Väternotruf

August 2009


 

 

 

PAPA-YA

Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht 

Im September 2009 erscheint die zweite Ausgabe von PAPA-YA.

Pressemitteilung von PAPA-YA

27.08.2009

Die Lücke auf dem deutschen Zeitschriftenmarkt ist nun geschlossen. Kompetente Berichte zum aktuellen Familienrecht und zur Familienpolitik, Erfahrungen von minderjährigen und erwachsenen Scheidungskindern und wichtige Urteile zu Unterhalts-, Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sind nur einige der vielen Themenschwerpunkte. Besonders lesenswert dürfte das Interview mit Eva Herman sein, das sicherlich für einige Aufregung sorgen wird. Allgemeine Informationen für alle Betroffene vor, während und nach der Trennung runden das Spektrum von „PAPA-YA - Das Magazin“ ab. Zusätzlich werden in jeder Ausgabe neue Bücher zur Thematik vorgestellt. Ganz besonders stolz sind wir auf die DVD-Beilage der zweiten Ausgabe. Hier präsentieren wir exklusiv den Film „Lieber Vater“!

Ein kompetentes Team aus Familienanwälten, Verfahrenspflegern, Kinderpsychologen und natürlich Betroffenen mit jahrelanger Eigenerfahrung bildet die PAPA-YA-Redaktion.

Einige Themen der zweiten Ausgabe:

Aktuelle News - §1626a-Beobachtungsauftrag - Unterhaltsrechtsreform - Kinder brauchen beide Eltern e.V. - Ausgrenzung von Trennungseltern in der Schule - Interview Eva Herman - Cochemer Modell - Interview mit Richter Rudolph - Parteien zur Wahl 2009 - FILM: „Lieber Vater“ von Ya'ir G. Magall mit Interview Regisseur uva.

Das Magazin erscheint zweimonatlich beim PAPA-YA-Verlag. Die Ausgabe September/Oktober erscheint in der 38. Kalenderwoche. Heftbestellungen über redaktion@papa-ya.de oder über die Homepage des Magazins www.papa-ya.de.

Eine Titelseite des aktuellen PAPA-YA kann unter redaktion@papa-ya.de als PDF angefordert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.papa-ya.de

Kontakt:

PAPA-YA - DAS MAGAZIN

Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht

c/o Jörg Mathieu

Mecklenburgring 61

D-66121 Saarbrücken

Tel: 06 81 / 89 56 749

E-Mail: redaktion@papa-ya.de

Homepage: www.papa-ya.de

Mit vielen guten Wünschen

Jörg Mathieu

Herausgeber/Chefredakteur PAPA-YA

 

 


 

 

 

Pressemitteilung des Bundesvereins

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Deutschland benachteiligt unterhaltszahlende Väter

Die steuerliche Benachteiligung von Vätern nach Trennung und Scheidung wird in Deutschland allzu oft verschwiegen. Obwohl der deutsche Staat, im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern, die höchsten Unterhaltsregelsätze zu Grunde legt, werden von Trennung und Scheidung betroffene Väter steuerlich massiv benachteiligt. Dies gilt auch bei "gemeinsamer elterlichen Sorge", unabhängig von Umgang und Unterhalt. Den Steuervorteil erhält die Ex-Frau, bei der das Kind gemeldet ist.

Ungleichstellungen wurden z.B. bei der Familienrechtsreform 1998 verursacht und nach deren Inkrafttreten nicht mit dem Steuerrecht abgeglichen. Dem unterhaltszahlenden Vater wird nach der Trennung zusätzlich zum Mehraufwand des Umgangs (Fahrtkosten, Kleidung, Essen, Wohnraum, Heizung, Strom, Wasser, etc) und den hohen Unterhaltsbelastungen, obendrein noch die Steuerklasse 1 aufgebürdet. Die Steuerklasse 1 erhalten in Deutschland ledige Personen OHNE Umgangs- und Unterhaltsverpflichtungen. Durch die steuerliche Ungleichbehandlung wird dem Unterhaltszahler verwehrt, die gleichen Abzüge geltend machen zu können, wie sie die Ex-Frau - aufgrund des bei ihr gemeldeten Kindes - unter Steuerklasse 2 geltend machen kann.

