Generalstaatsanwaltschaft der DDR


 

 

Generalstaatsanwaltschaft der DDR

 

 

Staatsanwälte:


Hans Bauer (* 14. März 1941 in Ufhoven) ist ein deutscher Autor und ehemaliger Staatsanwalt sowie stellvertretender Generalstaatsanwalt in der DDR.

Bauer und seine Schwester wurden durch die Mutter erzogen, der Vater starb früh. Nach dem Schulbesuch von 1947 bis 1959 und dem Abitur meldete sich Bauer freiwillig zum zweijährigen Militärdienst bei der NVA, den er in Prora ableistete.[1] Während seines Militärdienstes verpflichtete sich Bauer bei der DDR-Staatssicherheit als inoffizieller Mitarbeiter unter dem Decknamen „Leonhard“. Danach studierte er von 1961 bis 1965 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Abschluss als Diplom-Jurist war Bauer von 1965 bis 1966 als Assistent tätig. Ab Mai 1966 war Bauer als Staatsanwalt in der DDR-Justiz tätig. Von 1973 bis 1978 absolvierte Bauer ein Fernstudium an der Parteihochschule „Karl Marx“, das er als Diplom-Gesellschaftswissenschaftler abschloss. Ab 1971 wirkte Bauer als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, zuletzt war er als stellvertretender Generalstaatsanwalt tätig.

In den Jahren 1982 bis 1985 war Bauer in Aden als Berater des Generalstaatsanwalts der Demokratischen Volksrepublik Jemen tätig. Er war außerdem Teilnehmer an internationalen Kongressen zur Kriminalitätsprävention und für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Menschenrechtsangelegenheiten tätig.

Helmut Irmen schrieb über ihn:

„Es gab inoffizielle Mitarbeiter und Zuträger des MfS bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR. Als Parteisekretär der SED bei der GStA fungierte der IM ‚Leonhard‘. Von 1982 bis 1985 setzte ihn das MfS für besondere Aufgaben ein. Später gab es eine kontinuierliche Zusammenarbeit. ‚Leonhard‘ hatte sich schon 1960, als er bei der NVA diente, dem MfS verpflichtet. Bei ‚Leonhard‘ handelt es sich um Hans Bauer, der zuletzt als stellvertretender Generalstaatsanwalt der DDR tätig war.“[2]

Im Zuge der politischen Wende wurde Bauer 1990 aus dem Staatsdienst entlassen. Er war danach arbeitslos, ehe er 1992 eine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt. Seit 1993 ist er in Berlin als Rechtsanwalt auf den Gebieten Straf-, Verkehrs-, Arbeits- und Familienrecht tätig.

1993 war er Mitbegründer und ist seit 2005 Vorsitzender der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung. Der Politikwissenschaftler Eckhard Jesse konstatierte, dass es dieser Organisation um primitive DDR-Apologie gehe.[3]

Seit 2008 ist Bauer zudem Vizepräsident des Ostdeutschen Kuratoriums von Verbänden. Bauer war seit 1965 verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Frau Gisela starb 2006. Bauer lebt in Berlin.

Bauer ist Mitautor und Herausgeber mehrerer die DDR verteidigender Publikationen. Er war Mitglied der Kommunistischen Plattform in der Linkspartei und ist 2021 Spitzenkandidat der Berliner DKP für die Bundestagswahlen.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Bauer_(Jurist)

 

Ernst Melsheimer (* 9. April 1897 in Neunkirchen; † 25. März 1960 in Berlin) war ein deutscher Jurist und der erste Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Melsheimer trat insbesondere für eine Durchdringung der Gerichte durch die „Partei“ (SED) und gegen eine Trennung von Justiz und Staat ein. Er vertrat in zahlreichen politischen Geheim- und Schauprozessen die Anklage.

