Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Über die Einhaltung des Grundgesetz für die Muttirepublik Deutschland wacht das Bundesverpassungsgericht mit seinen muttitrainierten Richterinnen und Richtern.

Elterliche Sorge ist unkündbar. §1671 BGB abschaffen. 


 

 

 

Eingangskontrolle beim Bundesverfassungsgericht

 

Vor dem Grundgesetz sind alle gleich, nur Frauen sind beim Bundesverfassungsgericht gleicher. Über dieses sexistische und männerfeindliche Prinzip wachen die konservativen Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann wachen sie noch heute.

 

 

Viele Familienrichter scheinen das Grundgesetz gar nicht zu kennen, denn wenn sie es kennen würden, würden sie sicher wegen der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder massenhaft Richtervorlagen beim Bundesverfassungsgericht einreichen, so wie es in den letzten Jahren leider nur zwei Mal passiert ist (Amtsgericht Korbach und Amtsgericht Groß Gerau). Für diejenigen, die noch nie das Grundgesetz gelesen haben, seien nachfolgend einige Artikel aufgeführt. Denjenigen im Richteramt, die das Grundgesetz nicht verstehen bieten wir eine eintätige Weiterbildung mit dem Thema "Was will mir das deutsche Volk mit dem Grundgesetz sagen, was fällt mir schwer zu verstehen und wie kann ich das ändern.". Für Richter an den beiden deutschen Bundesgerichten dauert die Weiterbildung zwei Tage. Am ersten Tag beschäftigen wir uns mit dem Thema "Wie gelang es mir Bundesrichter zu werden, ohne das Grundgesetz zu verstehen. Was kann ich dafür tun, dass sich das nicht wiederholt."

 

 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - sogenannte Muttirepublik Deutschland

 

Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deute Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

...

Von welchem Gott wird hier gesprochen, von Mammon?

 

 

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Artikel 6 Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

Warum nicht auch jeder Vater? Grundgesetz Artikel 6 Satz 4 verstößt gegen Grundgesetz Artikel 3 Satz 2.  Da hat man offenbar schon bei der Abfassung des Grundgesetzes geschlafen.

 

 

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

 

http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/index.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das mit dem lieben Gott kann man sich in einer modernen aufgeklärten Gesellschaft sparen. Womöglich glauben wir demnächst noch an den Osterhasen, den Weihnachtsmann, Rudolf Steiner oder an Adolf Hitler und organisieren unsere Gesellschaft und den Staat anhand irrationaler Ideen.

Aber auch ohne den lieben Gott ist das Grundgesetz ein geduldiges und in sich widersprüchliches Stück Papier, das man immer dann hervorholt, wenn es einen in den eigenen Kram passt.

Nach Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt.", müsste man eigentlich davon ausgehen, dass es auch für Frauen eine Wehrpflicht gibt. Artikel 12a  (1) "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden", stellte aber nur eine Wehrpflicht für Männer fest. Die Wehrpflicht für Männer verstößt im übrigen gegen Artikel 12 (3) "Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."

 

Im Gegensatz zu der für Männer postulierten Wehrpflicht, schreibt das Grundgesetz keine Schulpflicht vor, weder für Jungen noch für Mädchen, hier ist also der allgemeine Gleichheitsgrundsatz zwischen (kleinen) Männern und (kleinen) Frauen gewahrt. Wenn im Grundgesetz zu Recht keine Schulpflicht festgeschrieben ist, dann sind Gesetze, die im Gegensatz dazu eine Schulpflicht behaupten verfassungswidrig, denn eine Schulpflicht verstößt gegen Artikel 12 (3) "Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."

Etwas anderes wäre ein Recht auf Bildung. Im Grundgesetz finden wir aber kein Recht auf Bildung, weder für Kinder und Jugendliche, noch für Erwachsene. Wie man sieht, ist das Grundgesetz ein löchriger Käse, auch wenn ein löchriger Käse sicher besser ist, als eine diktatorisch erlassene Notverordnung.

