Häusliche Gewalt
Schnittverletzung bei Streit mit Ex-Partner nur erfunden
Neu-Ulm Drei Prozesse brauchte es, bis das, was am 8. April 2006 in einer Wohnung im südlichen Landkreis Neu-Ulm geschah, aufgearbeitet war. Am Ende wurde eine dreifache Mutter wegen zweifacher uneidlicher Falschaussage zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von einer Bewährungsauflage in Form einer Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation sah Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer als Einzelrichter ab.
Es hätte für die 28-Jährige auch schlimmer kommen können, denn der Strafrahmen für eine uneidliche Falschaussage liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Zwei Mal, im Oktober 2006 vor dem Amtsgericht Neu-Ulm und im Mai 2009 bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Memmingen, hatte die Angeklagte ihren ehemaligen Lebensgefährten, mit dem sie ein Kind hat, schwer belastet.
Nach Ende der Gemeinschaft schwere Auseinandersetzung
Nachdem die Partnerschaft beendet und der Mann bereits ausgezogen war, hatte es eine schwere Auseinandersetzung gegeben. Dabei habe er sie mit einem Messer an Händen, Unter- und Oberarmen verletzt. So hatte die Frau ausgesagt. Für das Amtsgericht reichte es damals, den heute 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe zu verurteilen.
Zweieinhalb Jahre später stellte dagegen das Landgericht Memmingen als Berufungsinstanz das Verfahren gegen eine Geldbuße wegen Geringfügigkeit ein. Geahndet wurden damit lediglich ein paar blaue Flecken, die die ehemalige Partnerin bei der Auseinandersetzung davongetragen hatte. Denn erst bei der Verhandlung in Memmingen wurden die Polizeibeamten, die nach dem Streit gerufen worden waren, gefragt, ob sie Blut an Händen und Armen der Frau gesehen hatten. Und so fingen die Mühlen der Justiz noch einmal an zu malen.
Gut zehn Monate nach dem Memminger Urteil stand jetzt die Frau vor Gericht. Sie war ohne Anwalt gekommen und erzählte ihre Geschichte ähnlich wie bereits in den beiden Prozessen zuvor. Doch die Story verfing nicht mehr. Zwar berichtete eine Ärztin, die zwei Tage nach dem Vorfall im Jahr 2006 die Wunden gesehen hatte, von den oberflächlichen Verletzungen. Wie es dazu gekommen war, erfuhr sie aber nicht.
Rechtsmediziner widerspricht Aussage der Frau
Ein Rechtsmediziner, der vom Amtsgericht geladen war und die Verhandlung verfolgte, sagte schließlich, dass die beschriebenen Verletzungen nie und nimmer bei einem Kampf entstanden sein konnten. Da blieben mit Sicherheit Wunden zurück, die länger sichtbar seien. Vielmehr spreche alles für eigene Verletzungen, um dem „Nachdruck zu verleihen, dass man verletzt worden ist“. So sahen es auch der Staatsanwalt und das Gericht.
Die Angeklagte, nachdem der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Bewährungsauflage von 750 Euro gefordert hatte, meinte in ihrem Schlusswort: „Ich möchte nichts mehr sagen.“ Einzelrichter Mayer befand schließlich auf sechs Monate Bewährungsstrafe ohne Geldauflage, da die 28-Jährige Privatinsolvenz eingereicht und somit kaum Geld hat. (boz)
10.02.2010
Gruselkabinett in Mannheim
Wer sich mal so richtig gruseln will, der geht auf die Internetseite der Stadt Mannheim, und ruft unter der vielversprechenden Rubrik "Männer" die Seite http://www.4uman.info/seiten/intro/2.html
Was dann kommt, ist wirklich wohl das übelste was man als Verlinkung auf der Internetseite der Stadt Mannheim aufrufen kann.
"Heute Nacht war es wieder soweit...
Ja, ich hab ihr eine gelangt.
Es ist immer dasselbe Spiel...
sie provoziert -
und ich entschuldige mich hinterher.
...diesmal hat sie meine Blumen verschmäht.