Leben

Melsheimer war Sohn eines Hüttendirektors. Den Besuch des Gymnasiums beendete 1914 die Meldung als Kriegsfreiwilliger bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Bereits nach acht Wochen verwundet, schied er aus der Armee aus und absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Bonn. Während seines Studiums wurde er 1915 Mitglied der Burschenschaft Arminia Marburg. Danach trat Melsheimer 1918 in den preußischen Justizdienst ein und wurde 1922 Oberregierungsrat.[1] Im Jahr 1924 wurde er Landgerichtsrat, 1933 Landgerichtsdirektor und 1937 Kammergerichtsrat in Berlin. Von 1928 bis 1933 gehörte er der SPD und dem Reichsbanner an. Im Jahr der Machtergreifung 1933 trat Melsheimer aus der SPD aus und blieb Landgerichtsdirektor. Er engagierte sich 1936 im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), stieg 1937 zum Kreisrechtsberater in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) auf und erhielt 1940 die „Treuemedaille des Führers 2. Klasse“.[2] Die Stelle eines Reichsgerichtsrats am Reichsgericht, zu der er 1944 vorgeschlagen wurde, konnte Melsheimer nicht mehr antreten, weil bis zu dessen Auflösung im Mai 1945 keine freigeworden war. Es war ihm gelungen, unter den Nationalsozialisten Karriere zu machen, ohne in politischen Strafprozessen „die Treue zum nationalsozialistischen Staat“ ernsthaft unter Beweis zu stellen zu müssen.[3]

Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 trat Melsheimer in die KPD ein und 1946 (durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD) in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Er gehörte zu den wenigen NS-vorbelasteten Juristen, die in der DDR weiterarbeiten durften.[4] Melsheimer war zunächst Staatsanwalt in Berlin, wo er unter anderem politisch motivierte Todesurteile beantragte, von 1946 bis 1949 zudem Vizepräsident der (Ost-)Deutschen Zentralverwaltung für Justiz DJV. Die DJV war eine von der Sowjetischen Militäradministration SMAD installierte Vorgängerorganisation des DDR-Justizministeriums.

Melsheimer profilierte sich innerhalb der Partei, als er am 14. August 1948 die entscheidende Unterschrift für eine Säuberungsaktion in der DJV leistete: Sein Chef, der ehemalige Weimarer Reichstagsabgeordnete Eugen Schiffer, Mitglied der LDPD, war in Urlaub, und als er zurückkehrte, war die Personalspitze der DJV im Sinne der SED verändert worden. Schiffer reichte umgehend seinen Rücktritt ein. Melsheimer rechnete sich die Nachfolge als neuer Leiter der DJV aus, wurde jedoch enttäuscht. Die SMAD ernannte am 2. Oktober per Befehl Nr. 158 nicht Melsheimer, sondern Max Fechner. Melsheimer wurde zudem eine zweite Stellvertreterin des Leiters zur Seite gestellt, Hilde Benjamin.[5]

Im Dezember 1949 nahm Ernst Melsheimer den Posten des ersten Generalstaatsanwalts und damit auch des Chefanklägers am Obersten Gericht der DDR an. In dieser Funktion forderte er in Schauprozessen unter anderen gegen die KgU-Angehörigen Johann Burianek und Wolfgang Kaiser die Todesstrafe. Auch in den Schauprozessen gegen Wolfgang Harich, Walter Janka, Leo Herwegen, Otto Fleischer und Leonhard Moog sowie in zahlreichen Geheimprozessen war er der Ankläger.

Bereits vor seinem Amtsantritt als Generalstaatsanwalt legte Melsheimer im Januar 1948 anlässlich der 3. Tagung des Ausschusses für Rechtsfragen beim ZK der SED sein Bekenntnis zu einem starken Staat, der auch die Gerichte dominiert, ab:[6]

„Man sollte beherzigen, daß es ein alter revolutionärer und demokratischer Grundsatz ist, daß man einen Staat dann umwandelt, wenn man zwei Dinge in der Hand hat: die Polizei und die Justiz. Die Polizei hat man in der Hand, die Justiz noch nicht. Daß wir sie in die Hand bekommen, sollte unser Ziel sein.“

Melsheimer war für seine scharfen Attacken auf Angeklagte und andere Prozessbeteiligte berüchtigt und überschritt damit regelmäßig die Grenzen rechtsstaatlicher Justiz. So drohte er 1956 dem im Prozess gegen den Verleger Walter Janka als Zeugen auftretenden ehemaligen Landwirtschafts-Staatssekretär Paul Merker mit einer Anklage, um diesen ‚gefügig‘ zu machen:

