Väternotruf

Januar 2004


 

 

Väterstudie

Über die Väterstudie der Forschergruppe um Gerhard Amendt berichtete kürzlich sehr ausführlich (und verdienstvoll!) die Frankfurter Rundschau: „Bei Forschungen über Scheidungsväter ging es bisher vor allem um deren Zahlungsverhalten. Aus welchen Gründen sie Unterhaltszahlungen verweigern, wie sie mit Besuchsregelungen umgehen und warum sie in vielen Fällen sogar den Kontakt zu ihren Kindern ganz abbrechen, untersucht jetzt eine umfangreiche Bremer Studie.“ 

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?cnt=372991

01/2004

 


 

 

 

DEUTSCHER JURISTINNENBUND:

„ABWÄGUNG DER EINZELNEN INTERESSEN IST EINE RECHTSBEEINTRÄCHTIGUNG VON MÜTTERN.“

Die Bundesregierung tut offenbar immer öfter mal was Gutes für die Väter, indem sie das Recht der „leiblichen“ Väter stärken will. (Der Gesetzentwurf kann auf der Homepage des Bundestages mithilfe der Drucksachennummer 15/2253 runtergeladen werden.) Einige Frauen läßt dies nun wieder nicht schlafen:

„Der Juristinnenbund ist mit dem neuen Gesetzentwurf genauso unzufrieden wie mit dem ersten, der am 8. Juli 2003 vorgelegt wurde. Die Kritik und die Änderungsvorschläge, die die Juristinnen in einer Stellungnahme vom 12. August 2003 geäußert haben, sind laut Heinke nicht berücksichtigt worden. Ihrer Meinung nach reicht es nicht aus, dass eine Beziehung zwischen dem Kind und dem Vater, welcher behauptet, der leibliche zu sein, besteht. ‚Er müsste darüber hinaus signalisieren, dass er der Vaterschaft gerecht werden will’, so die Richterin, ‚und zwar im Vorhinein, auch wenn sich bei dem anschließenden Vaterschaftstest herausstellt, dass er gar nicht der Vater ist’. Aus Erfahrung weiß sie: ‚Es kann ja auch sein, dass ein Mann das Verfahren nur aus Eitelkeit anstrengt, um zu beweisen, dass er zeugungsfähig ist.’“

http://www.zwd.info/story.php?cat=20&subcat=10&x=20&storyid=2692

 

 

Vermutlich sind dem Juristinnenbund jede Menge Männer bekannt, die einer wilden Sammelleidenschaft frönen. In Zeiten, da Philatelisten eher als spießig gelten, gewinnt eine Sammlung veritabler Vaterschaften dagegen enorm an Wert. Oder wie? Aber was will Frau Heinke? Der Antragsteller solle die Pflichten auch für den Fall anerkennen, dass sich seine Vermutung als falsch erweist? Fragt sich nur, welche Folgen das haben kann.

Hat das Kind, dessen Wohl bekanntlich im Mittelpunkt stehen soll, nicht ein grundsätzliches Recht auf Dokumentierung seines Vaters, also auf Kenntnis seiner Herkunft? Und signalisiert der durch die Bereitschaft, seine Vaterschaft anzuerkennen – was er in dem Fall, dass sie denn zutrifft, ohnehin MUSS, weil dem Kind rechtliche Ansprüche erwachsen – nicht hinreichend sein Verantwortungsgefühl? Schließlich muss jeder, der eine von der Mutter vermutlich in Abrede gestellte Vaterschaft erstreiten will, mit reichlich finanziellen Forderungen in der Folge rechnen. Tut das einer, der nur mit seiner Zeugungsfähigkeit protzen will? Absurder Quatsch!

Den Damen geht es aber ausschließlich darum, die Exklusivrechte der Mutter am Kind über die Rechte dieses Kindes auf Wissen um seine Herkunft – und nebenbei auch auf seine Ansprüche gegenüber seinem Vater! – zu stellen. Frau Heinke, Familienrichterin aus Bremen, präsentiert sich einmal mehr als Sachwalterin der Geschlechterjustiz. Seit Ronald Barnabas Schill wundert man sich ja nicht mehr über die Zombies, die einem im deutschen Rechtsstaat gelegentlich begegnen. Das geben diese fürchterlichen Juristinnen auch offen zu:

„Insgesamt sehen die Juristinnen bereits in der Abwägung der einzelnen Interessen durch das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsbeeinträchtigung von Müttern. Mütter wollten ihr Leben aus häufig verständlichen Gründen ohne den Erzeuger ihres Kindes führen, heißt es in der Stellungnahme. ‚Da noch immer, wie auch aus den von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchungen hervorgeht, überwiegend Frauen Kinder versorgen, sind selbstverständlich auch mehrheitlich Frauen durch die aus dem Anfechtungsrecht des biologischen Vaters resultierenden Auseinandersetzungen und Belastungen betroffen.’“

Die Väter werden bekanntlich nämlich gar nicht gefragt, ob sie diese Belastungen zu übernehmen oder zu teilen bereit sind. Sie bleiben Elternteile zweiter Klasse und ihnen sollen in der Folge – wenn es nach ... wie Frau Heinke geht – weitere, daraus abgeleitete Benachteiligungen keinesfalls erspart bleiben!

Unterdessen wechselte das chinesische Sternzeichen, wir traten vergangene Woche aus dem Jahr der Ziege in das des Affen. Ob’s hilft?

„Im Affenjahr ist alles möglich,“ schreibt dazu die „taz“. Soweit es die Publikationen des Deutschen Juristinnenbundes angeht, war dies wohl auch schon bei den Ziegen so. 

http://www.taz.de/pt/2004/01/22/a0167.nf/text

 

 

Aus RoteMännerInfo 21.01.04

 

 


 

 

Lost in Translation

USA (2003), 102 Minuten

 

Genre: Drama, Komödie

Regie: Sofia Coppola

Darsteller: Anna Faris, Scarlett Johansson, Bill Murray

Buch: Sofia Coppola

Altersfreigabe: 6

 

 

 

Kommentar vaeternotruf.de: 

Ein Film der ganz unspektakulär daher kommt.

 

Wer den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier" (1994) kennt, wird Gelegenheit haben, den Schauspieler Bill Murray, um 10 Jahre gealtert, wiederzutreffen. Auch dies hat seinen Reiz.

Der Film ist auf den ersten Blick ein Liebesfilm zwischen einer jungen Frau, die nach dem Sinn ihres Lebens sucht und einem älteren Mann, einem erfolgreichen Schauspieler, der sich fragt, ob das alles in seinem Leben sei, was er hat, Ehefrau, Kinder, Erfolg, Geld.

