Apartheid
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein nichtverheirateter Vater und in ihrem Wohnhaus wäre ihnen vom Hauseigentümer aufgegeben, dass Sie nur durch den Nebenaufgang zu Ihrer Wohnung gehen dürfen. Der Vorderaufgang ist der Mutter ihres Kindes vorbehalten.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Ihrem Kind in einem öffentlichen Park spazieren und wollen sich auf eine Bank setzen. Doch Sie entdecken gerade noch rechtzeitig ein Schild auf dem steht: Für nichtverheiratete Väter ist das Hinsetzen verboten.
Stellen Sie sich vor, Sie schreiben wegen dieser Skandale eine Petition an den Deutschen Bundestag und erfahren von dort, dass das alles rechtmäßig sei und sogar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Form der Behandlung nichtverheirateter Väter einverstanden sei.
Sie denken, womöglich sie wären im falschen Film, doch wenn Sie die Augen aufmachen, dann werden Sie sehen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2004 sind.
Apartheid
(afrikaans, eigentlich "Gesondertheit"
Bezeichnung für die von der ehemaligen Regierung der Republik Südafrika seit 1948 praktizierte Politik der Rassentrennung zwischen weißer und farbiger Bevölkerung.
Ziel der Apartheid war die gesonderte Entwicklung der verschiedenen ethnischen Bevölkerungsteile, durch die auf das Rassenkriterium basierende Herrschaftssystem der privilegierten weißen Minderheit gesichert bleiben soll.
Das Apartheidsystem in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2004 ist schon ein wenig fortschrittlicher.
§ 1626a BGB (Gemeinsame elterliche Sorge durch Sorgeerklärungen)
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
2. einander heiraten, dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird.
(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge
Hier kann der nichtverheiratete Vater durch Hoheitsakt der nicht mit ihm verheirateten Mutter in den Rang eines vollwertigen Elternteils erhoben werden. Die Mutter kann dies aber auch ohne Angabe von Gründen verweigern. Bei genauer Betrachtung ein wohl einmaliger Vorgang rechtlicher Abhängigkeit von gesellschaftlich stigmatisierten, weil nicht verheirateten Männern, von dem Willen von Frauen.
Die eigentlich Verantwortlichen für diesen gesellschaftspolitischen Skandal sind allerdings nicht die betreffenden Mütter, diese nutzen nur das aus, was ihnen der Staat als rechtmäßig anbietet. Die verantwortlichen dieses Skandals sitzen vielmehr im Bundesjustizministerium, im Bundestag und - wer hätte das gedacht - sogar im Bundesverfassungsgericht, das diese diskriminierende Regelung für vereinbar mit dem Grundgesetz deklariert.