Väternotruf

Februar 2010


 

 

 

 

Sorgerechtliche Impulse aus Straßburg

Professor Dr. Michael Coester, München zur Fussnote *

I. Einleitung

Das Urteil des EGMR vom 3. 12. 2009 zur Fussnote 1 überrascht im Ergebnis nicht, begründet aber die Verpflichtung Deutschlands zu einer erneuten Sorgerechtsreform. Betroffen ist in erster Linie § BGB § 1626a BGB, der die elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten (im Folgenden: nichtehelichen) Eltern zunächst allein der Mutter zuweist. Der Weg in ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern führt (rechtliche Etablierung der Vaterschaft vorausgesetzt) nur über entsprechende Sorgeerklärungen beider Seiten oder über spätere Heirat der Kindeseltern. Ohne Bereitschaft der Mutter zur Sorgegemeinschaft ist weder der eine noch der andere Weg gangbar. Das Gleiche gilt für einen Wechsel der Alleinsorge von der Mutter zum Vater: Hier fordert das Gesetz (§ BGB § 1672 BGB § 1672 Absatz I BGB) neben der Zustimmung der Mutter sogar eine gerichtliche Überprüfung der Kindeswohldienlichkeit.

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Coester: Sorgerechtliche Impulse aus Straßburg = NJW 2010,482

 

 

 

 


 

 

 

Europarat:

Bald neues Sorgerecht für unverheiratete Väter

Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen.

dpa INTERLAKEN. Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen.

Das sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag in Interlaken der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das deutsche Gesetz räumt der Mutter ein Vetorecht bei der Vergabe des Sorgerechts ein. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Egmr) im vergangenen Dezember als Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens und das Diskriminierungsverbot bewertet.

Die 47 Mitgliedsländer des Europarates wollen mit einer rascheren Umsetzung von Grundrechtsurteilen die Arbeitsüberlastung des Egmr verringern. Darauf einigten sich die Außen- und Justizminister der Staatenorganisation. "Wir haben den Grundstein gelegt, damit der Reformprozess für den Gerichtshof nun zügig vorangetrieben werden kann", sagte die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey.

Die Minister verabschiedeten ein Bündel von Reformmaßnahmen: Schwerwiegende Fälle sollen schneller bearbeitet werden. Unzulässige Beschwerden sollen rascher herausgefiltert werden, und für Wiederholungsfälle, die einen Großteil der Arbeit der Richter ausmachen, soll es künftig Piloturteile geben, die wegweisend für ähnliche Fälle sind. Initiiert wurde die Konferenz durch die Schweiz, die zur Zeit im Ministerkomitee den Vorsitz hat.

Die Flut von Beschwerden droht die Wirksamkeit des Gerichtshofes zunichte zu machen. Im vergangenen Jahr waren fast 120 000 Beschwerden in Straßburg anhängig, die meisten aus Russland, der Türkei und der Ukraine.

"Wenn das Leben oder die Gesundheit von Klägern bedroht ist, sollte der Gerichtshof innerhalb weniger Monate zu einer Entscheidung kommen können", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Je nach Komplexität der Beschwerden können in Straßburg zehn Jahre bis zu einem Urteil vergehen. Wenn die Mitgliedsländer die Reform des Gerichtshofes ernsthaft vorantreiben, könnte nach Einschätzung von Juristen die Verfahrensdauer auf unter fünf Jahre reduziert werden. Wunschziel wäre allerdings eine Verfahrensdauer von zwei Jahren.

Jeder der 800 Mill. Bürger aus den 47 Europaratsländern kann den Gerichtshof anrufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt glaubt. Allerdings muss er zuvor den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Ein Kläger aus Deutschland muss also bereits vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden sein, ehe er nach Straßburg ziehen kann.

19.02.2010

http://www.handelsblatt.com/newsticker/politik/europarat-bald-neues-sorgerecht-fuer-unverheiratete-vaeter;2533054

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Deutsche Regierung, Justiz und der Deutsche Bundestag haben das ihre getan, um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unnötig zu belasten. Zuletzt im Jahr 2003 das Bundverfassungsgericht - Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 unter seinem damaligen Präsidenten Papier, als es vortrug, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wäre mit dem Grundgesetz vereinbar. Dass das in keiner Weise sein konnte, konnte jeder des Lesens Kundige wissen, denn Artikel 6 Grundgesetz postulierte:

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche

 

Die Herren und Damen Richter/innen des ersten Senates, waren sich jedoch nicht zu schade, die jahrzehntelange sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder noch einmal abzusegnen, ein schwarzer Tag für das Bundesverfassungsgericht und seine seitdem stark in Mitleidenschaft gezogene Reputation, ein schwarzer Tag auch für Hunderttausende nichtverheiratete Väter und ihre Kinder, die bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache Zaunegger gegen Deutschland am 03.12.2009 für weitere 6 Jahre zu Menschen zweiter Klasse erklärt wurden.. 

 

 

 


 

 

 

Lügen ohne Rot zu werden, das Bundesjustizministerium macht es vor:

"Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Familienrecht ist weitgehend vollendet." tönt Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, grad so als ob nicht gerade der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Sache Zaunegger gegen Bundesrepublik Deutschland auf die Unzulässigkeit der staatlich betriebenen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter in Deutschland und ihre Duldung durch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen und zur Beendigung der in Deutschland weiterhin tagtäglich von der Bundesregierung  betriebenen Menschenrechtsverletzungen mittels Schandparagraph 1626a BGB aufgefordert hätte.

Anton

 

 

 

Bundesjustizministerin: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur geplanten erbrechtlichen Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind: Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Familienrecht ist weitgehend vollendet. Nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik bekamen bereits 1970 ein gesetzliches Erbrecht. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Gleichstellung war die Kindschaftsrechtsreform, die ich vor über zehn Jahren auf den Weg gebracht habe. Die politischen Weichenstellungen sind in der Gesellschaft angekommen. Heute ist es kein Makel, nicht verheiratete Eltern zu haben.

