nicht verheirateter Väter

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 29. Januar 2003 sein Urteil über das Sorgerecht für nichteheliche Kinder. Dies gab das Karlsruher Gericht am Dienstag bekannt. Zwei unverheiratete Väter hatten gegen den Vorrang der Mütter beim Sorgerecht geklagt: Die Regelung, wonach das Mitsorgerecht eines Vaters von der Zustimmung der Mutter abhängt, sei verfassungswidrig.

Die beiden Männer aus Baden-Württemberg und Hessen hatten mit ihren Partnerinnen und Kindern mehrere Jahre zusammengelebt und auch nach der Trennung Erziehungsaufgaben übernommen. Nach Ansicht der Bundesregierung dient das «Vetorecht» der Mütter dem Schutz der Kinder: «Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Elternrecht», sagte Rosemarie Adlerstein vom Bundesjustizministerium bei der mündlichen Verhandlung am 19. November 2002.

Eine detaillierte Dokumentation und Stellungnahme des VAfK ist zu finden unter www.vafk.de/themen/bvg2002.htm

 

 

Kommentar Väternotruf:

Frau Adlerstein vom Bundesjustizministerium hat offenbar eine seltsame Auffassung vom Kindeswohl. Nun mag das daran liegen, dass sie Juristin ist und von Kindern nicht viel versteht. Noch vor 30 Jahren war man ja der Meinung, dass Kinder problemlos Trennungen von den Eltern verkraften könnten und sperrte darum die Eltern bei Krankenhausaufenthalten ihrer Kinder für Wochen aus dem Leben des Kindes aus, mit traumatischen Folgen, wie wir heute aus der Bindungsforschung wissen.

Nun ist man schon wesentlich weiter, aber die Legende, dass Väter für ihre Kinder weniger wichtig seinen, als Mütter hält sich hartnäckig, insbesondere in den Etagen des Bundesjustizministeriums wo noch der Staub der letzten 100 Jahre auf den Aktendeckeln zu liegen scheint. 

 

 


 

 

Vatertag in Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang habe ich Ihnen die Termine des Väterzentrums Hamburg mitgeschickt und möchte Sie bitten, diese in Ihrer Zeitung zu veröffentlichen (Veranstaltungstipps und online). Falls Sie Fragen haben können Sie mich unter 040/39908539 erreichen. Besonders möchte ich auf das Vater-Kind Festival am Vatertag (29.5) 2003 hinweisen ( www.vatertag-hamburg.de  ), dass gleichzeitig die Auftaktveranstaltung einer großen Väterkampagne ist (näheres folgt). Informationen zm Vätrzentrum erhalten Sie auch unter www.vaeterzentrum-hamburg.de

 

Vielen Dank und herzliche Grüße

Volker Baisch

Geschäftsführer Väterzentrum Hamburg e.V.

 

 


 

 

 

Restfamilie

Wissen Sie, was eine Restfamilie ist? Wenn nicht, das macht nichts, wir wussten es bis vor kurzem auch nicht.

Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg macht uns in einem Beschluss vom 5.9.2002 - 142 F 3248/02 zur "Überlassung der Ehewohnung - Begriff der unbilligen Härte" mit dem Terminus bekannt.

(veröffentlicht in "Familie - Partnerschaft - Recht", 1/2003, S. 26-28)

Es geht um die gemeinsam im selben Haus lebenden, aber getrennten Ehegatten, das Kind A. 3.10.1985 und Kind J, geboren 4.12.1988. Die Mutter hat die Zuweisung des Hauses auf sich beantragt. Das Amtsgericht gibt dem statt. Das ist sicher bei massiven Konflikten der ehemaligen Partner zu begrüßen. Gleichwohl wird der Vater nur in der Negativfassung dargestellt und nicht der Frage nachgegangen, warum er nicht freiwillig auszieht. Vielleicht hat er die nicht unberechtigte Angst, dann den Kontakt zu seinen Kindern zu verlieren.

"So ist das Gericht nach Bekundung von A davon überzeugt, dass der Antragsgegner (Vater) die Restfamilie schikaniert."

Nun wissen Sie es, Mutter und die beiden Kinder bilden eine "Restfamilie".

Das ist so ähnlich, wenn Sie bei einem Auto eines der vier Räder abmontieren. Der verbleibende Rest ist ein Restauto.

Sind Sie schon mal mit einem Restauto gefahren. Müssen Sie mal machen, das gibt einen Heidenspaß und Sie sparen sich die Kosten eines Besuches von Disneyland Paris.

Was stellt der abmontierte Vater aber nun dar. Ist er möglicherweise eine Ein-Personen-Restfamilie. Schön wäre es ja, denn dann stände auch er unter dem Schutz des Grundgesetzes Artikel 6.

 

 


 

 

 

Kindererziehung

Wussten Sie schon, was die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter "Kindererziehung" versteht?

"Die Versicherungspflicht (wegen Kindererziehung) wird durch die Erziehung des Kindes ausgelöst. Damit ist die Sorge für die sittliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes gemeint. Der Erziehende muss gewillt und in der Lage sein, das Kind tatsächlich zu erzeihen. leben Erziehende und Kind in einem gemeinsamen Haushalt, so kann regelmässig von einer Erziehung ausgegangen werden. "BfA-Information Kindererziehungsjahre",10.Auflage. S. 9

 

Und nun kommt es noch dicker. Die Bundesversicherungsanstalt maßt sich an, alle Väter von der Zuordnung von Kindererziehungszeit auszusperren, die in etwa gleichem Umfang durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestritten. 

"Lassen sich überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht feststellen, wird die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet." (S. 10)

 

Da fragt man sich, was die auch aus den Steuermitteln von Vätern hochbezahlten StaatssekretärInnen im Bundesfamilienministerium eigentlich den ganzen Tag machen, außer Kaffeetrinken, aus dem Fenster schauen und auf den Feierabend warten. Der Skandal liegt vor ihre Haustür und die Damen und Herren üben sich Ahnungslosigkeit und Nichtstun.

 

Wird Zeit, dass sich ein paar Väter finden, die vor dem Bundesverfassungsgericht auf ihre Diskriminierung aufmerksam machen, denn von der eigentlich zuständigen Regierung ist außer wohltönenden und nichtssagenden Public-Relation-Kampagnen wohl nicht viel zu erwarten.

 

27.01.2003

 

 


 

Störungen bei den persönlichen Kontakten - die Elternentfremdung

Artikel von Ursula Birchler Hoop:

 

"Sozial Aktuell" Nr. 3 / 2003 vom Februar 2003

(Zeitschrift des Schweizerischen Berufsverbandes Soziale Arbeit SBS)

http://www.inf.ethz.ch/~gut/bbm/030201_sozialaktuell.txt

 

 

 


 

 

PRESSEMITTEILUNG

 

NR. 011 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 15. Januar 2003

Fraktion beschließt neue Arbeitsgruppen und benennt SprecherInnen

Der Pressesprecher Dietmar Huber teilt mit:

Auf der gestrigen Fraktionssitzung wurde beschlossen, eine arbeitskreisübergreifende Arbeitsgruppe "Arbeit und Wirtschaft" einzurichten, die folgende Themen koordiniert:

- Arbeit und Wirtschaft

- Wirtschaft und Technik

- Globalisierung

- Ausbildung und Schlüsselqualifikation im Bildungswesen

- Europäische Wirtschaftspolitik und Osterweiterung

- Aufbau Ost

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Ausschüsse zusammen.

Die Federführung für diese Arbeitsgruppe liegt beim Vorstand; Sprecher der Arbeitsgruppe ist Fritz Kuhn.

Es wird eine weitere arbeitskreisübergreifende Arbeitsgruppe "Kinder und Familie" eingerichtet, deren Federführung beim Arbeitskreis III liegt. Mitglieder sind: Kerstin Andreae, Marieluise Beck, Birgitt Bender, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger, Antje Volgel-Sperl, Petra Selg, Irmingard Schewe-Gerigk, Thilo Hoppe, Ulrike Höfken und Josef Winkler.

Als Sprecherin der Arbeitsgruppe wurde Ekin Deligöz benannt.

Hubert Ulrich gibt seinen Sitz im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft ab und wird Mitglied im Finanzausschuss. Er wird zum Sprecher für finanzpolitische Rahmenbedingungen des Mittelstandes benannt.

Fritz Kuhn wechselt vom Finanzausschuss zum Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft.

Zusätzlich zu Antje Vollmer wird Claudia Roth als kulturpolitische Sprecherin benannt.

 

 

Kommentar Väternotruf: Von den 12 Mitgliedern der Arbeitsgruppe sind gerade mal zwei Männer. Da braucht man nicht lange nachzuweisen, dass bei den Grünen trotz rhetorischer Worthülsen von Gleichberechtigung und Gendermainstreaming, in den Kernbereichen Männer nicht zu sagen haben oder nichts sagen wollen.

 


 

"Unterhalt für das Kind als Schaden.

