Väternotruf

Juni 2008


 

 

 

Nichtverheiratete Väter sollen die Sorge für ihr Kind mit übernehmen können

 

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Nichtverheirateten Vätern soll es nach dem Willen der Bündnisgrünen leichter als bisher gemacht werden, die Sorge für ihr Kind mit zu übernehmen. Dies sieht ein Antrag der Fraktion (16/9361

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609361.pdf

vor.

Die Grünen erläutern, nach bisherigem Recht sei die Erklärung der Eltern, die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung. Weigere sich jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben, habe der Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Nach den Vorstellungen der Grünen soll ihm künftig diese Chance gegeben werden.

Die elterliche Sorge solle immer dann möglich sein, wenn ein Vater Unterhalt für das Kind zahle und die Bereitschaft zur elterlichen Fürsorge zeige. Die Klage soll laut Fraktion erst ab dem zweiten Lebensjahr möglich sein. Bevor die Klage zugelassen werde, habe - zumeist - der Vater des Kindes eine Beratung durch die Jugendhilfe anzunehmen. Ziel sei, den Konflikt zwischen dem Vater und der Mutter des Kindes zu klären. Dazu sei auch die Mutter einzuladen. Ihre Teilnahme sei jedoch nicht verpflichtend. Die Grünen sprechen sich weiterhin dafür aus, diese neue Regelung wissenschaftlich zu begleiten und dem Gesetzgeber nach vier Jahren Bericht zu erstatten. Die Bundesregierung müsse ferner auf die Länder Einfluss nehmen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe "angemessen sachlich und personell ausgestattet werden" und dass das Personal entsprechend qualifiziert sei.

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_160/02.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch wenn der Antrag der Grünen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nicht grundsätzlich in Frage stellt, ist der Antrag - gegenüber der männer- und kinderfeindlichen Blockadehaltung der SPD, CDU, PDS - Linkspartei, FDP, der CSU und dem reformunwilligen und väterdiskriminierenden Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Papier - doch ein erster Schritt in die richtige Richtung.

04.06.2008

 

 

 

 


 

 

 

EGMR

Väter für Kinder

Horst ZAUNEGGER gegen Deutschland (No 22028/04)

EGMR überprüft gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter

Mit einstimmigen Beschluss vom 1. April 2008 wurde die Beschwerde nach Artikel 8 und Artikel 14 (Diskriminierung auf Grund des Geschlechts) gegen die Sorgerechtsregelung §1626a Abs. 2, die nichtehelichen Müttern ein absolutes Vetorecht gegen ein gemeinsames Sorgerecht gewährt, zur Entscheidung angenommen. Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1-96) zu §1626a eingeräumte Übergangsbestimmung war in diesem Fall nicht anwendbar, da die Trennung etwa einen Monat nach Inkrafttreten der Reform von 1998 erfolgte, die eine gemeinsame Sorgerklärung erstmals ermöglichte. Das 1995 geborene Kind lebte bis 2001, also auch nach der Trennung, mit dem Vater.

 

nichtautorisierte Übersetzung im pappa.com-Forum

http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=20037&p=250523#p250523

 

 

 


 

 

SPD - Warten bis zum Umfallen 

 

07.06.2008

Frage von

 

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 5.5. wurden Sie von Herrn Grenzheuser auf §1626a BGB (Vetorecht von Müttern bzgl. des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts) angesprochen.

2003 urteilte das BVergG vorläufig zum §1626a mit der Auflage an den Gesetzgeber die Hintergründe der Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts durch Mütter zu untersuchen.

Bis heute - also FÜNF Jahre nach dem Auftrag durch das BVergG hat das Justizministerium KEINE weitere Ergebnis dies bzgl. vorgelegt.

Sie schrieben in der Antwort an Herrn Grenzheuser http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f107002.html#frage107002

 

am 5.5.08:

"Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben."

 

Frau Zypries, wollen Sie allen ernstes den Bürger erklären, dass das Justizministerium 5 Jahre gebraucht hat, um nach dem Urteil des BVerG zum §1626a im Jahr 2003, nun zu der Erkenntnis zu kommen, dass es keine Erkenntnisse dazu hat und jetzt nach 5 (in Worten FÜNF) Jahren gedenkt eine Untersuchung in Auftrag zu geben ?

Und dann gleichzeitig darauf besteht die Ergebnisse der Befragung der Rechtanwälte und Jugendämter unter Verschluß zu halten ???

Ist Ihnen weiter bekannt. dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht im April diesen Jahres die Klage eines deutschen Vater gegen den §1626a angenommen hat ?

Werden Sie bzw. das Justizministerium die Ergebnisse der Befragung der Rechtsanwälte und Jugendämter zu den Verweigerungsgründen von Müttern gegen das gemeinsame Sorgerecht auch dem EGMR verheimlichen ?

Es scheint, dass im deutschen Familien-Un-Recht Verbesserungen stets des Druckes aus Straßburg benötigen.

Frau Zypries haben Sie nichts aus den zahlreichen Verurteilungen Deutschland wegen §8 der EMRK gelernt ?

Mit freundlichen Grüßen

D.

 

/13.06.2008/

Antwort von

Brigitte Zypries

Bild: Brigitte Zypries

Sehr geehrter Herr Strauss ,

auf den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 29. Januar 2003 bin ich bereits in meiner Antwort gegenüber Herrn Grenzheuser vom 5. Mai 2008 näher eingegangen. Sie finden dort auch die Gründe, warum eine rechtstatsächliche Untersuchung nicht unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Auftrag gegeben wurde.

Das von Ihnen angesprochene Verfahren ist mir bekannt, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bleibt abzuwarten.

Eine Zusammenfassung der vom Bundesministerium der Justiz durchgeführten Befragung von Rechtsanwälten und Jugendämtern kann beim Bundesministerium der Justiz angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer nach einer solchen Antwort der noch amtierenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Komödiantenpartei SPD - die Partei der ewig Wartenden - wählen will, sollte sich allen ernstes mal bei einem Nervenarzt vorstellen.

 

13.06.2008

 

 


 

 

 

 

 

Deutscher Bundestag

Drucksache 16/9500 - 16. Wahlperiode – vom 17. 06. 2008

Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)

Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag

Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2007

 

2.5.4 Lösung von Familienkonflikten nach dem so genannten „Cochemer Modell“

 

Mit der Petition, zu der mehr als 40 Eingaben gleichen Inhalts vorlagen und die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen wurden, wurde gefordert, das „Cochemer Modell“ in Familienkonflikten und beim Umgangsrecht bundesweit als Standard einzuführen.

Der Petitionsausschuss begrüßte den sinnvollen Grundansatz des „Cochemer Modells“, nämlich die intensive Zusammenarbeit der an der Lösung von Familienkonflikten interessierten und beteiligten Personen, die bereits von vielen Familiengerichten praktiziert wird.

In seiner Stellungnahme hat das BMJ darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) eine Reihe von Elementen übernommen habe, die auch für das „Cochemer Modell“ prägend seien.

So soll das Gericht beispielsweise in einem frühen Termin in Kindschaftssachen und in jeder Lage des Verfahrens auf eine einvernehmliche Regelung hinwirken, auf Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen und -dienste der Träger der Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts hinweisen.

Eine Übernahme des „Cochemer Modells“ als Ganzes, insbesondere des Teils, der mit der Ausübung von fast unwiderstehlichem Zwang verbunden ist, lehnte das BMJ jedoch mit nach Auffassung des Petitionsausschusses guten Gründen ab. So kann von den Eltern, die traumatische Erfahrungen bei der Trennung oder schwerwiegende oder fortgesetzte Vertrauensbrüche noch nicht verarbeitet haben oder gar nicht verarbeiten können, nicht gefordert werden, sich zu dem frühen Zeitpunkt des Verfahrens mit dem früheren Partner zu verständigen. Das Gericht und die übrigen Beteiligten sollten aber akzeptieren, wenn die Eltern oder ein Elternteil dazu einfach (noch) nicht in der Lage sind.

In diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Ob ein angedrohter Sorgerechtsverlust im Falle der mangelnden Verständigungsbereitschaft der Eltern im konkreten Fall mit den auf das Wohl des Kindes abstellenden Vorschriften (§§ 1671, 1672, 1666, 1666a BGB) vereinbar wäre, wird nach dem „Cochemer Modell“ in dem frühen Stadium nicht geprüft.

Da die Androhung sorgerechtlicher Konsequenzen in diesem frühen Verfahrensstadium darüber hinaus auch aus verfahrensrechtlicher Sicht problematisch erschien, empfahl der Petitionsausschuss vor diesem dargelegten Hintergrund, das Petitionsverfahren abzuschließen.

 

 

 

 


 

 

 

Familiengerichtliches Verfahren - Freiwillige Gerichtsbarkeit 

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. 

1. Familiengerichtliches Verfahren

Das familiengerichtliche Verfahrensrecht betrifft alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Ehe und der Familie oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrühren, z.B. die Ehescheidung, die Regelung von Sorge- und Umgangsrechten, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie Verfahren über Hausrat und Ehewohnung, das eheliche Güterrecht und den Versorgungsausgleich.

Das Verfahrensrecht in Familiensachen ist derzeit unübersichtlich und wenig anwenderfreundlich in den verschiedensten Gesetzen geregelt: Es ist teilweise in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), der Hausratsverordnung und verschiedenen weiteren Gesetzen enthalten. Im Rahmen der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform) sollen diese Missstände beseitigt und die inhaltliche Gestaltung des Verfahrens verbessert werden.

 

2. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Unter dem Begriff der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden unterschiedlichste Verfahren zusammengefasst, die der Gesetzgeber der weniger stringenten Verfahrensordnung des FGG zugewiesen hat. Bei den Verfahren wird zwischen Rechtsfürsorgeverfahren (z.B. Vormundschafts-, Betreuungs-, Unterbringunsg-, Nachlass-, Registersachen) und echten Streitverfahren (z.B. Verfahren nach der Hausratsverordnung) unterschieden.

Das in Teilen unvollständig geregelte Verfahrensgesetz für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz soll durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und – soweit möglich - einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt werden.