Sie ist überhaupt nicht mehr nach Hause gekommen.
Bleibt einfach weg.
Ihre Kleider und Bücher hat sie sich inzwischen geholt.
Auch das gemeinsame Konto hat sie leer geräumt."
http://www.4uman.info/seiten/intro/2.html
Aber schauen Sie sich das Gruselkabinett von Mannheim einfach selber an und teilen Sie der Stadt Mannheim Ihre Meinung mit.
E-Mail: buergerbuero@mannheim.de
E-Mail: stadtverwaltung@mannheim.de
E-Mail: jugendamt.leitung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de
14.04.2008
Ärzte Zeitung, 07.09.2007
Häusliche Gewalt - Leitlinien sollen Ärzte unterstützen
Familienministerium schreibt Projekt für die hausärztliche Versorgung aus / Einsatz von Dokumentationsbögen wird evaluiert
BERLIN (ine). Wenn Frauen und Kinder von ihren Lebenspartnern oder Vätern verprügelt wurden, sind Ärzte oft erste Ansprechpartner für die Betroffenen. Um Niedergelassene bei der Behandlung stärker zu unterstützen, will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Interventionsprogramm erarbeiten.
Häusliche Gewalt ist kein Einzelfall. Studien zeigen, dass von 10 000 Frauen jede Vierte im Alter von 16 bis 85 Jahren bereits einmal Gewalt in der Familie erfahren hat. Leitlinien sollen Ärzten Tipps geben, wie sie das Thema am besten ansprechen können und welche Handlungsmöglichkeiten sie haben. In der Vergangenheit hatte das BMFSFJ bereits ein ähnliches Projekt im Klinikbereich gefördert.
Nun hat das Ministerium das Thema Häusliche Gewalt im niedergelassenen Bereich ausgeschrieben. Ziel ist, so Professorin Beate Blättner vom Fachbereich Pflege und Gesundheit an der Hochschule Fulda, den Einsatz von Dokumentationsbögen bei Hausärzten und Gynäkologen zu forcieren.
"Leitlinien sind ein guter Weg, um etwas in den Köpfen zu bewegen", sagt Blättner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Der ärztliche Beitrag zur Prävention von Spätfolgen sei schwierig. Nicht alle Frauen seien bereit, offen über ihre Erfahrungen zu sprechen. "Fortbildungen oder ein schriftlicher Handlungsleitfaden, wie man mit Gewaltopfern am besten umgeht, sind da hilfreich", so Blättner.
Um zu erfahren, wie Ärzte mit dem Thema umgehen, hatte Blättner vor einigen Monaten einen Fragebogen erstellt, der im "Hessischen Ärzteblatt" veröffentlich worden ist. Der Rücklauf der Befragung war gering. Nur 92 Fragebögen waren von Allgemeinmedizinern und Psychotherapeuten ausgefüllt worden. Das entspricht einer Rücklaufquote von 0,3 Prozent. "Die Forschungsfragen sind damit unbeantwortet geblieben", räumt Blättner ein.
Ein Ergebnis habe sich allerdings abgezeichnet: Viele Ärzte wüssten nicht, dass es Dokumentationsbögen gibt, die es ihnen erleichtern, präzise und vor Gericht verwertbare Aussagen über den Zustand der Patienten zu machen. Unter anderem hat das Berliner Interventionsprojekt SIGNAL einen Leitfaden entwickelt, der Ärzten beim Umgang mit traumatisierten Patienten helfen soll.
Blättner selbst will an dem Thema dranbleiben. Sie wird in drei Orten in Hessen direkt in die Kliniken gehen und bei den Kollegen dort nachfragen, wie und mit wem sie beim Thema häusliche Gewalt kooperieren.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Plan B für die Schublade
KOMMENTAR
Plan B für die Schublade
Von Sabine Schiner
Wenn Frauen mit einem blauen Auge in die Praxis kommen und vorgeben, gegen die Badezimmertür gerannt zu sein, oder wenn sich Kinder die Schrammen auf dem Rücken angeblich geholt haben, als sie mit dem Fahrrad hingefallen sind, dann sollten bei Ärzten alle Alarmglocken läuten. Doch nicht immer sind die Folgen von Häuslicher Gewalt so offensichtlich. Auch Seh- und Hörfehler, chronische Rückenschmerzen, Suchterkrankungen und Depressionen können Anzeichen dafür sein.