 

Im Bereich des Verhältnisses zwischen Eltern und ihren Kinder ist das Grundgesetz selbst grundgesetzwidrig. Denn, wenn Männer und Frauen gleichberechtigt sind, kann man nicht in Artikel 6 nur der Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu billigen, sondern muss dieses genau so auch dem Vater einräumen, es sei denn man unterstellt, das Vaterschaft kein grundgesetzlich schützenswertes Gut ist. Oder man streicht Artikel  3, dann wird das Grundgesetz wieder grundgesetzkonform.

Im übrigen steht im Grundgesetz nichts davon, dass nichtverheiratete Väter beim Sorgerecht zu diskriminieren sind, so wie das im Bürgerlichen Gesetzbuch § 1626a passiert, sondern  "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht.

 

 

 

 

Grundgesetz Artikel 100 (Konkrete Normenkontrolle)

(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.

(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

(3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

 

 


 

 

 

Grundgesetz Artikel 6, Satz 4 - kein Schutz und Fürsorge für die Väter.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

 

Unser Vorschlag für eine Neuformulierung: 

(4) Jeder Mutter und jeder Vater, die minderjährige Kinder haben, haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft

 

 

 


 

 

12.04. 2009 GRUNDGESETZ-NACHFOLGER

Müntefering empfiehlt neue Verfassung für Deutschland

Das Grundgesetz, ein Auslaufmodell? 20 Jahre nach dem Fall der Mauer regt Franz Müntefering eine neue, eine gesamtdeutsche Verfassung an - viele Ostdeutsche fühlten sich unwohl mit dem "übergestülpten" Grundgesetz. Zugleich übte der SPD-Chef Kritik an der Haltung vieler Wessis. Berlin - "Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis", sagte der SPD-Chef. "Nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: 'Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz'", so Müntefering in der "Bild am Sonntag". Diese Bürger sagten: "Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen." Das müsse man nun aufarbeiten.

"Das Ganze leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben", sagte der SPD-Vorsitzende.

Müntefering sprach sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR aus. "Man muss zwei Dinge auseinanderhalten: Die DDR war ein Unrechtsstaat, eine Diktatur, es gab einen Schießbefehl, die Menschen waren eingesperrt. Das darf man nicht verniedlichen. Aber die allermeisten Menschen, die in der DDR gelebt haben, hatten keinen Dreck am Stecken. Sie haben versucht, so menschlich zu leben wie es eben ging."

Diese Menschen, die sich nichts zuschulden kommen ließen, hätten "ein Recht, stolz zu sein auf das, was sie unter schweren Bedingungen geleistet haben". Die Westdeutschen hätten nach dem Krieg mehr Glück gehabt, weil ihnen die Alliierten zu Wohlstand und Demokratie verhalfen.

Zugleich übte Müntefering Kritik an der Überheblichkeit der Westdeutschen: "Viele Ostdeutsche haben das Gefühl, dass wir sie nicht immer als Gleichwertige behandelt haben wegen des DDR-Systems, für das die allermeisten ja nichts konnten. Sie wollen in ihrer Lebensleistung bestätigt sein. Dass wir sagen: Ja, ihr habt wie wir Kinder groß gezogen, ja, ihr seid nicht weniger tüchtig wie wir." Es sei wichtig und hilfreich, dass Ossis und Wessis darüber offen sprächen.

Die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, Gesine Schwan, sagte ebenfalls, dass die DDR "ganz eindeutig kein Rechtsstaat" gewesen sei. "Es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte. Das begünstigt immer Willkür. Und Willkür ist Unrecht", sagte sie der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung". "Es war ein System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat."

Schwan forderte, auf Dauer dürften unterschiedliche Lebensverhältnisse in Ost und West nicht akzeptiert werden. Wenn sie Bundespräsidentin würde, wäre für sie das Verhältnis zwischen Ost und West ein vorrangiges Thema. itz/dpa/ddp

 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,618700,00.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ist ja sicher nicht das schlechteste, eine neue gesamtdeutsche Verfassung, in der Zwangsdienste nur für Männer endlich abgeschafft werden (Wehrpflicht und sogenannter Zivildienst). Doch das größte Übel der Gegenwart, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, kann man schon mit dem alten Grundgesetz Artikel 6 abschaffen, aber das hat man in 50 Jahren Unrechtsstaat BRD nicht geschafft und wirft der Ablenkung halber im sprichwörtlichen Glashaus BRD mit Steinen auf die von Müntefering als Diktatur bezeichnete DDR, in der die Menschen keine Reisefreiheit besessen hätten, grad so als ob in der BRD ein Hartz-IV-Empfänger Reisefreiheit hätte, wenn er sich noch nicht einmal eine Fahrkarte nach Tirol leisten kann.

