Väternotruf

Oktober 2004


 

 

 

Christliche Diskussionsreihe "offen gesagt"

Gespräch mit Pastor Claus Ulrich Heinke im Norddeutschen Fernsehen (NDR) zum Thema 

Vatersuche. - Wer ist mein Vater?/ Bin ich der Vater?"

 

Als Experte zu Gast: Peter Thiel, Familienberater und Familientherapeut

Ausstrahlungstermin ist Sonntag 31. Oktober 2004, ca. 15.30 Uhr im NDR Fernsehen

 

 

Informationen zur Sendung:

"offen gesagt" ist eine ökumenische Fernsehreihe und wird vom Ev- und Kath. Rundfunkreferat in Hamburg verantwortet. "Offen gesagt" wird acht Mal im Jahr an Sonn- und Feiertagen im NDR ausgestrahlt. Themen kommen aus dem Bereich "Ethik und Soziales". Moderator ist Pastor Claus-Ulrich Heinke.

 

 

 


 

 

Köhler hofft auf Geste aus Prag

Prag - Bundespräsident Horst Köhler hat sich in Prag für eine „humanitäre Geste“ der tschechischen Regierung an diskriminierte Angehörige der deutschen Minderheit ausgesprochen. Eine symbolische Zahlung an diese benachteiligten Menschen, deren Zahl auf 2000 geschätzt wird, würde ihn „nach einer positiven innertschechischen Diskussion freuen“, sagte Köhler am Freitag. Tschechiens Präsident Vaclav Klaus betonte, dieser Schritt könnte „Bestandteil eines Versuches sein, größte Ungerechtigkeiten zu mildern“. Doch müsse über „das rein tschechische Problem“ in Tschechien und nicht bilateral diskutiert werden.

Köhler hatte der Zeitung „Lidove noviny“ gesagt, eine „Geste“ sei „wichtig, richtig und gut“ auch für die bilateralen Beziehungen. Eine renommierte Vertreterin der insgesamt 40 000 Mitglieder starken deutschen Minderheit, die frühere NS-Widerstandskämpferin Dora Müller, sagte, die Gruppe würde „jeden kleinen Schritt begrüßen“. Der tschechische Premier Stanislav Gross hatte unlängst gesagt, die Zeit sei „nicht reif“ für einen solchen Schritt. Dagegen sprach sich der Senatsvorsitzende Petr Pithart für eine „Geste“ aus. Die Debatte darüber sei aber „bedauerlicherweise“ nicht abgeschlossen. Viele Deutsche, die nach 1945 wegen ihrer antifaschistischen Haltung nicht aus der Tschechoslowakei vertrieben worden waren, mussten Zwangsarbeit leisten oder erhielten weniger Lohn – und heute deshalb eine niedrigere Rente.

Entschädigungsforderungen von Sudetendeutschen an Tschechien wies Köhler wie zuvor Kanzler Gerhard Schröder zurück: „In Deutschland existiert keine wichtige politische Kraft, die diese Ansprüche unterstützen würde.“ Am Freitagabend wurde in Anwesenheit Köhlers der langjährige Vorsitzende der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, Michael Jansen, von tschechischen Nazi-Opfern geehrt. Der 63-Jährige erhielt in Prag eine Ehrenplakette tschechischer Opferverbände. dpa

 

 

16.10.2004

 

 

www.tagesspiegel.de

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Was hier richtig ist, kann in Deutschland hoffentlich nicht falsch sein. Die Zahl der über Jahrzehnte staatlich "entsorgten" Väter, vor allem, wenn diese nicht verheiratet waren, geht in die Hunderttausende. Jeden Monat kommen einige Hundert diskriminierte Väter und ihre Kinder dazu. Anspruch auf Schadensersatz gegen die ach so demokratisch undemokratische Bundesrepublik Deutschland sollten auch diese Menschen einfordern.

16.10.2004

 

 


 

 

Kind verhungert: Tödliche Ignoranz im Jugendamt

Bundesgerichtshof entscheidet heute über Mitverantwortung von Behörde

Von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke

Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer

Beutelsbach - Es gibt eine Geschichte über das Ende von Alexander: Kurz bevor das Kind starb, wollte es Leberwurstbrot essen. Und Milch aus der Babyflasche trinken. Es fror. Sein Pflegevater, ein angehender Waldorfpädagoge, soll sich zu ihm gelegt haben. Seine Pflegemutter machte sich Sorgen, ob Leberwurstbrot und Milch nicht vielleicht zuviel durcheinander für den Jungen wären. Wenige Stunden später war das Kind tot. Verhungert. Sein Bruder Alois und Andreas, ein weiteres Pflegekind, überlebten.

Andreas klagt gegen das Jugendamt, aber er wird vor dem Bundesgerichtshof nicht erscheinen. Es gibt nur Fotos, die im November 1997 von der Polizei gemacht wurden. Heute ist Andreas 15 Jahre alt, als er acht war, hatte er das Gesicht eines Greises und wog gerade mal 11,8 Kilogramm. Der Chefarzt der Kinderklinik in Waiblingen sagte damals, er habe "in der Bundesrepublik solche Kinder noch nicht gesehen. Haut und Knochen, eingesunkene Wangen, eingesunkene Gesäße." Er mußte an Bilder aus Somalia oder Biafra denken.

Der Kriminalfall im schwäbischen Beutelsbach, unweit von Stuttgart, ist nun sogar Thema eines Zivilsenats des Bundesgerichtshofs geworden - aber hinter diesem Fall stehen weitreichende Fragen: Wie weit soll die Kontrolle des Jugendamts bei Pflegefamilien gehen? Wieviel Kontrolle ist nötig, damit die Kinder sich als vollintegrierte Familienmitglieder entwickeln können, ohne ständig an ihre Besonderheit erinnert zu werden?

Professor Wolfgang Krüger, Sprecher des Bundesgerichtshofs, spricht von einem Präzedenzfall. Der Fall nun, das sind drei Jungen, die in einer Pflegefamilie lebten. Alexander, fünf Jahre alt, starb dort an Hunger. Sein Bruder Alois - er war sechs Jahre alt und wog nur zehn Kilogramm - und Andreas konnten gerettet werden. Für die Pflege der Jungen hatten die damals 33 Jahre alte Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39 Jahre alte Ehemann Klaus R. monatlich knapp 1700 Euro erhalten. Außerdem gab es so genannte Tageskinder; an manchen Tagen waren es bis zu acht. Bei dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern waren 1999 dann die Details ans Licht gekommen: Alois, Andreas und Alexander bekamen nur trockenes Brot und Wasser. Einer der Jungen, so heißt es, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule wühlte er nach Essensresten. Wenn Besuch kam, mußten sie sich in einem abgedunkelten Raum aufhalten. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.

Ganz anders erging es den drei leiblichen Kindern der Familie: Sie hatten Computer, Hifi-Anlagen und zwei Pferde. Sie waren gesund. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät.

Beutelsbach in Baden-Württemberg, 8000 Einwohner, direkt in den Weinbergen gelegen. Das Haus, in dem die Familie damals wohnte, ist zweistöckig und liegt hinter einem Garten. Es ist ein großes Haus mit einem großartigen Ausblick - und es ist ein Schandfleck für die Nachbarschaft. Weil es die Nachbarn immer wieder daran erinnert, was war.

Sehr geschickt sei die Pflegemutter gewesen, heißt es im ersten Prozeß: Mißtrauischen Fragern erzählte sie, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Ein Schwurgericht in Stuttgart verurteilte das Ehepaar im Juni 1999 zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen. Ein Verdeckungsmord. Die Pflegeeltern hätten trotz des katastrophalen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Mißhandlungen der Pflegekinder zu vertuschen. Die Mutter sagte aus, sie wäre mit den Kindern nicht mehr zu Recht gekommen und hätte sie durch Essensentzug disziplinieren wollen.

In der Regel wird mit so einem Urteil, das vom Bundesgerichtshof ja auch bestätigt wurde, die Akte geschlossen. In diesem Fall gab es jedoch zunächst parallel ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger von Ulrike und Klaus R. hatten den öffentlich Bediensteten vorgeworfen, sich nach der Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilie nicht mehr genügend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert zu haben. Wie hoch der Grad der Unkenntnis über den Zustand der Pflegefamilie war, hatte sich in dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern gezeigt. Eine Mitarbeiterin des Waiblinger Jugendamtes sprach von einer "Musterfamilie", die "einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck" vermittelt habe. Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde dann auch - wie zumeist in derartigen Fällen - eingestellt. Doch ein Anwalt zog vor ein Zivilgericht und forderte im Namen des einstigen Pflegekindes Andreas vom Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht Schmerzensgeld, außerdem die Anerkennung der Zuständigkeit des Amtes für künftige materielle und immaterielle Schäden. Und er gewann: Eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sprach dem Jungen am 7. März 2003 ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Jugendamtes für künftige Schäden. Doch auch die nächste Instanz, der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, wies die Berufung zurück. Mit der Begründung, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nach Umzug der Pflegefamilie 1993 aus Hof in den Rems-Murr-Kreis sofort Kontakt aufnehmen und sich über die Lebensumstände des Jungen persönlich informieren müssen.

Heute soll dieser Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun höchstrichterlich entschieden werden. Es könnte ein Urteil mit Folgen werden.