Das Thema ist komplex. Hinzu kommt, dass die Betroffenen die Gewalt in den meisten Fällen oft auch nicht von selbst ansprechen, weil sie sich schämen. Sie müssen danach gefragt werden. Das braucht Fingerspitzengefühl, doch nur so kann ihnen geholfen werden. Wie man das macht, haben Ärzte in ihrer Ausbildung meist nicht gelernt. Bislang gibt es auch lediglich einige Ratgeber von Ärztekammern und Hilfsprojekten.
Selbstverständlich sollte immer erst alles getan werden, damit es nicht zu Gewaltausbrüchen in der Familie kommt - egal, ob es um Kinder, Alte, Frauen oder Männer geht. Die derzeit von Politikern diskutierten Präventionsprojekte sind ein möglicher und begrüßenswerter Ansatz. Aber auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in Kliniken und Praxen sollten besser vorbereitet sein und einen Plan B in der Schublade haben, wenn Sie mit Opfern von Gewalt konfrontiert werden. Leitlinien, wie sie das Familienministerium plant, sind längst überfällig.
http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/09/07/154a0501.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_uns
Kommentar Väternotruf:
Komisch, für Gewalterfahrungen von Männern und Kinder, die weibliche Gewalt erfahren haben, scheint sich im sogenannten "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)" mal wieder keiner zu interessieren. Bei Männern kann das nicht weiter verwundern, denn Männer sind nicht die Zielgruppe des eigenäugigen Ministeriums.
Komisch, dass auch die männlichen Steuerzahler für die Finanzierung dieses eigenartigen Ministeriums mit aufkommen müssen.
10.09.2007
Polizei findet gesuchten Ex-Richter nachts bei seiner Mutter
Donnerstag, 26. März 2009
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Polizei hat in der Nacht zum Donnerstag in Neuss bei Düsseldorf einen per Haftbefehl gesuchten ehemaligen Richter bei seiner Mutter aufgespürt. Der 57-jährige Jurist war wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden und zum Haftantritt nicht erschienen. Daraufhin wurde er per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Revision des Juristen gegen das Urteil abgelehnt.
Der 57-Jährige hatte mit einem kiloschweren Stein in einer Boutique in Neuss auf den Kopf seiner Ex-Frau eingeschlagen. Sie arbeitete dort als Verkäuferin. Drei Passanten hatten die Tat durch das Schaufenster beobachtet. Sie rannten in den Laden und hielten den 57-Jährigen fest. Das Opfer kam mit leichten Verletzungen am Kopf davon. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert.
Der inzwischen ins Gefängnis gebrachte Jurist war rund 20 Jahre lang Richter am Duisburger Amtsgericht und arbeitete zuletzt als Rechtsanwalt. Seine Ex-Frau hatte ausgesagt, der Mann habe sie nach der Scheidung immer wieder belästigt und bedroht. Beim Neusser Amtsgericht hatte sie bereits mehrere Einstweilige Verfügungen gegen ihren Ex-Mann erwirkt.
http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_26037/index.php
Ex-Richter wegen versuchten Totschlags angeklagt
Düsseldorf/Neuss (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen ehemaligen Richter erhoben. Der Jurist soll im September versucht haben, seine Ex-Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Modegeschäft in der Neusser Innenstadt zu töten. Jetzt drohen dem 55-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.
Laut Anklage war der Mann mit einem Stein in das Modegeschäft gestürmt und hatte seine Frau attackiert. Drei Passanten hatten den Angriff beobachtet und den Mann überwältigt. Neben dem Stein hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ein langes Küchenmesser in der Tasche. Der Polizei soll er später erklärt habe, das Tatwerkzeug sei «ein Stein der Liebe» gewesen. Er habe ihn gemeinsam mit seiner Ex-Frau aus einem Urlaub in Südfrankreich mitgebracht.