„Wissen Sie überhaupt, dass Sie eigentlich auf die Anklagebank gehören? Dass Sie nur ein Haar von dem Verräter Janka trennt. Sie gehören auf den Platz neben ihm. Und wenn Sie hier nicht die Wahrheit sagen, dann müssen Sie damit rechnen, den Platz neben ihm doch noch einzunehmen.“

Zu Beginn desselben Prozesses drohte er ebenso erfolgreich Jankas Ehefrau für den Fall, dass sie als Zeugin für ihren Mann aufträte, mit einer Anklage. Er verwies darauf, dass im drei Monate zuvor verhandelten Strafprozess gegen den Lektor Wolfgang Harich einige Zeugen den Saal nur noch als Verhaftete hätten verlassen können.[7]

Melsheimer erhielt zweimal für „seine Verdienste beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik“ den Vaterländischen Verdienstorden in Silber, erstmals am 6. Mai 1955.[8] Melsheimer bildete gemeinsam mit Hilde Benjamin, Anton Plenikowski und Herbert Kern die „Justizkommision“ des ZK der SED, die nach dem 17. Juni 1953 die Verurteilung des ehemaligen Justizministers Max Fechner herbeiführte.[9]
Grabstätte

Ernst Melsheimer blieb bis zu seinem Tod 1960 Generalstaatsanwalt. Sein Nachfolger war Josef Streit. Seine Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.
Literatur

Ernst Melsheimer, Internationales Biographisches Archiv 16/1960 vom 11. April 1960, im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
Helmut Müller-Enbergs: Melsheimer, Ernst. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 2. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
Jürgen Weber, Michael Piazolo (Hrsg.): Justiz im Zwielicht – Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates. München 1998, ISBN 3-7892-9201-X, S. 176–189.
Britta Heymann: Ernst Melsheimer (1897–1960). Eine juristische Karriere in verschiedenen staatlichen Systemen. Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56214-7.
Bärbel Holtz (Bearb./Hrsg.): Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1925–1938/38. Band 12/II. (1925–1938). (= Acta Borussica. Neue Folge). Olms-Weidmann, Hildesheim 2004, ISBN 3-487-12704-0.
Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I, Teilband 4, Heidelberg 2000, DNB 947270884, S. 76–77.

Weblinks
Commons: Ernst Melsheimer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur von und über Ernst Melsheimer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Nachlass BArch NY 4105

Einzelnachweise
Zur Biografie Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Keip, Goldbach 1995, ISBN 3-8051-0243-7, S. 41f.
Dazu Harry Waibel: Diener vieler Herren. Ehemalige NS-Funktionäre in der SBZ/DDR. Lang, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-631-63542-1, S. 216.
So Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Ch. Links, Berlin 1997, ISBN 3-86153-069-4, S. 32, Fußn. 56.
Die beiden anderen führenden DDR-Juristen mit nationalsozialistischer Vergangenheit waren Kurt Schumann und Herbert Kröger.
Hermann Wentker: Justiz in der SBZ/DDR 1945–1953. Oldenbourg, München, 2001, ISBN 3-486-56544-3, S. 256.
Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Ch. Links, Berlin 1997, ISBN 3-86153-069-4, S. 19.
Walter Janka: Schwierigkeiten mit der Wahrheit. Essay. Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1989, ISBN 3-499-12731-8, S. 84 und 102.
Genosse Melsheimer gestorben. In: Neues Deutschland. 27. März 1960, S. 1.
Hubert Rottleuthner: ...wir müssen alles in der Hand haben - Justizpolitik in der SBZ und der DDR 1945-1954. BMJV, Berlin 2021, S. 44

Dr. Peter Przybylski - Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR (ab ..., 1965, ..., 1989)

 

Der Staatsanwalt hat das Wort
Seriendaten
Originaltitel Der Staatsanwalt hat das Wort
Produktionsland DDR (1990/1991: BRD)
Originalsprache Deutsch
Jahr(e) 1965–1991
Episoden 140 (Liste)
Genre Kriminalfilm
Idee Käthe Riemann
Musik Karl-Heinz Schröder
Peter Gotthardt
(Standardtitel)
Erstausstrahlung 21. Oktober 1965 auf DFF

Der Staatsanwalt hat das Wort war eine Fernsehspiel-Reihe des Deutschen Fernsehfunks beziehungsweise des Fernsehens der DDR, die von 1965 bis 1991 produziert wurde.

