Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Südwestpfalz

Möglicherweise ist das Jugendamt Landkreis Südwestpfalz auch für die kreisfreie Stadt Pirmasens zuständig. Erläuternde Angaben sind auf der Internetseite des Landkreis Südwestpfalz und der Stadt Pirmasens nicht zu finden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Südwestpfalz

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

 

Telefon: 06331 / 809-0

Fax: 06331 / 809-108

 

E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de

Internet: www.lksuedwestpfalz.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Südwestpfalz (01/2013)

Visuelle Gestaltung: missraten

Nutzerfreundlichkeit: mangelhaft

Informationsgehalt: miserabel

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: unter aller Sau

 

 

Der Landkreis Südwestpfalz ist ein Kreis im Süden von Rheinland-Pfalz. Benachbarte Landkreise bzw. Städte sind (im Uhrzeigersinn): Saarpfalz-Kreis (Saarland), kreisfreie Stadt Zweibrücken, Landkreise Kaiserslautern und Bad Dürkheim, kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, Landkreis Südliche Weinstraße und die französischen Départements Bas-Rhin und Moselle. Die kreisfreie Stadt Pirmasens ist ganz vom Landkreis Südwestpfalz umschlossen.

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Städte und Gemeinden: 

Einwohner am 31. Dezember 2008

Verbandsgemeinden mit ihren verbandsangehörigen Gemeinden

Sitz der Verbandsgemeinde *

* 1. Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

1. Bobenthal (316)

2. Bruchweiler-Bärenbach (1693)

3. Bundenthal (1154)

4. Busenberg (1379)

5. Dahn, Stadt * (4664)

6. Erfweiler (1245)

7. Erlenbach bei Dahn (356)

8. Fischbach bei Dahn (1606)

9. Hirschthal (106)

10. Ludwigswinkel (818)

11. Niederschlettenbach (338)

12. Nothweiler (174)

13. Rumbach (485)

14. Schindhard (611)

15. Schönau (Pfalz) (449)

 

* 2. Verbandsgemeinde Hauenstein

1. Darstein (227)

2. Dimbach (170)

3. Hauenstein * (4068)

4. Hinterweidenthal (1659)

5. Lug (649)

6. Schwanheim (617)

7. Spirkelbach (704)

8. Wilgartswiesen (1095)

 

* 3. Verbandsgemeinde Pirmasens-Land [Sitz: Pirmasens]

1. Bottenbach (736)

2. Eppenbrunn (1454)

3. Hilst (356)

4. Kröppen (765)

5. Lemberg (4135)

6. Obersimten (666)

7. Ruppertsweiler (1436)

8. Schweix (359)

9. Trulben (1339)

10. Vinningen (1710)

 

* 4. Verbandsgemeinde Rodalben

1. Clausen (1553)

2. Donsieders (1001)

3. Leimen (974)

4. Merzalben (1284)

5. Münchweiler an der Rodalb (2947)

6. Rodalben, Stadt * (7397)

 

* 5. Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

1. Höheischweiler (961)

2. Höhfröschen (924)

3. Maßweiler (1119)

4. Nünschweiler (826)

5. Petersberg (904)

6. Reifenberg (823)

7. Rieschweiler-Mühlbach (2273)

8. Thaleischweiler-Fröschen * (3444)

 

* 6. Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben

1. Geiselberg (879)

2. Heltersberg (2175)

3. Hermersberg (1742)

4. Höheinöd (1209)

5. Horbach (576)

6. Schmalenberg (765)

7. Steinalben (445)

8. Waldfischbach-Burgalben * (5026)

 

* 7. Verbandsgemeinde Wallhalben

1. Biedershausen (273)

2. Herschberg (912)

3. Hettenhausen (267)

4. Knopp-Labach (463)

5. Krähenberg (165)

6. Obernheim-Kirchenarnbach (1829)

7. Saalstadt (351)

8. Schauerberg (202)

9. Schmitshausen (439)

10. Wallhalben * (833)

11. Weselberg (1388)

12. Winterbach (Pfalz) (539)

 

* 8. Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land [Sitz: Zweibrücken]