 

 


 

 

Tumulte am Amtsgericht

Kaufbeuren/Unterallgäu (fro) - Tumulte und Drohungen gegen Richter - im eher beschaulichen Amtsgericht Kaufbeuren staunte man nicht schlecht über das Gebaren einiger Rechtsbeistände. In anderen Gerichten kam es schon zu ähnlich haarsträubenden Szenen. Hinter den Zwischenfällen steckt ein "Rechtsnormen-Schutzverein".

"Der erkennt die Geschäftsordnung der Gerichte nicht an und versucht, Verfahren zu torpedieren", erklärt Friedrich Weber, Direktor des Amtsgerichts Kaufbeuren. Die Masche sei dabei immer gleich: Die Angeklagten lassen sich durch einen Rechtsbeistand des Vereins vertreten.

Dieser zweifelt die Zuständigkeit des Gerichts an und lehnt den Richter ab, da das Grundgesetz der Bundesrepublik nicht gelte, sondern vielmehr noch die Weimarer Verfassung.

Bei diesen Vereinsmitgliedern handele es sich nicht um ausgebildete Juristen. Dennoch verlangsamten diese Leute die Verfahren. "Im schwäbischen Raum treten sie ganz massiv auf", so Weber. Hinter dem Rechtsnormen-Schutzverein stecke eine "Interimspartei Deutschland" (IPD) - das sei zumindest bekannt, erklärt der Amtsgerichtsdirektor weiter.

Ob die Angeklagten von der potenziellen Gesinnung ihrer Rechtsbeistände wissen, sei aber nicht klar: "Der Schutzverein gibt ihnen auf jeden Fall das falsche Versprechen, nämlich ein Verfahren zu verhindern", erläutert Weber. In Kaufbeuren soll nun die Kompetenz von Rechtsbeiständen geprüft werden, bevor sie zugelassen werden.

Artikel vom 04.09.2008

www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Tumulte-am-Amtsgericht-_arid,1315627_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

 

 

 


 

 

Baden-Württemberg:

Mutter legt Säugling in Gefrierschrank

03.02.2008

Christian Wulff:

Bei Geburt seines Kindes dabei

Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, Albrecht Foth, den „Stuttgarter Nachrichten“ (Samstagausgabe). Feingewebliche Untersuchung der Gerichtsmedizin hätten ergeben, dass das Kind nach der Geburt nicht nur lebensfähig gewesen, sondern durch das Verschließen der Kühltruhe erstickt sei. „Die lebenden Zellen sind an Sauerstoffmangel zu Grunde gegangen“, sagte Foth.

Kurz nach Bekanntwerden der Tat wurde spekuliert, das Baby sei erfroren. Die 20-Jährige hatte sich Ende Mai im Beisein ihres Verlobten und dessen Mutter bei der Polizei gemeldet und angegeben, dass Kind etwa vier Wochen zuvor alleine zu Hause geboren zu haben.

Sie habe die Schwangerschaft nicht bemerkt und sei von der Geburt völlig überrascht worden. Sie habe das Kind, das sich nicht bewegt und nicht geschrien habe, etwa 20 bis 30 Minuten nach der Geburt in eine Plastiktüte gepackt und in den Gefrierschrank gelegt. Später offenbarte sich die aus der Schweiz stammende Frau ihrem Verlobten und dessen Mutter, die das Baby im untersten Fach des Gefrierschranks fanden.

Der Zeitung zufolge hoffen die Ermittler nun darauf, weitere Hintergründe möglicherweise bei Ermittlungen in der Schweiz zu erhalten. Diese habe nach wochenlangem Zögern jetzt ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rottweil gebilligt. Ermittler aus Baden-Württemberg würden nun bald hinfahren, um Kontakt mit den Großeltern der Frau aufzunehmen.