Aber: Bis heute gibt es nichteheliche Kinder, die nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach wie vor gilt eine alte Übergangsregelung, die bestimmte nichteheliche Kinder vom gesetzlichen Erbrecht ausschließt. Das wollen wir ändern. Nichteheliche Kinder sollen in Zukunft auch dann erben, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren sind. Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 vorsah. Diese Sonderregelung führt dazu, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt gelten und daher auch kein gesetzliches Erbrecht haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Mai 2009 in einem Individualbeschwerdeverfahren festgestellt, dass die bisher im deutschen Erbrecht vorgesehene Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden: Für künftige Sterbefälle werden alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ehelichen Kindern gleichgestellt. Sie beerben ihre Väter als gesetzliche Erben. Dieses Erbrecht der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder soll aber nicht zu Lasten von hinterbliebenen Ehefrauen und Lebenspartnern gehen. Um deren Vertrauen in die frühere Regelung zu schützen, wird ihnen eine gesetzliche Vorerbschaft eingeräumt. Das bedeutet: Stirbt der Vater, erben zunächst seine Ehefrau oder sein Lebenspartner. Erst wenn auch diese sterben, geht ihr Anteil als so genannte Nacherbschaft an die betroffenen nichtehelichen Kinder. Bei Sterbefällen, die sich bereits vor Inkrafttreten der geplanten Neuregelung ereignet haben, sind die erbrechtlichen Folgen schon eingetreten. Das Vermögen des Verstorbenen ist bereits auf die nach alter Rechtslage berufenen Erben übergegangen. Um ihr Vertrauen in die entstandene Eigentumslage zu schützen, unterliegt die rückwirkende Entziehung solcher Erbschaften sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen: Möglich ist, die Neuregelung auf Todesfälle zu erweitern, die erst nach der Entscheidung des EGMR am 28. Mai 2009 eingetreten sind. Denn seit der Entscheidung können die nach altem Recht berufenen Erben nicht mehr auf ihr Erbe vertrauen. Für nichteheliche Kinder, deren Väter bereits vor dem 29. Mai 2009 verstorben sind, muss es aus Gründen des Vertrauensschutzes grundsätzlich bei der früheren Rechtslage bleiben. Eine Ausnahme ist für Fälle geplant, bei denen der Staat selbst zum Erben geworden ist, zum Beispiel weil es weder Verwandte noch Ehegatten bzw. Lebenspartner gab oder weil die Erbschaft ausgeschlagen wurde. In solchen Konstellationen soll der Staat den Wert des von ihm ererbten Vermögens an die betroffenen nichtehelichen Kinder auszahlen. Momentan erhalten die Länder und Verbände Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22.1.2010

 

 

 


 

 

Schweigepflicht verletzt: Psychiatrie-Professor muss zahlen

04.02.2010

München - Der Leiter einer psychiatrischen Universitätsklinik in München muss einem ehemaligen Galeristen 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht zahlen.

Der Professor haftet nach einem Berufungsurteils des Oberlandesgerichts München vom Donnerstag für alle materiellen Schäden, die dem 65-jährigen Geschäftsmann durch die Weitergabe eines Attestes über eine geistige Erkrankung entstanden sind und noch entstehen können (Az.: 1 U 4650/08).

Kläger-Anwalt Martin Riemer sprach bereits von dem “teuersten Attest in der Geschichte der Psychiatrie“. Er beziffert den Schaden seines Mandanten auf 3,3 Millionen Euro, die jetzt in einem eigenen Prozess zunächst vor dem Landgericht eingeklagt werden müssten. Dieses hatte dem früheren Eigentümer einer Teppich-Galerie in bester Münchner Geschäftslage ursprünglich Schadenersatzansprüche verweigert und lediglich ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zugestanden.

Hintergrund des schon mehr als zehn Jahre dauernden Zivilrechtsstreits ist eine Scheidungsauseinandersetzung. Der Klinikdirektor hatte 1994 die Notwendigkeit einer Unterbringung des Klägers in der Psychiatrie bescheinigt und dieses Gutachten der damaligen Ehefrau des Galeristen zugänglich gemacht. Dieser flüchtete jedoch in die Schweiz und ließ sich dort von einem Psychiater seiner Wahl untersuchen, der ihm geistige Gesundheit diagnostizierte.

Der heute 65-Jährige machte in dem 1997 begonnenen Rechtsstreit den Verlust seines Geschäfts nach Kündigung eines Bankkredits geltend. Dies wurde vom OLG - wie schon von der Vorinstanz - jedoch zurückgewiesen. Die Aufgabe der Galerie sei keine Folge der Indiskretion des Klinikchefs gewesen, urteilte der Zivilsenat. Nach Aussage von Bank-Mitarbeitern hatten sie bei Kündigung der Kreditlinie keine Kenntnis von dem Attest. Dem Urteil zufolge wurde durch das Bekanntwerden des Attestes aber der Ruf des Geschäftsmannes mit gravierenden Folgen geschädigt. Dafür stehe ihm Entschädigung zu. Revision gegen die Entscheidung ließ der Zivilsenat nicht zu.

dpa

http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/schweigepflicht-verletzt-psychiatrie-professor-muss-zahlen-meta-617616.html?cmp=defrss

 

 

 


 

 

 

 

PAPA-YA

Liebe Leser und Leserinnen,

Anfänglich gab es die Befürchtung, dass uns irgendwann der Stoff ausgeht, um ein solches Magazin alle 2 Monate mit qualitativ hochwertigem Inhalt zu füllen. Die Situation stellt sich aber nun so dar, dass wir so viel Stoff haben, dass wir eigentlich jeden Monat kommen müssten und immer auf die aktuellsten Ereignisse zu reagieren.

Erdrutschartige Ergebnisse sind eingetreten und zeichnen sich noch ab. Unsere Regierung hat mächtig Dampf bekommen um das deutsche Sorgerecht für nichteheliche Väter neu zu gestalten, und dass noch vor Ablauf diese Jahres. Hartz IV gleicht plötzlich die Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge aus, zumindest für ALG II-Empfänger, in dem endlich die Umgangskosten anerkannt werden.

Der Frühling ist schon deutlich spürbar. Zum Abschluss der Depressions-Saison behandeln wir das Thema für Sie etwas ausführlicher und haben es zur Titelstory auserkoren. 

Wie angekündigt ist und bleibt das Jahr 2010 ein sehr wichtiges. Die Bewegung ist in Bewegung. Nie war der Zulauf in Selbsthilfegruppen und Vereinen zur Thematik so hoch. 

Die nun erscheinende fünfte Ausgabe ist wieder randvoll mit interessantem Lesestoff. Überzeugen Sie sich doch am besten selbst davon, und bestellen Sie noch heute die nächste Ausgabe, die wir dann in ca. 3 Wochen ausliefern werden.

Dieser Aufruf richtet sich natürlich nicht an unsere vielen Abonnenten unter Ihnen, denen die fünfte Ausgabe selbstverständlich sofort bei Erscheinen zugesandt wird.

