Falsche Verdächtigung


 

 

 

 

Strafgesetzbuch

§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

 

 

 


 

 

 

SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung

Von unserer Mitarbeiterin Veronika Keller

Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.

Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde — der Haftbefehl war schon unterschrieben — eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: "Hallo, können wir heute abend Sex machen?" Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen. Am nächsten Morgen habe er die Wohnung der Freundin verlassen und sei wenig später bei der Arbeit von der Polizei überrascht worden. Die medizinische Untersuchung der Frau nach der angeblichen Tat bestätigte ihren Vorwurf nicht.

Die erfundene Vergewaltigung war nicht die einzige Lüge der Frau: Sie behauptete außerdem, seit dem Vorfall würde ihr ehemaliger Lebensgefährte sich nicht für das gemeinsame Kind interessieren, im Lauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er mehrmals zu Besuch gekommen war, sie ihm aber den Kontakt zum Kind verweigert habe. Die Angeklagte behauptete auch, durch ihren Freund mehrfach Opfer von Bedrohungen geworden zu sein. "Eigentlich wollte ich das Kind abtreiben und meine Ausbildung fertig machen, aber er hat gesagt, dann würde er mich umbringen" , so die junge Frau. Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes habe sie sich von dem Mann getrennt und keinen Kontakt mit ihm gehabt. Die Angaben mehrerer Zeugen ergaben bei der Verhandlung ein anderes Bild: Von Anfang an habe die Angeklagte sich auf das Kind gefreut und die Beziehung habe bis zu dem Vorfall im Juni 2008 bestanden. Es habe sogar den Anschein gehabt, als ob die Angeklagte sich mehr gemeinsame Zeit mit ihrem Freund gewünscht hätte.

Nach dem Hauptschulabschluss, einem sozialen Jahr im Kindergarten und einer abgebrochenen Ausbildung macht die Angeklagte momentan eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Schon in Vernehmungen durch die Polizei war aufgefallen, dass sie auf genaueres Nachfragen über den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage ins Wanken geriet und statt einer Antwort nur den Wunsch nach dem alleinigen Sorgerecht für ihren Sohn äußerte.

Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht für nicht erforderlich. Die junge Frau, die von Hartz IV lebt, wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt. Die Angeklagte war zur Tatzeit noch kurz vor ihrem 21. Geburtstag. Mit der Begründung dass sie sich als allein lebende Mutter selbst zurechtfände wurde das Erwachsenen-Strafrecht angewandt. Das Sorgerecht für den zweijährigen Sohn liegt noch immer bei beiden Elternteilen.

27.06.2009

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Kommentar Väternotruf

Wenn die Lüge der Frau nicht durch Zufall aufgeflogen wäre, der Mann und Vater wäre wohl von der bundesdeutschen Justiz für eine Straftat verurteilt und zudem das Sorgerecht entzogen worden, für eine Tat, die er nicht begangen hat, denn in Deutschland gilt die ungeschriebene staatliche Regel, Frauen haben immer recht und Männer sind Schweine und Kinderschänder und gehören vom Amts wegen in den Knast, nur kann man gar nicht so viele Knäste bauen, wie es Männer gibt und nur deshalb laufen Männer, einschließlich der männlichen Richter, Staatsanwälte und Justizminister noch frei herum.

 

 


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