Dorothee Bär

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt´s sich gänzlich ungeniert.


 

 

Dorothee Bär geb. Mantel (* 19. April 1978 in Bamberg) ist eine deutsche Politikerin (CSU), Politologin sowie Journalistin.

Leben und Beruf [Bearbeiten]

Nach dem Abitur 1999 am Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg absolvierte Dorothee Bär als Stipendiatin der Hanns-Seidel-Stiftung ein Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik München und am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin, welches sie 2005 als Diplom-Politologin beendete.

Dorothee Bär ist römisch-katholisch, seit 2006 verheiratet und Mutter zweier Töchter (*2006, *2011).[1]

Dorothee Bär trat als Schülerin 1992 in die Junge Union (JU) und 1994 auch in die CSU ein. Sie gehört seit 1999 dem Vorstand des JU-Bezirksverbandes Unterfranken an und ist hier seit 2001 stellvertretende Bezirksvorsitzende. Von 2001 bis 2003 war Dorothee Bär außerdem Landesvorsitzende des Ringes Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) in Bayern. Sie gehört seit 2001 dem CSU-Parteivorstand an und war von 2003 bis 2007 stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union in Bayern. Im November 2008 wurde Dorothee Bär zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Jungen Union gewählt. Sie erhielt das beste Ergebnis unter den vier Stellvertretern des Bundesvorsitzenden. Seit Februar 2009 ist Dorothee Bär Stellvertretende Generalsekretärin der CSU.

Abgeordnete [Bearbeiten]

Vom 17. Oktober 2002 bis zum 17. Oktober 2005 wurde Dorothee Bär über die bayerische Landesliste der CSU erstmals Mitglied des Deutschen Bundestages. Aufgrund des vergleichsweise schwachen Zweitstimmergebnisses der CSU bei der Bundestagswahl 2005 gelang ihr trotz eines als sicher geltenden achten Listenplatzes zunächst nicht der Wiedereinzug in den Bundestag. Am 23. November 2005 rückte sie jedoch für den ausgeschiedenen Abgeordneten Günther Beckstein in den Bundestag nach. Am 27. September 2009 wurde Dorothee Bär als Direktkandidatin in den Deutschen Bundestag gewählt.[2] In der 17. Wahlperiode ist sie Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Ausschuss für Kultur und Medien sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Dorothee_B%C3%A4r

 

 

 

 

Guten Tag,

zu folgender Frage an Dorothee Bär ist auf www.abgeordnetenwatch.de eine Antwort eingetroffen.

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Sehr geehrte Frau Bär,

mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010 wurde festgestellt, dass es mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sei, dass einer leidigen Mutter die Alleinsorge für ein minderjähriges Kind zugesprochen würde, WENN GLEICHZEITIG DEM VATER DER WEG ZU EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG VERSAGT BLIEBE.

Mit Datum 03.08.2010 wurde beim Amtsgericht Düren ein "Antragsverfahren" entsprechend der Übergangsregelung 1 BvR 420/09 (Feststellung gemeinsame Sorge / Übertragung der Sorge AUCH auf den Vater) für die beiden gemeinsamen Kinder initiiert.

Der ledige Vater beantragte u. a. Zeugenvernehmung, die hätten beweisen können, dass er sich IN ERHEBLICHEM UMFANG und ÜBER LÄNGERE ZEITRÄUME in die Alltagssorge für die Kinder involviert hatte. Der ledige Vater beantragte ebenfalls eine familienpsychologische Exploration der nicht-ehelichen Familie, deren Sinn die Feststellung war, DASS IM WESENTLICHEN ODER ALLEINE DIE GESETZLICHE UNGLEICHBEHANDLUNG DER BEIDEN ELTERNTEILE zu regelmäßigen Konflikten in der Familie geführt hatte.

Weder wurde irgendeines der Beweisangebote angenommen, noch führte das Amtsgericht entsprechende Ermittlungen "von Amts wegen" durch, die die Ursachen der Konflikte hätten dokumentieren können. Wohl aber wurde ein aus den Konflikten resultierender Umgangsabbruch alleine zum Anlass genommen, eine Mitsorge des Vaters abzulehnen, ohne gleichwohl zu prüfen, wodurch es zum Umgangsabbruch gekommen war.

Die sofortige Beschwerde zum OLG führte zu einer Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses - im Übrigen ohne weitere Anhörung.

Daraufhin folgte Verfassungsbeschwerde, die ohne weitere Begründung nicht angenom-men.wurde. Nunmehr erfolgte erneut Menschenrechtsbeschwerde zum EGMR.

Wie Sie am Beispiel sehen können, ist die deutsche Justiz PRAKTISCH nicht gewillt, die Anforderungen des BvG umzusetzen.

Inwieweit fließt juristische Praxis DES LETZTEN JAHRES in die Reformideen ein?

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322382.html#q322382

 

 

 

 

Antwort von Dorothee Bär

10.01.2012

Dorothee Bär

Sehr geehrter Herr ,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu Entscheidungen deutscher Gerichte nicht äußere.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322382.html#q322382

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So ist sie, unsere liebe Dorothee Bär, stramm matriarchalisch ausgerichtet - wie weiland Christina Schenk von der PDS -  den Blick auf die Jungfrau Maria gerichtet, die bekanntlich das liebe Jesuskind im Wege der unbefleckten Empfängnis, zu gut Deutsch ohne die Zugabe männlichen Spermas, empfing. So lieben wir sie, die CSU, den Blick fest in die Vergangenheit gerichtet. Ideologische Scheuklappen allenthalben.

 

 


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