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Titelgebendes und besonderes Element der Reihe waren die Auftritte des Staatsanwalts Dr. Peter Przybylski. Nach kurzen, einleitenden Worten zu Beginn der Sendung folgte die Spielhandlung, an deren Ende die behandelte Tat oder die Entdeckung der Taten standen. Zum Ende der Sendungen kommentierte er die Taten und die Umstände, die zu ihr geführt hatten. Dabei nannte er auch das verkündete Urteil und wies auf moralische Faktoren aus sozialistischer Sicht hin.

Zur Einführung der neuen TV-Reihe am 21. Oktober 1965 wandte sich Peter Przybylski, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, vor der Ausstrahlung der ersten Folge Seriöser Erfinder sucht Teilhaber mit folgenden Worten an die Fernsehzuschauer:

Guten Abend, meine Damen und Herren!

Gestatten Sie mir bitte zum besseren Verständnis dieser Sendereihe einige Worte.

Wir werden Ihnen keine Krimis vorführen, vielmehr möchten wir Sie mit den Problemen von Menschen bekannt machen, die für jeden verbindliche Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verletzt haben und mit unseren Gesetzen in Konflikt geraten sind. Dazu haben wir Strafsachen ausgewählt, die in letzter Zeit vor Gerichten unserer Republik verhandelt worden sind. Natürlich mußten wir die Namen der beteiligten Personen ändern und wir waren auch zu einer Straffung der einzelnen Fälle gezwungen.

Warum kann ein Mensch der sozialistischen Gesellschaft zum Verbrecher werden? Längst hat doch das Verbrechen in unserer Republik aufgehört, etwas Gesetzmäßiges zu sein. Und längst ist auch der Kampf gegen Straftaten nicht mehr Sache des Staatsanwalts oder Richters allein. Immer mehr Menschen nehmen Anteil an der Erziehung des Rechtsbrechers: Brigaden, Hausgemeinschaften, Kollektive. Aber noch gibt es auch bei uns Egoismus, Neid, Habgier und Unehrlichkeit. Aus solchen rückständigen Denk- und Lebensgewohnheiten nährt sich das Verbrechen.

Meine Damen und Herren, unsere Sendereihe soll ein wenig dazu beitragen, die Ursachen und Bedingungen von Straftaten besser zu erkennen und schneller zu beseitigen. Denn das Verbrechen ist keines etwas, das der einzelne von seinen Vorfahren ererbt hat, ist kein individueller Sündenfall, sondern immer und überall eine gesellschaftliche Erscheinung. Daher wirft jede Straftat, wirft jedes Verbrechen nicht nur die Frage nach der Schuld des Täters, sondern auch die nach der Verantwortung der Gesellschaft auf.[1]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Staatsanwalt_hat_das_Wort


Peter Przybylski (Jurist)

Peter Przybylski (* 26. September 1935 in Breslau; † 30. März 2019) war ein deutscher Jurist und Publizist. Als Staatsanwalt kommentierte er im DDR-Fernsehen die Sendereihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“.
Inhaltsverzeichnis

Der Sohn eines Autoschlossers und einer Krankenschwester kam 1946 mit seinen Eltern nach Pulsen. 1953 legte er an der Max-Planck-Oberschule Riesa das Abitur ab. Nach einer Lehre als Schmelzer im Stahl- und Walzwerk Gröditz 1953/54 studierte er bis 1958 Rechtswissenschaften an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Im Abschlussjahr wurde er Mitglied der SED und Staatsanwalt in Zerbst.

Ab 1959 war Peter Przybylski Redakteur, später stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift „Neue Justiz“. 1963 wurde er Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, wo er ab 1964 – ab 1971 als Abteilungsleiter – die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit wahrnahm. Er wirkte bei der Abfassung der Anklageschriften gegen den KZ-Arzt Horst Fischer und im Schauprozess gegen den abwesenden Hans Globke mit.