1. Althornbach (764)

2. Battweiler (765)

3. Bechhofen (2220)

4. Contwig (4955)

5. Dellfeld (1433)

6. Dietrichingen (378)

7. Großbundenbach (373)

8. Großsteinhausen (635)

9. Hornbach, Stadt (1643)

10. Käshofen (718)

11. Kleinbundenbach (429)

12. Kleinsteinhausen (803)

13. Mauschbach (282)

14. Riedelberg (489)

15. Rosenkopf (372)

16. Walshausen (357)

17. Wiesbach (533)

 

 

Jugendamt Landkreis Südwestpfalz

Kreisjugendamt

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

Internet: http://lksuedwestpfalz.interlogics-cms.eu/p/dl1.asp?artikel_id=&liste=226&tmpl_typ=Liste&l=1

 

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Südwestpfalz

Mitglieder siehe unten

http://lksuedwestpfalz.interlogics-cms.eu/p/d1.asp?artikel_id=1027&liste=&tmpl_typ=Detail&l=1

 

 

Jugendamt Landkreis Südwestpfalz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

 

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Pirmasens

Amtsgericht Zweibrücken 

 

 

Väternotruf Pirmasens

Rainer Petry

Mozartstraße 1

66919 Hermersberg / Pfalz

Telefon: 06333 / 60 91 60

E-Mail: papa.rainer@t-online.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau B. Hüther - Jugendamt Landkreis Südwestpfalz / Erziehungshilfe und Familienhilfe (ab , ..., 2010, 2011) - Familiensache am Amtsgericht Pirmasens - 3 F 142/07

Frau S. Zimmermann - Jugendamt Landkreis Südwestpfalz / Erziehungshilfe und Familienhilfe (ab , ..., 2013)

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Südwestpfalz

Mitgliederliste mit Stand vom 01.12.2012 unvollständig, es fehlen Angaben zu den entsendenden Parteien und Organisationen sowie die beratenden Mitglieder 

A) Aus der Mitte des Kreistages oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind:

1. Lelle, Werner

Müller, Gertrud

2. Pohl, Markus

Kölsch, Maria

3. Glahn, Sigfried

Peiser, Andreas

4. Burkhard, Christine

Steinfurth, Christine

5. Westrich, Lydia

Volk, Horst

B) Auf Vorschlag der Jugendverbände:

6. Adrian, Reinhold

Zimmermann, Sandra

7. Conrad, Peter

Kuhn, Nico

C) Auf Vorschlag der sonstigen anerkannten Träger der freien

Jugendhilfe:

8. Bäuerle, Dietmar

Gerlich, Renate

9. Lichtenecker, Brigitte

Prieg-Johnson, Ingridr

http://lksuedwestpfalz.interlogics-cms.eu/p/d1.asp?artikel_id=1027&liste=&tmpl_typ=Detail&l=1

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

  

Familienberatung Kaiserslautern

überregionale Beratung

http://familienberatung-kaiserslautern.de

 

 

Familienberatung Landstuhl

überregionale Beratung

http://familienberatung-landstuhl.de

 

 

Familienberatung Pirmasens

überregionale Beratung

http://familienberatung-pirmasens.de

 

 

Familienberatung Saarbrücken

überregionale Beratung

http://familienberatung-saarbruecken.de

 

 

Familienberatung Zweibrücken

überregionale Beratung 

http://familienberatung-zweibruecken.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung

Klosterstr. 9a 

66953 Pirmasens

Telefon: 06331 / 2740-30

E-Mail: eel.pirmasens@caritas-speyer.de

Internet: http://www.erziehungs-ehe-lebensberatung-pirmasens.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Mitarbeiter/innen: Herr Haas (2016)

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Erziehungs- und Familienberatung

Waisenhausstr. 5

66954 Pirmasens

Telefon: 06331 / 22360

E-Mail: erziehungsberatung.pirmasens@diakonie-pfalz.de

Internet: http://www.diakonie-pfalz.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Telefonische Beratung

Mitarbeiter/innen: Frau Gortner

 

 

Erziehungs-, Ehe und Lebensberatung

Rosengartenstr. 10a 

66482 Zweibrücken

Telefon: 06332 / 5681-13

E-Mail: christine.ibisch@caritas-speyer.de

Internet: http://www.caritas-zentrum-pirmasens.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

Sozial- und Lebensberatungsstelle Haus der Diakonie

Wallstr. 46

66482 Zweibrücken

Telefon: 06332 / 12318

E-Mail: slb-zweibruecken@diakonie-pfalz.de

Internet: http://www.diakonie-pfalz.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Suchtberatung, Telefonische Beratung 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote tragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreisverwaltung Südwestpfalz Jugendamt

