Kinderrechteverbesserungsgesetz


 

 

 

 

Es kreißte der Berg und gebar eine Maus

 

Kinderrechteverbesserungsgesetz - haben Sie mal gezählt, wieviel Buchstaben das Wort hat? 30 Buchstaben, ein echtes Bandwurmungetüm. Genau so lang wie das Wort, genau so dürftig ist der Inhalt. Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet, das Gesetz mit den 30 Buchstaben vom 9. April 2002, veröffentlicht in Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 11. April 2002, S. 1239-1240

 In DDR-Tradition marschiert die Bundesregierung hier mit Pauken und Trompeten durch die Gegend um die Leute mit Wortgeklingel einzulullen und vom jämmerlichen Versagen der Regierungskoalition von SPD und Grünen beim Kindschaftsrecht abzulenken. Von Kinderrechten findet sich in dem angeblichen Kinderrechtsverbesserungsgesetz überhaupt nichts. Im Gegenteil. Die Diskriminierung nichtehelicher Kinder wird überhaupt nicht angetastet. Vielleicht hätte man das Gesetz ehrlicherweise als "Kaisers neue Kleider Gesetz" bezeichnen sollen.

Ein Gesetz mit so vielen Buchstaben, hätte dann seinen Namen verdient, wenn es die unsäglichen kinderfeindlichen und männerfeindlichen Paragraphen 1626 a BGB und 1671 BGB ersatzlos außer Kraft gesetzt hätte.  

 

Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) vom 9.April 2002, Bundesgesetzblatt 2002, Teil 1, Nr. 23, 1239-1240

 

 


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