Väternotruf

September 2006


 

 

 

 

Petitionsausschuss: Sorgerecht der Eltern muss überprüft werden

Für eine Überprüfung des elterlichen Sorgerechts hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Am 27. September beschloss er einstimmig, das entsprechende Gesuch an die Bundesregierung „als Material" zu überweisen und dem Bundestag „zur Kenntnis" zu geben.

Der Ausschuss hat zu dem Thema mehrere Petitionen erhalten. Die Petenten fordern, dass das Sorgerecht für Kinder von verheirateten und unverheirateten Eltern gleich geregelt wird. Es sei rechtswidrig, wenn Mütter von unehelichen Kindern allein darüber entscheiden dürften, wer für die Kinder sorgt. Nach Ansicht des Ausschusses können die Petitionen in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Es müsse geprüft werden, ob die Gesetze zum Sorgerecht auch „vor der Wirklichkeit Bestand" hätten.

Er weist jedoch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungskonform hält. Danach wird der Mutter eine stärkere Rechtsstellung eingeräumt: Der Vater erhält nur ein Sorgerecht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Grund dafür sei, so die Abgeordneten, dass uneheliche Kinder nicht nur in intakten Lebensgemeinschaften geboren würden, sondern auch in „flüchtigen und instabilen Beziehungen". Ein gemeinsames Sorgerecht sehe der Gesetzgeber deshalb nur vor, wenn beide Eltern dem zustimmten.

Der Petitionsausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie des Justizministeriums, nach der 75 Prozent aller geschiedenen Eltern ihre gemeinsame Kindererziehung fortsetzen. Die bestehenden Gesetze zur Förderung der gemeinsamen Sorge hätten sich daher grundsätzlich bewährt.

Allerdings müssten die Rechte von Kindern gestärkt werden, wenn deren Eltern sich nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen könnten. Schnellere Verfahren und stärkere Mitwirkungsrechte für die betroffenen Kinder seien daher notwendig.

Quelle: Heute im Bundestag vom 27.9.2006

 

 

 

 

Wenn auch Sie eine Petition zum Thema "Sorgerecht auch für Väter" an den Deutschen Bundestag absenden möchten, können Sie einen Mustertext hier herunterladen.

 

 

 

 


 

 

 

Belgien

 

Co-Elternschaft erhält künftig Vorzug

 

Di 05/09/06 - Bei der Sorgerechtsregelung nach einer Ehescheidung muss der Richter künftig den Vorzug der Co-Elternschaft geben, vorausgesetzt die Eltern sind sich darüber einig. Das neue Gesetz ist nun im Staatsblatt veröffentlicht worden.

(foto PhotoNews) Co-Elternschaft ist die Aufteilung des Sorgerechts zwischen beiden Elternteilen. Die Kinder verbleiben also abwechselnd und etwa gleich lang bei Vater und Mutter.

Bislang hat im Falle einer Scheidung ein Richter befunden, was mit den Kindern passiert, selbst dann, wenn sich die Eltern über das Sorgerecht bereits einig waren.

In vier von fünf Fällen sprach der Richter die Kinder der Mutter zu. Der Vater hatte die Kinder in der Regel jedes zweite Wochenende, selbst wenn die Eltern eine andere Regelung bevorzugten.

Nach dem neuen Gesetz muss der Richter dem Willen der Eltern nachkommen, wenn diese sich einig sind.

Falls die Eltern zu keiner gemeinsamen Übereinkunft kommen, soll der Richter zunächst prüfen, ob eine Co-Elternschaft in Frage kommt.

 

 

 

Kritik an der Co-Elternschaft

 

Kinderrechtskommissarin Ankie Vandekerckhove (Foto) weist darauf hin, dass die beste Regelung für das Kind immer diejenige ist, mit der beide Eltern einverstanden sind.

Co-Elternschaft sei deshalb nicht automatisch das Beste, wenn die Eltern nicht dahinter stünden.

"Die Menschen könnten nun fälschlicherweise den Eindruck gewinnen, dass Co-Elternschaft das einzig selig machende Modell ist, doch jede Familie ist anders", findet Vandekerckhove.

Die Organisation "Bleibende Elternschaft" fürchtet, dass die Kinder bei Co-Elternschaft auf diese Weise "schizophren" werden könnten oder sich nur schwer an die verschiedenen Gewohnheiten von Mama und Papa anpassen können.

Vergangenes Jahr gab es 30.844 Scheidungen in Belgien. Knapp ein Viertel der Minderjährigen wächst in einer geschiedenen Familie auf.

 

 

Mehr zum Thema: "Der Weg zur Co-Elternschaft ist frei" (21/03/06)

 

 

http://www.vrtnieuws.be/nieuwsnet_master/versie2/deutsch/details/060905_AufteilungSorgerechtszwbeidenElternteilen/index.shtml

 

 

 

 


 

 

 

 

Papis laufen für Ihre Kinder

 

Millionen Kinder in Deutschland sollen ihre Papis nicht regelmäßig sehen, weil der Staat versagt, ihre Rechte umzusetzen.

Deshalb laufen Papis am 24. September 2006 den 42 km Berlin-Marathon in der Hauptstadt Deutschlands.

Interessenten melden sich bei: Papa-ralf@t-online.de

 

Infos unter www.papa-ralf.de (Marathon 2006)

 

 

 


 

 

Der lange Lauf zum Kind

Ralf Fuchs ist ein Vater, der sein Kind nicht sehen darf, weil die Mutter es nicht will. Beim Berlin-Marathon Mitte September will der 47-Jährige mit weiteren Mitstreitern dagegen demonstrieren, dass Männer beim Sorgerecht für Kinder oft benachteiligt werden.

Den Schauspieler Mathieu Carrière kann Ralf Fuchs gut verstehen. Carrière hat sich am 17. Juni während einer Demonstration vor dem Justizministerium als Märtyrer gebärdet und sich nur mit Lendenschurz und Dornenkrone an ein hölzernes Kreuz binden lassen. "Vater, warum hast du mich verlassen?" Die letzten Worte des Heilands deklamierte der Schauspieler mit viel Opferpathos vor einer Horde Fotografen und Schaulustigen. Der geschiedene Schauspieler wollte mit dieser Aktion auf die seiner Meinung nach unzureichenden Rechte von Vätern bei der Sorgerechtsvergabe hinweisen.

Ralf Fuchs kann die theatralische Darstellung Carrierès bestens nachvollziehen. Der 47-jährige Betriebswirt ist ebenfalls ein Vater, der kein Papi sein darf. Seit 18 Monaten hat er seine 9-jährige Tochter Theresa nicht mehr gesehen, "weil die Mutter den Kontakt böswillig unterbunden hat", wie Fuchs sagt.

 

Carrière und Fuchs sind keine Einzelfälle. Nach einer Studie des Projekts "Vätererfahrungen nach der Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner" des Geschlechterforschers Gerhardt Amendt gaben 30 Prozent der befragten Männer an, nie oder nur zu besonderen Anlässen Kontakt zu ihren Kindern zu haben. Fast die Hälfte der 3600 Befragten sahen ihre Kinder nach der Trennung nur selten oder gar nicht, wie auch Fuchs erfahren musste.

 

Der blonde Mann mit dem unsicheren Lächeln sitzt in einem Charlottenburger Café und erzählt die Geschichte einer emotionalen Odyssee. Es geht um sein Kind, das er zwar gezeugt, zu dem er aber kaum noch eine Beziehung habe. Als Theresa zwei Jahre war, trennte sich ihre Mutter von ihm, "weil sie mit meinem 14-jährigen Sohn aus erster Ehe nicht unter einem Dach zusammenleben wollte".

Fuchs schüttelt den Kopf, als ärgere er sich, dass er die Dinge nicht schon damals so klar gesehen hat wie heute. Nach der Trennung zog er aus beruflichen Gründen nach Berlin, seine Exfreundin blieb mit der Tochter in Magdeburg. Anfangs durfte er Theresa alle zwei Wochen besuchen, dann wurden Besuchstage vergessen oder verschoben. "Ich fühlte mich immer mehr ausgegrenzt." Den Unterhalt für seine Tochter zahlte er zwar, doch zu Gesicht bekam er sie nur selten. Zum Schluss wandte er sich an das Jugendamt. "Ich wollte mir die Willkür nicht gefallen lassen", sagt er.

Das Jugendamt legte ein Treffen alle drei Wochen plus gemeinsame Ferien fest. Aber auch dieser spärliche Rhythmus der Treffen erwies sich als nicht praktikabel. "Mal war Theresa bei der Oma, mal war sie krank." Fuchs zog vor das Amtsgericht. Die Fronten verhärteten sich.

 

Fuchs marschierte durch die Instanzen. Die Gerichte gaben ihm recht, und er durfte seine Tochter alle drei Wochen besuchen. Das klappte ein Jahr. Dann wollte Fuchs mehr, mit Theresa in die Ferien fahren. "Plötzlich fielen wieder Umgangstermine aus." Wieder zum Gericht. Danach habe seine Frau total geblockt, rief die Polizei, wenn Fuchs unangemeldet vor dem Haus auftauchte. Dass er randaliert habe, bestreitet er. Auch die unzähligen Telefonanrufe, "um Theresa zu erreichen", findet er "konsequent".

 

Jetzt will er für seine Tochter den Berlin-Marathon laufen. Zum zweiten Mal, diesmal mit Unterstützung. Wie schon im letzten Jahr wird er am 24. September unter dem Motto "Papis laufen für ihre Kinder" teilnehmen. Dann wird er wieder sein selbst bedrucktes T-Shirt mit seiner Webadresse www.papa-lauf.de tragen.

Beim letzten Mal hätten die Zuschauer ihn beklatscht, erzählt er. Und noch ein Vorteil habe diese Art von Öffentlichkeit für ihn gehabt. "Seitdem haben viele Leute meine Seite angeklickt." Im Netz schimpft er über die ungerechte Familienpolitik und auf Frauen, die oftmals rachedurstig Vater-Kind-Verhältnisse vereiteln würden.