Freuen können Sie sich auf folgenden Inhalt:

 

Ausgabe 5 PAPA-YA:

 

Titelstory: DEPRESSION

JUGENDÄMTER / KINDESENTZIEHUNG – Der familiäre Supergau Teil 2 von Dr. KARIN JÄCKEL

FRAUENHÄUSER UND DIE EKD

ZUHÖREN - warum und was wir von unseren Kinder lernen sollten

UNTER DEN AUGEN DES ADLERS

OLG LEITLINIEN

UNTERHALTSPFLICHTVERLETZUNG – Warum zahlen Eltern keinen Unterhalt für Ihre Kinder

KOLUMNE: VÄTER UND KINDER ZUERST!

Hartz IV - UMGANGSKOSTENERSTATTUNG

WOHER KOMMT DER GESCHLECHTERHASS ODER WOZU SIND KRIGE DA!? - Eine Aufarbeitung der Mütter/Väter-Problematik

FLAVIO SARDO INTERVIEW und Buchbesprechung

KOLUMNE: ICH BIN ES LEID!

ENTFERNUNGSELTERN – Wenn die Kinder unerreichbar sind

KOLUMNE: GESETZE AUF DEM PRÜFSTAND

MEINE GESCHICHTE

 

Plus News und Infos rund um die Thematik und viele aktuelle Buchbesprechungen.

 

PAPA-YA #5 erscheint Mitte März 2010

Zu Beziehen über: www.papa-ya.de

oder direkt über die Redaktion redaktion@papa-ya.de

 

Auf 32 Seiten finden Sie sicherlich viele neue Informationen zur Thematik „Familienrecht- und Politik“

 

Viel Spaß mit der neusten Ausgabe PAPA-YA Das Magazin

 

Ihr

 

Jörg Mathieu

Herausgeber und Chefredakteur

 

ACHTUNG NEUE ADRESSE UND TELEFONNUMMER AB 13.02.2010!!!

 

PAPA-YA – DAS MAGAZIN

Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht

 

c/o Jörg Mathieu

Herausgeber/Chefredakteur

Im Birkenfeld 4

66125 Saarbrücken/Dudweiler

Tel: 068 97 / 68 56 032

 

E-Mail: redaktion@papa-ya.de

Homepage: www.papa-ya.de & www.papa-ya-das-magazin.de

 

 

 


 

 

Kritik an fehlendem Vorschlag der FDP

Will niemand Papiers Nachfolger werden?

Verfassungsgerichtspräsident Papier geht Ende Februar - damit wird ein Sessel in Karlsruhe frei. Die FDP wäre mit einem Vorschlag an der Reihe, doch bislang schweigt sie. Aber die Zeit drängt, denn schon kommende Woche soll ein Nachfolger gefunden werden - in einem Verfahren, das umstritten ist.

Von Jan Ehlert und Fabian Grabowsky, tagesschau.de

Der Termin steht seit langem: Zum März scheidet der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, offiziell aus dem Amt. Sein Nachfolger wird dann wohl traditionsgemäß sein Vize, Andreas Voßkuhle. Jedoch nur als Präsident. Für den freiwerdenden Richterposten am höchsten deutschen Gericht gibt es noch immer keinen offiziellen Kandidaten. Und das wenige Tage vor der Termin.

Der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Er geht - aber wann? Solange kein Nachfolger gefunden ist, bleibt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, im Amt. ] Der Ursprung des Problems liegt aber nicht in Karlsruhe, sondern in Berlin. Das Vorschlagsrecht für den neuen Verfassungsrichter liegt beim kleineren Koalitionspartner FDP. Aber die Liberalen lassen sich mit der Benennung Zeit. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet von zwei möglichen Kandidaten, ohne deren Namen zu nennen - bestätigen wollen die FDP-Mitglieder des für die Wahl zuständigen Bundestagsausschusses dies jedoch nicht.

"Für eine so wichtige Entscheidung ist es derzeit außergewöhnlich ruhig", sagt ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller. Selten habe man sich zumindest anscheinend so wenig um eine Karlsruher Nachfolge gekümmert. Und selbst wenn dies momentan hinter den Kulissen geschehe - so wenig wie aktuell habe man selbst vor Ort in Karlsruhe davon noch nie mitbekommen. Ärger über die Stille

Wolfgang Neskovic konnte diese Stille nicht mehr ertragen. Der Abgeordnete der Linkspartei ist als ältestes Mitglied vorübergehend Chef der Wahlkommission. Anfang der Woche reichte es ihm: Er setzte für kommenden Donnerstag eine Wahlsitzung des Gremiums an, um den Papier-Nachfolger zu bestimmen - selbst, wenn es bis dahin noch keinen Kandidaten gibt.

Schild vor dem Bundesverfassungsgericht (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Ernennung des neuen Verfassungsrichters liegt in diesem Jahr bei der FDP. ] "Dies ist der letztmögliche Termin, um rechtzeitig einen Nachfolger zu benennen", sagt Neskovic. Dass Papiers Amtszeit ablaufe, sei seit langem bekannt. Sollten die Regierungsparteien bis dahin keinen Vorschlag für einen Nachfolger einreichen, wäre dies eine "beschämende Gleichgültigkeit gegenüber der dritten Gewalt und der Bevölkerung".

Die anderen Parteien sehen das zurückhaltender: Die Mitglieder von SPD und Grünen verzichten auf Kritik und schweigen sich aus. Und Neskovics Gremienkollege Günter Krings von der CDU sieht keinen Zeitdruck. Er gehe davon aus, dass die FDP "einen guten Kandidaten" präsentieren werde. Dies müsse nicht unbedingt am 25. Februar geschehen. Im Gegenteil: Ein etwas späterer Wahltermin würde es dem Ersten Senat ermöglichen, noch in der aktuellen Besetzung sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu verkünden. Neuer Modus?

Dennoch: Dass noch immer kein Kandidat bekannt ist, lässt auch die Kritik am Wahlverfahren selbst wieder aufleben. Dieses sieht vor, dass die 16 Verfassungsrichter zu gleichen Teilen von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz entscheiden für den Bundestag die zwölf Mitglieder des repräsentativ zusammengesetzten Wahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit. Die Abgeordneten haben dabei eine starke Position: Sie sind nicht weisungsgebunden, können nicht abberufen oder zur Rechenschaft gezogen werden - und sie entscheiden nicht öffentlich.

Nur ein "Abnickgremium"?

Genau hier setzen die Kritiker an. Der Ausschuss sei so nur ein "Abnickgremium für Kandidaten", über die man meistens nicht sehr viel wisse, sagt Neskovic. Angesichts der Gestaltungsmacht der Verfassungsrichter sei das unbefriedigend. Neskovic schlägt daher vor, dass sich potenzielle Kandidaten stattdessen einer öffentlichen Anhörung stellen, damit sich Ausschuss und Öffentlichkeit ein Bild von ihnen machen können.

Auch Christian Ahrendt, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, würde das Verfahren ändern: "Warum sollten sich Richter und Richterinnen nicht wie in Amerika einer öffentlichen Anhörung stellen? Das würde ihre Legitimation auch gegenüber dem Volk stärken." Der Meinung sind auch die Grünen. Sie brachten schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf ein, wonach die Verfassungsrichter direkt mit einer Dreiviertelmehrheit des gesamten Bundestags gewählt werden sollten. "98 Prozent waren exzellente Leute"

Doch das jetzige Verfahren hat auch Unterstützer. Es sei "das beste von vielen schlechten", sagt ARD-Experte Möller. Abgesehen davon, dass die Diskussion regelmäßig neu aufgelegt werde - die Abgeordneten im Wahlausschuss seien erstens demokratisch legitimiert. Zweitens sei die Qualität ihres Votums entscheidend - und da habe er in seinen Jahrzehnten in Karlsruhe fast keine Fehler festgestellt: "98 Prozent der ausgewählten Richter waren exzellente Leute." Die aber würden sich kaum öffentlichen Anhörungen auch mit privaten Fragen stellen, um ins Amt zu kommen: Für die meisten von ihnen sei ein Karlsruher Amt zwar ein "juristisches Sahnehäubchen" - bedeute aber auch mit mehr Stress und weniger Geld.

Auch CDU-Politiker Krings lehnt eine solche Annäherung an das amerikanische Wahlsystem ab. Sonst konzentriere sich die Diskussion zu stark auf die Person statt auf die Leistung, sagt er. "Dann würden besonders herausragende und unbequeme Juristen nicht mehr gewählt."

Der Bedarf an solchen ist derzeit jedoch groß. Denn neben Papier scheiden in diesem Jahr noch zwei weitere Verfassungsrichter aus dem Amt. Auch hier stehen die Termine seit langem fest. Und auch hier gibt es noch keine potenziellen Nachfolger.

Stand: 19.02.2010 14:24 Uhr

  http://www.tagesschau.de/inland/papiernachfolge100.html

 

 


 

 

 

Streit um Sorgerecht: Eltern zum Psychologen

München - In einem aufsehenerregenden Fall nahm das Münchner Familiengericht einer Mutter ihren Sohn noch im Gerichtssaal weg. Das Berufungsverfahren steht noch aus. Die Eltern müssen erst zum Psychologen.

Monika H. mit ihrem Anwalt.

In einem der ungewöhnlichsten Urteile des vergangenen Jahres hatte das Münchner Familiengericht Monika H. (Name geändert) ihren zehnjährigen Sohn weggenommen und noch im Gerichtssaal dem Vater übergeben. Die Mutter legte Berufung ein: Ob der zehnjährige Tobias (Name geändert) künftig bei Mutter oder Vater leben wird, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Der zuständige Familiensenat will zunächst ein familienpsychologisches Gutachten über die Erziehungsfähigkeit beider Eltern einholen.

Wie berichtet, hatte das Amtsgericht im Dezember der Mutter das Sorgerecht entzogen, weil ihr Ex-Mann das Kind zu selten sehen durfte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, kommentierte damals eine Sprecherin des Amtsgerichts. Vor dem Urteil hatte das Gericht mehrfach vergeblich versucht, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. In allen Sorgerechtsfällen steht das Kindeswohl über den Interessen der Eltern. Es soll nicht unter der Trennung leiden – und beide Eltern behalten dürfen.

Die Eheleute hatten sich vor drei Jahren getrennt, wobei sie, wie es bei Scheidungen heute üblich ist, das Sorgerecht für den Sohn teilten. Tobias blieb bei der Mutter, vereinbart war ein großzügiges Besuchsrecht des Vaters. Stattdessen sah er das Kind in 18 Monaten nur fünf Mal. Er schaltete das Familiengericht ein – mit Erfolg, er durfte Tobias nach der Verhandlung gleich mitnehmen, obwohl der Bub nach eigener Aussage lieber bei seiner Mutter geblieben wäre.

Ungewöhnliche Entscheidung

Vor seiner ungewöhnlichen Entscheidung hatte das Familiengericht eine Beratungsstelle hinzugezogen und eine Umgangspflegerin eingesetzt, um die Besuche zu regeln. Monika H. blieb bei ihrer ablehnenden Haltung auch nach der gerichtlichen Androhung eines Zwangsgeldes. Sie meldete das Kind ohne Rücksprache mit dem Vater sogar von seiner Schule ab. Das war der Grund für die Aberkennung des Sorgerechts. Denn wenn dieses beiden Eltern gemeinsam übertragen wurde, kann nicht ein Teil eigenmächtig über wichtige Fragen wie etwa die Wahl der Schule entscheiden.

Strafbar macht sich ein Elternteil, wenn es sich mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland absetzt. Zwar hatte Tobias im Dezember in der Verhandlung versichert, er wolle bei seiner Mutter bleiben. Das Familiengericht sah aber einen Loyalitätskonflikt, den die Mutter heraufbeschworen habe: Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen wollen. Die Richterin sah auch zwischen Vater und Sohn ein vertrauensvolles Verhältnis.

An der Prozessführung der Richterin hat das Oberlandesgericht bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung in einem Beschluss gerügt, dass kein Verfahrenspfleger für die Interessen des Kindes bestellt worden sei. Auch vermisste der Senat ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit des Vaters. Jetzt werden beide Eltern begutachtet, bevor das OLG entscheidet. Anwalt Lutz Libbertz, der die Mutter vertritt, ist mit dieser Entwicklung „sehr zufrieden“. Tobias ist auch in zweiter Instanz bei seiner Haltung geblieben. „Ich will zur Mami“, hat er auf die Frage des Richters erwidert.

Von Sarah List

11.02.2010

http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/streit-sorgerecht-eltern-psychologen-meta-627631.html

 

 

 


 

 

 

Muss mein Vater mich verleugnen?

Darf er kein Bild von mir zeigen?

Bitte helfen Sie mit, diesen Musterprozess zu führen. Dies ist für alle Kinder und Elternteile wichtig!