Zur Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs"

Vortrag mit anschließender Diskussion

Dr. Gerda Müller, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

22.1.03, 18 Uhr Berlin

 

Info und Anmeldung unter kontakt@ethikrat.org

www.ethikrat.de

 

 


 

 

"Das Verschwinden der Väter"

Luigi Zoja

300 Seiten, Walter

ISBN 3-530-40138-2

 

Abraham, Hector, Odysseus - exemplarische Vatergestalten aus der Bibel und der Antike, aber auch Väter des 19. Jahrhunderts bis hin zur postindustriellen Gesellschaft heute untersucht Luigi Zoja. In dieser umfassenden Analyse des Vater-Archetyps zeigt Luigi Zoja, wie im Zuge kultureller Veränderungen und eines neuen Rollenverständnisses von Mann und Frau alte Vaterbilder immer wieder ins Wanken gerieten. Ein faszinierendes Buch, das die komplexen psychologischen Hintergründe für die heutige Krise der der Väter hoch kompetent darstellt.

 

 


 

 

Am 19.11.2002 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des § 1626a BGB und die durch diese gesetzliche Regelung bestehende Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter.

 

Ausführlich unter www.vaeternotruf.de/bundesverfassungsgericht-sorgerecht.htm

 

 


 

Wer kann helfen?

 

Hallo Webmaster!

Ich habe das Werk "Vaterschaft im Wandel" von Stephan Barth gelesen. Sehr informativ und gut geschrieben. Ich würde Herrn Barth gern in meiner Diplomarbeit "Töchterideale heutiger Väter", die ich an der Fachhochschule Frankfurt/Main schreibe, zitieren. Nur leider hat er die Quellen nicht genau zugeordnet. Wäre es möglich, eine Fassung mit z.B. Fußnoten zu bekommen? Sie können gerne meine Kontaktdaten weitergeben!

Und noch eine Frage: Kennen Sie Institutionen/Personen, die zu den Idealen, zu denen Väter ihre Töchter erziehen wollen, also Erziehungsideale forsch(t)en???

Hat sich schon mal jemand mit solchem o. ähnlichem Anliegen an den Väternotruf gewendet??

Ich bin dankbar für jeden Hinweis!

Ich wünsche eine schöne Woche!

Ahoi Manja Röggen

Obermainanlage 22, 60314 Frankfurt

0177-6868552

manjaroeggen@yahoo.de

13.01.2003

 

 


 

 

 

Sorgerechtspflegschaft bei Umgangsvereitelung

Beschluss des Oberlandesgerichtes Dresden vom 25.4.2002 - 10 UF 02260/01

Teilweiser Sorgerechtsentzug bei dauerhafter Umgangsvereitelung, Einrichtung einer Sorgerechtspflegschaft, Zulässigkeit einer Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft in einem solchen Fall

 

veröffentlicht in "Das Jugendamt", 7/2002, S. 310-314

 

 


 

 

"Nationalsozialistische Säuglingspflege.

Eine frühe Erziehung zum Massenmenschen."

 

G. Dill; Stuttgart, Ferdinand Enke Verlag 1999

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Zwei Väter zahlen für ein Kind - wo gibt´s denn so was?

 

 

Von: Meta Productions Akte Gast 

Gesendet: Mittwoch, 8. Januar 2003 11:34

An: webmaster@vaeternotruf.de

Betreff: Anfrage

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Simone Brannahl und ich arbeite bei SAT1. Wir recherchieren gerade, ob es schon einmal einen Fall in Deutschland gegeben hat, dass zwei Väter für ein und dasselbe Kind Alimente gezahlt haben. Ich wäre dankbar für eine Information.

Mit freundlichen Grüssen,

Simone Brannahl, 8.1.2003

 


 

 

Oberlandesgericht Frankfurt/Main fördert Ritalinumsatz

 

In einem Beschluss vom 17.6.2002 - 2 UF 67/2002 stellt der 2. Familiensenat in Kassel fest, dass jede Entscheidung über die elterliche Sorge einen staatlichen Eingriff in das Elternrecht bedeutet; dieser stehe unter dem Vorbehalt, daß der mit Verfassungsrang ausgestattete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe.

Trotzdem entzog der Senat dem Vater das Sorgerecht und stattete die Mutter dafür mit der alleinigen elterlichen Sorge aus. Der Vater hatte sich dagegen ausgesprochen, dass das Kind P. mit dem Psychopharmaka Ritalin behandelt wird, so wie es die Mutter wünscht. 

Nun hätte sich der Senat durchaus einmal damit beschäftigen können, ob das inzwischen in die Kritik geratene Ritalin überhaupt geeignet ist, einem Kind zu helfen oder ob nicht statt dessen den Eltern nicht die Teilnahme an einer Familientherapie auferlegt werden sollte.

Beschluss veröffentlicht in "FamRZ", 2002, Heft 24, S. 1727-1728

 

 

 

 

Medikamentation statt Heilung

 

"... Wir kämpfen mit der Tatsache, daß die Psychiater ihre Medikamentation haben, die sie in gewissen Ausmaße unklug einsetzen, vor allem weil sie Standesinteressen haben, jetzt, wo sie wieder als Ärzte anerkannt sind. Wer mit Medikamenten arbeitet, untersucht den Patienten für fünf Minuten, schreibt ihm ein Rezept und entläßt ihn, und der Psychiater kassiert hundert oder hundertfünfzig Dollar nur für das Rezept. Der Patient kommt nach drei Monaten wieder für eine Nachuntersuchung und eine neues Rezept - was wieder hundert oder hundertfünfzig Dollar kostet. Und so geht das weiter. Derart rutschen die Psychiater dieser Tage die ökonomische Leiter nach oben, und es ist ihr Standesinteresse, es so zu belassen. ein ganzer Berufsstand, der Berufsstand der Psychiater, hat darum nichts mehr mit Psychotherapie am Hut, sondern konzentriert sich darauf, alles von milder Neurose bis tiefer Psychose medizinisch zu behandeln. Für einen Psychiater bedeutet es einen finanziellen Verlust, wenn er Psychotherapie durchführt, es sei denn, er macht Psychotherapie mit sehr reichen Leuten, denen er eine sehr hohe Rechnung schicken kann."

Elliot Shapiro, Gestalttherapeut

in "Gestaltkritik - Die Zeitschrift für Gestalttherapie", 2/2002, www.gestaltkritik.de

 

 

Wenn man sich heute mal so umhört, wieviele Kinder in Deutschland mit Psychopharmaka "behandelt" werden, muss man sich fragen, was hier eigentlich los ist und ob die Erwachsenen, einschließlich der verschreibenden Ärzte überhaupt wissen, was sie den Kindern antun. Die Modedroge scheint Ritalin zu sein. angeblich hilft sie gegen das sogenannte Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrome ADS, bzw. gegen Hyperaktivität.

Abgesehen von den Fällen medikamentöser Kindesmisshandlung, wo Kinder Medikamente schlucken müssen,  obwohl sie gar kein Leiden haben, gegen das das Medikament angeblich helfen soll, betreiben Eltern (meist die Mütter) eine gnadenlose Augenauswischerei, wenn sie so tun, als ob Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität ihrer Kinder nicht mit den konkreten Bedingungen in Elternhaus, Schule und der Beziehung zwischen Mutter und Vater zu tun hätten.

Wer wirklich etwas für seine Kinder tun will, geht den Dingen auf den Grund. Dabei helfen aber keine Pillen, sondern sinnvoller Weise konfliktklärende professionelle Angebote wie Familienberatung, Familientherapie, Paar- oder Einzeltherapie.


 

Lesben

 

Wenn auch lesbisch lebende Frauen, anscheinend eher weniger Verlangen danach haben, Geschlechtsverkehr mit einem Mann zu haben, so haben sie doch vielfach einen Kinderwunsch. Nun ist die Klontechnik wohl noch nicht so weit (und wird es hoffentlich auch nicht werden), dass die lesbische Frau aus sich selbst heraus ein Nachkömmling klonen kann.

So ist also guter Rat teuer. Spermien die zum Kinderzeugen geeignet sind, gibt´s nun mal zur Zeit nur von einem realen Mann. Wie besorgt frau sich aber dieses so wertvolle Material?

Der Weg über Spermabanken ist lesbischen Frauen in Deutschland offiziell verschlossen.

 

"Wie komme ich als Lesbe zum Kind?

Dies kann man am 26.02.03 um 19 Uhr im Frauenzentrum EWA, Prenzlauer Allee 6, in Berlin erfahren.

Anmeldung 030 - 442 72 57

 

Bleibt zu hoffen, dass möglicherweise gezeugte Kinder in ihrem Leben auch die Chance haben, ihren Vater kennen zu lernen.

 

 

 


 

 

Gerichtsentscheidungen zum Antrag auf alleinige elterliche Sorge

 

Prof. Dr. Roland Proksch bittet um die übersendung von

 

kopierten gerichtsanträgen von müttern und vätern

mit den entsprechenden erwiderungen und den

jeweiligen gerichtlichen entscheidungen,

 

bei denen es um anträge zur übertragung der alleinsorge auf einen elternteil geht. ich bitte um übersendung der unterlagen an

prof. dr. roland proksch,

iska nürnberg,

untere krämersgasse 3,

90403 nürnberg.