 

 

Auf der Laufstrecke konnte er über neue Kontakte die Väterfront vergrößern. Für den Start in drei Wochen hat er sieben Mitstreiter mobilisiert, alle ausgestattet mit einer ähnlichen Wut, einem ähnlichen Schicksal und seinem T-Shirt.

Auch Thorsten hofft, seinem Kind einmal mehr zu sein, als der Absender einer Einladung zum Geburtstag. "Ich glaube aber nicht, dass man mit so einem Lauf etwas bewirken kann", sagt der rothaarige Mann, dessen Name von der Redaktion geändert wurde. Sein Sohn Paul ist gerade vier Wochen alt.

 

Noch ist er rechtlich nicht der Vater, denn er hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt. Schon vor der Geburt hat seine Freundin sich von ihm getrennt. Ein knappes Jahr waren die beiden ein Paar, dann kamen die gemeinsame Wohnung und der Alltag. Sehr schnell erkannte der 44-Jährige, wie wankelmütig seine Freundin war. Als sie Thorsten kurz vor Weihnachten von ihrer Schwangerschaft erzählte, stellte er, halb im Spaß, jene Frage, die als Vorzeichen all des Durcheinanders gelten kann, das dann später kam. "Ist es wirklich von mir?" sei ihm so rausgerutscht, weil er zuvor einige Zeit im Ausland tätig gewesen war. "Ich hab es aber gar nicht so ernst gemeint", sagt Thorsten. Nach langem Hin und Her trennten sie sich, der Kleine wurde geboren, und manchmal darf Thorsten ihn sehen.

"Dafür muss ich aber dauernd der Mutter hinterhertelefonieren." Thorsten glaubt mittlerweile, dass er der Vater des kleinen Paul ist. "Von Vaterschaftsklagen und gerichtlich geregeltem Umgang hält er nichts. "Letztlich müssen Mutter und Vater sich verständigen." Julia Siepmann

 

 

 

Artikel erschienen am 3. September 2006

 

http://www.wams.de/data/2006/09/03/1020814.html

 

 

 

 


 

 

 

 

Betreff: Dreimal OLG und zurück - der längste Sorgerechtsstreit Deutschlands

vollständig dokumentiert im Internet

 

 

Unsere Kinder siehst

DU nicht!

 

Verlag Ulmer Manuskripte, 213 Seiten

ISBN 978-3-939-496-39-7, Preis € 16,8o

 

 

Das Buch schildert die Situation eines Vaters, der des sexuellen Missbrauchs an seinen Töchtern bezichtigt wird und geht der Frage nach, wie die Mutter zu dieser Falschbehauptung kommt. Dabei stellt sich heraus, dass es die Projektion des eigenen frühkindlichen Missbrauchs ist. Sicherlich kein Einzelfall.

Mehr dazu erfahren Sie im Internet unter www.alteck.de

 

Ein Buch zu empfehlen, das hat für mich ein bisschen etwas von Nötigung. Wenn ich es trotzdem tue, dann weil ich überzeugt bin: "Wenn ich durch dieses Buch auch nur einem einzigen Kind ersparen kann, was ich meinen Kindern leider nicht habe ersparen können, dann war es nicht vergeblich."

Mit freundlichem Grüssen

Thomas Alteck

Bochum, September 2006

eMail: thomas@alteck.de

 

 

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es schrieben zu diesem Buch ...

Mainpost

Obwohl sich der Missbrauchsverdacht als nicht haltbar erweist, sieht der Vater seine drei Töchter so gut wie nicht mehr. Das lancierte Gerücht ist weiterhin die Grundlage für soziale Ächtung des Vaters. Das Buch — es mag grotesk klingen — liest sich — spannend. Es informiert und desillusioniert zugleich. Nicht nur für Betroffene kann es Lebenshilfe sein.

 

Bayrischer Rundfunk

Ein Vater hat das Pseudonym Thomas Alteck gewählt, um vom Missbrauch des Missbrauchs zu erzählen. Seine Frau, von der er sich gerade trennt, setzt die Behauptung in Umlauf, er habe zwei der gemeinsamen Kinder sexuel missbraucht. Ein schrecklicher Vorwurf, gegen den sich der Vater mit allen Mitteln wehrt, als Unschuldiger wehren muss. Dabei erfährt er, wie schnell eine Verdächtigung geglaubt wird und wie schwer es ist, gegen sie anzukommen.

 

STERN

Sein Fall ist einer der längsten Sorgerechtsprozesse in Deutschland und steht exemplarisch für die Ohnmacht von Männern, die nach einer Trennung Väter bleiben wollten, aber nicht durften.

 

zuständige Familienrichterin

"Es gibt Grenzen, jenseits derer die Justiz machtlos ist"

 

 

 


 

 

 

 

Vor dem Familiengericht

Omnipotente Mütter

Von Esther Caspary

Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.

Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinder aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.

Allerdings nimmt es hiervon das recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.

Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.

Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.

Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.

 

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. September 2006

 

 


 

 

 

Deutschlands nichtverheiratete Väter können neue Hoffnung schöpfen. Regierung eröffnet Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die sich Väter wenden können.

 

Das Bundesministerium für Familie hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eröffnet. Von nun an können sich alle nichtverheirateten Väter, die bekanntlich bezüglich des Sorgerechtes für ihre Kinder staatlich diskriminiert werden, mit ihrer Beschwerde an die eigenes zur Unterbindung von Diskriminierung geschaffene zentrale Stelle wenden. Dort wird den diskriminierten Väter unbürokratisch geholfen und Unterstützung gewährt, auf eine schnellstmögliche Weise die konkrete Diskriminierung zu beenden.

Auch viele andere Männer können nun auf die überfälligen Veränderungen zum Abbau bestehender Diskriminierungen hoffen. so zum Beispiel Zehntausende junge Männer die zum Wehr- oder Zivildienst verpflichtet werden und dadurch gegenüber Frauen diskriminiert werden.

Bleibt abzuwarten, ob die Antidiskriminierungsstelle auch diskriminierten Männern oder ob sie sich lediglich als überflüssige weitere frauenpolitische Beschäftigungsmaßnahme der Bundesregierung erweist. 

 

Stand 04.09.2006

 

 

 

 

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/antidiskriminierungsstelle,did=80804.html

 

 

Inhalt

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist wie folgt erreichbar:

Hausadresse:

Alexanderstraße 3

10178 Berlin

Postadresse:

11018 Berlin

Telefon:

03018/ 555 - 1865

Telefax:

03018/ 555 - 41865

E-Mail:

ads@bmfsfj.bund.de

 

 

 

 

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/antidiskriminierungsstelle,did=80804,render=renderPrint.html

 

 

Internetabruf am 05.09.2006

 

 

 


 

 

 

 

Do 24.02.2005

Die geplante Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) verbessert nicht nur die Rechtsstellung der von Benachteiligungen betroffenen Menschen, sondern auch deren Möglichkeiten, sich wirksam dagegen zu wehren. Der Gesetzentwurf sieht vor, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine unabhängig arbeitende bundesweite Antidiskriminierungsstelle einzurichten. Sie soll Anlaufstelle für alle Menschen sein, die sich im Sinne des ADG benachteiligt fühlen.

Die Einbeziehung aller Diskriminierungsmerkmale geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinaus, da diese lediglich Antidiskriminierungsstellen für die Merkmale ethnische Herkunft und Geschlecht vorschreiben. Diese Erweiterung ist sinnvoll, da allen geschützten Gruppen eine Unterstützung zustehen muss. Es kann nicht sein, dass z.B. älteren Menschen, die sich benachteiligt fühlen, eine Beratung verweigert wird. Es ist ferner wichtig, alle Diskriminierungen, also auch die Benachteiligungen und Belästigungen wegen des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder wegen der Religion oder Weltanschauung, zu beobachten und für den Deutschen Bundestag auszuwerten.

Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind

Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung bei einer gütlichen Beilegung, ggf. Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote,

Öffentlichkeitsarbeit,

Anregung und Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen,

Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen,

Regelmäßige Vorlage eines Berichtes an den Deutschen Bundestag verbunden mit Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung der dokumentierten Benachteiligungsmuster.

Eine Zusammenarbeit ist vorgeschrieben mit

der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (entsprechende Eingaben und Anfragen werden an diese weitergeleitet),

dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (entsprechende Eingaben und Anfragen werden an diesen weitergeleitet),

dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (entsprechende Eingaben und Anfragen werden an diesen weitergeleitet),

je nach Lage des Einzelfalls mit anderen Beauftragten der Bundesregierung,

den Bundesländern, soweit Landeszuständigkeiten berührt sind,

Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind,

Tarifpartnern, Verbänden und anderen Nichtregierungsorganisationen.

Die Antidiskriminierungsstelle wird zur Erfüllung dieser Pflichten den Aufbau eines bundesweiten Netzwerkes betreiben, das auch Beratungsstellen auf lokaler Ebene einbezieht.

Sie wird in ihrer Arbeit durch einen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzten Beirat unterstützt, in dem gesellschaftliche Gruppen und Organisationen (z.B. die Tarifpartner) vertreten sind.

Alle Bundesbehörden sind der Stelle auskunftspflichtig.

Eine solche Antidiskriminierungsstelle ist eine wichtige Ergänzung zu den Rechtsansprüchen, die das ADG gewährt, denn die Erfahrungen der anderen EU-Länder zeigen: Wenn es eine gute Schlichtung im Vorfeld gibt, werden Gerichtsverfahren überflüssig. Die deutsche Stelle soll genau diese Schlichtungsfunktion erhalten: Sie kann auf Wunsch der Betroffenen entweder selbst eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeiführen, oder aber eine Konfliktschlichtung (z. B. Mediation) vermitteln.

Die Antidiskriminierungsstelle wird ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot bereithalten, so dass sich Menschen, die sich zurückgesetzt und benachteiligt fühlen, unabhängigen Rat holen können. Die wenigsten Betroffenen kennen sich mit Gesetzen aus und viele wollen auch gar keinen Rechtsstreit anstrengen, sondern würden ihr Ziel lieber auf außergerichtlichen Weg erreichen.