Der Angeklagte hatte nach seinem Jura-Studium lange Jahre als Amtsrichter in Duisburg gearbeitet, dann war er dort aus dem Dienst entlassen worden. Anschließend hatte er als Rechtsanwalt in Neuss gearbeitet. An die Tat will er sich nicht erinnern können. Bei der Polizei gab er an, am Tattag zwölf Flaschen Bier getrunken zu haben.
Die Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen den Ex-Richter soll spätestens im Februar beginnen.
23.12.2007 SR
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85596
"Mittendrin. Kinder und häusliche Gewalt"
heißt eine am 14.03.2006 stattfindende Fachtagung in Berlin.
Initiiert ist die Veranstaltung vom "Bündnis der Berliner Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen" sowie der "Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt" (BIG e.V.)
Wie gewohnt wird das Thema "Weibliche Gewalt gegen Männer und Kinder" wieder sorgfältig aus dem Tagungsprogramm ausgespart, so dass hinterher wie gewohnt wieder der Eindruck entsteht, häusliche Gewalt wäre ein rein männliches Problem, Täter: Mann, Opfer: Frauen und Kinder.
Die Tagung wird unterstützt von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Schirmfrau der Veranstaltung ist Susanne Ahlers, Staatssekretärin für Frauen. Die Steuern mit der diese Senatsverwaltung erhalten wird, kommt auch von vielen Männern. Zum Dank dafür werden Sie vom Berliner Senat in anhaltender politischer Verhaltensstarre mit absoluter Ignoranz gestraft. Da kann sich einem schon mal die Faust in der Tasche ballen - aber Vorsicht, bitte nicht zuschlagen, denn dann geht`s ab in den Männerknast, das ist die einzige Stelle für Männer die der Berliner Senat und die zuständigen beamteten Flachdenker großzügig subventioniert.
Anmeldung für die Tagung bei:
Frauenraum
Torstraße 112
10119 Berlin
030/4484528
Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine hervorragende sozialwissenschaftliche Anlayse zum Thema "Häusliche Gewalt" mit dem Ziel einer integrativen Einordnung, geben Lamnek & Ottermann.
Tatort Familie
- Häusliche Gewalt im gesellschaftlichen Kontext
Siegfried Lamnek, Ralf Ottermann (2004)
Broschiert - 194 Seiten - Leske & Budrich, Opladen
ISBN: 3810039667
"Häusliche Gewalt gegen Männer"
Sehr geehrte Herren,
mein Name ist Isabel Weimann. Ich bin angehende Polizeikommissarin und studiere an der Fachhochschule in Münster. Im Moment schreibe ich eine Projektarbeit zu dem Thema "Häusliche Gewalt gegen Männer". In den letzten Monaten habe ich im Streifendienst gearbeitet und ich habe feststellen müssen, dass gerade dieses Thema in der alltäglichen polizeilichen Arbeit oft tabuisiert wird.
Um auf dieses Thematik aufmerksam zu machen, bin ich auf Männer angewiesen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind/waren und die bereit sind mir einige Fragen zu beantworten. Ich möchte dazu ein telefonisches Interview mit ihnen durchführen. Sie können mich unter der Nummer 0251/1628090 erreichen.
Wenn sie lieber ganz anonym bleiben wollen, dann sende ich ihnen auch gerne einen Fragebogen zu. Sie können über E-mail (isabelweimann@hotmail.com) mit mir Kontakt aufnehmen. Die gemachten Angaben werden natürlich vertraulich und anonym behandelt.
Es ist mir sehr wichtig die männlichen Opfererfahrungen in meine Arbeit einzubeziehen. Dies geschieht meiner Meinung nach am wirksamsten, wenn gerade sie als Betroffene davon berichten, da sie Gewalt durch ihre Partnerin/Ehefrau erlebt haben.
Vielen Dank im Voraus!
Isabel Weimann
04.11.2003
Mailadresse: isabelweimann@hotmail.com
Manfred Herrmann
Barthel Bruyn Str. 30
45147 Essen
20.10.2002
Staatsanwaltschaft Essen
Zweigertstr. 54
45130 Essen
Fax:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Strafanzeige gegen
Polizeiobermeister R., Polizeipräsidium Essen, Inspektion ...
