Väternotruf

März 2013


 

 

DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V.

 

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STELLUNGNAHME

vom 26. November 2012

der Ständigen Fachkonferenz 3 Familienrecht und Beistandschaft, Amtsvormundschaft“ des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

 

Umgang und Wechselmodell: Berücksichtigung der Kosten im Rahmen der Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen

Die Ständige Fachkonferenz (SFK) 3 des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat sich in ihrer 16. Sitzung am 16.01.2012 sowie ihrer 17. Sitzung am 17.09.2012 mit der Berücksichtigung von Umgangskosten und den Kosten in den Fällen eines erweiterten Umgangs sowie beim Wechselmodell im Rahmen der Kindesunterhaltsberechnung befasst und folgende Gesamtstellungnahme erarbeitet.

...

http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/SFK_3_Stellungnahme_Unterhalt_und_Umgangskosten_v._26.11.2012.pdf

 

 

 


 

 

Ilmenauer Vater bekommt kein Recht

Ilmenau (Ilmkreis). Da kämpft ein Vater gegen die Ämter der Stadt Ilmenau - wie gegen Windmühlen.

Seine Dienstaufsichtsbeschwerden gegen drei leitende Mitarbeiter wurden abgewiesen. Es liege kein persönliches Fehlverhalten der Mitarbeiter vor, antwortete ihm Oberbürgermeister Gerd-Michael Seeber (CDU) am 25. Dezember. Auch die Landrätin Petra Enders (Linke) gab am 5. März den Ilmenauer Behörden Recht.

Wir berichteten am 3. Januar "Vater kämpft um seine Kinder: Beschwerden gegen die Stadt", dass seine Frau aus der gemeinsamen Wohnung mit den beiden Kindern zu einem neuen Lebensgefährten in einen anderen Ort zog. Später meldete sie Wohnort und Kindergarten der Kinder um, ohne das Einverständnis des Vaters und Ehemannes zu haben.

Bei einem anonymen Test-Anruf am 21. Dezember bei der Meldebehörde der Stadt Ilmenau bekam unsere Zeitung die Auskunft, dass bei einer Ummeldung der Kinder "immer" die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen müsse.

Also hätte die Meldebehörde die Ummeldung der Kinder durch die Mutter nicht genehmigen dürfen. Das sagt auch die Anwältin des Vaters, die am vergangenen Freitag den Antrag auf Umgangsrecht beim Familiengericht eingereicht hat.

Sein Recht will der Vater jetzt vor dem Familiengericht einklagen. Die Kreisverwaltung half ihm genau so wenig wie die Stadtverwaltung. Letztere habe ihre Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt. Es gäbe keine rechtlichen Beanstandungen, lässt die Landrätin den Vater wissen.

Und argumentiert: "Nach Bürgerlichem Gesetzbuch obliegt auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Befugnis zu alleinigen Entscheidungen in den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Einschränkungen kann diesbezüglich nur das Familiengericht vornehmen", heißt es von der Landrätin. Das widerspricht aber eindeutig der Aussage der Meldebehörde in Ilmenau.

Der Vater hatte außerdem moniert, dass der Lebensgefährte seiner Frau einen Kampfhund in der Wohnung hält und das Tier eine Gefahr für seine beiden Kinder sei.

Daraufhin habe der Amtstierarzt und später das Jugendamt einen Kontrollbesuch gemacht. Der Amtstierarzt habe berichtet, dass der Hund optimal gehalten werde, es handelt sich um einen 13-jährigen Bullterrier, der bei zurückliegendem Wesenstest mit guten Ergebnissen bestanden habe.

Das Jugendamt kommt zu dem Schluss, der Hund lebe im Winter seperat von den Wohnräumen der Familie getrennt und angebunden. Im Sommer sei er ausschließlich im Garten in der Hundehütte angebunden. "Bei der Interaktion zwischen Kindern und Hund konnten zum Zeitpunkt des Hausbesuches keine Auffälligkeiten festgestellt werden." Die Kinder stünden beim Umgang mit dem Hund immer unter Aufsicht. Der Vater möchte Einsicht in die Überprüfungsakten haben.

