Gendiagnostikgesetz


 

 

 

pater semper incertus

 

Vaterschaft ist (nimmer) ungewiss 

 

Selig sind, die da glauben

 


 

 

Gendiagnostikgesetz 

Nach dem Willen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des zuarbeitenden Bundesjustizministeriums werden mit dem sogenannten Gendiagnostikgesetz Männer kriminalisiert, wenn sie die Abstammung des ihnen rechtlich zugeordneten Kindes ohne Wissen und Zustimmung der Mutter des gemeinsamen Kindes überprüfen lassen wollen. 

Nach § 25 des Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) wird Klarheit suchenden Männern Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht. Wer sich da über die Verletzung der Menschenrechte in Nordkorea aufregt, sollte über die von Staats wegen erfolgende Verletzung der Menschenrechte in Deutschland nicht schweigen. 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610532.pdf

 

 

 


 

 

Gendiagnostikgesetz

27.04.2009

 

Antwort von Dr. rer. nat. Christian Schubert auf eine Anfrage des Väternotrufs zum Thema Gendiagnostikgesetz:

 

 

Lieber Herr Schwarz,

vielen Dank für die Information und Ihre Bitte um meine Meinung.

Gegen Dummheit und Inkompetenz ist immer noch kein Kraut gewachsen.

Ein Gendiagnostikgesetz ist sicher vonnöten, denn es gibt Begehrlichkeiten seitens der Arbeitgeber und der Versicherer. Dem sollte dringend ein Riegel vorgeschoben werden.

Abstammungstests jedoch vergleichen nichtcodierende Abschnitte der DNA, sind also keine Gentests, und gehören deshalb nicht in dieses Gesetz.

Unsere muttersprachlichen Nachbarn in Österreich haben das vor Jahren verstanden und ihr Gendiagnostikgesetz entsprechend formuliert.

Im Land der Besserwisser weiß man aber eben alles besser.

Die Medizinerlobby hat übrigens wieder ganze Arbeit geleistet. Generationen dieser selbsternannten Experten für alles habe ich durch das Physikum im Fach Biochemie geschleift. Nun muß ich in §7 des Gendiagnostikgestzes lesen, daß nur Mediziner zur Durchführung der Tests berechtigt sind. Dies wäre mein Berufsverbot, stünde nicht ganz verschämt in §17 des Gesetzes, daß bei Abstammungsgutachten auch erfahrene Nichtmediziner mit einem entsprechenden Hochschulabschluß tätig werden dürfen. Warum steht das nicht gleich mit in §7? Warum beanspruchen Mediziner das Recht, alleingestellt chemische Analysen durchführen zu dürfen. Sind Chemiker jetzt überflüssig?

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. rer. nat. Christian Schubert

Fachchemiker der Medizin

PapaGenom

Am Wäldchen 1

D-04579 Espenhain/OT Pötzschau

Deutschland

Tel.: 034347-61656

Fax: 034347-51589

Internet: www.papagenom.de

Email: vaterschaftstests@papagenom.de

 

 


 

 

 

 

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen

Gendiagnostikgesetz - GenDG

 

 

 

Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

 

 

Abschnitt 3

Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

 

$ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

 

 

... darf eine genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung vorgenommen werden, wenn

1. ...

 

2. der Vertreter der Person zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und dieser in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat und

 

3.

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610532.pdf

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun ist es endlich da, das vermurkste männerdiskriminierende Gesetz aus dem Hause der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Beim genauen Lesen zeigt sich allerdings, Abstammungstests zur Klärung der Vaterschaft sind weiterhin erlaubt, so lange der Test von einem sorgeberechtigten Elternteil in Auftrag gegeben wird. Die Zustimmung des anderen Elternteils (in der Regel die Mutter) wird vom Gesetz nicht verlangt und das ist auch gut so, würde vielleicht Klaus Wowereit sagen, denn es wäre schlichtweg nicht einzusehen, warum ein sorgeberechtigter Vater nicht unbürokratisch das Bestehen seiner Vaterschaft überprüfen lassen darf.

Eine Probe der Mutter braucht er bekanntlich nicht, es reicht eine Probe vom Kind und dem sorgeberechtigten Vater.

Allerdings diskriminiert das Gesetz alle Väter, denen nach §1626a BGB von Staats wegen das Sorgerecht für ihr Kind grundgesetzwidrig vorenthalten wird. Da hilft nur die Abschaffung das §1626a BGB weiter, einer der übelsten Paragraphen nach dem Ende des Nationalsozialismus.

