Grundeinkommen

Grundsicherung


 

 

 

Grundsicherung für Kinder

Neues Bündnis will 500 Euro pro Kind

Sozialverbände und Wissenschaftler fordern eine Grundsicherung bis zum 27. Lebensjahr. Die Finanzierung soll durch Abschaffung des Kindergelds und des Ehegattensplittings erfolgen. 

VON NICOLE JANZ

Angesichts steigender Kinderarmut hat ein Bündnis aus Sozialverbänden 500 Euro monatlich als Grundsicherung für jedes Kind in Deutschland gefordert. Im Gegenzug sollen alle bisherigen Familienleistungen abgeschafft werden. Ziel sei es, gegen die schockierenden Folgen von Armut zu kämpfen, sagte Christiane Reckmann vom Bündnis Kindergrundsicherung am Dienstag in Berlin.

Von Armut seien 2,4 Millionen Kinder in Deutschland betroffen, sagte Reckmann. "Das bisherige System hat versagt, es ist bürokratisch, intransparent und ungerecht." Dem neu gegründeten Bündnis gehören unter anderen der Deutsche Kinderschutzbund, die Erziehungsgewerkschaft GEW, die Arbeiterwohlfahrt und mehrere Sozialwissenschaftler an.

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Das Bündnis geht in seiner Berechnung der 500 Euro, die jedes Kind benötige, vom Grundbedarf von 322 Euro aus, plus 180 Euro für Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Das Geld solle besteuert werden und bis zum Alter von 27 Jahren gezahlt werden, sagte Heinz Hilgers vom Deutschen Kinderschutzbund. Die Kosten von 100 Milliarden Euro, die dadurch entstünden, sollen durch eine Abschaffung von Kindergeld und -Freibetrag, Unterhaltsvorschuss und Sozialgeld ausgeglichen werden - das brächte 44,5 Milliarden Euro. Die Besteuerung der 500 Euro bringe weitere 30 Milliarden Euro. 18 Milliarden könnten durch die Streichung des Ehegattensplittings entstehen.

Den Rest müsse der Staat ohne Umverteilung aufwenden, so Hilgers. "Dieser Systemwechsel weg von vielen Einzelmaßnahmen braucht politischen Mut. Wir werden sehr geduldig und beharrlich sein." Er verwies auch auf die Einsparungen durch einen Bürokratieabbau, wenn nur eine Leistung für Kinder gezahlt werde.

Die Familienministerium reagierte zurückhaltend auf den Vorschlag. "Im Prinzip kann man darüber nachdenken, wie Leistungen für Kinder zusammengefasst werden können", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Das sei ein Thema für die nächste Legislaturperiode. "Die bisher vorgelegten Modelle allerdings sind nicht fundiert genug und werden deshalb von uns nicht unterstützt", erklärte der Sprecher.

Auch die Vizefraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Christel Humme, hält das 500-Euro-Modell für wenig realistisch. "Wir möchten eine bedarfsorientierte Sicherung für Kinder, deshalb wollen wir die Hartz-IV-Regelsätze anpassen." Bei der jetzigen Finanzlage wolle man "lieber eine qualitativ hochwertige Infrastruktur für die Kinderbetreuung fördern."

Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Ekin Deligöz, hingegen unterstützt das Modell - die Grünen haben bereits ganz ähnliche Ideen vorgelegt: "Ich bin überzeugt, dass das jetzige Baukastensystem nicht mehr zieht." Es sei ungerecht, und das Geld komme an der falschen Stelle an. "Familien mit höheren Einkommen werden durch den Kinderfreibetrag mehr unterstützt", sagte Deligöz. Gerade bei Familien mit Kindern und Alleinerziehen bestünde in Deutschland jedoch ein höheres Armutsrisiko - hier müsse man präventiv handeln. Das Modell der Grünen enthält eine Grundsicherung für alle Kinder in Höhe von 330 Euro. "Für die Eltern braucht man ein unkompliziertes, einfaches System ohne viel Bürokratie."

15.04.2009

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neues-buendnis-will-500-euro-pro-kind/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Grundsicherung für Kinder, bis zum 18. Lebensjahr ist realistisch. Nicht nur mittels Abschaffung des Kindergelds und des Ehegattensplittings. Abgeschafft werden bei der Gelegenheit auch gleich noch der sogenannte Unterhaltsvorschuss und eine immens aufgeblähte staatliche Bürokratie, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmert, als den sogenannten Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Elternteilen einzufordern und rabiat einzutreiben. Volkswirtschaftlich war das in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch tragbar, es gab relativ wenige getrennt lebende Eltern. Heute ist das anders. Man kann wohl davon ausgehen, dass 20 bis 30 Prozent aller Eltern nicht zusammenleben und dennoch in irgend einer Weise den Unterhalt ihres gemeinsamen Kindes sicherstellen sollen. 