Peter Przybylski übernahm ab 1965 die fachliche Beratung der Sendereihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“ beim DFF sowie den abschließenden Kommentar. 1971 wurde er an der Humboldt-Universität zu Berlin mit der Arbeit „Kriterien und Konsequenzen verbrecherischer Normativakte, untersucht am Herrschaftssystem des faschistischen deutschen Imperialismus“ zum Dr. jur. promoviert.

1990 war er als Mitglied der Leitung der Staatsanwaltschaft – er war der Sprecher des Generalstaatsanwalts – an Ermittlungen gegen das ehemalige Politbüro der SED, namentlich die sogenannte Vierergruppe Erich Honecker, Erich Mielke, Günter Mittag und Joachim Herrmann, wegen Verletzung der Verfassung der DDR beteiligt.[1] Ab Sommer 1990 war er als Rechtsanwalt in Berlin tätig.

Przybylski starb 2019 im Alter von 83 Jahren.[2]
Auszeichnungen

1976 Orden Banner der Arbeit Stufe I im Kollektiv[3]
1982 Vaterländischer Verdienstorden in Bronze[4]
1989 Kunstpreis des FDGB im Kollektiv[5]

Schriften

Wer bist du? Drehbuch, Der Staatsanwalt hat das Wort. Staffel 20, Folge 4, DFF 1984.
Zwischen Galgen und Amnestie. Kriegsverbrecherprozesse im Spiegel von Nürnberg. Berlin 1979.
gemeinsam mit Horst Busse, Mörder von Oradour. Berlin 1984.
Mordsache Thälmann. Berlin 1986.
Täter neben Hitler. Brandenburgisches Verlags-Haus, Berlin 1990, ISBN 3-327-00987-2.
Tatort Politbüro. Die Akte Honecker. Rowohlt Verlag, Berlin 1991, ISBN 3-87134-001-4.
Tatort Politbüro. Band 2: Honecker, Mittag und Schalck-Golodkowski. Rowohlt Verlag, Berlin 1992.

Literatur

Helmut Müller-Enbergs: Przybylski, Peter. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 2, Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.

https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Przybylski_(Jurist)

 

Josef Ernst Streit (* 9. Juni 1911 in Friedrichswald, Nordböhmen; † 3. Juli 1987 in Ost-Berlin) war der zweite Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik.

Leben

Streit wurde als Sohn eines Glasschleifers geboren. Nach dem Besuch der Volks- und Bürgerschule in Friedrichswald erlernte er von 1925 bis 1929 den Beruf des Buchdruckers in Gablonz an der Neiße. Anschließend war er im Beruf tätig. 1925 trat er dem Kommunistischen Jugendverband der Tschechoslowakei (KJVTsch), 1930 der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KPTsch) bei. Von 1936 bis 1938 war er Vorsitzender der Kreisleitung Reichenberg des KJVTsch. Nachdem er 1930 arbeitslos geworden war, ging er für kurze Zeit in Deutschland auf Wanderschaft. Von 1930 bis 1933 sowie von 1936 bis 1938 war er wieder als Buchdrucker in Gablonz tätig.

Streit leistete als tschechoslowakischer Staatsbürger von 1933 bis 1935 seinem Wehrdienst in der tschechoslowakischen Armee. Nach der Besetzung der Sudetengebiete durch deutsche Truppen 1938 wurde er verhaftet. Ab Mai 1939 war er im KZ Dachau, später im KZ Mauthausen inhaftiert und wurde am 5. Mai 1945 dort durch US-Truppen befreit.

Nach seiner Befreiung war Streit zunächst als Angestellter im Gemeindeamt Friedrichswald (Bedřichov) tätig. Er siedelte nach Mecklenburg über, beteiligte sich dort am Aufbau der Freien Deutsche Jugend (FDJ) und trat der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) bei. 1945/46 war er Instrukteur der KPD-Kreisleitung Schönberg (Mecklenburg) sowie Erster Sekretär der FDJ-Kreisleitung. Er absolvierte 1946/47 einen Volksrichterlehrgang in Schwerin und war anschließend von 1947 bis 1949 als Amtsrichter in Schönberg tätig. Nach einem Lehrgang an der Deutschen Verwaltungsakademie 1949 war er bis 1951 als Hauptreferent, als Pressereferent, als Leiter der Pressestelle des Ministeriums für Justiz sowie als Redakteur der Zeitschrift Neue Justiz tätig. 1951 wurde Streit zum Staatsanwalt bei der Obersten Staatsanwaltschaft bzw. beim Generalstaatsanwalt berufen und übte dieses Amt bis 1953 aus. 1953/54 war Instrukteur des Sektors Justiz der Abteilung Staatliche Verwaltungen des ZK der SED, von 1954 bis 1961 Sektorenleiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des ZK der SED.
Grabstätte