 

ich sichere absolute vertraulichkeit zu. es geht mir allein darum, ergänzend zu meiner studie zum neuen kindschaftsrecht, weiteres, konkretes material zur praxis des neuen rechts im hinblick auf sorgerechtsanträge von eltern und entscheidungen der gerichte zu erlangen. ich möchte untersuchen, welche gründe eltern für ihre anträge oder abweisungsanträge nennen und wie und mit welchen begründungen die familiengerichte über diese anträge entscheiden.

ich werde bei der auswertung lediglich die textpassagen aus den schriftsätzen und urteilen verwenden, aus denen die maßgeblichen begründungen der eltern und der gerichte deutlich werden können.

für ihre hilfe danke ich allen sehr herzlich. die ergebnisse werde ich publizieren und natürlich auch via internet zugänglich und abrufbar machen.

mit freundlichem gruß

prof. dr. roland proksch

1/2003

 

 

 


 

 

 

Vater und Sohn gesucht

 

ZDF Journalist sucht Väter und Söhne, die Probleme haben, den anderen mit all seinen Schwächen und Stärken anzunehmen und deren Verhältnis von Liebe und Leid bestimmt ist. Honorar möglich. Vertraulichkeit garantiert.

 

Kontakt unter: 030-42858542 oder schenkfilm@compuseve.com

23.01.2003

 

 


 

Leserbrief eines aufgebrachten Lesers an den Väternotruf

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Matthias Ferrari mfe@pececom.com

 

 Gesendet: Dienstag, 7. Januar 2003 17:24

An: webmaster@vaeternotruf.de

 

Betreff:

 

Frei nach Tucholsky kann ich nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte, wenn ich Eure Seiten sehe.

So sieht eine Internetseite von Menschen aus, die jedes Maß verloren haben.

Gleich am Anfang ein Vergleich zwischen Adolf Hitler und dem BGH, der noch dazu hinkt.

Seit Ihr eigentlich noch zu retten, einen Verbrecher, der unendlich viel  Leid über unendlich viel Menschen gebracht hat, mit dem BGH zu vergleichen.

Was sollen die Opfer und die Nachfahren der Opfer denken?

Und die Täter? War ja nicht so schlimm. Folter, Kriegsverbrechen und Mord sind ja vergleichbar mit einem Sorgerechtsstreit?

 

Herr schmeiß Hirn vom Himmel!

 Matthias Ferrari

 Raiffeisenstr. 12

 31171 Nordstemmen

 Tel: 05069 34245

 Fax: 05069 34244

 

 

 

 

hallo herr ferrari,

 

kotzen sie ruhig, soviel sie wollen, das könnte eine gute reinigungstechnik für einen übersäuerten magen sein.

"soldaten sind mörder" hat tucholsky auch gesagt und wenn dies auf einer seite der kampagne gegen wehrdienstverweigerung stehen würde, würden sie das vielleicht begrüßen, obwohl man daraus den schluss ziehen können, es würde unterstellt werden, die soldaten der bundeswehr seien alle mörder.

 

nun, uns geht es nicht darum, den massenmörder hitler mit richtern des BGH gleichzusetzen, sondern es geht uns darum, zu zeigen, dass hitler und bestimmte rechtssprechende richter und richterinnen am bundesgerichtshof, offenbar ähnliche auffassungen zur mutter-kind-beziehung haben.

nun könnte man unterstellen, das adolf hitler vielleicht in dieser frage besonders fortschrittlich war oder gar ein humanist. man könnte aber auch den schluss darus ziehen, dass der muttersohn adolf hitler auch deswegen ein massenmörder war, weil er eine sehr problematische mutter-sohn-beziehung hatte.

im übrigen haben wir das zitat aus folgendem aufsatz entnommen:

 

"Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.

Anmerkung zu der Entscheidung des BGH vom 4.4.2001"

in: "Familie und Recht", 2/2002, s. 59-67

 

Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig, Juristenfakultät, Burgstr. 27, 04109 Leipzig

 

 

"...

Darüber hinaus verstößt das Fehlen einer Regelung, die eine allein am Kindeswohl orientierte Übertragung der Sorge auf beide Eltern oder den Vater vorsieht, gegen Art. 6 V GG, weil dies eine sachlich nicht begründbare Benachteiligung im Verhältnis zu ehelichen Kindern und solchen nichtehelichen Kindern, deren Eltern Sorgeerklärungen abgegeben haben, darstellt.(61) Da das aus der Verfassung abgeleitete Kindeswohlprinzip für alle Kinder gleichermaßen gilt, ist unabhängig vom Status des Kindes in jedem Einzelfall den Kindesinteressen der Vorrang vor allen anderen beteiligten Interessen einzuräumen.(62)

Hingegen steht die vom BGH beschworene, mit der Geburt naturgegebene Hauptverantwortung der Mutter für das Wohl des Kindes im Widerspruch zu der in der Verfassung enthaltenen naturgegebenen Verantwortung beider Eltern. Der Gesetzgeber (63)und ihm folgend der BGH (64) verstoßen mit der Hervorhebung der Rechte und Interessen der Mutter aber nicht nur gegen das Elternrecht des Vaters, sondern vor allem gegen das Kindeswohl.(65) Daß Eltern, im Ringen um Machtpositionen am Kind, häufig nicht dessen Wohl, sondern in erster Linie ihre Interessen im Blick haben, ist so selbstverständlich, wie es unverständlich ist, daß sich der Gesetzgeber mit der Kindschaftsrechtsreform und nun auch der BGH diese Sichtweise zu eigen gemacht haben. Das Kindschaftsrecht hat das Kindeswohl in seinen Mittelpunkt zu stellen und darf sich ebensowenig von Interessen der Mütter leiten lassen, wie es das in anderen Zeiten von solchen der Väter durfte.

Eine verfassungskonforme Lösung müßte jedem von der elterlichen Sorge ausgeschlossenen Elternteil in den achtzehn Jahren zwischen Geburt des Kindes und dessen Volljährigkeit auf Antrag ein Verfahren eröffnen, in dem eine am Kindeswohl orientierte Überprüfung der gesetzlich oder durch richterliche Entscheidung zugewiesenen Sorge vorgenommen wird. Dabei könnten durchaus - wie schon bislang im Verhältnis von § 1671 BGB zu § 1696 I BGB - unterschiedliche Eingriffsschwellen (allerdings deutlich unterhalb der Schwelle des § 1666 I BGB) für die verschiedenen Konstellationen vorgesehen werden. Insbesondere sollte auch berücksichtigt werden, daß die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil in stärkerem Maße in das Elternrecht des sorgeberechtigten Elternteils eingreift als die Beteiligung an der Sorge.

Für die nähere Zukunft bleibt den von der Sorge ausgeschlossenen Vätern nichtehelicher Kinder noch die Anrufung des BVerfGs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Spätestens der Gang nach Straßburg dürfte durchaus Erfolg versprechen.(66)

Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig,

Juristenfakultät, Burgstr. 27, 04109 Leipzig

 

 

61 Außerdem sind die in Art. 14 GG geschützten Vermögensinteressen des Vaters berührt, der selbst dann der Mutter nach § 16151 II 2 BGB Betreuungsunterhalt leisten muß, wenn die Betreuung durch die Mutter dem Kindeswohl abträglich ist und er selbst zur Betreuung des Kindes geeigneter wäre. Dazu Schumann, FamRZ 2000, 389, 395f

62 Nach BVerfGE 61, 358, 378 muß "bei einem etwaigen Widerstreit zwischen den Interessen der Eltern und dem Wohle ihres Kindes . . . dem Kind der Vorrang zukommen".

63 Etwa BT-Dr. 13/4899, 59f. Dort wird von einer kindeswohlorientierten Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater mit der Begründung abgesehen, daß anderenfalls "die Alleinsorge der Mutter eines nichtehelichen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit unter dem jederzeitigen Vorbehalt stünde, ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung auf den Vater überzugehen". Bei einer Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit der Mutter die sich auf das Kindeswohl auswirkt, wird ein Sorgerechtswechsel abgelehnt, weil dadurch "Probleme der Mutter ... eine neue, für die Mutter gefährliche Dimension erhalten (würden)". Kritisch zur Stärkung der Rechtsstellung der Mutter zu Lasten des Kindes durch die Kindschaftsrechtsreform auch schon Gaul, FamRZ 1997, 1441, 1450, 1466; sowie Kohler, ZfJ 1999, 128, 129ff

64 Es sei - so der BGH (FuR 2001, 357, 360) - verfassungsgemäß, daß der Gesetzgeber von der "Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung, durch die das Elternrecht des Vaters mit den ggfs. entgegenstehenden Interessen der Mutter unter vorrangiger Beachtung des Kindeswohls abzuwägen gewesen wäre," abgesehen und stattdessen die Entscheidung allein der Mutter überlassen habe. Es sei auch mit der Verfassung vereinbar, daß "die gewählte gesetzliche Regelung ... die rechtliche Stellung der Mutter" stärke. Schließlich sei es nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber "eine hohe Schwelle gegen eine Durchbrechung der Alleinsorge der Mutter in Konfliktfällen" vorgesehen habe, weil jede andere Regelung nicht nur dem Kindeswohl zuwiderlaufend sei, sondern auch "für das Verhältnis zwischen Mutter und Kind nachteilig angesehen" werden müsse (361).