Unterer Sommerwaldweg 40-42 

66953 Pirmasens

Telefon: 06331 / 809-116

E-Mail: a.eger@lksuedwestpfalz.de

Internet: http://www.suedwestpfalz.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

Stadtverwaltung Pirmasens Amt für Jugend und Soziales

Maler-Bürkel-Str. 33 

66954 Pirmasens 

Telefon: 06331 / 877-0

E-Mail: jugendamt@pirmasens.de

Internet: http://www.pirmasens.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Suchtberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Südwestpfalz

Väteraufbruch für Kinder e.V. - Gruppe Westpfalz

Initiator und Ansprechpartner:

Jürgen Fischer

Kreuzstraße 2

D-66989 Höheinöd

Fon: 0 63 33 / 2 79 09 57

Mob: 01 74 - 1 51 46 98

Internet: www.vafk.de/westpfalz

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Südwestpfalz

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Südwestpfalz

Frauenhaus Pirmasens

Straße: 

66950 Pirmasens

Telefon: 06331 / 92626

E-Mail: frauenhaus-pirmasens@t-online.de

Internet: http://www.frauenhaus-pirmasens.de

Träger: Frauenzufluchtsstätte Pirmasens e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

Deutscher Kinderschutzbund OV Pirmasens e.V.

Winzler Str. 78 

66954 Pirmasens

Telefon: 06331 / 96406

E-Mail: kinderschutzbund-pirmasens@arcor.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-pirmasens.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche

 

 

Diakoniezentrum Pirmasens

Waisenhausstraße 1

66954 Pirmasens

Haus Jona

Jona. Die Jugendhilfe

Lebenswelt für junge Menschen

Eine Einrichtung des Diakoniezentrums Pirmasens

Arnulfstraße 39

66954 Pirmasens

Internet: http://diakoniezentrum-ps.de/de/dz/jugendhilfe/index.php?thisID=20

 

 

Haus Maria Rosenberg in Waldfischbach-Burgalben

Rosenbergstraße 24

67714 Waldfischbach-Burgalben

Fon 06333.99341-100

Träger: Katholische Jugendfürsorgeverein für die Diözese Speyer e.V. 

Leiterin: Petra Lommel

 

 

Gemeinnützige Nardinihaus Pirmasens GmbH

Klosterstraße 1-3

66953 Pirmasens

Tel. 0 63 31 / 7 22 - 0

Internet: http://www.nardinihaus.de

Pädagogische Gesamtleitung:

Renate Gerlich, Diplom-Sozialarbeiterin (FH)

Standort Kinderheim

St. Josef - Klosterhof

Erziehungsleitung:

Frau Cathrin Hoffmann, Diplom-Pädagogin

Psychologischer Fachdienst:

Herr Rainer Lill, Diplom-Psychologe

Standort Nardinihaus - Klosterstraße

Standort bzw. Koordination für folgende Angebote:

Wohngruppen im Haupthaus, Außenwohngruppen, Tagesgruppen in Pirmasens und Zweibrücken, ambulante Maßnahmen.

Erziehungsleitung:

Frau Heike Lehwald, Diplom-Pädagogin

Psychologischer Fachdienst:

Frau Barbara Steinbrecher, Diplom-Psychologin

Standort ATJZ

Ambulantes und teilstationäres Jugendhilfezentrum Zweibrücken

Kontakt: Frau Ingrid Schmidt, Gruppenleiterin

Psychologischer Fachdienst:

Herr Bernd Wagner

Schwesternkonvent, Nardinihaus und Klosterhof

Oberin: Schwester M. Roswitha Schmid

 

 

 


 

 

 

 




OLG Zweibrücken zu Corona-Impfung und Sorgerecht Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen

12.12.2022

Die Jugendliche hatte den nachdrücklichen Wunsch, gegen Covid-19 geimpft zu werden.

Eine 15-jährige darf selbst darüber entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, entschied das OLG Zweibrücken mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss. Die Impfung sei als Akt der Selbstbestimmung zu werten.

Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden und ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Nachdem die Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu werden und die allein sorgeberechtigte Kindesmutter diese Impfung strikt ablehnt, hatte das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung.