09.02.2010

Nur ohne Tochter

Gericht verlangt Eingriff in den Film "Der entsorgte Vater"

Der Film "Der entsorgte Vater" darf nur in einer geschnittenen Version gezeigt werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am 09.02.2010 entschieden. "Der entsorgte Vater" schildert das Schicksal von fünf Vätern, denen der Umgang mit ihren Kindern verwehrt wird - einer von ihnen ist Filmregisseur Wolfsperger selbst. Stein des Anstoßes ist ein acht Jahre altes Kinderbild, das Wolfsperger zwei Sekunden lang mit seiner Tochter zeigt und die emotionale Nähe zwischen dem damals dreijährigen Mädchen und ihrem Vater dokumentiert. In dem Film sind keine Angaben enthalten, die auf die Identität der heute 12-jährigen schließen lassen. Dennoch war die Mutter im Namen des Kindes gerichtlich vorgegangen.

Der Senat unter Vorsitz von Richter Prof. Wilhelm Berneke gab der Mutter Recht: Das Informations-Interesse der Öffentlichkeit und die Kunstfreiheit des Regisseurs erlaube zwar grundsätzlich die Verwendung dieses für den Film wichtigen Bildes, jedoch wiege das Recht des Kindes schwerer, nicht öffentlich erkannt zu werden. Der Film darf also nur gezeigt werden, wenn das Gesicht des Kindes unkenntlich gemacht ist.

Die Mutter von Wolfspergers Tochter, die mit Unterstützung der Gerichte erreicht hat, dass Vater und Kind seit fast drei Jahren keinerlei Kontakt mehr miteinander haben dürfen, hat im Sommer '09 kurz nach Kinostart gegen die Verwendung dieses Fotos im Film eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Infolgedessen waren die Kinobetreiber unter Androhung einer Konventionalstrafe in Höhe von 10.000 € gezwungen, das Foto, das zwei Sekunden gezeigt wurde, herauszuschneiden oder den Film ganz aus dem Programm zu streichen.

Der Berliner Tagesspiegel schrieb am 16.07.09: " Erschütternde Vorstellung: Ein Mädchen, das im Rosenkrieg der Eltern zum Opfer wird. Der Hass - oder was ist das sonst? - einer Frau auf ihren Ex. Ein Hass, der zur Folge hat, dass der Vater nicht mal ein altes Foto öffentlich zeigen darf, als Unterpfand seiner Zuneigung zur Tochter, nicht mal zwei Sekunden lang."

Das Anliegen ist keinesfalls nur die Schilderung eines persönlichen Schicksals des Regisseurs. Vielmehr wird dieses neben mehreren anderen Fällen paradigmatisch dargestellt, um die von einer großen Zahl von Personen empfundene Ungerechtigkeit des geltenden Sorge- und Umgangsrechts für geschiedene, nicht sorgeberechtigte Väter und die Machtlosigkeit gegenüber Manipulationsversuchen der sorgeberechtigten früheren Lebensgefährten anzuprangern. Diese Aussage geht weit über die Eltern-Kind-Beziehung von Elternteilen ohne Erziehungsberechtigung hinaus und greift deutlich in den rechtspolitischen Raum ein.

Thematisiert wird insbesondere die Gleichsetzung von Sorgerecht mit Eigentumsrecht. Der Film berührt zudem tiefe entwicklungspsychologische Implikationen und somit insgesamt ein Thema, das die Öffentlichkeit in zunehmendem Maße interessiert. Die insofern getroffenen bisherigen Feststellungen des Urteils gehen daher an dem eigentlichen Gehalt des gegenständlichen Films vorbei. Das Thema hat hohe politische Brisanz.

Da der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist, erwägt Douglas Wolfsperger, für seinen Film weiterzustreiten und ggf. eine verfassungsrechtliche Entscheidung zu erwirken.

http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/

 

 

 

20. Zivilsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stand vom 09.02.2010:

Prof. Wilhelm Berneke (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 20. Zivilsenat (ab 11.06.1997, ..., 2010) - http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/

Dr. Jan Maifeld (Jg. 1959) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 20. Zivilsenat (ab 01.01.2002, ..., 2010) - http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/

Prof. Dr. Thomas Hoeren (Jg. 1961)) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 20. Zivilsenat (ab 01.03.1996, ..., 2010) - http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/

Heike Fuhr (Jg. 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf / 20. Zivilsenat (ab 31.03.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.12.1990 als Richterin am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/

Ralf Neugebauer (Jg. 1963) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 20. Zivilsenat (ab 22.08.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.2000 als Richter am Amtsgericht Erkelenz aufgeführt. http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/

Mark Ulrich Gmelin (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 20. Zivilsenat (ab 16.12.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. - http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf unterstützt mit seiner Entscheidung I-20 U 151/09 vom 09.02.2010 das Ansinnen einer Mutter allein darüber bestimmen zu wollen, ob der Vater das Bild seiner Tochter in einem Film zeigen darf.

In welchem Land leben wir denn eigentlich, müssen Männer in diesem Land demnächst eine Burka tragen und dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Frauen aufhalten?

Vom Bundesverfassungsgericht darf man aber leider auch nicht mehr erhoffen, als der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hier vorgelegt hat, hat man doch in der Vergangenheit in Karlsruhe gezeigt, dass "das Recht der Mutter auf ihr Kind", verbrämt mit der angeblichen Sorge um das Wohl des Kindes, den urteilenden Richter/innen am Bundesverfassungsgericht wichtiger ist, als die Gleichberechtigung von Vätern und Müttern, so wie sie in Artikel 3 und 6 Grundgesetz postuliert ist. Menschenrechte ja, aber nur nach Karlsruher Strickmusterbogen.

Es bedurfte erst einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Zaunegger gegen Deutschland, um die Bundesregierung zu bewegen, die eklatanten und von der Bundesregierung jahrzehntelang betriebenen Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern in Deutschland endlich zu stoppen und ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen, mit der die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder endlich beendet wird..

 

 

 


 

 

Angeklagte entschuldigt sich bei den Opfern

von Anne Wolf

Die 39-Jährige soll auf Stiefmutter und Vater eingestochen haben. Am Dienstag äußerte sie sich zu den Vorwürfen.

Burscheid. Die Antworten kommen zögernd und unter Tränen. An vieles, was am 1. September 2009 geschah, kann sich Petra S. (Name geändert) nicht erinnern. Damals soll die 39-Jährige während einer schizophrenen Psychose auf Vater und Stiefmutter, die in Burscheid leben, eingestochen haben. Am Dienstag äußerte sich die Angeklagte vor dem Kölner Landgericht zu den Vorwürfen und bestätigte weitestgehend die Anklage.

