Väternotruf

August 2015


 

 

 

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ihr Schreiben vom 24.07.2015 - 521.7820.6

 

Sehr geehrte Frau ...,

 

in meiner Eigenschaft als ... habe ich Ihre Anfrage erhalten. Auch wenn ich in meiner Eigenschaft als ... für die Einstellung von Inhalten auf die Website www.vaeternotruf.de nicht verantwortlich bin - ... - kann ich Ihnen folgendes mitteilen.  

Die auf www.vaeternotruf.de/jugendamt-ammerland.htm

genannte Person Michael Sievers war in seiner Eigenschaft als Richter am Amtsgericht Westerstede beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ammerland. Dies betrifft also die soziale Sphäre des Herrn Michael Sievers. Von daher kann kein Rechtsanspruch erkannt werden, die eine Anonymisierung dieses Namens im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit im Jugendhilfeausschuss gebieten würde. Falls dies anders sein sollte, bitte ich um erläuternde Nachricht.

Die von uns veröffentlichte Information befand sich frei zugänglich auf der Website des Landkreises Ammerland.

Im Übrigen verwundert es doch sehr, dass Herr Michael Sievers offenbar unseren Bericht über dessen Tätigkeit im Jugendhilfeausschuss unterbinden will und ich stelle mir ernsthaft die Frage, welches Demokratieverständnis Herr Sievers hat, der ja nicht nur einfacher Bürger ist, sondern als Richter am Amtsgericht Westerstede unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung repräsentieren soll.  

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


 

 

 

Erweiterter Suizid

Vor Sprung von Brücke: Vater stach seine Kinder nieder

03.08.2015  

Bei den drei Toten, die unter der 95 Meter hohen Rombachtalbrücke in Osthessen gefunden wurden, handelt es sich um einen Vater und zwei Kinder. Jetzt werden immer grausamere Details der Tat bekannt.  

Gießen/Fulda - Die drei Toten, die unter der 95 Meter hohen Rombachtalbrücke in Osthessen gefunden wurden, sind inzwischen identifiziert. Die Staatsanwaltschaft Gießen geht davon aus, dass es sich um einen 37 Jahre alten Mann und seine beiden neun und zehn Jahre alten Kinder aus Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) handelt.  

Ein in der Nähe der Brücke geparktes Auto sei dem Mann zuzuordnen, sagte Staatsanwalt Thomas Hauburger am Montag. Der Mann habe von seiner Frau getrennt gelebt. Offensichtlich hatte er Angst, in einem Sorgerechtstreit die Kinder an die Mutter zu verlieren. Die Leichen, die am Sonntag entdeckt worden waren, wurden obduziert. Laut "Bild" soll der Vater seine Kinder niedergestochen haben, bevor er mit ihnen von der Brücke sprang.  

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.erweiterter-suizid-vor-sprung-von-bruecke-vater-stach-seine-kinder-nieder.29e4f537-8ff3-4d8f-8813-529e8609fb42.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie immer in solchen Fällen, wird die Öffentlichkeit nie erfahren, welchen Anteil an der Tragödie das zuständige Familiengericht, das Jugendamt und sonstige fachlich Beteiligte wie Gutachter, Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte haben. Hier herrscht strengste Geheimhaltung, denn niemand soll auf die Idee kommen, dass solche Tragödien womöglich auf Fehlern im System beruhen. Da könnte es dann womöglich passieren, dass der unselige §1671 BGB mit dem in Deutschland Eltern entsorgt werden können, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, ins gesellschaftspolitische Abseits gerät, denn wer will schon Gesetze haben, durch die Kinder und ihre Eltern in den Tod getrieben werden.

