Hilfen zur Erziehung

Erzieherische Hilfe


 

 

 

 

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe weiter stark gefragt

Im Jahr 2008 haben für mehr als eine halbe Million Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben damit rund 3% der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu in Anspruch genommen. Eine Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung haben 16 000 junge Menschen erhalten.

 

Bei nahezu einem Viertel aller neu gewährten Hilfen zur Erziehung wurde die Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte genannt. Bei 15% aller begonnenen Hilfen wurde als Hauptgrund die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern beziehungsweise der Personensorgeberechtigten angegeben.

 

Unter den erzieherischen Hilfen wurde im Jahr 2008 am häufigsten Erziehungsberatung mit 307 000 begonnenen Hilfen in Anspruch genommen. Dies entspricht gut zwei Dritteln aller begonnenen erzieherischen Hilfen. Familienorientierte Hilfen, darunter die Sozialpädagogische Familienhilfe, haben in 51 000 Familien begonnen. Mit diesen Hilfen wurden 99 000 Kinder und Jugendliche und damit durchschnittlich zwei Kinder pro Familie erreicht.

An dritter Stelle folgen die stationären Hilfen mit 47 000 im Jahr 2008 begonnenen Hilfen. Somit war für etwa jeden zehnten jungen Menschen die erzieherische Hilfe mit einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses verbunden.

 

Die Presseerklärung des Statistisches Bundesamtes mit einer statistischen Übersicht finden Sie hier. Weitere kostenlose Ergebnisse gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter dem Suchwort „Erzieherische Hilfen“.

 

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2009/10/PD09__401__225,templateId=renderPrint.psml

 

 

 


 

 

 

Statistisches Bundesamt

DESTATIS

Pressemitteilung vom 16. Oktober 2006

 

Sozialpädagogische Familienhilfe steigt, Heimerziehung geht zurück

 

WIESBADEN – Ende des Jahres 2005 erhielten nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes 30 000 Familien in Deutschland sozialpädagogische Familienhilfe. Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Zahl der mit dieser ambulanten Hilfeart unterstützten Familien somit um 54% angestiegen. Überdurchschnittlich stark war der Anstieg der Zahl der Familien mit einem (minderjährigen) Kind. Erhielten im Jahr 2000 insgesamt 5 400 Ein-Kind-Familien diese Unterstützung, lag deren Zahl 2005 mit 9 600 rund 78% höher.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Eltern bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen und wird meist über eine längere Zeit erbracht. Sozialpädagogische Familienhelferinnen und -helfer besuchen die Familien regelmäßig in ihrer Wohnung und suchen vor Ort gemeinsam mit diesen nach passenden Lösungen.

 

In einer weiteren Hilfeart für Kinder und Jugendliche, der teilstationären Tagesgruppe, wurden Ende 2005 nach vorläufigen Ergebnissen (ohne Angaben für Nordrhein-Westfalen) 13 600 Kinder und Jugendliche pädagogisch unterstützt und gefördert. Das waren 3% mehr als fünf Jahre zuvor.

 

Darüber hinaus waren 83 400 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Ende 2005 nach diesen vorläufigen Ergebnissen in einer Pflegefamilie, im Heim oder in einer betreuten Wohnform untergebracht (ohne Angaben für Nordrhein-Westfalen). Fünf Jahre zuvor, Ende 2000, waren 91 000 oder 8% mehr junge Menschen vollstationär außerhalb des Elternhauses untergebracht gewesen.

 

 

Weitere Auskünfte gibt:

Zweigstelle Bonn,

Franz-Josef Kolvenbach,

Telefon: (01888) 644-8152,

E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

 

 


 

 

Nur geringe Zunahme der Vollzeitpflege und der Heimerziehung

Die Kosten für so genannte familienersetzende Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind zwischen 1991 und 2000 nur moderat gestiegen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Anwort (15/2525) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2431).