Petra S. spricht leise, ihre Erzählungen sind oft verworren und gespickt mit Daten. Sich zu ihren Gefühlen zu äußern, fällt der 39-Jährigen aus Leverkusen schwer.

Petra S. berichtet vom frühen Tod der Mutter, der zweiten Heirat des Vaters und der eigenen Hochzeit im Juli 2003. Drei Monate später sei ihr Sohn zur Welt gekommen. Der Vater habe das Kind nicht gewollt und die Ehe habe nicht lange gehalten. Im April 2007 ließ sich das Paar scheiden. Zu diesem Zeitpunkt habe der Streit um das Sorgerecht begonnen. Sie habe dem Ex-Mann den Sohn nicht überlassen wollen.

Im Juli 2009 das Sorgerecht für den Sohn verloren

Ihre Mitmenschen, so wird es aus dem Bericht deutlich, betrachtete Petra S. zunehmend als Feinde: Den Ex-Mann, den Mitarbeiter des Jugendamtes, den Mann der Schwester. Im Juli 2009 schließlich verlor sie das Sorgerecht für den Sohn. „Danach wurde es immer schlimmer“, sagt sie. Petra S. verbringt einen Monat in einer psychiatrischen Klinik. „Ich hatte das Gefühl, dass alle gegen mich sind.“

Als sie nach einem zweitägigen Berlinaufenthalt am 1. September erst eine Burscheider Kneipe und danach die Eltern aufgesucht habe, sei sie auf der Suche nach Hilfe gewesen. Stattdessen habe man sich gestritten.

Petra S. beschuldigte ihre Eltern, mit für den Verlust des Sorgerechtes verantwortlich zu sein. Als die Stiefmutter sie daraufhin mit einer Nachbarin verglichen habe, sei sie wütend geworden. Ja, sie wisse noch, dass sie zugestochen habe – mit einem Klappmesser, das sie in der Tasche getragen habe. Erinnern könne sie sich allerdings nur an den ersten Stich. „Ich bin einfach durchgedreht.“

Vor Gericht entschuldigt sich die 39-Jährige bei Vater und Stiefmutter für die Tat. Der Vater verweigert, sichtlich mitgenommen, die Aussage. Die Stiefmutter berichtet von Schlafstörungen und Ängsten, den Garten aufzusuchen, in dem die Stieftochter auf sie einstach – angeblich mit den Worten: „Du hast meine Kinder getötet, jetzt töte ich dich.“ Nachtragend allerdings sei sie nicht: „Entschuldigung angenommen“, sagt sie auf die Bitte der Stieftochter, ihr zu verzeihen.

Der Prozess wird am 18. Februar fortgesetzt.

9. Februar 2010 - 18:37 Uhr

http://www.wz-newsline.de/index.php?redid=752357

 

 


 

 

 

Alleinerziehende

Von Paul-Hermann Gruner

Edel, hilfreich und gut, gleichzeitig aber auch arm, geschunden, ohne jede Eigenverantwortung in Not geraten, das ist heute unser Prototyp des sozialen Problemfalles: die Alleinerziehende. Eine Allzweckwaffe.

Sucht eine Talk-Show ein Opfer der industriellen Moderne, der internationalen Finanzkrise, der postpubertären Verelendung, der alltäglichen Prekarisierung - dann greift sie zu dieser jungen Frau mit Kind oder Kindern. Und die lächelt dann gefasst in die Kamera und lässt uns teilhaben am Elend.

Früher hätte man in Sachen Elend und Verarmung vielleicht einen Obdachlosen präsentiert, der im Stadtwald campiert, eine verarmte Seniorin ohne Witwenrenten-Anspruch, einen teilamputierten Gerüstbauer, der keinen Arbeitsplatz mehr findet - heute stellt all diese Schicksalsschläge die Alleinerziehende alle in ihren großen, dicken, unhinterfragten Schatten.

Ihre Gruppe wächst in Deutschland staunenswert schnell - genauso die Kosten für ihre Alimentierung. Im Osten der Republik bilden Alleinerziehende 26 Prozent aller Haushalte mit Kindern. Bundesweit leben heute 2,2 Millionen Kinder leben in rund 1,6 Millionen Ein-Eltern-Familien. Die rund zehn Prozent alleine erziehenden Väter taugen aber nicht zur Vorführung als bedauernswertes Etwas; dazu braucht es das Optimum, die Alleinerziehende mit der fünffachen Mitfühl-Voraussetzung: jung, weiblich, vom bösen Manne verlassen, systemisch benachteiligt, in steter Sorge ums Kind verzehrt. Dagegen wirken verschüttete Erdbebenopfer fast schon privilegiert.

Die Alleinerziehende aber muss weiterleben. Einer kalten Gesellschaft trotzen, ins Fernsehen ziehen, beispielhaft auftreten als das dringlich zu päppelnde Plüschtier des Wohlfahrtsstaates. In einer Talk-Show war jüngst eine vierfache Mutter zu erleben, die im geerbten Haus lebt, rund 1700 Euro an staatlicher Transferversorgung bezieht und dies als am Rande der Asozialität vorführte: ein Leben auf dem Sofa der Jammer-Nische.

Was nervt bei der Heroisierung der Alleinerziehenden, ist die Fehletikettierung ihrer Lebensform als großartig, unabhängig oder selbstbewusst. Peinlich ist die politisch korrekte Umschiffung der Erkenntnis, dass das Ein-Eltern-Phänomen anwächst auch aufgrund gezielter individueller Lebensweg-Entscheidungen. Ob aus Not, Wagemut oder Leichtherzigkeit - auf alle Fälle finanziert von der Solidargemeinschaft.

In Jahrzehnten wurde das Versorgungssystem für Alleinerziehende so perfektioniert, dass Papa Staat den realen Papa leger ersetzen kann. 40 Prozent der Alleinerziehenden, vom Sozialrecht begünstigt, erhalten Hartz-IV-Bezüge und dies zu besseren Konditionen als andere Bedürftige. Arbeit suchen lohnt sich da finanziell nicht mehr - wie inzwischen auch die Bundesagentur für Arbeit einräumt. Und es lohnt sich auch nicht - mal ganz aufs Materielle geschaut -, neue Partner zu suchen. Damit arbeitet die staatliche Umsorgung der Alleinerziehenden mit an der Verhinderung von Kindheit in ach so schrecklich konventionellen Zwei-Eltern-Familien.