 

Berliner Morgenpost 14.10.04

 

 


 

 

Tödliche Ignoranz

 

Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer

Die Welt, 14. Oktober 2004

von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke

Es gibt eine Geschichte über das Ende von Alexander, erzählt von seiner Pflegemutter vor Gericht. Kurz bevor das Kind starb, wollte es Leberwurstbrot essen. Und Milch trinken. Es fror. Sein Pflegevater - ein angehender Waldorfpädagoge - soll sich zu ihm gelegt haben. Seine Pflegemutter machte sich Sorgen, sagte sie, ob ein Leberwurstbrot und etwas Milch nicht vielleicht zuviel durcheinander für den Jungen wären. Wenige Stunden später war das Kind tot. Verhungert. Weil es vorher monatelang nur Wasser und Brot bekam, wie sein Bruder Alois und Andreas, ein weiteres Pflegekind. Diese beiden überlebten. Knapp.

Das war im November 1997. Heute ist Andreas 15 Jahre alt, und er klagt gegen das damals zuständige Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht auf Schmerzensgeld. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das den Fall heute höchstrichterlich entscheidet, wird er nicht erscheinen. Es gibt nur diese Fotos, die damals von der Polizei gemacht wurden. Da hatte Andreas das Gesicht eines Greises und wog gerade mal 11,8 Kilogramm. Der Chefarzt der Kinderklinik in Waiblingen sagte, er habe "in der Bundesrepublik solche Kinder noch nicht gesehen. Nur Haut und Knochen, eingesunkene Wangen, eingesunkene Gesäße." Er mußte an Bilder aus Somalia oder Biafra denken.

Der Fall im schwäbischen Beutelsbach, unweit von Stuttgart, wirft Fragen auf. Wie weit soll die Kontrolle des Jugendamts bei Pflegefamilien gehen? Wieviel Kontrolle ist nötig, damit die Kinder sich als vollintegrierte Familienmitglieder entwickeln können, ohne ständig an ihre Besonderheit erinnert zu werden? Professor Wolfgang Krüger, Sprecher des Bundesgerichtshofs, spricht von einem Präzedenzfall. Der Vorwurf, ein Jugendamt habe versagt, weil es Pflegeeltern nicht genügend kontrolliert habe, sei vor dem obersten deutschen Gericht noch nicht verhandelt worden.

Der Fall, das sind drei Jungen, die in einer Pflegefamilie lebten. Alexander, fünf Jahre alt, starb dort. Er war verhungert. Sein Bruder Alois - er war sechs Jahre alt und wog nur zehn Kilogramm - und Andreas konnten gerettet werden. Über die Pflegeeltern sagte der Richter später: "Sie sammelten Kinder wie andere Leute Puppen." Für die Pflege der Jungen hatten die damals 33 Jahre alte Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39 Jahre alte Ehemann Klaus R. monatlich knapp 1700 Euro erhalten. Außerdem gab es sogenannte Tageskinder; an manchen Tagen waren es bis zu acht. Bei dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern waren 1999 dann die Details ans Licht gekommen: Alois, Andreas und Alexander bekamen nur trockenes Brot und Wasser. Einer der Jungen, so heißt es, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule wühlte er nach Essensresten. Wenn Besuch kam, mußten sie sich in einem abgedunkelten Raum aufhalten. Am besten im Bett, die Decke bis zum Kinn hochgezogen. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.

Ganz anders erging es den drei leiblichen Kindern der Familie: Sie hatten Computer, Hifi-Anlagen und zwei Pferde. Sie waren gesund. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät.

Beutelsbach in Baden-Württemberg, 8000 Einwohner, direkt in den Weinbergen gelegen. Das Haus, in dem die Familie damals wohnte, ist zweistöckig und liegt ein bißchen zurückgesetzt, hinter einem Garten. Es ist ein großes Haus mit einem großartigen Ausblick - und es ist ein Schandfleck für die Nachbarschaft. Weil es die Nachbarn immer wieder daran erinnert, was war.

Ein Mann, der seinen Namen nicht nennen will, wohnt nicht weit von dem Haus mit der Nummer 21. Nein, sagt er, und es klingt wütend. Nein, man konnte es nicht sehen, nein, wirklich nicht, die Buben waren immer gut angezogen, nicht verlottert, nein, niemand hat das geahnt. Niemand hätte es ahnen können. Er sagt all das, obwohl man die Frage für diese Antwort noch nicht gestellt hat. Aber vielleicht hat er sich die Frage schon oft genug selbst gestellt.

Die Frage wäre gewesen: "Ist Ihnen denn damals nichts aufgefallen?" Dann packt der Nachbar die Reporterin am Handgelenk und ruft erregt: "Sie sehen auch unterernährt aus, hören Sie, Sie sind viel zu dünn. Und ich rufe auch nicht das Jugendamt oder die Polizei, verstehen Sie? Es gibt Kinder, die sind eben dünn. Das ist Veranlagung." Er hat auch eine Bekannte, die direkt neben dem Haus der Familie gewohnt hat. Und die, sagt er, und es klingt verzweifelt, würde immer alles bemerken. Etwa wenn bei ihm, am anderen Ende der Straße, die Rolläden nachmittags noch nicht hochgezogen wären, dann bemerke die das. Aber das mit den Kindern, das hätte selbst sie nicht gesehen. Selbst sie.

Sehr geschickt sei die Pflegemutter gewesen, heißt es im ersten Prozeß: Mißtrauischen Fragern erzählte sie, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Selbst Verwandte, die die Familie im Sommer bevor Alexander starb, besuchten, ließen sich täuschen. Zugegeben, sagten sie später, sie hätten sich ein bißchen gewundert, warum die Pflegekinder selbst im Hochsommer ständig froren und Jacken und Wollmützen trugen. Ein Schwurgericht in Stuttgart verurteilte das Ehepaar im Juni 1999 zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen. Ein Verdeckungsmord. Die Pflegeeltern hätten trotz des katastrophalen gesundheitlichen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Mißhandlungen der Pflegekinder zu vertuschen.

In der Regel wird mit so einem Urteil, das vom Bundesgerichtshof auch bestätigt wurde, die Akte geschlossen. In diesem Fall gab es jedoch zunächst parallel ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger von Ulrike und Klaus R. hatten ihnen vorgeworfen, sich nach der Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilie nicht mehr genügend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert zu haben. Wie hoch der Grad der Unkenntnis über den Zustand der Pflegefamilie war, hatte sich im Prozeß gegen die Pflegeeltern gezeigt. Eine Mitarbeiterin des Waiblinger Jugendamtes sprach von einer "Musterfamilie", die "einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck" vermittelt habe. Und Ulrike R., sagte die Sozialarbeiterin, habe sich als "kompetente Frau" präsentiert, "eine Pflegemutter, die alles im Griff hat".

Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde - wie oft in derartigen Fällen - eingestellt. Doch dann forderte ein Anwalt vor einem Zivilgericht im Namen des einstigen Pflegekindes Andreas vom Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht Schmerzensgeld, außerdem die Anerkennung der Zuständigkeit des Amtes für künftige materielle und immaterielle Schäden. Und er gewann: Eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sprach dem Jungen im März 2003 ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Jugendamtes für künftige Schäden. Das Jugendamt ging gegen diese Entscheidung in Berufung.

Doch auch die nächste Instanz, der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, wies die Berufung zurück. Mit der Begründung, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nach dem Umzug der Pflegefamilie aus dem fränkischen Hof - der 1993 erfolgte - in den Rems-Murr-Kreis sofort Kontakt aufnehmen und sich über die Lebensumstände des Jungen persönlich informieren müssen. Der Landkreis entgegnete, die Überprüfung einer Pflegefamilie nach einem Wechsel der Zuständigkeit sei weder üblich noch erforderlich, wenn das Pflegeverhältnis über mehrere Jahre bestanden habe und keine negativen Erfahrungen vorlägen.

Bei dem morgigen Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um mehr als 25 000 Euro. Die Summe mutet ohnehin auch für Laien gering an. Das, so erklärt Wendt Nassal, der den Rems-Murr-Kreis vertritt, liege daran, daß es tatsächlich nur um wenige Monate gehe: Von April 1997 bis November 1997. Denn bis April 1997 hätten regelmäßige Treffen von Mitarbeitern aus dem Kreis Hof mit der Familie stattgefunden. Die hätten dann ihre Berichte an das Jugendamt Waiblingen geschickt. Während des letzten Besuches im April schien offenbar kein übermäßiger Anlaß zur Besorgnis vorzuliegen - Mitarbeiter des Rems-Murr-Kreises kamen danach nicht zum Haus der Familie. Begründung des Waiblinger Jugendamtes: Man wollte die Kinder nicht mit neuen Gesichtern unnötig belasten.

Auf der Straße in Beutelsbach, fast direkt vor dem Haus mit der Nummer 21, hat ein Kind mit Kreide gemalt. Nichts Besonderes, eigentlich, eben das, was Kinder immer malen.

Es sind Strichmännchen.

 

 


 

KOEPPEL`S NETZKOMMENTAR NUMMER ELF

Zu der juengst von der Bundesregierung in Frage gestellten Verbindlichkeit von Urteilen des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR) in Deutschland

 

 

Meine Kritik an dem von der amtierenden Bundesjustizministerin in den Nachrichtensendungen vom 01.09.2004 verkuendeten Beschluss des Bundeskabinetts faellt mir nicht ganz leicht; immerhin ist sie die hoechste Repraesentantin fuer die rechtsstaatlichen Aufgaben in unserem Rechtsstaat und ich als einer von derzeit ca. 130.000 in Deutschland zugelassenen Anwaelten nur „ein kleines Organ der Rechtspflege“.