 

Mir scheint, der Film ist auch ein verfremdeter Tochter-Vater Film, das Inzesttabu bleibt daher auch gewahrt, obwohl strafrechtlich nichts dagegen spräche, wenn beide Protagonisten, als Erwachsene und Volljährige sexuelle Kontakte hätten.

Ein junge Frau, auf der Suche nach ihrem Vater, so könnte man den Film beschreiben. Warum es häufig jüngere Frauen sind, die sich ältere Männer suchen ("Joschka Fischer Sydrome"), wird klar, wenn man sieht, wie viele Mädchen und Töchter mehr oder weniger auf ihren Vater verzichten müssen, sei es dass er sich ihnen entzieht oder sei es - wie in unserer Gesellschaft Usus - der Vater marginalisiert oder sogar individuell oder staatlich ausgegrenzt wird.

25.01.2004

 

 


 

 

 

"Die Rolle der Väter in der Entwicklungspsychopathologie"

Manfred Laucht

in: "Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie", 32 (3), 235-242, Hogrefe-Verlag Göttingen 2003

 

Zusammenfassung: Die Bedeutung der Mutter-Kind-Beziehung für kindliche Fehlentwicklungen wird seit langem intensiv diskutiert. Welche Rolle den Vätern zukommt, wenn ein Kind psychische Probleme entwickelt, bleibt dagegen häufig ungewiss.

Diese Untersuchung entstand im Rahmen des Projekts "Entwicklungspsychopathologie und Vater-Kind-Beziehung" mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft

 

Kontakt: laucht@zi-mannheim.de

 

 


 

22.01.2004

 

Halbgötter in Grau

Auch Chefärzte machen manchmal Fehler. Doch stehen sie erst einmal an der Spitze der Klinikhierarchie, sind sie kaum zu kontrollieren

Wenn das abgegriffene Klischee eines Halbgottes in Weiß noch gilt, dann für einen Chefarzt im Krankenhaus. Er steht seiner Abteilung allein vor, ist seinen Mitarbeitern weisungsberechtigt – und kann sich selbst für die kompliziertesten Operationen einteilen. Offenbar werden Chefärzte dabei nicht immer ausreichend kontrolliert. Dabei sind auch sie Menschen, auch sie machen Fehler, mit unter Umständen schwer wiegenden Folgen für die Unversehrtheit und das Leben eines Patienten. Aktuelles Beispiel ist der Fall eines Abteilungsleiters einer Station im Bundeswehrkrankenhaus Berlin, der einem Chefarzt in einer zivilen Klinik vergleichbar ist.

Wie berichtet ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Arzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der Mediziner soll mehrere Patienten fehlerhaft operiert haben, so dass schwere körperliche Schäden nur durch Nachbehandlungen vermieden werden konnten. Die Leiche eines kürzlich verstorbenen 60-jährigen Patienten des Arztes war zuvor obduziert worden.

In einem Beschwerdebrief an den Klinikchef berichtet ein Mitarbeiter, dass sich der Abteilungsleiter oft „in Verkennung seiner operativen Fähigkeiten selbst als Operateur“ eingesetzt habe. Seine ihm unterstellten Ärzte konnten ihn daran nicht hindern. Sind Patienten also einem unfähigen Chefarzt hilflos ausgeliefert? „Wer erst einmal Chefarzt geworden ist, der hat auch die entsprechende langjährigen Erfahrung und fachliche Qualifikation“, sagt die Sprecherin der Berliner Ärztekammer, Sybille Golkowski. Doch eine regelmäßige Prüfung, ob diese Fähigkeiten auch erhalten blieben und ob der Chefarzt auf der Höhe des medizinischen Fortschritts sei, gebe es nicht. Das sei auch nicht sinnvoll, sagt Golkowski. „Dann testet man an einem Tag X, ob der Arzt fit ist. Doch das schützt den Patienten nicht davor, dass der Mediziner am Tag Y trotzdem falsch liegt.“ Deshalb sei ein System zum Fehlermanagement im Krankenhaus sehr wichtig. Das bedeutet, dass alle Behandlungen penibel dokumentiert werden. So kann man sie anschließend nach Hinweisen auf Fehler überprüfen. Und schließlich müssten die verantwortlichen Ärzte jeden einzelnen Fehler diskutieren, um daraus zu lernen. Soweit die Theorie. „Doch leider steckt ein solches System in Deutschland noch in den Kinderschuhen.“ Einige Berliner Kliniken experimentierten zwar mit entsprechenden Modellen – wie zum Beispiel der landeseigene Klinikkonzern Vivantes, die Charité und andere –, aber das alles sei noch weit davon entfernt, für alle Krankenhäuser zur Pflicht zu werden.

Georg Mager, Chef der auch für zivile Patienten offen stehenden Bundeswehrklinik, sieht in seinem Hause eine „entwickelte Kultur der Fehlerdiskussion“. Er prüfe anhand der Krankenakten stichprobenartig die Qualität der Ärzte. Jede Akte eines in der Klinik verstorbenen Patienten werde ihm vorgelegt. „Da lässt sich nichts lange unter dem Teppich halten.“ Wie der aktuelle Fall beweise, hätten die Mitarbeiter keine Angst, Fehler eines Vorgesetzten zu melden. Das funktioniere im Militär-Umfeld besser als in einer zivilen Klinik, wo Chefärzte oft gottgleich die Abteilung beherrschten und jedes Weiterkommen von ihrer Gunst abhänge.

Ingo Bach

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.01.2004/941826.asp

 

 

 

 

 


 

"Der ferne Vater. Zur Psychoanalyse von Vatererfahrung, männlicher Entwicklung und negativem Ödipuskomplex"

Aigner, Josef Christian

Gießen, Psychosozial-Verlag, 2001, 440 Seiten, € 35,50

 

Rezension von Sandra Kluwe in: "Psyche. Zeitschrift für Psychoanalyse und ihre Anwendungen", 1/2004, S. 87-90

 

 


 

Ulla Fröhling

Leben zwischen den Geschlechtern

Intersexualität – Erfahrungen aus einem Tabubereich

Ch. Links Verlag 2003, 240 Seiten, Klappenbroschur, ISBN 3-86153-290-5, 14,90 €; 25,90 sFr

 

Schätzungsweise leben 80.000 bis 100.000 Intersexuelle in der Bundesrepublik. Frau oder Mann – dieser eindeutigen Zuordnung entziehen sie sich. Das trifft jedoch nicht unbedingt für die äußere Erscheinung zu, nur stimmt dieses Bild dann nicht mit der genetischen Grundlage überein.

Verstehen kann dieses Phänomen nur, wer bereit ist, die Geschlechter nicht als zwei Extreme wahrzunehmen, sondern als Kontinuum. Viele Zwischenformen sind möglich. Männliche Chromosomen produzieren nicht immer männliche Körper, weibliche Körper können männliche innere Geschlechtsorgane beherbergen.

