Biografiearbeit


 

 

 

 

BAG Adoption und Inpflege beschäftigt sich mit Bedeutung von Biografiearbeit

Am 11. und 12. März 2005 trafen sich die Delegierten der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) ADOPTION und INPFLEGE zu ihrer 6. Jahrestagung. In dieser Organisation sind folgende bundesweit tätige Verbände seit dem Jahr 2000 zusammengeschlossen: Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierte (BARGEA), Noch Ein Weg e.V. (NEW – Jugendliche aus Pflege- und Adoptivfamilien), Netzwerk Herkunftseltern e.V. (Eltern, deren Kind in einem Heim, einer Pflege- oder Adoptivfamilie lebt), Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) und PFAD – Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

In diesem Jahr arbeiteten die Delegierten zum Thema „Die Notwendigkeit und Bedeutung von Biografiearbeit für und mit Pflege- und Adoptivkindern“. Vorgestellt und diskutiert wurden die verschiedenen Ansätze und Praxismodelle aus der Perspektive der Beteiligten mit dem Ziel, im Jahr 2006 eine Orientierungshilfe erstellen zu können, die Fachkräfte, „abgebende und annehmende“ Eltern unterstützen soll, behutsam und wertschätzend, mit Lust und Neugier, die Lebensgeschichte mit fremdplatzierten Kindern und Jugendlichen rekonstruieren zu können. Denn erst die Verbindung zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ermöglicht die Entwicklung einer sicheren Identität und psychischen Integrität.

Quelle: Pressemitteilung von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 15.3.2005

 

 


 

 

 

Bundestagsdebatte über Vaterschaftstests

Pressemitteilung von pro-Test.net am Freitag, den 11.03. im deutschen Bundestag auf Antrag der Abgeordneten Laurischk, Funke, Homburger u.a. und er Fraktion der FDP

Man muss es immer wieder wiederholen, da sich einige PolitikerInnen doch erstaunlich erkenntnisresistent zeigen: Es geht um das Recht des Mannes UND des Kindes auf Wissen um die eigene Vaterschaft oder Abstammung. Von einem Recht des Kindes, auf Verheimlichung seiner Abstammung zu seinem Wohl wissen wir nichts. Gleichwohl können wir uns erinnern, dass vor vielen Jahren noch davon gesprochen wurde, dass ein Arzt seinem Patienten den Ernst der Erkrankung verheimlichen dürfe, wenn er es für das „Wohl des Patienten“ hält. Inzwischen streitet niemand mehr die Tatsache ab, dass die Wahrheit für den Patienten immer noch das Wichtigste ist und er reif genug dafür ist, sich anschließend darauf einstellen zu können. Erfahrungen mit Adoptivkindern weisen darauf hin, dass dies auch für die Frage der Abstammung gilt und dass es wichtig ist, Kinder so früh wie möglich auf ihren Status als Adoptivkind hinzuweisen und – falls dies nicht geschehen ist – dies so schnell wie möglich nachzuholen, dann aber vielleicht mit professioneller Hilfe.

Bedenkt man dies, ist es auch leichter, die Thematik „Vaterschaftstests“ besser einzuordnen. Z.B. erhebt sich dann die Frage, wozu ein „Verfahrenspfleger“ dienen soll? Ein Verheimlichen der Abstammung wäre dann die große Ausnahme und würde keinen Verfahrenspfleger rechtfertig – wohl aber eine Beratung für betroffene Männer, Frauen und Kinder! Einen Gedanken, den wir absolut begrüßen, wenn er

1) als Angebot bereitsteht und nicht den Charakter einer Zwangsberatung trägt und

2) wenn die Beratung von einem männlichen Berater geleistet wird, da es um meist männliche Klienten geht, bzw. ein männlicher Berater sich besser in die Bedeutung der Thematik einfühlen kann.

Trotzdem möchten wir Frau Schewe-Gerigk (B90/Die Grünen) beruhigen: Ein Geschlechterkampf steht nicht zur Debatte. Auch die meisten Frauen schütteln über ein Verbot von Vaterschaftstests nur den Kopf. Vielleicht weil sie am besten Wissen, wie wichtig die Sicherheit der leiblichen Abstammung für das Kind und die Mutter ist. Ich kenne auch keine Mutter, die hier Kompromisse schließen würde und – etwa, weil der Verdacht besteht, das Kind sei in der Geburtsklinik vertauscht worden – erst mal Politiker um Erlaubnis fragen würden, was jetzt zu tun sei.

Jedoch, die soziale Vaterschaft ist tatsächlich sehr wichtig und viele Stiefväter leisten hier erstklassige „Arbeit“. Aber gerade diese Väter wissen auch, wie wichtig die leibliche Abstammung für das Kind ist und versuchen – im (nicht seltenen) Idealfall – dem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen. Käme es auf die leibliche Vaterschaft überhaupt nicht an, dann kommt es auch auf die leibliche Mutterschaft nicht an. Dann wäre es aber gerechter, die geborenen Kinder wöchentlich in der Tombola zu verlosen. Dann sind wenigsten alle gleichermaßen benachteiligt.

Frau Schewe-Gerigk (B90/Die Grünen) spricht von Vätern, die keinen Unterhalt zahlen und dass dies den Staat belastet. Sie verschweigt, dass ein Großteil dieser Väter gar nicht zahlen kann (z.B. durch Arbeitslosigkeit, schlechtem Verdienst oder Steuerklasse 1) und dass ein Großteil der Mütter, die Unterhalt zahlen müssten, auch nicht zahlt – und zwar erheblich mehr, als es Väter nicht tun. Immerhin offenbart sie so ihr Männer- und Väterbild und wir wissen jetzt, wieso solche Gesetzesvorschläge überhaupt erst entstehen.

