Väternotruf
Mai 2004
Die Ohnmacht der Väter
Jan-Martin Wiarda
20.5.2004
Um ihn tobende Kinder, in ihm Aufruhr, an seinem Arm sein Junge, der nicht loslassen will. Da steht er, mitten auf dem Schulhof, hilflos. So steht er immer wieder da, das Bild wird er nicht los. „Papa, wann fahren wir zurück nach Berlin?“, hat sein Junge damals auf dem Schulhof gefragt. Da hat Peter Döring erst mal gar nichts gesagt, sondern Denis nur festgehalten. Wie soll man einem Sechsjährigen erklären, dass man sich machtlos fühlt als Vater, der doch immer stark ist und alles kann.
Das war vor zwei Jahren in Speyer. Das Kinderzimmer mit dem Hochbett in seiner Berliner Wohnung ist noch immer leer. Die Tür zum Flur steht offen, gegenüber ist die Wohnungstür, und jedes Mal, wenn Döring nach Hause kommt, streift sein Blick die hölzernen Stufen, die hinauf zum Hochbett führen. Er denkt an Denis, wie seine einstige Freundin Sabine ihn eines Tages von der Schule abgeholt hat und verschwand. Einfach so. Wie er verzweifelt telefoniert hat, alle hat er angerufen: Freunde, Jugendamt, Sabines Mutter. Bis er von Sabines Anwältin erfahren hat, dass die beiden in Speyer leben. Döring ist sofort ins Auto gestiegen und hingefahren, hat die Schulen abgeklappert, und da stand er auf dem Schulhof. Das war der Anfang seines Kampfes um das Sorgerecht, der bis heute andauert. Als Döring am nächsten Tag wiederkam, wartete nicht sein Sohn auf ihn, sondern die Polizei. Sabine hatte ihn wegen versuchter Kindesentführung angezeigt.
Döring ist das, was Sozialwissenschaftler einen Trennungsvater nennen. Über Trennungsväter, noch dazu über unverheiratete wie Döring, hört man immer wieder die gleichen Geschichten: dass sie verschwinden, am besten mit einer Jüngeren, dass sie keinen Unterhalt zahlen. Das sind nicht alles Vorurteile, das belegen Zahlen des Senats: 30000 Kinder müssen in Berlin ohne Alimente auskommen. Für ihre Versorgung schießt das Land jährlich knapp 43 Millionen Euro zu.
Doch den anderen Trennungsvater, der leidet, der sich kümmern will, den gibt es natürlich auch. 25 Jahre ist es her, seitdem Dustin Hoffman ihn im Film „Kramer gegen Kramer“ verkörpert hat: einen Vater, der alles tut, um nicht von seinem Sohn getrennt zu werden. Weil ihn schon der Gedanke verrückt macht, den Kleinen nicht mehr ins Bett bringen zu können. Damals hat der Film für Aufsehen gesorgt, stellte er doch die traditionelle Rollenverteilung in Frage.
Der Psychologieprofessor Gerhardt Amendt sagt, Väter litten genauso stark unter der Trennung von ihren Kinder wie Mütter. Überdurchschnittlich viele Trennungsväter werden arbeitslos. Doch trotz aller Studien, die eine Gleichbehandlung der Eltern im Fall der Trennung nahe legen, – 85 Prozent der Scheidungskinder leben bei der Mutter, und jedes vierte Kind verliert im ersten Jahr nach der Scheidung den Kontakt zum Vater. „Die Scheidung bedeutet für die meisten Männer eine große Krise in ihrem Selbstverständnis“, sagt Amendt, der die Erfahrungen von 3500 Trennungsvätern dokumentiert hat.
Peter Döring weiß das alles. Nach jedem Satz macht er eine Pause, und wenn es ganz wichtig wird, kneift er kurz die Augen zusammen oder streicht sich übers schüttere Haar. Kaum zu glauben, dass so einer Ärger haben kann, aber das ist das Vertrackte: Es gibt Konflikte, da versagt der Versuch einer objektiven Beschreibung. Einer Beschreibung, die beiden Seiten gerecht wird.
Was bleibt, sind Dörings Erinnerungen. Das Zeltlager in Ungarn zum Beispiel: mitten im Wald, kein Strom, kein Wasser. Ein paar hundert Erwachsene und Kinder. Döring, Sabine – und Denis. Da war er gerade vier, und Feuer war das Spannendste überhaupt. Und so haben sie jeden Abend Holz gehackt und angezündet, und dann haben sie einfach dagesessen. Ein andermal waren sie in der Türkei, sind auf dem Meer herumgeschippert. Denis durfte das Steuer des Motorboots halten. „Das war das Größte für ihn. Er ist eine Wasserratte“, sagt Döring. Und ist mit einem Mal wieder im Jetzt angekommen. Denn nebenan im Kinderzimmer hängt die Weltkarte, vor der er mit Denis gestanden hat und ihm immer wieder die Länder zeigen sollte, in denen sie gewesen sind: Ungarn, Türkei, Kroatien, Österreich. Die Karte ist noch da. Am Kühlschrank in der Küche klebt ein Foto, auf dem hockt ein Junge mit hellblondem Haar auf einem Schuppendach und grinst Döring an, wenn er sich was zu essen macht. Denis. Heute ist er acht.
