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Bezirksgericht Schwerin


 

 

Bezirksgericht Schwerin

 

 

 

Deutsche Demokratische Republik

Bezirk Schwerin

http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz

 

 

 

später dann angegliedert an die ehemalige Bundesrepublik Deutschland

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Das Bezirksgericht Schwerin ist ein ehemaliges Bezirksgericht in der DDR.

Dem Bezirksgericht Schwerin übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR

 

Untergeordnete Kreisgerichte:

Kreisgericht Bützow

Kreisgericht Gadebusch

Kreisgericht Güstrow

Kreisgericht Hagenow

Kreisgericht Ludwigslust

Kreisgericht Lübz

Kreisgericht Parchim

Kreisgericht Perleberg

Kreisgericht Schwerin-Land

Kreisgericht Schwerin-Stadt

Kreisgericht Sternberg

 

 

Bezirk Schwerin

 

Der Bezirk umfasste den Stadtkreis Schwerin sowie folgende Kreise:

1. Bützow

2. Gadebusch

3. Güstrow

4. Hagenow

5. Ludwigslust

6. Lübz

7. Parchim

8. Perleberg

9. Schwerin-Land

10. Sternberg

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_Schwerin

 

 

Richter am Bezirksgericht Schwerin: 

 

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse des Bezirksgerichts Schwerin oder nachgeordneter Kreisgerichte? Diese können wir hier gerne veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Dr. Claus Jelinek (geb. 21.06.1940) - Richter am Finanzgericht Schleswig-Holstein (ab 23.11.1977, ..., 1988, ..., 1990) - DER SPIEGEL 43/1990 vom 22.10.1990) - "Auf Gummiwände", so der Eindruck des Kieler Richters Claus Jelinek, seien seine Bemühungen gestoßen, beim Bezirksgericht in Schwerin mit Rechtsstaat-Know-how auszuhelfen: "Viele lassen sich nichts sagen." Zwecklos sei, so das barsche Resümee der Kollegen vom Hessischen Richterbund, die Investition von Geld und guten Worten: Mit den Juristen im Osten sei "kein Rechtsstaat zu machen". - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel / Der Herr Jelinek hat gut reden, die Juristen im Westen können im Gegensatz zu den Ostjuristen bekanntlich auf eine ungebrochene Tradition verweisen, die bis in die Zeit des Nationalsozialismus reicht. Ganz klar, dass da die Westjuristen aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen, während die Ostjuristen des Russischen meist unkundig, sich das sozialistische Recht der DDR aus den Reden Walter Ulbrichts zusammenbastelten. Kein Wunder auch, dass das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz von 1935, mit dem jüdische Rechtsanwälte Berufsverbot erhielten, später wurden sie dann noch deportiert und vergast, noch bis zum 01.07.2008 geltendes bundesdeutsches Recht war. Heil Hitler könnte man da fast rufen, wenn man nicht wüsste, dass Hitler auf Grund seines frühen Todes im Gegensatz zu vielen anderen Nazitätern eine Karriere und auskömmliche Rente in der Bundesrepublik versagt blieb.

Mai - Richter am Bezirksgericht Schwerin (ab , ..., 1953) - "... Der Staatsanwalt erklärte in seiner Anklageschrift, dass es notwendig sei, Erwin S. für „einige Zeit von der Gesellschaft zu isolieren“. Vor dem Bezirksgericht Schwerin beantragte der Staatsanwalt am 9. Juli vier Jahre Zuchthaus. Es war höchst ungewöhnlich, dass der Vorsitzende Richter Mai dem nicht folgte und den Angeklagten lediglich zu zwei Jahren Haft verurteilte. ..." - https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/die-einheit-von-stasi-staatsanwalt-und-richter-broeckelte-nur-selten-1694107

 

 

 

 


 

 

 

17. Juni 1953

Die Einheit von Stasi, Staatsanwalt und Richter bröckelte nur selten

18.06.2023

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Für Verwirrung hatte insbesondere ein Interview des Justizministers Max Fechner in der SED-Parteizeitung Neues Deutschland am 30. Juni 1953 gesorgt, wonach die Zugehörigkeit zu einer Streikleitung nicht automatisch strafbar sei. Vor diesem Hintergrund kam es „zu verhältnismäßig vielen Freisprüchen, milden Strafen, und nicht selten wurde die Anklage verworfen“, erklärt Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk.

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Insbesondere am Bezirksgericht Schwerin gab es einige Verfahren, bei denen die Richter nicht stur den Vorgaben von MfS und Staatsanwaltschaft folgten. Beispielsweise im Fall des Schlossers Erwin S. (39), der am 17. Juni 1953 im angetrunkenen Zustand im Konsum von Neese bei Ludwigslust einen Offizier der Volkspolizei sowie dessen Vater niedergeschlagen hatte. In seinem Schlussbericht vom 24. Juni für den Staatsanwalt forderte Stasi-Unterleutnant Schultz, dass der „Feind der Arbeiterklasse“ und „Provokateur ... mit aller Härte zur Verantwortung gezogen werden“ müsse.

Der Staatsanwalt erklärte in seiner Anklageschrift, dass es notwendig sei, Erwin S. für „einige Zeit von der Gesellschaft zu isolieren“. Vor dem Bezirksgericht Schwerin beantragte der Staatsanwalt am 9. Juli vier Jahre Zuchthaus. Es war höchst ungewöhnlich, dass der Vorsitzende Richter Mai dem nicht folgte und den Angeklagten lediglich zu zwei Jahren Haft verurteilte.

Prompt legte die Staatsanwaltschaft Protest beim Obersten Gericht ein, das das Urteil des Bezirksgerichts aufhob und eine Strafe von drei bis dreieinhalb Jahren empfahl. Am 31. Juli wurde Erwin S. schließlich zu drei Jahren Haft verurteilt. Lange blieb er nicht hinter Gittern. Am 29. September 1953 gelang ihm die Flucht aus einem Arbeitskommando in Borken im Kreis Ueckermünde. Da sich in der Gefangenenakte von Erwin S. keine weiteren Unterlagen befinden, kann davon ausgegangen werden, dass er in den Westen geflohen ist.

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https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/die-einheit-von-stasi-staatsanwalt-und-richter-broeckelte-nur-selten-1694107

 

 


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