Josef Streit setzte sich für eine „Strafjustiz als Hebel der gesellschaftlichen Umwälzung“[1] ein. 1959 fasste er dieses Ziel so zusammen:

„Die Rechtsprechung und auch die Aufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft eines sozialistischen Staates dienen nicht nur dem Schutz der Gesellschaftsordnung, sondern haben im besonderen als wichtige Hebel für gesellschaftliche Umwälzung zu wirken.“

Im Januar 1962 wurde Streit als Nachfolger des verstorbenen Ernst Melsheimer zum Generalstaatsanwalt gewählt und bekleidete dieses Amt bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Juni 1986. Streit war maßgeblich an der Ausarbeitung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrats vom April 1963 beteiligt. 1965 wurde er an der Humboldt-Universität zu Berlin mit der Arbeit „Entwicklungstendenzen der Klassenjustiz in der Weimarer Republik“ zum Dr. jur. promoviert.

Von 1963 bis 1987 gehörte Streit als Mitglied dem ZK der SED sowie von 1962 bis 1987 dem Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ) an.

Seine Urne wurde in der Grabanlage Pergolenweg des Berliner Zentralfriedhofs Friedrichsfelde beigesetzt.
Auszeichnungen

Orden „Banner der Arbeit“ (1961)
Vaterländischer Verdienstorden (VVO) in Silber (1961), in Gold (1971) sowie Ehrenspange zum VVO (1981)
Karl-Marx-Orden (1976 und 1986)
Dr. jur. h. c. der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Werke

Vierzig Jahre politischer Mord. Berlin 1960.
Entschleierte Justiz. Berlin 1962.
Die Haltung der beiden deutschen Staaten zu den Nazi- und Kriegsverbrechen. Berlin 1965.
Nur ums Strafen geht es nicht. Berlin 1976.

Literatur

Kristin Kleibert: Streit, Josef. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 25, Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-11206-7, S. 536 (Digitalisat).
Sigrid Fritzlar: Streit, Josef. In: Gabriele Baumgartner, Dieter Hebig (Hrsg.): Biographisches Handbuch der SBZ/DDR. 1945–1990. Band 2: Maassen – Zylla. K. G. Saur, München 1997, ISBN 3-598-11177-0, S. 909–910.
Helmut Müller-Enbergs: Streit, Josef Ernst. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 2. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.

https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Streit




 

 

Rudolf Bahro

Rudolf Bahro (* 18. November 1935 in Bad Flinsberg, Landkreis Löwenberg in Schlesien; † 5. Dezember 1997 in Berlin) war ein deutscher Philosoph, Politiker und Sozialökologe. Er gehörte zu den profiliertesten Dissidenten der DDR und wurde durch seine Kritik des real existierenden Sozialismus im Buch Die Alternative (1977) bekannt. 1979 verließ er die DDR, lebte bis 1989 in Westdeutschland, und ab 1990 wieder in Berlin.

...

Ein Buch wie Die Alternative zu schreiben und zu veröffentlichen, war an sich in der DDR nicht strafbar. Daher konstruierte die Staatsanwaltschaft den Tatbestand, Bahro habe aus „Geldgier“ Informationen (und frei erfundene Falschinformationen) für den westdeutschen Verfassungsschutz zusammengetragen und diesem durch die Veröffentlichung des Buches „übermittelt“. Der Generalstaatsanwalt der DDR hatte eine Reihe von Sachverständigen bestellt, die für ihr jeweiliges Fach stehend ein Gutachten zum Buch anfertigen sollten. So u. a. der Philosoph Wolfgang Eichhorn, der Politikökonom Dieter Klein, der Rechtsphilosoph Hermann Klenner, der Ökonom Harry Maier sowie der Rechtswissenschaftler Karl-Heinz Röder. Die Betreffenden schickten ihre Gutachten tatsächlich an den Generalstaatsanwalt, wobei sich die Originale nicht zufällig in den MfS-Akten wiederfinden.[7] Am 30. Juni 1978 wurde Bahro unter Ausschluss der Öffentlichkeit[8] wegen „landesverräterischer Sammlung von Nachrichten“ und „Geheimnisverrats“ zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Aus den Akten geht hervor, dass das Strafmaß bereits im Vorfeld der Verhandlung feststand, und auch die Bekanntgabe des Urteils für die Presse war schon vorab fertig formuliert. Der Prozess, in dem Bahro von Gregor Gysi verteidigt wurde, war demnach nur noch eine Formalität. Die daraufhin von Gysi vor dem Obersten Gericht der DDR eingereichte Berufung wurde umgehend als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen.