Die öffentliche Diskussion um das ADG hat gezeigt, dass es viele Unsicherheiten und Ängste gibt, wie sich das ADG im Einzelfall auswirken wird und welche Anforderungen es an Arbeitgeber, Vermieter, Versicherer, Banken und Gaststättenbetreiber stellt. Die Antidiskriminierungsstelle wird diese berechtigten Fragen aufgreifen und zielgruppenorientierte praktische Anleitungen entwickeln.

Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit wird sie die Vielzahl der positiven Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz bietet, aufzeigen, insbesondere den Ansatz des Diversity Managements - das ist die produktive und positive Gestaltung und Nutzung der vorhandenen personalen Vielfalt (Männer und Frauen, Alte und Junge, Menschen verschiedener Herkunft, Menschen mit und ohne Behinderungen etc.). Viele deutsche Firmen haben bereits aus eigenem - auch betriebswirtschaftlichem - Interesse damit begonnen, die personale Vielfalt ihrer Belegschaft zu fördern und durch betriebsinterne Maßnahmen zu unterstützen. Die Stelle wird aufzeigen, dass ein solches Diversity Management eine zielführende unternehmerische Antwort auf das Antidiskriminierungsgesetz sein kann.

Die Antidiskriminierungsstelle wird selbst keine Rechtsberatung durchführen und auch keine Klagen erheben. Dies wird aber durch das geplante Gesetz den Antidiskriminierungsverbänden gestattet werden. Sie können die Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Antidiskriminierungsstelle + Antidiskriminierungsverbände zusammen sind ein wirksames Unterstützungsangebot für die Betroffenen.

Grundlage vieler Ungleichbehandlungen von Menschen, die als "anders" empfunden werden, sind Vorurteile. Wie Untersuchungen belegen, gibt es in Deutschland leider immer noch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Sexismus, Angst vor Angehörigen nicht christlicher Religionen oder Vorurteile hinsichtlich der sexuellen Orientierung anderer Menschen. Dies kann man nicht allein mit Gesetzen bekämpfen, sondern hier sind umfassende und längerfristige Sensibilisierungsmaßnahmen erforderlich. Auch dies ist ein Aufgabenbereich der Stelle und dient zur Vorbeugung von Abwertungen und Ungleichbehandlungen anderer. Ziel ist, eine Kultur des gegenseitigen Respekts in Deutschland zu befördern.

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/gleichstellung,did=12350.html

 

 

 


 

 

 

 

Väternotruf empfiehlt:

 

Keine Wählerstimme den etablierten väterfeindlichen Blockparteien

 

 

In Kürze stehen wieder diverse Wahlen an. So zum Beispiel am 17.09.06 in Berlin die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Die väterfeindlichen Altparteien CDU, SPD, FDP, PDS und Bündnis90/DieGrünen buhlen wieder um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Angeblich sind alle familienfreundlich und für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wenn man genau hinguckt, kann man feststellen, dass das hohle Geschwätz der Altparteien nicht das Papier wert ist, auf dem es steht. Nichtverheiratete Väter werden nach wie vor mit Zustimmung dieser Parteien staatlich und gesetzlich diskriminiert. Auch den verheirateten Väter wird bei einer Trennung und Scheidung bundesweit noch immer in ca. 10 Prozent aller gerichtsanhängigen Fälle das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen.

Warum sollte man an diesen Versagerparteien eine wertvolle Wahlstimme verschwenden. Doch wen soll man dann wählen, die Dumpfbacken von der NPD, denen neben ihren üblen rechtsradikalen Losungen noch der zündende Gedanke eines Müttergehaltes kommt, so mütterlastig sind noch nicht einmal die Grünen, die ja sonst kaum einen Aufwand scheuen, Männer aus der Erziehung ihrer Kinder auszugrenzen.

 

Der Väternotruf empfiehlt für die nächste Wahl eine Stimmenabgabe zugunsten, der Anarchistischen Pogo-Partei. Die sind zwar - so wie auch die Altparteien - ziemlich närrisch, geben es aber wenigstens zu, anstatt so wie die Altparteien den ganzen Tag Süßholz zu raspeln, das Grundgesetz zu missachten und die Väter in Deutschland für dumm zu verkaufen.

 

 

Anton

 

01.09.2006

 

 

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Am 30.10.2005 trafen sich sieben verwegene Kamernossinnen und Kamernossen der APPD Marburg nebst zwei Parteilosen, um einen Wahlvorschlag für die anstehende Kommunalwahl am 26.03.2006 aufzustellen, und nach etlichen Bieren war es da: Das erste wirkliche Lebenszeichen der gerade mal dreieinhalb Monate jungen Krebszelle Marburg! Nach langwierigem bürokratischem Hin und Her und einigen Korrekturen beim Kreiswahlleiter war es dann am 07.12.2005 soweit. Wir hielten endlich die Formulare für die Unterschriften für die Wahl zum Kreistag und zur Stadtverordnetenversammlung in den Händen.

 

Trotz eines Winters, wie ihn unsere Heimstatt lange nicht mehr gesehen hatte, und trotz der kurzen Frist bis zum 21.01.2006 und der dazwischenliegenden Weihnachts- und Jahreswendfeier und der damit verbundenen geringeren Bevölkerungsdichte in einer von Studenten bewohnten Stadt, zogen wir aus, um die nötigen Unterschriften für beide Wahlen zu erstreiten. Nach vielen Märschen durch Schneeregen, nach einigen Infoständen mit in den Bechern gefrierendem Kaffee und Glühwein (Bierflaschen wären geplatzt) und nach regelmäßigen Erkältungsrückfällen schafften wir am Ende lediglich die Teilnahme an der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. An dieser Stelle sei nochmal allen Marburger Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern gedankt, die trotz der Schweinekälte ihre Handschuhe auszogen, um uns auf den Wahlzettel zu setzen. Ihr wart großartig und habt von nun an einen Platz in unseren Herzen immerda! Die „Arbeit“ war getan, das Vergnügen konnte beginnen...

 

... und es begann! Mit der Zulassung am 21.01.2006 überschritten wir auch die öffentliche Wahrnehmungsschwelle.

Die „Presse aus Hesse“ berichtete erstmalig über uns, die pogo-anarchistische Speerspitze von Kochs „own“ Bundesland.

Der Telefonanschluß unseres Propagandaleiters Dennis, unserer stellvertretenden Spitzenkandidatin Andrea und mein Mobiltelefon standen nunmehr nur noch selten still. Egal, ob Frankfurter Rundschau oder Hessischer Rundfunk, alle wollten sie berichten. Kostenlose Werbung war uns natürlich willkommen, und so flatterte der große schwarze Vogel APPD in die Haushalte Marburgs und Resthessens. Aber auch wir wurden aktiv.

Die gewonnene Aufmerksamkeit zeigte uns allerdings auch, daß ein Programm hermußte, um den konservativen Wähler, der durchaus wert auf solch parteiliches Lügengeschmier legt, zu gewinnen. In bierseligen sonntäglichen Stammtischsitzungen sammelten und diskutierten wir kommunale Programmpunkte und an weinseligen Samstagabenden vor dem heimischen Rechner und in Internetcafés, von Saarbrücken bis Köln, arbeiteten wir das grandioseste Programm aus, das Marburg je zu sehen bekam. Es beinhaltete neben der längst fälligen Metropolisierung inkl. U-Bahnnetz, Flughafen und Transrapidverbindung nach Berlin auch die Umfunktionierung der Kunsthalle zum Museum für Schundkultur, die Subvention der Marburger Kneipen („Ein-Euro-Schoppen statt Ein-Euro-Jobben!“), den Looping auf der Stadtautobahn, eine balkanisierte Umgehungsautobahn für besoffene Diskobesucher, rücksichtslose Raser und eilige Berufsverkehrer, den sofortigen Stop von Umweltprogrammen und Ökologieförderung durch die Stadt zum ultimativen und totalen Vorantreiben der Erderwärmung, um den Wein- und Olivenanbau in Marburg zu etablieren („Nie wieder Winter!“) sowie den Verkauf der Marburger Sparkasse, um all dies zu finanzieren, kurzum, wir fuhren ein Programm auf, das dem Marburger Stimmvieh endlich eine echte Alternative zum üblichen Einheitsbrei der Blockparteien bot.

 

Um größtmögliche Breitenwirkung zu erzielen, mußten natürlich auch Plakate her. Die äußerst kurze Frist für das kostenlose Aufhängenlassen durch eine hessische Firma, die uns das zuständige Ordnungsamt setzte, wurde von uns selbstredend ignoriert. Die APPD Marburg bettelt nicht, daß man ihr die in den Weg gelegten Steine aus selbigem räumt, sie überspringt sie mit Anlauf. Die Slogans waren schnell klar: Das in Marburg schon legendäre „Politik ist Scheiße!“ und das am Bundesparteitag in Stuttgart ersonnene „Nie wieder Mehrheit!“, eine Hommage an die individualanarchistischen Wurzeln der heimischen Pogo-Anarchisten, wurden alsbald abgesegnet und in mühseliger Kleinarbeit auf dem Rechner zu erstellen versucht. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurden die Plakate dann an den dafür vorgesehenen Tafeln angebracht. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen:

 

Leider hatte die von der Stadt beauftragte Firma in allen umliegenden Dörfern „versehentlich“ Plakatwände mit Platz für lediglich zwölf Wahlplakate aufgestellt, die schon mit den jeweils zwei Plakaten der sechs Nomenklatura-Parteien voll waren. In unserer ganzen Not blieb uns da nichts anderes übrig, als zur pogo-anarchistischen Selbsthilfe zu greifen (Bild oben rechts). Hierbei haben wir natürlich unsere Neutralität gewahrt und keine Konkurrenzpartei bevorzugt oder benachteiligt.

Ein besonderes Lob verdient sich die Plakatefirma auch für ihre weiteren Serviceleistungen.

