Väternotruf

Februar 2014


 

 

 

 

Väternotruf von Zensur bedroht!

13.02.2014 um 10 Uhr im Amtsgericht Tecklenburg - Sitzungssaal 21 - 13 C 375/13.

Herr ... . - ... im "Kinderkleinstheim Bekker" - Inhaberin Theda Bekker - in Lengerich - beantragt über die ihn vertretende Rechtsanwältin Shirin Wüste: 

"... den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, auf der Interndomain "http://vaeternotruf.de/jugendamt-steinfurt.htm" oder auf sonstigen Internetdomains personenbezogene Daten über den Kläger wie seinen Namen, seine Anschrift oder die Tatsache, dass und mit wem er verheiratet ist zu verbreiten oder verbreiten zu lassen; ..."

Sieht auf dem Foto eigentlich ganz nett aus, die Rechtsanwältin Wüste.

http://www.dr.lichtenberg-schallenberg.de/shirin_wueste.html

Da möchte man zu ihrem Gunsten am liebsten meinen, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichthof oder am Landgericht Tübingen werden falsche Urteile gesprochen und der von ihr vertretende Herr .... wäre mit seinem Wunsch auf Unsichtbarkeit im Internet auf der richtigen Spur. Doch die Rechtsprechung sieht das zum Glück wohl anders:

 

Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48601&pos=92&anz=247

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48373&linked=pm&Blank=1

 

LG Tübingen · Urteil vom 18. Juli 2012 · Az. 7 O 525/10

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch biografische Angaben im Wikipedia-Eintrag

http://openjur.de/u/582363.html

 

Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -

"... Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden ..."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100608_1bvr174506.html

 

 

 

 


 

 

 

Werner Nordmeyer

Werner N. ist der zweite Vater innerhalb weniger Tage, der die Machenschaften der deutschen Kinder- und Jugendhilfeindustrie und die staatliche geförderte Entfremdung zwischen Eltern und ihren Kindern mittels Zersetzungstechniken und seelischen Quälereien nicht mehr ertragen konnte. Der Vertriebsingenieur und Vater zweier Kinder nahm sich laut Kriminalpolizei Mönchengladbach in der Nacht zu Donnerstag in seiner Wohnung das Leben. Er hinterlässt eine 26-jährige Tochter und einen vierjährigen Sohn, die er über alles liebte.

Werner war der hiesigen Redaktion als sehr sympathischer Mensch persönlich bekannt. Er war regelmäßig auf den Weltkindertagen in Bonn und Köln vertreten. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement bei öffentlichen Veranstaltungen war er erster Vorsitzender des Essener Elternvereines EfKiR (Eltern für Kinder im Revier) e.V. und setzte sich auch dort stets für Kinderrechte ein.

Werner musste am Familiengericht in Mönchengladbach selbst erleben, wir er systematisch aus der väterlichen Verantwortung für seinen vierjährigen Sohn gedrängt wurde. Er fühlte sich vom Familiengericht, vom Amtsgericht und vom Landgericht Mönchengladbach systematisch entrechtet und kriminalisiert und vor allem von staatlichen Stellen immer wieder aktiv daran gehindert, mit seinem geliebten Sohn Umgang haben zu können. ...

 

 

In stillem Gedenken

 

22.02.2014, Berlin/Mönchengladbach

Mit freundlichen Grüßen / Sincerely Yours

Dipl.-Red. (FH) Michael Mosuch, Freelance Journalist (DJV - Deutscher :Journalisten-Verband e.V.), Press Card No: 04-7259-ch

Hans-Thoma-Ring 46, D-38448 Wolfsburg, Germany

P: 0152-05942987, F: 03212-1301522,M:mmosuch@googlemail.com

 

 

 


 

 

 

 

 

Roland Rehmet 

 

 

 

 

Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 um 20:26 Uhr

Von: ARCHE <archezeit@gmx.de>

An: "'AZ Zukunft für uns und unsere Kinder'" <archezeit@gmx.de>

Betreff: Nachricht vom Tod des Blauen Weihnachtsmannes Dr. Roland Rehmet - Trauerfeier am Samstag Blauer Weihnachtsmann setzt seinem Leben ein Ende

Postulat: Veränderung unserer Gesellschaft im Kindschaftsrecht, in der Gleichstellung und in der Suizidprävention

Im Dezember 2013 noch aktiv gegen Eltern-Kind-Entfremdung. Blauer Weihnachtsmann. Dr. Roland Rehmet bei der Aktion 'Geschenke, die nicht ankommen. Annahme verweigert!', um zu demonstrieren, dass entfremdete Kinder sogar die Geschenke ablehnen, nicht nur den Kontakt zum liebenden Elternteil. <http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2014/02/ARCHE-Extern-Foto-Keltern-Weiler-Blauer-Weihnachtsmann-Dr.-Roland-Rehmet.jpg>

Im Dezember 2013 noch aktiv gegen Eltern-Kind-Entfremdung. Blauer Weihnachtsmann. Dr. Roland Rehmet bei der Aktion ‘Geschenke, die nicht ankommen. Annahme verweigert!’, um zu demonstrieren, dass entfremdete Kinder sogar die Geschenke ablehnen, nicht nur den Kontakt zum liebenden Elternteil.