- Beschuldigter zu 1.) -
und
Polizeimeisterin G., Polizeipräsidium Essen, Inspektion ...
- Beschuldigte zu 2.) -
wegen
Kindesentziehung (StGB § 235) in Tateinheit mit Körperverletzung (StGB § 223), Sachbeschädigung (StGB § 303) und falscher Anschuldigung des Begehens von Straftaten (StGB § 164) und versuchter Freiheitsberaubung (StGB § 234).
Tathergang:
Ich bin geschiedener Ehemann der ... und Vater der minderjährigen Kinder ... und ....
Im Rahmen meiner Umgangspflicht gem. § 1684 BGB hatte ich mit der Mutter vereinbart, die Kinder am Sonntag, den 20.10.2002 um 9:00 Uhr für die zweite Woche der Herbstferien an der Wohnung der Mutter abzuholen.
Wie im Haus ... (Wohnhaus der Mutter) auch bei den anderen Bewohnern seit langem bekannt ist, macht die Mutter immer wieder Schwierigkeiten beim Einhalten der verabredeten Übergabetermine der Kinder.
Am 20.10.2002 erschien ich um 9:00 Uhr am Hause ..., um entsprechend der Vereinbarung mit der Mutter meiner Kinder meine Töchter für die zweite Woche der Herbstferien abzuholen. Nachdem ich bei der Mutter geklingelt hatte, kam sie im Bademantel an die Haustür und erklärte barsch, ich solle um 10:00 Uhr wiederkommen. Denn ich bekomme die Kinder erst um 10:00 Uhr. Ich verwies auf die Verabredung für 9:00 Uhr und forderte sie auf, die Kinder verabredungsgemäß mir zu übergeben. Die Mutter verweigerte dies, schloß die Haustür, vor der sie mich stehen ließ und ging in ihre Wohnung.
Ich schellte daraufhin erneut bei ihr. Nach ein paar Minuten öffnete sich die Tür, und Frau ..., eine andere Mieterin des Hauses ... öffnete die Haustür und sagte mitfühlend: „Gibt sie Ihnen wieder einmal nicht die Kinder? Ich verstehe diese Frau nicht.“ Ich bejahte ihre Frage und sagte, es wäre ein Übergabetermin von 9:00 Uhr vereinbart worden. Frau ... sagte: „ Ich wünsche Ihnen, daß sie die Kinder doch noch bekommen.“ Anschließend ging sie wieder in ihre Wohnung.
Zwischenzeitlich kam ein weiterer Hausbewohner, Herr ..., mit seinem Hund heraus, den er auf die gegenüberliegende Straßenseite führte. Auch Herr ... sprach mich verständnisvoll und mitfühlend auf den neuerlichen Umgangsboykott seitens der Mutter an.
Auf mein erneutes Klingeln öffnete die Mutter einige Minuten später wieder die Haustür und erklärte, ich bekomme die Kinder nicht vor 10:00 Uhr, und ich solle verschwinden, sonst rufe sie die Polizei. Ich antwortete, sie müsse sich an Verabredungen halten, und ich forderte sie erneut auf, mir die Kinder vereinbarungsgemäß zu übergeben. Die Mutter schloß erneut die Haustür und ließ mich vor dem Hause stehen.