Intersexualität ist eines der letzten Tabuthemen in unserer Gesellschaft.

Viele Betroffene verbergen diesen Aspekt ihrer Person, um nicht im sozialen Abseits zu landen. Einige wurden im Laufe ihres Lebens so beschämt und gedemütigt, daß sie sich weit in sich selbst zurückgezogen haben. Phasen tiefer Traurigkeit, eine starke Entfremdung vom eigenen Körper, Selbstverletzungen, Selbstmordgedanken sind nur einige Stationen in der Achterbahnfahrt der Gefühle dieser Menschen.

Dazu hat die Medizin mit ihren Praktiken nicht unerheblich beigetragen. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts besteht die Gesellschaft per Gesetz auf Geschlechtszuweisung, und die Chirurgie führt sie durch. Überwiegend werden intersexuelle Kinder zu Mädchen »umgebaut«, weil das als technisch einfacher und kostengünstiger (!) gilt. Die meisten Betroffenen, mit denen die Autorin sprach, haben die medizinischen Eingriffe eher als Machtmißbrauch und sexuellen Mißbrauch empfunden denn als notwendige Behandlung. Die Eltern werden gezwungen, sich zu Komplizen der Mediziner zu machen. Ihnen wird in der Mehrzahl der Fälle strikte Geheimhaltung empfohlen. Für die Kinder hat das zur Folge, daß sie sich aus Teilwahrheiten, Lügen und bedeutsamem Schweigen ihre eigene Geschichte zusammenreimen und oft jahrelang mit der Angst vor einer tödlichen Krankheit leben.

Bisher gibt es keine aussagekräftigen Studien zur Lebenszufriedenheit Betroffener, geschweige denn Nachfolgestudien zu den seelischen Auswirkungen auf die Kinder durch die Operationen und häufigen Untersuchungen ihrer Genitalien – in einem Alter, in dem sie bestrebt sind, gerade ihren Intimbereich zu schützen.

Ulla Fröhling hat das erste populäre Sachbuch zum Thema Intersexualität geschrieben.

Sie hat mit vielen Betroffenen gesprochen und erkundet, mit welchen Anstrengungen diese ihr Schicksal bewältigen, in welche seelischen Nöte sie geraten und wie sie ein neues Selbstbewußtsein aufbauen. Sie hat Sexualforscher, Therapeuten, Traumatologen zu Rate gezogen, und es gelingt ihr, auch die fachlichen Hintergründe und medizinisch-genetischen Zusammenhänge, die für das Begreifen dieses Phänomens unverzichtbar sind, verständlich und eingängig zu erklären. So ist ein Buch entstanden, das sich nicht nur für Betroffene, sondern durch seine faszinierenden Lebensgeschichten für einen breiten Leserkreis eignet.

Jeffrey Eugenides hat mit seinem Roman »Middlesex«, der nicht nur in Deutschland viel Aufsehen erregte, viel dafür getan, das öffentliche Interesse und Verständnis für die Intersexualität zu befördern, wie es die Aktivisten der Intersex-Bewegung schon seit Jahren versuchen. Ulla Fröhling gelingt es mit großem Einfühlungsvermögen, das Unbekannte, Unbegreifliche, das nicht selten Angst und Intoleranz auslöst, aus der Tabuzone herauszuholen und das Bewußtsein dafür zu schärfen, daß auch intersexuellen Menschen ein Raum in dieser Gesellschaft zusteht – in all ihrer Vielfalt, Eigenart und Kreativität.

 

 

Ch. Links Verlag, Schönhauser Allee 36, Haus S, KulturBrauerei, 10435

Berlin, www.linksverlag.de

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Edda Fensch, Tel.: (030) 44 02 32-10,

Fax: (030) 44 02 32-29

E-Mail: fensch@linksverlag.de

 

ULLA FRÖHLING

Jahrgang 1945, Studium der Soziologie, Anglistik, Publizistik in Hamburg und Dublin; nach 15 Jahren als Redakteurin, Ressortleiterin und Autorin bei Time-Life, Brigitte und Cosmopolitan arbeitet die mehrfach ausgezeichnete Wissenschaftsjournalistin und Buchautorin für ARTE, WDR, NZZ-Folio und Die Zeit. Ihre Schwerpunkte sind Erinnerungsforschung, Traumatologie und gesellschaftliche Tabus wie Inzest und Langzeitfolgen sexueller Gewalt.

Als Sachverständige wurde sie in Bundestagsanhörungen zu »Destruktiven Kulten« gehört, im Europäischen Parlament in Brüssel zu »Kindesmißbrauch und Kindesentführung«; für ihre Arbeiten zum Thema Trauma erhielt sie den amerikanischen Media Achievement Award 2001.

Zahlreiche Buchveröffentlichungen, darunter:

»Droge Glücksspiel« München 1984, Frankfurt 1993;

»Nur noch einmal«, Erotische Kurzgeschichten, München 1994/2001;

»Vater unser in der Hölle«, Tatsachenbericht, Seelze 1996;

»Berliner Balladen« (Hrg.) Anthologie, Düsseldorf 2001;

»Nur noch einmal II«, Erotische Kurzgeschichten, Reinbek 2003.

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Ganz Deutschland spricht von sexuellen Kindesmissbrauch, Kinderschänder werden gejagt. Politiker trompeten öffentlichkeitswirksam herum und fordern Strafverschärfung, wohl um von ihrem eigenen politischen Versagen abzulenken. 

Ganz unbemerkt von all dem Trubel werden seit Jahrzehnten intersexuelle Kinder mit staatlichen Segen und staatsfinanziert misshandelt und missbraucht. Die leiblichen Eltern schauen dem billigend zu oder fördern es nach besten Kräften. Zum Wohle des Kindes, versteht sich.

Die Sache hat Tradition. Im Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten war man noch etwas radikaler, da wurden die die nicht ins Konzept passten mit der Giftspritze oder den Gaswagen "eingeschläfert". Zu ihrem Wohle, versteht sich, denn welchem Epileptiker wollte man schon zumuten, mit seiner Behinderung zu leben.

 

Heute in unserer Gesellschaft geht es natürlich etwas humaner zu. Mit Skalpell und Hormonpräparaten, malträtieren Mediziner Kinder so lange bis sie sie da haben, wo sie nach deren Meinung hingehören. Aus praktischen Gründen "entstehen" dabei fast immer "Mädchen", ist eben leichter einen Penis abzuscheiden, als ihn zu plastizieren. 

Das Strafgesetzbuch interessiert dabei niemanden, am allerwenigsten den Staatsanwalt. Denn die Kinder werden schließlich zu ihrem Wohle misshandelt. Und das Kindeswohl hat nun mal oberste Priorität in Deutschland. KZ-Arzt Mengele lässt grüßen.

