Väternotruf

April 2014


 

 

Brosa ./. Deutschland

Denk ich an Deutschland und Karlsruhe in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht

http://www.internet-law.de/2014/04/die-meinungsfreiheit-in-der-politischen-auseinandersetzung.html

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Ulrich Brosa [mailto:brosa-gmbh@t-online.de]

Gesendet: Dienstag, 22. April 2014 18:55

An: undisclosed-recipients:

Betreff: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Amöneburger Flugblatt-Affäre

2005 wollte ein gewisser Freddy Greib Amöneburger Bürgermeister werden.

Das wollte ich nicht. Ich fabrizierte ein Flugblatt und verteilte es. Es war anstrengend. Amöneburg besteht aus fünf Dörfern. Greib erhielt vom Amtsgericht Kirchhain flugs eine einstweilige Verfügung, mit der mir das Verteilen des Flugblatts verboten wurde. Und doch kam die Verfügung erst, als schon genug Exemplare im Umlauf waren. Greib, zunächst bei Weitem aussichtsreichster Kandidat, wurde nicht gewählt.

Die einstweilige Verfügung wurde durch diverse Urteile und Beschlüsse bestätigt - zuletzt durch das Landgericht Marburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 17.4.2014 festgestellt, dass dieses Verbot die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere Artikel 10, verletzt hat. Das Urteil bindet die Bundesrepublik Deutschland und enthält Kritik am Bundesverfassungsgericht.

Man kann das Urteil vom 17.4.2014 von der Site des EuGHMR holen - auf

Englisch: BROSA v. GERMANY (Application no. 5709/09):

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-142422

Wer Englisch nicht mag, findet auf ein paar Juristen-Blogs deutsche Inhaltsangaben und Kommentierungen z.B.

http://www.internet-law.de/2014/04/die-meinungsfreiheit-in-der-politischen-auseinandersetzung.html

http://www.verfassungsblog.de/de/egmr-schuetzt-meinungsfreiheit-von-anti-neonazi-aktivisten/#.U1Vb5lLOlIB

http://www.blog-rechtsanwael.de/europaischer-gerichtshof-stutzt-meinungsfreiheit-im-kampf-gegen-rechts/

Ich habe das grundlegende Material auf

http://www.althand.de/flugblatt.html

zur Verfügung gestellt. Jede(r) kann von dort die Urteile und Beschlüsse

- vom Amtsgericht Kirchhain bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - runterladen. Man kann außerdem die meisten anderen Schriftstücke erklicken, auf die der EuGHMR seine Entscheidung gestützt hat.

Derartige Urteile des EuGHMR sind sehr selten. Der EuGHMR ist für mehr als 800 Millionen Menschen zuständig, weil nicht nur die EU, sondern auch Russland, die Ukraine, die Türkei, die Balkan-Staaten, die Schweiz und Norwegen und sogar etliche Kaukasus-Staaten Mitglieder des Europa-Rats sind. Den über 800 Millionen Einwohnern stehen 47 Richterinnen und Richter gegenüber. Jedes Jahr gehen ca. fünfzigtausend Beschwerden ein. Vor ein paar Jahren wurde die Konvention insofern geändert, als der EuGHMR sogar offensichtlich berechtigte Beschwerden abweisen darf, wenn sie ihm nicht wichtig genug erscheinen.

Warum hat der EuGHMR die Flugblatt-Affäre wichtig genommen? Ich meine, weil dem EuGHMR das Umfeld der Affäre bekannt ist: Die Staatsanwaltschaft hat ungefähr vierzig Ermittlungs- und Strafverfahren gegen mich eingeleitet. Hinzu kamen zahlreiche zivilrechtliche Unterlassungsverfahren. Stets ging es darum, ob ich bestimmten Amtspersonen, besonders solchen bei Polizei und Justiz, Strafvereitlung zugunsten von Neonazis vorwerfen darf. Tags also die tägliche Anklageschrift und nachts die Randale hier am Haus: Haustür viermal eingeschlagen, Fenster zerschlagen, überall Löcher in der verschmierten Fassade. Anfangs auch Schlägereien, die allerdings aufhörten, als die "heimischen" Aktivisten mehr Blut verloren als ich. Es ging 1995 los und wurde ab 2000 virulent.