Abschließend heißt es in dem Schreiben der Landrätin an den Vater: Wenn er mit dem Aufenthalt seiner Kinder nicht einverstanden ist, könne er dies nur durch eine Entscheidung beim Familiengericht ändern.

Ein Richter am Amtsgericht machte ihm wenig Hoffung. In 70 Prozent der Fälle verliere der Mann und Vater, sagte er ihm.

Bleiben 30 Prozent.

* Der Name des Vaters ist der Redaktion bekannt

 

Andrè Heß / 21.03.13 / TA

http://ilmenau.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Ilmenauer-Vater-bekommt-kein-Recht-497115776

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ob die Stadt Ilmenau (Meldeamt) mit der melderechtlichen Ummeldung des Kindes durch die Mutter gegen geltendes Recht verstoßen hat, entscheidet nicht das Familiengericht, sondern das Verwaltungsgericht. Der Vater müsste dort also Klage gegen die Stadt Ilmenau einreichen.

Im übrigen steht es dem Vater frei, das Kind - genau so wie die Mutter - wieder umzumelden, da ja die Stadt Ilmenau auf dem Standpunkt steht, das dies jeder Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils vornehmen kann.

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Donnerstag, 21. März 2013 17:19

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: Re: AW: AW: AW: Die Sache ...

Hallo Anton,

am letzten Sonntag hatte ich ein nettes kurzes Gespräch in Darmstadt mit Brigitte Zypries.

Ich fragte sie dabei wieso sie und der VAETERNOTRUF ein gespanntes Verhältnis haben, jedenfalls nehme ich das so wahr.

Sie überlegte kurz und sagte mir dann, dass die Vertreter davon unbedingt alles ( sofort ) durchsetzen wollten.

Allerdings seien einige Dinge jetzt in der Hinsicht im Gesetzgebungsverfahren, aber das sei nicht ausreichend.

Wegen diesem letzten Teilsatz wende ich mich an Sie, Anton.

Wenn ich mich nicht sehr irre, dann wäre ein !entspanntes! Gespräch sehr fruchtbar.

1. Was ist erreichbar?

2. Wie kann man das zusammen erreichen?

Stellen Sie sich mal vor, dass eventuell die Hälfte der Wunschvorstellungen ereichbar wären und "VAETERNOTRUF" liefert dafür nachvollziehbare Informationen.

Stellen Sie sich mal vor was es bedeutet die eventuelle zukünftige Justizministerin nicht überflüssiger weise als Gegnerin zu definieren sondern als Gesprächspartnerin, die mit offenen Ohren zuhört und wohlwollend ( ein andere Begriff fällt mir nicht ein ) mitdenkt.

Ich bin und war nicht immer ihrer Meinung, aber sie hörte mir zu!

Es ist klar, dass Fachleute sich schwer tun die Meinung eines Betroffenen, der kein Fachmann ist, in die eigene Meinungsbildung einzubeziehen.

Genau das habe ich bei ihr erlebt,

aber vermutlich waren mehr Menschen meiner Ansicht....

Handy: ...

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

Lieber Herr ...,

Frau Zypries. Vom Saulus zum Paulus.

Frau Zypries hätte in ihrer Amtszeit etwas gegen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter tun können.

Passiert ist statt dessen nur heiße Luft. So kennt man das ja von der SPD. War schon im 1. Weltkrieg nicht anders, als die SPD den Kriegskrediten zugestimmt hat.

Aktuell könnte Frau Zypries sich dafür einsetzen, dass alle sorgerechtlich diskriminierten Väter und ihre Kinder eine angemessene Entschädigung erhalten. Als Vorbild könnte hier die Zwangsarbeiterentschädigung und die Entschädigung der Opfer von SED-Unrecht dienen.

 

Falls die SPD noch mal in Regierungsverantwortung kommt, kann die dafür sorgen, dass die aktuell weiterbestehenden sorgerechtlichen Diskriminierungen nichtverheirateter Väter ohne wenn und aber abgeschafft werden. Also Sorgerecht des nichtverheirateten Vaters mit Anerkennung der Vaterschaft. Abschaffung von §1671 BGB. Sorgerechtsentzug nur bei Kindeswohlgefährdung.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. §1671 BGB abschaffen.