65 Dabei drängen sich Parallelen zum Mutterbild Hitlers förmlich auf. So sah schon der Entwurf zum Zweiten Familienrechts-Änderungsgesetz von 1940 in Anknüpfung an Gesetzesentwürfe aus den Jahren 1922, 1925 und 1929 die Einräumung der elterlichen Gewalt an den Vater eines natürlichen (nichtehelichen) Kindes auch gegen den Willen der Mutter vor. Der Gesetzentwurf wurde jedoch nicht verabschiedet, weil Hitler ihn ablehnte. Nach seiner Auffassung sollte der Vater nur mit Einverständnis der Mutter die elterliche Gewalt erhalten. Dabei "betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Reihe ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" (Schreiben Lammers vom 2.8.1940 zit. nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703, 704). Insgesamt beurteilte Hitler den Entwurf als ein Gesetz "zur Entrechtung der unehelichen Mutter" (Vermerk Lammers über eine Besprechung mit Hitler am 21.9.1940, ebenda, 713). Dazu Schumann, Die nichteheliche Familie, 107-123, insbesondere 122f

66 Nach der Rechtsprechung des EGMR (FamRZ 2000, 1077) "verbietet Art. 14 EMRK eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Geburt, wenn sie nicht durch objektive und vernünftige Gründe gerechtfertigt ist" - Erst jüngst hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland die Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 143.000 DM an drei Väter auferlegt, denen deutsche Gerichte zu Unrecht den Umgang mit ihren nichtehelichen Kindern verweigert hatten (FAZ vom 12.10.2001, S. 4)."

 

 

 

beste grüße

 

Anton, vaeternotruf

 

p.s. wir erlauben uns, ihre leserzuschrift auf unserer homepage zu veröffentlichen.

 

 

 

Rückmeldung von Herrn Ferarri

Hallo Herr Anton,

auch wenn ich inhaltlich dem Aufsatz Schumanns zustimme, so entschuldigt dies Ihre nationalsozialismus verhehrlichende Verkürzung keinesfalls. 

Nicht jeder, der eine konservative Einstellung zur Familie hat, darf und kann mit dem Massenmörder in Verbindung gebracht werden.

Lassen Sie sich doch mal von kompetetenten Menschen den Unterschied zwischen einer überspitzten Meinungsäußerung wie dem "Soldaten sind Mörder" Zitat und einem Vergleich der Einstellung Adolf Hitlers mit einer Institution dieses Rechtsstaates erklären. Schon allein die Tatsache, dass im Tucholski-Zitat nun gar kein Hinweis auf irgendeine Rassenideologie vorhanden ist, sondern lediglich das Instrumentarium des Krieges in Frage gestellt wird, lässt mich daran zweifeln, dass Sie in Ihrer gestörten Wahrnehmungsfähigkeit überhaupt noch die Unterschiede erkennen.

Es würde gut zu Ihrer Seite passen, wenn Sie auch Fotos der beteilgten Richter(innen) des BGH abdrucken und ihnen ein kleines schwarzes Bärtchen (sie werden wissen, welches ich meine) dazumalen. Das ist doch immer so witzig und trifft Ihre Einstellung auch noch bildlich.

Ich wünsche Ihnen, dass Möllemann wieder wählbar wird.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Ferrari, 8.1.03

 

 

 

hallo herr ferrari,

 

sie bringen da etwas durcheinander, ich weiß nicht ob dies an ihrem mangelhaften logischen denken liegt oder daran, dass sie es gewohnt sind mit unterstellungen zu arbeiten und dabei bisher anscheinend ganz gut durchs leben gekommen sind.

 

wir verherrlichen keineswegs adolf hitler, wie sie es uns in übler weise unterschieben wollen. was wir tatsächlich tun, ist zu zeigen, dass die mutterideologisch einstellung hitlers eine massenerscheinung ist, die auch nicht hitler erfunden hat, sondern die in deutschland schon viel länger ideologiebeherrschend war und in abgemilderter form bis heute noch ist.

 

beste grüße und zeit zum nachdenken

 

wünscht ihnen anton, 8.1.03

 

 

Muttersohn Adolf

">In inniger Liebe hing er an seiner Mutter, jede ihrer Bewegungen beobachtend, um rasch ihr kleine Hilfeleistungen angedeihen lassen zu können. Sein sonst traurig in die Ferne blickendes Auge hellte sich auf, wenn die Mutter sich schmerzfrei fühlte.<. Am 23. Dezember 1907, einen Tag vor Heiligabend, läßt Hitler seine Mutter auf dem Friedhof in Leonding neben seinem Vater bestatten. Bloch erinnert sich: >Ich habe in meiner beinahe 40jährigen ärztlichen Tätigkeit nie einen jungen Menschen so schmerzgebrochen und leiderfüllt gesehen, wie es der junge Adolf Hitler gewesen ist.<" 

aus "Adolf Hitler", von Werner Maser, Bechtle-Verlag 1971). 

 

 

 

"Muttersöhne"

Volker Elis Pilgrim, Reinbek, Hamburg 1991, ISBN 3-499-18240-8

In provokanten aber gut nachvollziehbaren biographischen Skizzen zu Männern wie Adolf Hitler, Josef Stalin, Napoleon, aber auch Hölderlin und Nietsche beschreibt Pilgrim die Genese von Muttersöhnen und deren Tendenz auf Grund von Muttergebundenheit und fehlender positiver Vatererfahrung leidend und gewalttätig in der Welt zu sein.

 

 

Du kannst mich ruhig Frau Hitler nennen. 

Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft"

 

Volker Elis Pilgrim, Rowohlt 1994

 

"Eine der auffälligsten Eigenheiten von Muttersöhnen: ihre primär sichtbare Hauptzerstörungsenergie richtet sich gegen Männer. Das Töten, wenn es von oberster Stelle industriell verzahnter Gesellschaften aus geleitet wird, trifft selbstverständlich Frauen ebenso, aber das Ursprungsbestreben gilt Männern. Das wird deutlich bei den Generaltötern wie Napoleon, Stalin, Mussolini, Mao ... Sie töteten ihre Kameraden, die Männer, die ihnen beim Aufstieg geholfen hatten, zuerst. ... Stalingrad - da machte es Hitler richtig Spaß, Hunderttausende junger Männer abzuschlachten. Jedes Schlachtenführen ist ein Hauptangriff auf Männer. Von Juden sprach Hitler prinzipiell in männlicher Form. Es war <der Jude>, den er umbringen wollte, so sehr das dann auch bedeutete Frauen und Kinder gleichermaßen mitzutreffen. doch die affektgeladene Stoßrichtung geht gegen Männer. Es ist Rache für das Nicht-männlich-geworden-Sein der Muttersöhne, für das Vorenthalten väterlich-männlicher Identifikationsvorbilder ... Und da, an der Seite der größten Männerhasser, fühlen sich Muttertöchter wohl. Sie tun es, weil auch sie unbeglichene Rechnungen mit Männern/Vätern ins Leben nehmen mussten.", S. 295

S. 190 "Das immer wieder an Muttersöhnen Beobachtete: sie <<sind>> Hausfrauen, weil sie sich kraft enger, unauflösbarer Bindung an ihre Mutter mit ihr identifiziert haben. Da Söhne aber als identifizierte Hausfrauen keine Karriere in der Männergesellschaft machen können, müssen sie, wenn sie doch dabei sein wollen, Männerrolle spielen, vortäuschen, müssen ihr Gewordensein als Hausfrau verschleiern und es in sich selbst permanent bekämpfen. Sie stehen dadurch unter dauerhaften psychischen Schmerzen, so daß Schmerzen zu bereiten, ihnen zur Gewohnheit wird, ja, sie jede Gelegenheit nutzen, anderen Lebewesen Schmerzen zuzufügen."

S.198 "Hermann, Adolf und Joseph waren Spezialausgaben der psychischen Charakteristik eines Muttersohns, wuchsen auf mit Vaterschwierigkeiten, blieben lebenslänglich lösungslos in der seelischen Nähe zu ihren Müttern. Jeder litt unter einem anderen Typ von Vatermangel, einer anderen Ursache väterlicher Insolvenz, die zur Mutternähe führt."

 

S. 220 "Für mich als Bindungsforschenden erhob sich sofort die Frage, warum es dieses Verhältnis zwischen der Exogamie der Frau und der Brutalität ihrer Söhne gibt. Der Adel hat mit dieser Relation jahrhundertelang die Gewalttätigkeit seiner Söhne garantiert. Die Frauen der herrschendne Klassen mußten immer wegheiraten. Bei den Königen, von denen das Patriarchat die stärkste Destruktionsfähigkeit verlangte, mußten die zukünftigen Mütter regelmäßig ausser Landes heiraten. Die Gleichung ist klar: Je weiter die Frau aus ihrem Ursprungsgebiet entrissen wurde, um so enger schließt sie sich an ihre Kinder, weil in der Ähnlichkeit ihres Kindes mit ihren verlorenen nächsten Verwandten ihr ein Stück Heimat zuwächst, das sie zu ihrer Stabilisierung nach dem <<Raub>> unbedingt in ihrer Nähe braucht."