Man könnte natürlich jetzt fragen, warum sich mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden von den Vätern schon trennt, bevor das Kind überhaupt da ist. Warum Verhütung offensichtlich so kompliziert ist im 21. Jahrhundert. Warum man nichts wissen will von der Zahl der Kindesmisshandlungen durch überforderte Alleinerziehende. Ob nicht die armen Mütter genauso beziehungsunfähig sind wie die pauschal gescholtenen Väter. Ob überhaupt die Kultur der organisierten Vaterlosigkeit - mit Ersatzpapi Staat im Hintergrund - längst ein geheimes Leitmotiv ist.

Aber nein, solche Fragen sind tabu. So viel Frauenverachtung können wir nicht zulassen.

Paul-Hermann Gruner, geboren 1959, ist Politikwissenschaftler und Historiker. Seit Beginn der 80er-Jahre tätig als bildender Künstler mit den Schwerpunkten Montage, Installation und Performance. Seit 1996 in der Redaktion des "Darmstädter Echo", daneben Veröffentlichungen in regionalen und überregionalen Zeitungen, satirische Texte, Buchpublikationen unter anderem zu Sprachpolitik und Zeitgeistkritik.

05.02.2010

Deutschland Radio Kultur

 

 

 


 

 

 

Pendelmodell

Die beste Umgangsform?!

19. Februar 2010 um 17 Uhr

Fachleute und Eltern können im Rahmen eines runden Tisches Erfahrungen über diese Umgangsform austauschen:

Was erfordert das Pendelmodell von den Eltern? Wie wirkt sich ein solches Modell auf den Unterhalt aus? Entspricht es dem Wohle der Kinder, eine Woche hier und eine Woche dort zu verbringen? In welchen Fällen ist das Pendelmodell ungeeignet?

Als „Fachleute“ kommen:

Herr Vitt (Fachanwalt für Familienrecht und Mediator)

Herr Fründt (Psychologe)

Frau Kaiser Mitarbeiterin des Jugendamtes Charlottenburg/Wilmersdorf

Mit Kinderbetreuung

Ein Imbiss wird gereicht

Anmeldungen bis zum 12.02.2010

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.

Seelingstraße 13 14059 Berlin Tel.: 851 51 20 vamv-berlin@t-online.de

 

 


 

 

 

Kongressankündigung: "Neue Männer - muss das sein?"

In der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf findet am 19./20. Februar 2010 ein internationaler wissenschaftlicher Männerkongress statt. Motto: "Neue Männer - muss das sein? Über den männlichen Umgang mit Gefühlen".

Ausrichter sind die Heinrich-Heine-Universität und die Akademie für Psychoanalyse und Psychosomatik Düsseldorf. In der Kongressankündigung heißt es:

"Das Bild des Mannes unterliegt einer zunehmenden Fragmentierung und Defunktionalisierung bis hin zur Entwertung positiver männlicher Eigenschaften. Dies hat zu einer mittlerweile tiefgreifenden und häufig leidvollen Identitäts- und Orientierungskrise vieler Männer und Jungen geführt. Diese medial vermittelten Prozesse beeinflussen gesellschaftliche, gesundheitliche und demografische Trends.

Der Kongress soll den komplexen Ursachen nachgehen, diese aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und Ansätze für ein vielleicht gerade entstehendes neues Bild vom Mann sichtbar werden lassen.

In diesem Prozess sind humanethologische, entwicklungspsychologische, psychoanalytische, sozial- und kulturwissenschaftliche Annäherungen möglich und wichtig. Hier sind - nach einer langen Phase feministisch geprägter Reflexion - vor allem die Männer selbst gefragt.

Also: Ein Kongress von Männern für Männer (und Frauen), der statt der üblichen Rivalität auch männliche Solidarität und Freude an der Auseinandersetzung mit neuen Männerbildern spürbar machen möchte."

Einige der Themenblöcke: "Gibt es geschlechtsspezifische emotionale Drehbücher und Gefühlsregeln?"; "Traumatische Aspekte der männlichen Sozialisation"; "Der kranke Mann"; "Der verlassene Mann"; "Der entwertete Mann"; "Der vaterlose Mann"; "Welchen Geschlechts sind die Therapeuten?"; "Hoffnungen für den neuen Mann? Alternativen aus der Geschichte".

Nähere Informationen finden sich im Internet unter www.maennerkongress2010.de.

Nähere Informationen finden sich im Internet unter http://www.maennerkongress2010.de.

Quelle:

Rolf Willhardt (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)

 

 

 

 

09.09.2009 - Abteilungsleiterin Franke eröffnet Ausstellung zur DDR-Justiz im Amtsgericht Zittau

Die Abteilungsleiterin Andrea Franke hat heute im Amtsgericht Zittau die Ausstellung »Im Namen des Volkes? - Über die Justiz im Staat der SED« eröffnet (I). In einer Ansprache hat sie über den Umgang der DDR-Justiz mit der Opposition und Ausreisewilligen berichtet. Während der Veranstaltung ist der Liedermacher Gerhard Schöne aufgetreten und hat Lieder aus der Zeit der späten DDR und der Friedlichen Revolution gesungen.

Abteilungsleiterin Andrea Franke: »Wer zu Unrecht verurteilt wurde, hat einen Anspruch auf Rehabilitierung. Die Aufarbeitung des SED Unrechtes kommt im Freistaat gut voran: Die Landgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig haben zwischen 1993 und 2008 insgesamt 37.000 Verfahren durchgeführt, um rechtsstaatswidrige Strafurteile der DDR-Justiz zu beseitigen. In etwa der Hälfte der Fälle führten diese Verfahren zur vollständigen Rehabilitierung der Verurteilten. Allein in Sachsen leben oder lebten über 17.000 von der DDR-Justiz vollkommen zu Unrecht verurteilte Menschen. (II) 20 Jahre nach der friedlichen Revolution gehen noch immer über 1.000 neue Rehabilitierungsanträge pro Jahr ein. Das zeigt, wie notwendig die Auseinandersetzung mit der DDR-Justiz heute noch ist. Die Ausstellung über die Justiz in der DDR leistet hier einen wichtigen Beitrag. Sie rückt die Schicksale der Opfer, jenseits abstrakter Zahlen und Statistiken, ins Licht. «

Die Ausstellung belegt, wie eine zentralistisch organisierte Justiz ohne unabhängige Richter zum Instrument der Durchsetzung von Machtinteressen missbraucht werden konnte. Sie zeigt aber auch exemplarisch, wie die DDR-Justiz alltägliche zwischenmenschliche Konflikte regelte. Die Ausstellung geht auf eine Anregung von Richtern, Staatsanwälten und Bürgerrechtlern aus den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1991 zurück. Auf über 75 Schauelementen informiert sie in Text und Bild über die Themengebiete »SBZ und DDR unter Ulbricht (1945 – 1971)«, »Organe der sozialistischen Rechtspflege einschließlich ihrer Steuerung durch die SED« und »DDR unter Honecker bis zur Vereinigung (1971 – 1990)«.

Im Amtsgericht Zittau wird die Ausstellung bis zum 30. Oktober 2009 zu sehen sein. In Leipzig, Zwickau, Döbeln und Dresden zog sie bereits zahlreiche Besucher an.

__________

(I) Die Ausstellung wird von der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR präsentiert. Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung ist ein Duplikat einer Ausstellung des Bundesministeriums der Justiz, die in der Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg, dauerhaft zu sehen ist. Die Ausstellung wurde 1994 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt und ist als zeitgeschichtliches Dokument eine gute Basis für die Auseinandersetzung mit der DDR-Justiz.

(II) In 10 % der Rehabilitierungsverfahren verringerten die Gerichte das Strafmaß, weil der festgestellte Sachverhalt auch nach rechtsstaatlichen Maßstäben zu bestrafen gewesen wäre. Außerdem haben die sächsischen Verwaltungsgerichte in mehr als 1.000 Verfahren über eine Wiedergutmachung für berufliche Benachteiligungen, Gesundheits- oder Vermögensschädigungen durch DDR-Behörden entschieden.

http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/1499.php?page=1&behoerde=0&stichwort=zittau&startdate=2008-01-01&enddate=2010-12-31

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollen wir hoffen, dass so wie die Aufarbeitung von DDR-Unrecht, nun auch die Aufarbeitung von BRD-Unrecht, insbesondere im Bereich der rechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder seit 1949 in Gang kommt. Dies betrifft immerhin mehrere Millionen nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, die bis in das Jahr 2010 Opfer juristischer Willkür der Bundesregierung und der ihr nachgestaffelten und linientreuen BRD-Justiz wurden.

 

 

 


 

 

 

09.09.2009 - Abteilungsleiterin Franke eröffnet Ausstellung zur DDR-Justiz im Amtsgericht Zittau

Die Abteilungsleiterin Andrea Franke hat heute im Amtsgericht Zittau die Ausstellung »Im Namen des Volkes? - Über die Justiz im Staat der SED« eröffnet (I). In einer Ansprache hat sie über den Umgang der DDR-Justiz mit der Opposition und Ausreisewilligen berichtet. Während der Veranstaltung ist der Liedermacher Gerhard Schöne aufgetreten und hat Lieder aus der Zeit der späten DDR und der Friedlichen Revolution gesungen.

Abteilungsleiterin Andrea Franke: »Wer zu Unrecht verurteilt wurde, hat einen Anspruch auf Rehabilitierung. Die Aufarbeitung des SED Unrechtes kommt im Freistaat gut voran: Die Landgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig haben zwischen 1993 und 2008 insgesamt 37.000 Verfahren durchgeführt, um rechtsstaatswidrige Strafurteile der DDR-Justiz zu beseitigen. In etwa der Hälfte der Fälle führten diese Verfahren zur vollständigen Rehabilitierung der Verurteilten. Allein in Sachsen leben oder lebten über 17.000 von der DDR-Justiz vollkommen zu Unrecht verurteilte Menschen. (II) 20 Jahre nach der friedlichen Revolution gehen noch immer über 1.000 neue Rehabilitierungsanträge pro Jahr ein. Das zeigt, wie notwendig die Auseinandersetzung mit der DDR-Justiz heute noch ist. Die Ausstellung über die Justiz in der DDR leistet hier einen wichtigen Beitrag. Sie rückt die Schicksale der Opfer, jenseits abstrakter Zahlen und Statistiken, ins Licht. «

Die Ausstellung belegt, wie eine zentralistisch organisierte Justiz ohne unabhängige Richter zum Instrument der Durchsetzung von Machtinteressen missbraucht werden konnte. Sie zeigt aber auch exemplarisch, wie die DDR-Justiz alltägliche zwischenmenschliche Konflikte regelte. Die Ausstellung geht auf eine Anregung von Richtern, Staatsanwälten und Bürgerrechtlern aus den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1991 zurück. Auf über 75 Schauelementen informiert sie in Text und Bild über die Themengebiete »SBZ und DDR unter Ulbricht (1945 – 1971)«, »Organe der sozialistischen Rechtspflege einschließlich ihrer Steuerung durch die SED« und »DDR unter Honecker bis zur Vereinigung (1971 – 1990)«.

Im Amtsgericht Zittau wird die Ausstellung bis zum 30. Oktober 2009 zu sehen sein. In Leipzig, Zwickau, Döbeln und Dresden zog sie bereits zahlreiche Besucher an.

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(I) Die Ausstellung wird von der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR präsentiert. Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung ist ein Duplikat einer Ausstellung des Bundesministeriums der Justiz, die in der Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg, dauerhaft zu sehen ist. Die Ausstellung wurde 1994 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt und ist als zeitgeschichtliches Dokument eine gute Basis für die Auseinandersetzung mit der DDR-Justiz.

(II) In 10 % der Rehabilitierungsverfahren verringerten die Gerichte das Strafmaß, weil der festgestellte Sachverhalt auch nach rechtsstaatlichen Maßstäben zu bestrafen gewesen wäre. Außerdem haben die sächsischen Verwaltungsgerichte in mehr als 1.000 Verfahren über eine Wiedergutmachung für berufliche Benachteiligungen, Gesundheits- oder Vermögensschädigungen durch DDR-Behörden entschieden.

http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/1499.php?page=1&behoerde=0&stichwort=zittau&startdate=2008-01-01&enddate=2010-12-31

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollen wir hoffen, dass so wie die Aufarbeitung von DDR-Unrecht, nun auch die Aufarbeitung von BRD-Unrecht, insbesondere im Bereich der rechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder seit 1949 in Gang kommt. Dies betrifft immerhin mehrere Millionen nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, die bis in das Jahr 2010 Opfer juristischer Willkür der Bundesregierung und der ihr nachgestaffelten und linientreuen BRD-Justiz wurden.

 

 


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