Väternotruf

Januar 2009


 

 

 

22.01.2009 - Pressemitteilung

Charité ernennt ersten Väterbeauftragten

Dr. Jakob Hein ist Väterbeauftragter der Charité und damit bundesweit Vorreiter für diese Position. Das hat die Berliner Universitätsklinik beim Neujahrsempfang am 19. Januar bekannt geben. Der Väterbeauftragte ist die Anlaufstelle für alle männlichen Mitarbeiter, die erwägen, zur Betreuung ihres Kindes in Elternzeit zu gehen. Hier können sie sich über rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen informieren, aber vor allem auch Fragen stellen und moralische Unterstützung für die Durchsetzung ihres Vorhabens bekommen. „Ich spreche aus eigener Erfahrung, da ich selbst fünf Monate in Elternzeit war“, erläutert Hein. In seiner neuen Position hofft er, zwischen werdenden Vätern und ihren Vorgesetzten vermitteln und beide von der Wichtigkeit zufriedener Eltern im Beruf überzeugen zu können. Auch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Charité, Christine Kurmeyer, freut sich über die Ernennung von Dr. Hein: „Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn: für die Väter, die Kinder und nicht zuletzt auch für die Frauen.“

Kontakt:

Dr. Jakob Hein

Väterbeauftragter der Charité

 

http://www.charite.de/charite/presse/pressemitteilungen/artikel/detail/charite_ernennt_ersten_vaeterbeauftragten/

 

 

 


 

 

 

frühe Kindheit

1/09

Die Rolle des Vaters in der frühen Kindheit

In den nächsten Wochen sind hier die Beiträge des Heftes online erhältlich.

http://liga-kind.de/fruehe/109.php

 

 

"Väter sorglos? Zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern 

Ingeborg Rakete-Dombek 

"Frühe Kindheit", 1/2009

 

 

 

 

frühe Kindheit

Zeitschrift frühe Kindheit

frühe Kindheit. die ersten sechs Jahre ist die interdisziplinäre Fachzeitschrift rund um Säuglinge und Kleinkinder. Sie wendet sich an Fachleute aus den Bereichen Sozialpädiatrie, Geburtshilfe, Kinderpsychiatrie, Entwicklungspsychologie, Kleinkindpädagogik, Sozialarbeit, Familienrecht, Familiensoziologie und Kinder- und Familienpolitik sowie an politisch Verantwortliche und interessierte Eltern.

frühe Kindheit ist zugleich das Nachrichtenmagazin der Deutschen Liga für das Kind. Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr und ist im Abonnement und im Einzelverkauf erhältlich.

frühe Kindheit ist ein offenes Forum im Dreieck von Wissenschaft, Praxis und Politik. Fachbeiträge, Praxisberichte und Nachrichten haben hier ebenso eine Platz wie Meinungen, Kommentare und Rezensionen.

 

 

 

frühe Kindheit

Folgende Ausgaben sind bisher erschienen und können in der Geschäftsstelle der Liga als Printmedium bestellt werden:

1/09 Die Rolle des Vaters in der frühen Kindheit

6/08 Frühe Kommunikation und Beziehung

5/08 Geflüchtete Kinder

4/08 Kinder und Kunst

3/08 Entwicklung und Lernen

2/08 Zehn Jahre Zeitschrift frühe Kindheit

1/08 Gesunde Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern

6/07 Kindeswohl und Elternverantwortung

5/07 Generationenbeziehungen

4/07 Reformen zu Gunsten von Kindern

3/07 Familienbildung und Stärkung der Elternkompetenz

2/07 Jungen und Mädchen: geschlechterbewusste Erziehung

1/07 Schlaf und Schlafstörungen

6/06 Familie allein genügt nicht - Frühe Entwicklung und Bildung in Familien und Tageseinrichtungen

5/06 Gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung

4/06 Qualität in der Kindertagesbetreuung

3/06 Werteerziehung, religiöse Erziehung und Spiritualität

2/06 Kinder mit Behinderungen und chronisch kranke Kinder

1/06 Kindheit und Mobilität

6/05 Kinder im erweiterten Europa

5/05 Beteiligung von Kindern an Entscheidungen

4/05 Kinder und Musik

3/05 Umgang nach Trennung und Scheidung

2/05 Wohnen mit Kindern

1/05 Sprachentwicklung und Sprachstörungen

6/04 Die neuen Kinderkrankheiten - Gesundheitsrisiken der jungen Generation

5/04 Stiefkinder und ihre Rechte

4/04 Hilfen für Kinder im ersten Lebensjahr

3/04 Beziehungen in der Familie

2/04 Kinder kranker und behinderter Eltern

1/04 Wahlrecht von Geburt an - Konsequenz der Demokratie

6/03 Interkulturelle Erziehung und Mehrsprachigkeit

5/03 Bildungskonzepte für Kindertageseinrichtungen

4/03 Bewegungsmangel und Übergewicht

3/03 Kind und Medien

2/03 Kinderunfälle: Prävention und Erste Hilfe

1/03 Stör' ich? Zukunft ohne Kinder

Dokumentation der Jahrestagung 2002 in Berlin

4/02 Kindeswille und Kindeswohl

3/02 Die Bedeutung des Vaters in den ersten Lebensjahren

2/02 Tagesbetreuung für Kinder unter Drei

1/02 Bildung und Selbstentwicklung des Kindes

4/01 Beziehung und Erziehung in der frühen Kindheit Dokumentation der Jahrestagung 2001 in Berlin

3/01 Sucht- und Gewaltvorbeugung im Kindesalter

2/01 Das Kind als Träger eigener Rechte

1/01 Die ganz normalen Krisen in den ersten Lebensjahren

4/00 Kinder und Familien in Deutschland, Unterschiedliche Wurzeln - gemeinsame Zukunft Dokumentation der Jahrestagung 2000 in Berlin

3/00 Soziale Elternschaft

2/00 Ernährung und Stillen

1/00 Kinder ausländischer Herkunft

4/99 Kindsein im nächsten Jahrhundert,

Dokumentation der Jahrestagung 1999 in Hamburg

3/99 Zukunft des Familienlastenausgleichs

2/99 Aggression und Gewalt bei Kindern

1/99 Für Kinder stark machen Familie und Gesellschaft in gemeinsamer Verantwortung, Dokumentation der Jahrestagung 1998 in Potsdam

3/98 Qualitätsentwicklung in der Tagesbetreuung

2/98 Kinder, Armut und seelische Gesundheit

1/98 Die neue Zeitschrift

 

 


 

 

Die gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden

 

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Die gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden

Bundesrat schickt Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung

Medienmitteilungen, EJPD, 28.01.2009

Bern. Die gemeinsame elterliche Sorge soll zukünftig im Interesse des Kindeswohls für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) bis zum 30. April 2009 in die Vernehmlassung geschickt.

Die vorgeschlagene ZGB-Revision sieht für geschiedene Eltern vor, dass ihnen das Sorgerecht auch nach der Scheidung von Gesetzes wegen gemeinsam zusteht. Um eine möglichst reibungslose Ausübung des Sorgerechts sicherzustellen, werden die Eltern verpflichtet, dem Gericht ihre Anträge bezüglich Betreuung und Unterhalt des Kindes zu unterbreiten. Das Gericht kann aber auch – von Amtes wegen oder auf Antrag der Eltern – die elterliche Sorge einem Elternteil allein übertragen. Seine Entscheidung muss in jedem Fall vom Wohl des Kindes getragen sein.

Für nicht miteinander verheiratete Eltern sieht die ZGB-Revision je nach Kindesverhältnis eine unterschiedliche Lösung vor. Im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater steht das Sorgerecht von Gesetzes wegen beiden Elternteilen zu. Die Eltern sind nicht verpflichtet, eine Vereinbarung über die Betreuung und den Unterhalt des Kindes abzuschliessen. Bei Uneinigkeit können sie sich an die Kindesschutzbehörde wenden. Das Gericht kann auf Antrag eines oder beider Elternteile die elterliche Sorge aber auch dem Vater oder der Mutter allein anvertrauen. Wenn der Vater das Kind nicht anerkennt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Beruht das Kindesverhältnis auf einem Vaterschaftsurteil, verbleibt die elterliche Sorge allein bei der Mutter. Allerdings kann der Vater beim Gericht beantragen, dass ihm das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter zugesprochen wird, sofern dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist.

 

Heutige Rechtslage…

Nach geltendem Recht wird die elterliche Sorge im Fall einer Scheidung entweder der Mutter oder dem Vater übertragen. Das Gericht kann die elterliche Sorge aber auch bei beiden belassen, sofern dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist, ein gemeinsamer Antrag vorliegt und die Eltern dem Gericht eine Vereinbarung über die Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten vorlegen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Sie können aber wie geschiedene Eltern unter den gleichen Bedingungen das gemeinsame Sorgerecht erlangen. … von verschiedenen Seiten kritisiert

Diese Rechtslage wird seit mehreren Jahren von Seiten der Politik, der Wissenschaft und der Vätervereinigungen kritisiert. Sie berücksichtige zu wenig das Wohl des Kindes, das für seine gedeihliche Entwicklung auf beide Elternteile angewiesen ist. Zudem würden Väter und Mütter nicht gleich behandelt. Mit der Scheidung verliere ein Elternteil, meistens der Vater, seine Rolle als Erzieher und Vertreter des Kindes. Häufig sei er nur noch ein mit einem Besuchsrecht ausgestatteter Zahlvater. Das gemeinsame Sorgerecht könne in seiner heutigen Form nur beschränkt Abhilfe schaffen. Da es von einem gemeinsamen Antrag der Eltern abhänge, missbrauche ein Ehegatte nicht selten seine Zustimmung, um anderweitige Vorteile zu erlangen.

 

Gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung

Mit der Zuweisung der elterlichen Sorge an einen Elternteil zerbricht nicht nur die Ehe, sondern auch die Elternschaft. Demgegenüber setzt das gemeinsame Sorgerecht die gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung fort und verwirklicht die Gleichstellung von Vätern und Müttern. Auf diese Weise wird die Bedeutung beider Elternteile anerkannt, die sich die gleiche Verantwortung für die Erziehung des Kindes teilen. Wie während der Ehe fällen sie weiterhin die das Kind betreffenden Entscheide, womit eine enge und auf Ausgleich bedachte Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern bestehen bleibt und ein Bruch zwischen dem Kind und dem Elternteil ohne Sorgerecht verhindert wird. Verletzung des Besuchsrechts soll strafbar werden.

 

Nach geltendem Recht haben der Elternteil ohne Sorgerecht sowie das Kind einen Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. In der Praxis verhindert oder erschwert die obhutsberechtigte Person allerdings häufig die Ausübung des Besuchsrechts. Sie riskiert praktisch keine Sanktionen, während der Elternteil, der das Kind dem obhutsberechtigten Elternteil nicht zurückbringt, strafrechtlich belangt werden kann. Mit einer Ergänzung der Strafnorm, die das Entziehen von Unmündigen unter Strafe stellt, soll diese Ungleichhandlung beseitigt werden: In Zukunft soll auch bestraft werden können, wer einen Elternteil daran hindert, sein Besuchsrecht auszuüben.

 

Weitere Auskünfte

Felix Schöbi, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 53 57, E-Mail

Letzte Änderung: 28.01.2009

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Rechtliches | Kontakt

http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-01-281.html

 

 


 

 

Die Väter werden den Müttern gleichgestellt

Von Gieri Cavelty

Geschiedene und unverheiratete Eltern sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft werden.

Verheiratet oder nicht: Künftig soll für Väter und Mütter das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall werden. 

Bild: Keystone

Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall erklären – sowohl für Geschiedene wie für Unverheiratete. Die Landesregierung hat gestern eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt.

Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschliesslich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden. Bei Scheidungen herrschte bis anhin ebenfalls eine Art Monopol für Frauen. In jüngster Vergangenheit zeigt die Statistik indes eine Tendenz hin zum gemeinsamen Sorgerecht: Anfang des Jahrzehnts einigten sich 1200 Paare im Scheidungsprozess, die Verantwortung für die Kinder zusammen zu tragen, vor zwei Jahren war dies fast 5000 Mal der Fall. (Gegenüber 8850 Scheidungen mit alleinigem Sorgerecht der Mutter und 745 gescheiterten Ehen, in denen dieses Recht dem Vater übertragen wurde.)

Durchsetzung des Besuchsrechts

Eine weitere Änderung sieht der Bundesrat im Strafgesetz vor. Nach seinem Vorschlag riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer einen Elternteil daran hindert, das Besuchsrecht auszuüben. Wie Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz ausführt, vereitelten Mütter teilweise die Ausübung des väterlichen Besuchsrechts. Diese Frauen riskierten keinerlei Sanktionen, während ein Vater, der das Kind nicht zurückbringe, strafrechtlich belangt werden könne. Mit der geplanten Gesetzesänderung solle auch in diesem Punkt Gleichberechtigung herrschen.

Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen. «Weitergehende Sanktionen hingegen wären nach unserem Rechtsverständnis übertrieben», findet er.

«Patriarchale Vorzugsbehandlung»

Solche Aussagen bringen Anita Thanei in Harnisch. Die Scheidungsanwältin und SP-Nationalrätin sieht in den geplanten Gesetzesänderung überhaupt eine patriarchale Vorzugsbehandlung. «Sobald sich Männer diskriminiert fühlen, wird das Gesetz geändert», sagt Thanei. «Bei Frauen geht das sehr viel langsamer.»

Ganz so flugs sind die gestern präsentierte Änderungen allerdings auch wieder nicht gekommen: Das Bundesamt für Justiz ist damit über drei Jahre schwanger gegangen. Die Revision geht auf einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Reto Wehrli zurück, den das Parlament im Herbst 2005 an den Bundesrat überwiesen hat. Opposition erwuchs damals lediglich aus den Reihen der SP; umso heftiger setzten sich namentlich die Genossinnen zur Wehr. Wie fundamental die SP-Opposition heuer sein wird, ist offen. Auffallend jedenfalls ist: Die Wortführerin in der Ratsdebatte von 2005, SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr, wollte sich zu den bundesrätlichen Vorschlägen gestern noch nicht äussern.

(Tages-Anzeiger) Erstellt: 28.01.2009

 

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Vaeter-werden-den-Muettern-gleichgestellt/story/27363384

 

 

 


 

 

Freudentag für alle Väter in der Schweiz

 

Liebe Leser,

Gestern war ein Freudentag für alle Väter in der Schweiz, insbesondere aber für die getrennt oder geschiedenen Väter. Mit der Publikation des Gesetzesvorschlages für das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall hat der Bundesrat eine längst überfällige Gesetzeslücke angegangen.

Mit dem Einbezug der unverheirateten Eltern geht die Schweiz sogar noch weiter als viele Nachbarländer. Neu soll nicht mehr nur für verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht gelten, sondern auch für unverheiratete, sofern der Vater das Kind anerkennt.

Der Vorschlag des Bundesrates sieht darüber hinaus endlich klare Konsequenzen für Elternteile vor, die das Besuchsrecht torpedieren oder gar verweigern.

Im neuen Artikel 220 des schweizerischen Strafgesetzbuches soll stehen: Art. 220

Wer eine minderjährige Person dem Inhaber des Obhutsrechts entzieht oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben,

wer sich weigert, eine minderjährige Person dem Inhaber eines Besuchsrechts zu übergeben,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

Unmissverständlich und klar - da bleibt nicht viel Handlungsspielraum.

 

Die Väter- und Elternorganisationen sind sehr stolz auf das erreichte Zwischenziel. Es ist uns gelungen, in den letzten Jahren die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und auf die Thematik aufmerksam zu machen. Und ganz besonders sind wir stolz, dass es uns gelungen ist, die massgeblichen Fachleute in der Bundesverwaltung davon zu überzeugen, dass nur eine radikale Abkehr vom bisherigen System eine wirkliche Verbesserung bringen kann.

Der vorliegende Entwurf zeigt, dass unsere Worte Gehör gefunden haben und das erfüllt uns mit Stolz und Befriedigung.

Doch noch ist nichts gewonnen - dies ist erst die Vernehmlassung - noch stehen viele Hürden vor uns. Wir werden daher weiter arbeiten - dran bleiben und die Öffentlichkeit, die Politiker und die Fachleute davon überzeugen, dass nur ein Miteinander schlussendlich zum Ziel führen kann.

Aber für heute dürfen wir uns über das Erreichte freuen.

 

Oliver Hunziker

Präsident GeCoBi

oliver.hunziker@gecobi.ch

www.gecobi.ch

 

29.01.2009

 

 

Weitere Informationen auf: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-01-281.html

 

 

Kommentar Väternotruf

Nun muss endlich in Deutschland die lahmarschige, männer- und väterfeindliche Bundesregierung die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beenden. 

Dann wird auch dem Bundesverfassungsgericht nichts mehr anderes übrig bleiben, als den Artikel 6 Grundgesetz endlich ernst zu nehmen und Verfassungsrichter die sich weiterhin für die sorgerechtliche Diskriminierung einsetzen mit empfindlicher Kürzung der Rentenbezüge in den Ruhestand zu schicken.

 

 

 


 

 

abgeordnetenwatch: Zypries zu Schweizer Revision des Sorgerrechts

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f164114.html#frage164114

 

30.01.2009

Frage von

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Schweiz, bisher sogar noch etwas rückständiger als Deutschland in Sachen Sorgerecht, hat grundlegende Änderungen zum Sorge-/Besuchsrecht verheirateter und lediger Väter auf den Weg gebracht:

www.tagesanzeiger.ch

Quasi von ganz hinten in Europa (ein gem. Sorgerecht im Falle einer Scheidung war nicht die Regel) stellt die Schweiz nun um und will sogar unverheirateten Vätern das gem. Sorgerecht mit einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung einräumen.

Und die Schweiz setzt noch einen drauf: Vereitelung des Besuchsrechts wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht.

Damit stellt sich die Schweiz nun an die Spitze und kriminalisiert das, was immer schon Unrecht war – das Vorenthalten des gemeinsamen Kindes.

Können Sie sich vorstellen, dass allein die willkürliche Verkürzung des Umgangs von nur einem Tag in der Wahrnehmung eines Umgangselternteils weit schlimmer wiegt als ein Taschendiebstahl? Davor kann man sich wenigstens schützen.

Sorgerechtlich steht Deutschland damit europaweit nur noch mit so bedeutenden Ländern wie Österreich und Liechtenstein auf einer Stufe.

Finden Sie nicht, dass es an der Zeit ist, umgehend den menschenrechtswidrigen Zustand gerade unverheirateter Väter in Deutschland zu beenden?

Wollen Sie tatsächlich noch die Studie zu § 1626a abwarten, die ohnehin mit dem Ende der Wahlperiode zusammenfällt - und damit angesichts der höchstwahrscheinlichen Nichtbeteiligung Ihrer Partei an der neuen Regierung nur in irgendwelchen Schubladen landet?

Oder wollen Sie standhaft bleiben, und eine neue Entscheidung gegen Deutschland durch den EuGHMR abwarten, die dann wieder von den Gerichten ignoriert wird, wie schon der Fall Görgülü bewies?

Ist das der wahre Gedanke zu Europa: Menschenrechte werden nur im Rahmen der nationalen Gesetze gewährleistet? Bei Fragen wenden Sie sich an ihren OLG- oder Familienrichter…

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

04.02.2009

Antwort von

Brigitte Zypries

 

 

Sehr geehrter Herr ,

dem Gesetzgeber sind die Probleme in der Praxis des Umgangsrechts bekannt. Daher kommt es zu Neuregelungen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das am 1. September 2009 in Kraft treten wird. Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen kurz darstellen:

Zum einen wird die Vollstreckbarkeit von Umgangsentscheidungen erweitert; das Gericht kann künftig Ordnungsmittel verhängen, die noch nach dem festgelegten Umgangstermin festgesetzt und vollstreckt werden können. Zum anderen kann ein Umgangspfleger bestellt werden; er soll bei schwierigen Umgangskonflikten einen Kontaktabbruch verhindern. Schließlich kann das Kind in schwierigen Fällen einen Verfahrensbeistand bestellen; er kann auf Anordnung des Gerichtes u.a. eine aktive Rolle im Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung - etwa durch Gespräche mit den Eltern - beitragen.

Unter den Voraussetzungen des § 235 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Umgangsrecht strafrechtlich geschützt. Bestraft wird, wer eine Person unter 18 Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List den Eltern oder einem Elternteil entzieht oder vorenthält. Eine solche Tat kann auch von einem Elternteil gegen den anderen umgangsberechtigten Elternteil begangen werden. Die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Es ist derzeit nicht einschätzbar, ob weitere Straftatbestände eingeführt werden müssen. Auswirkungen solcher Strafnormen auf das Verhältnis des Kindes zu beiden Elternteilen wären noch zu klären. Ein Kind, das sich nach der Trennung seiner Eltern oft in einem Loyalitätskonflikt befindet, soll nicht noch zusätzlich belastet werden.

Das Bundesministerium der Justiz nimmt die Kritik an der Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ernst. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, eine Gesetzesänderung ohne fundierte Grundlage herbeizuführen. Eine der Annahmen des Gesetzgebers war, dass eine Mutter, die mit dem Kindesvater zusammenlebt und trotzdem keine Sorgeerklärung abgibt, dafür schwerwiegende Kindeswohlgründe hat. Vor allem diese Annahme will das Bundesministerium der Justiz durch das von Ihnen erwähnte Forschungsvorhaben überprüfen. Geklärt werden soll, warum zusammenlebende, nicht miteinander verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorge begründen. Dabei behält das Bundesministerium der Justiz auch andere Rechtsordnungen im Auge.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ausgerechnet Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (nominiert von der männer- und väterfeindlichen SPD), die sich als energische Befürworterin der Kriminalisierung von Männern, die ihre Vaterschaft mittels heimlich eingeholten Abstammungstest machen wollen, zu erkennen gegeben hat, will im Fall der Umgangsvereitlung, die überwiegend von Müttern betrieben wird, offenbar genau das Gegenteil - Straffreiheit für Mütter.

Für die Beendigung der verfassungswidrigen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder will Frau Zypries auf Kosten der Steuerzahler eine völlig überflüssige Studie in Auftrag geben, vielleicht in der Absicht Zeit zu schinden und Deutschland den unrühmlich letzten Platz bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder in Europa zu verschaffen.

Wer angesichts einer solchen SPD-Politik bei der nächsten Bundestagswahl die Männerdiskriminierungspartei SPD wählt ist selber schuld.

 


 

 

 

 

"Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose

Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: 

 

Dr. Thomas Steiner (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.12.1999, ..., 2009) - Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose.

Oliver Dopheide (Jg. 1971) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.07.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf & Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 aufgeführt. Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose.

Wolfram Schütz (Jg. 1974) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.04.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose.

 

 

 


 

Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler"

Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg

 

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung: Die Kinderschutzgruppe dieser Uni-Klinik glaubte sich irrtümlich einer Kindesmisshandlung auf der Spur und hatte offenbar überreagiert - eine intakte Familie wurde dadurch sehr schwer belastet.

In Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.

Dort war kurz zuvor eine Kinderschutzgruppe eingerichtet worden. Umgehend trat nun eine "Helferkonferenz" aus Ärzten, Sozialpädagogen und Psychologen zusammen. Sie kam zu dem Schluss, dass den Eltern kurzfristig das Sorgerecht entzogen und das Kind in ein Heim gebracht werden müsse. Denn der Kommission war bekannt geworden, dass diese Kleine rund fünf Monate zuvor aus einem Fenster im ersten Stock der Wohnung gefallen war, ohne aber bleibende Schäden zu erleiden.