Döring, der 47-jährige Ethnologe, ist vor einem Jahr Vorsitzender des Berliner Landesverbands von „Väteraufbruch für Kinder“ geworden – einem Selbsthilfeverein. Seitdem fühlt er sich nicht mehr so machtlos. Einmal die Woche treffen sich die Väter zum Stammtisch. Wobei Stammtisch vielleicht das falsche Wort ist, denn es sind nie die gleichen zehn, 15 Männer, die sich an dem Holztisch niederlassen. Die meisten kommen, sehen erleichtert, dass es anderen auch so geht wie ihnen, und gehen wieder. Da ist immer einer, der sich Gedanken macht, wie er aus dem Kredit fürs Haus rauskommt. Wobei das zu ertragen wäre, gäbe es nicht diese Vorwürfe. Mein Mann hat sich nie für uns interessiert. Oder: Mein Mann ist gewalttätig. Oder, und das ist die ultimative Waffe: Mein Mann hat sich an unserem Kind vergangen. Das sind die „Standardvorwürfe“, wie Amendt sie nennt. Natürlich nehmen Gerichte sie sehr ernst, auch wenn sich der Missbrauchsverdacht in 96 Prozent der Fälle als unhaltbar erweist. „Und natürlich“, sagt Döring“, gibt es keinen Vorwurf, der einen hilfloser macht.“
Die Attacken zielen darauf ab, sich vor Gericht die alleinige Sorge zu erstreiten. Dank des neuen Kindschaftsrechts ist das schwieriger geworden: Heute erteilen die Gerichte in 85 Prozent der Fälle das gemeinsame Sorgerecht. Auch die Kontaktabbrüche der Väter gehen drastisch zurück, seit sie nicht mehr das Gefühl haben, „entsorgt“ worden zu sein. „Das neue Kindschaftsrecht ist ein Erfolg“, sagt der Rektor der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg Roland Proksch. Er hat für die Bundesregierung Familienrichter, Jugendämter, Rechtsanwälte und Eltern nach ihren Erfahrungen mit dem neuen Gesetz befragt. „Es definiert das Umgangsrecht nicht mehr als ein Recht der Eltern, sondern als ein Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.“
Doch auch wenn sich vieles gebessert hat, da ist noch die Situation unverheirateter Väter: Noch immer gilt der Paragraph 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der besagt, dass die Mutter alleine „die elterliche Sorge“ hat – es sei denn, sie teilt sie freiwillig mit dem Vater. Solange dies Gesetz ist, hat Peter Döring schlechte Karten. Da macht es wenig Unterschied, dass Denis vor seinem plötzlichen Verschwinden sein Kinderzimmer inklusive Ritterrüstung, Bücherkoffer und Weltkarte bei seinem Vater hatte, und sich seine Mutter, wie Döring sagt, manchmal tagelang nicht blicken ließ. Er stockt plötzlich.
Gerade hat Döring vor Gericht einen Rückschlag erlitten. Seinen Antrag, den Richter wegen Untätigkeit zu rügen, hat das Oberlandesgericht abgelehnt. Das Verfahren dauert schon über zwei Jahre. Aber vielleicht wird doch noch alles gut, sagt Döring. Vielleicht entscheidet sich der Richter für das gemeinsame Sorgerecht. Vielleicht wird eines Tages sogar der Paragraph 1626a abgeschafft. Es wäre schon gut, wenn er seinem Sohn einmal anrufen könnte, ihm sagen: „Morgen. Morgen fahren wir zurück nach Berlin.“ Und sei es nur für einen Tag.
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2128934
Berlin, den 14. Mai 2004
„Väteraufbruch für Kinder“ zu Arbeitsgespräch bei Michaela Noll MdB in Berlin
Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 204.200 Ehen geschieden. Davon waren 160.000 Kinder betroffen. Die Sorge- und Umgangsrechtskonflikte gehen oft zu Lasten der Kinder. Auch aus diesem Grund traf die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll am Freitag, den 30. April 2004, mit dem Bundesvorstand des Väteraufbruchs für Kinder e.V. zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch in Berlin zusammen.
In einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung hatte die Parlamentarierin erst kürzlich konkrete Defizite und Schwierigkeiten im geltenden Kindschaftsrecht aufgezeigt. Akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe beim „Umgangsboykott“. Das bestehende Beratungsangebot muss verbessert und eine stärkere Kooperation zwischen Familienrichtern, Jugendämtern und Rechtsanwälten erreicht werden, fordert Michaela Noll, Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend und stellvertretendes Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
Die Antwort der Bundesregierung, so das übereinstimmende Urteil der Gesprächspartner, sei unbefriedigend. „Zum Wohl des Kindes müssen alle Beteiligten an einen Tisch. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass das Cochemer Modell auch bundesweit Schule macht“, erklärten Michaela Noll und D*** N**** W***, Bundesvorstand für Politik im Väteraufbruch für Kinder.
„Das Wohl des Kindes muss die Maxime sein“, so Michaela Noll.
Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Geschäfts-Nr.: 71 b F 0775/03
B e s c h l u s s 10. Mai 2004
In der Familiensache
betr. X, geb. ...1988,
ges. vertr. durch das AfSD als Vormund
und die Großmutter als Pflegerin
.... 27809 Lemwerder
Antragsteller
Verfahrensbevollm.:RAin Brigitte Leutz-Ohlmeyer, Elsfleth, zu 862/03 L02
gegen,
Freie Hansestadt Bremen Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum Vegesack, Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen
Antragsgegnerin
Beteiligte:
Großmutter: ... 28757 Bremen
Verfahrensbevollm.: ...
Verfahrenspfleger: RAin McCallion, hier
wegen Regelung des Umgangrechts
bestimmt das Familiengericht nach Anhörung des Kindesvaters, der Großmutter und der Jugendlichen X:
Der Antrag des Kindesvaters auf Einräumung eines regelmäßigen persönlichen Umgangs mit der Jugendlichen wird zurückgewiesen.
Der persönliche Umgang wird in Fortschreibung des Ausschlusses mit Beschluss vom 15.03.2001, 71 aF 734/00 bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen. Der Kindesvater ist weiterhin zu brieflichen Kontakten einmal vierteljährlich und zum Geburtstag und zu Weihnachten berechtigt. Dem Amtsvormund Amt für Soziale Dienste wird aufgegeben, dem Kindesvater halbjährlich Information über X's schulische Entwicklung zu erteilen.
Die Gerichtskosten werden dem Kindesvater auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert beträgt 3.000,00 E.
G r ü n d e :
Die Jugendliche X lebt seit 1991 im Haushalt ihrer Großmutter zusammen mit der Kindesmutter. Nach deren Tod am 01.05.2003 hatte der Kindesvater die Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1680 11 BGB auf sich beantragt. Dieser Antrag ist mit Beschluss vom 11. 12.2003 zurückgewiesen worden. (71 b F 366/03) Nunmehr begehrt der Kindesvater die Regelung des persönlichen Umgangs mit der Jugendlichen gemäß § 1684 1 BGB, da ihm als überlebendem Elternteil zumindest im Rahmen seines Elternrechts das Umgangsrecht zugestanden werden müsse. Soweit dieses Umgangsrecht in den Vorverfahren X 23691 mit Beschlüssen vom 3.11.1994 und 03.07.1997 sowie 71a F 374100 mit Beschluss vom 15.3.2001 jeweils befristet für die Dauer von 2 Jahren ausgeschlossen worden sei, sei nach dem Tod der Kindesmutter der Ausschluss nicht mehr gerechtfertigt, da dieser nach seinem Verständnis im wesentlichen dem Schutz der psychisch-kranken Kindesmutter gedient habe. Soweit die Jugendliche X den persönlichen Kontakt mit ihm ablehne, sei diese Ablehnung unbeachtlich, weil sie zum einen auf einem inzwischen verfestigten PASSyndrom beruhe und zum anderen auf Beeinflussung der Großmutter der Jugendlichen zurückzuführen sei, die ihn als Person von jeher abgelehnt habe. Die Jugendliche X hat in ihrer Anhörung die Aufnahme persönliche Kontakte sehr entschieden abgelehnt, da der Vater in ihrem Leben keine Rolle spiele und sein Umgangswunsch sie psychisch unter Druck setze, zumal er seit Jahren die Kindesmutter und sie damit bedrängt habe. Sie hat eine Einmischung der Großmutter in diese Problematik in Abrede genommen, da die Großmutter ihr die persönlichen Umgangskontakte freigestellt habe.
Der Antrag des Kindesvaters ist den Stellungnahmen der Verfahrenspflegerin und des Amts für Soziale Dienste folgend zurückgewiesen worden und der weitere Ausschluss des Umgangsrechts angeordnet worden, weil die Anordnung des Umgangsrechts gegen den erklärten Willen der Jugendlichen in diesem Fall eine Gefährdung der psychischen Entwicklung der Jugendlichem mit sich bringt. Denn die verfestigte Abwehrhaltung der Jugendlichen ist als psychische Realität beachtlich ungeachtet der vom Kindesvater behaupteten Genese der negativen Beeinflussung, für die jedenfalls seitens der Großmutter nach dem Versterben der Kindesmutter keine Anhaltspunkte mehr bestehen. Das von Kindesvater und Großmutter unbestritten für die Vergangenheit eingeräumte Spannungsverhältnis ist auch nicht mehr ausschlaggebend für die Abwehr der Jugendlichen. Denn diese hat nachvollziehbar dargelegt, dass ihr ein Beziehungsaufbau zum Kindesvater nicht möglich ist aus Gründen, die in der Person des Kindesvaters selbst liegen, der nicht in der Lage gewesen sei und dies auch heute noch nicht sei, ihre Bedürfnisse zu erkennen. Der Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens bedarf es für die Entscheidung nicht, weil die 16-jährige Jugendliche gegen ihren Willen zu einem Umgang nicht gezwungen werden kann, und für die Jugendliche auch keine Umgangspflicht besteht. Letzteres verkennt der Kindesvater in seinen Beharren auf seinem Umgangsrecht als Ausflugs des Elternrechts. Das Informationsrecht des Kindesvaters bleibt weiterhin bestehen und ist in der Entscheidung festgeschrieben worden. Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 30 Kost0, 13a FGG.
