Behinderung


 

 

 

Brunch für Alleinerziehende eines Kindes mit Behinderung

 

Auf Wunsch von Betroffenen veranstaltet der Familienentlastende Dienst von Einhorn e.V. ein Brunch für Alleinerziehende eines Kindes mit Behinderung am 04.03.2007 von 11- ca.14 Uhr in den Räumen der KOMM-Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Behinderung, Pasteurstrasse 16, 10407 Berlin (Prenzlauer Berg). Das Brunch findet dann im weiteren jeden 1.Sonntag im Monat dort statt.

Nach einem gemeinsamen Frühstück können alleinerziehende Väter bzw. Mütter sich zum Austausch treffen, während die Mitarbeiterinnen des Vereins für (Geschwister-)Kinder ein Kinderprogramm organisieren. Es wird um (tel.) Voranmeldung gebeten.

Der Familienentlastende Dienst von Einhorn e.V. ist ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung).

Gefördert vom Berliner Senat und dem Landesverband der Pflegekassen stellt dies für die Eltern bzw. Hauptpflegepersonen pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher die qualitätsgesicherte Möglichkeit dar, ihren Anspruch auf Entlastung und Unterstützung im Pflege- und Betreuungsalltag nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (vgl. SGB XI, § 45) zweckgebunden umzusetzen.

So organisiert der FED-Einhorn e.V. in Zusammenarbeit mit freiwilligen HelferInnen einen regelmäßigen offenen Treff für Kinder mit Behinderung im Alter von 6 – 18 Jahren, darüber hinaus Veranstaltungen (Themennachmittage, Tagesfahrt etc.). Zudem beraten wir pflegende Eltern und Angehörige und bieten Informations-/Fortbildungsabende zu verschiedenen Themen an.

Informationen zum freien Kinder- und Jugendhilfeträger Einhorn e.V. finden Sie auf www.vereinhorn.de.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Einladung zum Brunch (im Anhang ein Einladungsplakat) z.B. über Ihren Newsletter an alleinerziehende Väter eines Kindes mit Behinderung weitergeben würden.

Falls Sie Fragen zu Einhorn e.V. - Familienentlastender Dienst haben, können Sie mich unter der unten angegebenen Kontaktadresse erreichen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Florian Schuhwerk

Koordination

Einhorn e.V. - Familienentlastender Dienst

Pasteurstrasse 16

10407 Berlin

Tel 030 / 40 50 42 35

Fax 030 / 40 50 42 36

fed@vereinhorn.de

www.vereinhorn.de

 

 

 


 

 

 

Das Orakel von Brandenburg  - oder wie sich Richter irren können, wenn sie sich als Wirtschaftsweise versuchen

Schwerbehinderte sollen mobiler werden

 

"... Hiernach sind die Erwerbsbemühungen, sofern sie im Bereich des näheren Wohnumfeldes keinerlei Erfolg hatten, jedenfalls nach einiger Zeit auf das großräumige Umfeld, das gesamte Bundesland und schließlich auch auf Erfolg versprechende Bereiche im übrigen Bundesgebiet zu erstrecken ...

... Ein Erfahrungssatz, wonach schlecht oder gar nicht qualifizierte Kräfte in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit keine wie auch immer gearteten Beschäftigungschancen haben, besteht nicht.

...Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Arbeitsmarktlage - zumindest im westlichen Teil Deutschlands - mittlerweile wieder zu entspannen beginnt.

... Nichts anderes gilt auch, soweit sich der Beklagte auf seine 30-prozentige Schwerbehinderung berufen hat. Zwar ist nicht zu verkennen, dass er hierdurch gewissen Einschränkungen bei den Möglichkeiten, eine Stelle zu finden, unterliegt. Andererseits erscheint es nicht ausgeschlossen, eine höher dotierte Stellung zu finden, zumal der Beklagte trotz der Monate der Winterarbeitslosigkeit stets eine Anstellung gefunden hat.

..."

 

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 29.6.2000 - 9 UF 309/99, in: NJWE-FER 2001, Heft 3, S. 70-72 (mitgeteilt von Richterin Am OLG S. Surkau und Richter am Amtsgericht F. Götsche, Brandenburg)

 

 

 


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