Doch etwa einen Monat später stellte dieselbe Rechtsmedizinerin, die anfänglich der Kinderschutzgruppe versichert hatte, dass die Kleine durch Fausthiebe verletzt worden sein müsse, was sie auf Fotos erkannt haben wollte, nun das Gegenteil fest: In Zusammenarbeit mit ihrem Chef, Professor Wolfgang Eisenmenger, kam sie jetzt zu dem Ergebnis, dass es doch keinerlei Hinweise auf eine Misshandlung gebe. Die Strafermittlungen wurden daraufhin sofort eingestellt und das Kind der Familie zurückgegeben.

Für die von dem gesamten Geschehen völlig überraschten Eltern, ein wirtschaftlich wohlsituiertes türkisches Ehepaar mit insgesamt drei Kindern, war damals ihre bis dahin heile Welt zusammengebrochen - das Familiengefüge kam zeitweilig auf sehr dramatische Weise völlig durcheinander. Später erhoben die Eltern beim Landgericht München I Schmerzensgeldklage über 20 000 Euro gegen die Uni-Klinik. Die Richter der 9. Zivilkammer ließen den gesamten Vorgang durch einen Experten begutachten.

Und auch der kam nun zu der Feststellung, dass trotz des zweifellos guten Willens durch das Klinik-Team "so viele Fehler gemacht" worden seien, dass er darüber "entsetzt" sei. "Ich bin Vater von neun Kindern", sagte der Gutachter. "Wenn bei all ihren alterstypischen Verletzungen solche Maßstäbe angelegt worden wären, hätte man auch mir das Sorgerecht entziehen müssen", erklärte er sehr plastisch seine Einschätzung. Der Anwalt der Klinik versicherte, dass es allen damals Beteiligen sehr leid tue, was der Familie geschehen sei- aus damaliger Sicht habe man jedoch geglaubt, das Richtige zu tun.

Das Gericht erklärte, dass man der Klage der Familie stattgeben werde, auch in der geforderten Höhe. Ob die Klinik dagegen Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen. (Kommentar)

08.01.2009

http://www.sueddeutsche.de/159386/904/2704265/Gutachter-ist-entsetzt-ueber-so-viele-Fehler.html

 

 

 


 

 

 

 

Wibke Bruhns - "Meines Vaters Land"

Eine deutsche Familiengeschichte

Wie konnte es dazu kommen? Wegen seiner Mitwisserschaft am Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde der Vater der Journalistin Wibke Bruhns, Hans-Georg Klamroth, hingerichtet.

Wibke Bruhns erzählt sein Leben vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum August 1944 – eine Mischung aus privaten Erlebnissen und zeitgeschichtlichen Betrachtungen. Bei dem Versuch der Tochter, sich ihrem fernen, unbekannten Vater zu nähern, ihn zu erkennen und zu verstehen, ist ein packendes, großartiges Geschichtsbuch entstanden.

Der Vater Hans Georg Klamroth fiel nicht im Kampf an der Front, sondern wurde als Mitwisser des Attentats auf Hitler im August 1944 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Seine Tochter und Autorin ist die kluge, erfahrene Journalistin Wibke Bruhns. Material für ihren Versuch, das Bild des Vaters zusammen zu setzen, findet sie in großem Maße und überraschender Vielfalt in den Familienarchiven. Zum Glück für ihr Vorhaben führten alle Klamroths Tagebuch, schrieben sich und anderen lange Briefe, nutzten schon früh eine Filmkamera und bewahrten schließlich alles auf, einschließlich der Speisepläne bei Familienfesten.

Bruhns hat in jahrelanger Arbeit alles gesichtet und sortiert, um das Leben ihres Vaters und die Beweggründe seines Handelns nachzuzeichnen. Herausgekommen ist eine Familiengeschichte der besonderen Art für die Zeit vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum August 1944.

Der Vater Hans Georg Klamroth – sie nennt ihn HG – wird 1898 in eine gut situierte, kaisertreue Kaufmannsfamilie hineingeboren. Man pflegt Kontakte zur Oberschicht der Provinz, zum Adel und zum Militär. Die Handelsbeziehungen der prosperierenden Firma sind Gesellschaftsbeziehungen, sie reichen bis Dänemark und England, weiter in die USA bis hin nach Curaçao. Es gibt auch erfolgreiche jüdische Kaufleute im Ort. Sie werden von den Klamroths respektiert, spielen aber in ihrem sozialen Netzwerk keine Rolle.

Die Eltern erziehen den empfindsamen HG im Sinne der damaligen Werte: hart gegen sich selbst, sportlich, gesellschaftlich gewandt, militaristisch, national. HG gelingt es mit Hilfe seiner Eltern, 1916 sein Notabitur zu machen, um als Dragoner begeistert noch am 1. Weltkrieg teilnehmen zu können. Seine Erlebnisse in Russland und seine Verwundungen lassen in ihm keine Zweifel aufkommen, sie härten ihn ab, seine Gesinnung bleibt konservativ-national.

Nach einer kaufmännischen Ausbildung arbeitet er als Junior im väterlichen Unternehmen, wobei er seine Talente einsetzen kann: Fremdsprachen fliegen ihm genauso zu wie die Sympathie der Menschen, kaufmännische Akkuratesse verbindet er mit geschäftlichem Wagemut.

Er heiratet standesgemäß, Kinder werden in schneller Folge geboren. Die wirtschaftlichen und politischen Krisen der 20er Jahre meistert er in Kooperation mit seinem Vater, der ihn inzwischen als Partner schätzt. HG ist auf der Höhe der Inflation 25 Jahre alt.

Das Aufkommen des Nationalsozialismus wird wahrgenommen, aber nicht als Bedrohung erkannt. Die Art dieser Leute passt HG nicht, aber ihre politischen Ziele akzeptiert er. Im April 1933 tritt er in die Partei ein, nicht viel später in die SS. Seine Frau wird Leiterin der Halberstädter NS-Frauenschaft. Beim Familientag der Klamroths wird schon im Mai '33 ein "Arier-Paragraph" in das Familienstatut aufgenommen: "Wir sind mit Recht stolz auf die Rassenreinheit unserer Sippe."

Diese totale Hinwendung zum Nationalsozialismus kam nicht nur aus der Euphorie der ersten Wochen des 3. Reiches, sie hielt und vertiefte sich über die kommenden Jahre. Daran konnten auch Ereignisse wie der Röhm-Putsch oder die Pogromnacht vom 9. November 1938 ("Wir hausen schlimmer als die Hunnen, man schämt sich, ein Deutscher zu sein" schreibt HG's Frau in ihr Tagebuch) nichts ändern.

Sofort zu Beginn des 2. Weltkrieges wird er eingezogen und ist beim Polenfeldzug dabei. Später ist HG, der SS-Mann, als Mitglied der "Abwehr" bei der Partisanenbekämpfung an der Ostfront ("Landgraf werde hart.") Er schreibt viel und oft nach Hause, berichtet aber nur Anekdotisches aus seinen Tagesabläufen. 1943 wird er in das "OKW" (Oberkommando der Wehrmacht) nach Berlin versetzt.

Man kann nur mutmaßen, dass spätestens jetzt – die Schlacht von Stalingrad ist gerade verloren gegangen – Zweifel an der Kompetenz des Hitlers in ihm wachsen. Seine Kontakte zu den Männern des 20. Juli bestehen z.T. schon länger, aber irgendwann müssen sie ihn in ihre Pläne eingeweiht haben. Als das Attentat fehlschlägt, wird er als "Mitwisser" verhaftet und im August 1944 hingerichtet.

Eine Filmaufnahme des Prozesses zeigt ihn als Angeklagten des Volksgerichtshofes. Als Wibke Bruhns 1979 zufällig die Aufnahme mit ihrem Vater sieht, ist dies der Auslöser für die Recherche über ihn.

Heute, 25 Jahre später, legt sie als Ergebnis der Nachforschungen dieses herausragende Buch vor.

Sie findet Worte zwischen beschreiben und urteilen, sie ist neugierig und erschüttert, fragt, beklagt und kann vergeben. Die Personen, besonders HG, der Vater, werden treffsicher beschrieben, man kann sich dem Sog der Geschichte, der Unausweichlichkeit dieser Tragödie nicht entziehen. Und es ist, als Nebenprodukt, eine Art Zeitgeschichte zu erläutern, wie sie kein Geschichtsbuch leisten kann.

 

Biografie Wibke Bruhns:

Wibke Bruhns, am 8.9.1938 als Wibke Klamroth in Halberstadt geboren, wuchs auf in Stockholm, Berlin und London. "Aus politischen Gründen" brach die gelernte Journalisitin und Anhängerin von Willy Brandt 1961 ihr Volontariat bei der Bildzeitung ab.

Wibke Bruhns arbeitete für das NDR-Fernsehen und das ZDF, wo sie 1971 die erste weibliche Nachrichtenssprecherin der Republik wurde. Nach Stationen beim WDR ("Panorama" ab 1973), der ZEIT, dem STERN (als Nahost-Korrespondentin in Israel) und GEO wurde sie 1995 Leiterin der Kulturredaktion des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg.

Die EXPO vertrat sie im Jahr 2000 als Pressesprecherin. Seitdem lebt sie als freie Autorin. Eine Rückkehr zum Fernsehen lehnt die inzwischen 65-Jährige ab: "Da sitzen mir zuviel Tattergreise."

31.01.2009

 

http://www.daserste.de/druckfrisch/thema_dyn~id,33~cm.asp

 


 

 

 

 

"Meines Vaters Land"

Wibke Bruhns

Econ Verlag, ISBN: 343011571X

 

 

 


 

 

Charité ernennt ersten Väterbeauftragten

Dr. Jakob Hein ist Väterbeauftragter der Charité und damit bundesweit Vorreiter für diese Position. Das hat die Berliner Universitätsklinik beim Neujahrsempfang am 19. Januar bekannt geben. Der Väterbeauftragte ist die Anlaufstelle für alle männlichen Mitarbeiter, die erwägen, zur Betreuung ihres Kindes in Elternzeit zu gehen. Hier können sie sich über rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen informieren, aber vor allem auch Fragen stellen und moralische Unterstützung für die Durchsetzung ihres Vorhabens bekommen. „Ich spreche aus eigener Erfahrung, da ich selbst fünf Monate in Elternzeit war“, erläutert Hein. In seiner neuen Position hofft er, zwischen werdenden Vätern und ihren Vorgesetzten vermitteln und beide von der Wichtigkeit zufriedener Eltern im Beruf überzeugen zu können. Auch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Charité, Christine Kurmeyer, freut sich über die Ernennung von Dr. Hein: „Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn: für die Väter, die Kinder und nicht zuletzt auch für die F rauen.“

Quelle: Pressemitteilung der Charité – Universitätsmedizin Berlin vom 22.1.2009

 

 


 

 

 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen 1-jährigen Umgangsausschluss

 

http://www.baltesundrixe.de/ Familienrecht, Verfassungsrecht, Menschenrechte -

 

 

BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen 1-jährigen Umgangsausschluss

Dienstag, 20. Januar 2009

In einem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren hat das BVerfG mit Beschluss vom 05.12.2008 – 1 BvR 746/08 einen 1-jährigen Umgangsausschluss wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Elternrecht des Kindesvaters gem. Art. 6 II GG beanstandet. Das BVerfG rügte vor allem, dass die Gerichte den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt hatten. Denn es war kein Sachverständigengutachten zu den maßgeblichen Fragestellungen eingeholt worden, das Kind war von keinem der entscheidenden Richter persönlich angehört worden und die Eltern waren in der Beschwerdeinstanz auch nicht zu den Möglichkeiten eines - ggf. begleiteten - Umgangs gehört worden. Das BVerfG beanstandete darüber hinaus, dass die Gerichte nicht die Frage eines begleiteten Umgangs oder der Einrichtung einer Umgangspflegschaft geprüft hatten, bevor sie zu einem Ausschluss des Umgangs gelangten. Schließlich hob das BVerfG die Entscheidung des Kammergerichts insoweit auf, als sie dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz versagt hatte.

