Gerichtsvollzieher


 

 

 

Umweltaktivist starb nach Polizeibesuch

58-Jähriger sollte Gebühren bezahlen - Justiz ermittelt

Katrin Bischoff

STRAUSBERG. Nach dem Tod des Umweltaktivisten Eberhard Paul aus Petershagen-Eggersdorf (Märkisch-Oderland) befasst sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall. "Wir prüfen das, aber bisher gibt es keinerlei Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod", sagte gestern Ulrich Scherding, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder). Bisher sei noch keine Obduktion angeordnet worden.

Paul war am Dienstag von einer Gerichtsvollzieherin und zwei Polizisten aufgesucht worden, die von ihm fällige Gebühren von 202,73 Euro eintreiben wollten. Paul beglich die Rechnung für die Schadstoffmessung an der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger. "Der Einsatz verlief ohne Komplikationen. Die Beamten mussten nicht eingreifen", sagte ein Polizeisprecherin. Eine Stunde später brach der 58-Jährige, der auch die Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren verweigerte, zusammen. Ein Notarzt konnte bei dem unter Diabetes leidenden Mann nur noch den Tod feststellen. Er diagnostizierte einen Herzinfarkt.

Paul hatte sich unter anderen als Mitglied einer "Interessengemeinschaft für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen" stark gemacht. Paul listete auf seiner Internetseite 355 Strafanzeigen auf, die er unter anderem gegen Staatsanwälte gestellt hatte. (kbi.)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1203/brandenburg/0093/index.html

 

 

 

Ein bisschen Spaß muss sein:

http://www.paul-aus-petershagen.de/dokumente/dokumente_narrenfreiheit.php

 

 


 

 

Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Traunstein

Die Gerichtsvollzieher führen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners durch, sie sind für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig und übernehmen auch Aufgaben im Zustellungswesen.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen.

Sie unterliegen der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts.

Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und sonstiger für die Gerichtsvollzieher bestimmter Eingänge ist beim Amtsgericht Traunstein eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eingerichtet. Aufträge werden jedoch auch von den zuständigen Gerichtsvollziehern direkt entgegengenommen.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle befindet sich im Justizzentrum

Herzog-Otto-Str. 1 Haus D

Zimmer D 263, 2. Stock

Telefon: 0861/56574 oder 0861/56575

Fax: 0861/56504

Folgende Gerichtsvollzieher sind beim Amtsgericht Traunstein tätig:

* Anschriften und Telefonnummern der Gerichtsvollzieher

* Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher

* Zuständigkeiten in der Stadt Traunstein 

 

16.09.2009

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ts/gvz/

 

 

 


 

 

 

Gerichtsvollzieher an der Tür niedergeschossen - Täter Waffennarr

Wuppertal (dpa/lnw) - Der Mann aus Solingen, der vor seiner Haustür aus Frust einen Gerichtsvollzieher niedergeschossen hat, ist offensichtlich ein Waffennarr. Bei Durchsuchungen in Räumen des 52- Jährigen seien große Mengen an Waffen und Munition sichergestellt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Einzelheiten wollen die Ermittler am Montag bekanntgeben. In der vergangenen Woche hatte der Sportschütze den Gerichtsvollzieher aus Wut über eine Räumungsklage in den Bauch geschossen und sich zwei Stunden lang in seinem Haus verschanzt. Schließlich hatte er freiwillig aufgegeben. Das 55 Jahre alte Opfer war durch den Schuss schwer verletzt worden.

Freitag, 17. Oktober 2008 14.47 Uhr

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_17101/index.php

 

 


 

 

 

Räumungsdrama

Gerichtsvollzieher wurde Opfer eines Messies

Von Katja Mitic 10. Oktober 2008

Er war psychisch so gestört, dass sein eigener Vater ihn aus dem Haus haben wollte: Der 52-Jährige, der gestern einen Gerichtsvollzieher anschoss. Andreas S. ist polizeibekannt, ein Messie und besaß einen Waffenschein – trotzdem ging der Gerichtsvollzieher ohne Polizeischutz zu dem Mann.

 

Gerichtsvollzieher wegen Räumungsklage angeschossen

Foto: DDP

Der Schütze wurde nach der Tat sofort in ein Krankenhaus gebracht.