Ebenso werden die zukünftigen, steuerlichen Nachteile bei Unterhaltsberechnungen allzu oft verschwiegen, da sich die Grundlage der Unterhaltsberechnungen auf Erträge vor der Trennung stützt. Die unliebsame Überraschung erfolgt nach Zuteilung der Steuerklasse 1, die das zukünftig bereinigte Nettoeinkommen des ohnehin gebeutelten Unterhaltszahlers erheblich schmälert. So werden in Deutschland die sogenannten "dauernd getrennt lebenden Elternteile" - sowie in Folge deren Kinder - gegenüber denen verheirateter, zuammenlebender Eltern, durch das deutsche Steuerrecht klar benachteiligt oder gar abgestraft.

24.08.2009

http://www.vafk.de/themen/Presse/PM090824_unterhalt.htm

 

 

 

 


 

 

 

Politik

Dienstag, 25. August 2009

Karlsruhe sieht keinen "Vorrang"

Homosexuelle dürfen adoptieren

Schwule und Lesben dürfen auch weiterhin das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Noch dürfen Homosexuelle nur fast richtig heiraten und nur fast richtig adoptieren.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt, das das Adoptionsverfahren angezweifelt und ausgesetzt hatte. Sie äußerten sich allerdings nicht abschließend zur Verfassungsmäßigkeit der vor mehr als vier Jahren beschlossenen gesetzlichen Stiefkind-Adoption. Diese stößt vor allem auf den Widerstand von CDU und CSU.

Im Ausgangsverfahren will eine Frau das heute dreijährige Kind ihrer Lebenspartnerin adoptieren. Das Jugendamt unterstützt die beabsichtigte Adoption, weil auch der leibliche Vater zugestimmt hatte. Dagegen hält das Amtsgericht die gesetzliche Regelung zur Stiefkindadoption für verfassungswidrig, weil es dem im Grundgesetz verankerten Elternrecht widerspreche. Der annehmende Lebenspartner werde dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichgestellt. Das Amtsgericht legte die Frage zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor.

Die Schweinfurter Richtervorlage wurde zum einen aus formalen und inhaltlichen Gründen verworfen. Allerdings verwies das Verfassungsgericht auch auf seine eigene Rechtsprechung. Nach dieser nehme die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären "keine Vorrangstellung" ein. Stiefkind-Adoption erneut gestärkt

Durch den Beschluss wird die Stiefkind-Adoption erneut gestärkt. Vor wenigen Wochen erst hatte das Land Bayern überraschend seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgezogen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Karlsruher Entscheidung als "eine eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule". Nach Ansicht von Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, setzt der Karlsruher Beschluss ein klares Signal gegen jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Familien. Er forderte, eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht zu ermöglichen. "Das wollen wir in der nächsten Wahlperiode durchsetzen", kündigte er an. Ein pauschaler Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom gemeinschaftlichen Adoptionsrecht sei diskriminierend.

Auch die Vize-Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte die Union auf, ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben. "Das gemeinsame Adoptionsrecht ist Ausdruck der Lebensrealität in unserer Gesellschaft", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Liberalen. "Der Wandel im Rechtsverständnis von Elternschaft zeigt sich daran, dass Kinder, die mit zwei Bezugspersonen aufwachsen, die dem gleichen Geschlecht angehören, in Deutschland heute keine Seltenheit mehr sind."

dpa

http://www.n-tv.de/politik/Homosexuelle-duerfen-adoptieren-article475761.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was sind das für seltsame Zustände in diesem Land, wo Väter mit dem Segen der Verfassungsrichter aus Karlsruhe ihr eigenes Kind per Adoption quasi an andere Leute verschenken können und damit alle verwandtschaftlichen Bindungen zum eigenen Kind kappen dürfen.

 

 

 


 

 

Dreieinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch der Stieftochter

Mädchen war zum Zeitpunkt der Taten 13 beziehungsweise 14 Jahre alt Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter ist ein 53-Jähriger aus Trier zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Wie das Landgericht Trier am Dienstag mitteilte, befanden die Richter den Mann für schuldig, seine Stieftochter in den Jahren 2007 und 2008 in mindestens elf Fällen missbraucht zu haben.

Das Mädchen war zum Zeitpunkt der Taten 13 beziehungsweise 14 Jahre alt.

Trier (ddp-rps)

25.08.2009

Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/zeitpunkt-dreieinhalb-jahre-haft-fuer-sexuellen-missbrauch--/de/Politik/20458880

 

 

 


 

 

Kindesmissbrauch

Mann schwängerte Stieftochter viermal

Er gab ihr nur Taschengeld und ließ sie zu Verabredungen, wenn sie gefügig war: Ein 36-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Trier verantworten, weil er seine Stieftochter jahrelang missbraucht und viermal geschwängert haben soll.

