Entmündigung

Ersetzung der Einwilligung zur Adoption


 

 

 

 

 

 

Montag, 28.01. | 21.45 Uhr, im Ersten

Drohen statt vermitteln

Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte

Der Kampf ums Kind oder den Enkel: nicht selten führt er zu endlosen, zutiefst emotionalen Auseinandersetzungen vor deutschen Familiengerichten. Um dieser Verfahren Herr zu werden, greifen manche Richter zu dubiosen Waffen: Die Androhung oder die Einleitung sogenannter Entmündigungsverfahren gegen unnachgiebige, aber geistig voll zurechnungsfähige Eltern- oder Großelternteile. report MÜNCHEN mit unglaublichen Fällen von Menschen, die nichts anderes als ihr Recht einklagen wollen.

Nach der Fernseh-Ausstrahlung finden Sie im Internet weitere Informationen zu den Themen.

http://www.report.de

 

Moderation:

Claudia Schick

Wiederholung:

Dienstag, 29.01. | 05.00 Uhr, im Ersten

Dienstag, 29.01. | 09.30 Uhr, RBB

 

(Quelle: Der report MÜNCHEN-Newsletter vom 25.01.2008)

 

 


 

 

 

Bundestag stärkt die Rechte von Homo-Ehepartnern

Stiefkind-Adoption erlaubt - Union verzichtet auf Verfassungsklage

Von Ansgar Graw und Karsten Hintzmann

 

Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren

Foto: AP

 

Berlin - Die Bundesjustizministerin sieht sich bestätigt - und zugleich noch einen weiten Weg vor sich. "Es bleibt noch viel zu tun", sagte Brigitte Zypries (SPD) gestern im Bundestag. Denn Lesben und Schwule würden gegenüber Heterosexuellen nach wie vor in vielen Punkten "ohne sachlichen Grund ungleich behandelt".

Immerhin: Die Stiefkindadoption in sogenannten "Homo-Ehen" wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP gebilligt. Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Außerdem regelt die Novelle eine Übernahme des ehelichen Güterrechts und eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts.

Dem Gesetz steht nichts mehr im Wege, denn die Union verzichtet auf die bislang erwogene Verfassungsbeschwerde gegen die Stiefkindadoption. "Wir werden nicht nach Karlsruhe gehen", sagte der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen im Gespräch mit der Morgenpost. Entsprechende Überlegungen seien "vom Tisch". Allerdings betonte Röttgen, die Union halte das Gesetz weiterhin für "verfassungsrechtlich hochproblematisch und gesellschaftspolitisch falsch". Zudem handele es sich bei dem Recht auf Stiefkindadoption "nach ausdrücklicher Bekundung der Bundesjustizministerin nur um den ersten Schritt auf dem Weg zu einem uneingeschränkten Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner". Eine solche Entwicklung sei "für die Union in keiner Weise akzeptabel".

In der Bundestagsdebatte hatte Zypries argumentiert, wenn ein Homosexueller Verantwortung für das Kind des Lebenspartners übernehmen wolle, müsse man dies anerkennen. Angesichts von derzeit 5000 anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften müsse sich niemand mit Blick auf die Hinterbliebenenversorgung Sorgen um die Rentenkassen machen. Während das aktuelle Gesetz im Bundesrat nicht gestoppt werden kann, plant die Regierung laut Zypries als nächsten Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Homo-Ehe eine zustimmungspflichtige Novelle, um die steuer- und beamtenrechtliche Gleichberechtigung zu erreichen.

Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab nannte die "mit heißer Nadel gestrickten" Regelungen "absolut nicht akzeptabel". Raab lehnte die Stiefkindadoption ab, weil ein leiblicher Elternteil alle Rechte und Pflichten abtrete. Es bestehe die Gefahr, daß Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern von ihren Altersgenossen diskriminiert würden. Ute Granold (CDU) sprach von einem "traurigen Tag". Das Recht der Kinder auf Vater und Mutter sei höher zu bewerten als die Rechte Homosexueller auf Selbstverwirklichung.

Hingegen stellte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck "eine gewisse gesellschaftliche Entspannung" beim Thema Homo-Ehe fest. Daher werde die Koalition weiter für die komplette Gleichstellung von Schwulen und Lesben kämpfen. Jörg van Essen (FDP) sagte, seine Partei stimme dem Gesetz zu, "weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist." In der geltenden Regelung gebe es "unendlich viele Pflichten" für gleichgeschlechtliche Paare, aber kaum Rechte. Zugleich kritisierte van Essen, die Bestimmungen für die Stiefkindadoption gingen nicht weit genug.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der sich vor drei Jahren öffentlich zu seiner Homosexualität bekannt hatte, sagte der Morgenpost: "Das ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung und auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Ich wünsche mir, daß das Gesetz jetzt schnell den Bundesrat passiert, damit es zügig in Lebenswirklichkeit umgesetzt werden kann."

 

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/archiv2004/041030/politik/story712823.html

30.10.2004

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Schön, dass sich die rot-grüne Bundesregierung so rührig um die Belange von ein paar Hundert lesbischer Frauen und schwuler Männer kümmert, die meinen, ihr privates Glück hinge davon ab, dass sie das Kind ihres Partners adoptieren könnten. Während die Bundesregierung hier großzügig Rechte verteilt, hält die staatliche verordnete Diskriminierung Zehntausender nichtverheirateter Väter an. Da ist offenbar etwas faul im Staate Dänemark, um mit Shakespeare zu sprechen.

Im übrigen handelt die rot-grüne Regierung mit der Vergabe von Adoptionsrechten auch noch verfassungswidrig, denn "Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Das Grundgesetz gibt aber in Artikel ganz klar vor:

 

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuförderst obliegende Pflicht."

 

Das heißt, kein leiblicher Elternteil kann nach dem Grundgesetz sein Pflicht, sich um sein Kind zu kümmern abgeben. Ebenso wie nach dem Grundgesetz kein Mann den Wehrdienst oder Zivildienst verweigern darf. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Väter wegen angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht strafverfolgt, und die Herren und Damen Bundestagsabgeordneten haben nichts besseres zu tun, als Eltern gleich noch komplett aus der Elternschaft zu entlassen und den Kindern ihre leiblichen Eltern rechtlich abzutrennen oder die leiblichen Eltern so sie es nicht freiwillig tun, über das Institut der Entmündigung (Ersetzung in die Einwilligung zur Adoption nach §1748 BGB) aus ihrer Elternschaft zu kicken. Man sollte den Bundestagsabgeordneten im Bundestag mal ein paar Nachhilfestunden in Sachen Grundgesetz obligatorisch aufbrummen. Am besten schreibt jeder Abgeordnete 100 Mal den Artikel 6 ab, vielleicht hat er oder sie es dann ja verstanden. Wenn nicht, dann hilft vielleicht nur noch Mandatsverzicht und ein freiwilliges soziales Jahr in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichtes.

 

 


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