Es entsteht in ihrer Rede auch manchmal der Eindruck, dass immer, wenn der Begriff „das Wohl des Kindes“ fällt, dahinter massiv andere Interessen verborgen liegen. Besonders das Gefühl, dass Frau Schewe-Gerigk das Kind als Eigentum der Mutter ansieht, entsteht aus ihrer Rede. Dem Mann gehören „die Krümel“, die übrig bleiben. Das ist schade, denn man hat aus ihrer Partei auch schon vernünftigere Stimmen gehört.

Beipflichten möchten wir Frau Laurischk (FDP): Es muss ein anerkanntes Recht von Männern sein, ihre Vaterschaft zu klären. Die Beziehung zum Kind muss auf Wahrheit und nicht auf Mutmaßungen gegründet sein. Eine Bestrafung von heimlichen Tests ist abzulehnen.

Jedoch sehen wir keinen Sinn nur die gerichtlichen Tests zu erleichtern. Die Kosten für diese Tests sind zu hoch – darauf weist Frau Zypries zurecht hin. Die Verfahren zu langwierig und für die Beziehung zu belastend. Auch wenn in den allermeisten Fällen ohnehin schon die Ehe getrennt oder geschieden ist, wäre der Gesetzgeber eher gefragt, die Streitigkeiten in dieser sehr belastenden Zeit (für Ehegatten und Kinder) zu begrenzen und zu entschärfen und nicht noch eine zusätzliche Belastung einzubringen. Unserer Meinung nach geht es eher darum, die privaten Tests an bestimmte Regeln zu binden, anstatt die gerichtlichen Tests zu fördern. Erst wenn der private Test eine Vaterschaft ausschließt, soll die Hürde für den gerichtlichen Test gesenkt werden. Mit hohen Kosten für die gerichtlichen Tests, Verfahrenspfleger und Beratungspflicht anstelle von Beratungsangebot, wird es nicht gelingen, heimliche Tests zu verhindern. Das ganze Angebot wird erst genützt werden, wenn der vorherige heimliche Test die Sinnhaftigkeit begründet. Auch hier weist Frau Zypries zurecht darauf hin, dass der hohe Aufwand – Gott sei Dank – in den meisten Fällen ergibt, dass der mutmaßliche Vater wirklich der Vater ist. Wieso Frau Zypries jetzt daraus schließt, dass der Test damit „unbegründet“ oder sinnlos war, bleibt aber ihr Geheimnis. Sie sollte mal eher die davon betroffenen Väter fragen, welche Belastung von ihnen gefallen ist, oder wie wichtig dieses Testergebnis nach einer Scheidung für sie war. Wir können ihr gerne einige dieser Väter zum Gespräch vermitteln.

Die Erkenntnis, dass nach einer Möglichkeit gesucht werden muss, die die Beziehungen am wenigsten belastet (auch während einer Scheidung) und dass diese Möglichkeit oft in einem heimlichen Test besteht, fand sich glücklicherweise dann bei Herrn Gehb (CDU/CSU). Ob eine Ehe – bei so einem Verdacht – noch „in Ordnung“ ist oder nicht, ist eine andere Frage. Sie geht aber den Politikern nichts an(!), sondern nur dem Paar. Dem Ziel, welches Herr Gehb formuliert, dass die Bedingungen für heimliche Test so formuliert werden müssen, dass es für betroffene Männer und Frauen nicht nötig ist, ins benachbarte oder fernere Ausland gehen zu müssen, möchten wir uns anschließen.

Interessant finden wir in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag von Herrn Strässer (SPD) über zwei Stufen beim Vaterschaftstest: Ein Anspruch auf Durchführung eines privaten Tests und eine Erleichterung beim gerichtlichen Test. Abzulehnen ist eine Informationspflicht der Mutter (oder des mutmaßlichen Vaters, wenn der Test von der Mutter gemacht wird) gegenüber. Trotzdem braucht es Sicherheit, dass der Test nicht von irgend jemanden gemacht wird.

 

Zusammenfassung:

Das Ziel einer gesetzlichen Regelung muss sein, Vaterschaftstests für Männer, Frauen und Kinder so handhabbar zu machen, dass ein Test im Ausland möglichst vermeidbar ist.

Die Männer müssen das Recht haben, Schaden von sich abwenden zu können.

Der Test soll ein Beratungsangebot beinhalten, aber keine Informationspflicht dem Partner gegenüber, um die Beziehung nicht zu belasten.

Die Beratung soll ein ausgebildeter, männlicher Berater leisten und für Männer, Frauen und Kinder ab einem bestimmten Alter offen stehen.

Über einen bestimmten Personenkreis hinaus, sollen keine Vaterschaftstests möglich sein.

Letztendlich möchten wir noch anmerken, dass die Zeiten, in denen die Vaterschaft nur vermutet werden konnte, vorbei sind. Früher gab es keinen anderen Weg, als den Ehemann auch zum Vater zu erklären. Heute ist es möglich, die Vaterschaftsfeststellung auf sicherere Füße zu stellen. Es wäre mehr als eine Überlegung wert, ob es nicht besser wäre, die Vaterschaft gleich nach der Geburt testen zu lassen - als eine der vielen Untersuchungen, die bei einem Kind gemacht werden, wenn es geboren ist. Dies würde eine auf Wahrheit gegründete Beziehung zum Kind, auch für Männer möglich machen.

Wolfgang Wenger

Dipl.Soz-päd. (FH)

www.pro-Test.net – Das Netzwerk pro Vaterschaftstests

 

März 2005

 

http://www.vafk.de/themen/ProTest/PM050311_fdp.htm

 

 

 

 

 


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