Juristendeutsch


 

 

 

 

Sexuelle Handlungen im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB

 

§ 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen.

Wer eine Frauenperson durch Hinterlist, durch Drohung oder unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung bestimmt, ist ihr zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

Wer diesen Text nicht versteht, hat völlig recht und ist daher berechtigt, den Autoren des Bürgerlichen Gesetzbuches mit selbigem dreimal leicht auf den Hinterkopf zu schlagen, denn dies soll das Denkvermögen erhöhen - sagt der Volksmund.

Wer dazu noch weiß, was eine Frauenperson ist, der oder die kann sich als Kandidat/in für den Förderkurs "Juristendeutsch für Anfänger - wie kann ich Einfaches, so sagen, dass es keiner außer mir versteht" bewerben

 

 

 


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