S. 243 "Das Lieben ist eine positive Kraft. Ist es auch positiv, wenn es sich an die verheerendsten Menschheitsdestrukteure verschwendet? Von Frauen wird immer wieder vertreten - ebenfalls von Feministinnen -, die Welt wäre längst untergegangen, wenn Frauen nicht so positiv wären, wenn sie nicht liebten, schützten, sorgten, wenn sie nicht so viele emotionale Fähigkeiten hätten, nicht mit so viel Wärme das Leben aufzögen und in Geduld die Männertiraden ertrügen. Ich bin der gegenteiligen Ansicht und versuche meine Perspektive mit diesem Buch zu verdeutlichen. Die Liebe der Frau richtet sich nicht auf die Welt, auf die Menschheit oder die Natur, die Liebe der Frau verausgabt sich an den Mann, nicht einmal an alle, sondern an den einen, auf den sie zufällig eingerastet ist. Und wenn dieser ein Massenmörder ist, tut es ihrer Liebe keinen Abbruch. Wenn die Frauen in diesem Bereich weniger positiv wäre, ja wenn sie Chaos dort veranstaltete, wie es der Mann in seinem Bereich Welt tut, würde er seine Kraft von der Welt abziehen. Er müsste die in sich ziemlich gut funktionierende Welt in Ruhe lassen. Er müßte seine Aufmerksamkeit allen Geschehnissen des frauenvertretenen Innenbereichs widmen, weil er durch das dortige Chaos keine Kraft für sein Weltumwühlen bekäme. Da die Frau das Gegenteil tut, harmonisch-positiv, erotisch und nicht chaotisch ist, funktioniert der Untergang der (Männer-)Welt wie geschmiert. Die Liebe von Frauen <<auf Hitler komm raus>> ist der Beitrag der Frau zum Untergang der Menschheit. Wenn die Frauen die Nazimänner weniger bis gar nicht geliebt hätten, wäre das Regime nicht noch ärger geworden, sondern hätte nicht stattgefunden."

S. 250 "Werden Eva, Magda, Emmy, Unity, Carin genauer beobachtet, dann erscheinen sie in einer konsternierenden Hartnäckigkeit, die mit einem Satz - herausfordernd zugespitzt - umschrieben werden kann: Frauen lassen morden."

S.259 "Identifikation ist eigentlich ein Mischungsverfahren, ein Teilähnlichwerden. Je enger ein Mensch an einen Elternteil gebunden ist, um so zwangsläufiger mißrät das Identifizieren zum Imitieren, das heißt zum Deckungsgleichwerden mit der Person von Vater oder Mutter, noch dazu mit Verhaltensweisen, die ursprünglich abgelehnt oder für das eigene Leben als unbrauchbar empfunden wurden. Elektra macht noch etwas viel Unerbittlicheres vor: Töten statt Ablösen, Ablösung durch Mord. Eine vermiedene Ablösung tendiert zum Mord. ...

Elektras Lebensmischung ist Warten, Glauben, Hoffen und Lieben - Lieben aber nicht als Vermischung mit <<Gott und der Welt>>, sondern als Knall, als funkensprühendes In-Bewegung-Geraten, wenn der eine, dessen sie buchstäblich ihr ganzes bisheriges Leben lang harrt, endlich erscheint und die erwartete, erhoffte, geglaubte Tat, die Tötung der Mutter, vollbringt. Elektra formt ein dilemma von Generationen patriarchatsverformter Frauen vor: sie bleibt bei der Mutter mit einem unerwachsenen Affekt. Sie muß sich mit der Mutter identifizieren, was sie eigentlich nicht will. Die Identifikation mit der Mutter reißt sie nur rein, eröffnet ihr kein mutterabgelöstes Leben aus eigener Kraft. Sie sehnt sich nach Mutterablösung. Sie kann sie nicht selbst zustande bringen, weil sie durch das Fehlen des Vaters - einer positiven, ihr zugewandten Vatergestalt - keine Autonomie erhalten hat."

S. 276 "Es vergeht kein Tag einer Industrienation, daß nicht ein Mann Amok läuft, um sich schießt, manchmal Frau und Kinder mit in den Tod reißt, durchaus nicht immer. Wenn nach den Sondersprengungen, den die Allgemeinheit erschreckenden Gewaltausfällen des Gatten die Gattin gefragt wird: <Was war denn los?>, dann hat sie nichts gemerkt, dann war das Leben bisher normal, der Mann nicht auffällig, zu den Nachbarn immer freundlich ...Wahrnehmungsstörung, Teilkindischkeit, Um-sich-selbst-Kreisen, wie ich das Phänomen zu erfassen versuchte, waren Wegbeschreibungen, Annäherungen an das Unerhörte: Männer sollen sprengen, explodieren, zersetzen. Die unbefreite Frau braucht das. Es genügt ihr schon, wenn der Mann die Tendenz in die Gemeinschaft mitbringt. Wie, wo, wann und ob überhaupt die Tendenz ausbricht, ist zweitrangig. Sie muß dasein. Jeder Gebundene braucht sie, und die Frau braucht sie am Mann, lockt sie heran mit Liebe. ... Daß das Lieben der Frauen falsch ist, kann modern nicht hergeleitet, nur festgestellt werden: Frau Mao, Frau Auschwitzkommandant Höß, Frau Ceausescu, Frau Saddam ... . Diese Tun der Frauen ist eine in Normalität verpackte Absonderlichkeit, an die der bisherige Feminismus nicht herankommt. Die Begriffe <Unterdrückung> und <Ausbeutung der Frau> sind zu stumpfe Werkzeuge, das Fehlverhalten der Frauen reparieren zu wollen."

S. 278 "Der Kreislauf ist geschlossen. Der Mann unterdrückt die Frau. Die unterdrückte Frau zeichnet die Mordkonzepte des Mannes gegen, wenn nicht die schärfere Version gesagt werden muß, die Frau feuert den Mann beim Morden an. Exakt läuft das so ab: Die unterdrückte Frau <verhindert> die Ablösung ihrer Kinder von ihr, läßt sie mit Mordimpulsen zurück, die sich nicht mehr gegen die Mutter als Person richten, sonder die sich gegen das Leben, die Weiblichkeit schlechthin verschoben haben."

S. 299 "Die Erzählungen von Mutter-Tochter-Merkwürdigkeiten spülen unerhörte Begebenheiten hoch, Belege von fast unsittlichen Grenzüberschreitungen der Mütter in das Leben ihrer Töchter, von mütterlichen Einrichten in der Existenz der Töchter, von einem Subalternbewußtsein der Tochter gegenüber der Mutter, ja von Sklavinnennischen in der Seele einer Tochter, ... Wenn ich versuche, Zusammenhänge zwischen dem persönlichen Elend wie dem sozialen Stocken der Befreiung der Frau und ihrer Bindung an ihre Mutter herzustellen, winken die Töchter ab. Auf dem Muttergebiet ist plötzlich das Private nicht das Politische. Entgegen jahrelang gesicherter feministischer Erkenntnis sei das privat Matriaralische, das Mutter-<<Herrschende>>, ganz, ganz ungesellschaftlich ein marottöses Nebengeschehen, das eine Rückwirkung auf das Sexualleben der einzelnen Frau auf das gesellschaftliche Fortkommen aller Frauen niemals hätte."

S. 301 "<Ich brauche meine Mutter zur Identifikation>, braucht mir eine über 20jährige Frau nicht mehr zu sagen. Die Identifikation ist zwei Jahrzehnte lang gelaufen und hat aus Tochter wieder Mutter gemacht, besonders dann, wenn der Vater oder männliche und andere weibliche nahe Bezugspersonen fehlten, dann fand die hier ausgiebig behandelte Zwangsidentifikation, das heißt die totale Identifikation der Tochter mit der Mutter statt.

...

Die Nazifrauen wurden noch nicht mit (dem) Problem konfrontiert, das die modernen Postnazifrauen ununterbrochen vorgesetzt bekommen. Frauen im Verband, Frauen in Kooperation, Frauen in Gemeinsamkeit an einem Projekt ... Frauen wollen und sollen sich zusammentun. Die feministische Bewegung will das, muß das, kreierte die Frauenprojekte. Und da mit einem Mal, dringt Elektras Schatten in den feministischen Raum. Der Ablösungswunsch ist eine Energie, pocht lebenslang auf sein Recht. Plötzlich werden die eben noch verehrten, großen Feministinnen zu schleimigen, übergreifenden, atemnehmenden Muttergestalten. ... Eins, zwei, drei ist das gemeinsame feministische Projekt gesprengt."

 

 

 


 

 

Fachtagung Anwalt des Kindes

Vom 31.1.-2.2.2003 findet in der evangelischen Akademie Bad Boll die Fachtagung "20 Jahre Anwalt des Kindes. Aber wie geht es den Kindern heute?" statt.

Mitveranstalter die Bundesarbeitsgemeinschaft für Verfahrenspflegschaft und der Verband Anwalt des Kindes Bundesverband e.V.

ausführlich unter www.ev-akademie-boll.de

 

 


 

 

 

Dokumentation der Heinrich-Boell-Stiftung Nr. 23:

POLITIK FUER KINDER - POLITIK FUER ELTERN

Dokumentation einer Tagung der Heinrich-Boell-Stiftung am 13./14. Juni 2002 in Berlin

Berlin, November 2002, 64 Seiten, mit Abbildungen

Die Dokumentation ist kostenlos bei der Heinrich-Boell-Stiftung erhaeltlich.