28779 Bremen, den 5.5.2004 Das Amtsgericht Familiengericht gez. Blank Richterin am Amtsgericht
Für die Ausfertigung:
Justizobersekretärin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
"Alleinerziehende Mütter wenig selbstbewusst"
Um Alleinerziehende von der Sozialhilfe zu befreien, reicht es nicht, den Müttern nur Arbeitsangebote vorzulegen, so das Ergebnis eines Forschungsprojektes der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen in Aachen.
Ein Bericht über die Ergebnisse findet sich im "evangelischen pressedienst sozial", vom 12.03.2004
Dort heißt es u.a.: "`Diese Frauen haben sich für das traditionelle Frauenbild und die klassische Versorgerehe entschieden` erklärt Genenger-Stricker
Nach der Scheidung gelingt es ihnen nicht, sich von ihrem ursprünglichem Lebensentwurf zu lösen: Statt sich den veränderten Verhältnissen anzupassen und den Wiedereinstieg in den Beruf zu probieren, sehen sie die Sozialhilfe als dauerhafte Absicherung."
Anmerkung Väternotruf: Viele dieser Mütter haben sich offenbar nicht nur für die Sozialhilfe als ihr letztes Lebensprojekt entschieden, sondern benötigen auch ihre Kinder, um sich den rauhen Anforderungen des Arbeitsmarktes, mit denen sich viele Männer tagtäglich abplagen müssen, zu entziehen. Viel lieber als bei Aldi an der Kasse zu stehen oder gar in ihrem Ursprungsberuf als Lehrerin zu arbeiten, gebärden sich manche dieser Sozialhilfemamas als Übermütter und völlig unabkömmlich für ihre Kinder. Der Staat hilft den Übermamas dabei nach Kräften, wenn es sein muss auch dadurch, dass er die Trennungsväter mittels Sorgerechtsentzug oder Sorgerechtsdiskriminierung aus ihrer Erziehungsverantwortung an den Rand drängt.
Nur über steigende Sozialausgaben (Mütter) auf der einen Seite und sinkende Steuereinnahmen (Väter) auf der anderen Seite sollte sich dann keiner beklagen.
Informationen zum Forschungsprojekt:
"Mutterrolle rückwärts"
"Urknall Kind: Jäh krempelt der Nachwuchs das Leben um
- und verwandelt oft emanzipierte Frauen in brave Muttis."
Focus 21/04 vom 17.05.04
Seite 132 - 144
Wiesbaden, 15.05.2004
"Schluss mit dem Rabenmutterkomplex"
Lautenschläger fordert mehr Akzeptanz für berufstätige Mütter Dank und Anerkennung an Zonta Club Wiesbaden Wiesbaden.
Die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger hat kritisiert, dass erwerbstätige Mütter in Deutschland gesellschaftlich nicht ausreichend akzeptiert würden. "Es muss endlich Schluss mit dem Rabenmutterkomplex sein", forderte sie heute beim Festakt "50 Jahre Zonta Club Wiesbaden". Es müsse sich endlich die Erkenntnis durchsetzen, dass eine Frau einem Beruf nachgehen und gleichzeitig eine gute Mutter sein könne.
Viele junge Frauen von heute wollten Beruf und Familie kombinieren. In Deutschland werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer noch nur als Aufgabe der Frau verstanden, kritisierte die Ministerin. Die Alltagsorganisation bleibe an ihnen hängen. Es fehle an Rahmenbedingungen wie der Kinderbetreuung und der partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit. "Dies sind Barrieren bei der Umsetzung des Kinderwunsches, der zweifelsohne besteht. 40 Prozent der Frauen und Männer der Geburtsjahrgänge nach 1965 sind kinderlos", gab Silke Lautenschläger zu bedenken. In europäischen Nachbarländern, die über ein ausgebautes System flexibler Kinderbetreuung verfügten, steige dagegen die Geburtenrate - auch mit zunehmender Bildung und gehobener Berufsposition. "Aus dem Kinderwunsch muss auch in Deutschland Kinderwirklichkeit werden." Die Hessische Landesregierung schaffe konsequent die Rahmenbedingungen, damit für Frauen das von ihnen angestrebte Berufsleben nicht jäh zu Ende sei, wenn sie sich für Kinder entscheiden. Eine besondere Chance sei der Aufbau eines flächendeckenden Netzes der Tagespflege, den Hessen voranbringe. Die Betreuung durch Tagesmütter sei familienähnlich. Die Erwerbstätigkeit von Frauen liege in Hessen mit 65,3 Prozent über dem deutschen und auch über dem europäischen Durchschnitt. Kernpunkt der politischen Anstrengungen sei der Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere für Kleinst- und Schulkinder. In der "Offensive für Kinderbetreuung" stelle das Land im Jahr 2004 für diesen Zweck 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ministerin Lautenschläger würdigte die Arbeit und das Engagement des Zonta Clubs Wiesbaden, der mit konkreten und lebensnahen Hilfestellungen seit nunmehr 50 Jahren dazu beitrage, Frauen den Einstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern und ihnen bei Ausbildung und Berufstätigkeit Chancengleichheit zu verschaffen.