So seien die Fallzahlen der Vollzeitpflege um vier Prozent, die der Heimerziehung und der sonstigen betreuten Wohnformen um sieben Prozent gestiegen. Mehr als verdreifacht hätten sich dagegen die Fallzahlen für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Diese Hilfe mit einer Fallzahl von 4.140 im Jahre 2000 spiele gegenüber der Heimerziehung (95.070 Fälle) jedoch nur eine geringe Rolle. Die durchschnittlichen Ausgaben für die Heimerziehung und für sonstige betreute Wohnformen seien in den Flächenländern in Westdeutschland von 31.647 Euro im Jahre 1995 auf 32.850 Euro und in den ostdeutschen Flächenländern von 22.084 Euro auf 24.495 Euro gestiegen. In den Stadtstaaten seien die durchschnittlichen Fallkosten auf 39.680 Euro gewachsen. Die deutlichen Erhöhu

ngen in den ostdeutschen Flächenländern um elf Prozent führt die Regierung auf Standardanpassungen zurück. Die Zunahme in den Stadtstaaten um sechs Prozent sei wahrscheinlich auf die wenig differenzierte Erfassung der einzelnen Hilfearten zurückzuführen.

Insgesamt hätten sich die Ausgaben für die Vollzeitpflege im Jahre 2002 auf 570 Millionen Euro belaufen (1992: 400 Millionen Euro). Die Differenz führt die Regierung auf die allgemeine Preissteigerung von 20 Prozent, den Aufbau dieser Hilfeart in Ostdeutschland sowie den Ausbau verschiedener Formen der qualifizierten Vollzeitpflege zurück. Die Ausgaben für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen hätten sich 2002 auf 2,54 Milliarden Euro belaufen gegenüber 1,67 Milliarden Euro 1992. Dies entspreche

einer Ausgabensteigerung von 52,5 Prozent. Die Steigerung vor allem zwischen 1992 und 1997 sei darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Pflegesatzdeckelung ein Finanzierungsstau entstanden sei, der 1999 mit neuen Regelungen ausgeglichen worden sei.

Der Anteil der Heimerziehung an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe belaufe sich auf 12,6 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren habe er sich um 0,9 Prozentpunkte erhöht. Im Westen sei der Anteil von 14,2 auf 13 Prozent zurückgegangen, im Osten habe er 2002 bei 11,1 Prozent gelegen.

Den Anstieg der Kosten bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung von 27,5 Millionen Euro 1992 auf 95 Millionen Euro 2002 führt die Regierung darauf zurück, dass diese Hilfeart erst im Laufe der 1990er Jahre ausgebaut worden sei.

Quelle: Heute im Bundestag vom 23.2.2004

 


 

 

 

 

Die sogenannten "Hilfen zur Erziehung" sind in den § 27 bis 35 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) aufgeführt. Sie reichen von Erziehungsberatung, über Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform bis zu Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. A

Hilfen zur Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses gemäß § 32 bis 35 KJHG erhielten am 31.12.1994 insgesamt 149 253 junge Menschen zwischen 0 und 27 Jahren. Die jährlichen Kosten betrugen 3 427 423 000 Deutsche Mark, also 3,427 423 Milliarden DM (vgl. "Unterbringungsentwicklung in den (teil)stationären Hilfen zur Erziehung 1991-1994" in "Forum Erziehungshilfen", 1996, H 4)

Die stationäre Heimunterbringung ist eine der teuersten Hilfemaßnahmen. So kostet ein Heimplatz zwischen 2 und 4000 Euro monatlich. Eine aufsuchende Familientherapie mit einen bewilligten wöchentlichen Stundenumfang von 5 Stunden kostet dagegen nur um die 1000 Euro. Dies ist zwar auch eine kostenintensive Maßnahme, die aber die Chance bietet, dass sich die Familienverhältnisse deutlich verbessern und eine Fremdunterbringung somit unnötig wird.

Dass Verhältnis Unterbringung in Pflegefamilien zu Heimunterbringungen lag bei rund 40 : 60. Eigenartiger Weise, da eine Unterbringung in einer Pflegefamilie einen familiäreren Rahmen bieten kann und gleichzeitig wesentlich billiger ist.