 

Das können Sie Frau Zypries gerne so übermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

www.vaeternotruf.de

 

 

 

 


 

 

Die Kreisgruppe Kiel, vom "Väteraufbruch für Kinder" e.V. hat eine neue Webseite

 

www.kiel.vaeteraufbruch.de

 

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Eckert

VAfK-Kreisgruppe Kiel

 

Allen Kindern beide Eltern!

Die Kreisgruppe Kiel trifft sich zur Selbsthilfe für Betroffene an jedem 1. und 3. Donnerstag im Monat um 19:00 Uhr in der Pumpe(Kiel) .

Väteraufbruch für Kinder e.V.· Kreisgruppe Kiel · c/o Karl-Heinz Eckert (Kreisgruppensprecher) Telefon: 0431668 77 56 · Mail: eckertkiel@web.de

Spendenkonto: Sozialbank Hannover BLZ 25120510 · Kto. 8443600 ·

Verwendungszweck: Kreisgruppe Kiel“

www.vafk.de

 

 

Zum Väteraufbruch für Kinder e.V.“ (VAfK):

Der VAfK ist bundesweit der größte Interessenzusammenschluss von Vätern, die ihre Kinder nicht mehr oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten sehen können oder dürfen.

Hauptanliegen des Vereins ist

die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen nach einer Trennung. Er setzt sich ein für das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und Menschenrecht. Der Verein will insbesondere die Not der Kinder abwenden, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Der VAfK setzt sich für die Gleichstellung der nichtehelichen zu den ehelichen Kindern ein, die auch mit der am 01. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts nur unzureichend erfüllt wurde.

Seit Mai 2004 bietet die Kreisgruppe Kiel allen Eltern Hilfe an, die nach der Trennung vom Partner den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben oder zu verlieren drohen.

 

 

 

 


 

 

Verbraucherschutz light

CDU blockiert Gesetz gegen Abmahnunwesen

Das FDP-geführte Bundesjustizministerium hat einen zweiten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ abgeliefert. Doch selbst dieser abgemilderte Kompromiss droht am Veto der CDU zu scheitern. Die Abmahnindustrie reibt sich die Hände, und die Verbraucher bleiben erst einmal so wehrlos wie bisher.

Schlagwörter: Recht, Politik, Abmahnungen, Verbraucher, Leutheusser-Schnarrenberger, Neumann

c't 6/2013

http://www.heise.de/ct/inhalt/2013/06/170/

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: papa@petite-marlen.de [mailto:papa@petite-marlen.de]

Gesendet: Donnerstag, 7. März 2013 01:26

An: 'arge-Petite'

Betreff: ? Datenschutz! Das Beste kommt zum Schluss!

Liebe Unterstützer und Mitglieder der Arge Petite-Marlene,

Liebe Seitenbetreiber anderer aufklärender Seiten im Netz.

 

Der eine oder andere konnte es unseren Umfragen letzte Woche schon entnehmen. Die Sachverständige Ines Porst-Bernau beantragte beim Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten die Löschung ihres Klarnamens auf unserer Homepage www.petite-marlen.de unter ....

 

Der Datenschutzbeauftragte forderte die Löschung des Namens. Wir lehnten mit berechtigten Interessen ab. Hier gibt es die kurze Ausführung <http://www.petite-marlen.de/Dokumente/DG_130306_DG-LDSB_kurze_Abhandlung_zur_Namensloeschung_Ines_Porst-Bernau.pdf> zum lesen und zum schmunzeln. Das Orginal versenden wir gerne wie gewohnt auf Anfrage. Die Veröffentlichung und das Verlinken ist erwünscht.

 

Danke nochmals an alle, die uns so viele Infos und Urteile haben zukommen lassen, um das alles ausarbeiten zu können. Wir hatten alle sehr viel Spaß dabei und oft auch mal richtig Pippi in die Augen. Lasst euch ermuntern und habt viel Spaß beim lesen.

 

Das Beste kommt zum Schluss! Also durchhalten!

 

 

Viele Grüße

 

Daniel Grumpelt

Arge Petite Marlene

 

 


 

 

 

Die Opposition hat beim Leistungsschutzrecht versagt

4. 03. 2013

Die Piratenpartei kritisiert den schwachen Auftritt der Opposition bei der Abstimmung zum Leistungsschutzrecht (LSR) und fordert den Bundesrat auf, sein Veto einzulegen.