 

15.01.2004

 


 

 

 

Eine verhängnisvolle Beziehung

Vater und Sohn stritten sich jahrelang - bis der Sohn zum Messer griff

Immer, wenn Robert Z. zum Friedhof geht, sind sie wieder da - die Gedanken, wie sehr er sich als Kind einen Vater gewünscht hat - einen, der ihm ein Vorbild ist. Einen, der zu ihm steht, aber auch streng zu ihm ist. Einen, der ihn liebt. Robert Z. hat seinen Vater geliebt, und er trauert, weil der Vater tot ist. Gestorben im Alter von 54 Jahren an den Folgen mehrerer Messerstiche. Es war Robert M. selbst, der am 1. Dezember 2002 mit einem Küchenmesser auf seinen Vater einstach.

Den Tod nicht verwunden

Seit Dienstag steht Robert Z. wegen Totschlags vor der 32. Großen Strafkammer des Landgerichts. Er ist 22 Jahre alt und sieht viel jünger aus mit dem blassen, fein geschnittenen Gesicht und dem aschblonden gewellten Haar. Sein Verteidiger verliest eine Erklärung, weil es Robert Z. schwer falle, im Zusammenhang zu reden. Der Anwalt sagt, sein Mandant habe den Tod des Vaters noch immer nicht verwunden.

Robert Z. war acht Jahre alt, als sich seine Eltern trennten. Die Mutter zog nach London zu ihrem neuen Freund. Den Sohn nahm sie mit. Robert Z. lebte ein paar Jahre lang in England, dann wollte er nach Deutschland zurück. Zu seinem Vater, nach dem er sich sehnte. Ende 1999, er war 18 Jahre alt, ohne Ausbildung und ohne Job, zog er bei seinem Vater in die Wilmersdorfer Eigentumswohnung ein.

Dort lebte er in den Tag hinein, stand um neun Uhr morgens auf, kaufte vom Geld des Vaters ein und kochte. Hatte der Vater einen guten Tag, stand er auf, aß mit und man konnte sich mit ihm unterhalten. Meist hatte der Vater aber keinen guten Tag. Auch er hatte keinen Job. Er war früher Beamter bei einer Senatsverwaltung. Es heißt, nach der Scheidung sei er nicht mehr zurechtgekommen, sei er mürrisch und streitsüchtig geworden. Er blieb öfter der Arbeit fern und wurde schließlich wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Er habe jemanden gesucht, an dem er sich dafür rächen konnte, dass seine Frau ihn verließ, sagt ein Zeuge. "Die ganze Last lag auf dem Kind."

An den meisten Tagen lag der Vater schwer depressiv und grübelnd im Bett und stand erst auf, wenn es dunkel wurde. Das war der Zeitpunkt, an dem meist der Streit begann. Auslöser waren Kleinigkeiten. Mal war die Milch sauer geworden und Robert Z. hatte keine neue besorgt, mal wollte der Sohn vom Apparat des Vaters mit seiner Freundin telefonieren. Es folgten Vorwürfe, dass Robert Z. ein Taugenichts sei. Es knallten Türen, es gab Schläge.

Man weiß nicht, wer anfing, sie prügelten sich beide und konnten es nicht lassen. In der Wohnung gab es kaum ein Stück aus Glas oder Porzellan, das noch nicht zu Bruch gegangen war. Mal hatten der Vater, mal der Sohn nach so einem Streit Würgemale am Hals. "Jeder von beiden müsste sich im Klaren gewesen sein, dass eines Tages etwas noch Schlimmeres passiert", sagt ein Nachbar. Aber Robert Z. zog nicht aus, und sein Vater warf ihn nicht raus. Mit der Zeit wurde es üblich, dass sie zu Messern griffen.

"Ich hatte zu viel bekommen"

An jenem Abend im Dezember 2002 stritten sie, weil der Vater Robert Z.s Freundin Schlampe nannte. Sie rangelten, dann griff der Vater zum Küchenmesser und stieß es dem Sohn in den Arm. Dieser wehrte sich mit einem Fausthieb, holte sich dann auch ein Messer und stach damit auf den Vater ein - in den Bauch, in den Rücken, wo immer er ihn traf. Robert Z. sagt, "ich hatte einfach zu viel bekommen". Der Vater wurde lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus gebracht und in ein künstliches Koma versetzt. Er starb vergangenen April. Der Prozess wird fortgesetzt.

 

Berliner Zeitung

 

14.01.2004

Ressort: Lokales

Autor: Sabine Deckwerth

Seite: 22

 

 

 


 

 

Bundesregierung will die Rechtsposition leiblicher Väter stärken

Mit einem Gesetzentwurf (15/2253) will die Bundesregierung die Rechtsposition leiblicher Väter stärken. Mit dem Entwurf, der die Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vorsieht, sollen nach Angaben der Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres umgesetzt werden.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht als Vater legitimierten Mannes anfechten kann, sofern zwischen letzterem und dem Kind keine sozial familiäre Beziehung besteht.

Darüber hinaus sollen Personen und insbesondere der leibliche Vater, zu denen das Kind eine Beziehung hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben. Gleiches soll Verwandten bis zum dritten Grad zugesprochen werden. Nach Angaben der Regierung soll mit dem Gesetzentwurf auf internationale Entwicklungen in Richtung Ausweitung des Umgangs- und Anfechtungsrechts reagiert werden. Dazu gehöre ein Übereinkommen des Europarates über den Umgang mit Kindern.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages vom 5.1.2004

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Nicht schlecht, Herr Specht, 54 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland bequemt sich die Bundesregierung wenigstens einigen der leiblichen Väter, dass ihnen grundgesetzlich zugesicherte Elternrecht wenigstens über das Umgangsrecht wahrnehmen zu können. Allerdings nur dann, wenn zwischen dem sogenannten Scheinvater, also dem mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheirateten Mann, und den betreffenden Kindern keine sozial familiäre Beziehung besteht. Alle anderen leiblichen Väter werden nach wie vor ausgegrenzt und dürfen zusehen, wie ein anderer Mann sich den eigenen Kindern als Vater präsentiert. Was für Störungen müssen eigentlich Männer haben, die darum wissen, dass sie nicht der leibliche Vater sind und sich dennoch so aufführen als ob sie es wären. Darüber hat in der Bundesregierung wohl noch niemand nachgedacht, vielleicht deshalb, weil da so viele Männer auf Kindern sitzen, die nicht die ihrigen sind, wie böse Zungen behaupten.