Während die junge Frau unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls betont habe, dies sei ihre erste Schwangerschaft gewesen, hätten ihre Angehörigen in der Schweiz gesagt, sie habe bereits mit 17 Jahren in Zürich ein Kind zur Welt gebracht. Dieses sei unmittelbar nach der Geburt zur Adoption freigegeben worden.

AP

 

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/verbrechen-totes-baby-im-kuehlschrank-erstickt-_aid_318873.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Gut, dass es Kühlschränke gibt, da findet man wenigstens später noch die von ihren Müttern getöteten Babys. Vielleicht sollte die Bundesregierung allen werdenden Müttern kostenlos einen Kühlschrank zur Verfügung stellen, damit man später die Todesursache der getöteten Babys leichter herausfinden kann. Das würde sich auch gut mit den Grundgesetz vertragen, in dem es heißt:

Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen tötenden Müttern, kindesentführenden Müttern und misshandelnden Müttern und das ist auch gut so, denn die Mutter ist uns allen heilig - Rien ne va plus, nichts gilt mehr.

Der Vater dagegen ist eine Drecksau, den man beliebig durchs Dorf jagen oder die Kinder entziehen kann, deshalb wird er auch vom Grundgesetz nicht geschützt. Jedem das seine, das haben schon die Nationalsozialisten im KZ Buchenwald als Motto an den Eingang geschrieben..

 

 


 

 

 

Sicherheit: Schäuble greift Verfassungsrichter scharf an

Wird der Kampf gegen den Terrorismus von Verfassungsrichtern behindert? Innenminister Wolfgang Schäuble findet nicht jeden Rat der Richter sinnvoll. Im Gespräch mit WELT ONLINE setzt er ihrem Mitteilungsdrang Grenzen – und nebenbei gleich noch der "Political Correctness".

Online-Razzien: Bayern plant Alleingang

Terrorverdacht in Berlin: Vier Männer festgenommen

Wolfgang Schäuble (CDU) ist verärgert. In einem Interview hatte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, den Innenminister wissen lassen, dass dessen Bemühungen, ein neues Luftsicherheitsgesetz zu erlassen, in jedem Fall in Karlsruhe scheitern würden. Ein Gespräch über Richter mit zu großem Mitteilungsdrang und den heftigen Landtagswahlkampf in Hessen

WELT ONLINE: Herr Schäuble, in der Debatte über Jugendgewalt haben Sie sich bislang zurückgehalten. Halten Sie das Thema für weniger wichtig als Ihr wahlkämpfender Parteikollege Roland Koch?

Wolfgang Schäuble: Überhaupt nicht. Roland Koch artikuliert etwas, was viele Menschen, gerade Ältere, schon lange umtreibt. Viele fragen sich doch, ob die Politik überhaupt noch weiß, wie es wirklich auf den Straßen in unserem Land zugeht. Deshalb ist Herr Koch als demokratische Führungspersönlichkeit besser geeignet als seine Gegner.

WELT ONLINE: Hat er nicht überzogen, als er angeregt hat, Elemente des Jugendstrafrechts auf Kinder anzuwenden?

Schäuble: Hier gab es wohl Missverständnisse und Fehldeutungen. Das ist mir öfter passiert als Roland Koch (lacht). Aber er ist dann ja auch Manns genug, um zu sagen: Nein, da hab’ ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

WELT ONLINE: Wenn Sie in der Sache im Großen und Ganzen bei Koch sind – gilt das auch für den Ton? Viele unterstellen ihm Fremdenfeindlichkeit.

Schäuble: Wir können doch nicht anfangen, Notwendiges und Richtiges nicht mehr zu sagen, aus Angst vor den selbst ernannten Gralshütern der Political Correctness. Dann enttäuschen wir die Menschen, die von uns Antworten erwarten. Es zeugt von Unverfrorenheit und einem undemokratischen Grundverständnis, wenn man sagt, bestimmte Themen dürften im Wahlkampf nicht angesprochen werden. Niemand ist gewalttätig, weil er Ausländer ist. Wahr ist aber, dass ein immer größerer Teil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund immer schwerer zu integrieren ist.

WELT ONLINE: Die innere Sicherheit wird also auch im kommenden Bundestagwahlkampf eine Rolle spielen?