 

Download… http://www.baltesundrixe.de/images/1bvr74608.pdf des Beschlusses des BVerfG vom 05.12.2008 – 1 BvR 746/08 (neutralisierte Fassung)

 

 


 

 

 

 

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin

 

Prof. Dr. Eva Münster, Juniorprofessorin (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universität Mainz)

Heiko Rüger, M.A. (Institut für Soziologie, Universität Mainz)

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin

Montag, 26. Januar 2009, 18:15 Uhr

http://www.studgen.uni-mainz.de/1276.php

 

 

 

 


 

 

 

Ehedrama in Augsburg: Polizist offenbar von eigener Frau erschlagen

Augsburg (ddp). Bei einem Ehedrama ist ein 46 Jahre alter Augsburger Polizist offenbar von seiner 13 Jahre jüngeren Ehefrau erschlagen worden. Wie die Polizei heute bekanntgab, wurde die Leiche des Mannes am Samstag auf einem Feldweg im Kreis Augsburg von einem Passanten gefunden. Dem Mann waren beide Beine abgetrennt worden. Diese fand die Polizei etwa 600 Meter entfernt in einem Plastiksack. Die 33 Jahre alte Ehefrau wurde wenig später festgenommen.

Angaben der Polizei zufolge herrschten zwischen dem Ehepaar «bereits langanhaltende Spannungen». Am Freitag meldete sich die Frau bei der Polizei und teilte mit, ihr Mann habe das Haus zu Fuß, ohne Angabe von Gründen und ohne bekanntes Ziel verlassen. An der anschließenden Suche nach dem Mann waren zahlreiche Funkstreifenbesatzungen, Diensthundeführer und ein Polizeihubschrauber beteiligt.

Verdacht aufgrund von Zeugenaussagen

Als die Leiche gefunden wurde, befragten die Ermittler Personen aus dem Umfeld des Toten. Daraus ergab sich den Beamten zufolge der Tatverdacht gegen die Ehefrau.

Der genaue Ablauf und die Hintergründe der Tat stehen laut Polizei derzeit noch nicht eindeutig fest. Nach ersten Erkenntnissen starb der 46-Jährige durch massive Gewalteinwirkung auf den Kopf. Das Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von eineinhalb und vier Jahren. Diese befinden sich in der Obhut der Großeltern.

25.01.2009 Ta

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93200

 

 


 

 

Scheidung Trennung

"Karlsruher Weg": Faire Lösungen im Trennungsfall

Karlsruhe (jok) - Kinder haben im Falle einer Scheidung oder Trennung grundsätzlich das Recht auf den Kontakt zu und den Umgang mit beiden Elternteilen. Doch nicht immer ist es für die Eltern leicht zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Um betroffene Kinder vor stressbelasteten, teils langwierigen Rechtsstreits so gut es geht zu bewahren, wird in Karlsruhe seit knapp drei Jahren das Kooperationsmodell "Karlsruher Weg" praktiziert. Im Amtsgericht wurde das Modell gestern vorgestellt.

 

Paar mit Kind ka-news

Foto: dpa

 

In regelmäßigen Treffen entwickelten Familienrichter aus Karlsruhe, Durlach, Ettlingen und Bruchsal, Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Stadt und des Landratsamtes Karlsruhe, Beratungsstellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, sowie Rechtsanwälte, Sachverständige und Verfahrenspfleger den "Karlsruher Weg". „Scheidungsverfahren konnten früher oft sehr lange dauern, in Karlsruhe gibt es nun ein beschleunigtes und abgestimmteres Verfahren“, so Christiane Brosch, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Karlsruhe.

Trotz Scheidung: Eltern bleiben Eltern

Im Sinne der Kinder ist der „Karlsruher Weg“ ein Kooperationsmodell verschiedener Berufsgruppen. Ziel: die Eltern möglichst frühzeitig an ihre Verantwortung zu erinnern und gleichzeitig, soweit erforderlich, bei der Findung von einvernehmlichen Lösungen in Fragen des Sorgerechts und der Besuchskontakte zu unterstützen. Noch vor der ersten Anhörung informiert das Familiengericht die Sozialen Dienste, die „sofort Kontakt zu den Eltern aufnehmen und ein Beratungsangebot machen beziehungsweise diese über andere Ehe- , Familien- und Partnerschaftsberatungen in Karlsruhe informieren“, so Reinhard Niederbühl, Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe.

Immer wieder gelte es an das Verantwortungsgefühl der Eltern zu appellieren, da diese trotz Scheidung stets Eltern bleiben. "Und ein Streit sollte nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden", so Harald Denecken, Erster Bürgermeister der Stadt Karlsruhe. Daher sei es wichtig, dass die Eltern schnell zu einer Einigung kommen. Eine wichtige Aufgabe in den Konfliktlösungsphasen fällt auch den beteiligten Anwälten zu, die "sachliche Schriftsätze verfassen und keine schmutzige Wäsche waschen sollten", so Eberhard Schrey, Fachanwalt für Familienrecht. Vielmehr gelte es die Wogen zu glätten, anstatt den Konflikt noch zu verschärfen. Erst, wenn jeder Versuch gescheitert ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden, sollen gerichtliche Regelungen hinsichtlich der elterlichen Sorge beziehungsweise des Umgangs getroffen werden.

22.01.2009

http://www.ka-news.de/nachrichten/karlsruhe/Karlsruhe-Scheidung-Trennung;art86,136565

 

 


 

 

 

Erster Hamburger Mediationstag

 

 

Donnerstag

22. Januar 2009

9.30 Uhr - 19:00 Uhr

in den Räumen der

Handelskammer Hamburg

Adolphsplatz 1

20457 Hamburg

 

 

 

Justizbehörde der

Freien und Hansestadt Hamburg

Öffentliche Rechtsauskunft-

und Vergleichsstelle (ÖRA)

Hanseatische

Rechtsanwaltskammer

 

DIE THEMEN

Der erste Hamburger Mediationstag bietet einen Überblick über Hamburger

Mediationsangebote in den verschiedenen Anwendungsfeldern

• Familien- und Erbrecht

• Wirtschaftsrecht

• Arbeitsleben

• Gerichtliche Mediation

• Schule

• interkulturelle Konflikte

• privates Baurecht

• Großprojekte und öffentliche Planungsverfahren

 

 

Der erste Hamburger Mediationstag bietet ein Forum und Diskussion zu:

• Rechtliche Rahmenbedingungen

• Qualifikationsstandards

• Kosten

• Angebotsvielfalt und Konkurrenz

von Mediationsverfahren

 

 

PLENUM

9.30 Uhr Begrüßung durch die Staatsrätin Carola v. Paczensky

9.45 Uhr Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte

Petra Sandvoß, Handelskammer Hamburg

10.00 Uhr Mediation an Hamburger Gerichten

Dr. Helmut Nause, Präsident des Landesarbeitsgerichts

10.15 Uhr Was bietet die ÖRA?

Dr. Monika Hartges, Leiterin der ÖRA

10.30 Uhr Kaffeepause

Markt der Möglichkeiten

 

11.15 Uhr Mediation im Familien- und Erbrecht

RAin Ulrike Donat, RAin Dr. Sabine Kramer

11.30 Uhr Mediation im Arbeitsleben

Christiane Vagedes-Baus, Oberregierungsrätin

11.45 Uhr Mediation von Großprojekten im öffentlichen Raum

Prof. Dr. Heinrich Reincke, Senatskanzlei

12.00 Uhr Mediation im privaten Baurecht

RA. Dr. Dieter Putzier

12.15 Uhr Mediation im Schulalltag

Dieter Lünse, Vorstand des IKM

12.30 Uhr Mittagspause

Moderation: RA Hartmut Scharmer,

Hanseatische Rechtsanwaltskammer

WORKSHOPS

13.30 Uhr Interkulturelle Mediation

Katharina Kriegel, Universität Jena

13.30 Uhr Rechtliche Rahmenbedingungen

VRiOLG Dr. Martin Probst, OLG Schleswig

13.30 Uhr Kosten der Mediation

RAin Annette Teichler, RAin Ute Balten

13.30 Uhr Einheitliche Qualifikationsstandards für Mediatoren?

M.A. Sabine Zurmühl (BAFM), Inka Heisig (BM)

13.30 Uhr Praxis der Schulmediation in Hamburg

Dipl. Psych. Peer Kaeding

15.00 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Gerichtsinterne und –externe Mediation - in Konkurrenz?

Prof. Dr. Roland Fritz

15.30 Uhr Chancen und Grenzen der Mediation –

welche Fälle eignen sich?

RAin Dr. Sabine Kramer, Dipl-Psych. Ute Zander

15.30 Uhr Die Rolle des Beratungsanwalts

RAin Rita Brockmann-Wiese, RA Thomas Hauswaldt

15.30 Uhr Langzeitmediation im Familienrecht

Dipl-Psych. Bärbel Plock-Hartmann, RAin Ulrike Donat

15.30 Uhr Langzeitmediation in Planungsverfahren

Pädagogin Sabine Ketels

Moderatorin Irmela Feige

 

17.00 Uhr Abschlussveranstaltung:

Brauchen wir eine gemeinsame Anlaufstelle für Mediation?

Moderation: Dr. Monika Hartges

 

 

Die Veranstalter

• Die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert in

Umsetzung des Koalitionsvertrages die gerichtliche Mediation und Ausbil-dung von Richterinnen und Richtern zu Mediatoren.

 

• Die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) bietet in ihrer Hauptstelle Mediation in verschiedenen Rechtsgebieten an.

 

• Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist gemeinsam mit der Handels-kammer Hamburg und dem Hamburger Institut für Mediation e.V. die Trägerin der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte. Die Rechtsanwaltskammer benennt zu Mediatoren ausgebildete Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte. Die Hamburger Mediationsstelle benennt aus-gebildete Mediatoren für Wirtschaftskonflikte.

 

Markt der Möglichkeiten:

Im Bereich der Mediation tätige Initiativen und Organisationen können sich

auf dem “Markt der Möglichkeiten” mit kleinen Infoständen präsentieren.

Anmeldungen bitte an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer

(hartmut.scharmer@rechtsanwaltskammerhamburg.de). Gehen mehr Anmel-dungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

 

 

Anfahrt:

Sie erreichen die Handelskammer am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

U/S-Bahn Station Rathaus oder Jungfernstieg

Parkplätze gibt es in den umliegenden Parkhäusern Alsterhaus, Bleichenhof, Deutsch-Japanisches Zentrum, Hanseviertel, Rödingsmarkt.

 

Aus Planungsgründen bitten die Veranstalter alle Teilnehmer um vorherige

Anmeldung an: info@rechtsanwaltskammerhamburg.de oder Telefax: 040-357441-41. Rückfragen bitte an hartmut.scharmer@rechtsanwaltskammerhamburg.de.

 

 

http://www.hamburg.de/oera/mediation/913904/mediationstag.html

 

 


 

 

 

 

Friedrichshafen

Handfester Streit mit dem Ex-Mann

In der Löwentaler Straße ist eine 31-Jährige mit ihrem Ex-Ehemann und dessen Ehefrau in Streit geraten. Die Polizei vermutet als Hintergrund der handfesten Auseinandersetzung das Sorgerecht für die Kinder.

Wegen Körperverletzung ermittelt die Polizei gegen eine 31-Jährige, die am Sonntag um 15.45 Uhr auf der Löwentaler Straße mit ihren geschiedenen Ehemann und dessen Ehefrau aneinander geraten war. Während dieser Auseinandersetzung schlug und trat die Tatverdächtige auf den Mann ein und attackierte auch dessen Ehefrau mit Fausthieben, berichtet die Polizei. Hintergrund dieser Auseinandersetzung dürften Streitigkeiten um das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder zwischen der 31-Jährigen und ihren Ex-Ehemann sein, berichtet die Polizei weiter.

