Antidiskriminierung


 

 


Ist Baden-Württembergs Antisemitismus-Beauftragter antisemitisch? Ja! Zumindest darf das behauptet werden


VERÖFFENTLICHT AM 28. Okt 2022

Von Kai Rebmann

Man kann es sich nicht ausdenken. Dr. Michael Blume ist seit März 2018 der offizielle Antisemitismus-Beauftragte der von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) angeführten Landesregierung von Baden-Württemberg. Problem: Der Religions- und Politikwissenschaftler aus dem Ländle vertritt offenbar nur allzu oft selbst antisemitische Positionen. Das behauptet zumindest der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Und das darf er auch. Sagt wiederum das Landgericht Hamburg. Doch was ist eigentlich passiert?

Blume und Steinhöfel liegen sich schon seit längerer Zeit in den Haaren, im konkret vorliegenden Fall ging es jedoch um einen vergleichsweise aktuellen Tweet vom 30. September 2022. Der Hamburger Jurist stellt darin fest: „Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismusbeauftragten. Wir erinnern uns auch, dass der Ministerpräsident ein Fan von Waschlappen ist.“ Darunter hat Steinhöfel eine Collage mit mehreren Schlagzeilen zusammengestellt, in denen Blume mehr oder weniger direkt mit Antisemitismus bzw. entsprechenden Äußerungen in Verbindung gebracht wird. Unter den zitierten Medien befindet sich mit der „Tagesschau“ auch mindestens eine Instanz, die jeder kritischen Berichterstattung über die Regierung und deren Mitarbeiter absolut unverdächtig ist.

Twitter hat den Beitrag daraufhin gelöscht, wodurch sich Steinhöfel um sein Recht auf Meinungsfreiheit gebracht sah. Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden, dass der Tweet wiederhergestellt werden muss, da die Bezeichnung „antisemitisch“ in diesem Zusammenhang zulässig sei. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass es sich bei diesem Text um eine „zwar scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“ handele. Die Richter gehen in der Urteilsbegründung davon aus, dass es „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ gebe, die eine solche Behauptung rechtfertigen. Im Klartext: Das Gericht hat nicht festgestellt oder gesagt, dass Dr. Michael Blume „antisemitisch“ ist, aber es darf straffrei behauptet werden.
Vorwürfe gegen Blume sind nicht neu

Schon alleine die Tatsache, dass der Antisemitismus-Beauftragte nach wie vor im Amt ist, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung in Stuttgart. Die Liste der Vorwürfe gegen Blume ist lang, so dass der Mann für dieses Amt in etwa dieselbe Eignung mitbringt wie Ferda Ataman für jenes der Antidiskriminierungs-Beauftragten der Bundesregierung. Vom Simon-Wiesenthal-Center in Los Angeles wurde Blume zum „Antisemiten des Jahres“ gekürt. Verdient hatte sich der Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg diesen „Titel“ unter anderem damit, dass er Zionisten mit Nazis verglichen hat, wie die Tagesschau berichtete. Weiter verwies Steinhöfel in dem betreffenden Tweet auf die „Jüdische Rundschau“, die Blume beschuldigte, in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ von „rechtsextremen Menschen in jüdischen Gemeinden“ gesprochen zu haben. Laut „Jerusalem Post“ soll Blume darüber hinaus den General Orde Wingate, der in den 1930er-Jahren während des britischen Mandats in Palästina gewirkt hat, als „Kriegsverbrecher“ bezeichnet haben.

Diese und weitere Vorwürfe gegen Dr. Michael Blume wurden nicht von Joachim Steinhöfel erhoben. Der Rechtsanwalt hat diese lediglich zitiert bzw. wiedergegeben. Und wie Steinhöfel, so scheint auch das Gericht zu der Überzeugung gekommen zu sein, dass diese Vorwürfe zutreffen oder zumindest nicht ausgeschlossen werden können. Solche Aussagen dann als „antisemitisch“ zu bezeichnen, liegt in der Folge praktisch auf der Hand. Oder wie sollte man so etwas sonst nennen? Nicht einfacher wird es natürlich, wenn solche Aussagen und Vergleiche vom Antisemitismus-Beauftragten einer deutschen Landesregierung getätigt werden. Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass sich dieses Mal nicht Steinhöfel und Blume vor Gericht gegenüberstanden. Der Antisemitismus-Beauftragte aus dem Südwesten war nicht einmal Verfahrensbeteiligter, da sich die Klage Steinhöfels gegen Twitter richtete, das seinen Tweet gelöscht hatte.
Ist ein antisemitischer Antisemitismus-Beauftragter noch haltbar?

Blume selbst kam vor Gericht überhaupt nicht zu Wort und konnte sich zu dem Richterspruch aus Hamburg daher nur in den Medien äußern. In der „Welt“ hielt er die Entscheidung „schon bei schneller Übersicht für sachlich falsch“. Weiter beklagte Blume, er habe „als Beauftragter gegen Antisemitismus mit der bundesdeutschen Justiz bisweilen durchwachsene Erfahrungen gemacht“. In der Tat ist dies nicht die erste juristische Pleite, die der Politikwissenschaftler gegen Joachim Steinhöfel kassierte. So wurde dem Antisemitismus-Beauftragten unter anderem untersagt, Steinhöfel als „szenebekannten Rechts-Anwalt“ zu bezeichnen. Ebenso wurde Blume verboten zu behaupten, die „Achse des Guten“, für die Steinhöfel regelmäßig Gastbeiträge schreibt, bediene „rassistische und demokratiefeindliche Positionen“.

Als Antisemitismus-Beauftragter ist Dr. Michael Blume direkt dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann unterstellt. Der grüne Waschlappen-Fetischist wird sich nun ernsthafte Gedanken über die Zukunft und vor allem die Besetzung dieses Amtes machen müssen. Kein Geringerer als Blume selbst wird auf der Homepage des Staatsministeriums wie folgt zitiert: „Antisemitismus ist nicht irgendein Verschwörungsglauben, sondern er bedroht die Grundlagen jeder friedlichen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung.“ Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Jetzt liegt es nur noch an der Landesregierung oder Blume selbst, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

https://reitschuster.de/post/ist-baden-wuerttembergs-antisemitismus-beauftragter-antisemitisch-ja/

 

 

 


 

 

 

„Oben ohne“ auf dem Wasserspielplatz: Berliner Gericht prüft heute Klage

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14.9.2022

Der Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz. beschäftigt heute (10.00 Uhr) das Landgericht Berlin. Die betroffene Frau verlangt mit der Zivilklage eine angemessene Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG). Ihr Fall ist die wohl bislang prominenteste Beschwerde, die sich auf das Gesetz stützt, das es seit nun gut zwei Jahren gibt. Berlin ist bislang das einzige Bundesland mit einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz, andere Länder wollen nachziehen. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen.

Die 38 Jahre alte Klägerin hatte sich im Juni 2021 mit freiem Oberkörper auf dem Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten. Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Später wandte sich die Frau an die Ombudsstelle und klagt nun gegen den Bezirk.

„Ich fand das sehr diskriminierend. Es war unfair“, sagte Klägerin Gabrielle Lebreton vor dem Prozess vor einer Zivilkammer des Landgerichts.

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https://www.berliner-zeitung.de/news/gesundheit-pandemie-virologe-hendrik-streeck-will-sich-keine-vierte-corona-impfung-geben-lassen-li.266777

 

 

 

 


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