Wenn Frau Ministerin Zypriss erklaert, dass die Urteile des Strassburger EGMR fuer deutsche Gerichte bzw. das deutsche Bundesverfassungsgericht nicht verbindlich seien, so verweise ich hierzu zunaechst auf den Gesetzestext der EMRK, welche in Deutschland geltendes Recht im Range von Bundesrecht ist, und in der wie folgt zu lesen ist:

Artikel 46 Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile

 

(1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

(2) Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Ministerkomitee zuzuleiten; dieses überwacht seine Durchführung.

 

Zu dem hier wiedergegebenen Art. 46 Abs. I finden sich bei Meyer-Ladewig: EMRK Handkommentar Nomos Baden-Baden 1. Aufl. 2003 folgende Kommentierungen:

 

Rz 1: Die Vorschrift … regelt die völkerrechtliche Verbindlichkeit rechtskräftiger Urteile.

Rz 5: Art. 1 verpflichtet die Konventionsstaaten, die Konventionsrechte zu gewährleisten. … Der Gerichtshof hat insoweit Richterrecht geschaffen, mit dem die EMRK fortentwickelt worden ist und das an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Konvention teilhat. …

 

Das in Art. 46 Abs. II EMRK erwaehnte Ministerkomitee, welches die Ueberwachung der Durchfuehrung und damit Durchsetzung der EGMR-Urteile zur gesetzlichen Aufgabe hat, ist meines Wissens derzeit u.a. in der Sache Görgülü ./. Deutschland taetig, nachdem dort bereits aehnlich dem von der Frau Ministerin verkuendeten Grundsatz von einem deutschen Obergericht verfahren wurde.

In diesem Zusammenhang erstaunt es mich nicht, wenn der fuer EGMR-Beschwerden zustaendige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Herr Ministerialdirigent Stoltenberg, BMJ den gleichen Standpunkt vertritt, welchen seine Ministerin nach ausfuehrlicher gestriger Beratung im Bundeskabinett (vgl. die Berichte der Redakteure Prantl und Leyendecker in SZ vom 02.09.2004) oeffentlich verkuendete.

Ich finde es ganz ausserordentlich bedauerlich, wenn das EGMR-Urteil Caroline von Monaco ./. Deutschland, welches doch im Grunde keinen familienrechtlichen Bezug besitzt, derartig schlimme Auswirkung auf die Beachtung von familienrechtlichen EGMR-Urteilen gegen Deutschland hat. Als einer der wenigen deutschen Anwaelte, welcher bereits in mehreren Beschwerdesachen (Elsholz, Haase, teilweise auch Görgülü) taetig gewesen und derzeit auch mit manch anderen noch nicht oeffentlich bekannt gewordenen Faellen beschaeftigt ist, weiss ich nur allzu gut, welchen teilweise unvorstellbaren psychischen Belastungen Vaeter oder auch in mir bekannten Faellen Muetter nach Unterliegen vor saemtlichen deutschen Familiengerichten einschließlich BVerfG ausgesetzt sind. Sie setzen ihre ganze letzte Hoffnung in ihre Beschwerde nach Strassburg..

Fuer alle diese schwerstbelasteten Elternteile war und ist bis zum heutigen Tage Strassburg die allerletzte Hoffnung, an die sie sich klammern. Jeder psychologisch geschulte oder auch nur allgemein gebildete Mensch muss wissen was passieren kann, wenn solche letzte Hoffnung genommen wird.

 

 

 

http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/neues.htm

 

 


 

 

 

 

 

Fall Görgülü und kein Ende …

oder: OLG Naumburg gegen den Rest Europa’s ?

Regelmaeässige Besucher meiner website kennen den Fall Görgülü – das Urteil des Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte Görgulü gegen Deutschland ist sowohl im englischen Originaltext (im MS-Word Format) als auch in deutscher Uebersetzung (im pdf Format) hier herunterzuladen.

Auf der website von Vaeteraufbruch fuer Kinder e. V. werden die neuesten Entwicklungen dieses Falles laufend berichtet. ( vgl. www.vafk.de)

Das heute bekannt gewordene Urteil des OLG Naumburg (im pdf Format) veranlasst mich, auf Bitten mehrerer Fachleute aus dem Rechts- wie auch Medienbereich, zu einer sehr schnellen ersten Reaktion. Dabei beschraenke ich mich auf die Urteilspassagen, die sich auf das Urteil des EGMR beziehen.

Das OLG Naumburg begruendet seine Unabhaengigkeit vom Strassburger Richterspruch mit Art. 97 Abs. I GG (Richterliche Unabhaengigkeit). Und hebt die Entscheidung des Familiengerichts, welche das Strassburger Urteil ohne wenn und aber in die Tat umsetzte, wieder auf. Der Vater Görgülü, dem die Jugendhilfe und dieser folgend die Gerichte - nach mütterlicher Adoptionsfreigabe und Weitergabe zur Adoptionspflege - sein Kind bis zum heutigen Tage vorenthaelt, soll auch weiterhin keinen Kontakt zu seinem Sohn haben. Und dies trotz eindeutigem Urteil aus Strassburg!

Kann das rechtens sein? Kann ein deutsches Oberlandesgericht als letzte familiengerichtliche Instanz sich ueber ein Urteil des EGMR hinwegsetzen? – Wenn das wirklich moeglich sein sollte, dann koennte oder muesste ich doch sofort meine Bemuehungen einstellen, kindschaftsrechtliche Sachverhalte, die nach meiner Rechtsauffassung gegen Art. 8 EMRK verstossen, nach Erschoepfung des nationalen Rechtsweges dem EGMR vorzutragen.

Ein Blick in die Kommentierung der EMRK,

Jens Meyer-Ladewig: EMRK Handkommmentar, Nomos, 1. Aufl. 2003,

gibt dazu folgende Antwort:

 

Art. 46 Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile

(1) Die Hohen Vertragsstaaten verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

 

Hierzu kommentiert der Verfasser Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a. D. und Vorgänger des derzeitigen Verfahrensbevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, Stoltenberg, Bundesministerium der Justiz:

 

Rz 1: Die Vorschrift … regelt die völkerrechtliche Verbindlichkeit rechtskräftiger Urteile.

Rz 5: Art. 1 verpflichtet die Konventionsstaaten, die Konventionsrechte zu gewährleisten. … Der Gerichtshof hat insoweit Richterrecht geschaffen, mit dem die EMRK fortentwickelt worden ist und das an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Konvention teilhat. …

Ich meine, damit ist meine eingangs zweifelnde Frage nach dem Nutzen meines weiteren Engagements für die EMRK positiv beantwortet.

Dem Naumburger OLG-Familiensenat unter seinem Vorsitzenden Dr. Deppe-Hilgenberg scheint nicht bewusst zu sein, dass er mit seinem juengsten Urteil in der Familiensache Görgülü gegen eine voelkerrechtliche Verbindlichkeit verstoesst.. Noch schlimmer, er setzt die voelkerrechtliche Glaubwürdigkeit Deutschlands aufs Spiel.

Meines Wissens ist ein solch eklatanter Verstoss gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention in Deutschland ohne Beispiel.

Einzig beruhigend bleibt die Tatsache, dass die Richterin der I. Instanz beim Familiengericht Wittenberg genau wusste, wie sie mit dem Urteil des EGMR richtig umzugehen hat.

 

 

Rechtsanwalt Peter Koeppel

 

http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/neues.htm

 

 


 

 

NDR Fernsehen

Die Ohnmacht der Väter

 

Jede dritte Ehe wird in Deutschland aufgelöst - die Zahl der Trennungen von Lebensgemeinschaften nicht mitgerechnet. Oft beginnt ein erbitterter Kampf um die Kinder, mit ungleichen Waffen, wie viele Väter meinen. Jede dritte Ehe wird in Deutschland aufgelöst - die Zahl der Trennungen von Lebensgemeinschaften nicht mitgerechnet. Oft beginnt ein erbitterter Kampf um die Kinder, mit ungleichen Waffen, wie viele Väter meinen. Denn selbst wenn ihnen von den Gerichten ein Sorge- und Besuchsrecht zugestanden wird, haben viele Männer Probleme, dies auch durchzusetzen. Der Film begleitet Väter bei ihrem Kampf um Kontakt zu ihren Kindern - ein Kampf, bei dem das Kindeswohl häufig auf der Strecke bleibt. Seit über einem Jahr hat der Physiker Gerd H. seine beiden kleinen Söhne schon nicht mehr gesehen. Mit einem Gerichtsbeschluss in der Tasche fährt er immer wieder die 500 Kilometer zum Wohnort der Kinder. Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf "Umgang" und trotzdem steht er vor verschlossener Tür. Umgangsboykott wird in Deutschland in der Regel nicht geahndet. Wenn die Eltern keine Einigung finden können, sind immer die Kinder die Leidtragenden. Der siebenjährige Otto zum Beispiel hat Schwierigkeiten in der Schule, seit Vater und Mutter darüber streiten, wie oft er wo sein soll. Nicht der Wechsel von einem zum andern ist sein Problem, sondern der Streit der Eltern. Und Martin K. kämpft nicht nur einen schier aussichtslosen Kampf darum, seine Kinder überhaupt wieder zu Gesicht zu bekommen, sondern auch gegen einen Rufmord, der seine berufliche Existenz zu vernichten droht.

NDR Fernsehen

Montag, 11.10.2004 um 23.00 Uhr (bis 23:45 Uhr)

Die Ohnmacht der Väter

 

 

 


 

 

Frankfurter Allgemeine Zeitung

25. September 2004

Väter oder nur Erzeuger?