Für das ganze  mittelalterliche staatliche Väterabwehrgebaren muss dann immer das sogenannte Kindeswohl herhalten, wobei es keine seriöse wissenschaftliche Studie gibt, die das untermauern würde, im Gegenteil, die Erkenntnisse aus der Familientherapie eine andere Sprache sprechen. Letztlich geht es der Bundesregierung um alte ideologische Zöpfe und man kann den verantwortlichen Damen und Herren nur empfehlen, sich mal in eine psychoanalytische Behandlung zu begeben. Der Vorteil ist dann noch, die zahlt die Krankenkasse.

 

 

 


 

Wenn Journalisten Unsinn schreiben.

 

Wen es interessiert zu wissen, was die Wochenzeitung "Die Zeit" in ihrer Ausgabe vom 31.12.2003 zum Thema "Homosexuelle Elternschaft" zum besten gibt, der möge sich die unerfreuliche Mühe machen, den Aufsatz der Zeit-Autoren Roland Kirbach und Martin Spiewak zu lesen. Man kann es aber auch sein lassen und vermeidet damit dass, was wohl den Autoren nachgesagt werden muss - heillose Konfusion.

Um nicht missverstanden zu werden, es geht nicht darum, dass Männer oder Frauen die sich als schwul oder lesbisch definieren, Elternschaft abzusprechen. Doch ein Kind hat immer einen Vater und eine Mutter und wer dem Kind vorgaukeln will, es hätte nur zwei Mütter als Eltern oder nur zwei Väter, der ist ein armer Irrer.

 

Die Zeitautoren meinen irrtümlich oder irreführend, die steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Eltern würde nur homosexuelle Eltern treffen. Da haben die beiden schlecht recherchiert. Die steuerliche Ungleichbehandlung (Steuerklasse I) ist für alle Väter und Mütter vorgesehen, die nicht dem staatlichen vorgesehenen Weg der Ehe (Gerhard Schröder lässt grüßen) folgen. Sogenannte "echt Alleinerziehende", egal ob hetero, lesbisch oder schwul kriegen einen kleinen staatlichen Bonus (Steuerklasse II).

 

 

Wenn dann noch suggeriert wird, der Samenspender bei einer "lesbischen Insemination" oder sein treuhänderisch auftretender Samenbankdirektor können möglicherweise von Unterhaltszahlungen für das Kind freigestellt werden, so haben die Autoren vermutlich schlecht recherchiert.

Dem im Aufsatz zitierten Schwulen Oliver, kann man nur zu seiner Dämlichkeit gratulieren. Der Mann hat vermutlich kein Sorgerecht für sein Kind, die Mutter zieht mit ihrer Freundin nach Frankreich und er kann noch die Fahrtkosten bezahlen, wenn er sein Kind mal sehen will. Unterhalt muss er auch 18 Jahre lang zahlen und für die Mutter steht es fest, ihn als Vater aus der Erziehung und Betreuung des Kindes fernzuhalten. Ein Vorurteil scheint sich zu bestätigen, Schwule sind nette Männer, die niemanden und schon gar nicht Frauen einen Wunsch abschlagen können, sofern dafür nur masturbiert werden muss. Volker Beck - wir lieben dich doch alle.

 

 

 

Anton Schwarz,

vaeternotruf.de, 03.01.2004

 

 

"Dossier

 

Familie

Wenn die Eltern schwul sind

Homosexuelle Paare wünschen sich immer häufiger ein Kind. Aber der Wunsch ist schwer zu erfüllen: Wie kommen Lesben zu einem Samenspender? Und Schwule zu einer Mutter? Noch dazu, wenn die Gesetze sie benachteiligen und sie sich selber fragen, ob ihre Kinder mit den neuen Lebensentwürfen zurechtkommen

Von Roland Kirbach und Martin Spiewak

...

 

Vincent mochte nicht länger warten. Am 17. Dezember, zehn Tage vor Termin, kam er zur Welt. Und was für ein prächtiger Junge er ist! 3,4 Kilogramm, 52 Zentimeter. Seine Mutter Vivienne wickelt ihn liebevoll, während ihre Lebensgefährtin Sabine voller Stolz erzählt, wie aufgeweckt der Kleine schon sei, dass er nicht wie andere Babys nur schlafe und trinke, sondern schon begonnen habe, die Welt zu erkunden. Seit zehn Jahren sind die Berlinerinnen Vivienne und Sabine ein Paar, fast genauso lang wünschen sie sich ein Kind, ein eigenes, leibliches Kind. Von Anfang an stand fest, dass Vivienne, die dunkle, temperamentvolle Französin, es austragen sollte. Sabine, die kühler wirkende Blonde, wollte sich mit der Rolle der „Co-Mutter“ begnügen. „Ich mochte nie selbst ein Kind austragen“, sagt sie. Endlich ist es so weit, Vincent ist da.

Eine anonyme Samenspende kam für die beiden nicht infrage. Im Bekanntenkreis gab es nur einen alten Schulfreund von Sabine, den sie fragen mochten. Den heterosexuellen Single stürzte das Ansinnen der zwei Lesben in eine tiefe Krise, nach langem Überlegen sagte er ab. So lief die Zeit davon, während die beiden Frauen vergeblich weiter nach einem Vater suchten. Die biologische Uhr tickte. Vivienne und Sabine sind bereits 40 und 38 Jahre alt. Überraschend hat es dieses Jahr doch geklappt: Eine Freundin brachte sie mit einem alleinlebenden Schwulen zusammen, der zur Samenspende bereit war oder, wie sie lieber sagen: der bereit war, Vater zu werden.

...

Wer, wie Vivienne und Sabine, nicht will, dass sich der Vater des Kindes auf einen Spermaklecks reduziert, hat es schwer, geeignete Samenspender zu finden. Einen wie Oliver. Er ist schwul, alleinstehend, ebenfalls 40 Jahre alt. Zwei-, dreimal trafen sie sich zu dritt, beschnupperten sich. „Ich bin nicht mehr 20, in meinem Alter kann ich nicht noch zehn Jahre warten“, sagt Vivienne. Jedoch war Oliver keine Notlösung. „Wir haben genau den gefunden, den wir wollten“, sagt Sabine. Die Insemination fand in Viviennes und Sabines Wohnung statt, „in einer entspannten Atmosphäre“, wie sie sagen. Vivienne wurde gleich schwanger.

Jetzt sitzen alle drei in Olivers renovierter Altbauwohnung beim Nachmittagskaffee zusammen, der Blick von der Dachterrasse geht über die von einer fahlen Sonne beschienenen Dächer Berlins. Zum ersten Mal reden sie zu dritt mit einem Außenstehenden über ihre Familienplanung; und es wird offenbar, dass es noch viel Gesprächsbedarf über die künftige Rollenverteilung bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes gibt.