Gegen den breiten Widerstand von Netzaktivisten, der Bloggerszene, vieler kleiner und mittlerer Presseverleger sowie fachkompetenter Politiker aller Fraktionen wurde das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundestag am vergangenen Freitag verabschiedet. Dabei spielte gerade die Opposition eine unrühmliche Rolle, denn auf Seiten von Grünen, SPD und Linke fehlten 52 Abgeordnete bei der Abstimmung. Bei der Union fehlten lediglich 16 Abgeordnete, von der FDP waren 12 nicht anwesend. Die Piratenpartei Deutschland erkennt das Bemühen der Grünen an, per Geschäftsordnungsantrag den Ablauf der Abstimmung zu beeinflussen, hat sich jedoch insgesamt von allen Oppositionsparteien ein entschlosseneres Auftreten gegen das Leistungsschutzrecht gewünscht und fordert ein stärkeres Auftreten der Oppositionellen im Parlament zugunsten der Bürgerinteressen. Gleichzeitig fordert die Piratenpartei den Bundesrat auf, ein Veto gegen das Gesetz einzulegen und so eine neue Abstimmung im Bundestag zu erzwingen.

Eine Pairing-Vereinbarung dementierten zwar alle Oppositionsparteien, dennoch stellt sich die Frage, ob die Opposition tatsächlich alles in ihrer Macht liegende getan hat, um das LSR zu verhindern. Brisant ist vor allem, dass gerade die Parteispitzen von Grünen, SPD und Linke der Abstimmung fernblieben. Der netzpolitische Sprecher der SPD, Lars Klingbeil, konnte auf Anfrage bei Twitter nicht einmal Gründe dafür nennen, warum seine Kollegen nicht mit abgestimmt haben. Seitens der Grünen hieß es, dass führende Abgeordnete unter anderem wegen der parallelen Vorstellung des eigenen Wahlprogramms verhindert waren. Sie stellten ihre Parteiinteressen damit vor die Interessen der Bürger und zeigen so die Schwächen der fehlenden Trennung von Amt und Mandat auf. Außerdem ist es für die PIRATEN denkbar, dass Spitzenkandidaten aus Furcht vor schlechter Presse aus den Pro-LSR-Verlagshäusern der Abstimmung fern blieben.

Der bayerische Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, Bruno Kramm fasst zusammen: »Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die Oppositionsparteien aus taktischen Wahlkampfüberlegungen gegenüber einer ihnen im Wahlkampf wohlgesonnenen Springer-Presse eingeknickt sind, wäre dies ein fatales Signal parlamentarischen Arbeitens. Wer ein so grundsätzlich gefährliches Gesetz zum Spielball wahltaktischer Überlegungen macht und sei es nur, um im Bundesrat eine Bühne für die eigene Überlegenheit vorzubereiten , macht sich unwählbar und gießt Wasser auf die Mühlen der parteiverdrossenen Nichtwähler. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist und bleibt das Machwerk der Verlagslobby. Es dokumentiert die dringende Notwendigkeit eines Transparenzregisters für Lobbyisten genauso wie den Bedarf an einer starken Opposition, die keine faulen Deals schließt, um die eigenen Interessen zu schützen.«

Das neue Gesetz kann nun per Veto des Bundesrats erneut zur Abstimmung gestellt werden. Schon am 6. März wird das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundesrat behandelt werden. Sollte das neue Gesetz tatsächlich Realität werden, würde es fatale Folgen für den Innovations- und Wissensstandort Deutschland nach sich ziehen. Denn nach Aussagen des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) sind weiterhin bereits kleine Presseausschnitte so genannte Snippets auch im Rahmen des im letzten Moment modifizierten Gesetzentwurfs lizenzpflichtig, und diese Rechtsunsicherheit bereitet den Boden für Abmahnwellen. Es behindert dabei nicht nur innovative neue Geschäftsmodelle im Netz und die freie Verfügbarkeit von Informationen, sondern sorgt für große Verunsicherung bei Bloggern und Nutzern von sozialen Medien.

http://www.piratenpartei.de/2013/03/04/die-opposition-hat-beim-leistungsschutzrecht-versagt/

 

 

 


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