VON ESTHER CASPARY

Es war leichter, hier rauf zu kommen, als meinen Sohn zu sehen", soll der als Batman verkleidete Vater bei seiner Festnahme erklärt haben, der vor einigen Tagen an allen Sicherheitsvorkehrungen vorbei den Buckingham Palace bestiegen hat. Die Tat eines durchgeknallten einzelnen, wie sie nur unter skurrilen Engländern denkbar ist? Oder hätten deutsche Väter auch Anlaß, mit derartigen Aktionen auf ihre Situation aufmerksam zu machen?

Leider ja, wenn sie nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind und diese in guten Zeiten auch nicht davon überzeugen konnten, zwecks Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Sorgeerklärung abzugeben. Trennt sich ein solches Paar und können sich die Eltern nicht einigen, wo das Kind in Zukunft leben soll, können diese Väter im Unterschied zu verheirateten oder geschiedenen Vätern nicht beim Familiengericht beantragen, daß ihnen die alleinige elterliche Sorge und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind übertragen wird.

Und zwar können sie es auch dann nicht, wenn dies nach den von den Gerichten für eheliche Kinder entwickelten Kriterien dem Kindeswohl eher entsprechen würde und auch das Kind selbst viel lieber beim Papa leben möchte. Denn derartige Väter - oder sollte man sagen "Erzeuger"? - haben kein Sorgerecht und können es auch nicht bekommen, außer die Mutter des Kindes stimmt zu oder das Kindeswohl ist bei der Mutter massiv gefährdet oder die Mutter stirbt. Hat also der unverheiratete Hausmann über Jahre hinweg das Kind liebevoll betreut, während die unverheiratete Mutter Karriere machte - gewiß ein Ausnahmefall, aber auch den gibt es - kann die Mutter im Trennungsfall das Kind ohne weiteres zu sich nehmen, auch wenn das sowohl seinem Wohl wie seinem Willen widerspricht.

Unerklärlicherweise hat das Bundesverfassungsgericht 2003 diesem Zustand seinen vorläufigen Segen gegeben. Die Begründung: Jedenfalls in den Fällen, in denen unverheiratete Eltern mit dem Kind zusammenleben und tatsächlich gemeinsam für ihr Kind sorgen, sei davon auszugehen, daß die Mutter sich nicht willkürlich weigert, eine Sorgeerklärung abzugeben. Aus Sicht der Praxis kann diese Annahme bezweifelt werden. Allerdings scheinen auch die Verfassungsrichter ihrer eigenen These nicht ganz zu trauen, denn sie haben gleichzeitig dem Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat.

Sollte sich herausstellen, daß dies nicht der Fall ist, muß der Gesetzgeber zumindest auch den unverheirateten Vätern, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, einen Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge eröffnen - notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Im Interesse der Sicherheit öffentlicher Gebäude kann man nur hoffen, daß es bis dahin nicht allzu viel Zeit braucht. Der jetzige Zustand wird jedenfalls weder den betroffenen Kindern und Vätern noch der gestiegenen Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und dem neuen erwünschten Väterbild gerecht.

Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.

 

 

09/2004

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Dienstag, 5. Oktober 2004 09:23

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Unterhaltsrückstand und Strafrecht

 

Hallo,

ich habe gestern durch Zufall Ihren Artikel über "Unterhaltsrückstand und Strafrecht" gelesen. Ich gehe doch mal davon aus, dass dies ironisch gemeint war?! Es kann ja wohl nicht ernst gemeint sein, dass ein leistungsfähiger, aber leistungsunwilliger Vater "am Existenzminimum"lebt, wenn er "seit Jahren nicht in den Urlaub fahren kann". Ha, ha, ha! Ich warte selbst seit mehr als ... Jahren auf Zahlung eines Unterhaltsrückstandes von mehr als ... und war mit meinen ... Kindern noch nie im Urlaub!!! Und hier ist keiner, der mir hilft! Kein Jugendamt, kein Sozialamt, keine Wohngeldstelle! Das ist doch Gerechtigkeit, oder? Was lasse ich mir auch Kinder andrehen!

Mit den herzlichsten Grüßen,

...

 

 

hallo frau ...,

wir sind ganz ihrer meinung. auch sie haben ein recht auf urlaub. nur sind wir leider nicht die zuständigen politiker und können sie daher nicht unterstützen.

vielleicht wählen sie bei der nächsten bundestagswahl die familienpartei - www.familienpartei.de, dann bekommt ihre familie vielleicht auch eine unterstützung, damit sie mal urlaub machen können.

 

 

gruß anton

väternotruf, 6.10.04

 

 

 


 

 

 

"Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt. Informationen zum Gewaltschutzgesetz"

"Vorwort

Opfer von Gewalt - seien es Männer, Frauen oder Kinder - brauchen Schutz. Wer ein Opfer häuslicher Gewalt wird, braucht besonderen Schutz. Denn wer in der Familie oder Partnerschaft geschlagen und gedemütigt wird, empfindet seine Situation oftmals aus ausweglos.

 

...

 

Wohnungsüberlassung: Der Täter/die Täterin geht, die Opfer können bleiben.

..."

 

Die neu überarbeitete Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand Dezember 2003 bemüht sich in weit stärkeren Maße als die Vorgängerbroschüre um eine Sprache, in der nicht automatisch nur Männer als Täter erscheinen, sondern auch Frauen als Täterinnen. Erwähnung findet auch eine Erhebung aus Berlin, bei der 13,6 Prozent der Tatverdächtigen Frauen waren.

Zu bestellen ist die Broschüre unter: broschuerenstelle@bmfsj.bund.de

 

 


 

 

Die Rechte der Kinder

von logo einfach erklärt

 

herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

5. geänderte Auflage: Sommer 2004

Redaktion: Eva Radicki, ZDF

 

 

Schön, dass es sie gibt, die Broschüre, die sich den Anspruch stellt in kindgerechter Form über Kinderrechte und das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989" zu informieren. In wenigsten einen Punkt jedoch irren die Autoren Benno Schick und Andrea Kwasnick oder, was schlimmer wäre, sie lügen sogar, wenn sie es eigentlich besser wissen. Die Autoren behaupten: 

"Sonja hat nämlich genau die gleichen Rechte wie die Jungen aus ihrem Dorf. Denn: Alle Kinder sind gleich. 

Egal ob sie Jungen oder Mädchen sind, egal, aus welchem Land sie stammen, welche Hautfarbe sie sprechen. Egal, ob sie behindert oder gesund sind, egal, was ihre Eltern tun, und keines darf aus irgendwelchen Gründen `diskriminiert`, also benachteiligt werden." (s. 26)

 

In der DDR hieß es in Anspielung auf Privilegien der Funktionäre: Alle sind gleich, nur manche sind gleicher.

Die Autoren hätten nur mal in das Bürgerliche Gesetzbuch §1626a BGB schauen müssen, um zu sehen, dass nichteheliche Kinder gegenüber ehelichen Kindern diskriminiert werden. Es gibt nämlich kein Recht des nichtehelichen Kindes auf Ausübung der Elterlichen Sorge durch seinen Vater. Der deutsche Gesetzgeber legalisiert damit z.B. in- und ausländische Kindesentführungen durch die alleinsorgeberechtigen Mutter, von den anderen erlaubten Ausgrenzungen des Vaters mal nicht zu sprechen.

 

 


 

 

 

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand

Dieser sinnige Spruch gilt heute zumindest noch für sogenannte Scheinväter, wenn sie auf das Finanzamt treffen.

Ein Scheinvater kann zweimal der Dumme sein: Zahlt ein Mann jahrelang Unterhalt für sein (vermeintliches) Kind, stellt sich dann aber heraus, daß er nicht der Vater ist, so hat das Finanzamt ihm die Steuervergünstigungen nachträglich zu entziehen, da das Steuerrecht für Scheinväter Steuerentlastungen nicht vorsieht. Das gilt auch dann, wenn er den Unterhalt weder vom Kind noch vom leiblichen Vater noch von der Mutter zurückerhält. (Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen: 13 K 332/02)

http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/07/08/126a1403.asp?cat=/geldundrecht/recht

 

 

 


 

 

 

Empfehlung in Sachen Abstammungstest

 

Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz

85748 Garching

 

 

 

Nicht zu empfehlen, weil gegen das Recht von Männern zur voraussetzungslosen Klärung einer eventuellen Vaterschaft:

 

Professor em. Dr. med. Christian Rittner, Mainz

und Ref. Natasche Rittner

Institut für Medizinrecht, Mannheim

 

siehe dazu "Zeitschrift für Rechtspolitik", 2004, Heft 6, S. 215

 

 


 

Presseinformation

 

 

2. August 2004

- Will Justizministerin Zypries Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aberkennen?

- Verbot anonymer Vaterschaftstests ist keine Lösung

Es hat beinahe den Anschein, die Bevölkerung, vor allem der männliche Teil, sollte es übersehen, so still wird das neue Gendiagnostik-Gesetz vorbereitet. Bei genauerem Hinsehen scheint es aber leider auch mit "heißer Nadel gestrickt" zu werden!

"Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen", sagt Wolfgang Wenger vom Väteraufbruch für Kinder e.V. und Gründer der "Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim"

( http://www.majuze.de). Seiner Ansicht nach geht es nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. "Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben."

Nach mehreren Verlautbarungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es demnach Männern ab 2006 verboten sein, durch einen anonymen Vaterschaftstest sich der eigenen Vaterschaft zu versichern. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!

"Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.

Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof. Dr. H.G. Gassen, Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird sowohl in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"

Weitere negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar von staatlicher Seite einkalkuliert. Nach Ansicht vieler Bürger und Organisationen soll es dazu nicht kommen und es formiert sich Widerstand - zunächst im Internet gestartet: Unter

http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html

 ist seit Mitte Juni eine

Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Es ist geplant, nach der Sommerpause alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten anzuschreiben und zur Mithilfe gegen dieses Gesetz aufzufordern. Ende des Jahres soll die Unterschriftensammlung dann beendet sein und dem Petitionsausschuss vorgelegt werden.

Auf Mithilfe und Mitarbeit von Organisationen hofft das Portal " http://www.pro-test.net

 - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests".

Organisationen, Vereine, Väterbüros, Firmen, vor allemBiotechnologieunternehmen, Medien und alle, die der Ansicht sind, dass dieses Gesetz in dieser Ausformung nicht zustande kommen darf, sind aufgefordert sich zu melden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.

Unter der genannten Internetadresse soll es auch Flyer und Broschüren zum download geben, dazu eine Musterpetition, die jeder einzelne Bürger beim Petitionsausschuss einreichen kann, ein Mustertext für ein Schreiben an den eigenen Abgeordneten und vieles mehr.

 

 

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Wolfgang Wenger

Dipl. Soz-.päd. FH

www.pro-test.net

 und www.majuze.de

 

Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V."

 

humatrix AG

Reiner Merz

Carl-Benz-Str. 21 | 60386 Frankfurt am Main

TEL +49 (0)69 420886 -65 | FAX +49 (0)69 420886 -68

mailto:reiner.merz@humatrix.de

 www.humatrix.de

 

 

 


 

 

 

Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung

Herausgeber: Die Kinderschutz-Zentren

ISBN-Nummer: 3-9805068-5-1

Preis: 12,50 €

 

Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung

Vorwort

Monika Weber-Hornig 3

Vorträge

 

Elternentfremdung nach Trennung und Scheidung

Ein Überblick zur aktuellen Forschungslage bei Elternentfremdung

Ursula Kodjoe 4

Wahrnehmungsveränderungen bei Kindern

-Psychische Faktoren in sozialen Konflikten bei Familientrennungen

Dr. Helmuth Figdor 8

Belastung der Eltern-Kind-Kontakte in Scheidungsfamilien

-Bindungstheoretische Perspektiven

PD Dr. Peter Zimmermann 14

Richterliche Regulierungsmöglichkeiten bei Umgangsverweigerung

Gretel Diehl 18

 

Arbeitskreise

 

Vernetzung als Methode der Deeskalation

-Vermeidung von Elternentfremdung und Kontaktabbruch

Klaus Fischer 22

Verfahrenspflegschaft

-Wie der Anwalt des Kindes bei Umgangskonflikten die Interessen des Kindes sichern kann

Holger Partikel 26

Möglichkeiten und Grenzen von Gruppenangeboten für Scheidungskinder

-Überblick über Interventionen-

Wilfried Griebel 29

 

Anhang

 

Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten Umgang(Folien des Vortrags)

Eva Reichert-Garschhammer 38

ReferentInnen

45

Fußnoten

46

Bestellungen bitte unter:

Die Kinderschutz-Zentren

Bonner Str. 147

50968 Köln

Tel.: 0221/569753

Fax: 0221/569755-0

e-mail: die@kinderschutz-zentren.org

 

 

 


 

 

 

 

Fachtagung "Aktuelle Fragen zum Kindschaftsrecht"

 

11.11.2004 bis zum 13.11.2004 und vom 10.02.2005 bis zum 12.02.2005 findet in Schwerin eine Tagung zum Kindschaftsrecht statt.

Es referieren u.a. Prof. Dr. Jopt, Dipl.Psych. U. Kodjoe,  Prof. Dr. Undeutsch, Prof. Dr. M. Bock, Dr.Dipl.Psych. Rexilius, Prof. Dr. Petri u.a.

 

 

 

Rückfragen und Anmeldung an:

Väteraufbruch für Kinder

Steffen Güll c/o

Akademie für Politik, Wirtschaft und Kultur e.V.

Mecklenburgstr. 59

19053 Schwerin

Telefon (0385) 557 75 83

Fax (0385) 55 57 09 13

Mail: kindschaftsrecht@vafk.de

 

 


 

 

 

Der neue „paps“ (Heft Oktober 2004) ist da! 

Und dies ist das Titelthema

(Kurzfassung):

Der Traum vom ewigen Liebesglück

Treue Männer - ein Glücksfall?

Nach einer Umfrage des Hamburger Gewis-Instituts aus diesem Jahr sind ca. 40 Prozent der Frauen und etwa 50 Prozent der Männer schon einmal fremdgegangen oder tun es noch immer. Zur Begründung werden gerne biologische Argumente herangezogen: Der Mann will seinen Samen möglichst weit verbreiten, die Frau hingegen suche nach dem starken Erzeuger, der die besten Gene hat und sie und ihre Kinder beschützt.

Und dennoch: Treue steht hoch im Kurs. Für 98 Prozent der 20- bis 29-Jährigen ist Treue wichtig oder sehr wichtig, fand das Bielefelder Emnid-Institut heraus. Kein Wunder. Denn wer eine stabile Partnerschaft eingehen will, die auf Jahre oder gar lebenslang angelegt sein soll, braucht Vertrauen. Und das ist eng verknüpft mit Treue. Der Neurobiologe Professor Gerald Hüther sagt: „Das Gefühl, aus dem das erwächst, was man dann Treue nennt, ist Vertrauen. Vertrauen kann man aber nicht jedem, und nicht jeder Mensch ist in der Lage, anderen Vertrauen zu schenken.“

Dennoch: „Lebenslange Leidenschaft ist eine Illusion“, sagt Norbert Rönnau, Psychotherapeut im Göttinger Männerbüro, und verweist auf die hohe Zahl von Trennungen. Gerade Männer würden die beiden Seiten der Liebe, die erotische Leidenschaft auf der einen Seite und die vertraute tiefe Intimität, durchaus auseinanderhalten.

Doch was ist dran am Klischee des Mannes, der sich sofort eine Neue sucht, sobald die Frau mal keinen Sex will? Insbesondere, wenn sie gerade ein Kind geboren hat? Ein Kind bedeutet schließlich auch eine Krise für die Partnerschaft. Klaus Boeddeker, Paartherapeut in Göttingen, erklärt das mit der Veränderung der Rollenschwerpunkte in der Partnerschaft: „Sind sie zunächst zu zweit ein Liebespaar, so ist sie nun primär Mutter des Kindes und zumindest vorübergehend erst in zweiter Linie Liebhaberin des Mannes.

Wenn der Mann die Veränderung nicht mitmacht - als Vater des Kindes - kann es zu Frustrationsgefühlen kommen, zu Eifersucht, zu Aggression und vielleicht zu einer Nebenbeziehung.“ Das sei vor allem dann der Fall, wenn die „Schlafstörungen“ der ersten Wochen und Monate anhielten. Dennoch komme es natürlich sehr auf das Temperament der Partner an.

Und wenn sie beim Seitensprung erwischt werden? „Alles abstreiten“, benennt Norbert Rönnau die typische männliche Strategie. Klaus Boeddeker konkretisiert: „Die Sätze, die da fallen, die Argumente, die Begründungen, die Vernebelungen - die sind so unerhört gleich, dass man denkt, die Männer hätten voneinander abgeschrieben.“ Sie tun so, als könnten sie keinen Einfluss auf ihre Gefühle und ihr Verhalten nehmen. So sind sie voll mit ihrer Sicherung beschäftigt und daher nicht in der Lage, auf die Verletztheit der Partnerin einzugehen.

Auf den Treuebruch der Frau reagieren Männer hingegen stärker gekränkt. Das Gefühl des Ausgeliefert-Seins sei das Schlimmste für Männer, sagt Norbert Rönnau. „Das widerspricht dem gesellschaftlichen Bild und dem Selbstbild des Mannes, der alles in der Hand hat, alles kontrolliert.“ Allerdings würden sie sehr stark versuchen, die Frau wieder zu gewinnen, würden versprechen sich zu ändern, alles anders zu machen.

Damit sind sie innerlich sehr fixiert auf den Treuebruch, auf die Gefahr des Verlassen-Werdens, können kaum an etwas anderes denken. Alles soll schnell wieder gut werden. Von dieser Fixierung loszukommen ist jedoch nötig, um die Partnerschaft zu erhalten.

 

 

 

Außerdem im Heft:

- Damit die Angst verschwindet - Ralf Ruhl sieht den Betreuten Umgang als Chance, den Kontakt zwischen Vätern und Kindern auch bei dem Vorwurf der Gewalt zu erhalten

- Kids on Air! Zu Gast bei Deutschlands erstem Kinderradio „Radijojo“ in Berlin

- Ganz anders, aber schön - Frank Keil über neue Wege in der

Geburtsvorbereitung für Paare

- Toben und die Puppen tanzen lassen - Sybille Wanders stellt körperbetonte Spielideen für drinnen vor

Und wie immer jede Menge News, Tipps und Rezensionen. Weitere

Informationen: www.paps.de

 

Einzelheft Euro 3,75, zu bestellen beim Aboservice paps, Tel. 0180/5007724

oder E-Mail aboservice@familymedia.de

 

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

 

Redaktion "spielen und lernen"

Kaiser-Joseph-Str. 263

79098 Freiburg

Tel. 0761/70578535

Fax 0761/70578539

E-Mail: ralf.ruhl@familymedia.de

www.paps.de

 

 

 


 

 

 

Alleinerziehende

Wenn dem Kind der Vater fehlt

 

 

 

Väter gehen mit ihren Kindern körperlich anders um, fordern die Kinder heraus, unterstützen Selbstständigkeit.

