Väternotruf

April 2010


 

 

 

PETITION 11215, Pet 3-17-17-2165-006620,Mitmachvorschlag zum Mitzeichnen: 

Runder Tisch für Jugendamtsgeschädigte und Jugendamtsopfer. 

Der Deutsche Bundestag verweigert die beantragte Veröffentlichung im Internet auf der Bundestags-Homepage. Der Deutsche Bundestag unterschlägt wichtige verfahrensrelevante Informationen...u.a. Empfehlungen des EU-Parlamentes... http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/politik/brd/bundestag/Petition_11215.html

Posteingang 11.04.2010

 

 


 

 

"Väterpolitike(en)"

Vom 23. - 24. April 2010 in der Fachhochschule Köln findet die nächste Tagung des Forum Männer in Kooperation mit dem Männer-Väter-Forum Köln statt.

"Väterpolitike(en)"

(Arbeitstitel)

 

Das Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse ist ein bundesweites Netzwerk von Männern, die in den folgenden Bereichen arbeiten:

* Männer- und Geschlechterforschung

* Jungen- und Männerarbeit

* Männer- und Väterberatung

* Männerpolitik

* Gender Mainstreaming und Gender-Training

Das Forum Männer veranstaltet zweimal jährlich Fachtagungen, die themenzentriert unterschiedliche Blickrichtungen aus Theorie, Forschung, Praxis und Politik zusammenbringen und insbesondere dem Erfahrungsaustausch dienen.

Allgemeines Ziel ist es, einen von Männerseite her dringend notwendigen Beitrag zum Projekt einer geschlechterdemokratischen Gesellschaft und zum Geschlechterdialog zu leisten.

Die Tagungen werden von an dem jeweiligen Thema interessierten Mitgliedern des Forums in wechselnden Vorbereitungsgruppen vorbereitet und durchgeführt.

Der Koordinationskreis des Forums sorgt für die langfristige organisatorische und inhaltliche Strukturierung. In ihm arbeiten Männer aus verschiedenen Bereichen zusammen, um die Interessen des FORUMS zu vertreten. Der Koordinationskreis plant die Termine der Fachtagungen, koordiniert die Vorbereitungsgruppen, fördert die Vernetzung und arbeitet an der langfristigen Weiterentwicklung des Forum Männer.

Das Forum Männer wird vom Gunda Werner Institut in der Heinrich Böll Stiftung organisatorisch, finanziell und ideell unterstützt.

 

www.forum-maenner.de

 

 


 

 

 

Mädchen (14) ersticht seine Mutter

16.04.1010

Streit ums Internet endet tödlich

Es war ein vermeintlich harmloser Streit ums Internet, und doch endete er tödlich: Die gerade einmal 14 Jahre alte Angelika D. aus Wien erstach ihre Mutter, weil diese ihr Internetverbot erteilen wollte. Mehrmals stach das Mädchen mit einem 25 Zentimeter langen Küchenmesser auf den Oberkörper der Mutter ein.

Der zwölfjährige Bruder und der Vater des Mädchens fanden die blutverschmierte Leiche der Mutter in der gemeinsamen Wohnung. Von Angelika fehlte zunächst jede Spur. Am Abend erreichten die Beamten dann das Mädchen über ihr Handy und nahmen sie wenig später zur Vernehmung mit auf die Wache. Dort habe die deutlich verstörte 14-Jährige dann die Tat gestanden, so die Polizei. Immer wieder sagte sie: "Ich wollte meine Mama nicht umbringen!"

Zuvor hatte sie allerdings in einem Internet-Blog ihre Tat angekündigt, falls sie wieder Computer-Verbot bekommt.

"Ich verspreche, dass, wenn das nochmal passiert, dann nehme ich das Messer und schneide ihren Hals durch. Dann wird sie endlich krepieren und ich werde total mega happy sein. (...) Ich werde ... im Gefängnis sein, aber es ist 100 Mal besser, als mit dieser Mutter zusammen zu sein, die am Leben ist."