 

3. Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Beide Regelungsmaterien wurden in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung als eine neue, gemeinsame Verfahrensordnung zusammengefasst.

Der Regierungsentwurf wurde am 9. Mai 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2007 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen (Bundesrats-Drucksache Nr. 309/07 [Beschluss] vom 6. Juli 2007) . Zu dieser Stellungnahme hat sich die Bundesregierung im September 2007 geäußert (Bundestagsdrucksache Nr. 16/6308 vom 7. September 2007, S 403 ff.). Der Bundestag hat das Gesetz am 27. Juni 2008 in 2. und 3. Lesung verabschiedet.

Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.

 

www.bmj.bund.de/enid/Rechtspflege/Familiengerichtliches_Verfahren_-_Freiwillige_Gerichtsbarkeit_1ds.html

 

 

 


 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/08

 

Magdeburg, den 24. Juni 2008

 

Scheidungen auf Kosten des Landes

Magdeburg (MJ). In Sachsen-Anhalt zahlt das Land Anwaltskosten und regelmäßig Gerichtsgebühren für zwei von drei Scheidungen. In 67 Prozent aller Fälle wird für Familienrechtsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt. „Da treibt ein wichtiges Gesetz Blüten“, so Justiz-Staatssekretär Burkhard Lischka. „Ich vermag keinen sachlichen Grund zu erkennen, warum in Deutschland mehr als die Hälfte aller Scheidungen auf Steuerzahlerkosten subventioniert werden müssen.“

Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe (PKH) garantieren, dass jeder Bürger Zugang zum Recht hat. Wer die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er gegebenenfalls in Raten zurückzahlen muss. Bei 14.126 familiengerichtlichen Verfahren in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 ist in 13.957 Fällen PKH bewilligt worden (dabei zum Teil an beide Parteien eines Verfahrens, also z.B. den Noch-Ehemann sowie die Noch-Ehefrau). Lediglich in 1.256 Fällen wurde eine Rückzahlung in Raten vorgesehen.

Lischka forderte, das Prinzip „Wer Raten zahlen kann, erhält Prozesskostenhilfe als Darlehen“, endlich durchzusetzen. „Wer auf Grund seiner Einkommensverhältnisse seinen Anwalt nicht bezahlen kann, soll auch weiterhin Prozesskostenhilfe erhalten“, sagte er. „Wer aber über ein Nettoeinkommen von über 2.000 Euro verfügt, von dem wird man sicherlich verlangen können, dass er zumindest einen Teil der gewährten Hilfe zurückzahlt und seine Prozesse nicht ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler führt.“

Lischka: „Wenn Gutverdiener mit einem Monats-Nettoeinkommen von 3.000 oder 4.000 Euro Prozesskostenhilfe in familiengerichtlichen Verfahren ohne Rückzahlungs-Verpflichtung erhalten können, weil sie z.B. die Kreditkosten für das nicht mehr bewohnte Haus, die Miete für zwei Wohnungen und sonstige Darlehen gegen rechnen können, ist das unnötig. Das muss der Gesetzgeber korrigieren.“ Wenn bei verschiedenen Sozialleistungen extrem unterschiedliche Messlatten angelegt würden, sei das sozial ungerecht. „Es kann nicht sein, dass Hartz-IV-Empfänger beispielsweise nahezu ihr gesamtes Privatvermögen aufbrauchen müssen, bevor sie staatliche Leistungen beziehen, während wesentlich besser gestellten Gut- und Normalverdienern Prozesse ohne jegliche Rückzahlungsverpflichtung durch den Steuerzahler bezahlt werden“, so Lischka.

Ein von den Ländern in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, die Eigenbeteiligung gut- und normal verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist. „Ich bin optimistisch, dass wir mit der Bundesebene eine vernünftige Lösung finden“, sagte Lischka.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Prozesskostenhilfe, in der Lischka für die Länder mitarbeitet, hatte sich heute in Berlin getroffen und eine weitere Zusammenarbeit vereinbart.

Hintergrund:

Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Die Kosten dafür trägt die Landeskasse. Sie sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In Sachsen-Anhalt stiegen die sogenannten Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Betreuungskosten) von 29,3 Millionen Euro im Jahr 1996 auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007.

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 


 

 

 

Pöstlingberg: Mutter frei

Die geisteskranke Frau, die jahrelang ihre Kinder isolierte, stellt laut Obersten Gerichtshof "keine Gefahr" mehr dar 

Linz – Die Linzer Mutter, die ihre drei Töchter jahrelang von der Außenwelt isoliert hatte und nach dem erstinstanzlichen Urteil am Landesgericht Klagenfurt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hätte eingeliefert werden sollen, ist laut Kärntner Tageszeitung frei.

Der Oberste Gerichtshof hob das Klagenfurter Urteil auf, weil die Gefährlichkeit der Frau kaum geprüft worden sei. Nach einem neuerlichen Gutachten des Gerichtssachverständigen Reinhard Haller gehe von der Frau keine Gefahr mehr aus. Sie wurde in die offene Station der Landesnervenklinik Linz überstellt und kann das Spital jederzeit verlassen, wenn sie sich regelmäßig ambulant behandeln lässt.

Ein Gutachten spricht von einer unheilbaren Geisteskrankheit der Frau. Der Fall war im Februar 2007 publik geworden: Inmitten einer der besten Wohngegenden unterhalb des Pöstlingberges soll sich in einer Akademikerfamilie kaum Vorstellbares zugetragen haben. Selbst Jugendamt und Schulbehörde wollten nichts bemerkt haben. Jahrelang soll die Mutter die Mädchen fast gänzlich von der Außenwelt abgeschirmt haben.

"Wegen Quälens und Vernachlässigens von Unmündigen" saß die studierte Juristin am Klagenfurter Landesgericht auf der Anklagebank. Da der Vater Richter am Linzer Oberlandesgericht ist, wurde der Fall nach Kärnten delegiert. Seit der Scheidung Ende der 90er-Jahre lebte die Mutter mit ihren drei Mädchen allein im Haus. Von Jahr zu Jahr verhielt sich die Frau sonderbarer, das fiel zumindest den Nachbarn auf. Als die zwei jüngeren Kinder nur mehr unregelmäßig zur Schule kamen, wurde das Jugendamt eingeschaltet. Die Familie erhielt eine sozialpädagogische Betreuung, dennoch verschlechterte sich die Lebenssituation der Mädchen. Erst als ein Nachbar dem Bezirkshauptmann mit einer Amtshaftungsklage drohte, sei es plötzlich ganz schnell gegangen. Die total verstörten Kinder wurden nach fünf Jahren der zunehmenden Vereinsamung aus dem verdreckten Haus befreit.

Anfangs hatte es so ausgesehen, als müsste nur die psychisch schwer kranke Mutter auf der Anklagebank am Landesgericht Klagenfurt Platz nehmen. Dann gerieten aber auch die zuständigen Behörden ins Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Linz leitete Vorerhebungen gegen unbekannte Täter ein. Justizministerin Maria Berger (SPÖ) zeigte sich "schockiert", dass die Causa erst durch ein "Müllproblem" ans Tageslicht gelangt sei. "Jedes beteiligte Amt trägt Verantwortung mit."

Auch der Bezirkshauptmann von Urfahr-Umgebung, Helmut Ilk, räumte Fehler ein: "Es hat eine Verkettung von Fehlern gegeben."

In Oberösterreich werden pro Jahr rund 5000 Meldungen möglicher verwahrloster Kinder bearbeitet. Etwa 1000 davon kommen in ein Heim. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 23. Juni 2008) 

22. Juni 2008

http://derstandard.at/?url=/?id=3387070

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Vater Richter am Oberlandesgericht und niemand will etwas von der Vernachlässigung der Kinder etwas bemerkt haben. Da fragt man sich, was in Österreich für Leute Richter am Oberlandesgericht werden. In Deutschland dürfte es leider nicht viel anders sein.

Man mag gar nicht darüber nachdenken, von welchen Menschen in Deutschland bisweilen Recht gesprochen wird. Dabei gilt die alte Regel, jeder steigt bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit hinauf. Manche Richter schaffen diese Stufe leider erst an einem Bundesgericht.

 

 

 

 


 

 

Vater tötet seine beiden Kinder in Ludwigshafen

In der Nacht zum Samstag sind ein vier Jahre altes Mädchen und ihr zwölf Jahre alter Bruder Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Ihre Mutter wurde schwer verletzt. Der Täter war offenbar der Vater, der inzwischen schwer verletzt festgenommen werden konnte. 

Ludwigshafen - Zwei Kinder wurden bei einer Familientragödie in Ludwigshafen getötet: Ein 37-Jähriger Mann steht im Verdacht, seine vierjährige Tochter und den zwölfjährigen Sohn umgebracht und seine Frau schwer verletzt zu haben. Die Leichen der Kinder wurden zusammen mit der verletzten Mutter am Samstag im Reihenhaus der Familie entdeckt. Der Vater, der zunächst geflüchtet war, wurde am Mittag nach dem Hinweis von Joggern lebensgefährlich verletzt an einem Badesee festgenommen. Er blutete stark und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

"Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass er versucht hat, sich umzubringen", teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Hintergründe und genauer Hergang der Tat, die in der rheinland- pfälzischen Neubausiedlung für Entsetzen sorgte, waren zunächst unklar. Auch über die Art der Verletzungen gab die Polizei keine Auskunft.

Die Beamten fanden die Opfer um 1 Uhr morgens in dem blauen Reihenhaus mit der Nummer 15B. Die 33 Jahre alte Mutter wurde mit schwersten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht und war am Vormittag außer Lebensgefahr. Zuvor hatte ein Mann um 0:42 Uhr über Notruf der Polizei mitgeteilt, er habe seine ganze Familie umgebracht. Nach der Entdeckung der Leichen durchkämmten drei Dutzend Polizeibeamte mit Hunden bis zum Morgen das Gebiet mit Brach- und Ackerflächen, die an einige Weiher stoßen. An einem davon lag der 37-Jährige mit tiefen Schnitte in den Unterarmen, die er sich offenbar mit einem Klappmesser zugefügt hatte. Ein Motiv ist noch nicht bekannt: "Das kann alles Mögliche sein", sagte Polizeisprecher Michael Lindner. Der Mann ist nicht ansprechbar; wann er vernommen werden kann, sei noch unklar.