Gegen 9:15 Uhr erschien ein Streifenwagen mit den Beschuldigten. Der Beschuldigte zu 1.) frug mich, wer ich sei, und nach meiner Antwort gingen beide Beschuldigten in die Wohnung der Mutter. Nach ein paar Minuten kamen die Beschuldigten wieder heraus, und der Beschuldigte zu 1.) erklärte mir gegenüber im barschen Befehlston: „Ich erteile Ihnen einen Aufenthaltsverbot hier vor dem Hause. Denn sie haben hier randaliert, ständig vor die Haustür getreten und Sachbeschädigung begangen. Sie haben auch die Klingel der Frau ... zerstört!“
Ich antwortete, daß dies eine falsche Beschuldigung sei, und daß ich eine Umgangsvereinbarung mit der Mutter habe, die diese – zum wiederholten Male – nicht einhalte. Daraufhin erklärte der Beschuldigte zu 1.), wenn ich mich nicht augenblicklich mich entferne, werde er mich zwangsweise mit auf die Wache nehmen. Ich antwortete, erhabe kein Recht dazu, sich mir als freiem Bürger gegenüber in dieser Art und Weise zu verhalten. Insbesondere habe er kein Recht, mich grundlos irgendwelcher Straftaten zu bezichtigen, genauso wenig wie er das Recht habe, mich grundlos mit auf die Wache zu nehmen, wie er es getan bzw. angedroht habe. Ich habe weder randaliert noch vor die Haustür getreten noch irgend etwas beschädigt. Und ich erwarte, daß er sich für sein Verhalten mir gegenüber entschuldigt.
Daraufhin erklärte der Beschuldigte zu 1.) erneut in äußerst aggressivem Tonfall, wenn ich nicht sofort mich entferne werde man mich mit auf die Wache nehmen. Als ich darauf antworten wollte, fiel der Beschuldigte zu 1.) plötzlich über mich her und warf mich auf die Straße, und zwar mitten auf die Fahrbahn der ...str. vor der Hausnr. ... Auch die Beschuldigte zu 2.) fiel nun über mich her. Ich lag auf der Fahrbahn der ...str., und beide Beschuldigten knieten auf mir. Meine Brille war mir vom Kopf geschlagen worden und wurde dabei beschädigt.
Da öffnete sich das Fenster in der Erdgeschoßwohnung, links neben der Haustür und Frau ... rief heraus. „Lassen sie den Mann in Ruhe. Der hat nichts getan, als geklingelt. Der will nur seine Kinder abholen. Da macht die Mutter immer wieder Schwierigkeiten. Oft ist sie einfach verschwunden, wenn er die Kinder abholen will, oder sie lässt ihn lange vor der Tür warten.“
Auch das Fenster in der Wohnung oberste Etage rechts des Hauses .... öffnete sich, und Herr ... rief herunter: „Ich war die ganze Zeit mit meinem Hund unten und habe alles gesehen. Er hat überhaupt nichts getan. Er hat nicht randaliert, nicht vor die Tür getreten!“
Daraufhin ließen die Beschuldigten verunsichert von mir ab. Frau ... kam erneut auf die Straße und erklärte den Beschuldigten gegenüber, erneut, daß die Mutter häufig Schwierigkeiten bei der Übergabe der Kinder mache. Dies gehe nun schon seit Jahren so. auch Herr ...der weiter am Fenster stand, bestätigte dies.
Die Beschuldigten beruhigten sich daraufhin etwas, nahmen Namen und Adresse von Frau ... und von Herrn ... als Zeugen auf, und ich begleitete die Beschuldigten auf die Wache an der Norbertstr. Dort kam Polizeikommissar ... als Vorgesetzter dazu. Ich erklärte ihm gegenüber, daß ich eine Entschuldigung der Beschuldigten erwarte, und ich verwies auf meine beschädigte Brille. Meine Frage, ob er – Polizeikommissar ... – nun die Sache aufnehmen werde, verneinte dieser. Er erklärte, die Beschuldigten werden jedoch sich dienstlich zu dem Sachverhalt erklären. Es sei mir unbenommen, rechtliche Schritte einzuleiten, auch in Hinblick auf die Sachbeschädigung.
Daraufhin verließ ich die Wache an der Norbertstr. gegen 10:00 Uhr wieder.
Es ist ein Skandal, daß deutsche Polizisten sich so gegenüber dem unbescholtenen Bürger verhalten, wenn er gerade zufällig männlichen Geschlechts ist und seiner Umgangpflicht mit seinen Kindern nachkommen will.