Dass bisher die Unterbringung in Pflegefamilien so wenig genutzt wird, liegt wohl auch daran, dass die sorgeberechtigten Eltern meist die Unterbringung in einem Heimplatz vorziehen, da sie meinen, dass dort die Chance größer ist das Kind wieder zu bekommen, da in der Regel keine exklusiven Bindungen wie in der Pflegefamilie aufgebaut werden. Das zeigt ein Manko, dass wohl nicht wenige Pflegeeltern haben. Das Pflegekind wird wie ein Adoptivkind betrachtet, dies um so mehr wenn die Pflegeltern selbst kinderlos sind. Die Pflegeeltern verfügen dann oft nicht über die Fähigkeit, das Pflegekind loszulassen, wenn sich die Verhältnisse bei den Herkunftseltern so weit verbessert haben, dass eine Rückkehr des Kindes in das Elternhaus möglich ist. 

In der Praxis werden häufig, getrennt lebenden Elternteile, dies sind meist "nicht sorgeberechtigte" Väter bei der Hilfeplanung vom Jugendamt überhaupt nicht angesprochen. Dass verstößt natürlich gegen Grundgesetz Artikel 6, doch dass ist den Verantwortlichen in der Regel egal. Das Grundgesetz ist halt ein Stück Papier, dass man in Buchhandlungen kaufen kann und mit dem sich bei Mangel an Toilettenpapier der Po abgewischt werden kann.

Mitunter passiert es auch, dass ein Vater die Vernachlässigung seines Kindes bei der Mutter beim Jugendamt meldet und ihm dort unterstellt wird, er würde die Mutter anschwärzen wollen. Ist dann die Vernachlässigung des Kindes so weit vorangeschritten, dass das gleiche Jugendamt die Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt vornimmt, und das Kind in Pflegefamilien verbracht wird, bekommt der Vater davon erst sehr spät Kenntnis. Trägt er dem Jugendamt seinen Wunsch vor, sein Kind in seinen Haushalt aufzunehmen, so wird ihm vom Jugendamt mitgeteilt, er hätte die ganze Zeit von der Vernachlässigung des Kindes gewußt und nichts unternommen, so dass man ihm nun unmöglich das Kind geben könne.

Manchmal kann man sich auch des Eindrucks nicht erwähren, dass Kinder schon an Pflegeeltern "fest versprochen" sind und die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des bisher nicht betreuenden Elternteils, meist des Vaters nur noch als lästige Pflichtübung seitens des Jugendamtes angesehen wird. Neben der Missachtung des elterlichen Erziehungsprimats nach Artikel 6 Grundgesetz, haben solche Praktiken erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Ausgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe und damit auf die Belastungen der Steuerzahler/innen. 

Nicht selten werden die Kinder in sehr weit vom Wohnort der Eltern entfernt liegende Heime verfrachtet, so dass kaum noch Umgangskontakte zwischen den Eltern und ihren Kindern möglich sind. Gleichzeitig steigen andere Kosten, z.B. für die Aufrechterhaltung des fachlichen Kontaktes Jugendamt und Heim, Gerichte und Gutachter, da bei persönlichen Kontakten ja jedes Mal weite Strecken mit einer langen Fahrzeit zurückgelegt werden müssen. So z.B. bei einem in "FamRZ", 2002, H6. S. 411 berichteten Fall, wo die vom Gericht eingesetzte Gutachterin statt der ursprünglich veranschlagten 7.000 DM 19.000 DM berechnen musste, da sie so weite Entfernungen zu dem Heim, in dem das Kind lebte zurückzulegen hatte.

Ist ein Kind in einer stationären Unterbringung, wird von Seiten der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mit den Eltern in der Regel nicht mehr gearbeitet. Dass heißt, die Eltern werden da stehen gelassen wo sie sind. Die Probleme in dieser Familie oder dieser Eltern bleiben daher erhalten. Dies hat zur Folge, dass eine Rückkehr des Kindes unmöglich wird. Außerdem hat die Familie oder der Elternteil meist das Bedürfnis, das "verloren gegangene" Kind zu ersetzen. Eine neue Schwangerschaft ist die Folge und für das nun geborene Kind ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch früher oder später ebenfalls in der stationären Fremdunterbringung zu landen.

Stand 2002

 

 

 

 


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