Foto: dpa

 

 

Die späte Erkenntnis: Väter sind wichtig

Eine Vaterfigur, glauben Psychoanalytiker, sei notwendig, um sich irgendwann von der Mutter zu distanzieren und eine eigene Geschlechtsidentität zu entwickeln. Väter gehen mit ihren Kindern auch körperlich anders um, fordern die Kinder heraus, unterstützen Selbstständigkeit. „Man hat lange gebraucht, bis man verstanden hatte, dass die Andersartigkeit der Väter wichtig ist“, sagt Inge Seiffge-Krenke, Entwicklungspsychologin an der Universität Mainz.

Die Jungen mit zu wenig männlichem Zuspruch „fühlen sich langsam umzingelt“, glaubt Matthias Franz. „Das kann zu hypermaskulinen Verhaltensweisen führen.“ Er verweist auf aggressive Vorbilder, mit denen vaterlose Jungen von Kino und Fernsehen zielgruppengerecht gefüttert würden. Zahllose Filme liefen nach dem selben Muster ab: „Da lernen immer starke Männer kleine Jungs an. Das sind idealisierte Ersatzpapas.“

 

 

Seelisch stabile Kinder verkraften die Trennung

Rotraud Erhard, die in Österreich Studien zum Thema ausgewertet hat, warnt aber davor, mit nur einem Elternteil Aufgewachsene pauschal als bedroht zu anzusehen. Seelisch stabile Kinder kämen mit der Situation zurecht: „Wenn solche Kinder mit einer intakten Vaterbeziehung aufwachsen, ist das eher ein Bonus.“ Und schon die Anwesenheit eines Stiefvaters oder häufige Besuche nach einer Scheidung könnten helfen.

 

 

 

Ein Kind kann leicht zehn Jahre alt werden, bevor es in der Schule zum ersten Mal auf eine männliche Bezugsperson stößt.

Foto: dpa

 

 

Dennoch, so Epidemiologe Franz, sei mehr Unterstützung für Alleinerziehende geboten. Wirtschaftliche Not und Isolation könnten diese unfähig machen, ihre Kinder zu erziehen: „Wer depressiv ist, kann sich nicht in sein Kind einfühlen – der braucht selbst Unterstützung.“ Alleinerziehende sollten schon in der Geburtsklinik Hilfsangebote bekommen.

 

 

Arbeitsplatz Kindergarten - auch was für Männer

Der Mangel an männlichen Bezugspersonen kann so aber nicht ganz ausgeglichen werden. In einer Forderung stimmen daher alle Experten überein: „Mehr Männer in die Kindergärten!“ Wie man das erreicht, machen die Skandinavier vor: „Diese Berufe dürfen für Männer finanziell und vom Image her nicht so unattraktiv sein“, sagt Ulrike Lehmkuhl.

Die Folgen sollten nach den neuen Ergebnissen auch Krankenkassen interessieren, betont Franz. Die Gesellschaft müsse sich zusammentun, um Schäden und damit Kosten durch Vaterlosigkeit vorzubeugen: „Das Ganze hat eine volkswirtschaftliche Dimension.“

(SZ vom 10.9.2004)

 

http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/935/38897/3/

 

 

 


 

 

 

Geld zuerst für Kinder

Das deutsche Unterhaltsrecht soll reformiert werden. Reicht das Geld nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen, wird zunächst einmal der Nachwuchs berücksichtigt

BERLIN taz Das deutsche Unterhaltsrecht ist ehefeindlich. Das findet zumindest Ingeborg Rakete-Dombek, Leiterin der Arbeitsgruppe Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. "Wer will noch heiraten, wenn er weiß: Gehts schief, muss ich auf ewig für die Ex zahlen?"

Deshalb begrüßt der Anwaltsverein das neue Großprojekt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: die Reform des Unterhaltsrechtes. Zypries möchte Kinder vor Armut bewahren und den Gattenunterhalt befristen - ein Lotterleben auf Kosten des Ex soll nicht mehr möglich sein.

Wie genau die Reform aussehen könnte, hat Zypries erstmals vor drei Wochen auf dem Deutschen Juristentag dargelegt. Sie plädiert für eine "neue Rangfolge". Bislang haben Kinder und Ehegatten das gleiche Recht auf Unterhalt. Reicht das Geld nicht für alle, wird es aufgeteilt. "Kinder müssen Vorrang haben", fordert hingegen Zypries. Schließlich können sie sich keinen Job suchen. Erst wenn ihre Ansprüche abgegolten sind, dürfen auch die Partner auf Unterhalt hoffen. Hier sollen Expartner, die Kinder aufziehen, zuerst berücksichtigt werden - selbst wenn das Paar nicht verheiratet war. "Sie sind in der gleichen Situation, darum sollte man sie gleich behandeln", sagt Zypries. Nur wenn dann noch Geld übrig ist - ein Selbstbehalt von 840 Euro bleibt dem Zahler -, fließt das an nicht erziehende Expartner.

Zypries greift damit auf, was Experten schon lange kritisieren: die gültige Rechtslage benachteiligt die Zweitfamilie. Die kinderlose Erstfrau prasst im Luxus, während die neue Familie darbt. Dieses Szenario soll es künftig nicht mehr geben. Rakete-Dombe begrüßt auch das Abschaffen einer anderen "überkommenen Tradition": den lebenslangen Unterhalt für einen Menschen, der eigentlich arbeiten könnte. "Ich erlebe das immer wieder. Frauen sagen: Warum soll ich mir einen Job suchen, wo er doch zahlen muss?"

Bislang hindert sie daran wenig. Wer aber den Ex schikaniert, einen neuen Partner hat oder ohne Not seinen guten Job aufgibt - der verwirkt schon jetzt seinen Anspruch auf Unterhalt.

Künftig aber soll es üblich sein, die Zahlungen zeitlich zu befristen oder zumindest nach und nach zu reduzieren. "Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung", nennt Zypries das. Dieses Denken liegt im Trend, findet Rakete-Dombek: "Wir haben ja heute auch in der Sozialpolitik ein anderes Leitbild. Wir wollen die Leute aktivieren." Sie ist sich aber sicher: In vielen Fällen wird es bei lebenslangen Überweisungen bleiben. Etwa wenn das Paar mehr als zehn Jahre verheiratet war, wenn ein Partner krank ist oder jahrelang die Schwiegereltern pflegte.

Zypries möchte in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorstellen. Gleichzeitig gerät das Unterhaltsrecht an anderer Stelle in die Kritik. Das Oberlandesgericht Hamm legte jetzt die Klage einer Alleinerziehenden dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Frau empfand es als ungerecht, dass sie als Versorgerin unehelicher Kinder viel kürzer Unterhalt erhalte als eine geschiedene Mutter. Die Richter gaben ihr Recht. Sie sahen nicht die Frau selbst benachteiligt, wohl aber ihr Kind. Für eheliche Kinder nämlich gilt: Bis sie acht Jahre alt sind, braucht die Mutter gar nicht zu arbeiten. Weitere sieben Jahre genügt ein Teilzeitjob. Waren die Eltern unverheiratet, haben Mutter oder Vater aber nur in den ersten drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Die Hammer Richter beanstandeten: Ein uneheliches Kind habe das gleiche Recht wie ein eheliches, zu Hause betreut zu werden. "Aus Sicht des Kindes darf es keine Rolle spielen, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht", urteilten sie.

"Ich denke, dass die Zeit, wie lange eine Mutter zu Hause bleiben darf, kürzer wird", sagt Familienrechtsexpertin Rakete-Dombek. Ohnehin seien starre Schemata wenig hilfreich, findet sie. "Viel sinnvoller aber wäre es, den Einzelfall zu prüfen." Wenn eine Frau etwa in Berlin lebt, wo es viele Kitas gibt, oder in einem Haus mit der enkelbegeisterten Oma - sollte sie dann nicht früher zurück in den Beruf? "Wenn eine Frau zu lange aus dem Job aussteigt, gibt es kein Zurück. Wer acht oder noch mehr Jahre Babypause macht - der hängt lebenslang am Geldbeutel des Ex."

COSIMA SCHMITT

taz Nr. 7488 vom 15.10.2004, Seite 6, 144 Zeilen (TAZ-Bericht), COSIMA SCHMITT

 

 

 

http://www.taz.de/pt/2004/10/15/a0102.nf/text

 

 

 

 


 

(22.09.2004 )

Weniger Unterhalt für Geschiedene

Von Jost Müller-Neuhof, Bonn

Geschiedene Ehegatten, die keine Kinder zu versorgen haben, sollen weniger Unterhaltsansprüche gegen ihre Ex-Partner erhalten. Eine entsprechende Reform des Unterhaltsrechts noch in dieser Legislaturperiode kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zum Auftakt des 65. Deutschen Juristentags am Dienstag in Bonn an. „Die heutige Privilegierung der ersten Ehefrau – unabhängig davon, ob sie Kinder zu versorgen hat – ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Zypries. Die Gerichte sollten deshalb künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen. Dies werde vor allem Zweitfamilien mit Kindern zugute kommen, die häufig mit hohen Unterhaltszahlungen an den ersten Ehegatten belastet seien.

Zypries betonte, die Änderungen würden überschaubar, aber „praktisch bedeutsam“ sein. Im Vordergrund stehe das Kindeswohl vor dem Hintergrund „geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse“. Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll auch die Rangfolge von Unterhaltsansprüchen in jenen Fällen neu geregelt werden, in denen das verfügabe Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreiche. Derzeit muss sich das Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. „Künftig soll der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben“, sagte Zypries. Sie verwies auf die „erschreckende Zahl“ von über einer Million sozialhilfebedürftiger Kinder. Über die Hälfte dieser Kinder lebten bei allein erziehenden Müttern. Sowohl die erste als auch die zweite Ehefrau, die Kinder zu betreuen hätten, aber auch die nicht verheiratete Mutter würden künftig gleich behandelt – „weil sie in der gleichen Situation sind“, so Zypries.