Download: http://boell.xima-web.de/de/04_thema/1747.html

 

 

Bestelladresse: Heinrich-Boell-Stiftung, Hackesche Hoefe, Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin, Fon 030-285 34 0, Fax 030-285 34 109,

Info@boell.de

Internet www.boell.de

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Ross [mailto:El-Cornello@t-online.de]

Gesendet: Donnerstag, 2. Januar 2003 18:02

An: webmaster@vaeternotruf.de

Betreff: Webseite

 

Ein Hoch auf eure Internetseite!!

Ich studiere Soziale Arbeit und hab nun endlich durch eure interessante Seite erfahren, daß ich psychische Probleme habe. Das Niveau eurer Seite entspricht der Bildzeitung. Ich bin stolz, daß es in Deutschland doch noch so gebildete Menschen gibt, die so neutral und objektiv die Menschen in unserem Land weiterbilden.

Macht weiter so!!!

PS: Bewerbt euch doch bei der Hörzu oder Bild am Sonntag!

Habt große Chancen genommen zu werden.

 

 


 

 

Der 15. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 17. - 20. September 2003 in Brühl stattfinden.

 

Vorläufiges Programm der Arbeitskreise:

 

1)Tragfähigkeit des Surrogatsgedankens im Ehegattenunterhalt –

2) Mindestunterhalt von Erwachsenen und Kindern –

3) Vermögenswerte Vorteile –

4) Schnittstellen im Steuer- und Unterhaltsrecht -

5) Probleme des Betreuungsunterhalts (§ 1615 l BGB) –

6) Unterhaltsvereinbarungen –

7) Elternunterhalt –

8) Öffentliches Recht und Unterhaltsrecht im Fadenkreuz –

9) Die neue Partnerschaft im Unterhaltsrecht –

10) Ausgleichsansprüche des Güterrechts –

11) Systemimmanente Ungerechtigkeiten des Güterrechts –

12) Gewalt im sozialen Nahbereich –

13) Gewaltschutzgesetz –

14) Interventionsmodelle beim Umgang –

15) Familiengericht und Jugendamt –

16) Aufgaben des psychologischen Sachverständigen –

17) Neuregelung nach Wegfall der BarwertVO –

18) Neue Formen der Betriebl. Altersversorgung –

19) Vereinbarungen im Versorgungsausgleich –

20) IPR und Vereinbarungen im Familien- und Erbrecht –

21) Abänderung von Unterhaltstiteln –

22) ZPO-Reform im Familienrecht –

23) Einstw. Rechtsschutz: Wohnung, Hausrat, Güterrecht –

24) Kindeswohl und Kindeswille –

 

Die Auswertung der Fragebögen und die dort gegebenen Anregungen und Vorschläge werden und wurden bei der Planung des nächsten Familiengerichtstags berücksichtigt.

Vorschläge bezüglich der Organsisation bitte an:

info@dfgt.de

 

 


 

 

 

"Geschlecht - Gewalt - Gesellschaft. Gegenwartsdiagnosen"

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

3.-5.7. 2003

 

Infos unter:

Prof. Dr. Siegfried Lamnek, Lehrstuhl für Soziologie II, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, 85071 eichstädt

Tel 08421/931412

Mail: siegfried.lamnek@ku-eichstaett.de

 

 

 


 

 

PROGRAMMHINWEIS für Montag, 30. Juni 2003, 21 Uhr

„Unter den Linden“. Der Polittalk bei PHOENIX.

Zu Gast bei Tina Hassel:

· Renate Schmidt (SPD), Bundesfamilienministerin

· Ursula von der Leyen (CDU), Sozial- und Familienministerin Niedersachsen

 

Ihr Thema:

Keine Kohle, keine Kinder - Stiefkind Familienpolitik?

 

Die Deutschen sterben aus: Selbstverwirklichung und Zukunftsangst haben die Geburtenrate in den Keller gedrückt. Die immer härter werdende Arbeitswelt, der Mangel an Hortplätzen und Ganztagsschulen, teure Wohnungen – wer kann sich noch Kinder leisten? Und die Politik? Abschaffung des Ehegattensplittings, Diskussion über Mitversicherung der Familien, Ende der Lehrmittelfreiheit – die Vergünstigungen für Familien stehen zur Diskussion. Was kann die Politik tun? Soll es Bonuspunkte für Kinderreiche bei der Rente geben? Ein Extrawahlrecht für Familien? Mehr Kinderbetreuung? Staatliche Erziehung, wo die Familie versagt?

Diese und andere Fragen diskutiert Tina Hassel mit den beiden Müttern und Ministerinnen Renate Schmid und Ursula von der Leyen.

Studioreporter Michael Kolz interviewt Gäste im Publikum, die zu Wort kommen.

 


 

 

 

Lesung mit anschließenden Podiumsgespräch

 

"Ich bin meines Vaters Sohn. Geschichten von Männern zu einer ganz besonderen Beziehung"

Lesung mit Simone Schmollack

 

am 17.06.2003 in der Heinrich-Böllstiftung in Berlin

Mit dabei:

Eike Schwarz, Fachdienst Jungen- und Männerarbeit Potsdam

Peter Moser, Mannege e.V. Berlin

 

 

Infos:

www.boell.de

walther@boell.de

 

 

 


 

 

"Countdown zur Chancengleichheit!

Deutsch-schwedischer Dialog zu Vätern, Familie und Gleichstellung"

 

Friedrich-Ebert-Stiftung und Schwedische Botschaft

 

18.6.2003 in Berlin

 

Infos unter:

Infos bei:

 

Nora Jensen

Friedrich-Ebert-Stiftung

Dialog Ostdeutschland

Forum Politik und Gesellschaft

Tel: 030-269 35 831

Fax: 030-269 35 858

e-Mail: Nora.Jensen@fes.de

 

 


 

 

 

Große zentrale bundesweite Väterdemo

am 14. Juni 2003 ab 12:00 Uhr in Berlin

 

-> Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall auch bei nichtehelichen Kindern

-> Umgangsverweigerung ist eine strafbare Handlung

-> Schnelle Entscheidungen zum Wohl der Kinder

-> Hälftige Kinderbetreuungszeit als Chancengleichheit

-> Konsequente Gleichstellung im Familienrecht

 

Aus allen größeren Regionen sind Busse geplant, Fahrtgemeinschaften werden vermittelt, in Berlin bestehen Übernachtungsmöglichkeiten.

Bitte unbedingt teilnehmen, frühzeitig anmelden und mithelfen!

 

 

Weitere Infos:

Hotline 01805 - 120 120

WEB www.demo.vafk.de

 

nächste VAfK-Ortsgruppe

 

 

Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder e.V.", Palmental 3, 99817 Eisenach,

Tel. 01805 - 120 120, Fax 06627 - 91 48 37

eMail info@vafk.de

WEB: www.vafk.de

 

Aktions-Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 602

 

 

 


 

 

 

Papa, wo bist du?

Dürfen Trennungskinder Väter haben?

 

PODIUMSDISKUSSION

 

am: Sonntag, 15. Juni 2003, um 19.30 Uhr

in der: Max–Reger–Halle in Weiden

Veranstalter: „Trennungsväter e.V.“ Weiden/Amberg

 

Gäste sind u.a.

Georg Girisch, MdB, CSU

Maria Scharfenberg, MdL, Bündnis 90/Die Grünen

Friedrich Christian Naumann, FDP

Roswitha Bendl, ödp

Richard Hurzlmeier, kath. Kirche

Pfr. Hans Peter Pauckstadt-Künkler, evang. Kirche

Eintritt frei!

Begleitend zur Veranstaltung findet eine Wanderausstellung zum Thema „Die Problematik von Trennungskindern“ statt.

ViSdP: Reinhard Birner, Ruckstr. 6, 92224 Amberg

trennungsvaeter@web.de

 

 

 


 

 

 

 

"Vaeter und Soehne - von Mann zu Mann"

Erfahrungstage für Vaeter und ihre 8 bis 14 Jahre alten Soehne

Sie hungern nach Abenteuer und Kraeftemessen, sie sehnen sich nach Staerke, Klarheit und Orientierung - und nach Gefuehl und Empfindsamkeit.

Wer sind diese Soehne, diese jungen Kerle, die so vehement von uns wissen wollen, was Mannsein ist?

Was brauchen sie von uns Maennern und Vaetern wirklich?

Wir kreisen in Spielen, Gespraechen, Ritualen und Festen um Themen wie Freundschaft, Arbeit, Kraft, Geld, Liebe, Sex, Sinn ... Immer in vertrauensvollem Kontakt mit uns selbst, mit den jungen und den erwachsenen Maennern der Gruppe und mit der uns umgebenden Natur.

Ideal zur Vorbereitung: "Jungen - wie sie glücklich aufwachsen" von Steve Biddulph, Beust Verlag

Leitung: Robert Heess (46) mit Kim Martin Heess (13) und Team www.lust-auf-wachstum.de

 

 

Termin: 21. bis 26. April 2003 (Ostermontag, ab 19 Uhr, bis Samstag, ca. 15 Uhr)

Preis: 384,- für Vater und Sohn (KG 185,- + U&V 199,-

Ort: ZEGG, Belzig

www.zegg.de

 

Info: 033 841 / 595 10

 

 


 

 

SWR Freitag 25.04.2003 22.00 Uhr

http://www.swr.de/nachtcafe/

 

 

"Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr."