Trier - Ein Kind des Angeklagten habe das Mädchen im Alter von 16 Jahren ausgetragen, hieß es in der Anklageschrift, die am Donnerstag vor Gericht verlesen wurde. Drei weitere Schwangerschaften soll sie abgebrochen haben. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mann aus Serrig (Kreis Trier-Saarburg) sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in 133 Fällen vor. Er habe sich seine "Vaterrolle" und die Abhängigkeit des Kindes zu Nutze gemacht, sagte Staatsanwältin Daniela Gregarek.

Der Mann habe das Mädchen - zum Tatzeitpunkt zwischen 15 und 18 Jahren alt - "massiv unter Druck" gesetzt, sagte Nebenklägerin Irmgard Jacoby. Er habe etwa nur Taschengeld gegeben und ihr "Ausgang" erlaubt, wenn sie gefügig war. Mit 18 Jahren sei sie von zu Hause geflüchtet und habe sich dem Jugendamt anvertraut, sagte Jacoby. Das Kind des Angeklagten lebe bei der jungen Frau, die derzeit eine Ausbildung zur Altenpflegerin macht.

Der 36-Jährige hat sich laut Staatsanwaltschaft nach dem 15. Geburtstag des Mädchens sexuell zu diesem hingezogen gefühlt. Vor allem im heimischen Anwesen habe er die Stieftochter zum Geschlechtsverkehr "gedrängt". Tatorte seien Bad, Kinderzimmer, Wohnzimmer und Keller gewesen, sagte die Staatsanwältin. Die Mutter der Tochter habe davon nichts gewusst und sei auch über die Vaterschaft des Babys im Unklaren gehalten worden.

Grund für die Flucht von zu Hause sei ein Übergriff des 36-Jährigen Anfang 2009 gewesen, sagte Jacoby. Laut Anklage hatte er die 18-Jährige aus Wut, weil sie einen Freund hatte, gewürgt, gegen eine Treppe geschleudert und gedroht, er "wolle sie vielleicht auch noch umbringen", lautete es in der Anklage. Die Jugendliche erlitt bei dem Übergriff Prellungen am Körper. Ein anderes Mal verfolgte er sie im Auto, bremste sie aus und schlug mit einem Nageleisen auf den Wagen ein.

Für den 36-Jährigen sei "es eine ganz normale Beziehung" zu dem Mädchen gewesen, sagte dessen Verteidiger Otmar Schaffarczyk. Der gelernte Zimmermann liebe die Stieftochter "immer noch". Er habe sich ihr gegenüber nicht als Vater gefühlt. Die Mutter des Kindes habe "von allem" nichts mitbekommen. Auch die Mutter des Angeklagten sagte: "Wir haben alle nicht gewusst, dass das Kind von ihm ist."

 

jjc/dpa

20.08.2009

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,643996,00.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da fragt man sich, wo denn eigentlich der leibliche Vater der missbrauchten Jugendlichen abgeblieben ist. Es wäre nicht das erste mal, wenn dieser vorher durch die Mutter, das Jugendamt und das Familiengericht entsorgt und ausgegrenzt wurde, so dass die Jugendliche dann nur noch ihre Mutter als unzuverlässige Bezugsperson hatte. Die Mutter ist ihrer Fürsorgepflicht augenscheinlich nicht nachgekommen, denn wie kann sonst quasi unter ihren Augen so etwas passieren, da muss man dann schon beide Augen fest zudrücken und nichts sehen wollen. Strafrechtlich wäre das dann als Beihilfe durch Unterlassen zu bezeichnen?

 

 

 


 

 

NRW-Justizministerin beklagt Tatenlosigkeit im Bund

Sonntag, 16. August 2009 12.17 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) wirft ihrer Amtskollegin im Bund, Brigitte Zypries (SPD), in einem Interview Tatenlosigkeit vor. Streitpunkt sind die steigenden Kosten für staatliche Rechtshilfen von Hartz-IV-Empfängern. «Ein weiteres unrühmliches Beispiel dafür, dass sich der Bund der Anliegen, die im Interesse der Länder liegen, nicht in angemessener Zeit annimmt», klagte Müller-Piepenkötter im Magazin «Focus». Im Oktober 2008 hätten fünf CDU-Bundesländer eine Gesetzesnovelle in den Bundestag eingebracht, um den Missbrauch bei den von den Ländern finanzierten Rechtsberatungen einzudämmen. Bundesjustizministerin Zypries habe die Initiative gestoppt.