Pressemeldung vom 15.05.2004 verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper, Hessisches Sozialministerium, Pressestelle, Dostojewskistaße 4, 65187 Wiesbaden. Telefon: (0611) 8 17 - 34 08 , Fax: (0611) 8 90 84 - 66.
E-mail: presse@hsm.hessen.de
Peinlich, peinlich, Herr Strassmann
Väter
Haltungs-Schwäche
Familienflüchtling? Tyrann? Der Neue Vater ist anders. Er ist da, und er ist lieb – und er ist eine Katastrophe
Von Burkhard Strassmann
Der Neue Vater, das wird zu zeigen sein, ist ein Wurm. Ein Jammerlappen. Als Körper gerade noch anwesend, ist er als Person blass, schwächlich, beinahe inexistent. Er verfügt weder über Autorität noch Profil, scheut Auseinandersetzungen, ist harmoniesüchtig und nachgiebig bis zur Charakterlosigkeit.
DIE ZEIT 13.05.2004 Nr.21
und im Zeit-Archiv:
http://www.zeit.de/2004/21/Titel_2fV_8ater_21
Da waren noch andere Artikel zum Thema Väter - und die anderen waren alle besser als der unsägliche Straßmann, der sehr schön über Technik und Autos schreiben kann, aber nicht über Väter.
„Väterlichkeit, Scheidung und Geschlechterkampf“
Über „Väterlichkeit, Scheidung und Geschlechterkampf“ scheibt Gerhard Amendt vom Bremer Institut für Geschlechter- und Generationenforschung in der Beilage der Wochenzeitschrift „Das Parlament“ vom 3. Mai 2004. Und dies ist einer der wirklich lesenswerten Beiträge, die wir euch zur näheren Betrachtung unbedingt empfehlen möchten:
http://www.bpb.de/publikationen/VJDYP1,0,0,V%E4terlichkeit_Scheidung_und_Geschlechterkampf.html#art0
(Die einzelnen Kapitel sind im Inhaltsverzeichnis anzuklicken!)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Freitag, 14. Mai 2004 07:53
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: hallo
Hello info,
Ich muss erst einmal tief luft holen, da ich soeben ihre Seite besucht habe. Ich finde es erschreckend wie militant das ganze herüberkommt.
Ich selbst bin grade im Sorgerechtsstreit mit meinem Ex-lebensgefährten und mir wird von ihm ebenso vorgeworfen das ich den Umgang vereiteln würde ( was so einfach nicht stimmt!)
Ich habe ihm sogar nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben, das war aufgrund seines jetzigen Verhaltens der größte Fehler meines Lebens.
Ich verstehe nicht wie man alles so in einen Topf schmeißen kann, daß die Rechtssprechung daran arbeiten muß, daß Kinder nicht zu Müttern kommen die vollkommen unfähig sind an das Wohl der Kinder zu denken ist für mich selbstverständlich und ich wünsche ihnen auch viel Glück dabei.
Ich bin nur doch etwas verwundert, daß es für mich keinen Mütternotruf gibt, da ich bei Polizei und anderen behördlichen Instituationen ebenso machtlos war, wie die Väter die "sich in ihrer Obhut" befinden. Ich finde es also auch etwas übertrieben, daß gesagt wird das für Mütter alles erleichtert wäre.
Wir führen diesen Prozess nun schon ein halbes Jahr und ich frage mich wirklich ob es gesund ist "militanter" und "pseudo-feministischer" Vater zu sein, aber das Wohl der Kinder zu übergehen. Ebensowenig ist es gesund wenn Mütter "militant" sind, da gebe ich ihnen Recht.
Haben sie sich schon mal festgestellt, daß sie bei dem was sie tun auch nicht besser sind, als Mütter die auf ihrem Recht pochen?
Pochen wir doch alle gemeinsam, und kämpfen wir für unsere (!) Rechte, die Frage ist nur ob dabei wirklich das Wohl der Kinder beachtet wird.
Das ist sehr fraglich.
Ich persönlich würde mir ein Forum wünschen das etwas neutraler gehalten wird. So das auch Mütter die Chance haben sich einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
...
hallo frau ...,
jetzt ist schon sonnabend 0.55 uhr und ich hoffe sie haben inzwischen genügend luft geholt. vergessen sie aber nicht wieder auszuatmen, sonst können sie asthma bekommen. asthmatiker sind ja menschen, die zwar einatmen können aber schwierigkeiten mit der ausatmung haben.
sie haben nach der trennung das gemeinsame sorgerecht unterschrieben - wie schön von ihnen. wir fragen uns dagegen, in was für einem undemokratischen land leben wir eigentlich, wo die mutter dem vater das sorgerecht "gewähren" kann, aber nicht muss?
vielleicht geben sie dem vater auch noch die erlaubnis, dass er bei den anstehenden europawahlen seine stimme für eine partei abgeben darf.