Doch wie konnte die Situation so eskalieren? Offenbar war für die 14-Jährige das Internet mehr als nur Zeitvertreib, es war ihre virtuelle Heimat. Im Blog schreibt sie: "Wenn ich nach Hause gehe, heule ich und schreie (…) Dann schließe ich mich auf dem Klo ein oder im Bad, nehme die Schere und fahre mir ordentlich über den Arm. Ich weiß, das ist Selbstverstümmelung, aber ich kann nichts dafür."

Ein Nachbar beschreibt, dass es oft Streit zwischen Angelika und ihrer Mutter gegeben habe. Dabei soll es immer wieder um das Internet gegangen sein.

Angelika lebte in ihrer eigenen Welt

Die virtuelle Welt war Angelika so wichtig, dass sie sich von allem anderen zurückzog. Offenbar fühlte sich die 14-Jährige nur in der virtuellen Realität wohl. "Ich war schon lange nicht mehr draußen, derzeit gehe ich nirgendwohin", heißt es in ihrem Blog. Diese Welt wollte sie sich von ihrer Mutter anscheined nicht nehmen lassen.

Jetzt ist die 14-Jährige in Haft, ihr drohen in Österreich bis zu 10 Jahre Gefängnis.

Auch hier in Deutschland kam es bereits zu einem ähnlichen Fall. In Giessen griff ein 19-jähriger zum Messer und fiel damit über seine Schwester her, weil sie den den Computersüchtigen am Rechner störte.

Der Trauma-Psychologe Florian Klampfer bestätigt, dass es Jugendliche gibt, die sich ihre komplette Welt nur noch über das virtuelle aufbauen. Wenn das dann abgebrochen wird kann es tatsächlich auslösen, dass solche Jugendliche im wahrsten Sinne des Wortes und im Affekt "ausrasten". Im Falle Angelikas drohte die Mutter, ihr diese Welt zu entziehen.

http://www.rtl.de/cms/information/rtlaktuell/usa_buerger_waehlen_toten.html?startid=277043&set_id=40828

 

 

 

 


 

 

 

Verzögerungsrüge soll lahmen Gerichten künftig Beine machen

Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit

(08.04.2010) Der vorgelegte Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht die Möglichkeit vor, zu langsam arbeitende Gerichte mit einer "Verzögerungsrüge" zu tadeln, um gegebenenfalls Entschädigung zu erwirken. "Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat", sagte die Liberale.

Beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte waren in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer eingegangen. In den meisten Fällen würden Gerichtsverfahren in Deutschland zügig erledigt, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Um jedoch Bürger vor unangemessen andauernden Prozessen zu schützen, solle mit dem neuen Gesetzesentwurf nun ein Entschädigungsanspruch gegen den Staat geschaffen werden. Diese Möglichkeit habe es bislang im deutschen Recht nicht gegeben, führte die Justizministerin aus. "Die heute vorgestellte Neuregelung sichert den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird", so die Liberale.

Leutheusser-Schnarrenberger: Die Ansprüche bestehen unabhängig von etwaiger Überlastung der Gerichte

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Ebenfalls bietet diese Form der "Vorwarnung" den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Um eine Entschädigung geltend zu machen, müssen die Betroffenen die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Für jeden vollen Monat der Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädigung von in der Regel 100 Euro vor. "Die Ansprüche bestehen unabhängig von einer etwaigen Überlastung der Gerichte oder einer angespannten Personalsituation. Besonders säumige Gerichte können zudem im elektronischen Bundesanzeiger aufgeführt werden", schlägt Leutheusser-Schnarrenberger vor.

Die Bundesjustizministerin hat den Gesetzentwurf "über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

http://www.liberale.de/wcsite.php?wc_c=4987&wc_id=9018&wc_p=1&wc_lkm=1

 

 


 

 

Politik

Donnerstag, 08. April 2010

Langsame Gerichte und Staatsanwälte

Schmerzensgeld für Wartezeit Immer mehr Prozesse an deutschen Gerichte bedeuteten bisher auch immer längere Prozesse. Nach Plänen der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll das nun ein Ende haben. Dauern die Verfahren zu lange, sollen Betroffene in Zukunft finanzielle Entschädigung bekommen.