Müller-Piepenkötter forderte «die sparsame und zielgerichtete Verwendung von Steuermitteln zugunsten der wirklich Bedürftigen». Laut dem nordrhein-westfälischen Landesrechnungshof stiegen die Kosten bundesweit von umgerechnet 1,6 Millionen Euro im Jahr 1981 auf 62,9 Millionen im Jahr 2006. In 80 Prozent der Fälle tricksten Anwälte und kassierten so dreifach höhere Honorare, hieß es.

[NRW-Justizministerium]: Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf

 

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_1708/index.php

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wen wundert es, wenn Bundesjustizministerin Zypries die Initiative von fünf CDU-Bundesländer stoppt, kommt doch das Geld für die Prozesskostenhilfe in erster Linie Frauen und hier insbesondere Müttern zugute. Frauen und Mütter sind aber die Lieblingsmenschen von Frau Zypries, Männer und Väter können in der Gunst der Ministerin leider nicht mithalten, wie zuletzt die unselige Kriminalisierungskampagne von Frau Zypries gegen Väter, die ohne Zustimmung der Mutter die Abstammung ihres Kindes klären lassen wollen, gezeigt hat.

Unser Vorschlag, nach der milliardenschweren Abwrackprämie nun auch noch eine Prozesskostenprämie für jede Mutter die beim Gericht einen Antrag stellt, dem Vater des gemeinsamen Kindes das Sorgerecht entziehen zu lassen. Da freuen sich die streitwütigen Anwälte und die Psychotherapeuten und Psychosomatischen Kliniken, die sich dann um die staatlich entsorgten Väter kümmern können.. 

 

 


 

 

 

 

Mauer zwischen nichtverheirateten Vätern und ihren Kinder bleibt noch 100 Jahre.

Darüber wachen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium und das Bundesverfassungsgericht mit der Härte des Beton. 

Frei nach dem Motto: Marmor, Stahl und Eisen bricht, aber unsere Härte nicht.

 

 

 

 

48. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer

Am 13. August 1961 ließ die Ostberliner Regierung unter Walter Ulbricht die Berliner Mauer errichten, die zusammen mit den Grenzbefestigungsanlagen an der grünen Grenze zwischen der DDR und der BRD, die innerdeutsche Teilung nun auch im Bereich der unkontrollierten Bewegung von Menschen von Ost nach West und West nach Ost, zur Realität werden ließ. Mauer und Sperranlagen bestanden dann bis 1989.

Im Jahr 1949 wurden die beiden deutschen Staaten BRD und DDR gegründet. Im Jahr 2009 ist von den beiden Ländern nur noch eins übrig geblieben, erweitert um das Territorium der DDR und deren Bevölkerung. In den 60 Jahren seit 1949 wurden Millionen von Vätern und ihren Kindern durch die DDR und die BRD entrechtet und der Kontakt zwischen Vätern und ihren Kindern von Staats wegen unterbunden. Die Todeszahl staatlich ausgegrenzter Väter mit traumatischen Trennungserfahrungen dürften weit höher sein, als die Todeszahl der an der deutsch-deutschen Grenze ums Leben gekommenen Menschen.

Erst im Jahr 1998 erhielten nichtverheiratete Väter und ihre Kinder in der BRD ein gesetzliches Umgangsrecht. Bis zum 01.07.1998 konnten in der BRD Mütter nichtverheirateten Vätern mittels einer sogenannten Ehelicherklärung das eigene Kind wegadoptieren 

Bis heute im Jahr 2009 hält die Bundesregierung und auch das Bundesverfassungsgericht an der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder fest. - Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihrer Kinder nach §1626a BGB

 

Wenn angesichts dieser totalitären Praktiken die offizielle deutsche Politik des Jahres 2009 der Opfer der von der DDR erbauten Mauer gedenkt, ohne das eigene Versagen und die eigene Täterschaft in 60 Jahren staatlich betriebener Väterausgrenzung in Deutschland Ost und West einzugestehen und ohne den betroffenen Vätern und ihren Kindern Schadensersatz für das erlittene Unrecht zu leisten, so kann das nur als schamlose Heuchelei bezeichnet werden. 

Die Berliner Mauer steht leider noch immer, heute findet man sie im Bürgerlichen Gesetzbuch im Männerdiskriminierungsparagraphen §1626a BGB, im Deutschen Bundestag, im Bundesjustizministerium und auch in Karlsruhe.

 

Bundesministerium der Justiz - www.bmj.bund.de

Deutscher Bundestag - www.bundestag.de

Bundesverfassungsgericht - www.bundesverfassungsgericht.de

 

 

Pfui Deibel Deutschland

13.08.2009

 

 

 

 

 

1949 bis 2009

60 Jahre Mauer zwischen Vätern und ihren Kindern in Deutschland

 

Die "Baumeister" der Schandmauer::

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. 

 

 

 

01.07.1998 Kindschaftsrechtsreform

Bezüglich des Umgangsrecht wird die jahrzehntelange staatliche gesetzliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beendet. 

Bis zum 01.07.1998 galt in Deutschland der sexistische und verfassungswidrige Unrechtsparagraph § 1711 BGB. Das Bundesverfassungsgericht hatte es bis zum 01.07.1998 nicht für nötig gehalten, diesen Schandparagraphen außer Kraft zu setzt.

 

 

§ 1711 a.F. BGB (Persönlicher Umgang des Vaters mit dem Kinde; Auskunft)

(1) Derjenige, dem die Personensorge für das Kind zusteht, bestimmt den Umgang des Kindes mit dem Vater. § 1634 ABs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Wenn ein persönlicher Umgang mit dem Vater dem Wohl des Kindes dient, kann das Vormundschaftsgericht entscheiden, daß dem Vater die Befugnis zum persönlichen Umgang zusteht. §1634 BGB Abs. 2 gilt entsprechend. Das Vormundschaftsgericht kann seine Entscheidung jederzeit ändern.

 

 

Hunderttausende nichtverheiratete Väter und ihre Kinder haben auf Grund dieses Paragraphen und seiner rigiden Anwendung durch die deutsche Richterschaft den Kontakt zu ihren Kindern verloren. Eine offizielle Entschuldigung und Wiedergutmachung bei den betroffenen Vätern und ihren Kindern für das jahrzehntelange staatliche Unrecht ist bis zum Jahr 2009 nicht erfolgt..

 

 

Die deutsche Apartheidpolitik gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern im Sorgerecht bleibt erhalten, nunmehr vom Bundesregierung und Bundestag wegen verpackt in den sexistischen und verfassungswidrigen §1626a BGB.

 

 

§ 1626a BGB (Gemeinsame elterliche Sorge durch Sorgeerklärungen)

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen

2. einander heiraten, dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird.

(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

 

 

 

In der Folgezeit erklären der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, die Apartheidpolitik der Bundesregierung - sprich §1626a BGB - wäre mit der Verfassung vereinbar. Beide Gerichte zeigen damit eine eigenartige Auffassung vom Grundgesetz und von der Berechtigung zur Diskriminierung großer Bevölkerungsgruppen, nämlich nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

Wenn man den Blick in die Geschichte der Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter nimmt, kommt man nicht an der Tatsache vorbei, dass die rechtliche Ausgrenzung dieser im Laufe der Zeit nach Millionen zählenden Personengruppen in fataler Weise an bestimmte Formen nationalsozialistischen Unrechts erinnert. Nun war der Nichtehelichenstatus kein Grund zur Euthanasie oder anderen nationalsozialistischen Gräueltaten - Glück gehabt, möchte man da den nichtehelichen Kindern und ihren Vätern zurufen, es hätte auch schlimmer sein können. 

Jüdische Rechtsanwälte wurden ab 1936 auf Grund des damals eingeführten nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetzes, was eigenartiger Weise bis auf ein paar gestrichene Passagen noch heute in Kraft ist, aus ihren Kanzleien gedrängt. Ihre deutschen Frauen wurden genötigt, sich von ihnen scheiden zu lassen. 

Nun hätte man erwarten können, dass Rechtsanwälte jüdischer Abstammung wenigstens im Nachkriegsdeutschland sensibel für Diskriminierungen geworden sind. Doch bei Gregor Gysi, einstiger Vorzeigestar und Entertainer der PDS, musste man leider auch dies vermissen, als es darum ging die Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern im Sorgerecht zu beseitigen.

 

Es gab nicht nur eine von der DDR gebaute reale Mauer zwischen Ost und West, die nahestehende Menschen trennte, sondern in beiden deutschen Staaten auch unsichtbare Mauern aus Paragrafen und behördlicher Gewalt, die Väter und ihre Kinder, häufig auch entgültig, voneinander trennten. Heute gelten diese Gesetze zum großen Teil nicht mehr. Kann man sie rückblickend als Unrechtsgesetze bezeichnen und damit ihre Autoren und Verfechter als Vertreter und Vertreterinnen von Unrecht? Darf man in der Bundesrepublik im Jahr 2003 zwar von SED-Unrecht sprechen, nicht aber von Familienrecht-Unrecht in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 

Darf man eine Entschuldigung oder Worte des Bedauerns von denjenigen erwarten, die sich nach 1945 an diesem Familienrecht-Unrecht in aktiver Weise und in verantwortlicher Position beteiligt haben. Wir meinen ja. Doch dies setzt voraus, dass diejenigen, die Unrecht begangen haben überhaupt die menschliche Größe besitzen, die nötig ist, um eigenes Fehlverhalten zu erkennen und sich eingestehen zu können. Ob dies bei vielen der damals Verantwortlichen der  Fall ist, wir glauben es nicht. 

 

 

 

 


 

 

 

Mahnwache am Amtsgericht

Ansbach

Um auf die Probleme hinzuweisen, die entstehen, wenn Eltern der Umgang mit ihren Kindern untersagt wird, hielt die Selbsthilfegruppe "Entfremdete Eltern und Kinder" vor dem Amtsgericht eine Mahnwache ab. Vor allem Väter würden nach einer Trennung oft von ihren Kinder ferngehalten, sagte Gerhard Neugebauer von der Selbsthilfegruppe.

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F. Oechslen

Fränkische Landeszeitung

12.08.2009 

 

 


 

 

SACHSEN-ANHALT SP. | MDR FERNSEHEN | 12.08.2009 | 21:15 Uhr

 

Nicht ohne mein Kind - Vom Leid der Trennungsväter

Ein schwerer Schlag, wenn eine Partnerschaft auseinandergeht. Noch schwerer wiegt, wenn Väter ihre Kinder anschließend nicht mehr sehen dürfen. Hunderte solcher Schicksale könnte Nikolai Webel erzählen, denn auf Radio Chorax betreut er die Sendung "Väteraufbruch". Einmal monatlich interviewt der Hallenser Trennungsväter, gibt seit sieben Jahren Rat und Hilfe.

Rechte: colourbox.com

Er ist selbst ein Betroffener. Als nach der Trennung seine Frau wieder einen neuen Partner hatte, sollte Nikolai Webel seine Tochter Leo nicht mehr sehen können. Damals stand er kurz vor dem Selbstmord. Sein Glaube und der Wille, sich zu wehren, rettete ihn.

Elterliche Einigung für Kindeswohl

Heute ist Leo elf Jahre alt und darf immer ab Donnerstag zum Papa. Die elterliche Einigung ist für das Mädchen ein großes Glück. "Kinder lieben immer beide Elternteile", sagt Nikolai Webel. "Dem sollte man in allen Entscheidungen Rechnung tragen."

Eines ist immer gleich: der Schmerz der Väter

So unterschiedlich die Geschichten sind, die Nikolai Webel in seiner Sendung hört, eines ist immer gleich: der Schmerz der Väter. Wenn Jens Schwalbe aus Halle seinen Sohn Moris sehen will, dann nur auf drei Jahre alten Filmen in seinem Laptop. Die Beziehung ging ganz abrupt in die Brüche, eine Beziehung zum Sohn konnte der junge Mann nie richtig aufbauen. Es war ihm nur begleiteter Umgang gestattet, doch auch der ist mittlerweile nicht mehr an der Tagesordnung.

Manchmal endet es auch vor Gericht

Ronald Sittinger hat es besser: In regelmäßigen Abständen kommt Sohn Paul zu Besuch. Nach der elterlichen Trennung zog er mit der Mutter nach Bremen. Eine Vater-Sohn-Beziehung zwischen Halle und Bremen war anfangs nicht leicht. Mit Ronalds neuer Frau Sandra kamen zwei neue Söhne ins Haus. Es gab zunächst Schwierigkeiten und Ronald Sittinger musste um Paul kämpfen. Inzwischen verstehen sich die drei Jungs bestens und die elterlichen Differenzen sind aufgrund der Entfernung verblasst. Der 35jährige Simon Hattwig kämpft noch um sein Recht, seine Tochter Emily regelmäßig sehen und betreuen zu dürfen.

Ende August wird über das Sorgerecht vor Gericht entschieden.

Eine Zeit voller Hoffen und Bangen für ihn.

Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2009, 13:49 Uhr

 

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt-spezial/6499129.html

 

 

 


 

 

 

Väter - Gefangene sollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können

Bisher haben sich 30 inhaftierte Väter für das Projekt beworben

Wiesbaden (ddp-hes). Strafgefangene in Hessen sollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Butzbach haben acht Inhaftierte bereits seit Mai dieses Jahres die Gelegenheit, drei Stunden mit ihren Kindern zusammen zu sein, wie Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Über die Fortsetzung und Ausweitung des Pilotprojekts «Vater-Kind-Besuch» werde in einem halben Jahr entschieden.

Die ersten Treffen seien positiv verlaufen, sagte Hahn. Unter der Aufsicht einer Sozialarbeiterin und einer Pfarrerin würden Väter und Kinder in einem Mehrzweckraum gemeinsam essen, basteln oder malen können, sagte Hahn. Wichtig sei, dass die Familien die Zeit individuell gestalten könnten.

Gerade die Kinder erlebten die Abwesenheit des Vaters oft als Zurückweisung, weil sie sich in den Zwangscharakter der Inhaftierung nicht hineindenken könnten, sagte Hahn. Die direkte und kontinuierliche Begegnung mit dem Vater werde so zu einem wichtigen Orientierungspunkt für sie. «Die Besuchstag schaffen einen Freiraum, in dem der Vater für das Kind wieder greifbar wird.»

Für die Gefangenen bedeuteten die Besuche zugleich die Möglichkeit, ihre Vaterrolle wahrzunehmen und unter den Bedingungen der Haft zu gestalten. Die Treffen sollen laut Hahn zudem eine wichtige Stütze auf dem Weg der Resozialisierung der Inhaftierten sein.

Den Angaben zufolge hatten sich über 30 inhaftierte Väter für das Projekt beworben. Aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen hätten aber nur acht Gefangene berücksichtigt werden können.

(ddp)

11.08.2009

 http://www.ad-hoc-news.de/vaeter-gefangene-sollen-mehr-zeit-mit-ihren-kindern--/de/Regional/Hessen/20423859

 

 


 

 

Jugendämter mussten durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut nehmen

Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht.

Quelle: heute im bundestag vom 6.8.2009

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Jugendämter mussten durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut nehmen" titelt "heute im bundestag". Ob das so stimmt, darf bezweifelt werden. Richtig ist indes, Jugendämter haben durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut genommen.

Ob das immer so nötig war, darf bezweifelt werden, denn bekanntlich rückt manchmal die Feuerwehr aus und stellt dann fest, dass der vermeintliche Brand eine Grillparty ist.

 

 

 


 

 

Gesetzeslücken im Sorgerecht für uneheliche Kinder

Elke Stolt (gms)

Stuttgart - Das Gesetz zum Sorgerecht für Kinder unverheirateter Eltern sollte nach Ansicht von Richtern und Betroffenen dringend geändert werden. Es sei ein Skandal, dass bei diesen Paaren die Mutter automatisch allein sorgeberechtigt sei, sagte der Gründer und Vorsitzende des Vereins „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe“, Franzjörg Krieg. Das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2003 sei menschenrechtswidrig. „Da habe ich Verständnis, dass Väter sich entsorgt fühlen“, betonte am Mittwoch auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Stefan Motzer. Während Ex-Ehepartner automatisch das gemeinsame Sorgerecht haben, steht bei unverheirateten Partnern dem Vater kein Sorgerecht zu. Dies sei eine Ungleichbehandlung der Väter.

So sei auch dann kein gemeinsames Sorgerecht möglich, wenn beide Eltern zwar zusammenleben, die Mutter aber dennoch auf ihrem alleinigen Sorgerecht beharre. Es sei fraglich, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar sei, meinte der Familienrichter. „Es kann nicht sein, dass einer Frau nur durch den Umstand, dass sie Mutter geworden ist, das Prädikat "gut" für das Kind quasi ins Wochenbett gelegt wird“, kritisierte Krieg. „Wir fordern ein gemeinsames Sorgerecht für alle Kinder ab Geburt, gleichgültig ob ehelich oder nicht“

Gemeinsame Sorgerechtserklärung

Die bisherige Regelung habe manchmal tragische Folgen und diene nicht immer dem Kindeswohl. Motzer nannte den Fall eines Vater, der sich jahrelang als Hausmann um die Erziehung seiner drei Kinder gekümmert habe, während seine Partnerin und die Mutter der Kinder ihrem Beruf nachgegangen sei. Als sich die Frau von dem Mann getrennt habe, habe dieser weiter die Kinder erziehen wollen. Die Mutter habe aber eine Fremdbetreuung bevorzugt. „Kein Gericht der Welt konnte etwas daran ändern.“ Er könne nur allen Männern in nicht-ehelichen Beziehungen raten, mit der Mutter des gemeinsamen Kindes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben.

