Ekin Deligöz


 

 

 

 

Ekin Deligöz - kinder- und familienpolitische Sprecherin Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 


 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

 

Veranstaltungsart Fachgespräch

 

Datum, Uhrzeit 02.05.2007, 11:00 - 15:00

 

Ort

Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E 600

Anschrift

Konrad-Adenauer-Str. 1

10557 Berlin

 

Kontakt Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

AK 5 Koordinationsbüro

11011 Berlin

T. 030-227 51783

F. 030-227 56058

E-Mail ak5@gruene-bundestag.de

 

 

Um was es geht

 

Als das Bundesverfassungsgericht Anfang 2003 über das neue Kindschaftsrecht urteilte, wurden nach Meinung vieler ExpertInnen Väter von nichtehelichen Kindern benachteiligt, denn diese können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Das Verfassungsgericht ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass Mütter verantwortungsbewusst im Sinne ihrer Kinder entscheiden und dass es bei zusammenlebenden, aber nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme.

Nicht zuletzt aufgrund mangelnder Erkenntnisse und Forschungsergebnisse war sich das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung nicht ganz sicher, denn es hat den Gesetzgeber verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.

Im Fachgespräch soll der Frage nachgegangen werden, ob das bis heute unangetastete Vetorecht der Mutter auf eine Gerechtigkeitslücke verweist, die es im Interesse der betroffenen Kinder zu schließen gilt.

Dabei soll die Polarität von Elterngerechtigkeit und Kindeswohl beleuchtet werden. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine zeitgemäße Lösung im Interesse aller Betroffenen finden und diese in die parlamentarische Beratung einbringen.

Dazu laden wir Sie herzlich ein!

 

 

Programm

 

11.00

Begrüßung und inhaltliche Einführung

*

Ekin Deligöz MdB, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik

 

11.15

Was bedeutet gemeinsame Sorge nach Trennung und Scheidung der Eltern?

Vor- und Nachteile im Vergleich zwischen geschiedenen Eltern und nicht verheirateten Eltern

* Prof. Dr. jur. Roland Proksch, Evangelische Fachhochschule Nürnberg

 

11.45

Worüber wird hier eigentlich gestritten?

* Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Heidelberg

 

12.15

Mittagspause

 

12.45

Die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes

* Dipl.-Psych. Dr. Rainer Balloff, Freie Universität Berlin und Vorstandsmitglied des IGF; Institut Gericht & Familie e. V., Berlin

 

13.15

Kinder brauchen Väter, keine Recht(sin)haber, Mütter keinen neuen (Amts)Vormund

* Sabine Heinke, Familienrichterin am Amtsgericht, Bremen

 

13.45

Das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern; Kindeswohl oder/und Kindesleid

* Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der djb-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, Memmingen

 

14.15

Diskussion

15.45 Resümee und Ausblick

* Ekin Deligöz MdB

 

 

 

Anmeldung

Eine namentliche Anmeldung mit Angabe des Geburtsdatums ist bis zum 27. April 2007 erforderlich. Um in das Paul-Löbe-Haus zu gelangen, benötigen Sie einen Personalausweis.

 

 

http://www.gruene-bundestag.de/cms/service/dok/176/176871.htm

 

 

 

 


 

 

 

 

Kinderkommission informiert über den turnusgemäßen Wechsel im Vorsitz

Am 16. Dezember 2004 hat turnusmäßig der Vorsitz in der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages gewechselt. Wurde die Kommission im zweiten Viertel der Legislaturperiode von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) geleitet, so übernimmt nunmehr Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Amt. Die Kinderkommission nimmt dies zum Anlass, bei der Pressekonferenz am 17.1.2005 in Berlin (12.00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Raum E 200) über ihre Arbeit unter dem Vorsitz von Ingrid Fischbach sowie über die geplanten Schwerpunkte in der Amtszeit von Ekin Deligöz zu informieren.

Beratungsschwerpunkte in der Vorsitzzeit von Ingrid Fischbach waren die Themen Kinder und Medien, Kinder und Kultur/Kulturtechniken und Frühförderung/Pädiatrie. Aufgegriffen wurden aber auch immer wieder Themen, die sich aus der aktuellen politischen Diskussion ergaben. Themenschwerpunkte von Ekin Deligöz werden Kinder und Migration/Integration, Kinder und Ernährung/Verbraucherschutz sowie Kinder und Bildung/Pädagogik sein.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 10.1.2005

 


 

 

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 820

Datum: 11. November 2004

Kinderzuschlag jetzt beantragen

Zur neuen familienpolitischen Leistung für Geringverdiener, die ab 1.1.2005 ausgezahlt wird, erklärt Ekin Deligöz, kinder- und familienpolitische Sprecherin:

Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue gezielte familienpolitische Leistung. Der Kinderzuschlag tritt zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in Kraft. Die Schaffung eines solchen zielgenauen Instrumentes zur Bekämpfung von Kinderarmut war für uns ein zentrales Anliegen in den Koalitionsverhandlungen und in den Beratungen zur Umsetzung von Hartz IV. Wir konnten uns erfolgreich dafür einsetzen. Das Ergebnis ist ein wichtiger grüner Erfolg.

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro pro Kind. Gering verdienende Eltern können ab sofort einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Die Familienkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags besteht. Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auch erhältlich unter www.kinderzuschlag.de.

Es gibt nicht wenige Eltern, die mit geringem Erwerbseinkommen ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder.

Letztere bekommen gegenwärtig ergänzende Sozialhilfe, ab nächsten Januar bezögen sie dann Leistungen (sogenanntes Sozialgeld) im Rahmen des Arbeitslosengeldes II. Mit dem neu geschaffenen Kinderzuschlag soll dieses vermieden werden. Familien sollen nicht ihrer Kinder wegen abhängig vom Arbeitslosengeld II-Bezug werden. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls Wohngeld deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Er wird rund 150.000 Kinder erreichen.

Nach ersten Erfahrungen wird darüber zu entscheiden sein, wie der Kinderzuschlag weiterentwickelt und ausgebaut werden soll.

 

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

 

 


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