Am Haus der Familie wiesen am Samstagvormittag nur die heruntergelassenen Rollläden und das Polizeisiegel an der Haustür auf das Drama hin. Bei den Nachbarn herrscht absolute Fassungslosigkeit. "Vom Eindruck her waren das nette Leute", sagt ein 27 Jahre alter Kraftfahrzeugelektriker, der schräg gegenüber wohnt. Das Neubaugebiet sei eine "sehr ruhige Gegend" und eigentlich idyllisch. "Es ist traurig, was passiert ist", sagt eine 29 Jahre alte Anwohnerin. Man habe nie einen Streit gehört. 

28.6.2008

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kriminalitaet-Ludwigshafen;art1117,2560974

 

 


 

 

 

Blutiges Familiendrama im Westerwald

- Still liegt das alte Fachwerkhaus im Zentrum von Mengerskirchen, einem idyllisch gelegenen 1000-Seelen-Ort am Fuß des Westerwaldes. Noch am Wochenende hörten Nachbarn aus dem Garten des Hauses das Lachen zweier spielender Kinder. Jetzt liegt das Spielzeug der Kinder im Sandkasten verlassen herum. Das zweijährige Mädchen und ihr vier Jahre alter Bruder sind tot - umgebracht offenbar vom eigenen Vater, der sich nach der Tat das Leben genommen hat. Einen Abschiedsbrief soll es allerdings nicht geben. "Derzeit deutet alles auf ein Familiendrama im Rahmen einer Trennungssituation der Eheleute hin", sagte Polizeisprecher Bruno Reuscher. Die genaue Todesursache soll jetzt eine Obduktion der Kinder klären.

Die Mutter entdeckte die Leichen

Die 31 Jahre alte Ehefrau war zum Tatzeitpunkt nicht im Haus, erklärte die Leiterin der Limburger Staatsanwaltschaft, Almuth von Anshelm, die als Bereitschaftsstaatsanwältin selbst vor Ort gewesen war. Der genaue Aufenthalt der Ehefrau über das Wochenende müsse aber noch ermittelt werden. Klar ist nur, um kurz vor acht Uhr war die Frau aus dem Haus gestürzt. Nachbarn hörten sie rufen: "Meine Kinder sind tot, holt die Polizei." Wenig später trafen die ersten Beamten ein. Sie fanden das Mädchen und den Jungen tot in ihren Betten. Die Kinder wiesen Verletzungen am Hals auf, sagte der Limburger Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen. Möglicherweise erwürgte der 28-Jährige seine Tochter und ihren Bruder. Es gibt aber auch Gerüchte, nach denen der Täter Messer und Pistole eingesetzt haben soll. Als die Beamten nach dem Fund der Kinderleichen das ganze Haus und das Grundstück absuchten, fanden sie schließlich den Vater. Er hatte sich in einem zum Haus gehörenden Schuppen erhängt.

Das grauenvolle Geschehen, gestern von der Mutter der Kinder entdeckt, macht die Menschen in der Region fassungslos. "Das war eigentlich eine total unauffällige Familie", beschreibt ein Anwohner das Paar mit den beiden Kindern. Nur dass der Familienvater über mehrere Langwaffen verfügt, sei im Ort bekannt gewesen, berichtet ein älterer Mann auf der Straße. Sonst hat man wenig mitgekriegt: "Ganz normale Leute" seien das gewesen, die gerne mal gefeiert hätten. "Der Mann in Arbeit, nichts Auffälliges, wirklich nicht", so der Nachbar.

Erst im Februar war die Familie aus dem nahen Dillhausen nach Mengerskirchen gezogen, hatte ein altes Bauernhaus gemietet und mit den Umbauarbeiten begonnen. Hinter der unscheinbaren Fassade müssen sich in dieser Zeit große Probleme angestaut haben.

Von akuten Geldnöten ist in den Schilderungen der Nachbarn die Rede. Zuletzt habe sich die Mutter sogar beklagt, sie könne die Kindergartengebühren nicht mehr bezahlen, heißt es. Darüber hinaus muss es in der Ehe schwer gekriselt haben. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Limburg, von der es gestern hieß, das Paar habe sich trennen wollen. Einzelheiten konnten die Ermittler noch nicht nennen. Wohl auch, weil die Mutter noch nicht vernehmungsfähig war.

Familie konnte Kitakosten nicht zahlen

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, war der Vater der Kinder im vergangenen Jahr bei einem Verkehrsdelikt auffällig geworden. Sonst habe er keine Vorstrafen gehabt. Das Jugendamt sei insofern bei der Familie tätig geworden, als dass der Landkreis die Kindergartenkosten des vierjährigen Sohnes übernommen habe.

Im Dezember 2007 waren im kleinen Ort Darry im schleswig-holsteinischen Kreis Plön die Leichen von fünf Jungen im Alter zwischen drei und neun Jahren in einem Einfamilienhaus entdeckt worden. Die psychisch kranke Mutter, die die Kinder allein erzog, wird verdächtigt, ihre Kinder erstickt zu haben.

 

17. Juni 2008

www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article569857/Blutiges_Familiendrama_im_Westerwald.html

 

 

 


 

 

Oberderdingen

Familiendrama - Vater und Sohn tot

Ein Familiendrama in Oberderdingen (Kreis Karlsruhe) hat in der Nacht zu Sonntag zwei Menschen das Leben gekostet. Ein 42-jähriger Mann erdrosselte offenbar seinen neunjährigen Sohn und brachte sich dann selbst um.

Der Mann hatte sich nach Polizeiangaben in den Räumlichkeiten einer Gaststätte in Oberderdingen erhängt. Er wurde am Sonntagmorgen von seiner getrennt lebenden Frau tot aufgefunden. Wenig später fand die Frau den gemeinsamen neunjährigen Sohn erdrosselt in der Wohnung.

Die Ermittlungsbehörden gehen von einer Verzweiflungstat des Mannes aus, wonach er zunächst seinen Sohn tötete und dann freiwillig aus dem Leben schied. Er hatte das Lokal gemeinsam mit seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau gepachtet.

Letzte Änderung am: 15.06.2008, 19.17 Uhr

 

URL: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3621930/51yav3/index.html

 

 

 


 

 

 


„Eltern unbelehrbar“ : Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet: Haft

Aktualisiert am 18.06.2008-20:10

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

Eine Ehepaar aus Nordhessen schickt seine Kinder trotz Schulpflicht partout nicht zur Schule. Das Kasseler Landgericht verurteilte die „Schulverweigerer von Herleshausen“ nun zu drei Monaten Haft.

Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

18.06.2008

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/eltern-unbelehrbar-kinder-aus-religioesen-gruenden-selbst-unterrichtet-haft-1546946.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich dieser Zwangsdienst lediglich für Männer staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was. Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 


 

 

 

Rolf Lamprecht

 

Die Lebenslüge der Juristen

Warum Recht nicht gerecht ist

 

Deutsche Verlags-Anstalt, München 2008

ISBN-10 3421043442

ISBN-13 9783421043443

Gebunden, 271 Seiten, 19,95 EUR

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Klappentext

Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft, erfuhr Rolf Lamprecht als Spiegel-Beobachter bei den obersten Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von Unrecht - und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen. Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt, jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen - an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel. Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des Rechts. Auch von Befangenheiten - etwa der eines Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht - Lamprecht lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das ist das Besondere an diesem Buch. Es erklärt, weshalb Recht nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht - und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten vermögen und wo sie scheitern müssen.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 20.05.2008

Erhellend scheint Rezensent Hans Holzhaider dieses Buch über die "Lebenslüge der Juristen" von Rolf Lamprecht, der 30 Jahre lang für den "Spiegel" die Tätigkeit der höchsten deutschen Gerichte beobachtet hat. Er attestiert dem Autor, recht deutlich vor Augen zu führen, wie wenig die Rechtsprechung mit den Idealvorstellungen, die darüber kursieren, gemein hat. Holzhaider zeigt für ihn an einer Reihe von konkreten Fällen, dass Juristen keineswegs nur nach rationalen, objektiven Kriterien, dem Gesetz verpflichtet urteilten. Vielmehr seien sie abhängig von subjektiven, emotionalen Impulsen, von der jeweiligen Situation und vom Zeitgeist. Eines ist für Holzhaider jedenfalls klar: Wer das Buch gelesen hat, wird nicht mehr glauben, dass Richter "weiser" und "klüger" sind als der Rest der Welt.

 

www.perlentaucher.de/buch/29568.html

 

 

 

 


 

 

Ursula von der Leyen: „Ostdeutsche Väter bei Vätermonaten auf der Überholspur"

„Die Männer in Ostdeutschland machen vor wie es geht: In Mecklenburg-Vorpommern hat fast jeder vierte Vater im ersten Quartal 2008 Partnermonate beim Elterngeld beantragt. Das finde ich beeindruckend!", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, zu den am 11. Juni veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes zum Elterngeld. „Die Mecklenburger (24,3 Prozent) sind dicht gefolgt von den Bayern (23,1 Prozent) an der Spitze der neuen Väterbewegung. Auf Platz drei folgt Thüringen (22,9 Prozent) vor Brandenburg (22,5 Prozent). Die Väter in den neuen Bundesländern sind neue Spitzenreiter", so Ursula von der Leyen weiter.