Der Staat hat über die Jahrzehnte das bürokratische System, das Unterhaltsleistungen für Kinder und Jugendliche sichern soll linear ausgebaut, so das heute Zehntausende von Staatsbedienstete mit nichts anderem beschäftigt sind. Tausende arbeiten in den Jugendämtern, Abteilung Beistandschaften und der Unterhaltsvorschusskasse, Tausende als Rechtsanwälte, Tausende als Gerichtsvollzieher, Schuldnerberater, Mitarbeiter sozialer Beratungsstellen. Tausende von Polizisten, Staatsanwälte und Richter, sowie sonstige Bedienstete der Justizbehörden sind mit jährlich 12.831 sogenannten "Tatverdächtigen" wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung nach §170 Strafgesetzbuch damit beschäftigt Eltern zu kriminalisieren, eine Schande für den sogenannten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

Das Kriminalisierungssystem, das hier über Jahre hinweg von der Bundesregierung (Bundesjustizministerium) und den im Dauerschlaf befindlichen Bundestagsabgeordneten aufgebaut wurde, kostet jedes Jahr nicht nur Hunderte von Millionen Euro, sondern ist auch aus der Perspektive der Menschenrechte und der Menschenwürde der kriminalisierten Eltern eine solch perverses Format, dass man sich wundert, dass es noch besteht.

 

 


 

 

Rund 1000 Unterhaltspflichtige zahlen nicht

Gießen (son). Das städtische Jugendamt macht mit einer Postkartenserie auf seine Arbeit aufmerksam. Zu der gehört auch das Eintreiben von Unterhaltsvorschüssen für Kinder. Eine von zwölf Postkarten, mit denen das Jugendamt derzeit auf sich aufmerksam macht. Aufmerksam und fragend sieht einen der blonde Junge an. »Wer zahlt meinen Unterhalt?«, fragt das Kind den Betrachter der Postkarte, die in diesem Monat neu vom Gießener Jugendamt herausgegeben wurde. Es ist die dritte von insgesamt zwölf Postkarten, mit denen das Jugendamt seine vielfältigen Aufgabenbereiche der interessierten Öffentlichkeit vorstellt. »Der Unterhaltsvorschuss ist eine recht wenig beachtete Sozialleistung«, sagte die in der Unterhaltsvorschusskasse tätige Anja Diefenbach, die gemeinsam mit dem stellvertretenden Jugendamtsleiter Holger Philipp und Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich über ihr Arbeitsfeld berichtete.

»Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützung für allein- erziehende Elternteile, die vom anderen Elternteil keine oder nur unzureichende Unterhaltsleistungen erhalten«, erklärte Diefenbach.

Im Jugendamt kann der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dort erhalten die Betroffenen auch kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche ihrer Kinder. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Anspruch auf die Leistung haben Kinder, die noch keine zwölf Jahre alt sind und bei einem ihrer Elternteile leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind. Seit Januar 2010 werden für Kinder unter sechs Jahren 133 Euro und für ältere Kinder unter zwölf Jahren 180 Euro ausgezahlt.

Unterhaltsvorschuss kann längstens für sechs Jahre beansprucht werden. Die Zahlung endet aber auf jeden Fall, wenn das Kind zwölf Jahre alt ist. Ansprüche auf andere Sozialleistungen werden dadurch nicht ausgeschlossen, finden aber bei der Berechnung häufig Berücksichtigung.

Die Gründe, warum der unterhaltspflichtige Elternteil nicht immer zahle, seien vielfältig, berichtete Diefenbach. »Die meisten sind finanziell einfach nicht in der Lage ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen«, sagte sie. Es gebe aber auch Fälle, in denen sich die Unterhaltspflichtigen der Zahlung entziehen. Hier spielten Gründe hinein wie Konflikte mit dem Ex-Partner, verletzte Gefühle oder eine neue Familienplanung. »Das senkt natürlich die Bereitschaft, für Kinder aus früheren Beziehungen zu zahlen«, sagte Diefenbach. In solchen Fällen werde auch gerne getrickst, um das eigene Einkommen zu drücken.

19.03.2010

http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Rund-1000-Unterhaltspflichtige-zahlen-nicht-_arid,169312_regid,1_puid,1_pageid,113.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mit dem steuerfinanzierten bedingungslosen Grundeinkommen könnte man sich diesen ganzen aufgeblähten Verwaltungsapparat namens Unterhaltsvorschusskasse zuzüglich, Gerichtsvollzieher und vor den Karren gespannter Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft sparen. Alle Kinder von 0 bis 18 Jahre bekämen das bedingungslosen Grundeinkommen, in einem ersten Schritt würde man dies für alles Kinder von 0 bis 6 Jahren einführen und dann später auch auf die anderen Kinder erweitern könnten. Der ganze widerliche Hickhack zwischen den Eltern, der den Kindern nur schadet, würde so wegfallen, weil es an dieser Stelle schlicht nichts mehr zu streiten gäbe. Dazu bräuchte es aber andere Parteien im Bundestag, die derzeit dort vertretenen Altparteien sind dazu leider nicht in der Lage, noch willens.