Die Erfahrung zeigt, dass im Verlauf eines Wahlkampfs Plakate immer wieder „herunterfallen“ oder schlichtweg irgendwann schäbig aussehen. Das Marburger Unternehmen tat sich da durch konsequentes Nach- und Überplakatieren hervor. Schade nur, dass wir hierüber nicht in Kenntnis gesetzt wurden und unsere Plakate bei diesen Aktionen verschwanden. Wir möchten aber an dieser Stelle ganz entschieden dem bösen, bösen Verdacht der politischen Zensur entgegentreten. So etwas ist in unserem beschaulichen kleinen Städtchen, wo jeder jeden kennt, genauso undenkbar wie kommunale Auftragserteilung an besondere Freunde der Nomenklatura.

 

Neben diversen Kleinkunstveranstaltungen und alkoholisch unterstützten Informationsständen waren es vor allem zwei Werbemaßnahmen, die den Namen APPD in die Gehirne des Marburger Stimmviehs hämmern sollten.

 

Zum einen zeigten wir unsere Präsenz am vielbeachteten Rosenmontagsumzug.

Nach anfänglichem Aufwärmen durch das frisch angestochene Frühkölschfaß reihten wir uns unangemeldet in den Rosenmontagszug ein.

Die ausgelassene Marburger Bevölkerung wurde von uns durch Absingen der Parteihymne und des Parteimarsches in ihrer rosenmontäglichen Feierstimmung wie eine Marionette gelenkt. So konnten wir vor allem sowohl die U14er erreichen, die uns immer wieder auf ein Bier ansprachen als auch die Ü40er, die über unsere „Fasching! Fasching! Jede Woche Fasching!“-Flugschriften deutlich mehr erfreut waren als darüber, mit uralten Bonbons beworfen zu werden.

 

Die zweite propagandistische Großtat unseres kleinen Underdogvereins war natürlich der symbolische erste Spatenstich für die geforderte U-Bahn. Hierzu luden wir neben der Presse auch die jeweils führenden Organe der Partei ein. Der Landesvorsitzende Christian Meinecke konnte leider wegen eines Arbeitsdienstes nicht erscheinen, aber der Bundesvorsitzende Riese kam auf dem Weg von Berlin nach Stuttgart für die Aktion bei uns vorbei. So wurde unter heftigstem Beifall am Samstagnachmittag des 18.03.2006 der erste Spatenstich vollzogen. Die anschließende Pressekonferenz ging in einem Blitzlichtgewitter unter, und nach Abzug der begeisterten Presse endete die Aktion Stunden später im obligatorischen Vollrausch.

 

Das eigentlich geplante APPD-Marburg-Support-Festival mit vier heimischen Bands ist leider aufgrund von Kompetenzproblemen zwischen dem Landesvorsitzenden und den örtlichen Organisatoren geplatzt. Ansonsten wäre dieses für den 19.03. geplante Ereignis der krönende Abschluß eines auch ohnedies schon fulminanten Wahlkampfes gewesen.

 

Nach fünf äußerst amüsanten, zum Teil aber auch durchaus anstrengenden Monaten erwarteten uns dann am 26.03.2006 die Früchte unserer Mühen. Wie schon zur Bundestagswahl 2005 ließen wir uns von der Parole „Erst Saufen, dann Wählen!“ leiten. Neben den Krebszellenmitgliedern kamen auch der Landesvorsitzende Chris und der äußerst zuverlässige Worfelder Kamernosse Matze der Einladung der Marburger nach und zogen biertrinkenderweise mit uns von Wahllokal zu Wahllokal, um dann gegen Viertel nach sechs ins Rathaus einzufallen, um dort die ersten Auszählungen zu verfolgen. Als der erste Wahlkreis an die Wand geworfen wurde, war das Rathaus geteilt:

 

Dilschhausen: CDU 54,2, SPD 35, Grüne 2,7, FDP 2,7, MBL 2,7 und APPD 2,5 %

 

Die Parteiprominenz der Etablierten erstarrt in Schweigen, die Pogo-Anarchisten feiern frenetisch. Am Ende der sonntäglichen Auszählung hat die APPD 0,3 %. Allerdings werden die Hühner erst am darauffolgenden Mittwoch gezählt, da der Auszählungsvorgang aufgrund des Wahlsystems des Kumulierens und Panaschierens mehr als ein paar Stunden in Anspruch nimmt. Und, siehe da, die Marburger Pogo-Anarchie kann ihren Stimmanteil mehr als verdreifachen und verdoppelt ihren Prozentsatz!

Als absolute APPD-Hochburg stellte sich dabei das „Klinikviertel II Behördenzentrum“ (sic!) mit 3,7 % pogo-anarchistischer Gefolgschaft heraus! Mit diesem fantastischen Vertrauensbeweis der Bevölkerung gelang es uns dort, die spießbürgerlichen Kleinstparteien auf die Plätze zu verweisen.

 

Am Ende steht die Marburger APPD mit 6 ‰ da, ein mehr als beachtliches Ergebnis für eine junge unerfahrene Krebszelle, die mit Unterbesetzung auf dem Wahlzettel stand. Von den möglichen 59 Stimmen, die jeder Marburger Wähler zur Verfügung hatte, konnte die APPD Marburg lediglich 27 einheimsen, da jeder Kandidat maximal drei Stimmen auf sich vereinen kann. Um eine reelle Chance auf den Einzug ins Marburger Palament zu haben, hätten wir 20 Kandidaten gebraucht.

 

So bleibt die Gewißheit, der Pogo-Anarchie in Marburg eine würdige Plattform gegeben und mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger mit unserem Programm angesprochen zu haben. Es war ein kleiner Schritt für uns, aber ein großer für die Hessische Pogo-Anarchie!

 

gez.: Kamernossen Alf und Nobze

 

http://www.appd.de/

 

APPDBerlin@gmx.de

 

 

 


 

 

 

 

Claudio Nier, Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fraktion Die LINKE. bittet die Väter in Deutschland darum, keine Wählerstimme an die väterfeindliche Partei PDS / Die Linke zu verschwenden

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: A.Skrypek [mailto:... ]

Gesendet: Freitag, 8. September 2006 15:48

An: vn

Betreff: Re: Väter ohne Rechte

 

 

 

 

----- Original Message -----

From: MOEFF

To: ... 

Sent: Friday, September 08, 2006 3:15 PM

Subject: AW: Väter ohne Rechte

 

Sehr geehrter Herr Skrypek,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Ich habe Ihre Schilderungen mit Interesse gelesen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren individuellen Fall nicht beurteilen können und dies auch nicht unsere Aufgabe als Fraktion des Bundestags ist.

Ihre politischen Ansichten teilen wir nicht, sie entsprechen nicht unserer Haltung als Linkspartei.

Die PDS-Fraktion hatte sich bereits in der 14. Wahlperiode (1009 bis 2002) gegen die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als „Normalfall“ ausgesprochen. Unserer Ansicht nach bedarf ein gemeinsames Sorgerecht zumindest einer gemeinsamen Basis beider Elternteile, damit Konflikte nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Insofern ist es Sache der Eltern, eine gemeinsame Basis als Voraussetzung für die gemeinsame Betreuung des Kindes zu finden, dazu gehören eben immer zwei Menschen. Ihre Darstellung der Sache lässt zurzeit nicht darauf schließen, dass Sie bereit sind, mit Ihrer ehemaligen Partnerin eine einvernehmliche, gemeinsame Betreuung vereinbaren zu können.

Eine pauschale Regelung halten wir für falsch, da jeder Einzelfall anders gelagert ist und das gemeinsame Sorgerecht nicht immer die beste Lösung sein muss. Über die Aufteilung des Sorgerechts muss unserer Ansicht nach im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich möchten wir politisch hier nur die notwendigsten Vorgaben machen und sehen auch keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Forderungen und Einschätzungen der „Väterbewegung“ teilen wir also nicht, zumal gerade bei den letzten Änderungen des Sorgerechts die Rechte der Väter erst deutlich gestärkt wurden. Es kommt jeweils auf den Einzelfall an, wobei das Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung stehen muss.

Ich wünsche ihnen viel Erfolg in Ihren Bemühungen um das Wohl Ihres Kindes.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Claudio Nier

Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Fraktion Die LINKE.

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

www.linksfraktion.de

fraktion@linksfraktion.de

 

 

 

 

 


 

 

 

----- Original Message -----

From: Michaela Noll

To: 'A. Skrypek'

Sent: Friday, September 08, 2006 1:54 PM

Subject: AW: Väter ohne Rechte

 

 

Sehr geehrter Herr Skrypek,

 

vielen Dank für Ihre Mail vom 05. September 2006.

Ich kann Sie sehr gut verstehen. Ob als Mutter oder Vater möchte man doch Kontakt zu seinem Kind haben.

 

Das Thema Umgangs-/Sorgerecht war bereits in der letzten Legislaturperiode auf der Agenda. Meine Kollegin Ute Granold und ich hatten beispielsweise eine entsprechende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Auch wurde das Kindschaftsrecht reformiert und dabei gerade die Rechte der Väter gestärkt.

 

Nichts desto trotz sehen wir, dass auch weiterhin viele Elternteile – meist Väter – nur schwer Kontakt zu ihren Kindern bekommen. Die Union hat deshalb durchgesetzt, dass die Idee des so genannten Cochemer Weges (www.ak-cochem.de) in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dort heißt es auf Seite 102:

 

„Beim gemeinsamen Sorgerecht und beim Umgangsrecht wollen wir gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen zum Wohle des Kindes erreichen. Dabei geht es unter anderem um eine frühzeitige Anhörung aller Beteiligten, insbesondere des Kindes und um den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Ziel ist außerdem eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren– gegebenenfalls durch verkürzte Fristen – und die Stärkung der Aus- und Fortbildung der Familienrichter/Innen, die durch ein angemessenes Angebot der Justizverwaltungen abgesichert werden soll. Es sollen neue – auch außergerichtliche - Verfahren der Kooperation aller Beteiligten zur Durchsetzung des Sorge- und Umgangsrechts erprobt werden.“

 

Seien Sie versichert, dass wir dies umsetzen werden und dabei gerade auch die nichtehelichen Mütter und Väter im Auge haben.