Oliver nämlich mag nicht bloß Samenspender sein. Dazu hat er sich zu sehr nach eigenen Kindern gesehnt. „Mit dem Schwulsein habe ich nie Probleme gehabt“, sagt er. „Nur was Kinder angeht, da habe ich mir immer gewünscht, ich wäre hetero.“ Dass nun doch noch ein Kind von ihm zur Welt kommt, erfüllt ihn mit Stolz. Er will teilhaben an der Entwicklung des Sohnes. Und auch dieses Gefühl genießen: „Da ist einer, der ähnelt dir.“

Schwules Paar sucht lesbisches Paar: Für ein gemeinsames Kind

Vivienne und Sabine möchten aber keinen aktiven Vater, keinen Dritten, mit dem sie Kindererziehung und Beziehung teilen müssen. Ein Freund, der regelmäßig zu Besuch kommt, soll Oliver sein. Und der Sohn soll auch wissen, dass Oliver sein Vater ist. „Aber Papa soll er nicht zu ihm sagen!“, meint Sabine. „Wenn er Papa sagt, würde er nur eine Leerstelle markieren, dann würde auffallen, dass etwas fehlt. Mich soll er auch nicht Mama nennen, sondern mit dem Vornamen anreden.“

Manche Probleme dieser Dreierkonstellation werden sich wohl schnell erledigen, da Vivienne und Sabine vorhaben, im nächsten Jahr nach Frankreich zu ziehen. Vivienne möchte dort Lehrerin sein, wie früher schon. Sabine wird Elternzeit beantragen und in erster Linie für das Kind da sein. Um dies in Anspruch nehmen zu können, werden die beiden ihre Partnerschaft demnächst noch auf dem Standesamt eintragen lassen.

Oliver, Französischlehrer, ist fest entschlossen, künftig in den Ferien Vivienne und Sabine in Frankreich zu besuchen, um seinen Sohn so oft wie möglich zu sehen. „Ich glaube, dass er reifer sein wird als andere Kinder“, vermutet Oliver. „Ich hoffe, dass wir ihm Kraft geben können“, sagt Vivienne. Mit zwei Lesben als Eltern wird es ihr Sohn nicht immer leicht haben, das wissen sie. Und was, wenn er heterosexuell wird? „Davon gehen wir aus“, meint Vivienne und blickt, als wolle sie sagen: Na und? „Für das, was wir tun, gibt es kein Vorbild“, sagt Sabine. „Uns bleibt nichts anderes, als uns selbst zu erfinden.“

...

 

Steuervergünstigungen schließlich werden homosexuellen Eltern ebenfalls nicht gewährt, Homosexuelle kommt ein Kind deshalb teurer zu stehen als Ehepaare. Die Gesellschaft jedoch ist viel weiter als die Politik."

 

Zitat Ende

 

www.zeit.de

 

 

 


 

 

Bundesverfassungsgericht in der Kritik

Offener Brief an den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten

Es hat sich längst herumgesprochen: Ein Verfassungsbeschwerde bringt in aller Regel nichts!

Wer solch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreicht, hat zumeist eine schreckliche Leidensgeschichte hinter sich (gerade in familienrechtlichen Fällen), dem ist auf einem langwierigen Instanzenweg viel Unrecht widerfahren (Beispiele)

Nur wenige schaffen es überhaupt bis zur Verfassungsbeschwerde; die meisten Väter, Mütter oder Großeltern bleiben bis dahin längst irgendwo psychisch oder materiell auf der Strecke. Oder sie scheitern an den Formalien, etwa durch Versäumung der vierwöchigen Antragsfrist.

Die wenigen, die trotz aller Hürden der Justiz fristgemäß eine Beschwerde einreichen, klammern sich an dieses Rechtsmittel wie an den letzten Strohhalm, in der Hoffnung, wenigstens vor dem höchsten deutschen Gericht eine Behandlung zu erfahren, wie sie das Gesetz, zuvorderst das Grundgesetz vorsieht. Und werden in den meisten Fällen erneut bitter enttäuscht: Von einem Gericht, das wir als Gralshüter unserer Verfassung begreifen, der Demokratie und der gesellschaftlichen Ethik.

Es hat sich längst herumgesprochen: Wer in Deutschland Justizwillkür erlebt und eine gesetzeskonforme Gerichtsentscheidung sucht, der muß noch eine Instanz höher gehen und sein Recht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagen.

So darf es nicht sein! Schließlich leben wir in einem zivilisierten Land, in dem das "Rechtsstaatsprinzip" gilt und gelten muß. Daher mußte der nachfolgende "Offene Brief" an den Präsidenten des BVerfG formuliert werden.

Wir sind gespannt, was Herr Prof. Dr.jur.habil. Dr.h.c. H.-J. Papier dazu äußern wird.

 

Dr. Christian Adler

 

 

 

 

 

1.März 2004

Herrn o.Prof.Dr.jur.habil. Dr.h.c. H.-J. Papier

-Präsident des Bundesverfassungsgerichts/BVerfG-

Schlossbezirk 3 D.76131 Karlsruhe

 

Vorab als e-mail und Fax an: poststelle@bundesverfassungsgericht.de; 0721 - 9101382

 

Sehr geehrter Herr BVerfG-Präsident,

sehr geehrter Herr Professor Papier,

weil wir rechtsstaatlich, bürgerrechtlich und rechtskulturell engagierte Bürger dieses Landes - eines dem Selbstverständnis nach demokratischen und sozialen Bundesstaates - sind, wollen wir Ihnen zu einem zentralen Komplex jeder sozialen und demokratischen Rechts- und Verfassungspraxis, des verfassungsrechtlich garantierten rechtlichen Gehörs und seiner praktischen Mißachtung, einige Fragen in Form eines Offenen Briefes stellen.

Es geht uns nicht um diese oder jene rechtliche Einzelheit. Sondern grundlegend um

Anspruch und Praxis von rechtlichem Gehör vor Gericht als Bürger-, Grund- und Menschenrecht.

Nachdem Sie 1992 einen Ruf als Ordinarius für Deutsches und Bayrisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht an der LMU München erhielten und 1991/98 Vorsitzender der Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, 1994/98 Kommissionsmitglied zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsgesetz und seit Februar 1998 Vizepräsident des BVerfG sowie Vorsitzender des 1. Senat wurden - sind Sie, seit April 2002, einstimmig gewählter BVerfG-Präsident.

Damit sind Sie, Herr Papier, dafür verantwortlich, daß es in Deutschland immer noch als rechtens gilt, Verfassungsbeschwerden von Bürger/innen begründungslos abzulehnen - eine seit 1993 legalisierte Praxis, deren Rechtmäßigkeit endlich zur Prüfung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg anstehen sollte.

Seit 1993 nämlich erlaubt § 93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, Verfassungsbeschwerden begründungslos abzulehnen - eine Praxis Ihres Hauses, die so menschenwürdeverletzend und menschenrechtsfeindlich wie verfassungswidrig ist.