 

weiter: http://www.archeviva.com/blauer-weihnachtsmann-setzt-seinem-leben-ein-ende/

 

 

Mit herzlichen Grüßen

Heiderose Manthey

1. Vorsitzende des ARCHE e.V.

Gründerin und Leiterin der ARCHE, Pädagogin, Freie Journalistin

 

ARCHE - DAS LEBEN

 

 


 

 

 

Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

12.02.2014

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle (AG Osterholz-Scharmbeck) [mailto:agohz-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Freitag, 14. Februar 2014 08:19

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan findet nicht statt.

Dieser kann während der Geschäftszeiten

Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf der Verwaltungsgeschäftsstelle hiesigen Amtsgerichts eingesehen werden bzw. außerhalb dieser Zeiten nach telefonsicher Vereinbarung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schomborg

 

 

 

 

Lieber Herr Schomburg

Sie können den Geschäftsverteilungsplan, so wie an vielen Gerichten üblich, auch auf Ihre Internetseite stellen.

Kleiner Blick an das Oberlandesgericht Celle zeigt, wie einfach das geht.

http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13635&article_id=57193&_psmand=54

 

Siehe hierzu auch unsere ständig aktualisierte Übersicht

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Falls Ihnen auch dies nicht machbar erscheint, legen Sie bitte unsere Bitte dem Direktor des Amtsgerichts vor.

Sicher legt nicht nur der Direktor am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck großen Wert auf Bürgernähe, so dass sich diese kleine von Ihnen vorgetragene Unpässlichkeit schnell überwinden lässt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

18.02.2014

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle (AG Osterholz-Scharmbeck) [mailto:agohz-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Donnerstag, 20. Februar 2014 16:41

An: inf@vaeternotruf.de

Cc: Konitz, Bernhard

Betreff: WG: Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck - Geschäftsverteilungsplan 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Anordnung des Direktors des Amtsgerichts teile ich Ihnen mit, dass hier nicht beabsichtigt ist, diese auf die Internetseite zu stellen; auch eine Übersendung findet nicht statt.

Mit freundichen Grüßen

Im Auftrag

Schomborg

 

 

 

Lieber Herr Schomburg,

 

Herr Konitz geht in Kürze in den verdienten Ruhestand.

Danach wird es dann mit der Informationsfreiheit am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck sicher besser werden, die Gerichte in Niedersachsen werden sich dem Fortschritt nicht entziehen können.

Keiner konnte im 19. Jahrhundert die Entwicklung der Eisenbahn mit der Begründung, den Leuten würde beim Eisenbahn fahren schlecht, aufhalten. So wird es auch hier sein.

 

Wir bitten um Mitteilung, woraus die Verweigerungshaltung von Amtsgerichtsdirektor Konitz auf Zusendung oder in das Netz stellen des Geschäftsverteilungsplanes begründet wird. Am Datenschutz kann es nicht liegen, denn gut die Hälfte aller deutschen Gerichte stellen schon jetzt den Geschäftsverteilungsplan frei zugänglich in das Internet. Diese Zahl wird sich weiter erhöhen, welches deutsche Gericht will schon Schlusslicht in Sachen Informationsfreiheit sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

18.02.2014

 

 

 


 

 

Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

12.09.2013

 

 

 

Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 12.09.2013 baten wir um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.

Leider konnten wir bisher noch keine Zusendung verzeichnen. Sicherlich lag das an der Überlastung, der die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes Gelnhausen tagtäglich ausgesetzt sind. Ständig Bürgerinnen und Bürger die da meinen, am Gericht warte man nur auf sie und ihre kleinlichen Anliegen.

Gleichwohl wollen wir nun abermals um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes bitten. 

Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen Danken.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Anfrage vom 11.02.2014, Antwort vom Amtsgericht Gelnhausen am 12.04.2014. Informationsfreiheit scheint am Amtsgericht Gelnhausen ein Fremdwort zu sein. Erich Honecker und Kurt Hager hätten ihre helle Freude.

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2014 15:43

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Geschäftsverteilungplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

über Ihren Antrag auf Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes kann entscheiden werden, sobald Sie an das Gericht per Post ein Schreiben mit der Bitte um Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes richten. Das Schreiben muss einen Briefkopf mit Namen und Anschrift Ihres Vereins/ Einrichtung sowie seines Vertreters/Geschäftsführers/Vorstandes sowie eine kurze Begründung, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan benötigen, beinhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karin Lang

Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin der Direktorin

 

Amtsgericht Gelnhausen

Philipp-Reis-Straße 9

63571 Gelnhausen

...