Freundliche Grüße Ulrich Brosa

P.S. Freddy Greib dreht jetzt bei der katholischen Kirche Amöneburgs ein ganz großes Rad. Er gibt sich als Heiliger Bonifatius aus und sagt: "Ich bin ein Werkzeug, durch das Christus wirkt“. (Tatsache!) http://bloegi.wordpress.com/2014/04/18/brosca-v-germany/

 

 

 

 


 

 

 

 

Amtsgericht Tecklenburg

Herr .... - ... im "Kinderkleinstheim Bekker" - Inhaberin Theda Bekker - in Lengerich - beantragt über die ihn vertretende Rechtsanwältin Shirin Wüste: 

"... den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, auf der Interndomain "http://vaeternotruf.de/jugendamt-steinfurt.htm" oder auf sonstigen Internetdomains personenbezogene Daten über den Kläger wie seinen Namen, seine Anschrift oder die Tatsache, dass und mit wem er verheiratet ist zu verbreiten oder verbreiten zu lassen; ..."

Siehe hierzu auch

Landgericht Münster - 05 T 126/14 (Amtsgericht Tecklenburg 5 C 46/14) - Beschluss vom 11.03.2014: In dem einstweiligen Verfügungsverfahren des Herrn C. B. gegen Gerald Emmermann.

http://www.väterwiderstand.de/dokumente/2014-03-11_Beschwerdebeschluss1.pdf

http://väterwiderstand.de/index.php?option=com_content&view=article&id=197:in-sachen-qvaeternotrufq&catid=17:termine&Itemid=49

Sieht auf dem Foto eigentlich ganz nett aus, die Rechtsanwältin Wüste.

http://www.dr.lichtenberg-schallenberg.de/shirin_wueste.html

Da möchte man zu ihrem Gunsten am liebsten meinen, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichthof oder am Landgericht Tübingen werden falsche Urteile gesprochen und der von ihr vertretende Herr .... wäre mit seinem Wunsch auf Unsichtbarkeit im Internet auf der richtigen Spur. Doch die Rechtsprechung sieht das zum Glück wohl anders:

Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48601&pos=92&anz=247

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48373&linked=pm&Blank=1

LG Tübingen · Urteil vom 18. Juli 2012 · Az. 7 O 525/10

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch biografische Angaben im Wikipedia-Eintrag

http://openjur.de/u/582363.html

Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -

"... Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden ..."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100608_1bvr174506.html

 

 


 

 

 

Väternotruf von Zensur bedroht!

13.02.2014 um 10 Uhr im Amtsgericht Tecklenburg - Sitzungssaal 21 - 13 C 375/13.

Herr B. - Angestellter im "Kinderkleinstheim Bekker" - Inhaberin Theda Bekker - in Lengerich - beantragt über die ihn vertretende Rechtsanwältin Shirin Wüste: 

"... den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, auf der Interndomain "http://vaeternotruf.de/jugendamt-steinfurt.htm" oder auf sonstigen Internetdomains personenbezogene Daten über den Kläger wie seinen Namen, seine Anschrift oder die Tatsache, dass und mit wem er verheiratet ist zu verbreiten oder verbreiten zu lassen; ..."

Sieht auf dem Foto eigentlich ganz nett aus, die Rechtsanwältin Wüste.

http://www.dr.lichtenberg-schallenberg.de/shirin_wueste.html

Da möchte man zu ihrem Gunsten am liebsten meinen, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichthof oder am Landgericht Tübingen werden falsche Urteile gesprochen und der von ihr vertretende Herr B wäre mit seinem Wunsch auf Unsichtbarkeit im Internet auf der richtigen Spur. Doch die Rechtsprechung sieht das zum Glück wohl anders:

 

Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48601&pos=92&anz=247

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-6&Seite=3&nr=48373&linked=pm&Blank=1

 

LG Tübingen · Urteil vom 18. Juli 2012 · Az. 7 O 525/10

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch biografische Angaben im Wikipedia-Eintrag

http://openjur.de/u/582363.html

 

Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -

"... Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden ..."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100608_1bvr174506.html

 

 

 


 

 

 

Väter in die Parlamente - Direktkandidatur zur Landtagswahl in Brandenburg

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Edmund Müller [mailto:edmund.mueller69@gmail.com]

Gesendet: Freitag, 4. April 2014 18:52

An: 

...