... 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.09.2004/1374060.asp#art

 

 


 

 

"Auch Du gehörst dem Führer"

Die Geschichte des Bundes Deutscher Mädel (BDM in Quellen und Dokumenten

Gisela Miller-Kipp (Hrsg.), 2002

Materialien zur Historischen Jugendforschung, hrsg. von Ulrich Herrmann. 2. durchgesehene Auflage, Weinheim/München: Juventa, 384 Seiten, Euro 38,00

 


 

 

 

 

Gewalt gegen Männer - Kurzfassung (Broschüre)

Di 21.09.2004

Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland - Ergebnisse der Pilotstudie -

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=20526.html

 

 

 

 

Vorstellung der Gewaltstudien der Bundesregierung

2004

Informationen hier:

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/gleichstellung,did=20424.html

 

 

 

 

 


 

 

 

Gewalt im Leben von Frauen und Männern - Forschungszugänge, Prävalenz, Folgen, Intervention

Kongress des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 23.09.04 in Osnabrück

vorgestellt wird auch die Pilotstudie "Gewalt gegen Männer"

Forschungsteam: Dr. Ralf Puchert, Ludger Jungnitz, Willi Walter, Hans-Joachim Lenz, Dr. Henry Puhe

Siehe  http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Aktuelles/veranstaltungen,did=19376,render=renderPrint.html

 

 


 

Wenn Männer zu Verlierern im Geschlechterkampf werden

Klagen über Benachteiligung und Gewalt - Gleichstellungspolitik konzentriert sich bisher auf Frauen - Forderung nach Bewusstseinswandel in der Gesellschaft

von Marcel Pino

Berlin - Bislang gelten vor allem Frauen als Opfer von Gewalt. Doch für junge Männer um die 20 haben ist das Risiko, Gewalt zu erleben, deutlich größer als für Frauen im gleichen Alter. Das zeigen drei Studien zur Gewalt gegen Männer und Frauen, die gestern in Berlin vorgestellt wurden. Gewalt in jeder Form sei "ein abscheuliches Verbrechen", sagte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) und kündigte der Gewalt den Kampf an. Den Schwerpunkt soll dabei bislang der Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bilden.

Dass auch Männer Opfer von männlichen Gewalttätern werden, werde bislang weitgehend ignoriert, kritisierte der Geschlechterforscher Hans-Joachim Lenz. Männer bagatellisierten und verschwiegen Gewalterfahrungen. Lenz fand in seiner Studie heraus, dass sechs von sieben der befragten Männer in ihrem Leben schon einmal Erfahrung mit Gewalt gemacht haben. Lenz: "Wir haben die Spitze eines Eisberges entdeckt".

Aber auch Jungen und Männer hätten wie Frauen ein Recht auf Schutz und Unversehrtheit.

Lenz forderte einen Bewusstseinswandel in der Geschlechter- und Gleichstellungspolitik. Diese ist bis heute in erster Linie Frauenpolitik. Das Beispiel der Gewalt von Männern gegen Männer zeigt jedoch, dass eine moderne Gleichstellungspolitik auch die speziellen Probleme der Männer berücksichtigen muss.

Für Reiner Wanielik von der Fachstelle für Jungenarbeit des Paritätischen Bildungswerkes Rheinland-Pfalz/Saarland sind Männer unter den jetzigen gesellschaftlichen Bedingungen "längst nicht mehr die Gewinner im Geschlechterkampf." Lange wurde übersehen, dass das so genannte "starke Geschlecht" mit einem ganzen Bündel von Problemen konfrontiert wird, das seine ehedem so selbstverständliche Stellung in der Gesellschaft zusehends in Frage stellt. So sterben in Deutschland Männer durchschnittlich sieben Jahre früher als Frauen. Sie haben häufiger Herz-Kreislaufprobleme und sind sehr viel suchtanfälliger. Drei von vier Selbstmorden werden von Männern begangen. Und dass einem geschiedenen Vater vor Gericht das Sorgerecht für das Kind zugesprochen wird, ist immer noch die Ausnahme. Eines der Hauptprobleme bei der gesellschaftlichen Stellung der Männer besteht für Wanielik darin, dass sich das "Männliche heute noch zu sehr über die Arbeit definiert". In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kann hieraus ein ernstes Identitätsproblem gerade für junge Männer erwachsen. Minderwertigkeitsgefühle und Verunsicherung können bei vielen männlichen Jugendlichen das Abrutschen in Gewalt und Kriminalität beschleunigen. Auch verträgt sich ein einseitig über Arbeit definiertes Männerbild nur schwer mit Erziehungsaufgaben. Die sind in den Köpfen der meisten Männer vor allem Frauensache.

Ähnlich problematisch wirkt sich ein überkommenes Männlichkeitsideal beim Umgang mit körperliche Krankheiten sowie seelische Probleme aus. Nach wie vor tendieren Männer dazu, Gebrechen aller Art zu verschleppen. Ein Mann klagt nicht und beißt die Zähne zusammen.

Nach Waniliks Worten wird der Grundstein für die verfehlten Entwicklungen schon in der frühen Kindheit gelegt. Im Kindergarten und der Grundschule werde eine falsche Weichenstellung vorgenommen. "Vieles in der Pädagogik ist mit weiblichen Zielsetzungen verbunden. Jungen kommen dabei nicht zum Zuge."

Die spezifischen Bedürfnisse von Jungen, wie Hunger nach Kräftemessen und Abenteuer werden dabei zu wenig berücksichtigt. Auch lernen sie nicht, über ihre Probleme zu sprechen. Ihnen fehlen schlichtweg die männlichen Ansprechpartner. Auf diesen Missstand weist auch Martin Grübel hin, der für die Unionsfraktion im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sitzt. Es gebe kaum männliche Erzieher oder Grundschullehrer, bemängelt er. Dadurch würden den Jungen in den ersten wichtigen Jahren ihrer Entwicklung die männlichen Bezugspersonen und die Entwicklung prägende Vorbilder fehlen. So sei es kein Wunder, wenn der Beruf des Erziehers im Speziellen und Kindererziehung im Allgemeinen in erster Linie mit Frauen in Verbindung gebracht würden. "Hätten wir mehr Grundschullehrer und Erzieher, würden Kinder mit einem zeitgemäßen Frauen- und Männerbild aufwachsen", so Grübel.

Wie sich bei der Vorstellung der Gewalt-Studien zeigte, rücken männerspezifische Probleme nur sehr langsam in den Fokus der politischen Aufmerksamkeit. Das Thema Gleichstellung wird nach wie vor von frauenpolitischen Fragestellungen dominiert. Ein Pendant zu der "Männerpolitischen Grundsatzabteilung" des österreichischen Ministeriums für Soziales und Generationen sucht man im Bundesfamilienministerium vergeblich.

Dabei sei es höchste Zeit, endlich "Männer- und Jungenreferate in den Ministerien auf Länder- und auf Bundesebene zu etablieren", fordert Waniliek. "Belange von Jungen und Männern müssen von männlicher Seite vertreten werden." Ministerin Schmidt zeigte sich zumindest gestern noch optimistisch. Ihr werde schon noch etwas für die Männer einfallen, sagte sie und verließ den Saal.

 

Artikel erschienen am Mi, 22. September 2004

http://www.welt.de/data/2004/09/22/335787.html?s=1

 


 

 


 

 

 

Existenzminimum

Viele Unterhaltspflichtige glauben irrtümlich, der in den Unterhaltsleitlinien angegebene sogenannte Selbstbehalt wäre das gleiche wie das sogenannte Existenzminimum. Dies ist ein Irrtum. Das Existenzminimum ist die Sozialhilfe. Wie viel das für einen persönlich ist, kann man sich im Sozialamt ausrechnen lassen. Es dürfte in den meisten Fällen unterhalt des Selbstbehaltes liegen. Ein weiterer Meinung ist, der Selbstbehalt würde dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall verbleiben. Das ist häufig ein Irrtum. Der Trick dabei. Das Familiengericht setzt ein fiktives Einkommen fest, also ein Einkommen, was der Verpflichtete zwar nicht hat, aber das Gericht so tut, als könnte er es haben, wenn er denn nur wollte. Schade, dass die Gerichte selbst kaum Unterhaltspflichtige einstellen, die mehr verdienen möchten, sonst könnte das ja tatsächlich zutreffen.

Aus alledem folgt häufig die Schwarzarbeit. Unterhaltspflichtige, besonders häufig wahrscheinlich Selbstständige, gehen einer Schwarzarbeit nach, weil sie mit dem, was die Gerichte meinen, was zum Leben ausreichen müsste, eben nicht zum Leben auskommen. Insbesondere selbstständige Arbeitnehmer haben oft unabdingbare Ausgaben, die sie nicht erfüllen könnten, wenn sie nur das Existenzminimum zur Verfügung hätten. Ehe sie fruchtlose Gespräche mit den eintreibenden Jugendämtern und diversen Rechtsanwälten führen, nutzen sie daher die Möglichkeiten der Schwarzarbeit zur Aufstockung des Einkommens.

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Dienstag, 19. Oktober 2004 00:16

An: vaeternotruf.de

Betreff: AW: Kindesunterhalt - Selbstbehalt & Co.

