Hauptwohnsitz

Hauptwohnung - Nebenwohnung - Doppelwohnsitz


 

 

 

 

Hauptwohnsitz

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Der Hauptwohnsitz spielt in Ländern, in denen es möglich ist, mehrere Wohnsitze zu haben, eine besondere rechtliche Rolle. Hauptwohnsitz einer Person ist allgemein der Wohnsitz, bei welchem sie sich überwiegend aufhält. Ein Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist, wird als Neben- bzw. Zweitwohnsitz bezeichnet.

Bedeutung des Hauptwohnsitzes in Deutschland [Bearbeiten]

Unter dem Hauptwohnsitz (inoffiziell auch Erstwohnsitz) versteht man den Ort, an welchem sich jemand niederlässt, um sich dort auf Dauer oder auch bestimmte Zeit aufzuhalten. Es besteht dabei aber die Möglichkeit neben dem Hauptwohnsitz noch weitere Wohnsitze zu haben.

Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, bei welchem man sich überwiegend aufhält.

Im Gegensatz hierzu gibt es den Lebensmittelpunkt, der steuerrechtlich wie folgt definiert wird (Lohnsteuerichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4 - 8 LStR 2005.): „Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.“

Der Hauptwohnsitz ist auch jener Ort, an dem man sein Wahlrecht auf Bundes- und Europaebene ausübt, also in der Wahlliste eingetragen ist. Da Personalausweise in Deutschland auf Personen ausgestellt werden und eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, kommt es bei häufigen Umzügen hin und wieder zu dem Problem, dass die neue Gemeinde den Adressaufkleber nicht mehr überkleben kann. Das Ablösen der früheren Aufkleber würde jedoch den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.

Minderjährige Kinder teilen den Wohnsitz der sorgeberechtigten Eltern, daraus folgen immer wieder Probleme bei der Zuordnung des Hauptwohnsitzes von getrennt lebenden Sorgeberechtigten. Nach §11 BGB ergäbe sich daraus ein Anspruch eines doppelten Hauptwohnsitzes der Kinder, dies wird von den meisten Meldeämtern in Deutschland nicht anerkannt.

Es ist in Deutschland möglich, sich in mehreren Kommunen mit Nebenwohnsitz anzumelden. Einige Städte, z. B. Berlin, erheben hierfür eine Zweitwohnungsteuer.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz

 

 

gefunden am 15.08.2010

 

 


 

 

 

Einwohnermeldeamt

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Dieser Artikel befasst sich mit den Einwohnermeldebehörden in Deutschland. Für entsprechende Behörden in anderen Ländern siehe Melderegister.

Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst.

* In Deutschland heißen diese Behörden Meldebehörden

* In Österreich ist das Meldeamt Teil einer Gemeinde (Österreich)

* In der Schweiz heißt die entsprechende Stelle Einwohneramt, Einwohnerkontrolle oder Personenmeldeamt

* In Liechtenstein nennt man die Stelle auch Einwohnerkontrolle

 

Deutschland [Bearbeiten]

Seit Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Aufgaben der Einwohnermeldeämter mit anderen kommunalen Dienstleistungen in so genannte Bürgerämter zusammengefasst. Auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen, Bürgerdienste werden benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen.

Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht, der Gesamtheit aller melderechtlichen Vorschriften. Das Melderecht gehörte hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz zum Bereich der Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG): Der Bund gab im Melderechtsrahmengesetzt MRRG den gesetzgeberischen Rahmen vor, den die Länder in eigenen Meldegesetzen ausfüllten, das heißt mit Detailregelungen verfeinerten. Im Zuge der Föderalismusreform wurde das Meldewesen der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes zugewiesen. Es gibt aber eine Übergangsregelung.

Der Zuständigkeitsbereich dieser kommunalen Dienstleistungszentren ist je nach Bundesland verschieden, jedoch kann man in der Mehrzahl der Fälle davon ausgehen, dass sie für folgende Sparten verantwortlich sind:

* An-, Ab- und Ummeldungen

* Führungszeugnisse (nur Beantragung)

* amtliche Beglaubigungen

* Haushaltsbescheinigung für Kindergeld

* Kinderausweise

* Lohnsteuerkarten

* Passangelegenheiten

* Personalausweise

* Bevölkerungsstatistiken

* Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen

* Auskünfte aus dem Melderegister

* Aufenthalts- und Meldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen

* Fahrzeugscheinänderungen

* Auszüge aus dem Gewerbezentralregister

* Einladungen von visumpflichtigen Ausländern (Verpflichtungserklärungen)

* Untersuchungsberechtigungsscheine

* Wehrerfassung

http://de.wikipedia.org/wiki/Einwohnermeldeamt

 

 

gefunden am 15.08.2010

 

 

 


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