 

 


 

 

 

Unterhalt: Immer öfter muss der Staat einspringen

Bad Oldesloe -

Die Zahl der Väter oder Mütter, die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen, ist in Stormarn seit Jahren ansteigend. "Zurzeit laufen ungefähr 2100 Fälle, in denen der Staat den Unterhalt vorschießt", sagt Wilhelm Hegermann, Leiter des Kreisjugendamtes. Das entspreche einer Zunahme von etwa 20 Prozent in den letzten fünf Jahren. Unterhaltsvorschussleistungen für Stormarner Alleinerziehende kosten den Staat im Jahr ungefähr 1,7 Millionen Euro.

"Die Gründe für ausbleibende Zahlungen sind vielfältig", sagt Wilhelm Hegermann. Arbeitslosigkeit oder eine nicht selbst verschuldete wirtschaftliche Notlage nach einer Trennung gehörten ebenso dazu wie klare Verweigerungshaltungen. "Es gibt Väter, die lieber arbeitslos bleiben als Unterhalt zu zahlen. Und es gibt auch vermögende Vätern, die durch wechselnde Adressen, Auslandsaufendhalte oder falsche Einkommensnachweise die Unterhaltszahlung vermeiden", sagt der Kreisjugendamtsleiter.

Auch Renate Richers, Fachanwältin für Familienrecht, beobachtet in ihrer Ahrensburger Kanzlei seit einigen Jahren einen Anstieg der säumigen Unterhaltszahler. Dies sei aber nur in wenigen Fällen Vorsatz. Die betroffenen Elternteile, hauptsächlich Väter, könnten vielmehr nicht zahlen. Einen Grund sieht die Rechtsanwältin im sinkenden Einkommen der unterhaltspflichtigen Väter.

"Die einfachen Arbeitsverhältnisse haben zugenommen", sagt sie. Liegt das Einkommen nach allen Abzügen unter dem sogenannten Selbsterhalt von etwa 900 Euro, muss der Vater keinen Unterhalt zahlen. "Bei geringem Einkommen kann vielleicht noch für ein Kind Unterhalt gezahlt werden", sagt Renate Richers. "Bei zwei oder drei Kindern kann man das aber oft vergessen. Dafür muss der Vater schon richtig gut verdienen."

Wilhelm Hegermann kann auch positive Beispiele nennen: "Es gibt Väter, die trotz geringstem Einkommen anteilig Unterhalt zahlen, obwohl sie es aus finanziellen Gründen nicht müssten."

Wird - aus welchen Gründen auch immer - kein Unterhalt gezahlt, kann die alleinerziehende Mutter im Kreisjugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Der Staat übernimmt dann die Zahlung. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden bis zum zwölften Lebensjahr - insgesamt höchstens sechs Jahre lang - für bis zu sechsjährige Kinder 117 Euro und für ältere Kinder 158 Euro Unterhaltsvorschuss im Monat gezahlt. Im Jugendamt bekommen betroffene Alleinerziehende über die sogenannte Beistandschaft auch kostenlose Beratung und Unterstützung bei einer möglicherweise notwendigen Klage. 2008 landeten 273 Unterhaltsfälle vor einem Stormarner Amtsgericht.

Zurzeit sind im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Stormarner Kreisverwaltung vier Mitarbeiter beschäftigt. Sie versuchen unter anderem, das vorgestreckte Geld von den Schuldnern wieder zu bekommen. Diese Rückholquote liegt in Stormarn bei rund 23 Prozent und ist damit etwas höher als der Landesdurchschnitt von etwa 20 Prozent. Durch einen Abgleich mit anderen Behördendaten können auch verzogene Schuldner ermittelt werden. "Bei der Suche über die Autozulassung ist es aber problematisch, dass Autos zum Beispiel über Freunde oder neue Partner angemeldet werden können", sagt Wilhelm Hegermann.

In Schleswig-Holstein liegt die Fallzahl der unterhaltssäumigen Elternteile seit Jahren konstant bei ungefähr 27 000. Ende dieses Jahres könnte das jedoch anders aussehen, wie Rolf Bestmann, Sachbearbeiter beim Kieler Sozialministerium, bestätigt: "Wenn die wirtschaftliche Situation schlecht ist, dann kriegen wir auch mehr Fälle rein."

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erschienen am 14. April 2009

http://www.abendblatt.de/daten/2009/04/14/1120728.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wilhelm Hegermann, Leiter des Kreisjugendamtes Storman kann auch positive Beispiele nennen, heißt es im Pressebeitrag: "Es gibt Väter, die trotz geringstem Einkommen anteilig Unterhalt zahlen, obwohl sie es aus finanziellen Gründen nicht müssten."

Was soll daran positiv sein, wenn Väter Unterhalt zahlen, obwohl sie damit unterhalb des Selbstbehaltes geraten. Das ist nicht positiv, sondern problematisch und man kann sich nur wundern, wenn das Jugendamt die Väter darauf aufmerksam macht, wenn sie durch die Zahlungen ihren Selbstbehalt unterschreiten.

 

 


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