Doktorarbeit
Doktortitel
-----Original Message-----
From: ...
Sent: Thursday, October 20, 2011 1:39 PM
To: info@vaeternotruf.de
Subject: Justizskandal - Promotionen von Richtern
Hallo "unbekannte" Kämpfer für einen besseren Staat,
durch umfassende Recherchen bezüglich der u.g. Problematik, bei der auch Prof. ... nicht helfen konnte, fand ich nachstehendes:
http://www.vaeternotruf.de/sozialgericht...
...
Können Sie mir weiterhelfen?
Selbstverständlich würde ich jede irgendwie hilfreiche Geste ... völlig vertraulich behandeln, es geht mir um die Aufdeckung eines Justizskandals (ausnahmsweise Anerkennung des 2. Staatsexamens durch eine nicht mehr nachvollziehbare Promotion) als Voraussetzung für ein Richteramt), nachdem bereits eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung wegen Rechtsbeugung abgelehnt wurde.
...
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kooperation
MfG
...
Sehr geehrter Herr ...
wenn Ihnen die Auskunft verweigert wird, dann müssten Sie diesen Auskunftsanspruch gerichtlich einklagen.
Vielleicht wenden Sie sich aber vorher an den:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf
Postanschrift:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php
Der ist ja angeblich für die Informationsfreiheit zuständig. Also auch für die Frage, ob eine Amtsperson mit Doktortitel verpflichtet werden kann, auf Anfrage ihre Doktorarbeit vorzulegen.
Spätestens seit der Guttenbergaffäre dürfte es ja eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich alle Träger eines Doktortitels im staatlichen Amt, auf Anfrage zu ihrer Doktorarbeit äußern, insbesondere wie diese heißt und wo man diese beziehen kann. Wer die Auskunft verweigert, der hat womöglich Dreck am Stecken.
Mit freundlichen Grüßen
Anton