Im letzten Jahr vor der Einführung des Elterngeldes hatte der Anteil der Väter in Elternzeit noch bei 3,5 Prozent gelegen. Die neuen Daten berücksichtigen nun erstmals seit dem Start am 1. Januar 2007 den vollen Zeitraum von 14 Monaten, die das Elterngeld gezahlt wird. „Wir erleben gerade eine leise Revolution in unserer Gesellschaft: Immer mehr Väter beanspruchen bewusst Zeit für ihre Kinder." Fast jeder fünfte Vater in Deutschland (18,5 Prozent) beantragt inzwischen die Partnermonate beim Elterngeld. „Auf die neuen Väter ist Verlass", so Ursula von der Leyen. „Diese Väter sind Vorbilder, denn sie setzen Prioritäten und zeigen ganz deutlich: Zeit mit meinem Kind ist mir von Anfang an wichtig." Seit der Einführung des Elterngeldes vor anderthalb Jahren hat sich die Zahl der jungen Väter, die sich eine Auszeit für ihre Kinder nehmen, damit inzwischen mehr als verfünffacht. „Wenn diese Dynamik weiter anhält, können wir schon in diesem Jahr die 20 Prozent-Grenze knacken", sagt die Bundesfamilienministerin. Nach einer Allensbach-Umfrage aus dem vergangenen Jahr will ein Viertel aller Väter Partnermonate beantragen.

Das Elterngeld ist in der Bevölkerung voll akzeptiert. Bei etwa 670.000 Geburten mit rund 683.000 Kindern seit Januar 2007 wurden insgesamt 720.000 Elterngeldanträge für Kinder gestellt, die im Jahr 2007 geboren wurden. „Das ist eine enorm große Zahl – vor allem, weil das Elterngeld typischerweise erst ein, zwei Monate nach der Geburt beantragt wird", so Ursula von der Leyen.

Ebenfalls erfreulich: Parallel dazu steigen auch die Geburtenzahlen. Das zeigen die vorläufigen Daten der ersten beiden Monate 2008. Wurden im Januar und Februar 2007 rund 110.000 Kinder geboren, so waren es in den ersten beiden Monaten dieses Jahres fast 113.000 Kinder (112.900). Das entspricht einem Plus von 2,5 Prozent. „Diese Entwicklung freut mich ganz besonders", sagt Ursula von der Leyen, „denn sie bestätigt die Richtung unserer neuen Familienpolitik. Wir wissen aus vielen Umfragen, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland Kinder haben möchten, und zwar Frauen wie Männer. Damit sie sich für Kinder entscheiden können, brauchen sie aber unbedingt ein gesellschaftliches Klima, dass ihnen vermittelt: Kinder sind willkommen. Denn nur wenn Mütter und Väter Kinderwünsche und Berufswünsche in Balance bringen können und sich klare Perspektiven für ein Leben mit Kindern auftun, wächst der Mut zu mehr Kindern. Unsere neue Familienpolitik leistet dazu sicher nicht den einzigen, aber einen enorm wichtigen Beitrag. Elterngeld, Kinderbetreuung, Kinderzuschlag und Mehrgenerationenhäuser – Schritt für Schritt wächst so eine verlässliche, kinderbejahende Struktur", so Ursula von der Leyen.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 11.6.2008

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

„Auf die neuen Väter ist Verlass", so Ursula von der Leyen, nur leider nicht auf die alte trottelige Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht im verschlafenen Beamtenstadl Karlsruhe, die die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter bis heute ohne vor Scham rot zu werden, aufrechterhalten. Vielleicht verkaufen wir beide Institutionen in der derzeitigen Besetzung einfach den Chinesen, die wollten ja schon den schnellen Brüter aus Kalkar kaufen. 

 

SCHNELLE-BRÜTER-AMBITIONEN

China wollte Kalkar-Kern kaufen

Von Michaela Schießl

Kanzler Schröder weiß um Pekings Ambitionen für die Brütertechnologie. Bereits Anfang des Jahres wollte die chinesische Regierung den Kern des Kalkar-Meilers kaufen. Umweltminister Trittin untersagte den Export, weil in Brütern waffentaugliches Plutonium hergestellt wird - etwa aus den Produkten der Hanauer Atomfabrik.

...

08.12.2003

www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,277467,00.html

 

 

Wer sich für den schnellen Brüter interessiert, dürfte auch für die Übernahme der derzeitigen Bundesregierung und des Bundesverfassungsgericht ein geeigneter Abnehmer sein, vorausgesetzt, der Preis ist nicht zu hoch. Die Bundesregierung könnte man schon für 1.000  € verkaufen und das Bundesverfassungsgericht für 300 €.  Die Chinesen lieben ja deutsche Wertarbeit, zu mal wenn sie so billig wie hier zu haben ist und wir hätten in Deutschland zwei Sorgen weniger, sobald der Transfer nach China vollzogen ist. Eine neue demokratisch gewählte deutsche Bundesregierung und ein demokratisch von allen Wahlberechtigten gewähltes Bundesverfassungsgericht, die mit der verfassungswidrigen Diskriminierung von nichtverheirateten Väter und ihren Kindern Schluss macht, wäre schnell aufgestellt und den Chinesen würden wir jedes Jahr am Vatertag Blumen schicken, zum Dank für die Übernahme und Integration der ehemaligen Bundesregierung und des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtes in die chinesische Volksgemeinschaft.

 

 


 

 

 

Demo zur ausstehenden Reform der Reform

am 14. Juni 2008 in Berlin

„Mehr Europa für Deutschland!"

 

10 Jahre nach der Kindschaftsrechtsreform ist Deutschland wieder das familienpolitische Schlusslicht in Europa: Finnische Trennungsmediation, polnisches Sorgerecht, dänisches Elterngeld, französisches Familiensplitting, österreichische Männerpolitik, belgisches Wechselmodell ... Familienpolitik kann sehr modern sein - und unsere Nachbarn machen uns vor, wie das geht.

 

Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform vor 10 Jahren wurde erstmals die gemeinsame elterliche Sorge eingeführt und den Kindern ein Umgangsrecht zum getrennt lebenden Elternteil eingeräumt. Doch verliert etwa jedes zweite Kind nach der Trennung den Kontakt zu dem Elternteil, bei dem es nicht leben kann. Nach wie vor ist das gemeinsame Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern keine Selbstverständlichkeit.

 

Vor mehr als fünf Jahren beauftragte das Bundesverfassungsgericht das Bundesjustzministerium mit der Prüfung, ob die geltende Sorgerechtsregelung von nichtehelichen Müttern missbraucht werde, um erziehungswillige Väter von der Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder auszugrenzen. Ergebnisse hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bisher nicht vorgelegt. Sie verzögert damit eine moderne Fassung des Sorgerechts, die in andern europäischen Ländern – wie z.B. in Polen – längst etablierte Praxis ist.

 

Auf unserer diesjährigen Berlin-Demo wollen wir auf diese Defizite hinweisen. Wie bereits angekündigt, findet die Demo am Samstag, den 14. Juni 2008 in Berlin statt. Die Themen sind wichtig und stehen medial im Fokus: Bringt Freunde und Bekannte mit und legt Flyer überall aus.

 

§ Wir treffen uns ab 12:00 an der S-Bahn-Station am Alexanderplatz und marschieren dann mit Zwischenstationen am Familien- und am Justizministerium zur Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor.

§ Vor den Ministerien werden wir Redebeiträge und Aktionen veranstalten.

§ Anschließend treffen wir uns beim Grillen zum gemeinsamen kennen lernen und Austausch untereinander.

§ Am Freitag, den 13. Juni werden wir hierzu in Berlin eine Pressekonferenz einberufen und die Medienvertreter zur Teilnahme und Berichterstattung an der Demo einladen. Aufgrund des starken Medieninteresses in den letzten Monaten gehen wir von einer guten Resonanz aus.

 

Der Kreisverein Berlin bereitet die Organisation vor Ort vor. Die Organisatorischen Details, aktuelle Infos, Downloads von Vorlagen für die Werbung und Presse stehen in den kommenden Tagen auf der Seite www.berlindemo.vaeteraufbruch.de zur Verfügung und werden bis zur Demo fortlaufend aktualisiert. Dort ist auch eine Fahrtenbörse zur verbilligten Anreise nach Berlin eingerichtet. Viele Berliner Mitglieder bieten Übernachtungsmöglichkeiten an. Viele Kreisgruppen organisieren außerdem vor Ort günstige Fahrtgemeinschaften.

 

Jetzt ist Euer Handeln gefordert:

 

· macht Werbung für die Demo

· organisiert Fahrtgemeinschaften und

· kommt mit vielen Begleitern.

 

Nur gemeinsam können wir etwas erreichen, jetzt liegt es an jedem Einzelnen, daß wir unseren Forderungen auf dieser Demo den nötigen Nachdruck verleihen.

 

Allen Kindern beide Eltern !!

 

Auf ein Wiedersehen in Berlin.

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesgeschäftsführer

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

 

 

10.06.2008 in Elmshorn

Elmshorn

Beide Eltern nötig

Der Verein "Kinder brauchen beide Eltern" will am Dienstag, 10. Juni, mit dem Bundestagsabgeordneten Ole Schröder (CDU) seine Vorschläge zum Umgangsrecht mit Kindern nach gescheiterten Beziehungen diskutieren. Jeder ist eingeladen, zu um 19 Uhr in das Kultur- und Aktionszentrum, Weberstraße 5, nach Elmshorn zu kommen.

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erschienen am 3. Juni 2008

www.abendblatt.de/daten/2008/06/03/889046.html

 

 


 

 

 

Königsteiner Modell

Das Königsteiner Modell ist eine von den Familienrichtern des Amtsgerichts Königstein im Taunus in geeigneten Fällen gewählte Verfahrensweise in Umgangs- und Sorgeverfahren. Es basiert auf dem engen Kontakt zwischen den Familienrichtern des Amtsgerichts Königstein im Taunus und den Mitarbeitern der Jugendämter seines Gerichtsbezirks, dem Jugendamts des Hochtaunuskreises und dem Jugendamt des Main-Taunus-Kreises.

Beim Königsteiner Modell wird die Antragsschrift zunächst lediglich als Bitte um gerichtliche Hilfe betreffend die elterliche Sorge oder den Umgang mit einem Kind verstanden. Das Gericht bestimmt deshalb in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamts aufgrund dieser Bitte einen zeitnahen Termin zu mündlichen Verhandlung und regt dabei an, auf Stellungnahmen zu verzichten.