Die Bundesbürger sollen sich künftig gegen überlange Gerichtsverfahren zur Wehr setzen können. Ein von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegter Gesetzentwurf sieht Schadenersatzansprüche und eine Verzögerungsrüge für Richter vor. Die Initiative stieß auf breite Unterstützung.

Die Aktenstapel sollen in Zukunft schneller abgearbeitet werden.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Jeder habe das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, erklärte die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger. In vielen europäischen Ländern gebe es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren, fügte die Ministerin hinzu. "Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat." Die lange Prozessdauer in Deutschland hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach kritisiert. Erst Rüge, dann Entschädigungsklage

Die Entschädigung soll dem Gesetzentwurf zufolge bei 100 Euro pro Monat liegen. Bevor sie geltend gemacht werden kann, muss der Betroffene dem Entwurf zufolge die Verzögerung gegenüber dem Gericht rügen. Diese "Vorwarnung" bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Geschieht dies nicht, kann der Betroffene nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben, auch wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert. Bislang können sich die Bürger vor allem mit Dienstaufsichtsbeschwerden wehren, die oft aber nicht viel bringen. Besonders säumige Gerichte sollen künftig im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden.

Die Neuregelung soll alle Verfahrensarten betreffen - mit Einschränkungen auch strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Allerdings gibt es keine klare zeitliche Angabe, wann ein Verfahren als verzögert gilt. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: "Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten." Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Dauer des Gerichtsverfahrens offiziell gerügt wurde und sich nach Ablauf von drei Monaten dennoch nichts getan hat. Länder in der Pflicht

Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Gerichte stünden bei der Verfahrensdauer oft schon gut da. "Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauern zum Beispiel im Durchschnitt nur viereinhalb Monate." Aber immer wieder zögen sich Verfahren auch "unangemessen lange" hin. Als Folge der geplanten Neuregelung erwarte die Ministerin auch, dass die Bundesländer die Gerichte besser ausstatten und organisieren.

"Die Justizministerin hat einen gangbaren Weg aufgezeigt", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Entschädigungen für die Prozessbeteiligten bei zu langen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren könnten zu beschleunigten Abläufen führen und wo notwendig zu Neueinstellungen. Über die damit verknüpften finanziellen Mehrbelastungen "werden die Bundesländer sicher nicht begeistert sein", räumte der CDU-Politiker ein. Bilderserie

Verantwortung liegt nicht bei Richtern

Eine Entschädigungslösung habe den Vorteil, dass sie bei den für die Sach- und Personalausstattung zuständigen Ländern ansetze, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank. Die Verantwortung für die langen Gerichtsverfahren liege "ganz überwiegend nicht bei den seit vielen Jahren die Überlast der Verfahren tragenden Richtern", betonte Frank.

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte die Pläne. Die Länder blieben aber trotzdem gefordert, die Gerichte sachlich und personell besser auszustatten, sagte ein Sprecher in Berlin. Er erinnerte daran, dass beispielsweise die Sozialgerichte auch wegen handwerklich schlecht gemachter Hartz-IV-Gesetze mit einer Flut von Klagen zu kämpfen hätten. "Keine schlechte Idee"

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger sagte der Ludwigshafener Zeitung "Rheinpfalz", es sei "keine schlechte Idee", wenn eine Entschädigung verlangt werden könne, sollte ein Gericht innerhalb einer bestimmten Frist nicht in die Gänge kommen. Für den dafür als Ursache genannten Personalmangel im Justizwesen machte der SPD-Politiker allerdings den Bund verantwortlich.

Wie aus Zahlen des Bundesamtes für Justiz und des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, ist die Verfahrensdauer im Vergleich der Bundesländer und der Gerichte höchst unterschiedlich. Zum Beispiel dauerten Zivilsachen in der ersten Instanz an deutschen Landgerichten im Jahr 2008 im Durchschnitt mehr als acht Monate. Bei Strafverfahren waren es vier Monate an Amtsgerichten und mehr als sechs Monate in der ersten Instanz an Landgerichten. An Verwaltungsgerichten betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer mehr als zwölf Monate. Das Schlusslicht bildete hier Brandenburg mit 32 Monaten, am schnellsten war Rheinland-Pfalz mit etwas mehr als fünf Monaten.