 

 


 

 

Gendiagnostikgesetz

Bundestag stellt heimliche Vaterschaftstests unter Strafe

Das neue Gendiagnostikgesetz, das Union und SPD am Freitag im Bundestag verabschiedet haben, stellt das heimliche Durchführen von Vaterschaftstests unter Strafe. Das Gesetz bietet nach vielen Jahren des Diskutierens Richtlinien im Umgang

mit Gentests.

 

Bundestag schränkt Gentests ein

Wer heimlich einen Vaterschaftstest machen lässt, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das regelt das neue Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete. Damit gibt es nach einer siebenjährigen Kontroverse erstmals einen rechtlichen Rahmen für genetische Untersuchungen am Menschen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Gentests dürfen in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind zwar verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel in der chemischen Industrie, wenn die Arbeitnehmer mit Stoffen in Berührung kommen, die bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit für sie schädlich sind. Für Fernfahrer, Piloten und Elektriker sind weiterhin Tests auf Farbblindheit zulässig.

Auch Versicherungen können keine Gentests verlangen und dürfen die Ergebnisse früherer Untersuchungen nicht verwenden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn die Versicherungssumme über 300.000 Euro oder die jährliche Rentenleistung bei mehr als 30.000 Euro liegt. Ein Kunde darf aber nicht verschweigen, dass er durch eine genetische Erkrankung eine nur noch geringe Lebenserwartung hat.

Dem Bürger wird das Recht eingeräumt, seine genetischen Befunde zu kennen oder eben auch nicht zu kennen (Recht auf Wissen oder Nichtwissen). Gentests dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden. Dabei muss eine Beratung angeboten werden. Eine Beratungspflicht gibt es bei Untersuchungen, die eine Vorhersage über die Gesundheit der betroffenen Person oder eines ungeborenen Kindes erlauben.

Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt. Tests allein zur Geschlechtsbestimmung sind untersagt. Verboten werden auch Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (wie Brustkrebs oder die Nervenerkrankung Chorea Huntington, auch Veitstanz genannt). In Vaterschaftstests müssen diejenigen einwilligen, von denen genetische Proben untersucht werden.

Forschungsbereich noch nicht geregelt

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte: „Erstmals werden verbindliche Regeln und hohe Hürden bei genetischen Untersuchungen festgelegt.“ Das Gesetz trage dem Gedanken des Schutzbedürfnisses in hohem Maße Rechnung. Gleichzeitig würden die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt.

FDP und Linke kritisierten im Bundestag, auch in Zukunft müssten in Deutschland lebende Ausländer vor dem Nachzug ihrer Familie im Zweifelsfall mit Gentests die Verwandtschaft nachweisen. Der Linken-Abgeordnete Frank Spieth sprach von „staatlich erzwungenen Vaterschaftstests“ bei Migranten. Die Grünen monierten, dass der gesamte Bereich der genetischen Forschung mit dem Problem der Biobanken nicht geregelt werde.

Das kritisierte auch der AOK-Bundesverband. Darüber hinaus lobte er das Gesetz als „einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Untersuchungen am Menschen“.

gxg/AP

 

26.04.2009

http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/gendiagnostikgesetz-bundestag-stellt-heimliche-vaterschaftstests-unter-strafe_aid_392947.html

 

 

 


 

 

Gastkommentar

Die Grenzen der Gendiagnostik

Das neue Gesetz der großen Koalition ist ein Schildbürgerstreich, meint Alexander S. Kerulé. Der Ansatz ist richtig: Schutz vor Missbrauch genetischer Informationen. Doch die ethischen Fragen werden nicht geklärt.

Von Alexander S. Kekulé

Die Bürger von Schilda versenkten einst ihre Kirchenglocke im See, um sie vor dem Feind zu schützen. Um das wertvolle Stück später wieder zu finden, markierten die pfiffigen Kleinstädter die Stelle mit einer Kerbe im Bootsrand …

Am heutigen Mittwoch wird der Bundestag die Stelle im Paragrafenmeer markieren, die erlaubte Gentests von verbotenen trennt. Wer etwa künftig einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zahlt bis zu 5000 Euro Geldbuße. Bei anderen Verstößen sieht das „Gendiagnostikgesetz“ bis zu 300 000 Euro Strafe vor.

Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, über dessen Grundlagen seit mehr als zehn Jahren diskutiert wird, ist richtig und wichtig: Der Bürger soll vor dem Missbrauch seiner genetischen Information geschützt werden. So sollen Versicherer niemanden benachteiligen dürfen, weil er „schlechte“ Anlagen hat, etwa für Bluthochdruck oder Krebs. Arbeitgeber dürfen Angestellte und Bewerber nicht genetisch durchleuchten, um ihre Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Hinter diesen Forderungen stehen letztlich die Menschenrechte auf Selbstbestimmung und Gleichbehandlung. Spätestens seit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms im Jahre 2003 war klar, dass die genetische Information vor unbefugtem Zugriff geschützt werden muss, genauso wie die Krankenakte, die Post und die Wohnung.