In der mündlichen Verhandlung erhalten alle Beteiligten einschließlich des Vertreters des Jugendamts Gelegenheit zur umfassenden Erörterung der Angelegenheit; erforderlichenfalls erfolgen Verhandlungspausen, um Einzelgespräche zu ermöglichen. Einer Stellungnahme betreffend die Antragsschrift bedarf es deshalb zunächst ebenso wenig, wie einer (erneuten) Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Jugendamt.

Ziel des Verfahrens ist es, unter Verzicht auf den Austausch von Verletzungen zwischen den Beteiligten gemeinsam mit den Beteiligten und ihren Verfahrensbevollmächtigten eine gütliche, dem Kindeswohl entsprechende Regelung zu finden, erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme der Angebote des Jugendamts, die im Termin fallbezogen erläutert werden. Dabei sind Zwischenlösungen mit einem weiteren gerichtlichen Termin ebenso möglich, wie das gerichtliche Verfahren beendende Lösungen.

Das Königsteiner Modell ändert den gesetzlich geregelten Verfahrensablauf nicht. Es ist lediglich ein Angebot von Gericht und Jugendamt in geeigneten Fällen. Wird im Termin keine gütliche Lösung gefunden, kann schriftlich zur Antragsschrift Stellung genommen werden. Anschließend erfolgt eine gerichtliche Entscheidung.

www.ag-koenigstein.justiz.hessen.de/irj/AMG_Koenigstein_im_Taunus_Internet?cid=664cce2d8af29198eb77afb4f19cec62

 

Gefunden 06/2008

 

 


 

 

„Schließung ist der logische Schluss“

Mütterzentrum Keine Einigung mit Jugendamt Im September soll der Vorhang fallen

Von Sabine Beck | Kempten

 

Das Mütterzentrum in Kempten steht vor dem endgültigen Aus. Am 30. Juli schließt die Mütterinitiative Allgäu symbolisch „aus Protest“ die Pforten des Mütter-, Familien- und Nachbarschaftszentrums in der Bodmanstraße. Im Klartext: Da es sich um eine symbolische Schließung handelt, bleibt die Einrichtung vorerst noch geöffnet - bis 30. September.

Dann wird das MüZe in Kempten wohl wirklich der Vergangenheit angehören.

„Trennung aus Sicherheitsgründen“ ist das Thema, um das zwischen Jugend- und Sozialreferat und MüZe ein heftiger Streit entbrannt ist. Wie berichtet wirft die Stadt den Verantwortlichen der Einrichtung vor, sich massiv in Dinge einzumischen, die nicht ihre Aufgabe sind - konkret in Trennungsfälle, in denen das Umgangsrecht der Väter mit ihren Kindern boykottiert wird. Der Vorstand der Mütterinitiative glaubt, dass das Jugendamt in manchen Fällen falsch gehandelt habe und das vertuschen wolle. Die Stadt und der Freistaat haben ihre Zuschüsse für das MüZe gestrichen. Auch ein Gespräch zwischen allen Beteiligten Ende April brachte keine Annäherung. Das Resultat: Die Einrichtung macht voraussichtlich zu.

„Für unser Büro wäre ausreichend Geld vorhanden“, betont Gudrun Hausting vom Vorstand der Mütterinitiative. Die Schließung erfolge aus Protest. „Das muss jetzt so sein, denn man kann nicht klein beigeben, wenn es um Menschenrechte geht.“ Das Jugendamt sei auf das MüZe keinen Schritt zugegangen: „In einer Stadt, in der man keine Resonanz bekommt, dass überhaupt nachgedacht wird, können wir nicht weitermachen“, sagt Hausting. Logischer Schluss sei die Schließung.

„Dieser Platz für Familien ist in höchster Gefahr“, macht Hausting deutlich. Wenn die Stadt nicht einlenke, sei am 30. September endgültig Schluss.

Jedoch werde die Mütterinitiative weiter ein Büro in Kempten und Projekte wie den Garten für Kinder südlich der Burghalde betreiben. Zudem will die Initiative ein „Dokumentations- und Archivbüro“ zum Thema „Trennung aus Sicherheitsgründen“ einrichten.

„Gibt kein Patentrezept“

„Den Finger in die Wunde zu legen“, ist grundsätzlich nicht schlecht“, sagt dazu Jugendamtsleiter Matthias Haugg: „Aber es gibt bei diesem Thema kein Patentrezept und genau das hat die Mütterinitiative für sich beansprucht.“

Dass das Zentrum nun geschlossen werden soll, findet er schade - zumal in dem Gespräch im April vereinbart worden sei, dass die Verantwortlichen der Einrichtung sich der Stadt gegenüber äußern, wie es weiter geht.

Allerdings betont Haugg auch, dass das Mütterzentrum einlenken müsse - nicht umgekehrt. Er hoffe dennoch weiter auf ein Signal. Gerade in dieser Woche, da die bayerischen Mütterzentren das „Fest der 102 Luftballons“ feiern. Es sind nur 101, Kempten beteiligt sich nicht. „Aber ich hoffe“, sagt der Jugendamtsleiter, „dass bald auch wieder der 102. Luftballon steigt.“

03.06.2008

www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/kempten/Kempten-lok-lok1-mtter;art2760,346479

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland nur ein einziges staatlich subventioniertes Väterzentrum gibt und das in der 3-Millionen  Stadt Berlin, dann kann es einem um die Schließung eines sich zudem militant gebärdenden Mütterzentrums wie dem im Kempten nicht leid tun. Für die Menschenrechte - was auch immer man darunter verstehen mag - kann man auch ohne Staatsknete kämpfen - Alice Schwarzer hat es vorgemacht und darin ist sie den vielen am Subventionstropf des Staates hängenden und um den weil geldbringenden Opferstatus buhlenden Frauenprojekten um Meilen voraus.

 

 


 

 

 

"Chef, ich brauche mehr Zeit für meine Kinder - Elternzeit gleich Väterzeit?" 

Einladung zur Veranstaltung am 25.06.2008

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie zur unserer Veranstaltung im Rahmen der Reihe "Männer im Gespräch" am 25.06.2008 einladen. Diese steht unter dem Thema "Chef, ich brauche mehr Zeit für meine Kinder - Elternzeit gleich Väterzeit?" und findet 19:00 Uhr im Plenarsaal des Dresdner Rathauses statt.

Unter der Moderation von Dr. Regine Schneider, MDR Figaro, werden Claus Lippmann (Amtsleiter Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden), Jürgen Felgner (Unternehmer und Stadtrat der FDP-Fraktion), Holger Strenz (Männernetzwerk Dresden e. V.) und ein Vater in Elternzeit zum Thema ins Gespräch kommen.

Ein Jahr nach Einführung des neuen Elterngeldes wollen wir die Situation in Dresden betrachten. Vor Einführung des Elterngeldes lag die Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter in Dresden bei drei Prozent. Gegenwärtig liegt die Inanspruchnahme bei ca. sieben Prozent. Wie wirkt sich die Regelung in den Arbeitsstätten der Väter aus? Welche Faktoren verhindern, dass Väter keine bzw. nur die Mindestzeit von zwei Monaten Elternzeit beantragen?

Im Plenarsaal zeigen wir Ihnen ausgewählte Beiträge des Fotowettbewerbs "MannsBilder".

Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Kristina Winkler

 

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Landeshauptstadt Dresden

Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann

Dr.-Külz-Ring 19

01067 Dresden

Rathaus, 2. Etage, Zimmer 126 a

Telefon: 0351 488-2813

Fax: 0351 488-3109

E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@dresden.de

http://www.dresden.de/frau-mann

 

Weitere Infos zur Chancengleichheit unter http://www.dresden.de/gendermainstreaming

 

 

 


 

 

 

Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten

Verquickung von Gerichten und Gutachterfirma beschäftigt das Justizministerium - Kritiker fürchten Monopolstellung - "Gefahr der Kumpanei"

Von Karsten Kammholz

 

München - Die bayerische Justiz gerät wegen einer auffallend engen Geschäftsbeziehung seiner Gerichte zu einer Münchner Gutachterfirma in Bedrängnis. Zahlreiche Land- und Amtsgerichte beauftragen überwiegend die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Das teilte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.

Schon seit Jahren steht die GWG in der Kritik. Mehrmals haben sich der Bayerische Landtag und das Justizministerium mit Beschwerden über die GWG auseinandersetzen müssen. Zumeist handelte es sich um strittige familiengerichtliche Verfahren, bei denen es vor allem um das Sorgerecht der Kinder ging. In dem Schreiben der Justizministerin heißt es, die Beschwerdeführer warfen den Gutachtern der GWG einseitiges, unwissenschaftliches oder zu kostenintensives Vorgehen vor. Bekannt ist ein Fall aus dem Jahr 2002, bei dem die GWG für ein Gutachten eine zu hohe Rechnung an ein Gericht gestellt hatte und diese nachträglich nach unten korrigieren musste. Bekannt ist dem Justizministerium auch, dass die GWG-Gutachter 40 Prozent ihrer Honorare an die Muttergesellschaft abführen müssen. Oftmals wenden sich die Richter nicht an einen Gutachter selbst, ist aus Justizkreisen zu hören. Demnach lassen sich viele Richter von der GWG-Zentrale einen Gutachter benennen, dem sie dann den Auftrag erteilen.

Die nun vorgelegten Fakten zeigen, dass in einigen Familiengerichten Bayerns fast ausschließlich die Gutachter der GWG beauftragt werden. So hat das Familiengericht Ingolstadt von den zwölf in den vergangenen zwölf Monaten eingeholten familienpsychologischen Gutachten elf bei den Sachverständigen der GWG beauftragt. Pikantes Detail dieser Auftragsdichte: Der stets beauftragte Ingolstädter Gutachter ist der Chef der GWG selbst, Joseph Salzgeber. Er wollte sich zu dem Bericht des Justizministeriums gegenüber unserer Zeitung nicht äußern. Das Gericht in Ingolstadt habe mit ihm gute Erfahrungen gemacht, heißt es aus dem Justizministerium. Auch das Familiengericht Pfaffenhofen schaltet laut Ministerium "regelmäßig" die Gutachter der GWG ein. Das Amtsgericht Passau vergibt 75 Prozent seiner Aufträge an die Gutachterfirma. "Die zügige Erstellung der Gutachten" sei hier der Grund der Auftragsdichte, so Justizministerin Merk. Auch an mehreren Münchner Gerichten würden mehr als die Hälfte der Gutachtenaufträge an die GWG erteilt. Gründe dafür seien die zeitnahe Erstellung, insbesondere aber die Qualität der Gutachten.