19.01.2009

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/art372474,3599217

 

 


 

 

Politikenevaluation

Nachfragen zum Wahlkampf 2008/2009

hinsichtlich der Väterpolitiken der hessischen Landtagsparteien

Der hessische Landesverband der Grünen antwortet am 16.01.2009 auf die Mailanfrage vom 11.12.2008 und bekundet, sich einer progressiven Geschlechterpolitik verschreiben zu wollen, in der sich offensive Männerpolitik der besonderen Belange von Jungen und Männern annimmt. Es wird der Mangel benannt, dass Familienpolitik ohne die Väter in den Blick zu nehmen, unvollständig bleibe. Ein eigenständiger Blick auf Vaterschaft würde aber dennoch bislang in der öffentlichen, der fachpolitischen und in der wissenschaftlichen Debatte kaum stattfinden. Einen Schwerpunkt der Ausführungen bietet die Hessen-Grünen-Antwort zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Aufstockung des männlichen Erzieheranteils in den Kitas sehen die Hessen-Grünen einen Handlungsbedarf ebenso wie in einem Programm "Studieren mit Kind für Väter".

http://www.uni-kassel.de/~beuhl/hessenpolitik/landtags_wahlkampf_2009.html

 

 

 


 

 

Bernau

Polizist lauert Richterin auf

Ein Polizist aus Berlin hinderte am Mittwoch eine Richterin am Verlassen des Gerichtsgebäudes. Dem Vorfall war ein Sorgerechtsprozess vorausgegangen. Anscheinend war der Vater mit dem Urteil unzufrieden.

15.1.2009

Bernau - Ein Berliner Polizeibeamter hat am Mittwoch am Amtsgericht Bernau eine Richterin bedrängt. Nach ersten Ermittlungen lauerte der 41-Jährige der Richterin am Nachmittag auf und hinderte sie am Verlassen des Gebäudes, wie eine Polizeisprecherin am Donnerstag in Bernau mitteilte. Der unbewaffnete Polizist habe der Frau erklärt, sie sei festgenommen. Die Richterin konnte sich jedoch in Sicherheit bringen.

Offenbar war der Vater mit einer Entscheidung der Familienrichterin in einem Sorgerechtsprozess um seine Kinder nicht einverstanden. Brandenburgische Polizisten griffen den Angaben zufolge ein und konnten den stark erregten Mann beruhigen. Sie nahmen ihn zur Gefahrenabwehr und zur Befragung mit zur Wache, wobei er keinen Widerstand geleistet habe.

Polizist in psychiatrischer Behandlung

Auf Anraten der Beamten habe sich der 41-Jährige noch am Mittwochabend freiwillig in eine psychiatrische Fachklinik in Eberswalde begeben, wo er auch die Nacht zum Donnerstag verbracht habe, sagte die Polizeisprecherin. Über seinen weiteren Aufenthalt müssten die Ärzte entscheiden. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung eingeleitet.

Dem Eklat am Amtsgericht war nach Angaben der ''Märkischen Oderzeitung'' ein Streit zwischen dem Polizisten und seiner geschiedenen Ehefrau vorausgegangen, bei dem es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder gegangen sein soll. Der Polizist habe ein Mitspracherecht erstreiten wollen, doch die Richterin habe am Mittwoch dazu keine Entscheidung gefällt. (jm/ddp) 

URL: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Polizei-Sorgerecht;art126,2706384

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eigenartig, der Polizist habe ein Mitspracherecht erstreiten wollen", heißt es in der Pressemeldung, dabei hat der Polizist und Vater es ja schon, da braucht er einfach nur in das Grundgesetz Artikel 6 gucken. Aber vielleicht wollte die Familienrichterin am Amtsgericht Bernau dem Vater das Mitspracherecht nach §1671 BGB entziehen, dann könnte man die Erregung des Vaters verstehen, denn welcher gesunde Vater will schon, dass ihm der Staat das Elternrecht entzieht?

 

 

 


 

 

Michael Jäger vermisst seine Kinder

Michael Jäger (Foto: dpa)

Schauspieler Michael Jäger bereut es, 2005 bei der Scheidung von seiner Frau Annicka (38), auf das gemeinsame Sorgerecht für seine Kinder Ida (15) und die Zwillinge Maximilian und Alexander (12) verzichtet zu haben. „Offiziell habe ich ein unbegrenztes Umgangs- und Besuchsrecht. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Meine Anrufe wurden nicht weitergeleitet, Briefe verschwanden spurlos“, sagte der 42-Jährige der Illustrierten BUNTE. „Meine Ex-Frau erzählt meinen Kindern, ich hätte die Familie im Stich gelassen, ich hätte kein Interesse an ihnen.“ Seit 2004 habe er seine Kinder nicht mehr gesehen.

Den kompletten Bericht lesen Sie ab Donnerstag in der neuen BUNTE

Am Silvesterabend entschloss sich der ehemalige Star der ARD-Serie „Marienhof“ im Internet einen Brief an seine Kinder zu veröffentlichen. Er beginnt: „Liebste Ida, liebster Alexander, liebster Maximilian! Es tut mir leid, dass ich Euch auf diese öffentliche Weise kontaktiere, aber ich sehe keine andere Möglichkeit mehr. Alle Versuche, mit Euch in Kontakt zu treten, sind gescheitert. Diesen Brief hier kann Euch niemand vorenthalten.“

Annicka Jäger sagte BUNTE: „Ich verstehe diese Aktion nicht. Der öffentliche Brief zerstört das bereits beschädigte Vertrauensverhältnis zu seinen Kindern noch mehr.“ Die Lehrerin weiter: „Er hat sich einige Jahre nicht mehr gerührt. Die Kinder waren dementsprechend verletzt. Ich bin überhaupt nicht abgeneigt, dass er einen Kontakt zu den Kindern aufbaut.“

In einer besonders schwierigen Phase der Ehe hatte Jäger 2004 einen Nervenzusammenbruch und versuchte sich umzubringen. Er kam in die Psychiatrie. „Meine Frau hat mir die Scheidungsklage in die Klinik geschickt. Da war mir endlich klar: Du darfst nie wieder zu ihr zurückkehren“, sagte er BUNTE. Zu „Marienhof“-Zeiten habe er seiner Frau einen monatlichen Unterhalt von 3.000 Euro zugesichert. „Diese Summe meinen aktuellen Einkommensverhältnissen anzupassen, scheint nicht möglich“, so Jäger zu BUNTE. Es hätten sich inzwischen über 100.000 Euro Unterhaltsschulden angehäuft.

14.01.2009

 

http://www.bunte.de/newsline/newsline-michael-jaeger-vermisst-seine-kinder_aid_8044.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So dumm möchte man mal sein, sich als Vater vom Gericht das Sorgerecht entziehen lassen und dann glauben, dass sich das Verhältnis zu den Kindern als nunmehr staatlich entsorgter Vater gut gestalten wird. Da hat Herr Jäger wohl nicht mit seiner Ex-Frau gerechnet, die als nunmehr staatlich ausgezeichnete Alleinbestimmerin ihren Ex-Gatten am Nasenring führen darf.

 

 

 

 


 

 

 

 

12. Januar 2009 - Pressemitteilung 02/09

Tötung einer 28-jährigen Frau in Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen einen 36-jährigen Zeitsoldaten aus dem Rheinland Anklage wegen Mordes erhoben. Dem Mann wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 25.03.2008 in Nürnberg eine 28 Jahre alte Frau durch Schläge mit einem Hammer getötet zu haben.

Den in Nürnberg aufgewachsenen Zeitsoldat und die aus Sachsen stammende Frau verband ein gemeinsames drei Jahre altes Kind. Da der 36-Jährige nicht hinreichend Unterhalt gezahlt hatte, war er von dem zuständigen Jugendamt gerichtlich in Anspruch genommen worden. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Bundeswehrangehörige die mit seiner Unterhaltsverpflichtung verbundenen Belastungen als unangemessen empfand und deshalb auf die Mutter seines Kindes wütend war. Als sich der 36-Jährige am frühren Morgen des 25.03.2008 besuchsweise bei seiner früheren Partnerin in Nürnberg aufhielt, soll das Gespräch auch auf seine finanzielle Situation gekommen sein. Dabei soll sich der bei Köln wohnende Mann über die Reaktion der 28 Jahre alten Frau so erregt haben, dass er ihr in einem unbeobachteten Augenblick mehrfach mit einem mitgebrachten Hammer in Tötungsabsicht auf den Kopf schlug. Sein Opfer verstarb noch am Tatort.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich der 36-Jährige bei der Ausführung der Schläge den Umstand zunutze gemacht hat, dass die getötete Frau mit keinem Angriff auf ihr Leben rechnete. Sie sieht des deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke für gegeben an. Außerdem soll ein Mord aus einem niedrigen Beweggrund vorliegen, weil der zur Anklage gebrachte Mann seine Unterhaltspflicht für ungerechtfertigt hielt und daraus sein Tötungsmotiv hergeleitet haben soll.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird zunächst darüber zu entscheiden haben, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Nachweis der von ihr erhobenen Vorwürfe 23 Zeugen und vier Sachverständige benannt.

Dr. Andreas Quentin

Richter am Oberlandesgericht

 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/01768/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat man offenbar am Jugendamt Nürnberg der Frau einen Bärendienst erwiesen. Statt Alimente für`s Kind, Hammerschläge auf den Kopf der Frau. Hätte die Frau das geahnt, sie hätte um das Jugendamt Nürnberg und seine rührigen Sachbearbeiter, die den Vater - diensteifrig wie sie nun mal sind - offenbar verklagt haben, sicher einen weiten Bogen gemacht.

 

 

 


 

 

 

Rechtsbeugung durch Richter.

Nicht zu fassen

VON URSULA KNAPP

Karlsruhe. Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

Begründung: Angesichts des Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei Richter die willkürliche Entscheidung trafen.

Theoretisch könnten nur zwei die Mehrheitsentscheidung getragen haben. Dieses "Rechtsbeugungsprivileg" nannte jetzt ein ehemaliger Richter einen Skandal. In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Betrifft Justiz fordert Christoph Strecker (Stuttgart) eine Gesetzesänderung. Hintergrund der Anklage wegen Rechtsbeugung ist der Fall eines türkischen Vaters, der um seinen nicht ehelich geborenen Sohn kämpfte.

Die Mutter hatte das Kind gegen seinen Willen zur Adoption freigeben wollen. Nach dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sprach auch das Bundesverfassungsgericht dem Vater ein Umgangsrecht zu. Das Familiengericht Wittenberg traf eine entsprechende Umgangsregelung, das OLG Naumburg hob diese aber wieder auf. Inzwischen lebt das Kind beim Vater.

Das Interessante daran: Das OLG war gar nicht zuständig. Nach den Verfahrensvorschriften war es nicht zulässig, die Umgangsentscheidung aufzuheben. Das Verfassungsgericht sprach von einer "willkürlichen" Entscheidung. Das rief die Staatsanwaltschaft Naumburg auf den Plan, die die drei beteiligten OLG-Richter wegen Rechtsbeugung anklagte. Die Eröffnung des Strafverfahrens wurde aber abgelehnt. In letzter Instanz entschied darüber das OLG Naumburg, also dasselbe Gericht, an dem die Rechtsbeugung mutmaßlich begangen wurde.

Das OLG argumentierte, es sei nicht feststellbar, wer die Verantwortung trage, weil alle die Aussage verweigerten und das Beratungsgeheimnis die Offenlegung des Abstimmungsergebnisses nicht erlaube.

Diese "strukturelle Straflosigkeit" eines Kollegialgerichts nennt Strecker in seinem Aufsatz eine "Katastrophe für den Rechtsstaat". Denn nur Einzelrichter müssten nach der Logik der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei ihnen die Verantwortlichkeit feststehe.

Strecker führt aus, dass auch überstimmte Mitglieder eines Spruchkörpers für das von ihnen unterschriebene Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in Frage, dass das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst. Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte Richter ihren Widerspruch dokumentieren können.

Das Recht, ein Sondervotum abzugeben, gilt bisher nur für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Strecker fordert den Gesetzgeber auf, diese Regelung jetzt auf alle Gerichte auszudehnen und das geltende Gerichtsverfassungsgesetz zu erweitern. Der inzwischen pensionierte Richter wörtlich: "Spätestens dann wäre es endgültig vorbei mit dem Rechtsbeugungsprivileg."