http://www.n-tv.de/politik/Schmerzensgeld-fuer-Wartezeit-article813754.html

 

 

 


 

 

Strafgesetzbuch

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fußnote

§ 170 Abs. 1 (früher § 170b Abs. 1): Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.1.1979 I 410 - 1 BvL 25/77 -

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Schwangerschaft fängt in Deutschland nicht mit der Zeugung des Kindes an sondern mit einer Strafandrohung im deutschen Strafgesetzbuch, denn dieses ist schon längst da, wenn das Spermium noch seinen Weg zur Eizelle sucht.

Das deutsche Strafrecht macht erst einmal klar, ab dem Zeitpunkt der Zeugung sind Mann und Frau potentielle Straftäter/innen. Zum einen wegen eines eventuellen verbotenen Abbruchs der Schwangerschaft, zum anderen aber auch wegen einer eventuellen Verletzung der sogenannten Unterhaltspflicht. Letzterer Strafvorwurf wird vom deutschen Staat überwiegend gegen Männer erhoben. 13.276 Strafverfahren wurden im Jahr 2008 laut Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt eingeleitet, davon ca. 96 Prozent gegen Männer, das sind auf 18 Jahre hochgerechnet 238.968 Strafverfahren, wie man sieht, eine ungeheure Kriminalisierungsmaschine die der deutsche Staat da in Gang hält.

http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks2008_imk_kurzbericht.pdf

Dass unter diesen Voraussetzungen permanenter Kriminalisierung immer weniger Männer Lust haben, dem deutschen Staat und seiner Beamtenschaft neue Steuerzahler zum Zwecke der Absicherung von Beamtenpensionen aufzuziehen, liegt auf der Hand.

Streng genommen müsste die Zahl der Strafverfahren wohl noch zehnmal höher sein, denn auch alle Männer und Frauen, die zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes von 770 € erzielen, sind nach deutschen Recht (Herr Hitler lässt grüßen) potentielle Straftäter, denn sie wissen ja um die Tatsache, dass sie ihr Kind finanziell nicht selbst versorgen können, sondern für die Versorgung des Kindes auf Transferzahlungen der steuerzahlenden Bevölkerung angewiesen sind. Das wären dann also bei ca. 3,3 Millionen Erwerbslosen in Deutschland pro Jahr geschätzt mit Sicherheit 100.000 straftatverdächtige Männer und Frauen.

Wie man sieht, braucht Deutschland mehr Gefängnisse, wenn es den Kriminalisierungsanspruch aus §170 StGB konsequent umsetzen will. Nun, die SPD die Partei der Kriegsanleihen, wird das schon irgendwann mal hinkriegen, schließlich hat sie unter Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon erfolgreich an der Kriminalisierungsschraube gegen Väter, die ein heimliches Abstammungsgutachten in Auftrag geben gedreht. Wer also mehr Gefängnisse in Deutschland haben will, der wähle einfach SPD.

 

 


 

 

 

 

Vater aus Wandersleben startet Protest-Marathon nach Berlin

Björn Kleemann will in diesem T-Shirt nach Berlin ins Bundesjustizministerium laufen, um auf seinen Kampf um das ihm seit 20 Monaten verwehrte Umgangsrecht mit seinen Töchtern aufmerksam zu machen. Foto: Claudia Klinger

Er hat extra T-Shirts anfertigen lassen. ?Ich laufe für meine Kinder? steht auf der Vorder- und der Rückseite. Am Dienstag beginnt Björn Kleemann (39) seinen Marathon zum Bundesjustizministerium nach Berlin.

Wandersleben. In einer Woche will er die 304 Kilometer bewältigt haben. Um am 12., spätestens aber am 13. April bei Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sein Anliegen vorbringen zu können, muss er jeden Tag zwischen 45 und 50 Kilometern schaffen.

Er ist sportlich, er läuft gern, Halbmarathons hat er schon einige absolviert. Diese Laufwoche wird jedoch eine viel größere körperliche Herausforderung. Doch er nimmt diesen Weg, weil er keinen anderen Ausweg mehr weiß.