An derartigen Begründungen zweifelt der CSU-Landtagsabgeordnete Joseph Ranner. Von ihm stammte die Anfrage an das Justizministerium. Er sagt nun: "Hier entwickelt sich eine Monopolstellung zugunsten der GWG." Der Verdacht liege nahe, dass die Gerichte dies steuern, so Ranner. "Warum so oft die GWG eingesetzt wird, ist mir ein Rätsel. Ich sehe die Neutralität der Gerichte in Gefahr."

Inzwischen hat sich eine Gruppe von Vätern und Müttern aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen, die sich als Geschädigte der GWG bezeichnen. Einer ihrer Sprecher, Michael Möhnle aus München, sagt: "Das Geschäftsmodell der GWG lebt von den Konflikten in den Familien und heizt diese noch kräftig an, damit sich die Kassen der GWG-Zentrale in München füllen."

Aber die auffällig gute Auftragslage allein ist es nicht, die die GWG und die bayerischen Gerichte miteinander verbinden. Die GWG veranstaltet Fortbildungen für Familienrichter aus ganz Bayern. Das Familiengericht München hält beispielsweise regelmäßig zweimal im Jahr im sogenannten Interdisziplinären Arbeitskreis zusammen mit der GWG Fortbildungsveranstaltungen mit Familienrichtern ab. Das Landgericht Landshut will sogar einen gemeinsamen Arbeitskreis mit der GWG gründen. "Es besteht die Absicht, Treffen mit der Zielrichtung des Erfahrungsaustausches zu organisieren", so der Bericht der Justizministerin.

Die enge Zusammenarbeit der GWG mit den Gerichten stößt inzwischen auch unter Juristen auf scharfe Kritik. Der Rechtstheoretiker und Wirtschaftsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler von der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Berlin sagt: "Gutachter sollen unabhängig, unparteiisch und objektiv arbeiten." Das sei kaum noch möglich, wenn die Beziehungen zwischen Gutachtern und Richtern zu eng werden. "Deshalb ist es ein Unding, dass die GWG Richter zu eigenen Seminaren und Fortbildungen einlädt." Boehme-Neßler sieht in dieser Verzahnung auch ein qualitatives Problem: "Ein Richter muss oft über Dinge entscheiden, von denen er keine Ahnung hat. Er ist von seinem Gutachter abhängig." Deshalb hätten Gutachter generell eine große Macht. "Der Richter muss nicht der Meinung des Gutachters folgen. Aber in der Regel tut er es", so der Rechtstheoretiker.

"Der Gutachter will Aufträge erhalten, und der Richter will ein einfaches, schnelles Gutachten haben." Er sehe die Gefahr, dass dadurch eine Kumpanei zwischen Richter und Gutachter entstehe. Schließlich könne der Richter allein entscheiden, wer Gutachter in seinem Prozess wird.

 

2. Juni 2008

 

www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum_bayerische_Richter_immer_wieder_denselben_Gutachter_bestellten.html

 

 

 


 

 

 

IDENTITÄTSSCHOCK

"Du bist das Kind eines Samenspenders"

Von Ulrike Demmer

 

Stina war 26, als sie es erfuhr: Ihr leiblicher Vater ist ein Samenspender - gebildet, nicht besonders groß, vermutlich Medizinstudent. Die Nachricht war ein Schock, stürzte die junge Frau in eine Identitätskrise. Jetzt zieht sie vor Gericht, um den Mann kennenzulernen, dem sie ihr Leben verdankt.

Hamburg - Nach 26 Jahren bitten die Eltern sie zum Gespräch. Es gehe um "etwas Wichtiges, nichts Schlimmes". Die Atmosphäre an diesem milden Juliabend ist steif, der Vater angespannt. Er kippt noch einen Schnaps, bevor die Mutter den Satz sagt: "Du bist das Kind eines Samenspenders."

26 Jahre, ihr ganzes bisheriges Leben lang, hatte sie geglaubt, ihr Vater sei der Mann ihrer Mutter. Der Mann, der ihr das Schwimmen beigebracht hat, mit dem sie an den Wochenenden lange Fahrradtouren unternahm. Mit ihren braunen Haaren und den braunen Augen sah sie ihm doch sogar ähnlich.

"Es war, als würde mir der Boden unter den Füßen weggezogen", sagt sie heute, zwei Jahre später. Fremd im eigenen Körper fühle sie sich seitdem.

 

Die junge Frau sitzt im Nadelstreifenkostüm mit Perlenohrringen vor einer Tasse Tee und berichtet nüchtern, fast geschäftsmäßig von diesem Abend und klingt dabei, als spräche sie von einer anderen Frau.

Stina, wie sie genannt werden will, hat sich in die hinterste Ecke des Cafés zurückgezogen. Niemand soll mitbekommen, worüber sie jetzt spricht. Die junge Frau steigt gerade in den Beruf ein, ist politisch engagiert. Sie will ihr Leben schützen vor der Geschichte von Stina und dem Samenspender.

Anfangs war sie verzweifelt. In der Uni-Bibliothek liefen ihr unvermittelt Tränen über das Gesicht. Noch heute steht sie oft vor dem Spiegel und fragt sich, ob das Grübchen am Kinn oder die vollen Lippen wohl von ihm sind, und ob sie ihre Leidenschaft für Lakritz oder ihr soziales Engagement den Genen des Samenspenders verdankt.

Stina ist aus einem "technischen Prozess" entstanden, wie sie es nennt. Ärzte haben ihrer Mutter fremden Samen injiziert, weil ihr Vater nach einer Hodenerkrankung unfruchtbar war. Ihr leiblicher Vater ist ein unbekannter Mann, der im Spätherbst 1979 in der Essener Frauenklinik in ein Plastikdöschen ejakuliert hat. Ein Medizinstudent sei es vermutlich gewesen, intelligent, gebildet und gesund und nicht so groß, sagt ihre Mutter. Mehr weiß auch sie nicht.

Angst vor dem Sperma-Notstand

MEHR ZUM THEMA

Im neuen SPIEGEL 22/2008:

Tausendmal probiert ... und nie ist was passiert

Das Geschäft mit der Sehnsucht nach dem Kind

Illustration Jean- Pierre Kunkel, Fotos Frank Wartenberg

Seit 1970 wurden in Deutschland rund 100.000 Kinder mit Hilfe einer Samenspende gezeugt. Anders als bei einer Adoption müssen die Eltern keine Behördengänge auf sich nehmen. Auch eine psychologische Beratung ist nicht vorgesehen. Weil Eltern, Arzt und Spender lieber schweigen, werden etwa 90 Prozent der Kinder von ihrer Herkunft nie erfahren. Die aufgeklärten Kinder hingegen, so lehrt die Erfahrung, wollen den Samenspender unbedingt kennen lernen. "Ein einziges Treffen würde mir schon reichen", sagt Stina, "zur Not auch ein Foto, oder ein kurzer E-Mail-Kontakt." Sie möchte nur wissen, was sie von ihm geerbt hat und woher sie kommt.

Stina hat an die Uniklinik in Essen geschrieben. Doch der Arzt von damals sagt, die Unterlagen seien ordnungsgemäß nach zehn Jahren vernichtet worden.

Stina fühlt sich betrogen.

Von ihren Eltern, weil sie ihre Herkunft so lange verheimlicht haben. Aber mehr noch ärgert sie die gezielte Desinformation der Ärzte. "Die verschweigen den Paaren und dem Spender, dass das Kind ein Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung hat", sagt Stina. In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht 1989 so entschieden.

Stina könnte die Vaterschaft ihres sozialen Vaters anfechten und stattdessen die des Samenspenders feststellen lassen - der wäre damit sogar unterhaltspflichtig, und sie könnte ihn beerben. Sind die Unterlagen vernichtet, wie in ihrem Fall, müsste der Arzt einspringen. Aber Stina will nichts anfechten, sie will kein Geld, sie sucht auch keinen neuen Vater, sondern ihre Identität.

Studien über Adoptivkinder haben gezeigt, wie wichtig die Kenntnis des eigenen Ursprungs für die Entwicklung des Menschen ist. In der Schweiz und in England ist deshalb die anonyme Samenspende längst verboten. Doch in Deutschland sagen die Ärzte, es drohe ein Spender-Notstand.

"Unsinn" sei das, sagt Stina. Was den Spendern fehle, sei Rechtssicherheit. "Wer will denn Samen spenden, wenn ihm Unterhaltszahlungen drohen?" Deshalb hat sie die Klinik auf Herausgabe der Akten verklagt.

Auch wenn die Unterlagen tatsächlich verschwunden sein sollten, will sie einen Prozess durchfechten. Damit die Samenspenderkinder mit ihren Problemen nicht länger sich selber überlassen bleiben.

"Geschäft mit der Hoffnung": Lesen Sie in der Titelgeschichte der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL, warum Hunderttausende Paare in Deutschland ungewollt kinderlos bleiben, sich von den Ärzten ausgenommen und von der Politik im Stich gelassen fühlen.

 

8.05.2008

 

www.spiegel.de/panorama/0,1518,555712,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da übt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Kriminalisierung von Vätern, die durch einen heimlichen Vaterschaftstest die Identität ihre rechtlichen Kindes prüfen wollen, anstatt sich mal um die wirklich kriminellen Machenschaften von denjenigen zu kümmern, die ohne Dokumentation der Identität eines sogenannten "Samenspenders", der in Wirklichkeit ein "Samenverkäufer" ist, eine künstliche Befruchtung vornehmem.

Bleibt zu hoffen, dass möglichts viele "Samenspendekinder" gegen die Kliniken auf Schadensersatz klagen. Gegebenenfalls kommt Staatshaftung für diese Sauerei in Frage.