Der Gerichtsvollzieher, der gestern von einem Mieter in Solingen niedergeschossen wurde, ist nach Angaben der Polizei außer Lebensgefahr. Der 55-Jährige wurde in der Klinik durch eine Notoperation gerettet. Die Kugel, die der 52 Jahre alte Sportschütze auf ihn abfeuerte, traf den Beamten in den Bauch, blieb aber drei Zentimeter neben der Wirbelsäule stecken, schreibt das „Solinger Tageblatt“.

Erich G. war gestern völlig unvermittelt von Andreas S. attackiert worden, als er bei dem 52-Jährigen einen Räumungsbeschluss für dessen Wohnung durchzusetzen wollte. Nach den Schüssen hatte sich der Mann für mehrere Stunden in seiner Wohnung verschanzt, gab aber schließlich gegen 11.15 Uhr freiwillig auf und stellte sich mit erhobenen Händen der Polizei. In der Zwischenzeit hatten 40 schwer bewaffnete Beamte eines Sondereinsatzkommandos das Haus umstellt, das gesamte Areal im Solinger Stadtteil Wald wurde abgesperrt.

Die schnelle ärztliche Versorgung hat dem Gerichtsvollzieher wahrscheinlich das Leben gerettet. Ihm halfen Mitarbeiter einer Solinger Entsorgungs- und Reinigungsfirma, die die Wohnung des 52-Jährigen räumen sollten. Sie reagierten sofort, als der Beamte blutend von G.s Haustür zurück auf die Straße stolperte. „Der Gerichtsvollzieher schellte am Vordereingang, wir waren auf dem Weg zum Hintereingang, als wir den Schuss hörten“, zitiert das „Solinger Tageblatt“ einen Mitarbeiter.

Unklar ist noch, warum die Polizei den Gerichtsvollzieher nicht zu dem vierten Ortstermin in der Woche begleitete. Der psychisch kranke Mann, der wegen eines „Messie“-Syndroms unter Betreuung steht, ist polizeibekannt und gilt als Waffennarr. Seit 2003 besaß der Sportschütze offiziell einen Waffenschein, der ihm jedoch wieder entzogen wurde. 2007 wurden bei ihm mehrere illegale Waffen beschlagnahmt. „Woher die Waffe stammt, mit der er den Gerichtsvollzieher niedergeschossen hat, wissen wir noch nicht“, sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt WELT ONLINE. Sie wurde eventuell bei der Durchsuchung im Jahr 2007 übersehen, weil sie in der Wohnung durch den ganzen Müll zu gut versteckt gewesen war.

Weitere Hinweise, dass mit dem Mann etwas nicht stimmt, hat es aber wohl ausreichend gegeben: Die Nachbarschaft kannte Andreas S. als „Messie“, schreibt das „Solinger Tageblatt“. „Er war immer freundlich, aber ein kranker Mann“, sagten Nachbarn über Andreas S. dem „Solinger Tageblatt“. Anderen jedoch galt er als unheimlich.

Regelmäßig sei er mit seinem Fahrrad und einem Anhänger durch die Gegend gefahren und habe Müll mit nach Hause gebracht. Das gesamte Grundstück sei vermüllt gewesen. Der 81 Jahre alte Vater des Schützen, der mit im Haus wohnt, hat schließlich den Räumungsbeschluss durchgesetzt. In den vergangenen Tagen soll die Reinigungsfirma insgesamt rund 120 Kubikmeter Abfall entsorgt haben. Dabei stießen die Mitarbeiter auch auf Schwarzpulver, Geschosshülsen und mehrere Hundert Patronenhülsen. Ein kundiger Schütze wie Andreas S. hätte damit also problemlos scharfe Munition selbst herstellen können.

Doch trotz seiner psychischen Störung wurde der Mann offenbar als nicht gefährlich eingestuft: „Von Montag bis Mittwoch hat die Polizei den Gerichtsvollzieher begleitet. Aber da lief alles friedlich und einvernehmlich ab“, sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt WELT ONLINE. Daraufhin habe man schließlich entschieden, dass auf Polizeischutz verzichtet werden könne. Was am vierten Tag der Räumung schließlich zum Stimmungswechsel des Mannes geführt habe, sei unklar. Der Beamte gelte zumindest unter Kollegen nicht als „harter Hund“, wie auch der Kölner „Express“ schreibt. Stattdessen sei er eher auf einen Ausgleich zwischen den Parteien bedacht gewesen.

Andreas S. kam noch gestern in ein Krankenhaus. Wegen seines schlechten „Allgemeinzustandes“ habe die Polizei ihn bislang noch nicht vernehmen können, sagte Staatsanwalt Kaune-Gebhardt WELT ONLINE. Er stehe unter starken Medikamenten und sei bereits von einem Psychologen begutachtet worden: „Es besteht eine erhebliche psychische Störung“.