Nach seiner Verurteilung kam Bahro in die Sonderhaftanstalt des MfS Bautzen II. Nachdem es ihm gelungen war, heimlich Briefe aus dem Gefängnis in den Westen zu übermitteln, wurde im März 1979 neben den bereits bestehenden Isolationsbereichen eigens für ihn ein streng abgetrennter Flur eingerichtet. Das MfS erarbeitete ein Sicherheitskonzept, um jegliche Kontakte zur Außenwelt zu unterbinden. Es veranlasste den Einbau zusätzlicher Türen sowie von Milchglasfensterscheiben und Überwachungskameras und legte Sonderregeln für den Hofgang und den Arbeitseinsatz auf dem Flur fest. Nur ausgewähltes Personal erhielt Zutritt.[9]

Die Urteilsverkündung hatte sofort heftige und anhaltende Proteste und Solidaritätsbekundungen im Westen ausgelöst. Den Höhepunkt bildete der vom Komitee für die Freilassung Rudolf Bahros veranstaltete „Internationale Kongress für und über Rudolf Bahro“, der vom 16. bis 19. November 1978 in West-Berlin stattfand und von über 2000 Teilnehmern besucht wurde. Die Breite der Solidaritätsbewegung illustrierte ein Appell an den Staatsrat der DDR in der Frankfurter Rundschau vom 11. Mai 1979, der von Bahro-Komitees in 12 Ländern organisiert und von zahlreichen Prominenten unterzeichnet worden war. Hinzu kamen Auszeichnungen: Bahro wurde mit der „Carl-von-Ossietzky-Medaille“ der Internationalen Liga für Menschenrechte ausgezeichnet[10] und die P.E.N.-Zentren Dänemarks und Schwedens ernannten ihn zum Mitglied.

Am 11. Oktober 1979 amnestierte die DDR Bahro und auch Nico Hübner anlässlich ihres 30. Jahrestages. Am 17. Oktober reiste Bahro auf eigenen Wunsch zusammen mit seiner früheren Ehefrau, den beiden gemeinsamen Kindern und seiner Lebensgefährtin Ursula Beneke aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland aus. Er hatte bereits im Juli einen entsprechenden Ausreiseantrag gestellt, weil er in der DDR nach dem Ende seiner Haft keine sinnvollen Betätigungsmöglichkeiten mehr sah.

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Am 16. Juni 1990 wurde der vorbestrafte Bahro – wiederum vertreten durch Gysi – vom Obersten Gericht der DDR vollständig rehabilitiert. Am 15. September, kurz vor dem Ende der DDR, berief ihn der Minister für Bildung und Wissenschaft zum außerordentlichen Professor für Sozialökologie an die Humboldt-Universität. Ab dem Wintersemester 1990/1991 hielt Bahro regelmäßig Vorlesungen zu Fragen der ökologischen Krise, in denen er seine in der Logik der Rettung aufgeworfenen Thesen weiterentwickelte.[18] Die Vorlesungen, zu denen er vielfach auch Gastredner einlud, richteten sich an Studierende aller Semester (Studium generale) und fanden auch reges Interesse bei außeruniversitären Hörern. In den ersten Jahren war das Audimax der Universität durchweg voll besetzt. Die Vorlesungen, die immer montags 18 Uhr stattfanden, waren öffentlich, und zogen so oft über 500 Zuhörer aus den verschiedensten Fakultäten und aus ganz Berlin an.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Bahro

 

 

 


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