Ministerin Brigtte Zypries sollte endlich ihren Hut nehmen und ihr Ministeramt jemanden übergeben, der sich um die wirklichen Probleme kümmert. Das Recht jedes Menschen auf Kenntnis seiner Abstammung und die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

 

 

 

 


 

 

Geistig verwirrter Mann sorgt für Polizeieinsatz in Jugendamt

Ein offenbar geistig verwirrter Mann hat in einem Essener Jugendamt für einen Polizeieinsatz gesorgt. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, hatte der 33-Jährige am Freitagnachmittag seinen neunjährigen Sohn, der in pflegerische Obhut kommen sollte, nicht hergeben wollen und diesen so fest umarmt, dass der Junge zu ersticken drohte.

Den Polizisten gelang es schließlich, den Jungen ohne Verletzungen aus der Umklammerung zu befreien. Durch den Zwischenfall wurde das Mobiliar des Amtes zerstört. Der Mann kam nach ärztlicher Untersuchung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik.

Stand vom 27.05.2007, 11:54 Uhr

 

http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2007/05/27/verwirrter_sorgt_fuer_polizeieinsatz___.jhtml

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Leider gibt es nicht nur geistig verwirrte Männer im Jugendamt, sondern auch nicht wenig geistig verwirrte Frauen, die dort als Sozialarbeiterinnen tätig sind und um die sich leider keine Polizei kümmert.

Vielleicht sollte man mal eine spezielle Schulung für Polizeibeamte anbieten mit dem Titel "Wie ich als Polizeibeamter geistig verwirrte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Jugendamt erkennen kann und was mit diesen sinnvoller Weise getan werden kann."

 

 


 

 

 

Steuersparmodell aus München

 

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.12.2007 aufgehoben

 

2. Der Mutter und Antragstellerin wird die alleinige Sorge über die Kinder B., geboren am ...2003 und M., geboren am ...2005 übertragen.

3. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

 

4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., München, beigeordnet.

 

5. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

 

6. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Gründe:

1. Die Parteien sind die Eltern der Kinder B. und M. Sie leben seit 07.02.2007 dauernd voneinander getrennt. An diesem Tag verließ der Antragsgegner die elterliche Wohnung. Er lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Die Kinder werden von der Antragstellerin, die die peruanische Staatsangehörigkeit besitzt, betreut und versorgt. Sie erhält für sich und die Kinder Sozialhilfe.

Der Antragsgegner ist selbständig und erzielt derzeit aus seiner Firma ... GmbH nur ein geringes Einkommen. Gemäß Nachtrag zum Geschäftsführervertrag wurde seine Geschäftsführervergütung gemäß Beschluss vom 05.04.2008 ab 01.07.2008 auf monatlich 2.500 € abgeändert. Zurzeit bezahlt der Antragsgegner weder Kindes- noch Ehegattenunterhalt. Gemäß einer Vereinbarung der Parteien vom 08.01.2008 steht dem Antragsgegner ein Umgangsrecht mit beiden Kindern an jedem 2. Wochenende von Freitag 18:30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr sowie unter der Woche am Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 9 Uhr zu.

Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 25.07.2007 die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ginsichtlich der gemeinsamen Kinder b. und M. auf sich beantragt.

Nach Anhörung der Parteien, der Verfahrenspflegerin und der Vertreterin des Stadtjugendamtes übertrug das Amtsgericht-Familiengericht mit Beschluss vom 03.12.2007 der Antragstellerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht über beide Kinder für den Großraum München und verpflichtete sie, die Reisepässe der Kinder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens beim Amtsgericht München zu hinterlegen.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin, die ihr Ziel der alleinigen Übertragung der elterlichen Sorge weiterverfolgt, weil sie beabsichtigt, mit den Kindern in ihre Heimat Peru zurückzukehren.

Der Antragsgegner beantragt Zurückweisung der Beschwerde sowie die Erholung eines familienpsychologischen Gutachtens, außerdem die Zulassung der Rechtsbeschwerde.

 

2. Die Beschwerde der Antragstellerin ist nach §§ 621 I Nr. 1, 621a I, III, 517 ff. ZPO zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg.

§ 1671 II Nr. 2 BGB lässt dei Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil alleine zu, wenn dies dem Kindeswohl entspricht, das heißt, die Begründung der Alleinsorge muss gegenüber der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge das Beste für die Kinder sein.

Zwar sind beide Eltern zur Erziehung geeignet. Hauptbezugsperson der noch relativ kleinen Kinder ist jedoch unbestritten die Mutter. Der Vater will lediglich ein Umgangsrecht; deshalb wünscht er die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Auf jeden Fall möchte er einen Wegzug der Kinder nach Peru verhindern, weil er in diesem Fall weitgehend den Kontakt zu den Kindern verlieren würde. Wenn die Mutter mit den Kindern in Deutschland bleibt, ist er nach wie vor mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter einverstanden.

Auch wen die gemeinsame elterliche Sorge den normativen Regelfall darstellt, kann die Alleinsorge nicht als ultima ratio verstanden werden, so dass der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge grundsätzlich nicht der Vorrang gegenüber der Einzelsorge zukommt (OLG Hamm, FamRZ 1998, 39). Allein der Umstand, dass ein Elternteil mit den gemeinsamen Kindern in seine Heimat ins Ausland umsiedeln will, rechtfertigt es nicht, ihm die beantragte Übertragung des Personensorgerechts zu verweigern. Für die Sorgerechtsentscheidung ist vielmehr entscheidend darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am besten dient (OLG Köln, FamRZ 2006, 1825).

Wohl des Kindes bedeutet Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Entscheidend sind allein die Belange des Kindes, nicht moralische Anrechte eines Elternteils. Nach dem Förderungsprinzip erhält derjenige Elternteil die elterliche Sorge, von dem das Kind für den Aufbau seiner Persönlichkeit die meiste Unterstützung erwarten kann, welcher Elternteil also für das Kind die stabilere und zuverlässigere Bezugsperson zu sein verspricht (OLG Ffm, FamRZ 1994, 920). Dabei kommt es weniger auf die Vor- oder Ausbildung als auf die Bereitschaft an, das Kind zu sich zu nehmen und die Verantwortung für seine Erziehung und Versorgung zu tragen. Gegebenfalls ist sogar der emotionalen Förderung der Vorzug vor schulischer Förderung einzuräumen (OLG Bamberg, FamRZ 1980 ,484).

Dem Antragsgegner ist zuzustimmen, dass durch den Wegzug der Kinder nach peru seine persönlichen Beziehungen zu den Kindern beeinträchtigt werden und auch die Prägung durch die deutsche Kultur von anderen Einflüssen überlagert wird. Es kann jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Antragsgegner seit Trennung im Februar 2007 keinen Unterhalt für seine Familie zahlt. Auf den Vorhalt im Termin am 28.02.2008 hat er ziemlich ungerührt erklärt, er könne keine abhängige Stelle antreten, weil er eine Firma mit 10 Mitarbeitern führe, für die er zu sorgen habe. Die Kinder möchte er ganztägig im Kindergarten unterbringen.

Ein Regelungsbedürfnis hinsichtlich der elterlichen Sorge ergibt sich ohne Weiteres aus dem Streit der Eltern, ob die Kinder in Deutschland zu verbleiben haben oder ob es einem Elternteil erlaubt ist, zusammen mit den Kindern ins ferne Ausland zu ziehen, und der Tatsache, dass es den Eltern an einem Mindestmaß an Übereinstimmung bzw. Kooperationsbereitschaft fehlt, das es gestatten würde. In Anbetracht der großen Entfernung scheint dies auch nicht praktikabel zu sein.

Beabsichtigt ein Elternteil wie im vorliegenden Fall die Antragstellerin die Umsiedlung ins Ausland, so steht dem Elternrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinen Kindern aus Art. 6 GG das Rechts des antragstellenden Elternteils auf örtlich freizügige Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG entgegen, das anderenfalls in unangemessener Weise tangiert würde, wenn man wegen eines solchen Umzugs aus grundsätzlichen Erwägungen generell eine Sorgerechtsübertragung auf ihn verbieten würde. Das verfassungsrechtliche Prinzip der praktischen Konkordanz gebietet es, die Grundrechte beider Eltern zu optimaler Wirksamkeit erlangen zu lassen und einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen weitestgehende Wirksamkeit erlangt.

Es müssen beachtenswerte Gründe vorgetragen werden, die es rechtfertigen, dass der antragstellende Elternteil ins Ausland verzieht, wie z.B. der Umzug eines Ausländers in seine Heimat. Bestehen dort soziale Bindungen, in die die Kinder mit einbezogen werden ist dies bei der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigen (OLG Köln, FamRZ 2006, 1625 1626).

Ein solch triftiger Grund kann dann vorliegen, wenn der aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehende, die Kinder bisher allein betreuende und versorgende Elternteil die Entscheidung des Umzugs deswegen trifft, um seine berufliche Zukunft und seine und der Kinder wirtschaftliche Existenz zu sichern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bindungen der Kinder an diesen Elternteil eng sind und auch im Ausland die seelisch-geistige Entwicklung der Kinder gesichert erscheint, andererseits die wirtschaftliche und soziale Situation des anderen Elternteils in Deutschland fraglich ist.

Dies wird auch von der Verfahrenspflegerin vollkommen verkannt. Im vorliegenden Fall sorgt die Antragstellerin seit Trennung der Parteien weitestgehend alleine für die Kinder. Es kann unterstellt werden, dass die Kinder an ihrem Vater hängen und ein gutes Verhältnis zu ihm haben, weshalb auch die Erholung eines familienpsychologischen Gutachtens entbehrlich ist.

Des Weiteren wird unterstellt, dass die Trennung der Kinder vom Vater für diese belastend ist.

Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt und nachgewiesen, dass ihre familiäre und finanzielle Situation im Falle einer Rückkehr nach Peru gesichert ist. Beide Kinder haben einen Kindergartenplatz in der Deutsch-Peruanischen Schule, sie selbst könne ihr abgebrochenes Studium beenden, während sie in Deutschland als ungelernte Verkäuferin arbeiten müsste.