11.01.2009 - http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1657708_Nicht-zu-fassen.html

 

 


 

 

Väterzentrum Berlin ist Aushängeschild für Deutschland

Das Väterzentrum Berlin ist im Jahr 2009 einer von 365 ausgezeichneten „Orten im Land der Ideen“. Damit repräsentiere das Väterzentrum Berlin die Innovationskraft und Kreativität Deutschlands, formuliert das Glückwunschschreiben der Initiative „Deutschland-Land der Ideen“ unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Horst Köhler. Die Idee des Väterzentrums, so heißt es weiter, habe „Vorbildcharakter“ für die Potenziale und Chancen Deutschlands. „Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee der Förderung engagierter Vaterschaft ausgezeichnet wird“, sagt der Leiter des Berliner Väterzentrums, Eberhard Schäfer. „Damit wird auch deutlich, dass die Vereinbarung von Beruf und Familie für Väter zunehmend als Standortfaktor erkannt wird.“ Das Väterzentrum Berlin in Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins Mannege e.V. fördert, vernetzt und berät Väter, die Beruf und Familie besser vereinbaren möchten. „Wenn die Papas in Elternzeit mit ihren Kindern zum Papa-Café kommen, brummt unser Papaladen, und die Kinderwagen parken in Dreierreihen“, beschreibt der „Local Manager“ des Väterzentrums, Marc Schulte, die Szenerie im „Papaladen“. „Die Väter, die zu uns kommen, sind echte Trendsetter“, so Schulte. „Bei uns findet die Väterlichkeit der Zukunft schon jetzt statt.“ Das Väterzentrum Berlin im kinderreichsten Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg bietet neben dem vielbesuchten Papa-Café unter anderem Kurse für werdende Väter, Vater-Kind-Abenteuerreisen, Elternzeitberatung und Coaching für Väter. Aber auch der Spaß für das Kind im Manne kommt nicht zu kurz: Kicker und Carrerabahn gehören zur Ausstattung des Papaladens. Seine finanzielle Basisausstattung erhält die in Deutschland einmalige Einrichtung von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung. Der Wettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ wird im Rahmen der Standortinitiative „Deutschland-Land der Ideen“, getragen von der Bundesregierung und vom Bundesverband der Deutschen Industrie, ausgerichtet. Jeden Tag wird eine besonders innovative, zukunftsorientierte oder kreative und damit als vorbildhaft eingeschätzte Organisation ausgezeichnet. Vorsitzende der Wettbewerbsjury sind die Professoren Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, und Martin Roth, Direktor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Die Schirmherrschaft hat Bundespräsident Köhler inne.

Quelle: Pressemitteilung des Väterzentrums Berlin vom 6.1.2009

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Na prima. Deutschland hat ein Aushängeschild mehr und im Ausland glaubt man, in Deutschland würden Väter staatlich unterstützt. Die väterfeindliche Betonfraktion im Deutschen Bundestag und im Bundesjustizministerium reibt sich die Hände, an dem unverhofft daher kommenden Feigenblatt für ihre väterdiskriminierende und väterfeindliche Realpolitik.

 

 


 

 

 

Luxemburg: Unabhängig vom Zivilstand der Eltern sollen alle Kinder gleich behandelt werden. Doch nicht nur die Kinder werden gleich behandelt, auch die Eltern. Unabhängig vom Zivilstand haben sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. 

Und wann wird in Deutschland die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern und ihren Vätern endlich beendet?

 

 

 

Familienrecht

04.01.2009 19:03 Uhr

 

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Reform in Sicht

Christine Doerner im Gespräch mit dem Luxemburger Wort

Dani Schumacher

 

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Foto: Guy Jallay

Die CSV-Abgeordnete Christine Doerner steht dem Unterausschuss „Scheidung“ vor.

 

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Im Herbst bei der parlamentarischen Rentrée kamen das Scheidungsgesetz und die Änderungen beim Sorgerecht auf die Prioritätenliste der Regierung. Im Oktober wurde dann der parlamentarische Unterausschuss „Scheidung“ ins Leben gerufen. Vorsitzende ist die CSV-Abgeordnete Christine Doerner. Wenn alles glatt geht, könnte das Reformpaket noch vor den Wahlen verabschiedet werden.

Weshalb wurde eigentlich der Unterausschuss „Scheidung“ ins Leben gerufen?

Der parlamentarische Unterausschuss wurde gegründet, um zunächst die großen Prinzipien abzuklären. Das neue Scheidungsgesetz wird nämlich zu grundlegenden Änderungen führen. Es geht beispielsweise um die Neuregelung der Unterhaltzahlungen, oder darum, wie in Zukunft die Scheidung in beidseitigem Einverständnis geregelt werden soll, oder um Ausgleichzahlungen bei den Renten.

Bei diesen Grundsatzfragen lässt sich im kleinen Kreis des Unterausschusses eher ein Konsenz erzielen, als in der großen Justizkommission. Weil von jeder Partei nur ein Abgeordneter am Tisch sitzt, ist der Unterausschuss schon allein aus terminlichen Gründen weitaus flexibler. Wir kommen folglich auch wesentlich schneller mit unserer Arbeit voran.

Mit welchen Dossiers setzt sich der Unterausschuss neben dem Scheidungsgesetz noch auseinander?

Wir haben das Feld eigentlich von hinten aufgerollt. Zunächst haben wir uns mit dem elterlichen Sorgerecht auseinandergesetzt. Diese Problematik bildet einen der Hauptpfeiler des gesamten Pakets. Uns lagen einerseits der Gesetzentwurf der Regierung vor und andererseits die Gesetzvorschläge von Laurent Mosar und Marie-Josée Frank sowie von Jacques-Yves Henckes. Der Regierungsentwurf ist am weitesten gefasst und trägt u.a. einer EU-Richtlinie Rechnung.

Zentrales Element ist aber, dass der Gesetzestext keinen Unterschied mehr macht, ob die Eltern bei der Geburt der Kinder verheiratet waren oder nicht. Unabhängig vom Zivilstand der Eltern werden nun alle Kinder gleich behandelt. Doch nicht nur die Kinder werden gleich behandelt, auch die Eltern. Unabhängig vom Zivilstand haben sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Das ist ein Riesenfortschritt. Die Arbeiten an diesem Projekt sind so gut wie abgeschlossen.

Im Gesetzvorschlag Mosar-Frank wurde auch die Abstammung behandelt. Wie wollen Sie hier vorgehen?

Die Abgeordneten Mosar und Frank haben mit ihrem Gesetzvorschlag hinsichtlich der Abstammung sehr gute Vorarbeit geleistet. Daneben arbeitet die Regierung im Augenblick einen Gesetzentwurf aus, der einerseits detaillierter sein wird und andererseits die neusten Entwicklungen, wie etwa die Reform des Familienrechts in Frankreich berücksichtigen soll. Der Text wird voraussichtlich im Januar vorliegen. Das Prinzip wird wiederum das gleiche sein wie beim Sorgerecht. Kinder und Eltern werden unabhängig von dem jeweiligen Zivilstand gleich behandelt.

Der Unterausschuss beschäftigt sich auch mit dem Thema Schlichtung ...

Zum Thema Schlichtung lag ein Gesetzvorschlag von Lydie Err vor. Die Regierung will aber nun ein eigenes Gesetzprojekt verfassen. Insgesamt ist es wichtig, dass das Prinzip der zivilrechtlichen Schlichtung als Alternative für die Konfliktregelung zurückbehalten wird. Und wenn das Grundprinzip einmal im luxemburgischen Recht verankert ist, wird die Schlichtung auch Auswirkungen auf das Scheidungsrecht haben. Um eine möglichst „konfliktfreie“ Scheidung zu ermöglichen, soll es dem Richter in Zukunft möglich sein, den beiden Parteien die Schlichtung nahezulegen. Nur wenn die Situation wirklich verfahren ist, soll der Richter als oberste Instanz richten. Aufzwingen kann er das Schlichtungsverfahren allerdings nicht.

Wie sieht es denn nun mit dem eigentlichen Scheidungsgesetz aus? Weshalb kamen die Arbeiten solange nicht vom Fleck?

Justizminister Frieden hat in der Tat seinen Gesetzentwurf bereits im Mai 2003 eingebracht. Der Text war sehr fortschrittlich. Er basiert auf dem Zerrüttungsprinzip anstatt auf dem Prinzip des Fehlverhaltens. Seither haben zahlreiche EU-Länder ihre Scheidungsgesetze überarbeitet. Sogar Länder mit einem eher konservativen Familienrecht wie etwa Spanien oder Italien, aber auch Belgien und die Niederlande haben das Schuldprinzip gestrichen. Der Vorteil beim Zerrüttungsprinzip ist, dass statt subjektiver Einschätzungen nun objektive Kriterien eine Rolle spielen.

Doch zurück zum Gesetzentwurf von 2003. Auch wenn der Text sowohl von der Form als auch vom Inhalt her sehr modern war, so musste er doch überarbeitet werden. Einerseits hatte der Staatsrat in seinem Gutachten mehrfach Einspruch erhoben. Diesen Oppositions formelles wollten wir Rechnung tragen. Andererseits wollten wir auch die Problematik des Splitting berücksichtigt wissen. Es ist nun angedacht, dass im Fall einer Scheidung bei der Auflösung der gemeinsamen Güter, die Partei, die nicht berufstätig war, einen bestimmten Geldbetrag erhält, mit dem sie ihre Rechte in der Rentenversorgung zurückkaufen muss.

Es ist nämlich nur logisch, wenn beispielsweise nicht nur der Erlös aus der gemeinsamen Wohnung aufgeteilt wird, sondern wenn der eine Partner auch an den Rentenansprüchen teilhaben kann. Wenn es nicht zur Scheidung gekommen wäre, hätte er ja auch davon profitiert. Dies soll nun im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben werden.

Wie geht es nun weiter?

Beim Scheidungsgesetz arbeiten wir zurzeit an den Änderungsanträgen. Die großen Prinzipien stehen. Im Januar reichen wir den Text dann an die Justizkommission weiter. Die Arbeiten am Gesetzentwurf zum Sorgerecht, zur Schlichtung und zur Abstammung haben wir soweit abgeschlossen. Ich bin, was das Timing anbelangt, sehr zuversichtlich. Wenn alles glatt läuft, wird das gesamte Reformpaket noch vor den Wahlen die parlamentarischen Hürden nehmen.

http://www.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/05038/reform-in-sicht.php

 

 

 


 

 

 

Den Papa anders ansprechen

Gespräch mit Saskia Veit-Prang über die Arbeit im Bündnis für Familie

vom 09.01.2009

WIESBADEN. "Väter", das ist das Hauptthema des Bündnisses für Familie im Jahr 2009. Männer sollen ermuntert werden, Erziehungszeit zu nehmen.

Von Ingeborg Salm-Boost

Bald wird sie in Wiesbaden zu lesen sein: die Broschüre, in der ein Busfahrer, ein Friseur oder ein Bankangestellter schildert, warum er Elternzeit nimmt und wie er damit klar kommt. Das Wiesbadener Bündnis für Familie möchte einen Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2009 denjenigen Männern widmen, die sich eine Zeit lang aus dem Berufsleben zurückziehen wollen, um sich um ihre Familie zu kümmern. "Deshalb haben wir das Jahr der Väter ausgerufen", sagt die kommissarische Frauenbeauftragte und qua Amt Geschäftsführerin des Bündnisses, Saskia Veit-Prang. Am bundesweiten Aktionstag "Mehr Zeit für Familie", 15. Mai, wird das Wiesbadener Bündnis eine Veranstaltung zum Thema anbieten, für Männer, die mit der Idee des Erziehungsurlaubs "schwanger gehen", drückt es Veit-Prang passend aus.

