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Bezirksgericht Schwerin
Bezirksgericht Schwerin
Deutsche Demokratische Republik
Bezirk Schwerin
http://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Justiz
später dann angegliedert an die ehemalige Bundesrepublik Deutschland
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Das Bezirksgericht Schwerin ist ein ehemaliges Bezirksgericht in der DDR.
Dem Bezirksgericht Schwerin übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR
Untergeordnete Kreisgerichte:
Kreisgericht Bützow
Kreisgericht Gadebusch
Kreisgericht Hagenow
Kreisgericht Ludwigslust
Kreisgericht Lübz
Kreisgericht Parchim
Kreisgericht Perleberg
Kreisgericht Schwerin-Land
Kreisgericht Sternberg
Bezirk Schwerin
Der Bezirk umfasste den Stadtkreis Schwerin sowie folgende Kreise:
1. Bützow
2. Gadebusch
3. Güstrow
4. Hagenow
5. Ludwigslust
6. Lübz
7. Parchim
8. Perleberg
9. Schwerin-Land
10. Sternberg
http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_Schwerin
Richter am Bezirksgericht Schwerin:
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse des Bezirksgerichts Schwerin oder nachgeordneter Kreisgerichte? Diese können wir hier gerne veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Dr. Claus Jelinek (geb. 21.06.1940) - Richter am Finanzgericht Schleswig-Holstein (ab 23.11.1977, ..., 1988, ..., 1990) - DER SPIEGEL 43/1990 vom 22.10.1990) - "Auf Gummiwände", so der Eindruck des Kieler Richters Claus Jelinek, seien seine Bemühungen gestoßen, beim Bezirksgericht in Schwerin mit Rechtsstaat-Know-how auszuhelfen: "Viele lassen sich nichts sagen." Zwecklos sei, so das barsche Resümee der Kollegen vom Hessischen Richterbund, die Investition von Geld und guten Worten: Mit den Juristen im Osten sei "kein Rechtsstaat zu machen". - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel / Der Herr Jelinek hat gut reden, die Juristen im Westen können im Gegensatz zu den Ostjuristen bekanntlich auf eine ungebrochene Tradition verweisen, die bis in die Zeit des Nationalsozialismus reicht. Ganz klar, dass da die Westjuristen aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen, während die Ostjuristen des Russischen meist unkundig, sich das sozialistische Recht der DDR aus den Reden Walter Ulbrichts zusammenbastelten. Kein Wunder auch, dass das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz von 1935, mit dem jüdische Rechtsanwälte Berufsverbot erhielten, später wurden sie dann noch deportiert und vergast, noch bis zum 01.07.2008 geltendes bundesdeutsches Recht war. Heil Hitler könnte man da fast rufen, wenn man nicht wüsste, dass Hitler auf Grund seines frühen Todes im Gegensatz zu vielen anderen Nazitätern eine Karriere und auskömmliche Rente in der Bundesrepublik versagt blieb.
Mai - Richter am Bezirksgericht Schwerin (ab , ..., 1953) - "... Der Staatsanwalt erklärte in seiner Anklageschrift, dass es notwendig sei, Erwin S. für „einige Zeit von der Gesellschaft zu isolieren“. Vor dem Bezirksgericht Schwerin beantragte der Staatsanwalt am 9. Juli vier Jahre Zuchthaus. Es war höchst ungewöhnlich, dass der Vorsitzende Richter Mai dem nicht folgte und den Angeklagten lediglich zu zwei Jahren Haft verurteilte. ..." - https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/die-einheit-von-stasi-staatsanwalt-und-richter-broeckelte-nur-selten-1694107
17. Juni 1953
Die Einheit von Stasi, Staatsanwalt und Richter bröckelte nur selten
18.06.2023
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Für Verwirrung hatte insbesondere ein Interview des Justizministers Max Fechner in der SED-Parteizeitung Neues Deutschland am 30. Juni 1953 gesorgt, wonach die Zugehörigkeit zu einer Streikleitung nicht automatisch strafbar sei. Vor diesem Hintergrund kam es „zu verhältnismäßig vielen Freisprüchen, milden Strafen, und nicht selten wurde die Anklage verworfen“, erklärt Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk.
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Insbesondere am Bezirksgericht Schwerin gab es einige Verfahren, bei denen
die Richter nicht stur den Vorgaben von MfS und Staatsanwaltschaft folgten.
Beispielsweise im Fall des Schlossers Erwin S. (39), der am 17. Juni 1953 im
angetrunkenen Zustand im Konsum von Neese bei Ludwigslust einen Offizier der
Volkspolizei sowie dessen Vater niedergeschlagen hatte. In seinem Schlussbericht
vom 24. Juni für den Staatsanwalt forderte Stasi-Unterleutnant Schultz, dass der
„Feind der Arbeiterklasse“ und „Provokateur ... mit aller Härte zur
Verantwortung gezogen werden“ müsse.
Der Staatsanwalt erklärte in seiner
Anklageschrift, dass es notwendig sei, Erwin S. für „einige Zeit von der
Gesellschaft zu isolieren“. Vor dem Bezirksgericht Schwerin beantragte der
Staatsanwalt am 9. Juli vier Jahre Zuchthaus. Es war höchst ungewöhnlich, dass
der Vorsitzende Richter Mai dem nicht folgte und den Angeklagten lediglich zu
zwei Jahren Haft verurteilte.
Prompt legte die Staatsanwaltschaft Protest beim Obersten Gericht ein, das das Urteil des Bezirksgerichts aufhob und eine Strafe von drei bis dreieinhalb Jahren empfahl. Am 31. Juli wurde Erwin S. schließlich zu drei Jahren Haft verurteilt. Lange blieb er nicht hinter Gittern. Am 29. September 1953 gelang ihm die Flucht aus einem Arbeitskommando in Borken im Kreis Ueckermünde. Da sich in der Gefangenenakte von Erwin S. keine weiteren Unterlagen befinden, kann davon ausgegangen werden, dass er in den Westen geflohen ist.
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