Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Werra-Meißner-Kreis
Werra-Meißner-Kreis
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
Telefon: 05651 / 302-0
Fax: 05651 302-1999
E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de
Internet: http://www.werra-meissner-kreis.net
Internetauftritt des Werra-Meißner-Kreis (04/2012)
Visuelle Gestaltung: geht so
Nutzerfreundlichkeit: geht so
Informationsgehalt: mangelhaft
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: mangelhaft
Der Werra-Meißner-Kreis ist ein Landkreis im Regierungsbezirk Kassel in Nordhessen. Nachbarkreise sind im Norden der niedersächsische Landkreis Göttingen und der thüringische Landkreis Eichsfeld, im Osten die ebenfalls thüringischen Landkreise Unstrut-Hainich-Kreis und Wartburgkreis sowie die kreisfreie Stadt Eisenach, im Süden der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, im Südwesten der Schwalm-Eder-Kreis und im Westen der Landkreis Kassel.
Bundesland Hessen
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2007)
Städte
* 1. Bad Sooden-Allendorf (8.699)
* 2. Eschwege (20.372)
* 3. Großalmerode (7.174)
* 4. Hessisch Lichtenau (12.937)
* 5. Sontra (8.349)
* 6. Waldkappel (4.750)
* 7. Wanfried (4.309)
* 8. Witzenhausen (15.779)
Gemeinden
* 1. Berkatal (1.728)
* 2. Herleshausen (2.995)
* 3. Meinhard (5.104)
* 4. Meißner (3.278)
* 5. Neu-Eichenberg (1.888)
* 6. Ringgau (3.266)
* 7. Wehretal (5.381)
* 8. Weißenborn (1.147)
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Werra-Meißner-Kreis:
Jugendhilfeausschuss des Werra-Meißner-Kreis:
Mitglieder siehe unten
http://www.werra-meissner-kreis.net/?id=652
Jugendamt Werra-Meißner-Kreis
Kreisjugendamt
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Eschwege
August Mustermann
Musterstraße 1
37269 Eschwege
Telefon: 05651 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Ilona Friedrich - Sozialarbeiterin / Fachbereichsleiterin im Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises (ab , ..., 2012) - 2007: Forumsteilnehmerin bei www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf
Heidi Bevern-Kümmel - stellvertretende Fachbereichsleiterin / Fachdienstleiterin Soziale Dienste (ab , ..., 2012)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Ulrich Abendroth - Sozialarbeiter im Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises
Magda Hupfeld - Sozialarbeiterin im Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises
Jutta Schneider - Sozialarbeiterin im Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises
Thomas Waldmann - Sachbearbeiter im Jugendamt Werra-Meißner-Kreis / Witzenhausen (ab , ..., 2008, ..., 2012)
Jugendhilfeausschuss des Werra-Meißner-Kreis:
Abgeordneter Partei
Adam, Reiner SPD
Holzhauer, Wilhelm SPD
Hoßbach, Gerd SPD
Knies, Erwin SPD - Stellv. Vorsitzender
Reuß, Stefan - Landrat SPD - Vorsitzender
Osmers, Dirk
Arnoldt, Lena CDU
Henkelmann, Dorothea CDU
Schneider, Stefan CDU
Csollák-Klein, Katharina FWG
Völke, Maximilian
Schwarzer, Dominic
Roy, Enno
Engel, Anke
Fricke, Regina
Keller, Markus
http://www.werra-meissner-kreis.net/?id=652
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Harald Stange
34212 Melsungen
Rosenstraße 5
Tel: 05661-5 28 20
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Werra-Meißner-Kreis
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Werra-Meißner-Kreis
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Werra-Meißner-Kreis
Frauenhaus Eschwege
Straße:
37260 Eschwege
Telefon: 05651 / 32665
E-Mail: frauenhaus@frauen-fuer-frauen-im-wmk.de
Internet: http://www.frauen-fuer-frauen-im-wmk.de
Träger: Frauen für Frauen - Frauen für Kinder im WMK e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (also auch für Männer)
„Eltern unbelehrbar“
Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet
Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst
18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.
Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.
Haft ohne Bewährung
Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.
„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.
Text: FAZ.NET mit dpa/lhe
Bildmaterial: dpa
Kommentar Väternotruf:
Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.
Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.
Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was. Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..
Ehefrau verzeiht ihrem Mann Attentat
Von ULF SCHAUMLÖFFEL
Kassel. Unter großem Medienrummel begann am vergangenen Donnerstag der Prozessauftakt gegen den sogenannten “Axt-Attentäter aus Germerode“ wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie der Bedrohung am Kasseler Landgericht.