Hätten Sie die Verfassungswidrigkeit des § 93 BVerfGG als Ihre Handlungsgrundlage nicht selbst erkennen müssen ?

In einem Plenumsbeschluss Ihres Hauses Ende April 2003 wurden Bundestag/Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die seit Gründung dieses Staates, also nunmehr seit 55 Jahren, anhaltende rechtswidrige Praxis der Verletzung des rechtlichen Gehörs endlich beendet wird: Dieser wichtige Beschluss aller sechzehn Bundesverfassungsrichter/innen vom 30. April 2003, der mit zehn zu sechs Stimmen(mehrheit) zustande kam, verpflichtet ´den Gesetzgeber´, bis zum 31.12.2004 Rechtsschutz bei der Verletzung von Verfahrensgrundsätzen, insbesondere zur Garantie des rechtlichen Gehörs vor Gerichten im Sinne des Artikel 103 [4] des Grundgesetzes, zu schaffen.

Der Leitsatz Ihres Beschlusses vom 30.4.2003 lautet: "Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, daß ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt."

( BVerfG, 1 PBvU vom 30.4.2003, 11 Seiten: http://bverg.de/entscheidungen/up20030430_1pvbu000102.html)

Wissen Sie, Herr Papier, nicht, daß dies auch auf die von Ihnen praktizierte Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Verfassungsbeschwerden von Bürger/innen, die sich als letzte innerstaatliche Rechtsmöglichkeit an Sie als Verfassungsrichter und Senatsvorsitzenden wenden, zutrifft und daß diese Grund- und Menschenrechtsverletzung/en in Form begründungsloser Ablehnungen in Ihrem Hause seit 1993 massenhaft praktiziert werden?

Und daß Ihr Haus zur weiteren Verfahrensvereinfachung - entgegen dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) - inzwischen sogar schon dazu übergeht, Verfassungsbeschwerden einfach von der BVerfG-Verwaltung bearbeiten zu lassen - so daß nicht einmal mehr der äußerliche Eindruck entstehen kann, daß Verfassungsbeschwerden von Verfassungsrichtern entschieden würden ?

Wissen Sie denn nicht, welches Ausmaß diese verfassungswidrige Ablehnungspraxis Ihres Hauses inzwischen angenommen hat?

Würde man nur ´weiche´ Maßstäbe anlegen, dann handelte es sich bei etwa 45.000 Beschwerden in diesem Zehnjahreszeitraum um etwa 10.000 "Fälle", in denen Ihre Verfahren nicht rechtens waren.

Legt man freilich eine ´hartes´ Kriterium an wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 1 B 231.94 [und] 1 C 34.94 vom 9.1.1995, unveröff. Beschluss, zit.6,7) - dann hätte es 1993-2002 etwa 35.000 sich bei Ihnen beschwerende Bürger/innen als Opfer Ihrer das Verfassungsgebot ("Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör") mißachtenden begründungslosen Ablehnungspraxis gegeben - also, seitdem Sie, Herr Papier, dem 1. Senat vorsitzen, etwa 3.500 einzelne Menschenrechtsverletzungen pro Jahr

(vgl. R. Albrecht: http://www.wissen24.de/vorschau/19738.htm) )

Bei den von Ihnen begründungslos abgelehnten Beschwerde-"Fällen" handelt es sich um lebendige Menschen, die, weil sie von Ihnen als "tote Registraturnummern" (Franz Kafka) behandelt wurden, in ihrer Würde als Menschen nachhaltig verletzt sind.

Wissen Sie nicht, daß Menschenwürde als ´oberstes Konstitutionsprinzip allen objektiven Rechts´ und zentralnormativer Grundsatz gilt und auch der deutschen Verfassung des Grundgesetzes unterliegt ?

Und daß Menschenwürde immer dann verletzt wird, wenn "der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird"? (G. Düring, zit. nach FAZ, 204/3.9. 2003, 33).

Wissen Sie denn nicht, daß Bürger/innen, die sich mit Beschwerden an Sie als Verfassungsrichter wenden, nichts anderes als Gerechtigkeit, verstanden als ´den geltenden Rechtsnormen entsprechendes Handeln und Urteilen´ und angemessene Rechtsprechung der mit der Rechtspflege beauftragten Institutionen und Richtern erwarten - und von Ihnen nachhaltig enttäuscht werden ?

Wissen Sie wirklich nicht, daß Verfahrenslegitimation und das Recht auf ein faires Verfahren grundlegende rechtskulturelle Errungenschaften der europäischen Zivilisationsentwicklung sind ?

Und haben nicht auch Sie, Herr Papier, als Oberster Berufs- und Verfassungsrichter dieses Staates den Richtereid geleistet, in dem es heisst (DRiG § 45; zit. nach http://www.uni-oldenburg.de/markobr/DRiG.html) )

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" ?

Glauben Sie wirklich, daß Sie und Ihr Haus "nach bestem Wissen und Gewissen ... nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen", indem Sie Verfassungsbeschwerden grundsätzlich ohne jede Begründung ablehnen ?

Und können Sie, Herr Papier, denn die Bedeutung des grundlegenden Hinweises von Hannah Arendt, daß "die Verletzung des Rechts eines einzigen die Verletzung des Rechts aller" ist und daß folglich jede einzelne von Ihnen begründungslos abgelehnte Verfassungsbeschwerde eine Zurückweisung zuviel ist,

wirklich nicht begreifen ...?

Selbstverständlich können Sie unseren Offenen Brief zum Anlaß nehmen, um Ihre begründungslose Ablehnungspraxis von Verfassungsbeschwerden einzustellen.

Mit verbindlicher Empfehlung und freundlichem Gruss

Dr. Peter Niehenke, Freiburg/Br.

peter@niehenke.de

[Lorettostr. 38; D.79100 Freiburg/Breisgau]

Dipl.-Ing. Walter Keim, M.A., Trondheim

wkeim@online.no

[Torshaugv. 2 C, N-7020 Trondheim]

Dr. Edmund Haferbeck, Schwerin

haferbeck@aol.com

[Karl-Marx-Str.16; D.19005 Schwerin]

Thomas Doering, Berlin

thomasdoering@aol.com

[Moränenweg 6; D.13509 Berlin]

Dr. Ulrich Brosa, Amöneburg

brosa-gmbh@t-online.de

[Brücker Tor 4; D.35287 Amöneburg]

Dr. Richard Albrecht, Bad Münstereifel

dr@richard-albrecht.de

[Wiesenhaus; D.53902 Bad Münstereifel]

Dr. Christian Adler, Gilching

100111.215@compuserve.com

[Am Römerstein 19, D.82205 Gilching]

 

ViSdPrR. Walter Keim, Trondheim; ©by the authors (2004)

http://www.vafk.de/themen/aktuell/news/bvg_kritik.htm

 

 

 

 


 

 

Leserbrief an Väternotruf

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 29. Dezember 2003 21:00

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Adolf Hitler

 

 

Sehr verehrte Damen und Herren,

ich finde es eine erschreckende Tatsache, dass Ihre sonst informativen Webseite anfängt mit Verweisungen nach der wohl schlechtesten Seite Ihrer/unserer Geschichte.

Sicherlich können Sie (sich) etwas besseres und interessanteres einfallen lassen/entdecken und es vermeiden Hitler anno 2003/2004 noch ein Forum zu bieten.

Mit freundlichen Grüssen,

...

(Alleiniges Sorgerecht)

Ein moderner/neuer Vater, der dank der umfangreichen, fundierten und objektiven Begutachtung (der Bindungen in der Familie) eines auf Ihre Webseite unfair kritisierten forensischen Gutachters ein Alltag mit seiner Tochter gewährt wurde und dafür ausserordentlich dankbar ist. Jeden Tag.

Sollte es Ihrem Wunsch sein, dass mehr Väter eine Chance haben vor Gericht ihre Kinder nicht zu verlieren, dürften Sie die besten Gutachter nicht ohne weiteres in der Öffentlichkeit abschiessen (lassen).

 

 

 

 

hallo ... .

 

das ist die sinfonie mit dem paukenschlag.

der massenmörder als muttersohn.

 

das hat geschichte und tradition. die massenmörder sind häufig muttersöhne.

 

 

wir wollen söhne, die einen lebendigen und guten vater haben. deshalb unsere seite und der verweis auf adolf hitler, dessen geist noch immer über deutschland und seine mutterschaftsfixierten gralswächter in politik und familienrecht wabert.

 

freut uns, wenn sie glück mit ihrem gutachter hatten. das haben leider nicht alle betroffenen väter und mütter. 

mit welchem gutachter haben sie denn gute erfahrungen gemacht?

 

bleiben sie uns wohlgesonnen.

 

 

beste grüße

 

 

anton

3.1.2004

 

 


 

 

 

 

§ 1671 BGB (Übertragung der Alleinsorge nach bisheriger gemeinsamer elterlicher Sorge bei Getrenntleben der Eltern)

(1) Leben Eltern, denen sie elterliche Sorge gemeinsam zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. Der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, daß das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder

2. zu erwarten ist, daß die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3)...

 

 

Was hier so schön klingend daher kommt, ist nichts weiter als eine euphemistische Beschreibung eines Sorgerechtsentzugs. Also so etwas ähnliches, als wenn ich sage, der Hund wird "eingeschläfert", statt zu sagen, der Hund wird getötet oder "unsere gute Mutter und Oma ist entschlafen", statt "unsere gute Mutter und Oma ist gestorben.

Die Begriffsverwirrung (Urheberrechte liegen beim Bundesjustizministerium) ist beabsichtigt, denn würde von den Betroffenen erst einmal voll begriffen, in welcher grundgesetzwidrigen Weise ihnen trotz fehlender Kindeswohlgefährdung durch eine "Sorgerechtsübertragung" ein grundgesetzlich verbrieftes Recht, nämlich für seine Kinder zu sorgen, entzogen wird, so gäbe es vermutlich jeden Tag Sitzstreiks am Brandenburger Tor.

"Sorgerechtsübertragung" ist auch deshalb Unsinn, da jemanden nur etwas "übertragen" werden kann, was er vorher nicht hatte. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Pflegeeltern die elterliche Sorge durch das Gericht "übertragen" bekommen, oder ein Vater, der bisher kein Sorgerecht hatte nach einem Sorgerechtsentzug für die Mutter nun die alleinige Sorge durch das Gericht "übertragen" bekommt.

Bei einer Trennung/Scheidung verheirateter Eltern haben aber beide das "Gemeinsame Sorgerecht", dass entweder so belassen wird, oder durch einen Sorgerechtsentzug für den einen Elternteil (üblicherweise den Vater) automatisch in das "alleinige Sorgerecht" des anderen (üblicherweise der Mutter) übergeht. Hier muss also nichts übertragen werden.

 

Trotz der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wird noch immer ca. 25 Prozent aller Väter und Mütter nach einer Trennung oder Scheidung das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen. Dabei dürften es vor allem die mittellosen Mütter sein, die beim Familiengericht den Antrag stellen, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen. Ist die Mutter nämlich mittellos, so übernimmt der Staat das Kostenrisiko  eines solchen Antrages. Kommt die Mutter mit ihrem Antrag nicht durch, zahlt trotzdem die Staatskasse und damit die Steuerzahler. Wird dem Vater "erfolgreich" das Sorgerecht entzogen, dann wird er vom Gericht dafür auch noch mit den Kosten belastet. So etwas nennt man Recht. Wir nennen das Unrecht. so verschieden kann die Sicht auf ein und die selbe Sache sein.

 


 

 

 

Braunschweig, mein Braunschweig - wie verlassen fühl ich mich von dir.

 

Auch in Braunschweig ist ein unermüdliches Oberlandesgericht tätig. Die Herren und Damen Oberlandesrichter sind schwer damit beschäftigt Recht zu sprechen und so passieren dann folgende Beschlüsse.

Für die Änderung eines alleinigen Sorgerechtes, dass nach alter Gesetzeslage zustande gekommen ist, in ein gemeinsames Sorgerecht, setzt das OLG strenge Maßstäbe an (warum sind die Richter in Braunschweig eigentlich so streng?). Die Vorteile einer eventuellen Neuregelung sollen die mit der Änderung verbundenen Nachteile deutlich überwiegen. Das Bestehen eines Konsenses der Eltern über Entscheidungen von erheblicher Bedeutung reicht dazu nicht aus. Eine gemeinsame Sorge erfordere eine enge, vertrauensvolle und emotionsfreie Kommunikation zu wohl des Kindes, so das Gericht.

Fehlt bloß noch das Wort "steril". Fragt sich welche Eltern in Deutschland nach diesen Brauschweiger Kriterien überhaupt noch die gemeinsame elterliche Sorge ausüben dürfte, vermutlich nicht einmal die wohl überwiegend verheirateten Richter/innen des OLG Braunschweig.

veröffentlicht ist das ganze Drama (Beschluss des OLG Braunschweig, 1. Familiensenat vom 12.6.2002 - 1 UF 227/00) oder sollte man besser von Tragikkomödie sprechen? in "FamRZ", 2/2002, S. 121-123

 

 

 


 

 

 

"Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern"

Dagmar Kaiser, in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11.

 

 

vaeternotruf.de: empfehlenswerter Aufsatz

 

 

 


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