Kein Etikettenschwindel

Sie hat auch initiiert, dass Angebote der freien Träger besser "an den Mann gebracht werden". Denn Frauen und Männer sprechen bekanntlich nicht dieselbe Sprache, wenn der Gymnastikkurs für Eltern und Kleinkind die Mama anspricht, ist der Papa noch lange nicht erreicht. Eine Expertin in Sachen "Ansprache" soll den freien Trägern Hinweise geben.

Kein Etikett an bereits vorhandene gute Angebote hängen, das ist die Devise von Veit-Prang bei der Bündnis-Arbeit auf lokaler Ebene. Die parteilose Geschäftsführerin, die den Nebenjob 2006 von ihrer Vorgängerin, der CDU-Frau Brigitta Trutzel, übernommen hatte, weiß, dass in mancher Kommune so gearbeitet wird, hält das aber weder für sinnvoll noch fair gegenüber Einrichtungen wie Evangelische Familienbildungsstätte, Nachbarschaftshaus Biebrich oder der Caritas.

Durchaus könne das Bündnis hier als Dienstleister fungieren, Interessenten und Träger zusammenbringen. "Partner müssen zusammenkommen, die sonst nicht zusammenfinden", heißt die Maxime, die im Steuerungsteam abgestimmt ist. "Wir gehen zum Beispiel in Unternehmen und fragen: Was braucht ihr, dass Eure Mitarbeiter/innen Familie und Beruf besser vereinbaren können?". Das gilt, und darauf legt Veit-Prang größten Wert, auch für Berufstätige, die sich um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern wollen. Kleinere Firmen hätten zum Beispiel Interesse an Kursen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer. Hier würden Anbieter vermittelt. Wenn es um Arbeitnehmerinnen geht, wählt das Bündnis die Verbundlösung mit "Berufswege für Frauen".

Was eigentlich ist aus dem 2004 angekündigten Kita-Modell (Betriebsunterstützende Kinderbetreuung) geworden, das ein Vorzeigeprojekt werden sollte? "Nichts", antwortet Veit-Prang schlicht. Zwar gab es zirka 15 Unternehmen, die Interesse an Plätzen in dieser Modell-Kita hatten, für die Standorte ausgeguckt und dann wieder verworfen worden waren, aber mit dem Düsseldorfer Partner dieses Plans kam die frühere Geschäftsführerin nicht vom Fleck.

Keine Luftschlösser

Solche Luftschlösser will die allein erziehende Mutter von drei Kindern in keinem Fall bauen. Mit einem jährlichen Budget von 25 000 Euro ließen sich ohnehin keine Luftsprünge machen. Und im Frauenreferat gebe es eine Menge andere Arbeit zu erledigen. Das Bündnis sei angedockt.

Darüber hatte es auch Diskussionen gegeben, denn die SPD-Fraktion wollte die Geschäftsführung des Bündnisses für Familie beim Sozialdezernat sehen. Dass der frühere Dezernent und die ehemalige Bündnis-Geschäftsführerin nicht einig waren, ist kein Geheimnis.

Gute Zusammenarbeit

Der heute amtierende Sozialdezernent Arno Goßmann, Mitglied des Steuerungsteams, spricht von einer "ordentlichen Zusammenarbeit" und gemeinsamen Aktionen, wie das Familienfest in der Fasanerie. Allerdings ist er schon der Meinung, dass die Geschäftsführung auch gut im Sozialamt stattfinden könnte. Veit-Prang spricht von einer nun guten Zusammenarbeit mit freien Trägern, von denen einige früher nicht mit am Tisch waren. Jetzt habe auch die Caritas Bad Schwalbach Interesse angemeldet und sei willkommen. "Gute Ideen sollte man weitergeben." Mit dem zur Verfügung stehenden Budget wird auch der Familien-Kompass fortgeführt, der im Internet mit viel Mühe angelegt worden ist.

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3584142

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Typisch Wiesbaden, da werden die Narren nicht alle. Bloß keine Verantwortung in Männerhände geben, alles hübsch unter Frauenkontrolle lassen.

Das Frauenreferat ist für Väterfragen zuständig und der Papst fürs Kinderkriegen. Heilige närrische Welt.

 

 

 


 

 

 

Väteraufbruch für Kinder

 

Einladung zum Neujahrsempfang mit Grünkohlessen

 

- Ortsgruppe Dortmund -

Dortmund, im Dezember 2008

 

Hallo liebe Mitstreiter und Aktive in der Väterarbeit,

wie auch am Anfang dieses Jahres wollen wir wieder unseren Neujahrsempfang veranstalten, bei dem wir auf das vergangene Jahr zurückblicken und uns mit neuer Frische an die Aufgaben des anstehenden Jahres begeben können. Dazu sind alle Gruppen aus der Väterarbeit eingeladen.

Somit laden wir ein zum

Neujahrsempfang mit Grünkohlessen,

und zwar am

Samstag, den 10. Januar 2009 ab 19:00

in der

Tagungs- und Begegnungsstätte der AWO Dortmund-Schüren,

Dortmund-Schüren, Schürener Strasse 91f

 

Grundgedanke der Veranstaltung ist einmal Informationsaustausch und Begegnung der Gruppen der Väterarbeit aus NRW.

 

Damit wir vernünftig planen und einkaufen können, ist eine Anmeldung dringend erforderlich

(Der Unkostenbeitrag beträgt 3 EUR)

auf unserer Homepage

http://www.vafk.de/dortmund/2008/neujahrsempfang2009.html

Das Anmeldeformular lässt sich auch direkt unter

http://baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafkdo/anmeldungen/gruenkohlessen/Anmeldung_Gruenkohlessen

aufrufen. Dort befinden sich auch weitere Informationen, wie Anfahrtsbeschreibung etc.

Wem das alles zu kompliziert ist, kann sich auch per Mail anmelden unter dortmund@vafk.de

 

Wir freuen uns natürlich auch auf Besucher aus anderen (Bundes-)Ländern, die weiteste Anfahrt wird mit einem Sachpreis prämiert. ;-))

 

Für die Ortsgruppe Dortmund des Vafk

Frank Pihl Markus Riepe Dr. Rainer Kleinschmidt

 

 


 

 

Urteil

Baby vom Balkon geworfen - Mutter muss in Psychiatrie

Eine junge Mutter hatte im letzten Jahr in Schöneberg ihr Baby von einem Balkon geworfen. Eine Richterin verurteilte die 29-Jährige nun zu einem dauerhaften Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie.

14.1.2009

Berlin - Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Das Berliner Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Frau im April vergangenen Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer Schöneberger Wohnung geworfen hat.

Das Baby überlebte den Sturz aus dem dritten Stock, weil es auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen war. Dabei erlitt das Mädchen aber lebensgefährliche Kopfverletzungen. Das Leben des Kindes konnte nur durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden. Das Mädchen lebt heute bei Pflegeeltern. Seit Mai vergangenen Jahres wird die unter einer Psychose leidende Frau in einer Klinik behandelt.

Die Mutter habe aufgrund ihrer Erkrankung ''ohne Schuld gehandelt'' und könne deshalb auch nicht bestraft werden, sagte Richterin Angelika Dietrich. Dem Gericht zufolge waren es ''zwanghafte Stimmen'' die der Frau befahlen, das Kind vom Balkon zu werfen. Aus dem Gefühl ''übermächtig'' zu sein und dem ''Bösen Einhalt gebieten zu können'' habe sie in dem Glauben gehandelt, dass dadurch ''ein zu unrecht getötetes Kind wieder aufersteht'', hieß es. Eine solches ''Größenwahnsystem'' sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil es ohne äußeren Anlass auftreten könne.

Die Angeklagte sei aber krankheitseinsichtig und auf einem guten Weg, führte die Richterin weiter an. Dazu bedürfe es aber weiterer therapeutischer Hilfe. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig. (jm/ddp)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Baby-Psychiatrie-Mutter-Balkon-Schoeneberg;art126,2705502

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht." heißt es in der Pressemeldung, doch was heißt dauerhaft? Lebenslänglich, doch sicher nicht. Sicher wird die Mutter nach den obligatorischen drei Jahren in der Psychiatrie entlassen, es sei denn sie gewöhnt sich an die dortige Rundumversorgung und will gar nicht mehr raus.

Da hat es jeder wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung von staatlicher Strafverfolgung betroffener Vater wesentlich schlechter. Die Ausrede, man wäre einer Stimme gefolgt, die gesagt hätte, man soll dem Kind keinen Barunterhalt leisten, zieht bei den Strafrichterin nämlich nicht. Hier wird stattdessen ordentlich zugehauen, denn Väter gelten in Deutschland als das letzte lebende Freiwild und welchem Richter juckt es da nicht in den Fingern, bei der staatlichen Väterjagd mal ordentlich mit der Büchse zu knallen - Waidmanns Heil.

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 062/08

 

Magdeburg, den 28. November 2008

 

Verletzung der Unterhaltspflicht durch arbeitslosen Vater

28 Ns 111/08 (Unterhaltspflichtsverletzung) – 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz

1 Angeklagte

2 Zeugen

Prozesstag: Dienstag, 9. Dezember 2008, 13:00 Uhr, Saal A 11

Am 30. April 2008 verurteilte das Amtsgericht Bernburg den im Juli 1969 geborenen Angeklagten Uwe R. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der nicht vorbestrafte Angeklagte Vater von 3 Kindern, von denen 2 im ehelichen Haushalt des Angeklagten leben. Für seine erste nicht bei ihm lebende mittlerweile 11-jährige Tochter, hat der Angeklagte seit der Geburt im Juli 1997 bis zum Februar 2008 hinein keinerlei Unterhalt gezahlt. Im Prozess vor dem Amtsgericht hat sich der Vater damit verteidigt, dass er seit der Geburt seiner Tochter nie gearbeitet habe und lediglich über Unterstützungszahlungen (Arbeitslosengeld etc.) durch öffentliche Einrichtungen verfügte. Er sei daher wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen.

Dieser Argumentation hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Es ist der Überzeugung gewesen, dass der Angeklagte als gesunder, mittlerweile 38-jähriger Mann, verpflichtet gewesen wäre, sich um Arbeit zu bemühen. Hätte sich der Angeklagte ausreichend beworben und um Arbeit bemüht, hätte er ein höheres Einkommen erzielt und sodann Unterhalt zahlen können. Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der Angeklagte sich wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig gemacht hat. Angesichts des sehr langen Zeitraums, über den der Angeklagte keinen Unterhalt gezahlt hat, hat das Gericht es für notwendig erachtet, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr zu verhängen, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Da der Angeklagte mit diesem Urteil nicht einverstanden gewesen ist, hat er über einen Verteidiger hiergegen Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel ist bislang noch nicht begründet worden.

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/062_2008_89d37e3213c08226cab23423679a81cb.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat man am Amtsgericht Bernburg und nachfolgend am Landgericht Magdeburg mal wieder ordentlich die Kriminalisierungsmaschine gegen Väter rattern lassen. Früher wurden von deutschen Richtern Schwule bestraft, weil sie nicht ihrer und der staatlich verfügten Moral entsprachen - heute werden in Bernburg, Magdeburg und andernorts Väter verfolgt und bestraft, weil sie der staatlichen Doktrin vom Mann und Vater als tumber Zahlesel nicht entsprechen. Zeitgleich erinnert man am Landgericht Magdeburg paradoxerweise an die Verfolgung Schwuler (siehe unten) - eine widerwärtige Doppelmoral über die man nur mit Verachtung sprechen kann.

Schwule werden heute nicht mehr bestraft, dafür aber Väter, deren Verbrechen darin bestehen soll, dass sie, aus welchen Gründen auch immer, keinen Barunterhalt für ihre Kinder leisten. Häufig sind die Kinder auch noch von der Mutter vorherig entführt worden und in der Folge wurde von der Mutter der Kontakt zwischen den Kindern und ihren Vätern vereitelt. Leicht einzusehen, dass ein solch entfremdeter Vater nicht motiviert ist, trotz mütterlicher Indoktrination und Entfremdung der Kinder auch noch als Zahlesel Geld zu Händen der kriminellen Mutter zu leisten.