Der Handlungsbedarf ist längst erkannt und die entsprechenden Maßnahmen werden zurzeit erarbeitet.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

 

Michaela Noll, MdB

 

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Büro Michaela Noll, MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel.: 030/227-73732

Fax: 030/227-76122

email: Michaela.Noll@bundestag.de

www.michaela-noll.de

 

 

 

 

 

----- Original Message -----

From: A. Skrypek

To: Michaela Noll

Sent: Friday, September 08, 2006 3:43 PM

Subject: Re: Väter ohne Rechte

 

Sehr geehrte Frau Noll,

 

danke für Ihre ausführliche Antwort. Ja, das klingt alles sehr gut, auch die Sache mit dem Cochemer Modell (weniger als ein Tropfen auf dem Heißen Stein). Allerdings sind das ja alles so Verhandlungsgeschichten, die auf Good Will bauen, doch wo dieser nicht vorhanden ist, das rührt sich nichts. Und dies unterstelle ich den meisten Fällen, denn es gibt Väter, die schon drei Schritte weiter sind als ich, d.h. eine gerichtlich durchgesetze Umgangsregelung in der Tasche haben - aber die Mutter hält sich TROTZDEM nicht dran! Es gibt niemanden, der diese Beschlüsse auch wirkungsvoll durchsetzt. Das weiß die Mutter. Im Prinzip kann der entziehende Elternteil sich damit klammheimlich über unsere Rechtsprechung lustig machen. Jetzt gibt es da diese ganzen Organisationen, die für ein "verändertes Rollenbild der Vaters in der Gesellschaft" usw. kämpfen. Das ist ja grotesk! Es geht doch nicht darum, sich Frauenkleider überzuziehen und zu behaupten: "Ich möchte endlich mit meinem Kind schmusen und ihm die Windeln wechseln!" Das Problem der Entwürdigung beruht nicht auf dem Kindesentzug, sondern darauf, daß etwas ausdrücklich GEGEN Ihren Willen als Vater geschieht. Ein Bundeswehrsoldat, der für ein halbes Jahr nach Afghanistan abkommandiert wird, der sieht seine Kinder ebenfalls nicht. Aber er bekommt gemalte Bilder von ihnen zugesandt, Briefe der Mutter über sein Befinden und seine Entwicklung. Die Trennung geschieht mit seiner Zustimmung. Und dieser Soldat wird, wenn Sie ihn danach befragen, was für ihn das Schlimmste am einsatz sei, mit Sicherheit antworten: "Daß ich nicht bei meinen Liebesten sein kann." Anders bei uns. Würde kommt von "Wert". Und der ist laut Verfassung unantastbar. Doch von Würde KANN keine Rede mehr sein, wenn man Ihnen das Gefühl der totalen Wertlosigkeit und Überflüssigkeit vermittelt. Ich nenne solch einen Vorgang "seelische Vergewaltigung". Der Vergleich ist stimmig, denn daß eine Frau mit einem Mann schläft, ist als solches ja auch kein zu monierender Vorgang (sonst wäre das Menschengeschlecht längst ausgestorben). Aber daß eine Frau GEGEN ihren WILLEN zum Sexualverkehr GEZWUNGEN wird, macht die Entwürdigung aus. Wir wissen es alle. Fünf Minuten Gewalt, die sie vielleicht über Jahre traumatisiert. Eine mit Recht gesellschaftlich zutiefst geächtete Straftat. Nun ist aber ein Vater genauso wie die Mutter eines Kindes sein Elternteil. Und die Mutter sagt jetzt: "Das Kind BRAUCHT keinen Vater, es gehört mir laut Gesetz ALLEINE - verschwinde!" Und Sie haben kein Recht, aufzumucken! Dabei würde sie selbst einen SCHREIKRAMPF bekommen, wenn ihr jemand das Kind auch nur eine Minute aus dem Arm entrisse! Ein Anwalt wird eingeschaltet, der sich wie ein Keil zwischen Baum und Borke klemmt, zwischen Sie und ihr Kind. Alles in Ihnen, Ihre ganze Natur (die ja erst zur Entstehung des Kindes geführt hat) drängt zum Kinde, will es beschützen, ihm Ihre ganze Power mitgeben. Aber die Mutter verhindert es aus Gutdünken. Sie gönnt ihrem Kind nicht, daß es wie seine Kameraden auf dem Spielplatz das Gefühl der Sicherheit, der Ermutigung und des Vertrauens durch die Anwesenheit des Vaters erfährt. Es vergehen bei uns keine keine fünf Minuten gegen unseren Willen, sondern unendliche Höllen des Wartens: Stunden, Tage, Wochen, Monate. Wünschen, Warten, Wundern. Nichts geschieht zu Ihrer Rehabilitation. Aus dritter Hand erfahren Sie zufällig, daß ihr Kind die ersten Zähnchen hat, die ersten Schritte macht, die ersten Worte spricht. Ihre Fotos von Ihrem Liebsten sind mittlerweile längst durch die Wirklichkeit überholt. Es trifft sie jeden Tag unendlich schwer, wenn Sie im Fernsehen oder auf der Straße Leute sehen, deren Famile intakt ist. Sie denken von morgens bis abends daran, sind unfähig, sich auf andere Menschen oder gar neue Beziehungen einzulassen. Sie sind in die Mühle der Abstrafung geraten. Es hat sich als Fluch erwiesen, daß eine Frau in Ihr Leben getreten ist, die Sie unbedingt zum Verlierer machen will. Doch das Schlimmste ist nicht einmal, daß sie es "will", sondern daß sie es DARF! Da beraubt Sie und Ihr Kind jemand gelebter Lebenszeit - und bekommt dafür keine Handschellen angelegt! Das ist doch kriminell! Wenn ich einen ins Politische gewandelten Vergleich ziehen darf: Sie sind als Vater sozusagen "das Vaterland", die "böse BRD". Die Mutter ist die "Muttererde", die DDR ("Deutsche Desillusions-Republik"), die dem Kind (dem unwissenden Bürger) die "Muttersprache" beibringt (und es mittels dessen gleichzeitig indoktriniert und manipuliert). Scheinheilig wie Ulbricht säuselt Sie: "NIEMAND hat vor, eine Mauer zu bauen!" Wir wissen, zu was dies nur die Overtüre war: Sie zieht klammheimlich des Nachts eine Wand hoch. Ein Anwalt wird als "Grenzwächter" ("Borderline-Syndrom", siehe Anhang) engagiert, der diese Grenze "bewacht" - und notfalls (juristische) Tretminen austreut. Sie sind zum hilflos zuschauenden Zaungast des eigenen Landes geworden (wenn Sie es noch sein dürfen). Drüben wird ein "System" installiert, von dessen Existenz und Funktionsweise Sie noch nicht die geringste Ahnung haben. Aber die alleinige Namensgebung des Kindes durch die Mutter war ja eigentlich schon Verheißung genug. Sie gelten als "dekadent", "vergnügungssüchtig", "schlechter Einfluß", wie einst die böse BRD. Plötzlich sitzen Sie in der Anklagebank, müssen sich rechtfertigen, sollen vor fremden Leuten (die vielleicht gar keine Kinder haben) ihre "Eignung" unter Beweis stellen. Das Kind wird mit erpresserischen Wohltaten eingedeckt, die es von der Mutter abhängig machen sollen. Ein fremder Mann (die Sowjetunion) setzt sich anmaßend an Ihre Stelle und behaupet gegnüber dem Kind, er sei der "eigentliche" Vater. Das Verhalten der Mutter spricht eine eindeutige propagandistische Sprache: "Dein richtiger Papa ist nicht in Ordnung wie er ist, sonst dürfest du ihn sehen, und ich wäre ja so mit ihm zusammen, wie mit deinem neuen Papa." Kommt der unwissende Bürger nach all der Gehirnwäsche dem Betrug doch auf die Schliche, wird es erst einmal "im Guten" versucht: "Warum willst du denn 'rübermachen'? Du hast es doch GUT bei uns!" Zeigt dies keine Wirkung, bleibt nur noch, mit dem Schlimmsten zu drohen: Mama's Liebesentzug: "Wenn du das tust, bist du ein STAATSVERRÄTER!"

 

Mit freundlichem Gruß

A. Skrypek

 

 

 


 

 

 

Familienrecht ohne Kinderbetreuung

„Unsere Gesellschaft unterliegt einem ständigen sozialen Wandel, an den unsere Gesetze angepasst werden müssen.“ Ungefähr mit diesen Worten eröffnete Justizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Sonntag eine Gesprächsrunde zum Familienrecht. Anlass waren die Tage der offenen Ministerien, an denen sich interessierte Bürger auch über die Arbeit des Bundesjustizministeriums (BMJ) informieren konnten.

So kam der gesellschaftliche Wandel – überwiegend in Form von Männern – endlich auch im BMJ an. Rund 40 Teilnehmer machten es sich in den Konferenzsesseln bequem und die Ministerin sah sie sich einem aufmerksamen Auditorium von Trennungsvätern gegenüber. Phasenweise geriet die Veranstaltung zu einer längst überfälligen Nachbereitung unserer Väterdemonstration vom 17. Juni 2006.

Brigitte Zypries nahm es gelassen und beantwortete zusammen mit zwei Referatsleitern viele Fragen und stand danach auch noch für Einzelgespräche zur Verfügung. Die Atmosphäre war locker, entspannt und fair. Doch so mancher Teilnehmer mag sich gefragt haben, ob die Ministerin bei ihren Bemühungen, Gesetze an den sozialen Wandel anzupassen, wirklich auf der Höhe der Zeit angekommen ist.