Seit Juli 2008 hat Björn Kleemann seine beiden Töchter nicht mehr gesehen. Nach der Trennung von seiner Frau im Mai 2006 2007 wurde der Scheidungsantrag gestellt, über den noch nicht entschieden ist hatte er mit ihr das normale Umgangsrecht vereinbart. Der Vater betreute die Kinder jedes zweites Wochenende und in der Hälfte der Ferien. Doch als im August 2008 wieder ein Besuchswochenende bevorstand, rief mich meine Frau an und teilte mir mit, dass mich meine Töchter nicht mehr sehen wollten und dass sie erst wieder zu mir kommen, wenn alles geklärt ist, erinnert er sich. Er weiß nicht, warum. Mit einem Eilantrag versucht Björn Kleemann, sein Umgangsrecht wieder zu erlangen. Doch das Amtsgericht Gotha setzt zunächst auf eine Beratungsstelle. Weil die Mutter zu den Terminen nicht erscheint, beschließt das Gericht im Januar 2009, eine Kinderpsychologin zu beauftragen, den Umgang mit dem Vater zu prüfen. Ich hatte zwar inzwischen einen Termin bei ihr, aber trotz vieler Nachfragen sowohl beim Gericht als auch beim Jugendamt ist das Verfahren bis heute nicht abgeschlossen, schildert Björn Kleemann die Situation.

Es ist ein schwieriger Fall, wenn eine Mutter versucht, dem Vater die Kinder zu entziehen, sagte Michael Wiesenbacher, Direktor des Amtsgerichts Gotha, auf Nachfrage dieser Zeitung. Er ist zwar nicht mit dem Fall von Björn Kleemann betraut, weiß aber als Familienrichter, wie solch ein Verfahren in der Regel abläuft: Wird bei einem Anhörungstermin vor Gericht keine Einigung erzielt, dann werde zunächst versucht, mit Hilfe einer Beratungsstelle eine Lösung zu erreichen. Scheitert auch das, dann beauftragt das Gericht eine Kinderpsychologin, die untersuchen und in einem Gutachten darlegen muss, ob den Kindern der Umgang mit dem Vater schadet. Dieses Gutachten sei Grundlage für eine Entscheidung des Gerichtes. Dafür werde aber erfahrungsgemäß viel Zeit gebraucht, weil die Psychologin mit allen Beteiligten sprechen und auch das Umfeld untersuchen muss. Das ist ein großer Aufwand, so Wiesenbacher. Normalerweise werde dennoch versucht, bereits während dieser Untersuchung den Umgang des Vaters mit den Kindern zu ermöglichen. Das funktioniert nicht immer. Zum Glück sind solche komplizierten Fälle die Ausnahme. Sonst würden wir Familienrichter verzweifeln, sagte Michael Wiesenbacher.

Die Zeit läuft gegen mich, fürchtet Björn Kleemann angesichts der komplizierten Situation. Er besucht Elternabende in den Schulen seiner Töchter, um die Verbindung zum Leben seiner Kinder nicht ganz abreißen zu lassen. Er ist einfach mal in einer Hofpause mit seinem dritten Kind, das er mit seiner neuen Lebensgefährtin hat, auf den Schulhof gekommen, um die Schwester vorzustellen.

Seit ich in Elternzeit bin, hatte ich viel Zeit zum Nachdenken. Ich habe im Internet nach Vereinen gesucht, die Väter unterstützen. Das habe ich aber schnell aufgegeben, denn was man da in Foren liest, zieht einen nur noch weiter runter. Beim Grübeln sei die Erkenntnis gereift, dass ich irgendwas tun muss, um auf mein Problem aufmerksam zu machen. Da kam mir die Idee mit dem Besuch im Bundesjustizministerium. Denn schließlich ist im vergangenen Jahr das Familienförderungsgesetz novelliert worden. Demnach sollen gerade Verfahren zum Umgangsrecht auch im Interesse der Kinder bevorzugt behandelt werden. Aber ich merke davon nichts. Darüber will ich mich beschweren.