Ob Wilhelm Busch damals auch schon an die vielen Männerngedacht hat, denen die Erfüllung ihrer Vaterrolle nach einem erbitterten Streit mit der Mutter unmöglich gemacht wird?

Oder dachte er vor allem an die vielen flüchtigen Väter, die sich sogar um Unterhaltszahlungen drücken? Heute jedenfalls stellt sich bei allen zwischenmenschlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor al-lem eine Frage:

Geht der Kampf ums Kind nicht immer auch auf Kosten des Kindes?

 

 

Die Gäste:

 

Matthias Matussek

Sein Kampf ums Kind fand gleich an zwei Fronten statt. Der 48-jährige "Spiegel"-Journalist ließ nicht nur einiges Geld und viel Energie in die Sorgerechtsstreitigkeiten um seinen Sohn fließen. Mit seinem Buch "Die vaterlose Gesellschaft" setzte er sich auch mit deutlichen Worten für die von ihm so genannten "entsorgten Väter" ein. Der umkämpfte Sohn hat mittlerweile wieder beide Eltern um sich - Matussek lebt mit Frau und Kind in Rio de Janeiro.

 

Edith Schwab

Vorsitzende des Verbands Alleinerziehender Mütter und Väter e.V., prozessierte im Namen ihres Landesverbandes gegen Matusseks Buch. Ihr Vorwurf: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede. Die 53-jährige Fachanwältin ist selber allein Erziehende und sieht weniger die Väter in der Opferrolle.

Denn, so sagt sie, nur ein Drittel der allein erziehenden Mütter bekommen ausreichend Unterhalt von den Vätern.

 

Hera Lind

Die Autorin weiß, wie wichtig es ist, die Beziehungs- und Elternebene auseinander zu halten. Obwohl ihre privaten Angelegenheiten ein großes Thema für die Öffentlichkeit waren, hat sie nach der Trennung vom Vater ihrer vier Kinder ein Modell gefunden, das ein reibungsloses Familienleben ermöglicht, denn: "Gekränkte Eitelkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden."

 

Wera Fischer

Dass die Eltern die eigenen Interessen zurückstellen und das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt rücken, steht auch im Zentrum der Arbeit von Wera Fischer. Als Verfahrenspflegerin und so genannte "Anwältin des Kindes" ist sie immer zwischen den Fronten und vertritt in Sorgerechtsfällen die Interessen des Kindes. Aus Erfahrung sagt die 52-jährige Familientherapeutin: "Das Kind zu instrumentalisieren passiert leicht, meist aus der Angst heraus, es zu verlieren."

 

Christiane Lops

Ihre Kinder wurden nach der Scheidung von ihrem Mann an einen geheimen Ort in die USA entführt. Während der verzweifelten Suche nach ihren beiden Töchtern hatte sie alles aufgegeben, nur die Hoffnung nicht. Nach zweieinhalb Jahren fand sie die beiden, erkämpfte vor Gericht das Sorgerecht und lebt seitdem mit ihnen in Deutschland. Rückblickend sagt die 42-Jährige, die sich heute im "Committee for Missing Children" engagiert: "Mit den Jahren war ich zu allem bereit. Da ist man in einem Zustand jenseits von Gut und Böse."

 

 

Peter Walcher

Für Peter Walcher wurde der Kampf um seine Kinder existenziell, als er sich dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sah. Ein Gutachten hat den 41-jährigen Mediziner inzwischen rehabilitiert, doch um näher bei seinen Kindern sein zu können, musste er eine Menge investieren: Er hat den Wohnort und den Arbeitsplatz gewechselt, hat seine Freunde zurückgelassen, hat eine Beziehung beendet. Walcher sagt: "Manchmal bin ich sehr deprimiert und merke, dass der Kampf nie aufhören wird."

 

An der Bar: Manfred Kuch

Er hat den Kampf am eigenen Leib erfahren. Sein Vater wollte unbedingt das alleinige Sorgerecht. Er kennt die Gespräche auf dem Jugendamt, er kennt die Gänge zum Gericht, er kennt die Instrumentalisierung durch die Eltern. Heute weiß er, welche Folgen diese Auseinandersetzungen für die Kinder hat.

Trotzdem kämpft auch er um seine eigenen Kinder - seine Partnerin hatte ihn zusammen mit den gemeinsamen Kindern verlassen. Seine bittere Erkenntnis: "Aufgrund meiner eigenen Erfahrung bin ich davon überzeugt, dass Scheidungskinder fürs Leben gekennzeichnet sind."

 

Informationen zur Sendung:

Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen

 

Redaktion:

Maria Tartler, Tobias Sarholz, Matthias Ring (CvD)

 

 

Zitat:

"Man könnte erzogene Kinder gebären, wenn die Eltern erzogen wären."

Johann Wolfgang von Goethe

 

Literatur:

 

Die vaterlose Gesellschaft

Überfällige Anmerkungen zum Geschlechterkampf

Matthias Matussek

Rowohlt Taschenbuch Verlag 1998

 

Scheidung

Antworten auf alle Rechtsfragen

Sigrid Nolte-Schefold

Gräfe und Unzer Verlag 2002

 

 

So helfe ich unserem Kind durch die Scheidung

Barbara Lorinser

Urania-Ravensburger Verlag 2000

 

 

Glückliche Scheidungskinder

Trennungen und wie die Kinder damit fertig werden

Remo H. Largo, Monika Czernin

Piper Verlag 2003

 

 

Scheiden tut weh

Zur Situation von Kindern in auseinanderbrechenden Familien

Gunther Klosinski, Michael Günter, Michael Karle

Attempto Verlag 2001

 

 

Kinder brauchen Väter

Markus Hofer

Tyrolia Verlag 2001

 

 

Frau zu sein bedarf es wenig

Roman

Hera Lind

Fischer Verlag 2001

 

 

Hochglanzweiber

Hera Lind

Ullstein Taschenbuch Verlag

 

 

Mord an Bord

Hera Lind

Ullstein Taschenbuch Verlag 2000

 

 


 

 

 

http://www.swr.de/nachtcafe/

 

DIE REDAKTION BEHÄLT SICH VOR, AUF AKTUELLE ENTWICKLUNGEN MIT EINER THEMENÄNDERUNG ZU REAGIEREN. WIR BITTEN UM IHR VERSTÄNDNIS.

 

Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen

 

Sendung am:

28.03.2003

 

„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr." Ob Wilhelm Busch damals auch schon an die vielen Männer gedacht hat, denen die Erfüllung ihrer Vaterrolle nach einem erbitterten Streit mit der Mutter unmöglich gemacht wird? Oder dachte er vor allem an die vielen flüchtigen Väter, die sich sogar um Unterhaltszahlungen drücken? Heute jedenfalls stellt sich bei allen zwischenmenschlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allem eine Frage: Geht der Kampf ums Kind nicht immer auch auf Kosten des Kindes?

 

Die Gäste:

 

Matthias Matussek

Sein Kampf ums Kind fand gleich an zwei Fronten statt. Der 48-jährige „Spiegel"-Journalist ließ nicht nur einiges Geld und viel Energie in die Sorgerechtsstreitigkeiten um seinen Sohn fließen. Mit seinem Buch „Die vaterlose Gesellschaft" setzte er sich auch mit deutlichen Worten für die von ihm so genannten „entsorgten Väter" ein. Der umkämpfte Sohn hat mittlerweile wieder beide Eltern um sich – Matussek lebt mit Frau und Kind in Rio de Janeiro.

 

Edith Schwab

Die Vorsitzende des Verbands Alleinerziehender Mütter und Väter e.V., prozessierte im Namen ihres Landesverbandes gegen Matusseks Buch. Ihr Vorwurf: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede. Die 53-jährige Fachanwältin ist selber allein Erziehende und sieht weniger die Väter in der Opferrolle. Denn, so sagt sie, nur ein Drittel der allein erziehenden Mütter bekommen ausreichend Unterhalt von den Vätern.

 

Hera Lind

Die Autorin weiß, wie wichtig es ist, die Beziehungs- und Elternebene auseinander zu halten. Obwohl ihre privaten Angelegenheiten ein großes Thema für die Öffentlichkeit waren, hat sie nach der Trennung vom Vater ihrer vier Kinder ein Modell gefunden, das ein reibungsloses Familienleben ermöglicht, denn: „Gekränkte Eitelkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden."

 

Wera Fischer

Dass die Eltern die eigenen Interessen zurückstellen und das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt rücken, steht auch im Zentrum der Arbeit von Wera Fischer. Als Verfahrenspflegerin und so genannte „Anwältin des Kindes" ist sie immer zwischen den Fronten und vertritt in Sorgerechtsfällen die Interessen des Kindes. Aus Erfahrung sagt die 52-jährige Familientherapeutin: „Das Kind zu instrumentalisieren passiert leicht, meist aus der Angst heraus, es zu verlieren."

