Kindergrundsicherung


 

 

 

Neues Gesetz

Wenn der Vormund monatlich klingelt

10. Juni 2011 | 06:30 Uhr | Von Hannes Harding

Holger Lehmann ist als Vormund derzeit für rund 120 Kinder zuständig. Zukünftig dürfen es nicht mehr als 50 sein. Zugleich werden monatliche Besuche vorgeschrieben. Foto: Harding

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Holger Lehmann, Leiter des Bereiches Vormundschaften/Beistandschaften im Kreishaus: "Die Situation wird sich total verändern." Zurzeit teilen sich vier der insgesamt neun Mitarbeiter der Behörde drei Vormundschaftsstellen. Gemeinsam sind sie für rund 230 Vormundschaftsfälle zuständig, davon entfallen allein 120 auf Lehmann selbst. Das neue Gesetz sieht aber vor, dass jeder Vormund nur noch maximal 50 Fälle betreuen darf. Hinzu kommt, dass zukünftig jeder "Mündel", also jedes betreute Kind, "in der Regel" einmal im Monat aufgesucht werden muss.

Hier wird das Problem deutlich. Selbst bei nur 50 Fälle pro Mitarbeiter würde das für jeden von ihnen pro Jahr rund 600 Kontakte, das heißt Besuche bedeuten. "Eine Rechnung, die nicht aufgeht. Wie soll das funktionieren?", fragt Lehmann - rhetorisch, denn klar ist: Auch die Büroarbeit muss erledigt werden, Gerichtstermine müssen wahrgenommen werden, von Mitarbeiterfortbildung einmal ganz abgesehen. Außerdem ist die Dienststelle im ersten Stock des Kreishauses auch noch für zurzeit 1920 Beistandschaften (Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsgeltendmachung) zuständig.

Fünf Stellen beantragt

Ergo: Es müssen mehr Mitarbeiter her, zudem neue Büros und Büroausstattungen. Fünf Stellen hat Lehmann jetzt beantragt, die Notwendigkeit zudem vor dem Jugendhilfeausschuss ausführlich begründet. Die Politik hat ihm Unterstützung zugesagt, damit die Voraussetzungen für die Umsetzungen des neuen Gesetzes so schnell wie möglich geschaffen werden können. Letztlich muss der Kreistag über mehr Personal entscheiden.

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(hg, shz)

http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article/111/wenn-der-vormund-monatlich-klingelt.html#CommentStart

 

 

Kommentar Väternotruf:

Warum löst man nicht einfach die Abteilung Beistandschaften auf, das frei werdende Personal kann man in den Bereich Vormundschaften einsetzen. Zusätzliches Geld der Steuerzahler/innen wird dann nicht gebraucht. Der Finanzbedarf der Kinder getrennt lebender Eltern wird über die Kindergrundsicherung gedeckt. Bürokratieeinsparung bundesweit in dreistelliger Millionenhöhe.

http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/buendnispartner.php

 

 

 


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