 

 

 

Existenzminimum

 

Hallo!

Wieder mal bin ich über Eure Seiten gestolpert und kann den Sarkasmus bzw.

Zynismus (schwarzer Humor) nur teilen - man wird mit der Zeit so, denn wenn man im Netz nach Rechtsentscheidungen bzw. Hilfestellungen in den Punkten in meinem Betreff sucht, dann geh ich jedesmal mit noch schlechterer Laune aus dem Netz raus, weil es nichts gibt, was man tun kann.

Mein Fall ist wie folgt (falls es interessiert):

Ich bin 35 jahre alt und bin Vater von 2 Jungs (9 + 7 Jahre). Geschieden bin ich seit 2001 und laut Vergleich habe ich ca. 730,- DM bzw. 370,00 EUR zu zahlen.

Auch in meiner arbeitslosen Zeit, da ich meinen Job verloren habe, denn, als ich meinen neuen Job angetreten hatte, der besser dotiert gewesen ist, hat mich meine Ex ausm Haus geschmissen und die Scheidung eingereicht. Aber nun ja, das sind alte Kamellen ..

Mittlerweile, nach mehr als 2 Jahren Arbeitslosigkeit und Fortbildungsmaßnahmen habe ich wieder einen Job mit knapp 35 - 37 Stunden/Woche und einem Nettogehalt von knapp 835 EUR monatlich. Davon zahle ich immer noch meinen Kindesunterhalt i.H.v. 370 EUR und hätte ich nicht noch ein kleines Nebengewerbe, was bislang keine Gewinne abwirft, mir aber die Möglichkeit gibt aufgrund von Investitionen Software-Updates bzw. auch mal neue Hardware zu kaufen, überhaupt keine Möglichkeit vorwärts zu kommen - denn fast 50 % meines Gehaltes gehen für den Kindesunterhalt drauf - der Rest für Miete, Telefon, Lebensunterhalt & Co. Ein Auto kann ich mir, seit der Scheidung, noch immer nicht leisten - das Familien-Auto, wie auch den restlichen Güterstand hat alles meine EX behalten, weil ich einfach nervlich fertig gewesen bin zum damaligen Zeitpunkt. Das gemeinsame Konto zu trennen war schon ein Akt für sich gewesen und ich hatte einfach keine Lust mehr und wollte nur noch meine Ruhe ... nun ja ...

Jedenfalls - wie kann ich meinen Selbstbehalt behalten? Anwälte raten mir zu einer Abänderungsklage, was aber nicht erfolgversprechend ist, da es sonst möglich ist, daß mir fiktive Einkommen angerechnet werden (Meine Meinung:

Eine "Ich-wünsch-mir-was-Sendung" für das Gericht!) - oder auch fiktive Gewinne von meinem Nebengewerbe aus. Das Jugendamt meint, eine Abänderungsklage muss nicht unbedingt sein, weil es nur mit unnötigen Kosten verbunden ist und meinen, ich sollte ein Abänderungsschreiben ans Jugendamt stellen, was aber auch nicht erfolgversprechend ist, wegen fiktiven Einkommen etc. & Co. - also hab ich es seinerzeit gelassen, dieses Thema nur anzurühren und bin froh, daß ich derzeit überhaupt in Ruhe gelassen werde, nicht doch noch mehr zu zahlen, da ich mittlerweile ein sogenannter Mangelfall bin - (erhöhte Erwerbsobliegenheit).

Aber was kann mir passieren, wenn ich einfach die Zahlungen einstelle?

Unterhaltspflicht ... Strafgesetzbuch ... Zwangshaft ... etc. ... etc. ... etc. ... ich habe Angst davor, diesen Schritt zu wagen, obwohl mir zig Leute sagen, daß der und der doch auch nichts zahlt und davonkommt - oder der und der sogar mit einem neuen Wagen herumfährt und auch nichts zahlt ... aber das ist alles Hörensagen und ich weiss einfach nicht mehr weiter. Mein Geld reicht letztendlich hinten und vorne nicht und ich komme gerade so zurecht .. aber mehr auch nicht - wie ich es bezeichne ist es ein ÜBERLEBEN aber kein LEBEN ...

Ich bin mittlerweile auch der Meinung, daß Väter, die einfach nur zahlen und zwar mit existenziellen Einschneidungen ihres Lebens, einfach keine Lobby haben in diesem Staat - es geht immer nur vom Kindeswohl aus, aber obwohl das Grundgesetz sagt, daß jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist, sind scheinbar andere immer noch gleicher bzw. die sind gleicher, wo der Staat für sorgt.

Ich habe sogar mit diesem Thema mit meiner eigenen Anwältin gestritten und habe versucht ihr zu erklären, da sie mir geraten hat doch einen Job in Frankfurt oder München zu suchen, wie ich das bewerkstelligen sollte?

Schliesslich - ich bewerbe mich - Bewerbungsmappen kosten Geld und bei mindestens 1 Bewerbung pro Tag auf Stellen die überhaupt erst einmal da sein müssen, benötige ich also ca. 30 Bewerbungsmappen für den einen Monat und unter Berücksichtigung des Rückgangs nochmal weitere 30 Bewerbungsmappen für den nächsten Monat - also insgesamt 60 Mappen. Meine Unterlagen sind ziemlich umfangreich, was mir pro Mappe Kosten in Höhe von 15 - 20 EUR auferlegt - d.h. mal locker: 1.200 EUR - die ich nicht habe. Ausgehend davon, daß viele Unternehmen die Mappen nicht zurückschicken (mir mit insgesamt 15 Mappen passiert), gibt es auch Verluste.

Was aber dann? Man stelle sich vor, es gibt ein Vorstellungsgespräch - man hat Fahrtkosten, zumindest ich, da ich über kein Auto verfüge und müsste mit der Bahn fahren, die nicht gerade billig ist - Hin- & Rückfahrt. Dann evtl. eine Zusage, d.h. ich müsste umziehen. Wer bezahlt mir diese Umzugskosten, geschweige denn mal davon, daß sich da der Teufel in den Schwanz beisst, denn viele Arbeitgeber geben keinen Job, ohne in der Nähe zu wohnen - Vermieter wiederum geben keine Wohnung ohne Arbeitsvertrag bzw. Gehaltsbescheinigungen.

Wie also soll ein Vater, der bereits mehr als 50 % seines Selbstbehaltes an Kindesunterhalt abgibt, einen anderen Job suchen, wenn diese Kosten auf ihn zukommen? Von den laufenden Kosten mal abgesehen ...

Diese Diskussion habe ich mit meiner eigenen Anwältin geführt, die keinem der Argumente zugänglich war, weil sie es aus Sicht der FamilienrichterIn gesehen hat - und das macht einen depressiv, im Ernst.

Aber vielleicht, aber auch nur vielleicht, habt ihr wenigstens einen kleinen Rat, was man vielleicht tun könnte ...

Vielen Dank für die Antwort und auch vielen Dank für die Zeit, die Ihr Euch zum lesen meiner E-Mail genommen habt.

Bis denne ...

 

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Aktualisierung

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1.) Ich habe wieder einen Anwalt um Rat gefragt, diesmal einen Online-Anwalt.

Die Auskunft hat mich 40,- EUR gekostet und endete so, wie ich es gewohnt bin.

Es sollte eine Äbänderungsklage durchgeführt werden, aber die Aussichten auf Erfolg sind, wie üblich, gering. Weiterhin darf ich auf KEINEN FALL die Zahlungen einstellen, da aufgrund des Vergleiches ein Titel vorliegt, aus dem dann unverzüglich gepfändet werden kann. Ich frag mich nur wovon, da ja, soweit mir bekannt ist, das Pfändungsminimum vor "Kindes"Gläubigern (erstrangig) bei (tata) 730,- EUR liegt (wo sind die 840,- EUR geblieben)? Wo ist das Existenzminimum??

Kurzum - wieder kein Erfolg und es bleibt alles beim alten.

Fazit: Es bleibt alles bei dem alten Zustand. Ich verdiene netto knapp 830,- EUR. Zahle davon 370,- EUR KU. Der Rest von 460,- EUR verbleibt, so daß ich davon meine Miete (240,-), Strom (40,-), Gas (27,-), Kabel-TV (14,50) zahlen kann. Von Dingen, die ich beruflich brauche, wie Telefon und Handy mal ganz zu schweigen, hätte ich damit noch so ganze 138,50 EUR übrig. Nach Abzug von Telefon (ca. 60,- EUR), Handy (ca. 15,- EUR),

Online (für die netten preisgünstigeren Online-Bewerbungen und weil ich es beruflich brauche, weil das hab ich gelernt)(27,-) bleiben mir noch satte 36,50 EUR. Naja ... könnte schlimmer sein.

Ich könnte tot sein ...

 

2.) Ich habe mir die Mühe gemacht, mal eine E-Mail an unsere Bundesregierung zu tippen. Es ging nicht nur um HARTZ IV, was ja nach wie vor ein aktuelles Thema ist, sondern auch um Dinge wie Zahnersatzversicherung, flegeversicherung UND Existenz- minimum/Selbstbehalt.

Die E-Mail wurde beantwortet von einem Presse- & Informationsreferenten .... und wurde weitergeleitet an das Bundesministerium für Wirschaft & Arbeit. Das war nun vor knapp 6 Wochen gewesen und es gibt keine Antwort - und ich schätze einmal, daß es auch keine Antwort geben wird.

Mache sich jeder selbst seine Gedanken darüber, aber ich bin mehr und mehr desillusioniert.

 

Frank, 19.10.2004

 

 

 


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