Ihre Bemerkung, der Fall Görgülü sei „auf gutem Wege“, wurde ebenso mit Kopfschütteln quittiert, wie die Behauptung, dass in 90% aller Fälle Männer ihre Frauen schlagen würden. Eine Zahl, die angesichts der widersprüchliche Datenlage zum Thema „häusliche Gewalt“ sehr fragwürdig erscheint. Internationale Studien, Schätzungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens und auch die Berliner Polizeistatistik sehen einen wesentlich höheren Anteil an weiblichen Täterinnen (und männlichen Opfern) als die Bundesjustizministerin.

Lebhaft wurde über das Sorgerecht diskutiert. Bekanntlich erhält ein Vater ohne Trauschein das Sorgerecht für sein Kind nur, wenn die Mutter zustimmt.

Eine junge Frau fragte, ob diese Regelung uneheliche Väter überhaupt motivieren würde, sich in gleichem Maße um die Kinder zu kümmern, wie die Mütter …

Brigitte Zypries bemühte das Klischee der sitzengelassenen Mutter und betonte, dass durch die jetzige Regelung späterer Streit vermieden würde. Außerdem sei diese Reglung verfassungskonform und die Entwicklung an Sorgerechtsübertragungen auf nichteheliche Väter würde beobachtet.

Aus dem Auditorium wurde entgegnet, dass sich immer mehr junge Paare für eine Familie ohne Trauschein entscheiden und daher auch die Sorgerechtsregelung, die in ihrem Kern bereits über hundert Jahre alt ist, an den sozialen Wandel angepasst werden muß. Insbesondere im Osten Deutschlands kommt inzwischen jedes 2. Kind unehelich zur Welt. Deshalb müssten auch Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht von Anfang an erhalten.

Die unehelichen Väter müssten sich halt nach der Geburt ihrer Kinder um die Klärung der Sorgerechtsfrage kümmern, meinte die Justizministerin. Für Volljuristen aus dem BMJ sei das vielleicht üblich - so die Besucher - aber die meisten Väter sind eben keine Juristen, vertrauen auf den Bestand von Partner- und Elternschaft und haben nach der Geburt ihrer Kinder ganz andere Sorgen, als sich ausgerechnet mit der Sorgerechtsfrage zu beschäftigen. Wenn es dann in der Beziehung kriselt, lässt sich keine Einigung mehr erzielen.

Dann müssten sich die unehelichen Väter halt besser über ihre Rechte informieren, meinte die Ministerin und schlug vor, dass der Väteraufbruch hierüber aufklären solle. Verblüfft entgegnete ich, dass die Väter erst zu uns kommen, wenn alles zu spät ist. Ich wurde das Gefühl nicht los, dass in Bezug auf Väter keine Anpassung von Gesetzen an den sozialen Wandel erfolgt, sondern dass sich umgekehrt der soziale Wandel entlang veralteter Gesetze zu vollziehen habe.

Die Besprechung von Einzelfällen nahm danach noch viel Raum ein. Durchgängiger Tenor aus dem BMJ: Die gesetzlichen Grundlagen des Familienrechts sind in Ordnung, aber ihre Umsetzung sei bisher unbefriedigend. Deshalb versuche das BMJ u.a. durch die Reform des FGG-Verfahrens, Verbesserungen zu erzielen. Letztendlich seien für die Umsetzung der Gesetze jedoch die Gerichte und Jugendämter verantwortlich. Da könne das BMJ nichts machen.

Am Ende bedankte ich mich für das Gesprächsangebot, bedauerte dass zwei unserer Mitglieder aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht teilnehmen konnten und bat um eine Wiederholung im nächsten Jahr – natürlich mit Kinderbetreuung. Die Ministerin reagierte etwas unwirsch und versprach dann schnell, eine Kinderbetreuung anzubieten.

Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet eine Väterorganisation eine Ministerin auf eine fehlende Kinderbetreuung aufmerksam machen würde? Der soziale Wandel vollzieht sich offenbar schneller, als das Bundesjustizministerium ihm zu folgen vermag.

Rainer Sonnenberger

Väteraufbruch für Kinder,

Landesverband Berlin

 

http://www.vafk.de/aktion/060827_bmj.htm

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Hans-Gerd Gerhards (VafK Aachen-Euregio) [ mailto:webmaster@vaeterhilfe-dueren.de ]

Gesendet: Freitag, 1. September 2006 20:40

An: vn

Betreff: Umfrage zur Umgangsverweigerung

 

 

Hallo,

ich habe bis zum Mai dieses Jahres eine Umfrage im Internet zum Thema "Umgangsverweigerung" mit überaus interessanten Ergebnissen durchgeführt, an dem sich ca. 800 Betroffene beteiligt haben.

Da ich selber als Lehrer nicht unbedingt über den notwendigen Hintergrund im Hinblick auf eine professionelle Auswertung des Datenmaterials habe, suche ich dringend einen Soziologen und/oder Psychologen, der an einer Auswertung des Materials Interesse hat.

Leider hat eine Anfrage an Rüdiger Meyer-Spelbrink vom Bundesvorstand des Väteraufbruchs für Kinder keinen Erfolg gehabt.

Den Fragebogen findet ihr unter folgender URL: http://www.vaeterhilfe-dueren.de/scheidung_3.htm

 

Ich bin mir durchaus bewusst, dass dieser Fragebogen auch seine Schwächen hatte (insbesondere die Fragen nach den Verhaltens- und Gesundheitsstörungen) - trotzdem denke ich, dass eine professionelle Auswertung des Materials durchaus Beachtung finden könnte.

Einen von mir verfassten Zwischenbericht findet ihr unter: http://www.vaeterhilfe-dueren.de/Dritter_Zwischenbericht_zur_Fallstudie.pdf

 

In der Anlage schicke ich euch die Auswertung als Excel-Tabelle, d. h. ich habe sämtliche 800 bei mir als Mail eingegangene Fragebögen erfasst.

Ich würde mich freuen, wenn sich hier jemand findet.

 

--

Viele Grüße

Hans-Gerd Gerhards

www.vaeterhilfe-dueren.de

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Michael

Gesendet: Freitag, 25. August 2006 09:34

An:

Betreff: Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wunsch eines unterhaltspflichtigen Vaters, ein Gespräch mit seinen, am Parental Alienation Syndrom leidenden, Söhnen zu führen, endete in ein über zwei Jahre andauernden Justiz-Krimi. Weil die gegnerische "Fachanwältin für Familienrecht" Geld sehen wollte. Viel Geld für nichts. Für bereits vorausbezahlte Leistungen.

Das ist nur ein Beispiel in der langen Liste der Scheidungs- und Scheidungsfolgensachen, die sich tagtäglich in deutschen Gerichten abspielen. Einige, wenige Subjekte schaffen es, im Schutze des Rechtsberatungsgesetzes, einen Keil mitten durch Millionen Familien und zwischen den Generationen zu treiben.

Dieser Zustand wäre niemals Wirklichkeit geworden, wenn Selbsthilfegruppen ohne dem Damoklesschwert des Rechtsberatungsgesetzes, die Scheidungsfamilien hätten beraten können. Das sogenannte "Cochemer Modell" hätte längst Einzug in deutschen Gerichtssälen finden können.

Nun hat der genannte Vater sich an den Deutschen Bundestag gewendet, um einen Teil des herrschenden Missstandes abzuschaffen: die Abschaffung des 1935 eingeführten Rechtsberatungsgesetzes. Durch die neu eingeführte Möglichkeit einer Online-Petition, kann man praktisch ein "persönliches" Anliegen, praktisch zum Referendum machen.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=254

 

Es würden Ihnen viele Scheidungsopfer und vor allem -kinder danken, wenn Sie mithelfen würden, die Ursache des Prinzips "divide et impera" im Familienrecht abzuschaffen, durch die Bekanntgabe des Links und Aufruf zum Mitzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

...

85356 Freising

 

 

 

 

 


 

 

 

"Vergiss, dass es Dein Vater ist."

von Elisabeth Schmidt, Allard Mees

Books on Demand GmbH (Juli 2006)

Gebundene Ausgabe

 

 

Wie denken entfremdete Kinder? Was können ausgegrenzte Väter tun? Was sind die lebenslangen Folgen der Wegnahme des Vaters?

Im Mainzer Kindergespräch vom 28.05.2005 kamen die Betroffenen Kinder selbst zu Wort.

Vier Trennungskinder im Alter von 15, 20, 28 und 34 Jahren berichten im Gespräch, wie sie die Trennung ihrer Eltern und den Verlust ihres Vaters erlebt haben. Sie schildern ihre Erfahrungen mit Jugendämtern und in Gerichtsverfahren, und sie berichten von der Wiederbegegnung mit ihrem Vater.

Ein Projekt des Väteraufbruch für Kinder Wiesbaden e.V. und Region.

 

 

http://www.amazon.de/gp/product/383345203X/028-7048297-1078943?v=glance&n=299956

 

 

 

 

 


 

 

 

Entsorgte Väter

Rund 1,5 Millionen Frauen und nur 240 000 Männer sind heute allein erziehend.

 

 

Nach einer Trennung der Eltern leben die Kinder meistens bei ihren Müttern – aber verlieren wollen die meisten Väter den Kontakt zum Nachwuchs deshalb trotzdem nicht. Doch manchmal wird ihnen das nicht leicht gemacht.

An kaum einer anderen Front wird der Geschlechterkrieg so erbittert geführt wie beim Thema Scheidung. So passiert es nicht selten, dass Mütter die Kinder nicht zum Vater lassen, ihnen das rechtlich zugesicherte Besuchsrecht verweigern oder immer wieder Gründe finden, Väter und Kinder zu entzweien. Der Grund dafür: verletzte Gefühle, Rache, Eifersucht auf eine neue Partnerin. Nur selten machen Frauen sich in einer solchen Situation klar, was sie ihren Kindern damit antun.

 

 

Sicherheit des Kindes geht verloren

 

Wenn ein Elternteil verschwindet oder nur sehr wenig Kontakt zu seinem Kind behalten darf, dann ist das ein katastrophaler Vertrauensverlust. Ganz besonders dann, wenn Mütter den abwesenden Vater schlecht machen. Die Sicherheit des Kindes geliebt und beschützt zu werden, dem Vater wichtig zu sein, geht verloren und macht Vertrauenslosigkeit in Bindungen und Minderwertigkeitsgefühlen Platz. Darüber hinaus verliert das Kind einen Teil seiner eigenen Identität, weil bestimmte Persönlichkeitszüge nicht mehr zugeordnet werden können.

 

Väter spielen wichtige Rolle bei der Entwicklung

Der Kontakt zum Vater ist wichtig, weil Väter mit Söhnen und Töchtern ganz anders umgehen als Mütter. Die Spielaktivitäten mit Töchtern sind sanfter, der Umgang weicher, vorsichtiger und unterstützender. Dadurch wird die Weiblichkeit hervorgehoben. Jungen werden im Spiel strenger behandelt und damit in ihrer Männlichkeit unterstützt. Insgesamt spielen Väter eine wichtige Rolle für die Entwicklung ihrer Kinder.

Funktionierende Absprachen treffenIm Kleinkind- und Schulkindalter fördern Väter die Entwicklung von Motorik und Spielverhalten, Autonomie und Eigenständigkeit. Im Jugendalter geben Väter ein wichtiges Modell ab für die sexuelle Geschlechteridentifikation des Sohnes. Für die Töchter sind sie einflussreich bei der späteren Partnerwahl. Wichtig ist es also, dass sich Eltern auch nach einer Trennung in allem was ihre Kinder betrifft, als Partner sehen. Wenn sie funktionierende Absprachen treffen und sich auf einander verlassen können, dann ist das eine gute Vorraussetzung für eine erfolgreiche Elternschaft. Auch nach der Trennung.

 

 

 

http://www.frauenportal.net/fakten/vater

 

 

Internetabruf am 06.09.2006

 

 

 


 

 

 

 

"Der Einzug der Patchwork-Familie in den juristischen Sprachgebrauch - eine Definition"

Falk Bernau in: "Kritische Justiz", 2006, Heft 3, S. 320-331

 

 

 


 

 

Statistisches Bundesamt: 2005 nutzten mehr Familien sozialpädagogische Hilfe

Im Jahr 2005 wurden nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 47.300 Familien durch sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt. Das waren fünf Prozent mehr Familien als 2004 und 39 Prozent mehr als 2001. Bei 17.800 Familien endete die Hilfe im Laufe des Jahres 2005, für 29.500 Familien dauerte sie über den Jahreswechsel 2005/2006 an. Neu aufgenommen wurde die Hilfe bei 21.600 Familien, eine Steigerung um 37 Prozent gegenüber 2001.

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Sie unterstützt Eltern bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen und wird meist über eine längere Zeit (im Jahr 2005 durchschnittlich 17 Monate) erbracht.

Sozialpädagogische Familienhelfer(innen) besuchen die Familien regelmäßig in ihrer Wohnung und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach nahe liegenden und passenden Lösungen. Dabei sollen die Familien durch das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ befähigt werden, Probleme eigenständig zu lösen. Unterstützt werden vor allem kinderreiche Familien.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 15.9.2006

 

 

 


 

 

Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2006 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

zur Teilnahme an der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2006 und zum Wahlkampfverlauf berichtet der Landesvorsitzende der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS Arne Gericke:

"Alle Mitglieder des erst im April 2006 gegründeten Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern haben zur Landtagswahl einen bravourösen Wahlkmapf geführt. Bei den Wahlwerbemitteln haben wir weitestgehend auf den großflächigen Einsatz von insgesmat 400.000 Flyern gesetzt. Für diesen Materialeinsatz stellte der Landesverband Saarland unserer noch im Aufbau befindlichen Organisation in Koordination mit dem Bundesverband kurzfristig finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

Der Landesverband Brandenburg hat fast die Hälfte der Flyer im südlichen Raum unseres Bundeslandes verteilt und dabei auch ländliche Regionen bedacht. Die Kollegen aus Schleswig-Holstein stellten darüberhinaus auch noch Plakate auf. Ein großer Dank für ihre Unterstützung geht auch an die Landesverbände von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Es hat sich gezeigt, wie wertvoll die Zusammenarbeit unter den Landesverbänden für die erfolgreiche Wahlwerbung einen einzelnen Landesverbandes ist.

 

In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden die Ziele der FAMILIEN-PARTEI deutlich. Im Gegensatz zu den anderen zur Landtagswahl antretenden Parteien haben wir die politischen Sachverhalte beim Namen genannt. Dies ist von den Bürgerinnen und Bürgern während des Wahlkampfes bereits gewürdigt worden. Leider wurde die FAMILIEN-PARTEI ebenso wie die anderen Kleinparteien von den Medien überhaupt nicht berücksichtigt. Aber aufgrund des hervorragenden Ergebnisses von 1,9 % bei der Europawahl im Juni 2004 sind wir zuversichtlich und möchten an diesen Erfolg mit mindestens 2 % am Wahltag abschließen."

 

Alle Informationen zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sind auf der Homepage des Landesverbands unter www.familien-partei-mv.de abrufbar.

Auf den Wahlseiten des NDR gibt es Kurzporträts aller Kandidaten der FAMILIEN-PARTEI.

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

 

Internet: Newsletter

www.familien-partei.de

 

 

 


 

 

 

Elterngeld: VAMV fordert die Gleichstellung von Alleinerziehenden

Ein Bündnis von Sachverständigen und Verbänden hat am 12.9.2006 einen gemeinsamen Alternativvorschlag zur Berechnung des Elterngeldes bei Mehrkindfamilien vorgestellt. Die Vorschläge werden in einer ungewöhnlichen Breite unterstützt von Wissenschaftler(inne)n, Praktiker(inne)n, Unternehmerverbänden, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Familien- und Frauenverbänden.

Der Vorschlag sieht einen Geschwisterbonus von 10 Prozent zum Elterngeld mindestens jedoch 75 Euro monatlich für Familien mit zwei Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern unter 6 Jahren vor.

Außerdem sollen die Elterngeldzeiten aus dem maßgeblichen Einkommenszeitraum herausgerechnet werden, damit keine Benachteiligungen bei kurzen Geburtenfolgen entstehen. Der bisher vorgesehene Geschwisterzuschlag soll gestrichen werden.

Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV erläutert: „Das vorgeschlagene Modell berücksichtigt besonders die Lebenssituation von Alleinerziehenden, die auch neben der Betreuung von kleinen Kindern erwerbstätig sein müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hier stellt die Erhöhung des Elterngeldsatzes für Geschwisterkinder eine echte Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf dar.“

Korrekturen sind auch bei der Regelung zu den „Partnermonaten“ notwendig. Zurzeit hätten Alleinerziehende mit gemeinsamer Sorge keinen Anspruch auf die zwei Bonusmonate, da außerhalb des Haushalts lebende Partner(inne)n das Elterngeld nicht beziehen können. Die beiden Monate würden so verfallen. „Diese Regelung ist eine Benachteiligung von Alleinerziehenden.“ so Edith Schwab „Wenn getrennte Eltern mit gemeinsamer Sorge keine Möglichkeit haben, die Bonusmonate zu erhalten, werden zukünftig mehr Mütter und Väter die Alleinsorge anstreben.“ Der vorliegende Gesetzentwurf muss so geändert werden, dass alle Alleinerziehenden unabhängig von ihrer Sorgeregelung die zwei zusätzlichen Monate beziehen können. Dazu wurden im parlamentarischen Verfahren vernünftige Vorschläge unterbreitet, ohne dass sie bisher erkennbar aufgegriffen worden wären.

Quelle: Pressemitteilung des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. vom 12.9.2006

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

"Ein Bündnis von Sachverständigen und Verbänden" hat sich mal wieder versammelt, um die Klagen sogenannter "alleinerziehender Mütter" Gewicht zu verleihen. Die "Deutsche Liga für das Kind" greift diese Klage in ihrem Newsletter Nr. 186 vom 14. September 2006 auf, man kann sich nicht erinnern, dass die "Deutsche Liga für das Kind" - post@liga-kind.de - einmal Statments des "Väteraufbruch für Kinder e.V." veröffentlicht hätte, des größten deutschen Interessenverbandes getrennt erziehender Väter und Mütter. Ob das für oder gegen die "Deutsche Liga für das Kind" spricht, mag jeder für sich selbst beantworten.

 

Komisch, dass sich von dem eigenartigen Bündnis von Sachverständigen und Verbänden" niemand dafür zu interessieren scheint, wie auch getrennt lebende Väter wenigstens zwei Elternmonate in Anspruch nehmen können. Dabei wäre das ganz einfach. Man könnte zum Beispiel eine solche Regelung treffen, dass diese Eltern die zwei Monate auch bis zum 6. Lebensjahr des Kindes nehmen können. So bliebe beispielsweise diesen Vätern die Möglichkeit, den Kontakt zum Kind in aller Ruhe zu entwickeln und später, so z.B. auch im fünften Lebensjahr die beiden Elternmonate zu nutzen.

Statt einen solchen vernünftigen Vorschlag zu entwickeln, droht Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV, durch die Hintertür verstärkte Anträge auf Entzug der elterlichen Sorge für Väter an. Das ist nicht nur unfein, sondern sogar irgendwie ziemlich mies.

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 26. September 2006 18:19

 

Selbsthilfegruppe "SefeM"

Selbsthilfegruppe für entfremdete Mütter (+Väter)

Etwa 300 000 Kinder sind jährlich von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Über 40 Prozent davon verlieren dadurch den Kontakt zu einem Elternteil. Immer öfter sind das die Mütter sie werden von ihren Kindern entfremdet. Hilfe bietet die in Deutschland einmalige Selbsthilfegruppe "SefeM"

Auf dieser Seite stellen wir die Selbsthilfegruppe SefeM (+V) vor, schildern die Folgen für die betroffenen Kinder, Mütter und Väter. Des weiteren wollen wir die Ziele der SefeM (+) aufzeigen sowie auf weiterführende Links und Ansprechpartner hinweisen.