Ich hoffe, daß der Polizeipräsident diesen Vorgang zum Anlaß nimmt, seine Mitarbeiter nachdrücklich darüber zu belehren, daß es auch und gerade für einen deutschen Polizisten die oberste Grundregel ist, sich erst einmal in möglichst großer Ruhe beide Seiten anzuhören, ehe er in die Situation weiter eingreift, und dies sogar mit derart unverhältnismäßigen Mitteln wie Platzverweis, Androhung von Festnahme oder gar körperliche Tätlichkeiten, wie im vorliegenden Falle.
In dem Zusammenhang ist es bemerkenswert, daß es gerade ein Mann, nämlich der Beschuldigte zu 1.) war, der offensichtlich nach Hören der treuherzigen Lügen und falschen Beschuldigungen meiner Ex-Frau, diese ungeprüft als wahr unterstellt und mich als die alleinige und ausschließliche Ursache allen Übels erkannt hat. Er war sich bei dieser Einschätzung sehr sicher, denn er ist ja auch ein Mann.
Manfred Herrmann
Horst-Heiner Rotax
"Kinder und häusliche Gewalt"
in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2001, S. 251-258
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2000
Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese ist seit dem Jahr 1997 auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de veröffentlicht. Unter Ziffer 2.1.5 finden sich eine genaue Aufschlüsselung der Opfer nach Alter und Geschlecht, ebenso wie unter Ziffer 2.3 die Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt sind.
Infos zum Thema kann man unter mail@bka.de erhalten
Ein großes Manko der PKS, Tatverdächtige und Geschädigte (Opfer) werden hinsichtlich des Geschlechts nicht in Relation zueinander gesetzt. Dadurch ist es z.B. nicht möglich bei Körperverletzungen, z.B. bei häuslicher, bzw. familiärer Gewalt zuzuordnen, wieviel weiblichen Tatverdächtigen männliche Opfer zuzuordnen sind und umgekehrt.
Es gibt also noch einiges zu tun in Wiesbaden. Packen wir es an!
Prügelnde Lebenspartner/innen bekommen Hausverbot
Das Hausverbot soll zunächst in den Polizeiinspektionen Flensburg, Schleswig und Husum erprobt werden
Kiel - Gewalttätige Partner/innen müssen in Schleswig-Holstein künftig die Wohnung für eine Dauer von bis zu 14 Tagen verlassen. Wie Innenminister Klaus Buß (SPD) am Montag in Kiel mitteilte, haben Polizeibeamte ab sofort die Möglichkeit, prügelnde Ehemänner, Ehefrauen und LebensgefährtInnen aus der Wohnung auszuweisen. Das Hausverbot soll zunächst in den Polizeiinspektionen Flensburg, Schleswig und Husum erprobt werden. "Nicht das Opfer muss flüchten, sondern der Gewalttäter hat die Wohnung zu verlassen", erklärte der Minister auf einer Fachveranstaltung.
Schätzungen zufolge kommt es in jeder dritten Partnerschaft zu Gewalt; sexuelle Übergriffe hat etwa jede siebente Frau in Deutschland bereits einmal erfahren. Die Zahl der Übergriffe auf Männer ist bisher nicht bekannt. Das Bundesfamilienministerium hat erst jetzt eine erste Studie dazu in Auftrag gegeben.
Häusliche Auseinandersetzungen eskalieren oft immer mehr: Die Gewalttaten werden geringer, gleichzeitig nimmt die Intensität zu.
Um den Teufelskreislauf zu durchbrechen, kann künftig die Polizei leichter einschreiten: So haben die Beamten beispielsweise die Möglichkeit, dem prügelnden Partner / der prügelnden Partnerin oder auch beiden, die Wohnungsschlüssel abzunehmen. Justizministerin Anne Lütkes betonte, Polizei, Justiz und Hilfseinrichtungen müssten eng zusammenarbeiten, um die Gewalt zu stoppen.
Allein im Jahr 2000 haben 2800 Frauen und Kinder in einem der 16 Frauenhäuser in Schleswig-Holstein Schutz gesucht.
Männer können mit ihren Kindern bisher noch nicht auf solche Hilfsangebote zurückgreifen und müssen daher nach privaten Lösungen suchen.
5. 12.2001