wir haben überhaupt nichts gegen einen mütternotruf, doch gestatten sie uns, dass wir dies nicht für die mütter übernehmen, das sollen sie schon selber machen. ansonsten hat man als trennungsvater oft das wohl zutreffende gefühl, dass es in jedem landkreis einen mütternotruf gibt, nämlich das örtliche jugendamt und meistens auch das familiengericht.
was ist denn ein pseudo-feministischer vater? hat sich der vater hormonspritzen geben lassen, damit ihm brüste wachsen und er zukünftig babys stillen kann?
ihre idee auch den müttern ein forum zu geben finden wir völlig richtig. allerdings haben wir kein "offenes unmoderiertes forum", da wir sonst diverse schlammschlachten von müttern, vätern und mapis (das sind feministisch angehauchte väter) darauf hätten und dies hielten wir für sehr unproduktiv. wir sind ja nicht im nachmittagsprogramm bei rtl oder sat1.
seien sie herzlichst gegrüßt
anton
"Ichbezogenheit versus Liebe in Paarbeziehungen. Narzissmus im Zusammenhang mit Bindung und Liebesstilen."
Dr. Eva Neumann und Prof Hans Werner Bierhoff
Ruhr-Universität Bochum
in: "Zeitschrift für Sozialpsychologie", 35(1), 2004, S. 33-44
Wer da meint, Psychologen hätten der Menschheit wichtiges zu verkünden, der lese den obengenannten Aufsatz und wird möglicherweise danach an seiner bisherigen Auffassung zweifeln. Ziel der Arbeit war es, so schreiben die beiden Autoren "Zusammenhänge zwischen partnerschaftlicher Bindung, Liebesstilen und Narzissmus als einem Persönlichkeitsstil zu überprüfen". Welchem höheren Zweck noch, als nur dem Selbstzweck, solche Überprüfung dienen soll, bleibt wohl ein Geheimnis der beiden Autoren.
Dazu kommt, 82 Prozent der Probanden waren Studierende der Psychologie, alle Probanden waren Studenten. die Studie ist also stark selektiv auf eine bestimmte Personengruppe zugeschnitten.
In ihrer Zusammenfassung kommen die beiden Autoren zu der umwerfenden These, "dass Narzissmus mit verschiedenen Dimensionen des Erlebens in Partnerschaften zusammenhängt" - wer hätte das gedacht? Das ist ja fast so sensationell wie die These dass dunkle Gewitterwolken mit verschiedenen Dimensionen von Regen im bewölkten Gebiet einhergehen.
Dafür muss man schon Psychologe sein, besser aber auch noch promoviert haben oder Professor sein, um solche grundlegenden und die Menschheit erschütternden Feststellungen zu machen.
Manchmal kann man den Eindruck nicht loswerden, Psychologie wäre so etwas wie ein Glasperlenspiel, schön, aber nutzlos - kurz gesagt perfekter Narzissmus, also pathologisch gesteigerte Selbstverliebtheit. Dass sich die Bundesrepublik psychologische Glasperlenspiele en masse zu leisten scheint, daraus deutet einiges hin. Dies vorausgesetzt, kann man im Umkehrschluss folgern, dass offenbar an den deutschen Universitäten und Hochschulen noch ein gewaltiges Sparpotential vorhanden ist. Die freiwerdenden Gelder könnte man sinnvoller Weise da einsetzen, wo die Menschen, Männer und Frauen dies wirklich benötigen, so z.B. bei der fachlichen Hilfe schwere Partnerschafts- und Familienkonflikte zu lösen.
Die Zeitschrift für Sozialpsychologie ist Publikationsorgan für die sozialpsychologische Forschung im deutschen Sprachraum und Forum für wissenschaftliche Diskussion und Kontroverse. Willkommen sind theoretische und empirische Beiträge zur sozialpsychologischen Grundlagenforschung, Beiträge sozialpsychologischer Forschung zu jeglichen Anwendungsfeldern sowie Beiträge zur Methodologie und den wissenschaftstheoretischen Grundlagen sozialpsychologischer Forschung. Die Herausgeber wünschen sich neben empirischen Originalbeiträgen einen grösseren Anteil an Theoriebeiträgen. Umfassende Literaturüberblicke unter einer besonderen theoretischen Perspektive sind besonders erwünscht. Da viele sozialpsychologische Themen enge Bezüge zu Fragestellungen anderer Disziplinen der Psychologie oder, allgemeiner, der Human- und Sozialwissenschaften aufweisen, ist die Zeitschrift für interdisziplinäre Beiträge ebenso offen wie für solche mit traditionell sozialpsychologischen Themenschwerpunkten.