Betreff: Väter in die Parlamente - Direktkandidatur zur Landtagswahl in Brandenburg

Liebe Leute,

meine Direktkandidatur als Parteiloser für die kommende Landtagswahl in Brandenburg ist unter Dach und Fach. In knapp sechs Wochen habe ich neben der Arbeit die dazu nötigen 100 Unterstützungsunterschriften (zur Sicherheit ein paar mehr) von Wahlberechtigten meines Wahlkreises gesammelt, von der Meldebehörde bestätigen lassen und beim zuständigen Kreiswahlleiter abgegeben. Nähere Infos dazu gibt's hier:

http://www.wahlen.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.301125.de

Das kann jeder. Unterschriften sammeln kann man noch bis 28. Juli. Man schlägt sich selbst beim entsprechenden Kreiswahlleiter des Wahlkreises

(http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/644530) vor und benennt sich auch selbst als Vertrauensperson. Das geht, und ist ohne Mitwirkungsbedarf Dritter am schnellsten und sichersten. Siehe als Beispiel meine ausgefüllten Formulare als Einzelbewerber im Anhang. Die Formulare zum runterladen gibt's hier:

http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/614010

Ein Einzelbewerber braucht nur die von mir eingereichten Anlagen, siehe Beispiel im Anhang.

Dann bekommt man vom zuständigen Kreiswahlleiter auch die entsprechenden Unterstützungsformulare mit seiner Unterschrift und Stempel zugeschickt (man sollte schon darum bitten, dass es ein wenig mehr als die nötigen einhundert sind; ich hatte daraufhin 120 bekommen; man kann diese zwar beliebig oft kopieren, aber muss man ja nicht), siehe Beispiel im Anhang.

Nun, es warten noch weitere 43 Wahlkreise in Brandenburg auf ihre parteilosen Direktkandidaten. Aus eigener Erfahrung beim Unterschriftensammeln kann ich sagen, dass man schon allein mit der Parteilosigkeit viel Sympathien bekommt und für den Mut anzutreten. Ein Minimalkonzept, wofür man steht sollte man natürlich schon haben. Ich wurde öfter gelobt dafür, was ich hier so anbiete : www.edmundmueller.de (in ständiger Be- und Überarbeitung bis zur Wahl).

Man muss noch nicht einmal in dem Wahlkreis wohnen, in dem man antritt (obwohl das wohl sehr hilfreich und auch üblich ist). So kann man beispielsweise nach Umzügen in seiner bisherigen Umgebung wirken. Nur Bürger Brandenburgs muss man seit mindestens drei Monaten sein (§ 8 Landeswahlgesetz).

Also, Väter, Männer, wollt ihr es den Parteien überlassen, dass sie eine Lanze für Euch brechen, oder es selbst in die Hand nehmen?

Gerade in Brandenburg gilt man als Mann und Vater noch weniger als anderswo. Justiz ist zunächst hauptsächlich Ländersache. Man beachte beispielsweise nur die familiengerichtlichen Entscheidungen in Brandenburg bis hinauf zum Landesverfassungsgericht (Ausnahmen bestätigen allenfalls die Regel, da auch blinde Hühner ab und an ein Korn finden).

Viele Grüße

--

Edmund Müller

Brünhildestr. 77

D-14542 Werder (Havel)

Tel/Fax (priv.): +49 (0)33 27 / 66 98 59

Tel (mobil): +49 (0)176 / 488 301 81

Fax (priv.): +49 (0)32 12 / 257 19 15

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Winsen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

24.03.2014

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Webmaster (AG Winsen) [mailto:AGWL-Webmaster@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Freitag, 11. April 2014 12:09

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: WG: Amtsgericht Winsen - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter Herr Anton,

es wird auf § 21 e Abs. 9 GVG verwiesen, wonach der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

Auf Wunsch können Sie also den Geschäftsverteilungsplan in hiesiger Verwaltungsgeschäftsstelle einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Winsen (Luhe)

 

 

 

Sehr geehrter Herr Amtsgericht Winsen (Luhe),

Danke für Ihr freundliches Angebot einer Ausflugsfahrt in die schöne Stadt Winsen.

Leider fehlt uns die Zeit um wegen der Einsichtnahme des Geschäftsverteilungsplanes bis nach Winsen zu fahren. Wenn Sie uns jedoch ein Wohlfühlpaket in einem der zahlreichen gut geführten Hotels von Winsen spendieren würden, könnten wir aber darüber nachdenken, die weite Fahrt dennoch zu absolvieren.

Zum Glück gibt es ja jetzt das Internet, so dass wir Sie darum bitten, und den Geschäftsverteilungsplan einfach über dieses moderne Medium zuzusenden.

Sollte Ihnen dazu die Vollmacht des Direktors des Amtsgerichtes fehlen, so legen Sie diesem bitte unsere Anfrage zur freundlichen Bearbeitung vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

11.04.2014

 

 

 

 

 

 

 


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