Wirkte vor Gericht sehr gefasst: Der Angeklagte Forstbeamte Heinz-Dieter B. Foto: SchaumlöffelDer 51-jährige Forstbeamte Heinz-Dieter B. soll im Februar 2007 seiner arg- und wehrlosen Ehefrau, die sich im Stall des gemeinsamen Wohnhauses um die Pferde kümerte, von hinten mit einem Spalt-Hammer auf den Kopf geschlagen und sie dadurch erheblich verletzt haben. Anschließend soll er sie mit beiden Händen gewürgt und ihr mehrere Hände voll Sägespäne in den Mund gestopft haben, um ihr auf diese Weise das Atmen unmöglich zu machen. Die Ehefrau, die bereits in der Vergangeneheit in erheblicher Weise Opfer von gewaltsamen Übergriffen des Angeklagten gewesen sein soll, soll trotz dieser Attacken das Bewusstsein nicht verloren haben. Im Gegenteil: Ihr soll es gelungen sein, ihren Mann zu beruhigen. Später soll der die Verletzte ins Krankenhaus nach Eschwege gebracht haben, ihr dabei allerdings gedroht haben, wenn sie jemandem über das tatsächlich Geschehene berichte. Ein Freund des Angeklagten riet Heinz-Dieter B. aber später, dass er sich der Polizei stellen solle.
Sechs Schrauben im Kopf
Dass die Ehefrau überlebte, grenzt an ein Wunder. Noch heute hat die Geschädigte sechs Schrauben im Kopf. Ihre Hand ist verkrüppelt. Dass sie überhaupt noch am Leben ist, verdanke sie nur ihrer stark wattierten Russenmütze, da der erste wuchtige Axtschlag durch die Kopfbedeckung abgeschwächt wurde. Erst beim zweiten Axtschlag zog sie mit einem Reflex ihren Arm nach oben, um ihren Kopf zu schützen. Die Axt traf dann erst ihre Hand, die beinahe vollständig durchtrennt worden ist. Weiter erlitt sie ein offenes Schädelhirntrauma 1. Grades.
Ehefrau will nicht, dass ihr Mann ins Gefängnis kommt
Deswegen sorgte ihre Aussage im Vorfeld des Prozessauftakts für viel Furore: „Mein Mann soll nicht in den Knast.” (Der EXTRA TIP berichtete). Grund: Finanzielle Sorgen. Denn der Vater war Haupternährer der Familie mit fünf Kindern im Alter von neun bis 22 Jahre. Mit ihrer nicht mehr voll funktionsfähigen Hand hat ElisabethH. keine Chance auf einen festen Job. Weil das Geld, das bislang zur Verfügung steht, jetzt schon hinten und vorne nicht reicht, hat die Geschädigte eine Stelle als Putzhilfe angetreten und arbeitet zudem als Kellnerin. Ihr Haus und ein Pferd musste sie bereits verkaufen.
„Zum Leben reicht das Geld dann nicht mehr. Sitzt mein Mann im Gefängnis, fehlt uns das Geld auch noch und uns droht der Absturz einer einst wohlhabenden Familie. Hartz IV wäre die Folge.“ Dann sind die Kinder bedingt durch den sozialen Absturz noch mehr gestraft als der eigentliche Täter selbst“, so die verzweifelte Mutter. Denn momentan arbeitet der Forstbeamte ganz normal in seinem Beruf weiter.
Vor Gericht berichtete der Angeklagte, dass es schon lange Spannungen in der Ehe gab und man in getrennten Räumen gelebt habe. Am Tatabend habe seine Frau ihm Vorwürfe gemacht. Unter anderem, dass ihr jüngster Sohn durch die Anspannungen zum Bettnässer geworden sei. Und sie das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragen wolle. Später sei die Situation dann eskaliert. Er beteuerte vor Gericht, dass es ihm leid tue und er nicht mehr wisse, warum er das gemacht habe.
Attentat verziehen
Aus dem Umfeld des Angeklagten und seiner Ehefrau wurde bekannt, dass das Ehepaar bereits seit November wieder größtenteils zusammen lebe. Und seine Ehefrau ihm das Attentat verziehen hat.
Vor Gericht zog Elisabeth H. es deshalb auch vor, gar nichts zur Horror-Tat ihres Mannes auszusagen. Und auf eine Nebenklage zu verzichten.
„Wie kann eine Frau ihrem Mann solch eine grauenhafte Tat verzeihen. Er wollte sie erschlagen. Und sie tut so, als ob nichts passiert wäre“, äußert sich eine Verhandlungs-Zuschauerin erbost.
Weitere Zeugen und ein Sachverständiger werden an weiteren drei Verhandlungstagen gehört.
Fortsetzungs-Termine: Montag, 28. April, Mittwoch, 30. April und Freitag, 2. Mai, jeweils um 9 Uhr.
http://www.extratip.de/index.php?&task=artikel2&artikel_id=16203
Posteingang 28.04.2008
Kommentar Väternotruf:
Wie sagte doch Karl Marx so zutreffend: Das Sein bestimmt das Bewusstsein.