Geschäftsführende Herausgeberin:
Prof. Dr. Andrea E. Abele-Brehm
Psychologisches Institut der Universität Erlangen - Nürnberg
Bismarckstr. 6
D - 91054 Erlangen
Telefon: +49 9131 852 2307
Telefax: +49 9131 852 2951
E-Mail: abele@phil.uni-erlangen.de
Manuskripte an die Redaktion:
Prof. Dr. Ulrich Wagner
Fachbereich Psychologie der
Phillips- Universität Marburg
Sozialpsychologie
D-35032 Marburg
Telefon: +43 6421/28 2 36 64
Telefax: +43 6421/28 2 42 81
E-Mail: Wagner1@mailer.uni-marburg.de
http://verlag.hanshuber.com/Zeitschriften/ZSozP/Soautor.html
Immer mehr Kinder wachsen bei "Alleinerziehenden" auf
Immer mehr Kinder in Deutschland wachsen bei Alleinerziehenden auf: Fast jeder siebte Minderjährige (fünfzehn Prozent) lebte im Mai 2003 entweder bei einer alleinerziehenden Mutter oder einem Vater. Das sind drei Prozentpunkte mehr als sieben Jahre zuvor, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden am 12. Mai auf der Grundlage des Mikrozensus berichtete. Die Zahl der Kinder unter achtzehn Jahren sank gleichzeitig von 15,6 auf 14,9 Millionen. Mit 79 Prozent werden zwar immer noch die meisten Kinder bei einem Ehepaar groß. 1996 waren es aber noch 84 Prozent. Die Zahl der unter Achtzehnjährigen, die in nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erzogen werden, stieg um zwei Punkte auf sechs Prozent.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13.5.2004
Anmerkung Väternotruf:
Die Zeitungsmitteilung ist natürlich nicht korrekt, denn ca. 60 Prozent aller Kinder, die nicht mit beiden Eltern zusammenleben, haben Kontakt zum anderen Elternteil, meist dem Vater, der daher natürlich auch miterzieht. Die sprachliche Ausgrenzung dieser Elternteile erfolgt teils gedankenlos, so wie z.B. von der Frankfurter Allgemeinen oder mit politischen Kalkül wie beim sogenannten "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" VAMV.
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:
> Gesendet: Montag, 10. Mai 2004 21:54
> An: info@vaeternotruf.de
> Betreff: ...
>
>
> Hallo,
>
> wenn ich als Frau und Mutter nicht genug Selbstbewußtsein hätte, würde ich mich beim Durchlesen Ihrer Seiten ziemlich mies fühlen, obwohl ich selbst nicht davon betroffen bin.
>
> Können Sie sich vorstellen, daß es heutzutage auch genug Männer gibt, die eben diesem Bild entsprechen, das Sie von Frauen zeichnen?
>
> Leider wirken Sie auf mich schon alleine deshalb unglaubwürdig, weil Sie Schuldzuweisungen gegen Frauen aussprechen. Tatsächlich ist es aber doch in der Menschheit so, daß weder Frauen noch Männer "besser" sind. Ich frage mich, warum hat die Natur den Männern nicht ermöglicht ein Kind zu stillen, oder Kinder zu gebären. Warum sind Männer die "Jäger" geworden. Sicher hat sich in der heutigen Zeit schon einiges gewandelt, doch von einer gelebten Emanzipation, sei es die der Frau oder die des Mannes, kann wohl noch lange nicht gesprochen werden. Und ich denke, daß die Art, wie Sie das hier propagandieren, bestimmt zu keiner Lösung führt, die unseren Kindern gerecht wird. Es bleibt nämlich immer übrig, daß das Kind die Aggressivität und Unstimmigkeiten der Eltern spürt und das ist sehr schlimm für Kinder. Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, Aggressivität herauszunehmen, Lösungsansätze zu entwickeln, bei denen sich Eltern und Kinder wohlfühlen können. Geht es Ihnen nur um das "Recht" der Väter, oder geht es Ihnen um die Kinder.
>
> Im Gegenteil, ich habe das Gefühl, so wie früher viele Frauen Ihre Machtinstrumente ausgenutzt haben, so wollen jetzt das die Männer tun. Das ist doch keine Lösung.
>
> Die Lösung kann nur sein, daß Mann und Frau sich in respektvoller, achtsamer und liebevoller Weise für Ihre Kinder ergänzen. Doch Sie hören sich so an, wie früher manche Frauen und das stellt Sie auf das gleiche Niveau derer, gegen die Sie so aneifern.
>
> Schade für die Kinder und schade für die Frauen, die sich wirklich um eine gute Lösung für ihre Kinder bemühen.
>
> Schade.
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: vaeternotruf.de [mailto:info@vaeternotruf.de]
> Gesendet: Donnerstag, 13. Mai 2004 00:20
>
>
> hallo unbekannt,
>
> an respekt gegenüber vätern mangelt es leider in unserer gesellschaft.
>
> dies sieht man nicht zuletzt an der sorgerechtlichen diskriminierung nichtverheirateter väter.
>
>
> das ist nicht schön zu reden und allein vom singen esoterischer lieder verändert sich dies auch nicht.
>
>
> seien sie herzlich gegrüßt
>
>
hallo frau ?
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:
> Gesendet: Donnerstag, 13. Mai 2004 00:42
> An: 'vaeternotruf.de'
> Betreff: AW: ...