Es ist es nicht das erste Mal, dass Gerichtsvollzieher die Wut der Betroffenen zu spüren bekommen. 2005 wurde ein Gerichtsvollzieher in Düsseldorf von einem Taxifahrer überfahren, als er dessen Wagen pfänden wollte. Schutzwesten schafften sich die Kollegen an, nachdem im Jahr 2000 in Düsseldorf ein Gerichtsvollzieher niedergestochen wurde, nur zwei Jahre zuvor wurde in Haiger ein Beamter bei einer Zwangsräumung sogar erschossen.

http://www.welt.de/vermischtes/article2558017/Gerichtsvollzieher-wurde-Opfer-eines-Messies.html

 

 


 

 

 

 

"Man muss mich nicht lieben"

Feinfühlige französische Romanze

Etwas verlegen und unbeholfen bewegen sich Jean-Claude (Patrick Chesnais) und Francoise (Anne Cosigny) zu leidenschaftlicher Tangomusik

Liebesbeziehungen sind schwierig, Vater-Sohn-Beziehungen auch, und vom Verhältnis eines Gerichtsvollziehers zu seinen Klienten muss man gar nicht erst anfangen. Doch es sind die liebevollen Kleinigkeiten, die bei diesem Film im Vordergrund stehen.

Er hat mit dem Leben eigentlich abgeschlossen. Jean-Claude (großartig: Patrick Chesnais) ist über 50, geschieden, lebt allein, und jede Falte im Gesicht des mürrischen Gerichtsvollziehers erzählt von einer Enttäuschung. Sein Sohn soll die triste Kanzlei des Vaters übernehmen, aber der Job ist einfach zu frustrierend. Bleibt noch Jean-Claudes Vater, ein bösartiger, verbitterter Tyrann, der im Altersheim seine Tage vertrödelt und schlechte Laune verbreitet. "Man muss mich nicht lieben"

 

Aber eines Tages kommt unverhofft Bewegung in Jean-Claudes stillgestellte Existenz. Das Fenster ist geöffnet, Tangoklänge wehen von der gegenüberliegenden Tanzschule herein. Der ungeliebte Gerichtsvollzieher lässt sich auf ein Abenteuer ein. Er nimmt Tanzstunden, trifft die bezaubernde Francoise (Anne Consigny) und spürt sehr bald, dass es niemals vorbei ist mit dem Leben und der Liebe.

Aus vielem Kleinem etwas ganz Großes gemacht

Der französische Regisseur Stéphane Brizé hat eine wunderbar subtile, zarte Romanze in Szene gesetzt. In diesem sehr leisen Film kommt es auf die verstohlenen Blicke an, die schüchternen Gesten und versteckten Andeutungen. "Pointillistisch getupftes Kino der verstellten Gefühle, in dem Augenblicke des Schweigens mehr sagen als alle Worte", so lobte die französische Zeitschrift "Télérama" treffend Brizés lakonische Studie einer Annäherung zweier verwandter Seelen.

Details sind wichtig: Bei seinen deprimierenden Terminen als Gerichtsvollzieher steigt Jean-Claude endlose Treppenhäuser hinauf, zur Tanzstunde schwebt er dagegen in einem lautlosen Fahrstuhl empor. Dabei befindet sich dieser Mann keineswegs im siebten Himmel. Francoise ist mit Thierry (Lionel Abelanski) liiert, einem chaotischen Lehrer, der davon träumt, seinen ersten Roman zu schreiben. Die beiden wollen heiraten, deshalb nimmt Francoise die Tanzstunden. Und plötzlich steht da dieser ältere, etwas linkische Typ, und eine melancholisch getönte Romanze der etwas anderen Art nimmt ihren Lauf. Ein wenig erinnert diese Konstellation an Sofia Coppolas großartige Tragikomödie "Lost in Translation" (2003), in der Bill Murray den schweigsamen Sonderling gab.

Daneben erzählen Stéphane Brizé und seine Drehbuchautorin Juliette Sales noch eine anrührende Vater-Sohn-Geschichte. Jean-Claudes sonntägliche Besuche bei seinem Vater sind so etwas wie das Kontrastprogramm zu den Tanzstunden. Schweigen, Vorwürfe, unverstellter Hass - die Begegnungen verlaufen zumeist katastrophal. Aber zum Abschied blickt Jean-Claude vom Auto aus immer noch einmal hoch zum Fenster des Vaters. Der steht oben, beobachtet seinen Sohn und hat panische Angst, entdeckt zu werden. Es sind diese kleinen Szenen, die den Film so aufregend machen.

 

Artikel vom 20. Juli 2006

http://www.stern.de/unterhaltung/film/:Man/566047.html

 

 


 

 

 

Hertha Däubler-Gmelin

Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin ist ja ganz stolz auf das deutsche Gerichtsvollzieherwesen. Nun sollen deutsche Erfahrungen in China genutzt werden, wo es keinen rechtsstaatliche, effektive Form der Beitreibung von Schulden gibt. Dafür karrt man dort zum Tode verurteilte Deliquenten zu öffentlichen Hinrichtungen durch die Stadt. So was hatten wir in Deutschland vor 1945 ja auch mal, allerdings war man in Deutschland da noch viel radikaler.

Im Land Brandenburg gab es im August 2001  144 Gerichtsvollzieher, wie das Brandenburger Justizministerium meldete. Sie sollen im vergangenen Jahr eine Summe von knapp 90 Millionen DM eingetrieben haben. Demnächst sollen zusätzlich 8 weitere Gerichtsvollzieher eingestellt werden. Dies ist nötig, das die eingestellten Gerichtsvollzieher den Arbeitsaufwand nicht mehr bewältigen.

Dem Mangel an Gerichtsvollziehern könnte abgeholfen werden. Zum Beispiel, in dem der Staat arbeitslose unterhaltspflichtige Väter umschult. So würde man drei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Der Vater wäre nicht mehr arbeitslos, der Vater könnte wieder Unterhalt zahlen und der Mangel an Gerichtsvollziehern könnte behoben werden.

15.1.2002

 

 


 

 

 

"Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung"

Herausgeber: Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V., 50739 Köln, Longericher Str. 225

Tel 0221-1703515

 

 

 


 

 

 

Der Zwangsvollstrecker - Eine Glosse

"Der Zwangsvollstrecker hatte gestern morgen nicht einmal die Zeit überhaupt für eine Begrüssungsformel. Er drückte mir seinen Ausweis unter die Nase als ich im Flur niedergebückt stand, um meiner Kleinen die Schuhe zuzubinden, da sie zum Kindergarten musste. Ich hatte Opa pünklich bestellt, da der Kuckuckskleber sich zwischen 8:00 und 13:00 eingeladen hatte und ich für den Fall, dass ich vielleicht 15 Minuten weg bin, um meine Tochter in den Hort zu bringen, nicht unbedingt meine Haustürbeschläge ruinieren lassen wollte.

Nun war Opa da, der auch als Zeuge hinhalten musste. (Denkt bei Euren Kampf bitte auch an die Grosseltern!) Nun konnten wir los als es erneut schellte.

Während der Obergerichtsvollzieher sich die Treppenstufen der vier Stockwerke heraufquälte trällerten Paulina und ich ‚...hätt´ich Dich heut´ erwartet hätt´ich Kuchen gemacht...')

Ich bat den Herrn nach dem Eintreten doch gleich drinnen zubleiben, um mir mein peinliches Versäumnis ihn nachträglich in den Salon zu bitten zu ersparen. Ausserdem bat ich ihn seine Plastikkarte soweit von meinem Gesicht zu entfernen, dass es für das menschliche Auge erkennbar wird. Dies hatte er offensichtlich nicht ganz verstanden und so schritt er zur Tat.

Ich unterbrach ihn noch einmal höflichst, dass ich mich nun kurz entschuldige, um das Kind in den Kindergarten zu bringen und flugs zurück bin. Mein Vater erklärte ich zum Rechtsbeistand, er werde der Angelegenheit mit offenen Augen beiwohnen, während sich OGV mittlerweile umsehen mochte, was er wohl gebrauchen könnte. Barsch wurde mir entgegengebracht, dass ich für den Fall, mich nun zu entfernen wollen, hier Widerstand gegen die Vollstreckung vorläge und er gegebenfalls befugt sei Gewalt anzuwenden bzw. polizeiliche Unterstützung zur Abwendung von Widerstandsmassnahmen herbeiführt. 

Ich konnte meiner Kleinen nun gerade noch einmal davon abhalten dem besagten Herrn ans Schienbein zu treten, da hier Theater keineswegs die Sache beschleunigt hätte und dem GV in seiner narzistischen Wunde gestochen würde.

Also äußerte ich den Wunsch, er möge doch mal ´nen Schlag ranhauen, damit wir weiterkommen, wir hätten schließlich alle Wichtigeres zu erledigen.

Er hatte daraufhin die Frechheit zu behaupten alles was er hier vorfinde seien Plünn und in keinster Weise verwertbar. Er wollte nicht einmal ein Aquarell von mir selbst gemalt , dass ich nicht unter 12.000 Euro abgeben würde mitnehmen. Also, sagte ich, kann ich nun mein Kind in den Kindergarten fahren?

....haben Sie vielleicht ein Fahrzeug? Fragte finster der Wüterich. Nein, ich habe nur mein Leben und das muss ich der Volvo-Leasing-Bank geben... Die Karre gehört der Volvo-Bank und in deren Auftrag vollstrecken Sie hier nicht. (blödes Arschloch, nur gedacht) 

Dann rücken Sie doch mal alles raus, was mit dem Fahrzeug zu tun hat.

Sämtliche Schlüssel, Fahrzeugschein, Leasingvertrag usw. Entnehmen Sie Ihren persönlichen Besitz aus dem Auto und wagen Sie keinen Versuch die Herausgabe des Fahrzeugs zu behindern oder sogar mit einem anderen Fahrzeug zu blockieren, um hier eine Abholung, die auf meine Kosten geschähe, zu verhindern.

Ich suchte gerade in einem letzten Aufbäumen zu erklären, dass der gerichtliche Profi-Dieb gerade den Eigentümer, die Volvo-Leasing-Bank bestiehlt, als ich jäh unterbrochen wurde und erklärt wurde, dass Gewaltanwendung unmittelbar bevorstünde.

In Anbetracht dass ich, Opa, und meine Buffy zugegen waren, hielt ich es für ratsam nicht zu riskieren, dass man uns allen einen Kuckuk auf die Nase klebt und uns einkerkert, und beugte mich der Staatsgewalt. Ich zeigte mich einsichtsam und erklärte mich bereit, ihm alles zu überlassen, sofern er mir quittiert (Ort, Datum, anwesende Zeugen, eventuelle Schäden am Fahrzeug bei Übergabe, Kilometerstand bei Übergabe) Dieser Wunsch brachte dann beim OVG Frank G. das Fass zum überlaufen und er erklärte, dass nun der Tatbestand der Behinderung einer Amtshandlung hinreichend erfüllt würde und nun Strafanzeige gegen alle Beteiligten ergeht (also meinte er mich, meinen Vater und meine Tochter.) Er zog also mitsamt Allem davon ohne auch nur ein Fetzen Papier zu hinterlassen.

Volvo-Deutschland ist nicht gerade sehr erfreut über das Verhalten des Gerichtsvollziehers und wird sicherlich mit Ihrer Rechtsabteilung noch Unfreude beim Dieb hinterlassen. Ich persönlich werde Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Es sollte dem GV durchaus möglich sein soviel Anstand zu besitzen, eine Forderung von Dritten über einen geringfügigen Betrag in Gegenwart eines Kindes über die Vollstreckung des Eigentums eines anderen Dritten insofern moderat zu halten, dass er die gesetzlichen Formalitäten erfüllt und Quittungen ohne Aufsehen hinterlässt, anstatt einen solchen Film zu veranstalten.

Ich sage Scheiss auf das Auto, man kann auch ohne leben. Ich möchte nur, dass mein Kind solche Erlebnisse nicht unbedingt so intensiv miterlebt, wegen 600 Euro, die ein Anwalt für die Mutter einklagt und wegen denen ein GV Dramen veranstaltet.

Ich sagte noch er könne das Auto von meinem Nachbarn doch auch mitnehmen, das gehört mir auch nicht.

Ich verpisste mich langsam und sah an der Strasse die Hostess stehen, die gerade einen Strafzettel ausstellte, da der OGV im absoluten Halteverbot parkte, der Gerichtsvollzieher klärte die Situation mit der Dame indem er auch dieser seine "Lizenz zum Töten" unter die Nase rieb. Die Dame stornierte kurzerhand den Vorgang und widmete sich dem nächsten Wagen.

Paulina, Opa und ich gönnten uns noch ein lustiges Frühstück bei McDonalds und gingen zur Tagesordnung über. Was habe ich an diesem Tag dazugelernt:

Wer keine Quittungen ausstellt benötigt dringend eine.

 Mit lieben Grüssen aus dem rechtslosen Bremen, Eurer Volker S."

11/2002

 

 


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