Bürokratie

Bürokraten


 

 

 

 

 

Prager Fenstersturz

Bezeichnung für den Beginn des böhmischen Aufstandes: Am 23. Mai 1618 warfen Teilnehmer eines Protestantentages 2 kaiserliche Statthalter aus Protest gegen das Verbot der Versammlung aus dem Hradschin in den Burggraben.

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:03

An: Verwaltung (AG P)

Betreff: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan

 

Amtsgericht Potsdam

Hegelallee 8

14467 Potsdam

 

Telefon: 0331 / 2875-0

Fax: 0331 / 2927 48

E-Mail: verwaltung@agp.brandenburg.de

Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de

 

 

Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung (AG P) [mailto:Verwaltung@AGP.Brandenburg.de]

Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:58

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Justizverwaltungskostenordnung (JV KostO) betragen die Auslagen gemäß Pkt. 3 III in Justizverwaltungsangelegenheiten, hier die Dokumentenpauschale für die Übersendung elektronisch gespeicherter Daten, pro Datei 2,50 Euro. In Schriftform betragen die ersten 50 Seiten pro Blatt 50 Cent, ab 51. Seite pro Blatt 15 Cent. Wünschen Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Geschäftsverteilung der Richter (umfasst 33 Seiten) übersandt zu bekommen, bitte ich Sie um entsprechende Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ebert

Justizbeschäftigte

Amtsgericht Potsdam

 

 

Sehr geehrte Frau Ebert,

Vielen Dank für Ihre freundlichen Zeilen und Ihre große Hilfsbereitschaft. Seien Sie aber bitte so nett und stellen den Geschäftsverteilungsplan einfach auf die Internetseite des Amtsgerichtes Potsdam. Dann sparen wir einiges an Arbeit ein und auch die 2,50 €, die dem darbenden Haushalt des Bundeslandes Brandenburg auch nicht weiterhelfen. Gegebenenfalls wird Ihnen dabei sicher die Direktorin des Amtsgerichtes weiterhelfen.

Allein die Mail, die Sie uns hier geschickt haben, belastet den Justizhaushalt ganz sicher mit 5,00 €, das muss aber nicht sein, denn heute gibt es das Internet, das sicher auch vom Amtsgericht Potsdam aus angesteuert werden kann. Falls nicht, würden wir dem Gerichte einige Freiminuten auf einem portablen USB-Stick schenken und auch noch zwei Rollen Toilettenpapier für das darbende Amtsgericht zur Verfügung stellen.

Die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, die sich noch mit einigem Unbehagen an die Bürokratie in der DDR erinnern, werden es Ihnen danken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

16.02.2011

Reform der Umlageverfahren U1 und U2

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Reform der verpflichtenden Arbeitgeber-Umlageverfahren U1 für Entgeltfortzahlungskosten bei Kleinbetrieben und U2 für Mutterschaftsleistungen.

...

Die BDA setzt sich seit langem und in wiederholter, enger Abstimmung mit ihren Mitgliedsverbänden und den betroffenen Unternehmen für

• ein freiwilliges U1-Verfahren

• ein steuerfinanziertes U2-Verfahren und

• Verfahrensvereinfachungen in beiden Verfahren

ein (vgl. etwa BDA-Positionspapier zum Aufwendungsausgleichsgesetz, März 2009 - Rundschreiben VI/052 vom 24. März 2009/BDA-Stellungnahme zum

3. SGB IV-Änderungsgesetz, März 2010 - Rundschreiben VI/029 vom 2. März 2010/etc.).

Zu den Verfahren und den Forderungen der BDA:

Beim U1-Verfahren wird dem Arbeitgeber das nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers fortgezahlte Arbeitsentgelt von den Krankenkassen erstattet. Finanziert wird das U1-Verfahren durch eine Arbeitgeberumlage. Den einbezogenen Kleinbetrieben - Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern - entstehen nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft / IW Köln durch die Administration des U1-Verfahrens jährliche Verwaltungskosten i. H. v. 566 Mio. €, hinzu kommen die von den Arbeitgebern über die U1-Umlage zu finanzierenden Verwaltungskosten der Krankenkassen in Höhe von 130 Mio. €. Der einzelne Arbeitgeber muss das U1-Verfahren mit jeder Krankenkasse durchführen, bei der einer seiner Beschäftigten versichert ist. Dementsprechend sind - je nach Satzung der Krankenkasse - jeweils unterschiedliche Erstattungssätze (derzeit über 200) und damit auch unterschiedliche Umlagesätze zugrunde zu legen und vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.

...

http://www.rdv-fachzeitschrift.de/index.php?seite=artikel_detail&system_id=173504&com=detail&kategorie=318&pageview=1&group=prod

 

 

 

 


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