>
>
> Hallo,
>
> ich denke, Sie tragen unter diesem Namen IHRE persönlichen Probleme aus. Es hat noch nie an Respekt gegenüber Männern, gefehlt. Diese Regierung besteht hauptsächlich aus Männern. Unterdrückt wurden doch immer nur die Frauen, oder irre ich mich??? :-))
sie irren sich
Sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Männer? Die wenigsten Männer haben sich doch je für ihre Kinder wirklich interessiert und wenn, dann bestimmt nicht um ihrer selbst willen. Ich habe mal noch keinen Mann kennengelernt, der einem "wohlgemerkt" kleinen Kind wirklich geben konnte was es braucht. Was über reine Versorgung hinausgeht.
schade, dass sie so wenige männer zu kennen scheinen.
Die meisten schieben doch die Kinder an ihre neuen Frauen, oder an ihre Mutter etc. ab. Ich kenne keinen Mann, der sich selber, oder seinen Beruf soweit aufopferte, um sich wirklich um alle Belange seiner Kinder kümmern. Das würde ja der Natur des Mannes entgegenstehen. Ihre Hetzkampagnen zeigen sehr deutlich eine typische Männereigenart, Sie wollen auch hier "Macht" ausüben, um nichts anderes geht es hier, eine Domäne zu erobern, sonst würden Sie mit dem Thema ganz anders umgehen. Ich frage mich wirklich, was Sie Schlimmes erlebt haben, daß Sie so geworden sind. Und Ihnen wollen die Kinder wichtig sein ???? Den Unfrieden und die Kriege in der Welt verursachen jedenfalls Männer, man schaue nur in die islamischen Länder, dort ist es deutlich zu sehen.
>
> Ihre eigener Egoismus ist Ihnen wichtig, sonst gar nichts. Und durch Ihr Hetzen, bringt das die gewünschte Veränderung? Kann ja nicht sein, ist sie doch durchzogen von Haß und Gewalt, typisch Mann halt. Sie wollen nicht wirklich verändern, sonst würden Ihnen, wie vormals schon gesagt, andere Lösungsansätze einfallen. Sie tun mir echt leid, ich hoffe, daß solche negativen, boshaften Menschen bald in unserer Gesellschaft aussterben,
wir hoffen, dass sie nicht zur tötung dieser männer aufrufen. da haben die nationalsozialisten ja bereits schon einmal gemacht.
weil gerade solche einer fruchtbaren Veränderung im Wege stehen durch ihr Aufhetzen.
>
> Viel Erfolg weiterhin, Sie sind nicht besser als das realitätsfremde Frauenbild, das Sie hier zeichnen.
>
gruß anton
K.O. für die Liebe
Viele Frauen punkten im Scheidungskampf mit deutlichen vorteilen: Kinder und Bedürftigkeit als Druckmittel sowie Leidenschaft und starke Nerven als Psychowaffen.
Katrin Sachse
Titelthema in "Focus", 10/2004
Elternwille
Es scheint ja inzwischen Hunderte von Fachaufsätzen und Büchern zum Kindeswillen zu geben, zum Elternwillen findet man eigenartiger Weise kaum einen Aufsatz, grad so als ob zwar Kinder einen Willen haben, Eltern aber nicht.
Angefangen hat das wahrscheinlich in guter Absicht mit dem Buch "Das Jahrhundert des Kindes" (1900) der schwedischen Reformpädagogin Ellen Key, das vielleicht den Untergang der Schwarzen Pädagogik einläutete und am Ende des 20. Jahrhunderts in einer gesellschaftlichen und staatlichen Depotenzierung von Eltern, insbesondere aber auch von Vätern sein trauriges Finale erreichte.
Nun sieht man landauf, landab sogenannte Professionelle die gebetsmühlenartig den Kindeswillen beschwören und diesen wie eine Monstranz vor sich her tragen. Wehe wer sich diesen professionellen Götzendienern nähert, der nächste Kinderschutzbund wird sogleich eine Kundgebung vor dem Haus des Gotteslästerers organisieren.
Um so mehr freut man sich in der Wüste des Kinderwillen auch mal eine Oase des Elternwillens zu finden. Sonst würde man als Elternteil noch schier verzweifeln angesichts von so viel Respektlosigkeit der Gesellschaft und "professioneller "Helfer" gegenüber den Eltern.
"Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern"
Kaiser, Dagmar in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 573-578
"Den nichtehelichen Müttern das letzte Wort? - Anmerkungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.1.2003"
Brigitte Spangenberg
in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 8-9/2003, S. 332-333
"Das Sorgerecht des nichtehelichen Vaters in rechtsvergleichender Kritik"
Assesor Michael Humphrey
in "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 578-585
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Artikel 3 Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."
Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Satz 4: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Das Grundgesetz ist selbst grundgesetzwidrig. Denn, wenn Männer und Frauen gleichberechtigt sind, kann man nicht in Artikel 6 nur der Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu billigen, sondern muss dieses auch dem Vater einräumen. Oder man streicht Artikel 3, dann wird das Grundgesetz wieder grundgesetzkonform.
Im übrigen steht im Grundgesetz nichts davon, dass nichtverheiratete Väter beim Sorgerecht zu diskriminieren sind, so wie das im Bürgerlichen Gesetzbuch § 1626a passiert, sondern "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht.
Grundgesetz Artikel 100 (Konkrete Normenkontrolle)
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrech