Gleichstellungsbeauftragte


 

 

 

Der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt oder des Landkreises, nicht zu verwechseln mit der Frauenbeauftragten oder dem Männerbeauftragten, ist der Ansprechpartner für Väter, die sich als Mann diskriminiert fühlen.

Natürlich gibt es noch, vorwiegend weibliche Gleichstellungsbeauftragte, die meinen, sie würden vom Staat nur deshalb bezahlt, um die Interessen von Frauen zu vertreten. dies ist natürlich falsch und bedarf notfalls der dienstrechtlichen Korrektur durch den Dienstvorgesetzten.

Wenn Sie sich als Vater und Mann diskriminiert oder sonst wie benachteiligt sehen, suchen Sie Ihren örtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf und bitten ihn um Hilfe und Unterstützung.

 

 

 


 

 


Urteil in Mecklenburg-Vorpommern Gleichstellungsbeauftragte müssen weiblich sein

In Mecklenburg-Vorpommern haben nur Frauen Chancen auf einen Posten als Gleichstellungsbeauftragte. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Ein Beamter fühlt sich durch das Gesetz diskriminiert.

Beschwerdeführer Wolfgang Leist (links)


Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das Gleichstellungsgesetz für verfassungskonform. Der Mann hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert.

Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele. Das Gleichstellungsgesetz sei in erster Linie noch immer auf die Frauenförderung ausgerichtet.

Der Kläger Wolfgang Leist, als Landesbeamter beim Bürgerbeauftragten tätig, reagierte enttäuscht. "Ich werde weiter von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten, die ich nicht wählen darf." Gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffe Männer im gleichen Maße wie Frauen, sagte er. Die Richter hatten in ihrem Urteil jedoch deutlich gemacht, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur ein Teilbereich der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten sei.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren sorgfältig zu beobachten. Die Entscheidung fiel mehrheitlich, aber nicht einstimmig.

10.10.2017

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/mecklenburg-vorpommern-gleichstellungsbeauftragte-muessen-weiblich-sein-a-1172228.html






Kommentar:

Da hat der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele, seines Zeichens Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, mal wieder in die ideologische Mottenkiste gegriffen, grad so wie in der DDR, wo der greisen Männerriege im Politbüro kein Argument zu hanebüchen war, um damit den Status Quo zu sichern.

Hätte er doch mal als Vorbild gewirkt und seinen Platz als Präsident des Oberlandesgerichts Rostock einer Frau überlassen, aber nein, er setzt sich wohl lieber an die Spitze.

Immerhin, es gab bei der Entscheidung des Mecklenburgischen Landesverfassungsgerichts Gegenstimmen, das zeigt, dass trotz fleißiger verfassungsgerichtlicher Betonarbeiten auf Kosten der Steuerzahler/innen auf Dauer jede Mauer bröckelt, in Mecklenburg vielleicht hundert Jahre später, das mag sein.

 

 

 


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