ANSPRECHPARTNERINNEN

Diplom-Psychologin Christiane Pohl

mobil 0160-98920910

Ljubi Bosnjak-Meyer (Mitteilung von Frau  Bosnjak-Meyer vom 30.11.2012: sie ist nicht mehr für die Selbsthilfegruppe aktiv.)

mobil 0175-...gelöscht am 03.12.2012

verlassenemama@web.de

 

 

SefeM (+V)

Selbsthilfegruppe für

entfremdete Mütter (+Väter)

 

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern!!

300.000 Kinder sind jährlich von Trennung und Scheidung betroffen, Tendenz steigend.

Über 40% verlieren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil.

In über 30% der Fälle verlieren die Kinder ihre Mutter, Tendenz steigend.

Die derzeitige Rechtssituation fördert Umgangsboykott, bestehende Gesetze werden nicht umgesetzt.

Freiwillige Beratung der Eltern öffnet Entfremdern Tür und Tor für anhaltenden Umgangsboykott und Kontaktabbruch. Gerade durch die Freiwilligkeit der Beratung wird dieser Zustand aufrechterhalten.

INDUZIERTE KIND-ELTERNTEIL-ENTFREMDUNG BEDEUTET

Seelische Gewalt, emotionalen Missbrauch, Menschenrechtsverletzung am Kind und am Elternteil

Ungewollter Kontaktabbruch zum Kind, die betroffenen Eltern werden gnadenlos ausgegrenzt, oft mit Unterstützung der Behörden durch Dulden, Wegschauen und Nichthandeln

 

http://www.tvtouring.de/default.aspx?ID=1565&showNews=35352&newVideo=ich%20will%20mein%20kind%20zurück.wmv

 

 

Stand 09/2006

 

 

 


 

 

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter

 

Der Verband

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wurde 1967 im schwäbischen Herrenberg von Luise Schöffel als "Verband lediger Mütter" gegründet. Er vertritt heute mit rund 9000 Mitgliedern bundesweit die Interessen von über 2 Millionen Einelternfamilien, von Familien also, in welchen ledige, getrennte, geschiedene oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Er kümmert sich auch um die Ansprüche von Kindern in neu zusammengesetzten Familien, solange sie unterhaltsberechtigt gegenüber ihren Vätern bzw. Müttern sind.

Im VAMV organisieren sich aktive und unabhängige Menschen, die ihre Kinder alleine erziehen. Er ist ein Familien- und Frauenverband. Seine politische Arbeit ist auf Förderung und Gleichberechtigung von Einelternfamilien und Frauen gerichtet.

 

 

Alleinerziehende haben wie andere Mütter und Väter die schwierige Aufgabe, Kinderbetreuung und Familienleben zu organisieren und die materielle Existenz zu sichern.

Der VAMV arbeitet auf der Basis "Hilfe zur Selbsthilfe". Das bedeutet, dass alle Mitglieder im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten selbst aktiv werden und sich für die Anerkennung und die Verbesserung der Situation von Einelternfamilien einsetzen.

 

Der Bundesverband

nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung, weist mit seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die besondere Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder hin und vertritt in Zusammenarbeit mit anderen bundesweiten Organisationen, Institutionen und Verbänden die Interessen von Einelternfamilien. Darüber hinaus informiert er Alleinerziehende, aber auch Presse und Öffentlichkeit in seinen vier mal jährlich erscheinenden "Informationen für Einelternfamilien" und gibt ein regelmäßig aktualisiertes Taschenbuch heraus: "Alleinerziehend - Tipps und Informationen".

 

Die Landesverbände

halten Kontakt zu Ministerien, Organisationen, Institutionen und Parteien ihres Bundeslandes und nehmen Einfluss auf die Landesgesetzgebung. Sie fördern und unterstützen den Aufbau von Ortsverbänden und Kontaktstellen. (Über den Schalter "Links" können Sie sich zu den Landesverbänden klicken.)

 

Regionale Ortsverbände und Kontaktstellen

dienen vor allem dem Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung. Das Angebot der Ortsverbände und regionalen Kontaktstellen richtet sich nach den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen seiner Mitglieder vor Ort. Es reicht von Gesprächskreisen über Informations- und Beratungsangebote bis hin zu politischen Aktionen, um auf örtliche Missstände - wie familien- und kinderfeindlicher Wohnungsbau, mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten usw. - aufmerksam zu machen. (Über den Schalter "Links" können Sie sich zu den Ortsverbänden klicken.)

 

Das familienpolitische Grundsatzprogramm

Das familienpolitische Grundsatzprogramm steht hier zum Download im PDF-Format für Sie bereit. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf "Download" und wählen dann bei Microsoft Internet Explorer "Ziel speichern unter" bzw. bei Netscape Navigator "Verknüpfung speichern unter".

Zum Lesen der Datei benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können, oder regelmäßig auf den CD-ROMs verschiedener PC-Zeitschriften finden.

 

Mitarbeiterinnen

in der Bundesgeschäftsstelle:

Peggi Liebisch, Geschäftsführerin

Marion von zur Gathen, Wiss. Referentin

Sabina Schutter, Wiss. Referentin

Simone Beise, Sachbearbeitung

Gisela Rimpler, Buchhaltung

 

VAMV-Bundesvorstand

gewählt von der Bundesdelegiertenversammlung am 11. Juni 2005, Potsdam

Vorsitzende:

Edith Schwab (Rheinland-Pfalz)

Stellv. Vorsitzende:

Sonja Orantek (Rheinland Pfalz),

Françoise Knaack-Hitti (Saarland)

Schatzmeister:

Michael Priebe (Bayern)

Schriftführerin:

Elke Bauer (Rheinland-Pfalz)

Beisitzer/innen:

Werner Schildt (Niedersachsen),

Michaela Huth (Nordrhein-Westfalen),

Kirsten Kaiser (Berlin),

Barbara Baur (Baden-Württemberg)

 

 

Impressum

Verantwortlich:

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

Bundesvorstand

Hasenheide 70

10967 Berlin

fon (030) 69 59 78 6

fax (030) 69 59 78 77

mail: kontakt@vamv-bundesverband.de

internet: www.vamv.de

 

 

Vertretungsberechtigter Vorstand

Edith Schwab (Vorsitzende), Sonja Orantek, Françoise Knaack-Hitti (Stellv. Vorsitzende)

Registergericht: Amtsgericht Berlin

Inhaltlich verantwortlich gem. § 8 Abs. 6 der Satzung

Peggi Liebisch, Bundesgeschäftsführerin

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

 

Was sich heute "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" nennt, hatte seinen Vorläufer im 1933 aufgelösten "Vorläuferverein", "Bund für Mutterschutz". Nach dem Krieg gründete 1967 im schwäbischen Herrenberg von Luise Schöffel den "Verband lediger Mütter"

Was damals völlig legitim und demokratisch als "Verband lediger Mütter", begann, verwandelte sich im Laufe der Zeit zu einem Verband der zunehmend einen Alleinvertretungsanspruch und Allmachtsphantasien auf "Alleinerziehung" von getrennt lebenden Müttern geltend machte. Den Vätern dieser sogenannten "alleinerziehenden" Mütter wurde dabei lediglich die Rolle von Statisten und Unterhaltszahlern zugedacht. Die herrschenden Politik - wie so oft einfallslos und populistisch - sprang in den achtziger Jahren auf den "Alleinerziehendenzug" auf, der mittlerweile vorgibt, eine der größten Opfergruppen zu sein

15.09.2006

 

 


 

 

 

Von der Leyen: „Klares Ja zu Elterngeld und Vätermonaten"

 

Die Einführung des Elterngelds findet in der deutschen Wirtschaft breite Zustimmung: Fast zwei Drittel (61 Prozent) der Unternehmens- und Personalleitungen in Deutschland beurteilen das Elterngeld positiv. Dieses Fazit zieht Bundesministerin Ursula von der Leyen aus einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zum Elterngeld.

„Unternehmen, die das Elterngeld kennen, finden es gut", so von der Leyen. Dieses Umfrageergebnis ist unabhängig von der Größe der Betriebe, der Branche sowie vom Standort in Ost oder West. 59 Prozent der Unternehmen fühlen sich bereits ausreichend über die Neuregelung informiert; 39 Prozent würden gern mehr darüber wissen. Auch bei den Partnermonaten zeigen sich die Betriebe aufgeschlossen: 59 Prozent halten es für eine gute Sache, wenn Väter ihre Arbeitszeit zu Gunsten der Kinderbetreuung reduzieren. 55 Prozent erwarten keine größeren Probleme, wenn Beschäftigte ihre Berufstätigkeit für zwei Monate unterbrechen. „Die Ergebnisse sind ein gutes Signal für alle Eltern, denn sie treffen mit ihrem Wunsch nach mehr Zeit für ihre Familien auf mehr Verständnis, als sie vielleicht annehmen." Von der Leyen fordert die Unternehmen auf, sich schon jetzt auf das Gesetz vorzubereiten: „Je eher sich die Betriebe auf das Elterngeld einstellen, umso mehr werden sie davon profitieren – etwa durch die frühere Rückkehr der Erziehenden an den Arbeitsplatz. Wer sich gut vorbereitet, gewinnt", sagte die Bundesfamilienministerin am 27. September in Berlin.

Laut Allensbach-Umfrage sind sich die Unternehmens- und Personalleitungen darüber hinaus ihrer wichtigen Rolle für die Familien in Deutschland bewusst. Eine große Mehrheit von 72 Prozent der Befragten sieht sich mitverantwortlich dafür, den Beschäftigten die Entscheidung für Kinder zu erleichtern. Viele der befragten Arbeitgeber zeigen sich auch offen für konkrete Maßnahmen, die insbesondere den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erleichtern. „Das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das Thema familienbewusste Personalpolitik in den Chefetagen der deutschen Unternehmen angekommen ist. Jetzt gilt es, diesen Schwung zu nutzen und weiter daran zu arbeiten, dass die Arbeitswelt in allen Branchen und Regionen familienfreundlicher wird", sagte die Ministerin.

Quelle: ots-Originaltext vom 27.9.2006

 

 

 

 


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