Impfung als Akt der Selbstbestimmung

Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb ohne Erfolg. Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei "als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen – abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge gebiete, gewertet.

https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/



Kommentar Väternotruf:

Das Amtsgericht Pirmasens und das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Recht einer Jugendliche auf Selbstschädigung durch Impfung bestätigt, armes Deutschland.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht aber noch offen, von Karlsruhe muss man sich allerdings nicht erhoffen, die sind voll im staatlich verordneten Panikmodus, fehlt nur noch das kollektive Harakiri der dortigen 12 Richterinnen und Richter, damit der Panikmodus final vollendet wird.

Allerdings steht die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag unter elterlicher Sorge, sie darf also keineswegs allein entscheiden, das macht nun der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger, vermutlich das Jugendamt Pirmasens oder Südwestpfalz, das in seiner staatlich gelengten Panikdenke natürlich den Wunsch der Jugendlichen auf Selbstschädigung erfüllen wird.

Nun fehlt nur noch die gerichtliche Bestätigung, dass die Jugendliche gegen den Willen ihrer Mutter auch kiffen darf und nicht mehr zu Schule gehen braucht, dann ist alles klar im Staate Dänemark, wie es bei Shakespeare heißt.

Aber was ist eigentlich mit dem Vater der Jugendlichen hat der hier nicht auch ein Wort mitzureden, ob sich die Jugendliche mit Sondermüll impfen lässt oder nicht? Aber vermutlich hat man den Vater auch schon ent-sorgt, der Staat spielt sich wie in der DDR immer mehr als oberster Erziehungsberechtiger auf. Am besten alle Kinder und Jugendliche im Heim einsperren, dann erst wäre der vormundschaftliche Staat zufrieden.

 

 

 

 


 

 

 

Anklage im Fall "Jugendheim Rodalben" erhoben

Im Falle der Tötung der 26-jährigen Betreuerin des Jugendheimes „Mühlkopf“ in Rodalben hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nun Anklage zum Landgericht –Jugendkammer- in Zweibrücken erhoben.

Den drei jugendlichen Angeschuldigten wird ein Verbrechen des gemeinschaftlichen Totschlages vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft geht von folgendem Sachverhalt aus:

Am 20.11.2003 beschlossen die drei jugendlichen Angeschuldigten im Alter von 17, 16 und 16 Jahren, aus dem Jugendheim „Mühlkopf“, wo sie zum Zwecke der Vermeidung von Untersuchungshaft untergebracht waren, zu fliehen. Sie hatten beabsichtigt, die Betreuerin, die in dieser Nacht in der Abteilung Dienst hatte, zu überwältigen und sich anschließend mit deren Auto abzusetzen.

Nachdem es zwei der Angeschuldigten nicht gelang, die junge Frau, die sie gegen 23:20 h in eines ihrer Zimmer gelockt hatten, trotz massiven Würgens und durch Schläge mit einer Pfanne zu überwältigen, entschlossen sich alle drei Täter, den Widerstand mit Hilfe eines Messers zu brechen. Zunächst stach einer der drei Angeschuldigten auf die sich heftig wehrende Frau ein, während ein anderer Angeschuldigte sie im „Schwitzkasten“ hielt. Sodann nahm der Angeschuldigte, der mit der Betreuerin kämpfte, das Messer an sich und stach insgesamt vier Mal auf sein Opfer ein. Durch einen der Stiche wurde die rechte innere Halsvene der Betreuerin durchtrennt.

Die drei Angeschuldigten, die bei ihren Handlungen den Tod des Opfers in Kauf nahmen, ließen bei der anschließenden Flucht die Betreuerin regungslos am Boden liegend zurück.

Die Frau erlag am 21.11.2003 zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 01.00 und 03.00 Uhr ihren Verletzungen.

 

Das Landgericht Zweibrücken muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden.

Wann in dieser Sache ein Hauptverhandlungstermin stattfindet, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

 

Herausgeber und Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:

 

Leitender Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer

Goetheplatz 2

66482 Zweibrücken

 

Telefon: 06332/805-252

Telefax: 06332/805-440

E-Mail: stazw@justiz.rlp.de

 

Datum: 24.03.2004

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Zweibrücken

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8381-d698-11d4-a73d-0050045687ab,5f270064-9f72-3bfd-35a3-11cfed9dc41d,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


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