Doch das Gesetz greift zusätzlich in umstrittene ethische Fragen ein, ohne sie wirklich zu regeln. So sollen genetische Untersuchungen vor der Geburt nur dann erlaubt sein, wenn sie die Gesundheit des Kindes „beeinträchtigen“. Prinzipiell könnte jedoch jedes der rund 25 000 menschlichen Gene die Gesundheit beeinträchtigen. Die Verbotsgrenze treibt deshalb auf dem Strom des wissenschaftlichen Fortschritts, wie das Boot der Schildbürger auf dem See.

Es geht aber auch noch verwirrender: In der neuesten Gesetzesfassung sollen vorgeburtliche Untersuchungen verboten sein, wenn die zugehörige Krankheit erst im Erwachsenenalter ausbricht. Dazu gehören die gefürchtete Chorea Huntington und andere, mit schwerster Behinderung und Tod endende Nerven- oder Stoffwechselkrankheiten. Ob ihr Kind sie bekommen wird, dürfen Eltern nach dem Gesetzentwurf sofort nach der Geburt feststellen lassen, vorher jedoch nicht.

Ganz nebenbei hat Justizministerin Zypries ihre umstrittene Forderung wahr gemacht, Vaterschaftstests, für die keine Zustimmung der Mutter vorliegt, unter Strafe zu stellen, statt es bei der bisherigen straflosen Rechtswidrigkeit zu belassen. Dabei ist unbestritten, dass die heimlichen Vaterschaftstests meistens dem Kind und dem Familienklima nutzen, weil in 80 Prozent der Fälle der Zweifler tatsächlich der echte Vater ist. Nun müssen die Familiengerichte die Tests anordnen, mit oft verheerenden Folgen für Kinder und Eltern.

Während der Gesetzgeber gegenüber besorgten Schwangeren und zweifelnden Vätern Strenge walten lässt, bekamen Versicherer und Behörden individuell zugeschnittene Schlupflöcher: So dürfen Versicherer Gentests verlangen, wenn die Leistung 300 000 Euro übersteigt. Asylbewerber müssen unter Umständen Gentests vorlegen, wenn sie einen Verwandten nachholen wollen.

Weil „Gendiagnostik“ nur eine Methode und keine moralische Messlatte ist, hat das Gesetz merkwürdige Konsequenzen. So sind klassische „phänotypische“ Abstammungstests, etwa durch Blutgruppenuntersuchungen, davon überhaupt nicht betroffen. Auch nichtgenetische Gesundheitsdaten werden nicht geschützt, obwohl diese (jedenfalls bis heute) viel mehr aussagen als verfügbare Gentests. Das betrifft vor allem Labortests, aber auch triviale Untersuchungen: Beispielsweise bedeuten zehn Zentimeter mehr Bauchumfang ein bis zu 25 Prozent höheres Lebensrisiko für Herzkrankheiten.

Die Grenze zwischen Gendiagnostik und „normaler“ Diagnostik ist ohnehin im Wandel. In naher Zukunft werden bei fast jedem Arztbesuch Tests durchgeführt werden, die Rückschlüsse auf genetische Informationen erlauben. Dann wird der Bundestag sich das Gesetz noch einmal vornehmen müssen. Wie das geht, haben die Bürger von Schilda bereits vorgemacht: Als sie ihre Glocke nicht wiederfanden, wollten sie die Kerbe herausschneiden – und machten sie damit noch größer.

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle.

 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 22.04.2009)

http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Gendiagnostik-Gesetz;art141,2779225

 

 

Kommentar Väternotruf:

Im Bundesjustizministerium haben einige Leute möglicherweise den Verstand verloren. Ein Mann der rechtlich als Vater feststeht, soll die Mutter des Kindes um Erlaubnis fragen, ob er einen privaten Abstammungstest machen kann. Warum nicht auch umgekehrt die Mutter den Vater um Erlaubnis fragen muss, das wissen wohl nur die einschlägigen "Experten" im Bundesjustizministerium oder der Karnevalspräsident aus Köln. Nächsten wird Vätern noch verboten, ohne Erlaubnis der Mutter das eigene Kind anzufassen. In welcher Karnevalsrepublik leben wir eigentlich. 

 

 

 


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