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Montag, 9. März 2015 23:33

An: Poststelle, AG Forchheim

Betreff: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan  

 

Amtsgericht Forchheim

Kapellenstraße 15

91301 Forchheim

 

Telefon: 09191 / 710-0

Fax: 09191 / 710-101

 

E-Mail: poststelle@ag-fo.bayern.de

Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fo/

     

 

Amtsgericht Forchheim - Geschäftsverteilungsplan  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle, AG Forchheim [mailto:poststelle@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 07:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Forchheim ist aus Datenschutzgründen  leider nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Jürgen Humm

Rechtspflegeamtsrat

Amtsgericht Forchheim

- Geschäftlsleiter -

Tel.: 09191/710-112

Fax: 09191/710-101

e-mail: ...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 6. April 2015 20:33
An: 'Poststelle, AG Forchheim'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan

 

Lieber Herr Humm,  

so eine absurde Ausrede haben wir bei noch keinen deutschen Gericht bekommen, die wir wegen des Geschäftsverteilungsplanes angeschrieben haben.  

Forchheim liegt doch nicht etwa neuerdings in Nordkorea?  

Es gibt keine Datenschutzgründe, die die Versendung des Geschäftsverteilungsplanes untersagen würden.  

Falls man an Ihrem Gericht das noch nicht weiß, kontaktieren Sie bitte den Landesdatenschutzbeauftragten Bayern

https://www.datenschutz-bayern.de

 

Leiten Sie bitte unsere Anfrage an den Direktor des Amtsgerichts weiter, vermutlich hat dieser mehr Befugnisse als Sie.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Truppei, Franz [mailto:Franz.Truppei@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 7. April 2015 12:34
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
 

Sehr geehrter Herr Anton,  

vielen Dank für Ihr Interesse am Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Forchheim. Dieser kann bei Bedarf beim Amtsgericht Forchheim während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht, wofür ich um Verständnis bitte.  

Ich bedaure, Ihnen hier nicht weiter behilflich sein zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen  

Franz Truppei

Direktor des Amtsgerichts

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 9. Juli 2015 16:30
An: 'Truppei, Franz'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'; 'poststelle@ag-fo.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
 

 

Lieber Herr Truppei,

nett, dass Sie uns persönlich Ihre wertvolle Zeit widmen und Ihr Bedauern zum Ausdruck bringen, was sicher nicht ernst gemeint ist.  

Ein Verständnis für Ihren Vortrag: "Eine anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht,..." können Sie freilich nicht von uns erwarten, denn wir leben in einer modernen Gesellschaft und nicht mehr im Mittelalter. Auch Bayern gehört zur Bundesrepublik Deutschland und ist kein Königreich mehr.  

Mitunter spricht man heute auch vom Informationszeitalter, das auch am Amtsgericht Forchheim zeitnah einziehen sollte. Von daher bitten wir nochmals um unbürokratische Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes oder auch um Einstellung des Geschäftsverteilungsplans auf die Internetseite des Amtsgerichtes, wie es an vielen deutschen Gerichten üblich ist.  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton  

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Piratenpartei LV Bayern Vorstand [mailto:vorstand@piratenpartei-bayern.de]
Gesendet: Samstag, 1. August 2015 09:50
An: franz.truppei@ag-fo.bayern.de
Cc: poststelle@ag-fo.bayern.de; info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan [PBY#1000000095]

 

Sehr geehrter Herr Truppei,  

können Sie mir bitte mitteilen auf welcher Rechtsgrundlage Sie bzw. das Amtsgericht die Versendung des Geschäftsverteilungsplans verweigert?  

Wolfgang Grunsky spricht in Zivilprozessrecht 12. (neu bearbeitete Auflage 2006, Luchterhand Verlag. Rn. 19) davon, dass »Der Zweck eines Geschäftsverteilungsplans der Gerichte ist der Schutz des Bürgers vor Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Gerichte vor allem gegenüber der Exekutive und der Justizverwaltung.«  

Die Weigerung der Versendung - also der Veröffentlichung - des Geschäftsverteilungsplans, würde gerade diesem Zweck widersprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

David Krcek

stellv. politischer Geschäftsführer

 

Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern

 

Schopenhauerstraße 71

80807 München

Tel: 089 / 38 164 693-0

Fax: 089 / 38 164 693-9 od. 089 / 255513-4944 http://piratenpartei-bayern.de/ 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krcek,  

Danke für Ihre Engagement.  