Auch wenn die gute finanzielle Situation der Antragstellerin in Peru derzeit nur auf dem Wohlwollen der Verwandten beruht, ist sie viel besser als in der Bundesrepublik, wo die Antragstellerin Sozialhilfe bezieht.

Der Antragsgegner hat im Laufe des Verfahrens und beim Anhörungstermin gezeigt, dass er vor allem seine eigenen Interessen gewahrt wissen will, während ihm das Wohl seiner Kinder nicht so wichtig ist; denn er findet es vollkommen in Ordnung, dass seine Familie von der öffentlichen Hand lebt und dass die beiden relativ kleinen Kinder ganztägig fremd betreut werden. Er neigt stark zum Selbstmitleid und will seine Rechte an den Kindern durchsetzen. Er kann sich durchaus vorstellen, dass die Kinder von ihrer Mutter getrennt und von seiner neuen Lebensgefährtin, die selbst ein 5-jähriges Kind hat, betreut werden. Dies widerspricht jedoch nach Überzeugung des Senats in eklatanter Weise dem Kindeswohl. In der Heimat der Mutter werden die Kinder in eine Großfamilie mit Tanten, Onkeln und Großeltern integriert. Der Kontakt zum Vater kann durch Besuche und Telefonate aufrechterhalten werden.

Unter den gegebenen Umständen ist die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge während des dauerhaften Auslandsaufenthalts der Mutter die einzig sinnvolle Regelung, die auch dem Kindeswohl entspricht. Der Antragstellerin kann der Wegzug in ihre Heimat nicht versagt werden, nachdem die Ehe mit dem Antragsgegner gescheitert ist und sie sich in Deutschland isoliert fühlt.

Der Antragsgegner wusste, dass er eine Ausländerin heiratet, die unter Umständen wieder in ihre Heimat zurückkehren würde. Die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter und Antragstellerin ist unter Wahrung des Kindeswohls und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs gerechtfertigt, um die Kontinuität der Beziehung der Kinder zu ihrer Hauptbezugsperson sicherzustellen (OLG München, JAmt 2002, 48).

Zum Recht des betreuenden Elternteils auf Freizügigkeit gehört es grundsätzlich auch, den Wohnsitz im Ausland zu begründen. Die Achtung des Familienlebens im Sinne der EMRK erfordert nicht die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Grundsätzlich ist die elterliche Sorge für kleine Kinder auf den Elternteil zu übertragen, bei dem die Kontinuität der Betreuung am besten sichergestellt werden kann und zu dem die Kinder nach den Umständen die stärkeren Bindungen aufweisen (OLG Frankfurt/M., FamRZ 2007, 759).

Dies ist im vorliegenden Fall unbestritten die Mutter, die die Kinder seit Geburt betreut. Auch wenn der Antragsgegner nunmehr plötzlich Defizite im Erziehungsverhalten der Mutter festgestellt haben will, konnten diese nicht verifiziert werden. Die Antragstellerin hat vielmehr nachgewiesen, dass sie sich gut um das Wohl der Kinder kümmert.

 

3. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 13 a I S. 1 FGG, 3 Nr. 1 KostO. Die Entscheidung über den Gegenstandswert folgt aus den §§ 23 I RVG, 30 II, 131 II KostO.

4. Gründe für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor, §§ 621 e II, 543 II, 544 ZPO. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die weder von grundsätzlicher Bedeutung ist noch der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben in ähnlich gelagerten Fällen ebenso entschieden.

 

OLG München, Beschluss vom 09.05.2008

12 UF 1854/07

AG München

524 F 6956/07

 

 

Kommentar Väternotruf: 

So ein Beschluss wie ihn der 12. Zivilsenat - Familiensenat getroffen hat, ist doch unter fiskalischen Gesichtspunkten sehr zu begrüßen. Der Vater hat kein Geld für den Unterhalt der Kinder, so dass die Versorgung der Kinder bei einem Verbleib in Deutschland auf den Steuerzahler zukäme. Die Frau kann man ja schließlich nicht zum Arbeiten anhalten, denn dann hätten wir ja Zustände wie in der DDR wo die meisten Frauen berufstätig waren und sich nebenbei auch noch um ihre Kinder gekümmert haben.

Für den Unterhalt der Kinder müssten also die deutschen Steuerzahler aufkommen, dies sind aber auch die zuständigen Richter/innen beim 12. Zivilsenat - Familiensenat. Warum sollten diese aber ihr mühsam verdientes Geld  für Kinder ausgeben, die, wenn sie denn in Peru leben würden, den deutschen Steuerzahler nichts kosten?

Darum danken wir - deutschen Steuerzahler/innen - den beschlussfassenden Richter/innen beim 12. Zivilsenat - Familiensenat ganz herzlich für das von ihnen beschlossene Steuersparmodell.

Ob der Vater seine Kinder jemals wieder sehen wird - wenn sie erst in Peru leben, steht in den Sternen. Aber das muss ja auch nicht sein, so kann er sich voll seiner Firme widmen und hohe Gewinner erwirtschaften, für die dann wieder Steuern bezahlt werden müssen. Von diesen Steuern aber kann der Staat die hohen Richterbesoldungen bezahlen. Das ist doch sehr schön - oder?

Im übrigen kann der Vater sich ja, sobald die Mutter mit den Kindern auf Nimmerwiedersehen nach Peru verschwunden ist an das für ihn örtlich zuständige Jobcenter wenden, denn dieses ist verpflichtet, die Umgangskosten zu übernehmen, so sie der Vater nicht selber aufbringen kann. Damit wären wir dann wieder beim deutschen Steuerzahler, der die Zeche des 12. Zivilsenat - Familiensenat zu bezahlen hätte. 

Wer da meint, der Beschuss des 12. Zivilsenat - Familiensenat wäre nur wegen einer tiefen narzisstischen Kränkung der urteilenden und schwer arbeitenden Richter, ob des ihnen widerborstig erscheinenden Vaters, entstanden, der irrt sicher gewaltig denn bekanntlich gibt es keinen einzigen Richter in Deutschland, der eine narzisstische Charakterstruktur aufweisen würde. Oder haben Sie schon mal einen Richter gesehen, der während der Gerichtsverhandlung ständig in den Spiegel guckt?

 

 

 

 


 

 

 

Anklage gegen Oldenburger Richter

Wegen Geheimnisverrat und Erpressungsversuch hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage erhoben gegen ein Juristen-Ehepaar aus Aurich. Dem als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg tätigen und mittlerweile suspendierten Mann wird der Erpressungsversuch eines Unternehmers vorgeworfen.

Wie die Osnabrücker Behörde am Montag mitteilte, soll der 55 Jahre alte Richter dem Unternehmer angeboten haben, gegen Zahlung von 5000 Euro ein gegen ihn laufendes Strafverfahren einzustellen.

Die Ehefrau wird wegen Verrats von Dienstgeheimnissen angeklagt. Sie soll ihrem Mann Einsicht in die entsprechenden Ermittlungsakten über den Unternehmer gewährt haben. Gegen die 50-Jährige hatte das niedersächsische Justizministerium im Herbst 2007 ein dreimonatiges Berufsverbot verhängt.

Die bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück angesiedelte Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen habe die Anklage zum Landgericht Oldenburg erhoben, berichtete die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Strafkammer dort müsse nun über die Zulassung der Anklage entscheiden und gegebenenfalls einen Termin für die Hauptverhandlung anberaumen.

Die Verteidiger des Juristen-Paar kritisierten in einer Erklärung die Anklageschrift. Diese enthalte Vorwürfe, die den Anwälten bislang nicht bekanntgewesen seien. Ihre Mandaten hätten keine Gelegenheit gehabt, hierzu im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen. Diese werde nun an das Landgericht Oldenburg abgegeben, heißt es in der Erklärung weiter.

Hintergrund könnte ein ebenfalls angeklagter zweiter Sachverhalt sein. Darin wird dem „hochverschuldeten Richter“ vorgeworfen, ein Darlehen in Höhe von 100 000 Euro betrügerisch von einem Privatmann erlangt zu haben.

Veröffentlicht am 07.04.2008

 

www.goettinger-tageblatt.de/newsroom/politik/zentral/politik/niedersachsen/art668,564906

 

 

 


 

 

Redaktion Beschwerdezentrum 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Redaktion Beschwerdezentrum [mailto:redaktion@beschwerdezentrum.org]

Gesendet: Samstag, 31. Mai 2008 21:48

An: Redaktion Beschwerdezentrum

Betreff: Newsletter: Der (berechtigte) Ekel der Juristen vor ihresgleichen ... - Wichtig: Das Beschwerdezentrum ist umgezogen !

 

 

 

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“Wenn ich an meinen Beruf zurück denke, dann überkommt mich tiefer Ekel vor 'meinesgleichen' ”, schreibt Richter im Ruhestand Frank Fahsel ( http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Richter/28710.html ) in einem Leserbrief vom 2. 4. dieses Jahres, “und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann.”

Die Richterdatenbank, das wohl brisanteste Projekt des Beschwerdezentrums, hat die Aufgabe, diese Tatsache durch gut recherchierte Fälle zu dokumentieren und damit die gebetsmühlenartig wiederholten Sprüche der Politiker angesichts solcher Schweinereien, es handle sich um ‘bedauerliche Einzelfälle’, als Schönfärberei zu entlarven.

Wir nehmen dieses Zitat zum Anlass, eine dieser widerlichen Schweinereien, an denen zahlreiche Juristen und Polizisten beteiligt waren und über die das Beschwerdezentrum schon vor vielen Jahren erstmals berichtete, noch einmal zusammenfassend darzustellen. Anlass zu dieser ‘Aktualisierung’ unserer Berichterstattung ist, neben diesem oben zitierten schockierenden Eingeständnis eines ehemaligen Richters, auch der Umstand, dass das Opfer von kriminellen Machenschaften von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern in Kirchhain, Marburg und Frankfurt, Dr. Ulrich Brosa, in diesen Tagen eine späte Genugtuung erfahren durfte. Möglich wurde diese späte Gerechtigkeit nur, weil die Verantwortlichen zu einem großen Teil schlicht und einfach ausgewechselt worden sind ...

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