Schäuble: In Maßen, ja. Wobei es immer am besten ist, wenn nichts passiert und die innere Sicherheit nicht so sehr in den Schlagzeilen steht.

WELT ONLINE: Wieso gelingt es Roland Koch, eine gewaltige Debatte über Jugendkriminalität loszutreten, während Ihr Anliegen, die Menschen auf die Gefahren des Terrorismus aufmerksam zu machen, nicht so recht vorankommt?

Schäuble: Das ist die Macht der Bilder, dieses Video aus der Münchner U-Bahn, bewegt die Menschen. Gott sei Dank ist den islamistischen Terroristen in Deutschland noch kein Terroranschlag gelungen. Aber wir sollten uns nicht täuschen, wir sind in ihrem Fadenkreuz. Denken Sie an die Festgenommenen im Sauerland oder die Kofferbombenattentäter. Wir nehmen das sehr ernst.

WELT ONLINE: Die Frage, was im Kampf gegen den Terror erlaubt ist, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Amtszeit. Nicht immer sind Sie dabei einer Meinung mit dem Bundesverfassungsgericht. Woran liegt das?

Schäuble: Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers. Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert. Sie haben – und das ist genauso wichtig – zu entscheiden, ob rechtliche Regeln eingehalten werden. Wenn sich alle an diese Begrenzungen der Kompetenzen halten, ist es ein fruchtbares Miteinander.

WELT ONLINE: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat Sie gerade per Interview wissen lassen, dass er jede Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die Sie noch vorbringen wollen, schon vorab für verfassungswidrig hält. Hat er damit seine Kompetenzen überschritten?

Schäuble: Die Repräsentanten der Verfassungsorgane sollten untereinander ein großes Maß an Rücksicht walten lassen, wenn es um die Kommentierung des Handelns anderer Verfassungsorgane geht. Deswegen beteilige ich mich an solchen öffentlichen Debatten mit den Repräsentanten anderer Verfassungsorgane höchst ungern. In Amerika und anderen reifen Demokratien gibt es den Spruch: Richter sprechen durch ihre Urteile.

WELT ONLINE: Das Luftsicherheitsgesetz Ihres Vorgängers Otto Schily ist in Karlsruhe gescheitert. Warum nehmen Sie überhaupt einen neuen Anlauf?

Schäuble: Ich bin nicht für Grauzonen – auch nicht in Notsituationen. In der Verfassung muss schon geregelt sein, wer in einer Notsituation wie einem Angriff nach Muster des 11. September rechtlich handeln darf. Ich halte wenig davon, sich vor der Antwort zu drücken und zu sagen: Wenn es denn mal so weit ist, dann muss halt irgendjemand die Verantwortung übernehmen. Das kann in einem Rechtsstaat so nicht funktionieren.

WELT ONLINE: Wie kann denn der Zweck des Gesetzes doch noch erreicht werden?

Schäuble: Ich glaube, eine rechtlich einwandfreie Lösung des Problems muss klarstellen, dass die alte Unterscheidung zwischen Angriffen von innen und außen heute obsolet ist. Das ist nicht meine Spezialansicht. Das sagt auch der Weltsicherheitsrat, der nach dem 11. September von einem Angriff auf Amerika gesprochen hat. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich nicht bestritten, dass es Bedrohungen geben kann, die die Qualität haben, den Verteidigungsfall auszulösen.

WELT ONLINE: Papier sagt, selbst im Verteidigungsfall sei die Menschenwürde nicht abwägbar. Sie gelte absolut.

Schäuble: Die Menschenwürde ist ein Prinzip, auf dem alle Grundrechte beruhen. Daran gibt es keine Zweifel. Aber Karlsruhe selbst hat in seinem Urteil sehr richtig gesagt, dass die Lage im Verteidigungsfall anders ist. Dort gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

WELT ONLINE: Zu dem aufgeheizten Klima vor den Landtagswahlen tragen Sie dadurch bei, dass Sie Pfarrer abhören wollen.