Üblicherweise behilft man sich an den informationsverweigernden Gerichten mit einem billigen Trick und erklärt, der interessierte Bürger könne ja auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts erscheinen und dort Einblick in den Geschäftsverteilungsplan nehmen. Offenbar hat die Bayerische Justiz von Bürgernähe noch nichts gehört oder denkt, der Bürger ist ein Depp, den man den größten Blödsinn zumuten kann.  

Leider ist es bei den Bayerisch-Königlichen Amtsgerichten weit verbreitet, den Geschäftsverteilungsplan wie ein Geheimpapier zu behandeln. Das es anders geht, zeigt z.B. das Bundesland Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und sogar Mecklenburg-Vorpommern.  

Siehe hierzu unsere Übersicht auf  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm    

Offenbar gehen jetzt nicht mehr in Mecklenburg die Uhren hundert Jahre nach, sondern in Bayern, so zumindest bei der dortigen Justiz, die vermutlich zu lange unter CSU-Regentschaft gestanden hat, so dass ein politischer Wechsel dringend notwendig scheint.    

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 


 

Nr. 11/2015 Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 01. August 2015 Pressekonferenz am 28. Juli 2015, 10.00 Uhr

23.07.2015 Pressemitteilung Nr. 11/2015  

Zum 01. August 2015 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die ab dem 01. August 2015 geltende neue Düsseldorfer Tabelle sowie die ab diesem Zeitpunkt geltenden, aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf werden auf einer Pressekonferenz im Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag, 28. Juli 2015, 10.00 Uhr, Plenarsaal des Oberlandesgerichts, vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an die Pressekonferenz werden die neue Düsseldorfer Tabelle und die aktualisierten Leitlinien auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.  

Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr  2015 steigt von bisher 4.368,00 € um 144,00 € auf 4.512,00 €.  

Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 € steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 € auf mtl. 328,00 €, eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) von mtl. 364,00 € auf mtl. 376,00 € und der eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher mtl. 426,00 € auf mtl. 440,00 €. Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er steigt daher von mtl. 488,00 € auf mtl. 504,00 €.  

Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 01. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 01. August 2015.  

Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils 4,00 € erhöht und zwar von monatlich 184,00 € auf 188,00 € für ein erstes und zweites Kind, von 190,00 € auf 194,00 € für ein drittes Kind und von 215,00 € auf 219,00 € für das vierte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der Berechnung des Zahlbetrages jedoch nicht von den erhöhten, sondern von den bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 €, 190,00 € und 215,00 €) auszugehen.  

Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da der steuerliche Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt von 4.512,00 € auf 4.608,00 € steigen wird. Da deshalb die ab dem 01.08.2015 gültige Tabelle zum 01.01.2016 aufgrund dieses höheren Kinderfreibetrages wohl erneut eine Änderung zugunsten der unterhaltsberechtigten Kinder erfahren wird, sind mit der Neufassung der Tabelle zum 01. August 2015 nur die Bedarfssätze angepasst und von weiteren Änderungen – etwa Erhöhung des Bedarfs für Studenten von derzeit 670,00 € - zunächst abgesehen worden. Diese bleiben der Änderung der Tabelle zum 01.01.2016 vorbehalten.  

Medienvertreter, die an der Pressekonferenz teilnehmen möchten, werden gebeten, sich per E-Mail (pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de) bis zum 27. Juli 2015, 12.00 Uhr, anzumelden.

 

Düsseldorf, 23.07.2015

Andreas Vitek

Pressedezernent

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4971-411

Fax: 0211 4971-641

E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

 

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20150723_PM_PK_Ddorfer-Tab-01_08_15/index.php

 

 

 

 

 


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