 

Christiane Lops

Ihre Kinder wurden nach der Scheidung von ihrem Mann an einen geheimen Ort in die USA entführt. Während der verzweifelten Suche nach ihren beiden Töchtern hatte sie alles aufgegeben, nur die Hoffnung nicht. Nach zweieinhalb Jahren fand sie die beiden, erkämpfte vor Gericht das Sorgerecht und lebt seitdem mit ihnen in Deutschland. Rückblickend sagt die 42-Jährige, die sich heute im „Committee for Missing Children" engagiert: „Mit den Jahren war ich zu allem bereit. Da ist man in einem Zustand jenseits von Gut und Böse."

 

Peter Walcher

Für den 41-jährigen Mediziner wurde der Kampf um seine Kinder existenziell, als er sich dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sah. Ein Gutachten hat ihn inzwischen rehabilitiert, doch um näher bei seinen Kindern sein zu können, musste er eine Menge investieren: Er hat den Wohnort und den Arbeitsplatz gewechselt, hat seine Freunde zurückgelassen, hat eine Beziehung beendet. Walcher sagt: „Manchmal bin ich sehr deprimiert und merke, dass der Kampf nie aufhören wird."

 

An der Bar: Manfred Kuch

Er hat den Kampf am eigenen Leib erfahren. Sein Vater wollte unbedingt das alleinige Sorgerecht. Er kennt die Gespräche auf dem Jugendamt, er kennt die Gänge zum Gericht, er kennt die Instrumentalisierung durch die Eltern. Heute weiß er, welche Folgen diese Auseinandersetzungen für die Kinder hat. Trotzdem kämpft auch er um seine eigenen Kinder – seine Partnerin hatte ihn zusammen mit den gemeinsamen Kindern verlassen. Seine bittere Erkenntnis: „Aufgrund meiner eigenen Erfahrung bin ich davon überzeugt, dass Scheidungskinder fürs Leben gekennzeichnet sind."

 

 


 

 

 

Abstammungstest

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das ÖKO-TEST-Magazin beschäftigt sich derzeit mit den in zahlreichen Privatlaboren angebotenen Vaterschaftstests und überprüft diese. Dazu möchte ich gern in einem Artikel die Situation eines Mannes darstellen, der einen Vaterschaftstest hat durchführen lassen. Die Geschichte, wie es dazu kam, was die persönlichen Gründe dafür waren, ob er sich ohne Wissen der Mutter des Kindes dazu entschieden hat, wie sich der Test auf sein Leben, sein Verhältnis zu dem Kind und mglw. zu seiner Partnerin ausgewirkt hat.

Nach diesem Vater, der bereit wäre, uns darüber Auskunft zu geben, suche ich. Anonymität kann ich gewährleisten, gerne kann der Name verändert werden, auch Fotos müssen nicht sein. Können Sie mir bei dieser Suche behilflich sein? Bislang bin ich im Internet auf keine Selbsthilfegruppe mit dem Thema Vaterschaftstest gestoßen. Ich hoffe sehr, dass Sie mir einen Tipp geben oder gar Kontakte vermitteln können.

Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

 

Beste Grüße aus Frankfurt,

Sybille Franck

Redakteurin

27.08.2003

Öko-Test-Magazin

Kasseler Str. 1a

60486 Frankfurt am Main

Tel. 069 / 9 77 77-120

Fax 069 / 9 77 77-124

sybille.franck@oekotest.de

 


 

 

EINLADUNG

Podiumsdiskussion Friedrich-Ebert-Stiftung

 

„Was vom Tage übrigbleibt“- Väter zwischen Kindern und Karriere

 

Einladung Dienstag, 18.3. 2003

18.00 bis 20.30 Uhr

Forum Politik und Gesellschaft

Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin

Hiroshimastr. 17

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Um Anmeldung wird gebeten:

Tel: 26935 834

Fax: 26935 858

Email: gabriele.Bruns@fes.de

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„Was vom Tage übrigbleibt“- Väter zwischen Kindern und Karriere

Noch immer werden die Rollen in Deutschland aufgeteilt: Der Mann verdient das Geld und die Frau betreut die Familie. Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderung aber weichen diese alten Muster langsam auf. Auch Frauen verdienen Geld für die Familie, und auch Männer wünschen sich mehr Zeit für den Nachwuchs. Und auch für sich selbst.

Der Modebegriff „work-life–balance“ wirbt für ein neues Gleichgewicht: Beruf auf der einen und Privatleben auf der anderen Seite. Das heißt also, dass nicht nur Frauen mehr Möglichkeiten im Berufsleben brauchen, sondern dass auch Männer die Chance auf mehr Privatleben anstreben.

Unter dem Stichwort Flexibilität ist das „Balance-Konzept“ sogar bereits bis in die Führungsetagen großer Wirtschaftsunternehmen vorgedrungen. Auch die Gewerkschaften propagieren den Vater mit Beruf.

Selbst die politischen Rahmenbedingungen sehen auf den ersten Blick gut aus: Die Erziehungszeit kann von beiden Elternteilen genutzt werden. Teilzeitjobs bieten neue Möglichkeiten für Frauen und Männer. Auch der angestrebte Ausbau der Ganztagsbetreuung soll Eltern mehr Raum für ein flexibleres Arbeitsleben geben.

Dennoch: Trotz besserer Möglichkeiten hat sich das Verhalten der Männer bisher kaum verändert. Denn die Hemmschwelle, sich in der Arbeitswelt als Vater zu bekennen und auch entsprechend zu verhalten, ist hoch.

Wir fragen: Welche Anreize müssen geschaffen werden, damit Männer nicht nur auf Karrieresprünge, sondern auf Lebenserfolg in Beruf und Familie setzen? Gibt es Beschäftigungsmodelle, die einen Rollenwandel zur Folge haben? Wie gehen Unternehmen damit um? Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die Politik? Muss vielleicht die Elternzeit bei kürzerer Dauer höher dotiert werden, damit auch Männer sie wahrnehmen? Gibt es so was wie eine neue Vaterrolle? Und: Was sagen die Väter dazu?

Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion.

 

Programm

Dienstag, den 18.3.2003, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 18-20.30 Uhr

18.00 Begrüßung: Dr. Gabriele Bruns, Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung

Musikalische Einführung: Anna Fonell

Podiumsgäste:

Christel Humme, MdB und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familie, Frauen und Jugend der SPD- Bundestagsfraktion

Anke Domscheit, Seniorberaterin, Accenture, Berlin

Thomas Gesterkamp, Vater und Autor von „gutesleben.de“- Die neue Balance von Arbeit und Liebe“

Walter Lochmann, ver.di, Projekt „Vater und Beruf“

Harald Rost, Soziologe, Staatsinstitut für Familienforschung, Bamberg

 

Moderation: Heide Oestreich, Redakteurin, TAZ-Die Tageszeitung

Gemeinsamer Ausklang im Bistro der Friedrich-Ebert-Stiftung

 

 

 

Kommentar Väeternotruf

Wenn die Friedrich-Ebert-Stiftung in ihrem Einladungstext schreibt: "Trotz besserer Möglichkeiten hat sich das Verhalten der Männer bisher kaum verändert. "

so sollte mensch von der SPD sich mal zuerst an die eigene Nase fassen. Wie man am Titel von Christel Humme, MdB und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familie, Frauen und Jugend der SPD- Bundestagsfraktion, erkennen kann, kommt das Wort Männer in ihrem langen Namen gar nicht vor.

Und dass die SPD in Sachen gesetzliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter wie auch die anderen großen männerfeindlichen Parteien, im Glashaus sitzt, sollte sie zum Nachdenken anregen, ob sie mit Steinen nach Vätern (Männern) werfen will.

 

 

 


 

 

Elternsein und Partnerschaft - ein unlösbarer Gegensatz?"

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Aufgaben des Senatsamtes für die Gleichstellung gehören auch Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Partnerschaft zwischen Männern und Frauen. Mit der beigefügten Einladung möchten wir Sie zu einer Veranstaltung im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunktes einladen.

Der Vortrag von Prof. Fthenakis zum Thema "Elternsein und Partnerschaft - ein unlösbarer Gegensatz?" mit anschließender Diskussion

findet statt am Mittwoch, 26. Februar 2003 in der Evangelischen Akademie, Esplanade 15, 20354 Hamburg. Beginn: 18:30.

Um Anmeldung wird gebeten.

 

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/gleichstellung/aktuelles/partnerschaft-260203.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Issa-Beuster

Referat Familie, Lebensformen und soziale Netze

Senatsamt für die Gleichstellung

Hamburger Straße 118

22083 Hamburg

Tel. 040-428 63 54 59

Fax 040-428 63 54 37

eMail: sabine.issa@sfg.hamburg.de

 

 


 

 

 

Fachtagung Anwalt des Kindes

Vom 31.1.-2.2.2003 findet in der evangelischen Akademie Bad Boll die Fachtagung "20 Jahre Anwalt des Kindes. Aber wie geht es den Kindern heute?" statt.

Mitveranstalter die Bundesarbeitsgemeinschaft für Verfahrenspflegschaft und der Verband Anwalt des Kindes Bundesverband e.V.

ausführlich unter www.ev-akademie-boll.de

 

 

 


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