Die staatliche Verfolgungsmaschinerie gegen Väter geschieht, obwohl in Deutschland laut Grundgesetz Zwangsarbeit verboten ist und von daher die Nichtausführung von Zwangsarbeit im Rahmen der sogenannten verstärkten Erwerbsobliegenheit für minderjährige Kinder gar nicht statthaft ist. Doch das Verbot der Zwangsarbeit gilt in Deutschland offenbar nur für Frauen oder haben Sie schon mal von eine Frau gehört, die von einem deutschen Gericht bestraft wurde, weil sie keiner Zwangsarbeit nachgegangen ist?

Wie sieht nun dies Alternative zur staatlichen Verfolgungshatz aus? Erstens, Abschaffung des Kriminalisierungsparagraphen §170 Strafgesetzbuch. Zweitens: Die Kinder aus dem Haushalt der Mutter nehmen und in die Betreuung des Vaters gegen. So kann der Vater seiner Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder nach Artikel 6 Grundgesetz entsprechen, und die Mutter kann endlich einmal lernen, wie mühselig Erwerbsarbeit ist..

 

 

Passend zum Thema: 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/08

Magdeburg, den 17. Dezember 2008

(LG MD)

Öffentlicher Vortrag "Verfolgung Schwuler durch die Justiz in Magdeburg im Nationalsozialismus"

Landgericht Magdeburg Saal 128, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg,

Dienstag 16.12.2008, 16.00 Uhr

Rainer Hoffschildt, Hannover

Zentrales Thema des Vortrages von Rainer Hoffschildt ist die Verfolgung Magdeburger Schwuler im Nationalsozialismus, die anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet wird. Er informiert daneben auch über die Kriminalisierung der Schwulen zur NS-Zeit und spricht über die fehlende Aufarbeitung des NS-Unrechts.

Anlässlich des Vortrages ist die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" im Landgericht bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/065_2008_764b3e2252e91aab1b16892fd0b6bb35.htm

 

 

 

Passend zum Thema: 

"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter

Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung

Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."

Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208

Stefan Ostermann (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 03.11.1995, ..., 2007)

 

 

 


 

 

Defizite der Ganztagsschulen schlagen aufs Unterhaltsrecht durch

Väter haften fürs Staatsversagen

KOMMENTAR VON HEIDE OESTREICH

Sind die Ganztagsschulen in Berlin zu schlecht? Das findet offenbar das Kammergericht der Hauptstadt. In einem Unterhaltsstreit urteilte es, die Mutter eines Grundschülers müsse weiter in Teilzeit arbeiten, um ihrem Kind nach der Schule weiter bei den Hausaufgaben helfen zu können - und der Vater deshalb mehr Unterhalt zahlen.

Heide Oestreich ist Redakteurin im Inlandsressort der taz. Foto: taz

Das Urteil atmet Mütterideologie: Die "Fremdbetreuung" bis zum Abend vermöge die elterliche Anteilnahme nicht zu ersetzen, heißt es etwa - eine kurios konservative Ansicht im roten Berlin. Aber zwei andere Aspekte machen dieses Urteil interessant. Zum einen ist die Qualität der Ganztagsschulen, die im Moment entstehen, tatsächlich oft nicht optimal. Die meisten bieten irgendeine Art von Nachmittagsbetreuung an, vor allem Sport und Spiel. Ein Teil der Hausaufgaben und das berühmte "Nacharbeiten" bleiben oft weiter an den Eltern hängen. Das ist nicht Sinn der Sache. Einmal mehr haben nun RichterInnen die Defizite des Ganztagsschulprogramms quasi amtlich festgestellt. Das ist eine Ohrfeige für die gesamte Bildungspolitik.

Zweitens ist interessant, dass der Anlass zu diesem Urteil das neue Unterhaltsrecht ist, das vor einem Jahr in Kraft trat. Es strebt an, dass Mütter wieder voll berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist. Ob das im Einzelfall möglich ist, müssen jetzt die Gerichte feststellen. Nun hagelt es quer durch die Republik Urteile, die immer wieder zeigen: Das neue Unterhaltsrecht geht von einem Normalfall aus, den es so nicht gibt.

Beim jetzigen Stand der Ganztagsbetreuung wird die Ausnahme zur Regel erklärt. Denn mancherorts gibt es gar keine Ganztagsplätze, andernorts muss man für sie weite Wege in Kauf nehmen. Die Hoffnung vieler Zahlväter, mit dem neuen Unterhaltsrecht schneller den Geldhahn zudrehen zu können, wird sich deshalb oft nicht erfüllen. Diese Väter zahlen nun für jene Betreuung, die der Staat eigentlich sicherstellen sollte. Der Staat hat sich diesen Druck mit dem neuen Unterhaltsrecht selbst geschaffen - daran werden ihn in Zukunft wohl nicht nur Frauen-, sondern auch Männerverbände erinnern.

19.01.2009

http://www.taz.de/nc/1/debatte/kommentar/artikel/1/vaeter-haften-fuers-staatsversagen&src=PR

 

 


 

 

18.01.2009

Der Tagesspiegel: 

Berliner Schulen sind so schlecht, dass Eltern nicht Vollzeit arbeiten können 

 

Urteil des Berliner Kammergerichts sorgt für Aufsehen

Berlin (ots) - Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Kammergericht Berlin die Rechte von teilzeitarbeitenden Müttern gestärkt. In einer neuen, bislang unveröffentlichten Entscheidung, die dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) vorliegt, sprechen die Richter einer Mutter Unterhalt für die Betreuung ihres achtjährigen Sohnes zu und üben harte Kritik an Berliner Schulen und Horten. Der Vater hatte die Mutter zwingen wollen, wieder Vollzeit zu arbeiten, und hatte sich dabei auf das neue Unterhaltsrecht berufen. Das lehnten die Richter mit Verweis auf das Kindeswohl ab. "Kindererziehung besteht nicht nur in der Vermittlung von Kompetenzen", heißt es in dem Urteil vom 8. Januar (Az.: 16 UF 149/08). Kinder dürfen "von ihren Eltern - nicht von Fremdbetreuern - Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld, Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten." Der Hort könne das nicht leisten, schreiben die Richter. Harsche Kritik üben die Richter an der Berliner Schulsituation. Es sei gerichtsbekannt, "dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmanagels ... ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen." Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern. "weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann." Das sei mit einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren. Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit dem vergangenen Jahr gilt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt vom Ex verlangen und darf während dieser Zeit zu Hause bleiben. Ist das Kinder älter als drei, ist eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nur dann möglich, wenn der Wegfall des Unterhalts grob unbillig wäre. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich Während viele Gerichte nach dem dritten Lebensjahr eine Vollzeittätigkeit verlangen, sind andere - wie jetzt das Kammergericht - für eine Teilzeitstelle. Die Entscheidung aus Berlin ist noch nicht rechtskräftig.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel

Chef vom Dienst

Thomas Wurster

Telefon: 030-260 09-308

Fax: 030-260 09-622

cvd@tagesspiegel.de

http://www.presseportal.de/pm/2790/1336938/der_tagesspiegel

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie wäre es, man würde nicht erwerbstätige und teilzeitarbeitende Berliner Mütter in den Berliner Grundschulen einsetzen, dann gäbe es erstens an den Grundschulen keine Personalnot mehr und zweitens könnten diese Mütter dann endlich die von ihnen lang ersehnte Vollzeit arbeiten, wüssten mal wie es einem Mann geht, der sich jeden Tag 8 Stunden krumm arbeiten muss und bräuchten drittens nicht Tag und ihre Kinder kaputt zu betreuen..

 

 


 

 

 

Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden

Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.

Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/660/66020103-326a-4e11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland.

Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?

 


 

 

„Eltern unbelehrbar“

Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet

 

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

 

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

 

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe

Bildmaterial: dpa

www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EC21ABF77254D4F408CFCD4C69451F84E~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.

Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 


 

 

Schule

7.07.2007

Hausschul-Eltern vor Gericht erfolgreich

E s c h w e g e (idea) – Eine christliche Familie, die seit acht Jahren vier ihrer sechs schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen zu Hause unterrichtet, hat jetzt vor Gericht erstmals einen Erfolg erzielt. Ein Familiengericht in Eschwege sieht in der Familie von Rosemarie und Jürgen Dudek (Herleshausen) das Kindeswohl nicht gefährdet. Familienrichter Helmuth von Moltke stellte das Verfahren ein und will auch keine weiteren Maßnahmen veranlassen.

Das Jugendamt war in Sorge, dass die Kinder durch den anhaltenden Hausunterricht gesellschaftlich isoliert würden. Um die Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder wieder auf eine Schule zu schicken, wollte das Jugendamt ein psychologisches Gutachten einholen lassen. In der nichtöffentlichen Verhandlung hatte der Richter die Kinder Jonathan (14), Lukas (13), Daniel (10) und Jeremia (7) ohne Eltern ausgiebig befragt. Dabei stellte er fest, dass sie „gut geraten“ seien, sagte Vater Jürgen Dudek auf idea-Anfrage. Er begrüßte das Urteil: „Wir sind erleichtert.“

Staatsanwaltschaft für dreimonatige Haftstrafe

Dennoch muss sich die Familie weiter vor Gericht verantworten. In einem anderen Verfahren Anfang Mai waren der Vater und die Mutter zu Geldstrafen von 600 Euro bzw. 300 Euro verurteilt worden, weil sie gegen die Schulpflicht verstoßen hätten. Amtsrichter Peter Höbbel (Eschwege) übte in seiner Urteilsbegründung aber auch Kritik am Schulamt. Statt den Antrag der Familie auf Zulassung ihrer Hausschule zu bearbeiten, hatte es Strafantrag gestellt. Das Schulamt habe die Eltern nie besucht, um ein Urteil über den Hausunterricht fällen zu können. Zugleich räumte der Richter ein, dass der Vorstoß der Eltern wohl kaum eine Chance auf Zulassung habe. Das Gericht sei aber „der verkehrteste Ort, solch ein Problem lösen zu wollen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu milde und hat Berufung eingelegt. Sie hatte vor Gericht eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung für jedes Elternteil gefordert. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Ausweg: Freie Christliche Schule Heidelberg

Jürgen Dudek sieht sich trotzdem im Recht. Dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, bei der Kindererziehung gegen ihr Gewissen zu handeln, verstoße gegen die Menschenrechte. Er ist in Sorge, dass der Unterricht an einer öffentlichen Schule den christlichen Glauben seiner Kinder gefährde oder sogar zerstöre. Allerdings komme die Familie nun an die Grenzen ihrer Kraft. Deshalb wolle man die Kinder nach den Ferien an der Freien Christlichen Schule in Heidelberg anmelden. Für Jonathan sucht die Familie noch eine Lösung, damit er eine 10. Klasse besuchen kann. Die Schule in Heidelberg endet derzeit bei der 9. Klasse. Dass die Familie dadurch vorübergehend auseinander gerissen werde, hält Dudek für bedauerlich: „Aber die Behörden interessiert das Wohl der Kinder und der Familie nicht wirklich.“ Wie die Familie das Schulgeld aufbringen soll, weiß er noch nicht. Der studierte Politologe verdient rund 500 Euro im Monat durch Nachhilfeunterricht. Ansonsten hat die Familie nur das Kindergeld. Weitere ihnen zustehende staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld II lehnt die Familie ab: „Wir wollen und können für uns selbst sorgen.“ Bereits 2005 waren die Eltern zu einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro pro Person verurteilt worden. Das Geld hatten sie bezahlt, ohne allerdings ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule anzumelden. Daraufhin wurde erneut ein Verfahren gegen sie angestrengt. Nach Angaben der Initiative Schulunterricht zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich bei Frankfurt am Main erteilen rund 500 Familien ihren Kindern Hausunterricht.

 

http://www.idea.de/index.php?id=355&tx_ttnews%5Btt_news%5D=55633&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=eedfb59ede

 

 

 


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