Schäuble: Ich habe noch nichts entschieden. Auf Fachebene wird in der Tat auch mit dem Justizministerium abgestimmt, ob es unter engen Voraussetzungen wie der unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben die Möglichkeit zur Überwachung von Personen geben soll, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das sind übrigens nicht nur Pfarrer, sondern auch Imame. Das kann man so oder so lösen. Ich habe meine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Dass man dieses Thema aber in einer Phase, wo wir noch auf Fachebene darüber diskutieren, durch gezielte Indiskretionen zu einer politischen Auseinandersetzung missbraucht, ist unanständig.

Welt Online, 20.01.2008

http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=7296457

 

 

 

 

ARTIKEL vom 21.01.2008

 

Schäuble attackiert Verfassungsrichter

 

Papier hatte erinnert: Abschuss von entführtem Passagierflugzeug nicht rechtens - Opposition empört

 

 

„Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“, meint Wolfgang Schäuble . (Foto: dpa)

 

 

Berlin. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich eine Einmischung des Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier bei der Formulierung des Luftsicherheitsgesetzes verbeten. „Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gerne Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert“, sagte Schäuble der „Welt am Sonntag“. Die Opposition reagierte empört. Papier hatte Schäubles Bestrebungen eine Absage erteilt, den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs im Falle eines Terrorangriffs per Grundgesetzänderung zu ermöglichen. Die „Menschenwürde-Garantie“ könne „selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden“, so Papier.

Das Gericht hatte 2006 das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt, das den Abschuss von Flugzeugen regelte, die von Terroristen entführt wurden. Derzeit arbeitet Schäuble an einer Neufassung. Nach Ansicht Schäubles hat Papier mit seinen Äußerungen Kompetenzen überschritten. „Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“, sagte Schäuble: „Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.“ Er sei nicht „für Grauzonen. „In der Verfassung muss schon geregelt sein, wer in einer Notsituation wie einem Angriff nach Muster des 11. September rechtlich handeln darf“, argumentierte er.

Der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum kritisierte dies scharf: „In der Geschichte der Bundesrepublik hat es einen solchen offenen Angriff des für die Verfassung zuständigen Ministers der Bundesregierung auf das Prinzip der Menschenwürde, auf der die ganze Verfassung ruht, nicht gegeben.“

Die Rechtsexpertin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, warf Schäuble vor: „Er verfolgt mit seinen permanenten Forderungen die Absicht, das höchste deutsche Gericht zu schwächen.“ „Diese öffentlichen Maßregelungen sind unangemessen“, sagte FDP-Chef Guido Westerwelle der PNP. Er fordere Schäuble auf, „dies einzustellen. Hier überschreitet er deutlich seine Kompetenzen. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber den obersten Richtern unserer Republik“, so Westerwelle. „Die Exekutive, der auch Herr Schäuble als Minister angehört, hat sich gefälligst daran zu gewöhnen, dass wir unabhängige Richter haben.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte: „Selbstverständlich ist es Aufgabe der Richter, auch die Bedeutung ihrer Urteile zu erklären.“ Nichts anderes habe Papier getan. Die Vizechefin der Linken-Fraktion, Petra Pau, warf Schäuble ein „gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz“ vor. - dpa/ah/Kommentar Seite 2

 

 

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-18617223&Ressort=pol&Ausgabe=a&RessLang=&BNR=0

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Um ehrlich zu sein. Wenn schon einer König von Deutschland werden soll, dann lieber der Herr Wolfgang Schäuble als der Herr Hans-Jürgen Papier, der sich seit der von ihm mitzuverantwortenden männerfeindlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder)  beim Väternotruf und bei vielen Vätern wirklich keine Freunde gemacht hat.

Die "Menschenwürdegarantie" könne "selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden", lässt Herr Papier gegenüber dem Spiegel. verlauten. Herr Papier möge sich da hinsichtlich der Menschenwürde einfach mal an die eigene Nase und die seiner Kollegen und Kolleginnen Richter des Ersten Senates fassen, die mit ihrem Beschluss vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder, die Würde von vielen nichtverheirateten Vätern für unbeachtlich erklärt haben. Ob ein Mensch sich in seiner Würde missachtet fühlt, muss der einzelne Mensch selbst entscheiden. Man braucht daher nur einmal die vielen Tausenden nichtverheirateten Väter fragen, ob sie sich in ihrer Würde missachtet fühlen, wenn der Erste Senat das Bundesverfassungsgerichtes allen Ernstes die sorgerechtliche Diskriminierung dieser Väter für vereinbar mit dem Grundgesetz hält, jenes Grundgesetzes in dem erklärt wird:

 

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Artikel 3 Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

 

 

Was in der Verfassung drin steht oder nicht, bestimmt immer noch der Souverän, das deutsche Volk (was immer das auch sei), so steht es jedenfalls in der Präambel  des Grundgesetzes:

Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deute Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

 

Wenn wir mal den lieben Gott weglassen, den das Bundesverfassungsgericht ja per Beschluss aus den bayerischen Schulen hat abhängen lassen (sogenanntes Kruzifix-Urteil), dann kann das deutsche Volk sich also eine Verfassung geben und diese auch ändern, ob es Herrn Papier nun passt oder nicht. 

Einzig und allein Artikel 21 (Parteien) gibt dem Bundesverfassungsgericht eine Legitimation, eine Partei für verfassungswidrig  zu erklären, die "darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden ...". Meint Herr Papier etwa, die CDU, der Bundesinnenminister Schäuble angehört, stünde im Verdacht verfassungswidrig zu sein und den "Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Eine solche Ansicht wäre doch etwas kühn und würde sicher nicht einmal von der Linkspartei unterstützt werden, die ja in einigen Bundesländern noch vom Verfassungsschutz beobachtet wird..

Herr Papier sollte sich vielleicht mal ein paar Wochen Urlaub nehmen und sich mit der "Kritik des Gothaer Programms" von Karl Marx beschäftigen, in der sich Marx mit Ferdinand Lassalles und seiner "ehernen" Fixierung auseinandersetzt und wie Marx so schön sagt:. "Das Wort ehern ist eine Signatur, woran sich die Rechtgläubigen erkennen.". Man könnte meinen Marx hätte schon geahnt, wer eines Tages in Karlsruhe residieren wird.

Wie auch immer, Lesen bildet und sich zu bilden, das sollte auch ein Richter im Bundesverfassungsgericht nicht vernachlässigen.

 

Karl Marx

Geschrieben von April bis Anfang Mai 1875. E

Erstmalig veröffentlicht in: "Die Neue Zeit", Nr. 18, 1. Band, 1890 - 1891.

 

"Von diesen Grundsätzen ausgehend, erstrebt die deutsche Arbeiterpartei mit allen gesetzlichen Mitteln den freien Staat - und - die sozialistische Gesellschaft; die Aufhebung des Lohnsystems mit dem ehernen Lohngesetz - und - der Ausbeutung in jeder Gestalt; die Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit."

Auf den "freien Staat" komme ich später zurück.

Also in Zukunft hat die deutsche Arbeiterpartei an Lassalles "ehernes |25| Lohngesetz" zu glauben! Damit es nicht verlorengeht, begeht man den Unsinn, von "Aufhebung des Lohnsystems" (sollte heißen: System der Lohnarbeit) "mit dem ehernen Lohngesetz" zu sprechen. Hebe ich die Lohnarbeit auf, so hebe ich natürlich auch ihre Gesetze auf, seien sie "ehern" oder schwammig. Aber Lassalles Bekämpfung der Lohnarbeit dreht sich fast nur um dies sog. Gesetz. Um daher zu beweisen, daß die Lassallesche Sekte gesiegt hat, muß das "Lohnsystem mit dem ehernen Lohngesetz" aufgehoben werden und nicht ohne dasselbe.

Von dem "ehernen Lohngesetz" gehört Lassalle bekanntlich nichts als das den Goetheschen "ewigen, ehernen, großen Gesetzen" entlehnte Wort "ehern". Das Wort ehern ist eine Signatur, woran sich die Rechtgläubigen erkennen.

 

http://www.mlwerke.de/me/me19/me19_013.htm

 

 

Man muss kein politischer Freund des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Abschussgedanken sein, um dessen Kernaussage gegen Einmischungsversuche des Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier (Nominiert von der CDU) in die Arbeit des von Schäuble geführten Bundesministeriums zu teilen, auch wenn man über die Frage Flugzeugabschuss ja oder nein, geteilter Meinung sein kann. Wir meinen zu diesem Thema, dass es vollkommen ausreichend wäre, wenn man an der Stadtgrenze von Berlin Fesselballons stationieren würde, die bei einem plötzlichen Terrorangriff aus der Luft die Sicht auf die Hauptstadt versperren würden. Wenn das noch nicht reichen sollte, dann kann man auch - wie zu DDR-Zeiten - künstlichen Nebel (Smog) erzeugen, in den die Hauptstadt für einige Minuten eingehüllt wird, so dass die Terroristen die Orientierung verlieren und entnervte auf Helgoland notlanden und alle als Geisel genommenen Flugzeuginsassen freilassen. 

Rio Reiser hätte das sicher genau so vorgeschlagen wie wir und daher schlagen wir vor, ihn postum als König von Deutschland zu krönen und seinen Sarg in einem noch zu erbauenden Mausoleum in Karlsruhe direkt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht aufzustellen, so dass die Bundesverfassungsrichter auf ihrem Weg zu ihrer kräftezehrenden Arbeit am Sarg von Rio Reiser innehalten können und sich über die Folgen möglicher Fehlentscheidungen, wie der von ihnen im Jahr 2003 getroffenen, klar werden.

Herr Papier, der vielen nichtverheirateten Vätern mit dem von ihm mitverantworteten männer- und väterfeindlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder) in schlechtester Erinnerung bleiben wird, maßt sich an, der Politik schon vorab zu verkünden, welches Gesetz beim Bundesverfassungsgericht durchgehen wird und welches nicht. Diese nicht legitimierte Unart ist an deutschen Gerichten, leider weit verbreitet. Da werden die Verfahrensbeteiligten schon mal vorab darauf hingewiesen wie der Beschluss des Gerichtes ausgehen wird, um sie damit unter Druck zu setzen, ihren Antrag zurückzuziehen, bzw. den Wünschen des Gerichtes zu folgen. Mit Rechtstaatlichkeit hat das alles nicht zu tun. 

 

Last, but not least: 

Wir meinen, Herr Papier sollte möglichst bald seinen Rücktritt einreichen und befähigteren jungen Richtern die Möglichkeit geben, Präsident oder Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes zu werden.

 

 

 


 

 

08. Juli 2005

Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

bezüglich des Offenen Briefes des Väteraufbruch für Kinder e.V. an die Bundesregierung vom 17.01.05 zum Fall "Görgülü"

 

Brief an den Deutschen Bundestag vom 17.01.05

Antwort des Petitionsausschusses vom 03.07.05:

 

"... Der Prüfauftrag des Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, sich weiterhin mit dem Sorgerrecht nicht miteinander verheirateter Eltern zu befassen, Zudem nimmt das Bundesministerium der Justiz die Kritik sehr ernst, wonach die geltende gesetzliche Regelung dazu führen kann, dass der Mutter die Alleinsorge zugeordnet wird, obwohl im konkreten Einzelfall die gemeinsame Sorge oder die Alleinsorge des Vaters die für das Kind beste Lösung wäre. Es wird daher gegenwärtig geprüft, ob und ggf. was hier sinnvoll geändert werden könnte. ..."

 

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/50703_Petitionsausschuss.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön, dass man im Bundesjustizministerium jetzt schon so weit ist, dass dort geprüft wird. Nur weiß leider keiner so recht, wie lange so eine Prüfung dauert. In der DDR hat die Prüfung, ob der real existierende Sozialismus das passende Gesellschaftsmodell ist, bekanntlich 40 Jahre gedauert mit der Folge, dass es dann innerhalb weniger Monate verworfen wurde. Wollen wir hoffen, das die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium schneller sind. Im übrigen hätten die Damen und Herren gar nicht auf den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts warten brauchen, denn im Grundgesetz findet sich schon längst ein solcher Gestaltungsauftrag:

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Artikel 3 Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachtei-ligt oder bevorzugt werden."

Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Artikel 6 Satz 5: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

 

 


 

 

Maunz, Dürig, Herzog

Kommentar zum Grundgesetz

C. H. Beck, München, 34. Ergänzung vom Juni 1998

 

 

 

 


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