Bei ehelichen Beziehungen hingegen sei der „entsorgte Vater“ Historie, sagte Motzer in Anspielung auf eine kürzlich erschienene Film-Dokumentation. Auch Krieg bezeichnete das geschriebene Recht in diesem Bereich als „im Grunde in Ordnung“. Allerdings stehe das gesprochene Recht dazu noch allzuoft im Widerspruch.

Positive Signale für Väter

Insgesamt aber sei die Gesellschaft auf einem guten Weg. „Angesichts von immer mehr Trennungen und Scheidungen sind unsere Forderungen längst kein Randphänomen mehr“, sagte der Vereinsgründer. Es gebe viele Signale aus Gerichten und auf gesetzgeberischer Ebene, wo nicht länger automatisch die Mutter bevorzugt werde. „Wir sind mitten in einer Veränderung. Die Akzeptanz für unseren Kampf war noch nie so groß.“ lsw

05.08.2009

http://stimme.de/suedwesten/nachrichten/vm/art19068,1615476

 

 

 


 

 

 

Sorgerecht

Mann sucht sein Kind mit Riesenplakat

01. August 2009 19.35 Uhr, Konstantin Marrach

Matthias W. verlor das Sorgerecht für seine Tochter. Jetzt sendete er einen bizarren Hilferuf.

 

Vater demonstriert mit Banner auf Siegessaeule

Foto: Ufuk D. Ucta

Bild 1 von 5

Matthias W. mit dem Bild seiner Tochter Bianca vor der Siegessäule

Wie verzweifelt muss der Vater sein? Matthias W. (40) stieg Sonnabend 285 Stufen hoch auf die Aussichtplattform der Siegessäule. Oben angekommen, entrollte er ein 25 Meter langes Transparent. Darauf ein Bild seiner Tochter Bianca (6) und ein Wort: „Entführt!“

„Ich will der ganzen Welt zeigen, wie sehr ich meine kleine Bianca vermisse“, sagt der Unternehmensberater. Seit zweieinhalb Jahren hat er sie nicht mehr gesehen. Er behauptet, die Mutter habe das Mädchen entführt, soll sich mit ihr in Schweden oder Argentinien aufhalten.

Die Transparent-Aktion – sie ist der vorläufige Höhepunkt in einem dramatischen Sorgerechtsstreit, der sich seit Jahren hinzieht.

Rückblick: Im Sommer 2005 hatte Matthias W. die gemeinsame Tochter Bianca aus einer Kita in Friedrichsfelde mitgenommen. Er sagt, er habe Angst gehabt, das Mädchen nach der Trennung von seiner Frau Manuela (Name geändert) zu verlieren. „Ich weiß heute, dass die Entführung ein Fehler war“, so Matthias W.

Nach der Festnahme wurde dem Vater damals das Sorgerecht abgesprochen. Das Umgangsrecht aber behielt er. Heißt: Er darf wissen, wo sie sich aufhält und sie auf Wunsch sehen. „Das aber ignoriert meine Ex-Frau.“

Mit dem Plakat wollte er die Behörden auf seine Verzweiflung aufmerksam machen. Nur gut eine Stunde blieb das Transparent allerdings hängen. 27 Einsatzkräfte der Polizei rückten an, holten Matthias W. von der Siegessäule. Nach einer Verwarnung durfte er wieder nach Hause.

http://www.bz-berlin.de/bezirk/tiergarten/mann-sucht-sein-kind-mit-riesenplakat-article536137.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Vater hat das Sorgerecht natürlich nicht verloren, sondern es wurde ihm vom Familiengericht mit der Unterstellung nach §1671 BGB entzogen, dies würde dem Wohl des Kindes am besten dienen.. Nach Grundgesetz Artikel 6 dürfte das eigentlich gar nicht gehen, doch um dieses Stück Papier in dem allerlei angebliche Rechte der Menschen stehen, kümmert man sich in Deutschland nicht allzu sehr.

 

 

 

 

 

 


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