Björn Kleemann hat sich erkundigt, wann jemand im Büro der Bundesjustizministerin anzutreffen ist und seinen Lauf danach geplant. Die erste Etappe führt bis Kölleda, die zweite bis Röbling am See bei Halle, am dritten Tag will er es bis in die Nähe von Dessau schaffen, dann sehe ich weiter. Er läuft allein, Freunde und seine Eltern bringen ihm aber seine Sachen an die Etappenorte. Beim Landesvermessungsamt hat er sich topographische Karten besorgt, um die Route über landwirtschaftliche und Wanderwege auszutüfteln.

Er ist sich der Schwierigkeit des Vorhabens bewusst, aber schließlich weiß ich, wofür ich die Strapazen auf mich nehme: Ich laufe für meine Kinder.

Claudia Klinger / 03.04.10 / TA

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Vater-aus-Wandersleben-startet-Protest-Marathon-nach-Berlin-902283337

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Reine Zeit- und Geldverschwendung bei umgangsvereitelnden Müttern eine Psychologin mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Aber so kann man am Amtsgericht Gotha wenigstens den Eindruck von Geschäftigkeit erwecken, wenn man sich schon nicht traut, einer entfremdenden Mutter wirksam auf die Finger zu klopfen.

 

 


 

 

08.04.2010

JUSTIZ: Familientragödie in Rathenow

Mutter (45) soll von ihrem Sohn (19) erdrosselt worden sein / Polizeifahndung

RATHENOW - Bereitschafts- und Kriminalpolizei beendeten am Dienstag die Abendruhe in dem Wohnblock Mühlenstraße 1 in Rathenow. In der Wohnung der Familie N. lag eine tote Frau, ihr Ehemann hatte sie gefunden. Sofort leitete die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Gesucht wird, wie gestern zu erfahren war, der 19 Jahre alte Sohn der Familie. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu später „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht äußern. „In Rathenow wurde eine leblose Frau gefunden, sie war 45 Jahre alt. Wir gehen von einem Tötungsdelikt aus und ermitteln derzeit in alle Richtungen “, sagte ein Staatsanwalt. Die Deutsche Presseagentur hatte das zu einem früheren Zeitpunkt gestern bereits wesentlich ausführlicher gemeldet: Ein 19-Jähriger steht im Verdacht, seine 45 Jahre alte Mutter getötet zu haben, hieß es bei der Agentur, die sich auf den Bericht einer Boulevard-Zeitung berief.

Das Opfer sei stranguliert worden, es habe mehrere Platzwunden am Kopf gehabt. Der Agentur zufolge fand der Ehemann die Tote am frühen Dienstagabend in der gemeinsamen Wohnung und alarmierte die Polizei. Er sei anschließend mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht worden. Der 19 Jahre alte Sohn der Familie sei bereits wegen Betruges und weiterer Straftaten aufgefallen. Im Internet wurde angeblich ein Abschiedsbrief gefunden, den der 19 Jahre alte Sohn verfasst hat. Wie ernst dieses Schreiben zu nehmen ist, war gestern nicht zu klären. Nach dem Sohn, der mit seinem Auto geflüchtet sein soll, wurde bundesweit gefahndet. Nachdem die Polizei die Spuren am Tatort gesichert hatte, wurde die Wohnung amtlich versiegelt.

Derweil wurden weitere Einzelheiten zum Opfer bekannt. Die Getötete soll in einem Einzelhandelsgeschäft in der Berliner Straße im Stadtzentrum gearbeitet haben. Die Eltern des Opfers wohnen ganz in der Nähe des Tatortes. Die Nachbarschaft reagierte entsetzt. In Rathenow hatte sich die Nachricht schnell herumgesprochen, zum Nachmittag trafen Fotografen und Reporter weiterer überregionaler Medien ein.

Das letzte Kapitalverbrechen dieser Art in Rathenow war der Mord an der 18-Jährigen Ulrike W. im Februar 2008. Sie war leblos in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Berliner Straße aufgefunden worden. Der Täter war der ehemalige Freund des Opfers. (Von Joachim Wilisch)

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11771393/61759/Mutter-soll-von-ihrem-Sohn-erdrosselt-worden-sein.html

 

 

 


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