 

 

 

Liebe Frau Lang,

wir leben doch nicht im Mittelalter. Nicht, dass wir uns auch noch vor dem Eingang des Amtsgerichtes Gelnhausen unterthänigst verbeugen müssen.

Schauen Sie bitte mal auf

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Da sehen Sie eine Auswahl der deutschen Gerichte für die es eine Selbstverständlichkeit ist, eine offene Informationspolitik zu betreiben, leider auch eine Auswahl von Gerichten, bei denen man meinen könnte, diese lägen in der DDR.

 

Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

12.02.2014

 

 

 

Liebe Frau Lang,

wir haben übrigens keinen Antrag gestellt, wie sie schreiben, sondern eine Bitte.

Gleichwohl sind wir keine Bittsteller.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

 

 

Landgericht Kiel - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

30.01.2014

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Blasel, Tamara (LG-Kiel) [...

Gesendet: Donnerstag, 30. Januar 2014 20:15

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Landgericht Kiel - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter Herr Anton,

 

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 30.Januar 2014. Grundsätzlich ist es für den Väternotruf möglich, einen Geschäftsverteilungsplan 2014 des Landgerichts Kiel gegen Kostenerstattung zu erhalten. Ich weise Sie aber schon jetzt darauf hin, dass dieser naturgemäß im Jahresverlauf Änderungen unterworfen ist.

 

Sie müssten, um den Geschäftsverteilungsplan zugeschickt zu bekommen, eine förmliche Anfrage mit der Erklärung zur Bereitschaft zur Kostenübernahme an die Adresse des Landgerichts Kiel schicken.

 

Mit freundliche Grüßen

 

i.A.

Tamara Blasel

_________________________

 

Tamara Blasel

Richterin am Landgericht

Personalreferentin

Landgericht Kiel

Harmsstraße 99 - 101

24114 Kiel

Telefon: ...

 

 

 

Liebe Frau Blasel,

da ich bereits Steuern zahle, aus denen auch die Arbeit der Justiz finanziert wird, bitte ich um kostenfreie Übersendung per Mail.

Das hat grad am Amtsgericht Flensburg geklappt, siehe Anlage

und am Landgericht Itzehoe und OLG Schleswig findet man die Geschäftsverteilungspläne zum kostenfreien Download im Internet

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Oberlandesgericht/Zustaendigkeiten/geschaeftsverteilungsplaene.html

http://www.schleswig-holstein.de/LGITZEHOE/DE/Aufgaben/Geschaeftsverteilung/PDF/lgizGVRichter__blob=publicationFile.pdf

 

Da ist nicht nachzuvollziehen, warum am Landgericht Kiel die Bürgerinnen und Bürger für die gleiche Leistung geschröpft werden sollen.

 

Wir bitten also weiterhin um kostenfreie Zusendung. Falls Ihnen das nicht gestattet ist, bitten wir um Vorlage unserer Bitte bei der Präsidentin des Landgerichtes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

30.01.2014

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Blasel, Tamara (LG-Kiel) ...

Gesendet: Dienstag, 11. Februar 2014 09:10

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Landgericht Kiel - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter Herr Anton,

nach Rücksprache mit der Präsidentin des Landgerichts Kiel verweise ich Sie nochmals auf die Möglichkeit, den Geschäftsverteilungsplan zugeschickt zu bekommen aufgrund einer förmlichen Anfrage an die Adresse des Landgerichts Kiel verbunden mit einer Erklärung der Bereitschaft zur Kostenübernahme.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Tamara Blasel

_________________________

Tamara Blasel

Richterin am Landgericht

Personalreferentin

Landgericht Kiel

Harmsstraße 99 - 101

24114 Kiel

...

 

 

 

Liebe Frau Blasel,

warum sollten wir uns solchen bürokratischen Prozeduren unterwerfen.

Am Landgericht Kiel macht man aus der Versendung eines Geschäftsverteilungsplanes offenbar gleich einen Staatsakt. Es fehlen nur noch Pauken, Trompeten und Schalmeien, die den bürokratischen Akt begleiten.

Wir fühlen uns an Herrn Honecker erinnert.

 

Siehe hierzu auch:

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Andernorts, so etwa am Landgericht Itzehoe, ist das kein Problem, da finden die Bürgerinnen und Bürger den Geschäftsverteilungsplan gleich im Internet.

http://www.schleswig-holstein.de/LGITZEHOE/DE/LGITZEHOE_node.html

http://www.schleswig-holstein.de/LGITZEHOE/DE/Aufgaben/Geschaeftsverteilung/PDF/lgizGVRichter__blob=publicationFile.pdf

 

Auch bei den beiden Verwaltungsgerichten in Schleswig-Holstein orientiert man sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. ... .

Wir denken, das sollte auch am Landgericht Kiel übliche Praxis werden. Informationsfreiheit soll in Deutschland ja kein rotes Tuch sein. 

Wir halten daher unsere Bitte auf unbürokratische und kostenlose Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes per Mail aufrecht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

17.02.2014

 

 

 


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